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Anfang Februar 2021 kündigte das EDA eine mehrtägige Afrikareise von Bundesrat Cassis an, die Algerien, Mali, Senegal und Gambia umfasste. Die Reise stand im Zusammenhang mit zwei Regionalstrategien der Aussenpolitischen Strategie des Bundesrats, jener für den Mittleren Osten und Nordafrika (MENA) und jener für Subsahara-Afrika. Die Pflege der bilateralen Beziehungen begann mit einem zweitägigen Aufenthalt in Algier, in dessen Rahmen die regionsübergreifenden Herausforderungen – Frieden, Sicherheit, Migration und Menschenrechte – der aussenpolitischen Strategie besprochen wurden. Weitere Themen waren die Covid-19-Pandemie und der Beitrag von Schweizer Unternehmen bei den Reformen im Spitalsektor. Vom 9. bis am 11. Februar hielt sich die Delegation, zu der auch Nationalrätin Schneider-Schneiter (mitte, BL) und Nationalrat Walder (gp, GE) gehörten, in Mali auf. Aussenminister Cassis betonte bei den offiziellen Gesprächen, dass sich die Schweiz für die Entwicklung und die Förderung des Friedens in der Sahelzone einsetze und dass Stabilität und Sicherheit in Mali Schwerpunkte der neuen Subsahara-Afrika-Strategie seien. Auch der Militärputsch im August 2020 und die Notwendigkeit eines friedlichen Übergangs zu einer neuen Regierung wurden diskutiert. Diesbezüglich bot Cassis Unterstützung bei der Förderung des Dialogs an. Des Weiteren besuchte der EDA-Vorsteher das Schweizer Kontingent der Mission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA), den personell bedeutendsten Einsatz von Schweizer Armee- und Polizeikräften für die UNO. Nach ihrem Aufenthalt in Mali reiste die Delegation in den Senegal, wo die Prioritäten der Subsahara-Afrika-Strategie – Wohlstand und Nachhaltigkeit – und das Schweizer Engagement in den Bereichen Berufsbildung und Digitalisierung im Zentrum der Gespräche standen. Gegenüber den senegalesischen Regierungsmitgliedern würdigte Bundesrat Cassis das wirtschaftliche Potenzial des Landes, erinnerte aber auch an ökologische Herausforderungen. In diesem Kontext unterzeichneten die beiden Länder ein Memorandum of Understanding zur Bekämpfung des Klimawandels sowie ein Abkommen zur Verbesserung der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsdienste zwischen den Ländern. Am Rande des Besuchs im Senegal besuchte Bundesrat Cassis auch ein Projekt für digitale Bildung, das von der ETH Lausanne umgesetzt und von der DEZA unterstützt wurde. Zum Abschluss der Afrikareise besuchte Cassis, als erster Bundesrat überhaupt, Gambia, wo er sich mit Regierungsvertretenden über Menschenrechte und Projekte zur Friedensförderung austauschte.

Afrikareise Ignazio Cassis
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2021

