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Nachdem Radio DRS seinen bisherigen Vorzugspreis für DRS-Nachrichten auf Ende 1994 gestrichen hatte, schlossen sich die acht Lokalradios Thurgau, Gonzen, Schwyz, Wil, Munot, Eulach, Aktuell und Zürichsee zu einem Nachrichtenpool (Rana Radionachrichten GmbH) zusammen. Eine ähnliche Zusammenarbeit stellten verschiedene Westschweizer Lokalradios auf die Beine. Einzig Radio Fribourg übernahm die DRS-Nachrichten zu den neuen Konditionen.

DRS-Nachrichten

Im Streit um die weitere Ausstrahlung von DRS-Programmteilen gaben nach einer Strafklage von Radio DRS zuletzt auch die drei Lokalradios Gonzen, Schwyz und Munot nach. DRS hatte zehn Lokalradios den bisherigen Vorzugspreis für DRS-Nachrichten auf Ende 1994 gestrichen und von ihnen verlangt, täglich acht Stunden aus dem DRS-Angebot zu übernehmen. Verschiedene Lokalradios bauten nun eine neue Nachrichtenredaktion auf. Nach Radio DRS kündigte auch Radio Suisse Romande (RSR) die Verträge mit verschiedenen Westschweizer Lokalradios zur Übernahme von RSR-Programmen auf Ende 1995. Gleichzeitig bot sie Radio-Fribourg und Radio-Rhône an, sich am Aktienkapital zu beteiligen. Die Frage der Zulässigkeit ist jedoch offen. Die SRG-Beteiligung am Aktienkapital von World Radio Geneva stellt gemäss BAKOM eine Ausnahme dar.

Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Senders übernehmen

Nach Abschluss einer einjährigen Pilotphase mit der Abgabe von sauberen Spritzen in der Frauen-Strafvollzugsanstalt Hindelbank (BE) wurde ein positives Fazit der Aktion gezogen. In der Versuchsperiode stieg der – in Gefängnissen zwar grundsätzlich verbotene, in Wirklichkeit aber nie auszumerzende – Drogenkonsum nicht an, es gab keine neuen Heroinkonsumentinnen und keine Frau steckte sich neu mit dem HI- oder einem Hepatitis-Virus an. Die Polizeidirektion des Kantons Bern beschloss deshalb, das Pilotprojekt in Form eines Anschlussprogramms fortzusetzen.

HIV in Strafanstalten (1991–1995)

Eine vom EVED in Auftrag gegebene Studie bestätigte, dass der Kurzwellensender Schwarzenburg, welcher die Programme von Radio Schweiz International ausstrahlt, höchstwahrscheinliche Ursache der in der Umgebung des Senders gehäuft auftretenden Schlafstörungen und von anderen Beschwerden ist. Bundesrat Ogi stellte eine Sanierung des Senders in Aussicht, die Anwohner drängen mit einer Aktion "Schwarzenburg ohne Kurzwellensender" neben einem absoluten Nachtsendeverbot aber auf die Stillegung der altersschwachen Anlage bis zum Jahr 2000.

Kurzwellensender Schwarzenburg

Bundesrat Ogi bestätigte, dass in der Region Basel künftig drei Privatradios senden könnten, wenn die Basler Regierung dies wünsche. Damit würde das alternative Jugend- und Kulturradio "Radio X" die Chance für eine Konzession erhalten. Das Baselbieter Lokalradio "Raurach" benannte sich im Berichtsjahr in Radio "Edelweiss" um.

Radio X Edelweiss

Das EVED erteilte in der Nord-, West- und Südschweiz insgesamt 23 Lokalradios definitive Konzessionen für die nächsten zehn Jahre. Zu vergeben waren 24 Bewilligungen für 22 Sendegebiete, wofür sich 41 Lokalradios bewarben, darunter 20 neue Projekte. Vier Radiostationen wurden neu konzessioniert: Als dritter, nichtkommerzieller Sender der Agglomeration Bern erhielt "Radio RaBe" eine Konzession. Im Raum Genf/Rolle wurde "World Radio Geneva" konzessioniert, ein von der SRG und der englischen Nachrichtenagentur Reuters getragenes französisch-englischsprachiges, primär wirtschaftlich ausgerichtetes Programm, das Genf als Sitz internationaler Organisationen stärken soll. Die SRG-Beteiligung wurde vom Verband Schweizer Privatradios (VSP) kritisiert. Weiter erhielt in der Region Genf der Jugendsender "No Radio" eine Konzession. In Locarno geht "Radio Ticino" neu auf Sendung. Als einziger bisheriger Veranstalter erhielt der Nordtessiner Sender "90,6 La Voce del Bellinzonese" keine definitive Konzession; er legte Rekurs ein.

In einer zweiten Etappe wird der Bundesrat die Lokalradiokonzessionen für die Zentral- und Ostschweiz festlegen. In einem ersten Entwurf schlug das BAKOM vor, in der Region Zürich das Sendegebiet der zwei grössten Lokalsender Radio 24 und Radio Z um rund 14% einzuschränken, da diese bisher dank dem Sendestandort Üetliberg bevorteilt worden seien. Neu sollen die beiden Sender sowie Radio LoRA vom tiefer gelegenen Zürichberg ausgestrahlt werden, womit angrenzende Radioregionen weniger beeinträchtigt und die Chancengleichheit hergestellt würde. Gleichzeitig sollte gemäss BAKOM zwei weiteren, kleineren Stadtsendern eine Zulassung erteilt werden. Radio 24 und Radio Z bekämpften die Vorschläge heftig und erhielten dabei Sukkurs von den Exekutiven sowohl der Stadt als auch des Kantons Zürich. Auch die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden kritisierte die vorgeschlagene Neuordnung für die Lokalradioversorgung scharf, da kein Versorgungsgebiet Appenzellerland ausgeschieden worden sei.

23 Lokalradios definitive Konzessionen Radio RaBe World Radio Geneva No Radio Radio Ticino

In beiden Kammern und über alle Parteigrenzen hinweg war unbestritten, dass sich die Vorkommnisse der 1980er Jahre, wo unter anderem eine unklare Verantwortlichkeitsregelung die tragischen Ereignisse mit den durch HI-Viren verseuchten Blutkonserven und -präparaten mitverursacht hatte, nicht mehr wiederholen dürfen. Sowohl Stände- wie Nationalrat waren praktisch einstimmig damit einverstanden, die Kompetenzen für die Kontrolle von Herstellung und Handel mit Blutprodukten bis zum Vorliegen des neuen Heilmittelgesetzes in einem dringlichen Bundesbeschluss ausschliesslich dem BAG zu übertragen.

Während aber der Ständerat in den wesentlichen Punkten der bundesrätlichen Vorlage folgte, fügte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission mit 61 zu 46 Stimmen einen Artikel ein, wonach es für alle Transplantate einer schriftlichen Zustimmung des Spenders bedarf. Vergeblich machten der Bundesrat und die Gegner dieses Zusatzes geltend, es handle sich hier nur um eine Übergangsregelung, die in erster Linie auf den Schutz vor Infektionen angelegt ist, weshalb es wenig sinnvoll sei, ohne vertiefte Diskussion die ethisch überaus heikle Frage des Umgangs mit Transplantaten bereits einzubeziehen. Widerstandslos passierte hingegen die ebenfalls von der Kommission eingebrachte Bestimmung, wonach es verboten ist, mit menschlichen Transplantaten Handel zu betreiben. Keine Chance hatten ein Minderheitsantrag zum Verbot von Transplantaten, die von gentechnisch veränderten Tieren stammen, sowie die Forderung nach beratenden Fachkommissionen, welche den Vollzug des Bundesbeschlusses mitgestalten sollten.

Bundesbeschluss zur Bewilligungspflicht für den Umgang mit Blut, Blutprodukten und Transplantaten (BRG 95.019)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Entgegen den Wünschen der SRG hat der Bundesrat für ein Privatradio eine Mittelwellenfrequenz ausgeschrieben, die von der SRG nicht mehr genutzt wird. Gute Chancen hat der Volksmusiksender Eviva, der seit drei Jahren nur über Satellit und über Kabelnetze zu empfangen ist.

Eviva

Neben den Regionalfernsehen möchten auch verschiedene Lokalradios das Verbot politischer Werbung aufheben. Um die Diskussion darüber zu entfachen, offerierten Radio Argovia und das Zuger Radio Sunshine vor den eidgenössischen Wahlen den Parteien in ihrem Sendegebiet gratis Werbezeit. In seiner Antwort auf eine Interpellation Reimann (svp, AG) hielt der Bundesrat am Verbot für politische Werbung an Radio und Fernsehen fest: Dieses garantiere die Unabhängigkeit der Medien und schütze die Bildung der politischen Meinung vor wirtschaftlichem Einfluss.