Anfang Februar 2021 legte der Bundesrat den Räten seine Botschaft zum UNO-Migrationspakt vor und beantragte zugleich die Abschreibung dreier inhaltlich identischer Motionen (Mo. 18.4093; Mo. 18.4103; Mo. 18.4106), welche den Bundesrat damit beauftragt hatten, dem Parlament den Antrag auf Zustimmung zum Migrationspakt in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Der Bundesrat hatte beschlossen, dies in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu tun, da es sich beim Migrationspakt nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt und dieser somit nicht dem fakultativen Referendum untersteht. Der Migrationspakt, ein Soft-Law-Instrument, war im Dezember 2018 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet worden und will durch gemeinsam getragene Prinzipien und Zielsetzungen die weltweite Migration künftig sicherer machen und geordneter steuern. Laut Botschaft entsprechen die Grundsätze des Pakts – Partnerschaft und internationale Zusammenarbeit bei gleichzeitig souveräner nationalstaatlicher Migrationssteuerung – der Ausrichtung der Schweizer Migrationspolitik und stünden auch in Einklang mit der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 sowie der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019. Der Bundesrat legte in der Botschaft dar, dass die 23 Ziele des Migrationspakts grundsätzlich mit der Schweizer Rechtsordnung und Praxis kompatibel seien und nur punktuell Abweichungen bestünden. Da diese aber ausschliesslich freiwillige Umsetzungsinstrumente beträfen, entständen mit der Zustimmung zum Migrationspakt weder ein innenpolitischer Handlungszwang noch finanzielle Verpflichtungen. Aus Sicht des Bundesrats entsprächen Ziele wie die Bekämpfung von Menschenhandel, Rückkehr und Reintegration oder auch sichere Grenzen den Interessen der Schweiz und seien zudem für die Erreichung der UNO-Nachhaltigkeitsziele von Bedeutung. Die Schweiz sei angesichts der volatilen Migrationslage auf internationale Zusammenarbeit angewiesen. Die Botschaft legte dar, dass sich viele migrationspolitische Herausforderungen der Schweiz auf inadäquate Systeme und fehlende Kapazitäten auf Seiten der Herkunftsländer zurückführen liessen. Daher sei auch die Stärkung der Migrationspolitik anderer Länder für die Schweiz von grossem Interesse. Ein Verzicht auf Zustimmung hätte für die Schweiz langfristig negative Folgen, befürchtete der Bundesrat. Insbesondere die bilateralen Beziehungen mit Ländern wie Nigeria, Tunesien oder Marokko, welche den Migrationspakt als Referenzpunkt für ihre eigene Migrationspolitik verwenden werden, könnten sich dadurch verschlechtern. Auch auf multilateraler Ebene würde ein Verzicht die Schweiz benachteiligen, da sie ihre Interessen in multilateralen Gremien schlechter vertreten könnte und die Rolle des internationalen Genfs geschwächt würde. Der Bundesrat gab zu bedenken, dass die Schweiz in diesem Fall auch keine Möglichkeit hätte, einzelne Themen weiterzuentwickeln, die im UNO-Migrationspakt nur ungenügend ausgeführt wurden.
Bereits vor Beginn der parlamentarischen Beratungen kündigte sich allen voran bei den bürgerlichen Parteien Widerstand gegen das internationale Übereinkommen an. In der NZZ äusserte sich Nationalrat Kurt Fluri (fdp, SO) besorgt über die politische Verbindlichkeit des Pakts und befürchtete, dass dieser die Migration insgesamt fördere. Auch die SVP kritisierte das Abkommen und bezeichnete dieses als «realitätsfremde internationale Vereinbarung», die schädlich sei für die Schweiz. Die Partei zweifelte auch an der Unverbindlichkeit des Soft-Law-Instruments. Die Erfahrung zeige, dass aus derartigen Vereinbarungen Rechtsansprüche abgeleitet würden, gab die SVP zu bedenken. Laut Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) zeige die Diskussion über den Migrationspakt vor allem, dass Handlungsbedarf in Bezug auf den Umgang mit Soft Law bestehe. Gemäss geltendem Recht besässen die Räte nämlich gar keine Kompetenz, um über den Beitritt zum Migrationspakt zu entscheiden, so die Mitte-Nationalrätin. Nationalrat Sommaruga (sp, GE) – ein Befürworter des Migrationspakts – zeigte sich damit unzufrieden, dass der Bundesrat die Unterzeichnung des Vertrags von der Zustimmung des Parlaments abhängig macht. Er warf Bundesrat Cassis daher vor, dass dieser es verpasst habe, dem Bundesrat die Unterzeichnung aufzuzwingen. Die Schweiz riskiere bei einer Ablehnung durch das Parlament den Unmut der anderen Staaten.

Botschaft zum UNO-Migrationspakt
Dossier: Uno-Migrationspakt