Verbot politischer Werbung

Die «Aids-Hilfe Schweiz» (AHS), deren erster Präsident – der populäre und inzwischen verstorbene TV-Mann André Ratti – mit seinem öffentlichen Bekenntnis, er sei homosexuell und aidskrank, der Diskussion um die Immunschwächekrankheit in der Schweiz eine emotionale Komponente verliehen und sie damit erst eigentlich ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht hatte, konnte im Berichtsjahr auf ihr zehnjähriges Bestehen zurückblicken. Die AHS ist heute eine breit verankerte Gesundheitsorganisation mit über 100 Mitarbeitern, deren jährliches Betriebsbudget zu über 80 Prozent vom BAG finanziert wird. Die AHS, die sich stark gegen die gesellschaftliche Ausgrenzung der Aidskranken zur Wehr setzt, prägte die 1987 lancierten und bis heute weitergeführten «Stop Aids»-Kampagnen des Bundes, welche die WHO als «weltweit einmalig» bezeichnete, ganz wesentlich mit.

Zehnjähriges Bestehen der Aids-Hilfe Schweiz (1995)

Oppositionslos stimmte der Ständerat einer parlamentarischen Initiative der grossen Kammer zu, welche darauf abzielt, die 1990 beschlossenen Leistungen für Personen, die durch verseuchte Blutpräparate mit dem HI-Virus infiziert wurden, nicht nur auf deren kontaminierte Ehegatten, sondern auch auf allenfalls angesteckte Kinder auszudehnen. Zudem wurden auf Antrag der Kommission die Leistungen des Bundes von CHF 50'000 auf CHF 100'000 pro infizierte Person angehoben. Die Kommission begründete diese Erhöhung einerseits mit der seit 1990 noch deutlicher gewordenen Mitverantwortung des Bundes und andererseits mit einem internationalen Quervergleich, aus welchem hervorgeht, dass sich die bisherigen Leistungen der Schweiz im unteren Bereich der Skala bewegen. Der Bundesrat war mit der Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten einverstanden, bekämpfte aber den Ausbau der Leistungen. In diesem Punkt unterlag er bei der Differenzbereinigung auch im Nationalrat, der den Beschluss des Ständerates diskussionslos bestätigte.
Die Zahl der Kinder, die für eine solche Entschädigung gemäss geändertem Bundesbeschluss in Frage kommen, wird auf höchstens fünf geschätzt. Wie der Blutspendedienst des SRK mitteilte, wurden 1994 und 1995 je eine Person bei einer Bluttransfusion mit dem HI-Virus infiziert. Dies geschah nicht aus Nachlässigkeit, sondern aufgrund des «immunologischen Fensters», welches bewirkt, dass eine Neuansteckung frühestens nach zwei bis drei Monaten im Blut nachweisbar ist, da sich erst nach diesem Zeitraum die Antikörper bilden. Das «Restrisiko» bei einer Fremdblutübertragung beträgt 1:600'000.

Parlamentarische Initiative zur Ausweitung der freiwilligen Bundesbeiträgen an Transfundierte und Hämophile (Pa.Iv. 94.411)
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Ab 1996 wird es unter den Lokalradios zu neuen Werbeallianzen kommen. Im "City Pool" wird Radio 24 neu gemeinsam mit den Sendern Radio Basilisk und extraBern werben, die bisher an Radio Z gebunden waren. Gleichzeitig verlor Radio 24 die bisherigen Partner Argovia und Sunshine, die neu mit Radio Z das Kernstück der Konkurrenz "Pool 2000" bilden. Dem Pool 2000 gehören noch sechs weitere Stationen an, der damit stärkster Radiopool wird. Der CH-Pool, der es auch kleineren Stationen ermöglichte, nationale Werbespots zu senden, ist aufgelöst worden.

neuen Werbeallianzen

Mit Radio Piz Corvatsch wurde erstmals ein Privatsender in seinem Empfangsgebiet für den Telefonrundspruch zugelassen. Das Bundesgericht wies eine Verwaltungsbeschwerde der SRG ab, die auf eine Exklusiv-Konzession pochte. An der Abschaffung des Telefonrundspruchs Ende 1997 wird der Entscheid aber nichts ändern.

für den Telefonrundspruch zugelassen

Nationalrätin von Felten (sp, BS) verlangte in einer parlamentarischen Initiative den Erlass eines Gesetzes über das Massen-Screening, das unter anderem gewährleisten sollte, dass die Durchführung anonymer Studien und die Weiterleitung der erhobenen Daten nur mit der Einwilligung der Betroffenen erfolgen darf, dass Screening-Programme auf behandelbare Krankheiten beschränkt werden und den Patientenorganisationen ein Mitspracherecht zugestanden wird. Die vorberatende Kommission empfahl, der Initiative keine Folge zu geben, da sie in ihrem Wortlaut zu vage sei und die beiden Schritte der Datenbeschaffung und der Datenweitergabe vermenge. Die Frage der Rechtmässigkeit von anonymen Tests werde in der bereits eingeleiteten Revision des Epidemiengesetzes angegangen, weshalb es nicht zweckmässig sei, dafür ein eigenes Gesetz zu schaffen. Das Plenum folgte dieser Argumentation und verwarf die Initiative mit 66 zu 40 Stimmen.

Parlamentarische Initiative für ein Gesetz über das Massen-Screening (Pa.Iv. 93.456)

Der Bundesrat hat die Grundsteine der künftigen Radiolandschaft Schweiz gelegt. Mit dem Erlass von "Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung" hat er die Versorgungsgebiete für die Lokalradios der Nord-, West- und Südschweiz für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Die Sendernetzpläne bilden die Grundlage für die auf Frühjahr 1995 in Aussicht gestellte Ausschreibung von 24 definitiven Konzessionen. In der Regel wurden grössere Verbreitungsgebiete konzessioniert als bisher, um die bestehende Lokalradioszene massvoll zu erweitern. Neben dem Entscheid zugunsten eines dritten - nichtkommerziellen - Senders in der Agglomeration Bern will der Bundesrat mit einer wesentlichen Ausdehnung der Versorgungsgebiete insbesondere die Genfer und Lausanner Lokalradios gegenüber ihren französischen Konkurrenten stärken. In Genf ist ein zusätzliches, international ausgerichtetes Radio vorgesehen. Für Basel wurde hingegen ein dritter Sender abgelehnt, nicht zuletzt wegen dem Widerstand der Basler Regierung. Die übrigen Lokalradiokonzessionen (Zentral- und Ostschweiz inkl. Zürich) werden voraussichtlich im Herbst 1995 öffentlich ausgeschrieben. Als zweiter Grundstein der künftigen Radiolandschaft Schweiz werden die ersten SRG-Programme in den drei Landessprachen künftig möglichst in allen Regionen verbreitet. Überregionalen Spartenprogrammen wird wegen Frequenzmangel eine UKW-Verbreitung verwehrt.

Grundsteine der künftigen Radiolandschaft Schweiz gelegt

Die AIDS-Epidemie hat in der Schweiz in den letzten zehn Jahren die Mortalität bei Personen im Alter von 25 bis 44 Jahren stark beeinflusst. Dies ergab eine vom Bundesamt für Statistik zusammen mit dem BAG durchgeführte Analyse der neun häufigsten Todesursachen. Sowohl bei den Männern wie bei den Frauen im fraglichen Alter hatte AIDS 1982 die neunte und damit letzte Position belegt. 1993 war AIDS bei den Männern nach den Unfällen die zweithäufigste und bei den Frauen nach den Krebserkrankungen und der Selbsttötung die dritthäufigste Todesursache. Mit einer kumulativen Rate von 508.7 AIDS-Fällen pro Million Einwohner nahm die Schweiz Ende 1993 in Europa die zweite Position nach Spanien und vor Frankreich ein. Angesichts dieser Tatsachen unterstrich das BAG die Notwendigkeit, wirksame Massnahmen zur Prävention von HIV-Infektionen langfristig weiterzuführen.
Die im Vorjahr lancierte Pilotstudie zu anonymen AIDS-Massentests wurde aus Spargründen vorläufig auf Eis gelegt, da sich Aufwand und Ertrag nicht die Waage hielten.

AIDS als eine der häufigsten Todesursachen bei jungen Personen (1994)

Radio DRS hat den Vertrag mit zehn Lokalradios, wonach diese für symbolische 500 Fr. pro Jahr die Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Senders übernehmen dürfen, auf Ende 1994 gekündigt. Danach können diese die DRS-Nachrichten nicht mehr zu einem Vorzugspreis beziehen und müssen täglich acht Stunden aus den Programmen von Radio DRS übernehmen. Die Entscheidung stiess auf massiven Protest der betroffenen Lokalradios, da ihnen in früheren Abmachungen DRS-Nachrichten bis zur definitiven Neukonzessionierung in Aussicht gestellt worden waren. Diese verzögerte sich jedoch.

Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Senders übernehmen

In der Frage der Blutpräparate handelte Bundesrätin Dreifuss rasch. Da die Ausarbeitung eines eigentlichen Heilmittelgesetzes kaum vor dem Jahr 2000 erwartet werden kann, gab sie Mitte Dezember 1994 ihren Vorschlag für einen befristeten Bundesbeschluss in die Vernehmlassung. Zentraler Punkt ist die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Umgang mit Blut, Blutprodukten und Transplantaten sowie für deren Import und Export.

Bundesbeschluss zur Bewilligungspflicht für den Umgang mit Blut, Blutprodukten und Transplantaten (BRG 95.019)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Der Liechtensteinische Landtag gab grünes Licht für den Betrieb eines Privatradios. "Radio L" soll im Frühling 1995 auf Sendung gehen. Damit tritt das Privatradio aus Vaduz in Konkurrenz zu verschiedenen Ostschweizer Lokalradios sowie zur SRG. Bisher deckte die SRG die politischen und kulturellen Ereignisse im Fürstentum publizistisch ab und kassierte dafür jährlich 250 000 Fr. Diese pauschale Abgeltung steht nun zur Diskussion.

"Radio L"

Im Berichtsjahr ist mit Radio Seetalwelle im Luzerner Seetal ein neues Lokalradio auf Sender gegangen, Radio Matterhorn hat seinen Dienst hingegen überraschend eingestellt. Von den insgesamt 39 konzessionierten Lokalradios waren im Berichtsjahr 23 berechtigt, einen finanziellen Beitrag aus dem SRG-Gebührenertrag gemäss dem Splitting-Modell zu beziehen. Das BAKOM konnte insgesamt 7 Mio Fr. ausschütten, 1,4 Mio Fr. mehr als im Vorjahr. Die Beträge bewegen sich zwischen 67 000 und 400 000 Fr. Zum zweiten Mal profitierten auch 10 Lokalfernsehen vom Gebühren-Splitting mit insgesamt 1 Mio Fr.

Splitting-Modell

Der Nationalrat will AIDS nicht der Meldepflicht unterstellen und verwarf deshalb eine parlamentarische Initiative Schmied (svp, BE). Er folgte damit seiner vorberatenden Kommission, welche vor dem kontraproduktiven Effekt einer verschärften Meldepflicht warnte. Risikogruppen und AIDS-Infizierte würden vermehrt HIV-Tests meiden, womit die Prävention geschwächt würde. In Anlehnung an den – ebenfalls abgelehnten – zweiten Teil der Initiative, welcher eine rasche Änderung der Gesetzgebung im Bereich der Sozialversicherungen verlangte, um die Diskriminierung der Aids-Infizierten zu verhindern, überwies die grosse Kammer ein Postulat ihrer Kommission, welches den Bundesrat ersucht, Möglichkeiten zur Aufhebung der Diskriminierung von HIV-Positiven im Versicherungsvertragsrecht und im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zu prüfen (Po. 94.3314).

AIDS der Meldepflicht unterstellen (Pa.Iv. 93.460)

Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Duvoisin (sp, VD) beschloss der Nationalrat, die Anspruchsberechtigung für die freiwilligen Bundesbeiträge an Transfundierte und Hämophile, die mit Produkten des SRK infiziert worden sind, auch auf die nachfolgend angesteckten Kinder auszuweiten. Im ersten Beschluss von 1990 waren lediglich die infizierten Ehepartner berücksichtigt worden. Auf Anregung ihrer Kommission verlängerte die grosse Kammer die Frist zur Einreichung von Beitragsgesuchen um fünf Jahre bis April 2001.
Die SRK wird allen AIDS-Kranken, die erwiesenermassen durch ihre Blutprodukte mit dem HI-Virus angesteckt wurden, und deren angesteckten Lebenspartnern eine monatliche Rente von CHF 1500 ausrichten.

Parlamentarische Initiative zur Ausweitung der freiwilligen Bundesbeiträgen an Transfundierte und Hämophile (Pa.Iv. 94.411)
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Das BAG und der Kanton Bern finanzierten ein Pilotprojekt in der Frauenstrafanstalt Hindelbank (BE), das mit umfassenden Massnahmen der Ansteckung der Gefangenen mit dem AIDS-Virus vorzubeugen sucht. Dazu gehört neben Information und Beratung auch die Abgabe steriler Spritzen an Frauen, die intravenös Drogen konsumieren. Der Drogenkonsum in der Anstalt bleibt aber weiterhin verboten und strafbar. Der scheinbare Widerspruch ergibt sich aus der ernüchternden Bilanz der bisherigen Drogenpolitik im Strafvollzug, die nicht verhindern konnte, dass trotz strenger Kontroll- und Strafmassnahmen immer wieder harte Drogen in die Strafanstalten eingeschmuggelt und dort konsumiert werden.

HIV in Strafanstalten (1991–1995)

Ende März 1994 wurden die Ergebnisse der «Look-back»-Studie zur HIV-Infektion publiziert. Demnach haben sich zu Beginn der 1980er Jahre schätzungsweise zwischen 80 und 90 Personen über Bluttransfusionen mit dem AIDS-Virus angesteckt. 52 davon wurden vom «Look-back» erfasst, wobei in 49 Fällen die HIV-Infektion bereits vor der Durchführung der Untersuchung bekannt war. BAG und SRK mussten sich in der Folge den Vorwurf gefallen lassen, die Eruierung erst viel zu spät durchgeführt und so die Weiterverbreitung von AIDS nicht genügend konsequent bekämpft zu haben. Die Studie zeigte bedenkliche Lücken in der Dokumentation von Blutkonserven. Bei 59 von insgesamt 396 potentiell kontaminierten Chargen war der Blutspendedienst des SRK ausserstande zu sagen, an welches Spital sie geliefert worden waren. In einem Fünftel der schliesslich gut 300 in die Studie aufgenommenen Fälle konnte wegen unvollständiger, unauffindbarer oder vernichteter Dokumentation nicht mehr ausgemacht werden, ob und wem das fragliche Plasma transfundiert wurde.
Gestützt auf mehrere Anzeigen von Personen, die sich durch Blutprodukten des SRK mit dem HI-Virus angesteckt haben, eröffnete ein Genfer Untersuchungsrichter das Strafverfahren gegen den ehemaligen Leiter des SRK-Zentrallabors.

«Look-back»-Studie (ab 1992)
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Die noch von Bundesrat Cotti als Vorsteher des EDI eingesetzte Arbeitsgruppe «Blut und AIDS» legte anfangs 1994 ihren Bericht vor. Sie attestierte den involvierten Bundesämtern zwar, bei den nach 1984 erfolgten HIV-Infektionen durch verseuchte Blutpräparate keine groben Pflichtverletzungen, Unterlassungen oder fachlichen Fehler begangen zu haben, stellte aber dennoch gewisse Mängel fest. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) musste sich hingegen eine scharfe Rüge gefallen lassen. Der Bericht führte aus, dass das Verhalten des Zentrallaboratoriums, welches noch nach 1985 möglicherweise verseuchte Blutpräparate weiter vertrieb, gegen die medizinisch-ethischen Regeln verstossen habe und zudem rechtswidrig gewesen sei. Aufgrund ihrer Feststellungen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, das Bluttranfusionswesen müsse neu organisiert werden. Die extreme Verzettelung der Kompetenzen zwischen BAG, BSV, IKS und SRK führe zu Unsicherheiten, Überschneidungen und vor allem zu Verzögerungen. Das Bluttranfusionswesen sei deshalb einer einzigen Instanz unterzuordnen, die Kontrollbehörde wäre und auch Entscheidungen in Grundsatzfragen zu treffen hätte.
Die festgestellten Mängel betreffen aber nicht nur die Blutprodukte, sondern die Heilmittel im allgemeinen, bei deren Kontrolle die gleiche Aufsplitterung der Verantwortlichkeiten herrscht wie im Blutspendewesen. Die Arbeitsgruppe verlangte deshalb, dass auch die Heilmittel einer einzigen Behörde unterstellt werden, was eine Abschaffung des Interkantonalen Konkordates und der IKS bedeuten würde.

Als Folge der schweren Vorwürfe reorganisierte das SRK seinen Blutspendedienst. Ab 1996 sollen die Blutspenden nur noch in wenigen Zentren getestet und weiterverarbeitet werden.

Arbeitsgruppe beleuchtet HIV-Infektionen durch Bluttransfusionen (ab 1993)
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven