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In der Sommersession 2021 widmete sich der Ständerat einer im März 2021 eingereichten Motion von Othmar Reichmuth (mitte, SZ), mit der er die Aufhebung der ausserordentlichen Lage forderte, sobald alle Personen den Zugang zu einem geprüften Impfstoff haben. Reichmuth verlangte auch, dass keine Sonderprivilegien für Geimpfte eingeführt werden – dieses Verbot sollte einen passiven Impfzwang verhindern. Für Reisen ins Ausland sei jedoch allenfalls ein Impfausweis zu erstellen. In seiner Antwort verwies der Bundesrat darauf, dass die ausserordentliche Lage bereits seit Juni 2020 aufgehoben sei und aktuell die besondere Lage gemäss EpG gelte. Im Mai 2021 habe er zudem in seinem Drei-Phasen-Modell festgelegt, dass die «starke[n] gesellschaftliche[n] und wirtschaftliche[n] Einschränkungen» aufgehoben werden sollen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind. In der Sommersession 2021 lobte Reichmuth das Drei-Phasen-Modell und die vom Bundesrat verordneten Lockerungen per Ende Mai 2021. Dennoch befürchte er, dass der Bundesrat den Zeitpunkt für eine vollständige Aufhebung der Massnahmen verpassen werde. Nach verschiedenen Wortmeldungen entschied der Motionär, seinen Vorstoss zugunsten der Motion Chiesa (svp, TI; Mo. 21.3441) mit ähnlichem Inhalt zurückzuziehen, da seine eigene Formulierung mit der Forderung nach Aufhebung der ausserordentlichen Lage fehlerhaft sei.

Aufhebung der ausserordentlichen Lage, sobald alle Personen den Zugang zu einem geprüften Impfstoff haben (Mo. 21.3447)
Dossier: Vorstösse für weitergehende Lockerungen der Covid-19-Massnahmen

Mitte März 2021, nachdem sich National- und Ständerat gegen die Aufnahme eines verbindlichen Öffnungstermins ins Covid-19-Gesetz ausgesprochen hatten, reichten Thomas Aeschi (svp, ZG; Mo. 21.3157) und Marco Chiesa (svp, TI; Mo. 21.3441) in beiden Räten gleichlautende Motionen ein, mit denen sie die Corona-bedingte besondere Lage nach Artikel 6 des Epidemiengesetzes aufheben lassen wollten. Da das Epidemiengesetz die besondere Lage als Situation definiere, in welcher die «ordentlichen Vollzugsorgane» dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten nicht gewachsen seien, die Vollzugsorgane aber in der über zwölf Monate andauernden Krise die Situation in den Griff bekommen hätten – Thomas Aeschi erwähnte insbesondere die zurückgegangene Auslastung der Spitäler, die wirksamen Schutzkonzepte sowie die Impfung von gefährdeten Personen –, seien die Voraussetzungen für die besondere Lage nicht mehr gegeben.
Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die zweite Situation, in der die besondere Lage gemäss EpG ausgerufen werden könne: Wenn nämlich die WHO eine gesundheitliche Notlage feststelle und die «öffentliche Gesundheit in der Schweiz gefährdet» sei. Aktuell liessen die gesetzlichen Kriterien eine Rückkehr zur normalen Lage nicht zu, betonte der Bundesrat.
In der Sommersession 2021 behandelten National- und Ständerat die beiden Motionen im Rahmen einer von der Mehrheit der SVP-Fraktion für diese zwei Vorstösse verlangten ausserordentlichen Session. Nach kurzen Wortmeldungen der Motionäre sowie von Gesundheitsminister Berset lehnte der Nationalrat die Motion mit 127 zu 54 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab, der Ständerat tat es ihm mit 25 zu 16 Stimmen gleich. Im Nationalrat unterstützte die Mehrheit der SVP-Fraktion sowie eine Minderheit der FDP.Liberalen-Fraktion den Vorstoss, konnten damit jedoch keine Mehrheit erzielen.

«Covid-19. Aufhebung der besonderen Lage nach Artikel 6 EpG. Jetzt!» (Mo. 21.3157 und Mo. 21.3441)
Dossier: Vorstösse für weitergehende Lockerungen der Covid-19-Massnahmen

Stillschweigend nahm der Nationalrat in der Sommersession 2021 eine Kommissionsmotion der SGK-SR an, die ein besseres Datenmanagement im Gesundheitsbereich zum Ziel hatte. Damit folgte er der Empfehlung der SGK-NR, welche eine gute Datenbasis als grundlegend erachtet hatte, um eine «evidenzbasierte[…] Gesundheitspolitik» zu entwickeln und das Management im Gesundheitswesen richtig zu planen.

Besseres Datenmanagement im Gesundheitsbereich (Mo. 20.3923)

Im Januar 2021 reichte die SGK-NR eine Motion ein, mit der das Gesundheitssystem auf ein «erneute[s] Aufflammen der Pandemie» vorbereitet werden sollte. Demnach sollte der Bundesrat die Kantone anweisen, die Spitäler sowie die Alters- und Pflegeheime finanziell so zu unterstützen, dass sie sich auf eine erneute Covid-Welle vorbereiten können. So störte sich die Kommission zum einen daran, dass die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte bei Personalmangel die Quarantänepflicht in den Alters- und Pflegeheimen aufheben können, wodurch die besonders stark gefährdeten Seniorinnen und Senioren in den entsprechenden Heimen zusätzlicher Gefahr ausgesetzt würden. Folglich sollten die Kantone die Finanzen für eine Aufstockung des Pflegepersonals sprechen, alternativ könnten auch die «Kapazitäten der Armee» zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen standen bei den Spitälern gemäss Kommission im April 2020 zusätzlich zu den normalerweise vorhandenen 1000 Intensivpflegeplätzen 500 weitere Plätze zur Verfügung. Da die Spitäler, welche diese zusätzlichen Plätze bereitgestellt hatten, dafür jedoch nur teilweise entschädigt worden seien, würden diese zukünftig vermutlich nicht mehr angeboten. Entsprechend müssten jetzt (finanzielle) Vorkehrungen getroffen werden, dass bei einer allfälligen weiteren Corona-Welle erneut mindestens 1500 Intensivpflegeplätze bereit stünden.
Der Bundesrat verwies in beiden Fragen auf die Zuständigkeit der Kantone. So müssten die Kantone sowie die Arbeitgebenden für genügend Personal in Alters- und Pflegeheimen sorgen. Einen Armeeeinsatz in den Alters- und Pflegeheimen habe das Parlament im Übrigen in der Wintersession 2020 abgelehnt, da die Armee nur subsidiär tätig werden solle. Die Spitäler hätten zudem ihre Intensivpflegekapazitäten laufend ausgebaut, wobei der Bundesrat die Finanzierung dieses Ausbaus geregelt habe. Somit empfahl die Regierung die Motion zur Ablehnung.
In der Sommersession 2021 setzte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss seiner Kommission auseinander. Kommissionssprecher Maillard (sp, VD) anerkannte die weitreichenden Bemühungen des Bundesrates sowie die Kompetenzen der Kantone, wollte den Bundesrat – mit dem Auftrag des Parlaments im Rücken – aber dennoch befähigen, präventiv die entsprechenden Pläne der Kantone für den Herbst und Winter 2021 einzuholen. Mit 128 zu 57 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat für die Motion aus, die FDP.Liberalen-Fraktion sowie die Mehrheit der Mitte- und eine Minderheit der SVP-Fraktion lehnten den Vorstoss ab.

Das Gesundheitssystem vorbereiten, um die gefährdetsten Personen zu schützen und überstürzte Massnahmen zu vermeiden (Mo. 21.3003)

Die SGK-NR verlangte im März 2021 mit einer Motion ausreichend finanzielle Mittel für eine systematische Erforschung und wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen. Damit Personen mit Long-Covid-Symptomen zukünftig besser geholfen werden könne, sollten die bekannten Fälle mithilfe einer dem allgemeinen Wissensaustausch dienenden Anlaufstelle systematisch begleitet werden. Eine Kommissionsminderheit de Courten (svp, BL) beantragte die Motion zur Ablehnung – im Gegensatz zum Bundesrat. Dieser anerkannte die Problematik, lehnte aber die Schaffung einer solchen Anlaufstelle durch den Bund aufgrund einer fehlenden verfassungsrechtlichen Grundlage ab. Es sei Aufgabe der Kantone, die entsprechenden Strukturen zu schaffen, wobei einige Kantone bereits damit begonnen hätten. Stattdessen werde er jedoch die nötigen Massnahmen zur Behandlung der von Long-Covid betroffenen Personen in seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats der SGK-SR (Po. 21.3014) darlegen – wie es das entsprechende Postulat der Schwesterkommission forderte. Minderheitensprecher de Courten wies in der Sommersession 2021 auf die bereits in Auftrag gegebenen Studien zu diesem Thema hin. Er beteuerte deren Notwendigkeit, erachtete aber zusätzliche Studien, Gelder und Massnahmen zu demselben Thema als nicht nötig. Die grosse Kammer nahm die Motion jedoch mit 126 zu 51 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) deutlich an. Abgelehnt wurde der Vorstoss von der SVP-Fraktion und einzelnen Mitgliedern der Mitte-Fraktion.

Wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen

In der Sommersession 2021 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Frage, ob die Regelung zur Versorgungssicherheit in der Verfassung ergänzt werden solle, ob also die Verantwortung des Bundesrates für die Versorgung der Bevölkerung mit «den wichtigsten sensiblen Medikamenten, Wirkstoffen und Schutzmaterial» sowie für Schutzmassnahmen gegen eine Pandemie explizit in die Verfassung geschrieben werden soll. Manuela Weichelt-Picard (al, ZG) begründete den Antrag der Kommissionsminderheit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, mit dem Verweis auf die Unzulänglichkeiten der bisherigen Regelung, welche die Corona-Pandemie deutlich aufgezeigt habe. Die Relevanz der Problematik zeigten überdies auch Pläne für ähnliche Standesinitiativen sowie für eine Volksinitiative, betonte Weichelt-Picard. Die beiden Kommissionssprecher Benjamin Roduit (mitte, VS) und Thomas de Courten (svp, BL) anerkannten zwar die Relevanz der Frage und die Notwendigkeit entsprechender Massnahmen, bestritten aber die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung. Die nötigen gesetzlichen Grundlagen seien bereits vorhanden, insbesondere in Form des Landesversorgungsgesetzes (LVG). Es seien auch bereits ähnliche Vorstösse angenommen worden (Mo. 20.3166 und Po. 20.3241), zudem habe der Bundesrat auf Anfang 2022 die Erarbeitung konkreter Massnahmen angetönt. Mit 121 zu 66 Stimmen (bei einer Enthaltung) entschied sich der Nationalrat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Einzig bei den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen stiess der Vorstoss auf Anklang.

Parlamentarische Covid-19-Verordnung. Konkretisierung von Artikel 102 der Bundesverfassung bezüglich Versorgungssicherheit (Pa.Iv. 20.429)

Im Juni 2021 forderte Eva Herzog (sp, BS) in einer Motion, dass das Epiedemiengesetz dahingehend geändert wird, dass der Bundesrat bei Grenzschliessungen die notwendigen Massnahmen ergreifen können soll, um die Reisefreiheit und Mobilität von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und Einwohnerinnen und Einwohnern mit persönlicher, familiärer oder beruflicher Bindung im Grenzgebiet sicherzustellen. Da die Corona-Pandmie nicht die letzte ihrer Art sein werde und die abgebrochenen Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU die Situation der Grenzregionen nicht vereinfacht hätten, müsse man präventiv Massnahmen ergreifen, um das Leben in diesen Regionen in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten. Eine derartige Bestimmung sei bereits im Covid-19-Gesetz enthalten, sei aber wie das Gesetz selber auf Ende 2021 befristet.
In seiner Stellungnahme machte der Bundesrat klar, dass er sich bemühe, verhältnismässige Massnahmen zur Pandemiebekämpfung zu ergreifen und von einer Mobilitätsbeschränkung absehe, wenn die epidemiologische Lage dies erlaube. Das Motionsanliegen werde durch die Umsetzung des Epidemiengesetzes, der Covid-19-Verordnung 3 und der Covid-19-Verordnung «Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» bereits berücksichtigt, argumentierte der Bundesrat. Er setze sich jedoch gegen eine explizite Regelung im Epidemiengesetz ein, da man dadurch den eigenen Handlungsspielraum – beispielsweise bei Ausbruch einer noch bedrohlicheren Pandemie – einschränken würde. Zudem sollten derartige Massnahmen an den Binnengrenzen im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit erarbeitet werden. Aus diesen Gründen beantragte er die Ablehnung der Motion.

Ergänzung des Epidemiengesetzes zur Garantie des Grenzverkehrs auch in Pandemiezeiten
Dossier: Kontrolle der Schweizer Landesgrenzen in Covid-19-Zeiten

Aufgrund des von den «Freunden der Verfassung» ergriffenen Referendums stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2021 über das Covid-19-Gesetz ab. Dieses enthielt einerseits die Regelungen zu den Unterstützungsmassnahmen für die Unternehmen und die Bevölkerung (u.a. Härtefallhilfen, Covid-Erwerbsersatz, Kurzarbeitsentschädigung), andererseits Ermächtigungen für den Bundesrat, zeitlich begrenzt von bestehenden Gesetzen abzuweichen. Während der erste Teil auch bei den Gegnerinnen und Gegnern unumstritten war, kritisierten sie den zweiten Teil stark. Dieser Teil enthielt beispielsweise Regelungen zur Einschränkungen von Behandlungen in den Spitälern, zur Abweichungen von gesetzlichen Fristen, zur elektronischen Durchführungen von Generalversammlungen von Unternehmen oder zu Einschränkungen im Asylbereich. Das Covid-19-Gesetz war nun insofern speziell, als Gesetze üblicherweise erst nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten. Da das Gesetz jedoch von einer Mehrheit der Mitglieder beider Kammern dringlich erklärt worden war, war es gleich nach Annahme im Parlament im September 2020 in Kraft getreten – was die Abstimmung darüber gemäss Tages-Anzeiger zu einer «demokratiepolitische[n] Kuriosität» machte. Zusätzlich speziell war, dass das Covid-19-Gesetz zum Zeitpunkt der Abstimmung vom Parlament bereits zweimal revidiert worden war – einmal in der Wintersession 2020 und einmal in der Frühjahrssession 2021. Da das Gesetz mit den Corona-bedingten Veränderungen Schritt halten müsse, seien verschiedene Teile des Gesetzes zum Zeitpunkt der Abstimmung gar nicht mehr in Kraft, betonte der Tages-Anzeiger. Zudem würde das Gesetz bei einer allfälligen Ablehnung an der Urne nicht per sofort ausser Kraft treten, sondern ein Jahr nach seiner Inkraftsetzung, also am 25. September 2021. Die meisten Regelungen des Gesetzes sind auf Ende 2021 befristet, lediglich einzelne dieser Regelungen würden bis Ende 2023 (etwa Regelungen zur Kurzarbeit) oder gar bis Ende 2031 (Regelungen zu den Covid-Krediten) gültig bleiben.

Der Abstimmungskampf zum Referendum gegen das Covid-19-Gesetz war nun geprägt von der Frage, worüber am 13. Juni 2021 genau abgestimmt wird. So betonten die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes im Abstimmungsbüchlein, dass mit dem Referendum sichergestellt werden solle, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger «die höchste Instanz im Land» bleiben. Mit der Ablehnung des Covid-19-Gesetzes solle man zeigen, «dass Krisenmanagement gegen das Volk in der Schweiz nicht geht». So befürchteten sie, dass der Bundesrat das Notrecht durch das Gesetz unnötig verlängern würde und man durch eine Annahme des Gesetzes die bisherige bundesrätliche Corona-Politik legitimiere. Andreas Glarner (svp, AG) etwa argumentierte, dass man dem Bundesrat damit einen Blankocheck für weitere Einschränkungen gebe und sprach sich damit gegen das Gesetz aus – die SVP selbst entschied sich in der Folge für Stimmfreigabe. Gegen diese Argumentationen wehrten sich die Befürworterinnen und Befürworter des Gesetzes, da sie in ihren Augen am Covid-19-Gesetz vorbeizielten. So würden die Gegnerinnen und Gegner insbesondere die Corona-Massnahmen des Bundesrates kritisieren, etwa die Schliessung der Restaurants oder Läden, die jedoch nicht im Covid-19-Gesetz geregelt seien, sondern im 2013 von der Stimmbürgerschaft angenommenen Epidemiengesetz. Diese Bestimmungen würden somit durch eine Ablehnung des Gesetzes auch nicht aufgehoben. Der Kampf gegen das Gesetz stelle gemäss den Befürwortenden folglich bloss eine Art «Stellvertreterkrieg» dar, in dem sich die Gegnerinnen und Gegner ein Misstrauensvotum gegen die bundesrätliche Covid-Politik oder einen Denkzettel an den Bundesrat wünschten.
Die Gegnerschaft kritisierte aber durchaus auch verschiedene Aspekte des Gesetzes selbst: So fürchteten sie eine Diskriminierung oder gar einen Verlust der Grundrechte von ungeimpften Personen aufgrund des Covid-19-Zertifikats, da mit diesem eine Zweiklassengesellschaft, ja gar eine «neue Form der Apartheid», geschaffen werde. Zudem diene das Contact Tracing über die SwissCovidApp zur Massenüberwachung, wie die beiden Co-Präsidenten der «Freunde der Verfassung», Marion Russek und Werner Boxler, in der Weltwoche betonten. Das anfängliche Argument, wonach es aufgrund des Gesetzes zu einer verkürzten Prüfung von Impfstoffen kommen könnte, liess das Komitee nach einer Weile fallen – der Bundesrat hatte erklärt, dass es in der betreffenden Regelung einzig um Arzneimittel, nicht aber um Impfstoffe gehe.
Neben einzelnen Bestimmungen kritisierte die Gegnerschaft aber auch die Verbindung der Unterstützungsmassnahmen mit den zusätzlichen Ermächtigungen für den Bundesrat, da man den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern damit die Möglichkeit nehme, Ersteren zuzustimmen und Letztere abzulehnen. Gleichzeitig betonten sie, dass eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes an der Urne nicht das Ende der Unterstützungsmassnahmen bedeute – was das Hauptargument der Befürworterinnen und Befürworter darstellte. So könne das Parlament die Unterstützungsmassnahmen durch die Annahme einer Motion von Pirmin Schwander (svp, SZ; Mo. 21.3402) innert kürzester Frist in ein eigenes Gesetz giessen. Diese Argumentation teilten die Befürwortenden nicht, vielmehr warnten sie vor drastischen Folgen durch die Ablehnung des Gesetzes: Das vorzeitige Ende der Unterstützungsmassnahmen der Wirtschaft führe nämlich zu einem starken Anstieg der Konkurse, der Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfequote. Zwar könne das Parlament allenfalls ein neues Gesetz beschliessen, dabei müsse es sich aber um ein ordentliches Gesetz handeln – ein weiteres dringliches Gesetz sei nicht möglich –, erklärte der Bundesrat. Ein solches könne aber unter anderem aufgrund der Referendumsfrist nicht vor dem 25. September 2021 in Kraft gesetzt werden. Somit käme es bei einer Ablehnung des Covid-19-Gesetzes zu einem Unterbruch der Unterstützungsmassnahmen. Auch der Bundesrat betonte zur Lancierung seines Abstimmungskampfes an einer Pressekonferenz, bei der unter anderem Gesundheitsminister Berset und Bundespräsident Parmelin sowie KdK-Präsident Rathgeb (GR, fdp) anwesend waren, dass das Covid-19-Gesetz die einzige rechtliche Grundlage zur Unterstützung der Betroffenen sei und dessen Ablehnung grosse Unsicherheiten bei Unternehmen und Arbeitnehmenden auslösen würde. Christian Rathgeb verwies auf die zentrale Bedeutung des Gesetzes für die Kantone und mahnte vor einem Bauchentscheid: «Die Menschen brauchen jetzt nicht einen Denkzettel, sondern konkrete finanzielle Unterstützung.»
Die Befürworterinnen und Befürworter wehrten sich auch gegen den Diktatur-Vorwurf der Gegnerschaft an den Bundesrat. So werde das Notrechtregime durch das Covid-19-Gesetz nicht verlängert, sondern wie von der Verfassung verlangt in ordentliches Recht überführt – das entsprechend auch vom Parlament verabschiedet worden sei. «Alles läuft, wie es die Verfassung vorsieht – auch wenn die «Freunde der Verfassung» das nicht wahrhaben wollen», betonte etwa die NZZ. «Wenn dies die Basis für eine Diktatur sein soll, wird es eine ebenso lächerliche wie grosszügige Diktatur sein – eine Diktatur, in der es für fast jeden Zweck Milliardenhilfen gibt und für jeden LKW-Fahrer eine Toilette», verteidigte dieselbe Zeitung das Gesetz mit Verweis auf eine spezifische Regelung im Covid-19-Gesetz zum Toilettenzugang von LKW-Fahrerinnen und -Fahrern.

Zu breiteren medialen Diskussionen im Abstimmungskampf führte auch das Abstimmungsbüchlein: Die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes kritisierten, dass hier das ursprüngliche Covid-19-Gesetz aufgeführt worden war, obwohl dieses in der Zwischenzeit bereits mehrfach revidiert worden war. Dies sei aber insofern korrekt, als das Referendum zum ursprünglichen Gesetz gefasst worden sei – auch wenn die Ablehnung des Gesetzes auch die Revisionen ausser Kraft setzen würde, war der mediale Konsens in dieser Frage. Ansonsten stand das Referendum zum Covid-19-Gesetz deutlich im Schatten der gleichzeitig stattfindenden Abstimmungen zum CO2-Gesetz, zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative sowie zum kaum beworbenen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Die Studie des fög zählte etwa eine vergleichsweise geringe Anzahl Zeitungsartikel zum Covid-19-Gesetz, deren Tonalität leicht positiv war. Auch in den Inseratespalten schnitt das Covid-19-Gesetz unterdurchschnittlich ab, wie die Studie von Année Politique Suisse zeigte. Die Vorumfragen der SRG (67% Ja respektive 64% Ja) und von Tamedia (66%, 67%, 69%) liessen schliesslich kaum Zweifel an einer Annahme des Gesetzes aufkommen.

In der Zwischenzeit hatten die EDU, die «Freunde der Verfassung», das Aktionsbündnis «Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik» sowie die Gruppe «Mass-voll» die Nein-Parole ausgegeben. Die SVP hatte unter grossem medialen Interesse bereits im März 2021 entschieden, Stimmfreigabe zu erteilen, da sie «die negativen Folgen einer Ablehnung [als] grösser [erachtete] als die einer Zustimmung». Verschiedene Kantonalsektionen wichen jedoch von dieser Parole ab, so sprachen sich die Sektionen der Kantone Bern, Luzern, Waadt und Wallis für eine Annahme und die Sektionen der Kantone Appenzell-Innerrhoden, Basel-Landschaft, Schwyz und Zürich sowie die Junge SVP für eine Ablehnung aus. Ansonsten traf das Covid-19-Gesetz weitgehend auf Unterstützung, etwa durch sämtliche anderen grösseren Parteien (EVP, FDP, GLP, GPS, Mitte, SP) und zahlreiche grösseren Verbände wie Economiesuisse, SGB und Travailsuisse, aber auch durch den SGV oder GastroSuisse.

Am Abstimmungssonntag sollte sich das Bild aus den Vorumfragen bestätigen: Mit 60.2 Prozent bei einer Stimmbeteiligung von 59.7 Prozent sprachen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für das Covid-19-Gesetz aus. Zwar war kein Ständemehr nötig, dennoch verdeutlichte die Ablehnung der Vorlage in den Kantonen Uri (45.1%), Schwyz (40.9%), Nidwalden (48.6%), Obwalden (43.3%), Glarus (49.1%), Appenzell Ausserrhoden (47.0%), Appenzell Innerrhoden (39.2%) und Thurgau (49.9%) die Unterschiede zwischen den Regionen: So lag die Zustimmung in der Romandie mit 65.5 Prozent und in der italienischsprachigen Schweiz mit 68.8 Prozent beispielsweise deutlich höher als in der Deutschschweiz (58.3 Prozent).
Die Medien waren sich nicht sicher, wie dieses Resultat zu interpretieren war. Einerseits wurde von einem «Achtungserfolg der Gegner» (AZ) gesprochen – insbesondere da diese nicht von einer grossen Partei unterstützt worden seien (TdG) –, andererseits sei die Abstimmung zuvor als «Plebiszit über die generelle Corona-Politik des Bundesrates» angepriesen worden, weshalb das Resultat nun als Bestätigung ebendieser durch die Stimmbürgerschaft verstanden werden könne (NZZ). Einig war man sich jedoch mehrheitlich, dass dies nicht als Blankocheck für den Bundesrat verstanden werden dürfe – zugleich forderte unter anderem die SVP weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen.


Abstimmung vom 13. Juni 2021

Beteiligung: 59.7%
Ja: 1'936'344 Stimmen (60.2%)
Nein: 1'280'128 Stimmen (39.8%)

Parolen:
- Ja: EVP, FDP, GLP, GPS, KVP, Mitte, PdA, SPS; Economiesuisse, Gemeindeverband, KdK, SAV, SGB, SGV, SSV, TravailSuisse, VPOD, GastroSuisse
- Nein: EDU; «Freunde der Verfassung», Aktionsbündnis «Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik», «Mass-voll»
- Stimmfreigabe: SD, SVP*
* verschiedene abweichende Kantonalsektionen: Ja: SVP BE, SVP LU, SVP NE, SVP VD, SVP VS; Nein: SVP AI, SVP BL, SVP SZ, SVP ZH, JSVP CH


Die Nachabstimmungsbefragung von gfs.bern zeigte einige Wochen später, dass die Vorlage von Personen unter 40 Jahren, von Sympathisantinnen und Sympathisanten der SVP sowie von Personen mit geringem bis mittlerem Vertrauen in den Bundesrat mehrheitlich abgelehnt worden war. Als Hauptgrund für ihre Ablehnung nannten die Befragten das Missbrauchspotenzial des Gesetzes (15% der Antworten), während die Befürwortenden vor allem auf die Notwendigkeit einer Gesetzesgrundlage (16%) sowie der finanziellen Unterstützung (12%) verwiesen.

Noch am Abstimmungssonntag kündigten die Junge SVP und die «Freunde der Verfassung» überdies bereits ein Referendum zur zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes und damit hauptsächlich zum Covid-19-Zertifikat an. Die zweite Revision war Mitte März 2021 vom Parlament verabschiedet worden, weshalb die Referendumsfrist nur noch drei Wochen andauerte. Die beiden Komitees zeigten sich überzeugt, dass man die nötigen 50'000 Unterschriften innert dieser kurzen Frist zusammenbekommen werde.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

An demselben Tag, als die Schweizer Stimmbürgerschaft das Covid-19-Gesetz in einem Referendum bestätigte, kündigten die Junge SVP und der Verein «Freunde der Verfassung» ein Referendum zur zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes und damit hauptsächlich zum Covid-19-Zertifikat an. Das Zertifikat diskriminiere die ungeimpften Personen und schränke sie in ihren Grundrechten ein – etwa indem sie vom Zugang zu gewissen Veranstaltungen oder auch Restaurantbesuchen ausgeschlossen seien. Zudem würden sie auch durch die «Zwangsquarantäne» im Falle eines Kontaktes mit dem Virus diskriminiert – so hebt die zweite Revision die Quarantänepflicht von Geimpften, nicht aber von Ungeimpften auf. Zudem störten sich die Referendumsführenden an den ebenfalls in der Revision geregelten Unterstützungsmassnahmen für die Medien sowie an den allgemein zu grossen Vollmachten des Bundesrates in der Pandemie – diesbezüglich war ebenfalls noch eine neue Regelung ergänzt worden. Umstritten war in den Medien, wie gross die Auswirkungen einer Ablehnung der Revision wären. So würde bei einer Ablehnung nicht wie bei der ersten Abstimmung das Covid-19-Gesetz als Ganzes ausser Kraft gesetzt, sondern nur die Revision vom März 2021. Weiterhin möglich bleiben würde aber vermutlich das bereits im EpG enthaltene Contact Tracing – das die Referendumsführenden als Basis für «permanente Massenüberwachung» ebenfalls bekämpften. Auch die ebenfalls auf dem EpG beruhende Quarantänepflicht für Ungeimpfte würde bleiben, bei Ablehnung der Revision müssten aber zudem auch die Geimpften weiterhin in Quarantäne. Theoretisch sei auch die Weiterführung des Covid-19-Zertifikats auf Basis des EpG denkbar, politisch sei eine solche nach einer verlorenen Abstimmung aber vermutlich nicht machbar, erklärte die NZZ. Schliesslich würden die Bestimmungen erneut nicht per sofort aufgehoben, sondern erst ein Jahr nach ihrer Inkraftsetzung, also im März 2022, ausser Kraft treten. Ab dann müsste schliesslich auch auf den Ausbau der Wirtschaftshilfe – etwa für Selbständigerwerbende, für besonders stark betroffene grosse Unternehmen, für den Sport oder den Kulturbereich –, die ebenfalls in dieser Revision geregelt wurde, verzichtet werden.
Da die zweite Revision bereits Mitte März 2021 vom Parlament verabschiedet worden war, blieben den Referendumsführenden nach der Bestätigung des Covid-19-Gesetzes durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur noch drei Wochen, um die nötigen 50'000 Unterschriften zusammenzubekommen. Im August 2021 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass das Komitee «Referendum Covid-19», das Aktionsbündnis Urkantone sowie die «Freunde der Verfassung» insgesamt 187'239 Unterschriften eingereicht hätten – also rund dreimal so viele wie nötig. Wie aufgrund des Covid-19-Gesetzes sowie der zeitlich begrenzt eingeführten «Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung» erlaubt, war es während der Covid-19-Pandemie möglich, auch Unterschriften, für die noch keine Stimmrechtsbescheinigung ausgestellt worden war, einzureichen – normalerweise müssen alle Unterschriften vor der Einreichung beglaubigt werden. Diese Möglichkeit nutzten auch die Komitees, so waren lediglich 5'401 Unterschriften bei Einreichung bereits beglaubigt worden. Von den 75'526 nachträglich von der Bundeskanzlei zur Beglaubigung eingereichten Unterschriften konnten die zuständigen Stellen schliesslich 69'935 als gültig bescheinigen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden somit Ende November 2021 über das zweite Covid-19-Referendum abstimmen.

Zweite Revision des Covid-19-Gesetzes (Änderung und Zusatzkredit; BRG 21.016)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Im März 2021 beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion der APK-NR, welche damit einen Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe gefordert hatte. Im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2020 liess der Bundesrat verlauten, dass er im April 2020 einen Kredit über CHF 400 Mio. beschlossen habe, um die negativen Folgen der Covid-Pandemie in von Armut, Konflikten und Katastrophen geprägten Staaten zu mildern. Das Parlament hatte daraufhin im Nachtrag IIa nur CHF 200 Mio. an Darlehen und CHF 107.5 Mio. an Beiträgen freigegeben. Diese erfüllten das Motionsanliegen aus Sicht des Bundesrats jedoch bereits. Zusätzlich zu den Krediten in der Entwicklungshilfe habe das EJPD einen Kredit von CHF 1.1 Mio. für Projekte des UNO-Flüchtlingshilfswerks und des IKRK freigegeben. Die beiden Räte schrieben die Motion kurz darauf während der Sommersession 2021 ab.

Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe

Eine offizielle Gedenkfeier für die Covid-19-Opfer und ihre Angehörigen durch das Schweizer Parlament forderten Greta Gysin (gp, TI; Po. 21.3069) im Nationalrat und Maya Graf (gp, BL; Po. 21.3079) im Ständerat mittels zweier Postulate. Die Gedenkfeier solle zusammen mit der Landesregierung stattfinden und eine Möglichkeit bieten, den annähernd 10'000 Opfer der Pandemie in der Schweiz, aber auch den Trauernden und den Kranken «mit einem kollektiven Gedenken Respekt und unser Mitempfinden» auszudrücken. Während das Büro-SR den Vorstoss von Maya Graf befürwortete, aber auf die dafür notwendige Zusammenarbeit mit dem Bundesrat hinwies, lehnte die Mehrheit des Büro-NR das Postulat Gysin ab. Entsprechend zog Greta Gysin ihren Vorstoss im Nationalrat zurück, nachdem der Ständerat das Postulat Graf in der Sommersession 2021 stillschweigend angenommen hatte.

Offizielle Gedenkfeier für die Covid-19-Opfer und ihre Angehörigen durch das Schweizer Parlament

Einige Tage später setzte sich der Nationalrat mit der dritten Revision des Covid-19-Gesetzes auseinander. Marie-France Roth Pasquier (mitte, FR) und Matthias Aebischer (sp, BE) berichteten für die WBK-NR von den Kommissionsentscheiden: Unumstritten seien auch hier die Vorschläge des Bundesrates gewesen, da auch der Nationalrat ein abruptes Auslaufen der Covid-Hilfen verhindern wolle. Zusätzlich zu den neuen ständerätlichen Regelungen lägen jedoch auch im Nationalrat verschiedene Vorschläge von Kommissionsmehrheit und -minderheiten vor.

In der Eintretensdebatte forderten die SVP- und die FDP-Fraktion eine Rückkehr zur Normalität, während sich die GLP insbesondere gegen die Maskenpflicht im Freien aussprach. Auch die Mitte-, die SP- und die Grünen-Fraktionen zeigten sich über die bereits erfolgten Lockerungen erfreut, sprachen sich aber für einen «kontrollierten Ausstieg» aus den Covid-19-Massnahmen aus. Eintreten war in der Folge unbestritten.
Widerstandslos verlängerte der Nationalrat die Covid-19-Erwerbsausfallentschädigungen bis Ende 2021, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Stillschweigend stimmte er auch der Aufhebung der Obergrenze der A-Fonds-perdu-Beiträge für die Sportklubs zu. Gleichzeitig nahm er aber auch eine ergänzende Bestimmung der WBK-NR an, welche die Regelungen zu den A-Fonds-perdu-Beiträgen erneut ändern wollte. Ursprünglich hatte das Parlament entschieden, dass nur Klubs, die bestimmte Vorgaben erfüllen – darunter eine Reduktion der Löhne und ein Verzicht auf Lohnerhöhung während fünf Jahren – A-Fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von 66 Prozent ihrer entgangenen Ticketeinnahmen erhalten sollen. In der Frühjahrssession 2021 hatte das Parlament diese Regelung insofern abgeschwächt, als die Sportklubs auch ohne die Erfüllung einer dieser Vorgaben, nämlich der Lohnreduktion, Finanzhilfen in der Höhe von 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen erhalten sollten – aber eben nicht die vollen 66 Prozent. Nun habe sich aber auch neben der Lohnreduktion auch die Klausel zum Verbot der Lohnerhöhungen als problematisch erwiesen, weshalb diese Regel ebenfalls geändert werden soll, wie Matthias Aebischer für die Kommission erklärte. Demnach sollen neu Sportklubs, welche die Gesamtlohnsumme aller Mitarbeitenden und aller Spielerinnen und Spieler in den nächsten fünf Jahren erhöhen, nur die erhaltenen A-Fonds-perdu-Beträge, die 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen übersteigen, – nicht aber die gesamten erhaltenen A-Fonds-perdu-Beiträge – zurückzahlen müssen.

Auch weitere Entscheidungen wurden ohne grosse Diskussionen getroffen: So entschied der Nationalrat auf Vorschlag der WBK-NR auch, die Ausnahmeregelung zur Durchführung von Generalversammlungen von Aktiengesellschaften auf schriftlichem oder elektronischem Weg bis Ende 2021 zu verlängern – der Ständerat hatte eine Verlängerung bis zum Inkrafttreten der Revision des Aktienrechts oder spätestens bis Ende 2023 vorgesehen.
Stillschweigend folgte der Nationalrat seiner Kommission zudem bei der Verlängerung der 100-prozentigen Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit tiefen Einkommen bis Ende 2021. Hingegen lehnte die grosse Kammer einen Antrag Piller Carrard (sp, FR), basierend auf einem Mitbericht der SGK-NR, ab und sprach für die Zeit zwischen Juni und Dezember 2021 keine zusätzlichen Taggelder. Umstrittener war zudem der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Verlängerung der Massnahmen im Kul­turbereich bis Ende April 2022: Eine Minderheit Gutjahr (svp, TG) hatte sich hier für einen Verzicht auf die vorzeitige Verlängerung ausgesprochen, war aber mit 96 zu 91 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) knapp unterlegen.

Besonders umstritten waren schliesslich die vom Ständerat eingefügten Änderungen: Die Streichung der Möglichkeit für Zugangsbeschränkungen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Veranstaltungen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind, hatte die Kommission zuvor mit 12 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. Auch das ähnliche Anliegen, Inhaberinnen und Inhaber eines Covid-Zertifikats von Zugangsbeschränkungen auszunehmen, hatte bei der WBK-NR mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid der Vizepräsidentin knapp keine Zustimmung gefunden. Beide Anträge würden den Handlungsspielraum des Bundesrates einschränken, kritisierte Roth Pasquier für die Kommissionsmehrheit. Man lehne zudem generell die Aufnahme von Terminen und Kriterien ins Covid-19-Gesetz ab. Christian Wasserfallen (fdp, BE) befürwortete hingegen insbesondere diesen «GGG-Ansatz» (Geimpfte, Genesene oder Getestete), mit dem man die Lockerungen vorantreiben könne. In der Folge sprach sich die grosse Kammer mit 106 zu 81 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und mit 103 zu 78 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für beide Minderheitsanträge auf Annahme der Bestimmungen aus und folgte damit dem Ständerat. Zustimmung fanden diese bei der SVP-, der FDP.Liberalen-, einer Mehrheit der Mitte-Fraktion und einem Teil der GLP-Fraktion.

Zu einer eigentlichen Antragsflut der SVP-Fraktion kam es bei den Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung sowie zum Covid-19-Zertifikat. Dabei forderten Mitglieder der Fraktion unter anderem die Aufhebung der Maskenpflicht – im Allgemeinen (Haab, svp, ZH), für Personen mit Covid-19-Zertifikat (Martullo, svp, GR), im Freien (mit Ausnahmen für Veranstaltungen; Haab), bei Kindern und Jugendlichen auf der Primar- und Sekundarstufe I und II (Haab) sowie im Aussenbereichen von Schularealen (Aeschi, svp, ZG). Erneut ging es auch um Fragen des Umgangs mit dem Covid-19-Zertifikat. So wurde beantragt, dass dieses ausschliesslich für den internationalen Reiseverkehr und für Grossveranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 5'000 Teilnehmenden, in Diskotheken und bei Tanzveranstaltungen gelten soll, nicht aber zum Beispiel für einen Restaurantbesuch (Gutjahr, ähnlich auch Addor (svp, VS), Aeschi sowie als einziges Mitglied einer anderen Fraktion Léonore Porchet (gp, VD)). In einem weiteren Antrag sollte die Nutzung des Zertifikats in der Schweiz bis Ende September 2021 begrenzt werden (Aeschi). Des Weiteren sollten Veranstaltungen für Geimpfte von der Verpflichtung zu zusätzlichen Massnahmen wie einem Schutzkonzept oder einer Maskenpflicht befreit werden (Herzog, svp, TG). Andere Vorstösse verlangten Rechtsgleichheit für die Impfunwilligen (Gafner, edu, BE), die Auflösung des Mandats der Swiss National Covid-19 Science Task Force (Keller, svp, NW) oder ganz allgemein ein Ende der Einschränkungen – etwa der Homeofficepflicht (Gutjahr), der Personenobergrenzen bei Veranstaltungen, Versammlungen, in Läden oder beim Schulunterricht sowie der Einschränkungen für Restaurants, sobald 80 Prozent der über 65-Jährigen geimpft sind (Aeschi) –, eine Streichung der Ordnungsbussen für Maskenverweigernde (Gafner) sowie eine systematische Kontrolle der Landesgrenzen (Aeschi) und eine Einreisebeschränkung für Personen ohne Covid-19-Zertifikat (Aeschi). Keiner der Anträge fand im Nationalrat jedoch eine Mehrheit.

Mit 149 zu 39 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) verabschiedete der Nationalrat in der Folge die dritte Revision des Covid-19-Gesetzes in der Gesamtabstimmung. Sämtliche Nein-Stimmen und Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Dritte Revision des Covid-19-Gesetzes (Änderung Covid-Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich; BRG 21.033)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

90 Tage nach Beginn der zweiten Revision beriet der Ständerat in der Sommersession 2021 die dritte Revision des Covid-19-Gesetzes, die jedoch im Vergleich zu den beiden ersten Revisionen einen deutlich geringeren Umfang aufwies. Hannes Germann (svp, SH) stellte die Vorlage im Namen der WBK-SR, welche die Vorberatung für die WAK-SR aufgrund der Sportthematik der Revision übernommen hatte, vor: Hauptsächlich sollen die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 verlängert und die finanzielle Obergrenze von A-Fonds-perdu-Beiträgen an Sportclubs aufgehoben werden. Ansonsten stünden die betroffenen Personen und Klubs ab Ende Juni 2021 ohne finanzielle Hilfe da – und dies obwohl eine «Rückkehr zur vollständigen Normalität» bis dahin nicht garantiert werden könne. Die finanziellen Folgen dieser Änderung seien bescheiden, zumal bisher lediglich ein Drittel der gesprochenen Kredite für Erwerbsausfallentschädigungen (CHF 3.1 Mrd.) verwendet worden sei und auch die Ausgaben im Sportbereich noch deutlich unter der bisherigen Schwelle von CHF 115 Mio. lägen. Entsprechend unbestritten seien die Anträge in der Kommission gewesen. Darüber hinaus habe die Kommission aber noch zusätzliche Anträge aufgenommen, die in der Kommissionssitzung mehr zu reden gegeben hätten als die bundesrätlichen Vorschläge. Diese Mehrheitsanträge der Kommission stiessen beim Bundesrat nicht auf Anklang, er beantragte sie allesamt zur Ablehnung.
Wie vom Kommissionssprecher in Aussicht gestellt, nahm der Ständerat die beiden Hauptaspekte der Vorlage, die Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung und die Streichung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge an Sportclubs, stillschweigend an und löste die nötigen Ausgabenbremsen.
Darüber hinaus hatte nun die Kommission beantragt, sämtliche Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe, Veranstaltungen und private Zusammenkünfte zu streichen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind. Einzig «angemessene Schutzkonzepte» sollen auch dann noch möglich bleiben. Paul Rechsteiner (sp, SG) entgegnete diesem Antrag als Sprecher der Kommissionsminderheit, dass der Ständerat auch weiterhin davon absehen solle, die vom Bundesrat beschlossenen gesundheitlichen Massnahmen zu ändern und somit in dessen Entscheidungsgewalt gemäss EpG einzugreifen. Bei einer allfälligen Verschlechterung der Situation, etwa durch eine Virusmutation, könne der Bundesrat sonst nur mit noch härteren Massnahmen wie einem Lockdown reagieren. Der Finanzminister pflichtete diesen Argumenten bei und verwies zudem auf die zahlreichen unklaren Formulierungen in der Bestimmung (etwa «ausreichend geimpft» oder «angemessene Schutzkonzepte»). Diese würden dem BAG weiterhin viel Spielraum für Entscheidungen lassen. Deutlich nahm der Ständerat jedoch die Bestimmung an.
Auch eine Ausnahmeregelung bezüglich des Covid-19-Zertifikats (GGG-Zertifikat) strebte die Kommissionsmehrheit an. Bisher seien die individualrechtlichen Folgen für Personen mit Covid-19-Zertifikat unklar, folglich wolle die Kommissionsmehrheit in einem neuen Artikel klarstellen, dass Personen mit Impf-, Test- oder Genesungsnachweis von Zugangsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen ausgenommen sind, erläuterte der Kommissionssprecher. Da diese Personen aus epidemiologischer Sicht keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellten, dürften ihre Grundrechte nicht mehr eingeschränkt werden. Eine Kommissionsminderheit lehnte diese Regelung unter anderem aus Furcht vor einer Zweiklassengesellschaft ab. Ebenfalls gegen den Willen des Bundesrats nahm der Ständerat diese Ergänzung des Covid-19-Gesetzes deutlich an.
Einmal mehr diskutierte der Ständerat auch über 100-prozentige Kurzarbeitsentschädigungen für Geringverdienende. Diese Ausnahmeregelung war in der letzten Revision des Covid-19-Gesetzes bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden, eine Minderheit Baume-Schneider (sp, JU) beantragte nun eine weitere Verlängerung bis Ende 2021. Man müsse nun wieder «einen Anreiz bieten, dass man in die Erwerbstätigkeit zurückkehrt», verteidigte Kommissionssprecher Germann die ablehnende Position der Kommissionsmehrheit. Mit der aktuellen Regelung bevorzuge man zudem Personen in Kurzarbeit gegenüber Arbeitslosen. Die Kommissionsminderheit hingegen argumentiere, dass die Covid-Situation insbesondere für Personen mit tieferen Einkommen auch weiterhin schwierig sei, so Germann. Äusserst knapp mit 22 zu 22 Stimmen und Stichentscheid von Ratspräsident Kuprecht (svp, SZ) lehnte der Ständerat die weitere Verlängerung ab.
Schliesslich folgte der Ständerat auch dem Antrag seiner Kommission, die Ausnahmeregelung, wonach Generalversammlungen von Aktiengesellschaften auch schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden dürfen, bis zum Inkrafttreten der Revision des Aktienrechts oder maximal bis Ende 2023 zu verlängern.
Einstimmig mit 45 zu 0 Stimmen nahm der Ständerat in der Folge die dritte Revision des Covid-19-Gesetzes in der Gesamtabstimmung an.

Dritte Revision des Covid-19-Gesetzes (Änderung Covid-Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich; BRG 21.033)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Da eine entsprechende Unterstützung für Sport-, Kultur- und Freizeitvereine im Rahmen des Covid-19-Gesetzes in der Zwischenzeit geschaffen worden war, sprach sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat in der Sommersession 2021 dagegen aus, der Standesinitiative des Kantons Jura Folge zu geben. Diese ablehnende Haltung hatte zuvor auch die WBK-NR ausgedrückt, gleichzeitig aber auch eine Verlängerung der Massnahmen für Sport und Kultur bis Ende 2021 gefordert. Überdies nahmen sowohl die Kommission als auch der Nationalrat die Petition 20.2025 des Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverbandes zum Thema «Chorsingen in Zeiten von Corona» zur Kenntnis.

Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine (St.Iv. 20.325)

Im Juni 2021 stand die Covid-19-Pandemie erstmals im Zeichen der direktdemokratischen Institutionen. Den seit Beginn der Pandemie gewohnten Ablauf nahmen die Dinge noch zwischen Anfang bis Mitte Juni 2021, als sich das Parlament im Rahmen der Sommersession 2021 bereits mit der dritten Revision des Covid-19-Gesetzes befasste. Es hiess dabei eine Verlängerung der Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes bis Ende 2021 gut und strich die finanzielle Obergrenze von A-Fonds-perdu-Beiträgen an Sportclubs, so dass diese noch länger nicht ausgeschöpft werden würde. Bereits in der Frühjahrssession 2021 hatte das Parlament überdies entschieden, dass der Bund auch einen Drittel der durch die Corona-Massnahmen entstandenen finanziellen Verluste der öffentlich geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung übernimmt. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedete der Bundesrat nun im Juni 2021.

Am 13. Juni 2021 fand schliesslich die Referendumsabstimmung zum Covid-19-Gesetz statt. Damit war die Schweiz das erste Land weltweit, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger zu Teilen der Corona-Massnahmen äussern konnten. Auch wenn das Gesetz nicht die umstrittensten Einschränkungen für die Bevölkerung zum Inhalt hatte – so waren beispielsweise die Restaurantschliessungen auf das Epidemiengesetz zurückzuführen und nicht durch das Covid-19-Gesetz begründet –, wurde die Abstimmung gemeinhin als Plebiszit für oder gegen die bundesrätliche Corona-Politik verstanden. Das Referendum war vom Verein «Freunde der Verfassung» lanciert worden, die sicherstellen wollten, dass die Bürgerinnen und Bürger die höchste Macht im Lande bleiben – und nicht etwa der Bundesrat oder gar die WHO, wie sie befürchteten. Darüber hinaus wehrten sich die «Freunde der Verfassung» auch gegen eine Einschränkung der Grundrechte – insbesondere der Grundrechte von Ungeimpften aufgrund des Covid-Zertifikats –, sie befürchteten eine Corona-Impfpflicht und sie kritisierten die Verknüpfung von Unterstützungsmassnahmen der Wirtschaft mit den zusätzlichen Ermächtigungen für den Bundesrat. Dieser hatte durch das Covid-19-Gesetz die Ermächtigung erhalten, in verschiedenen Bereichen von geltenden Gesetzen abzuweichen. Die Befürwortenden des Covid-19-Gesetzes wiesen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die finanzielle Unterstützung zahlreicher Bereiche, etwa der Wirtschaft, der Kultur oder auch des Sports hin, welche in diesem Gesetz geregelt ist. Trotz grosser Emotionalität des Themas und zahlreicher Demonstrationen zu den Covid-19-Massnahmen im Vorfeld stand die Abstimmung im Schatten der Entscheidungen zum CO2-Gesetz sowie zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative. Mit 60.2 Prozent sprach sich eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für das Covid-19-Gesetz aus, in acht Inner- und Ostschweizer Kantonen überwogen jedoch die Nein-Stimmen.
Mit diesem Abstimmungsresultat war der Kampf gegen das Covid-19-Gesetz nicht zu Ende: Innert drei Wochen sammelten die Nein-Komitees erneut genügend Unterschriften gegen die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes, wobei sie diesmal insbesondere das Covid-19-Zertifikat bekämpfen wollten.

In der Zwischenzeit hatten die Kantone mit der Ausstellung ebendieser Covid-19-Zertifikate für geimpfte, genesene und getestete Personen begonnen – Anfang Juni 2021 hatte der Bundesrat die rechtliche Grundlage dafür mit der Covid-19-Verordnung «Zertifikate» präzisiert. Die Berechtigung zur Erstellung der Zertifikate war in der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes verankert worden. Zusammen mit den Zertifikaten traten auch eine Aufbewahrungs-App sowie eine Prüf-App für die Zertifikate in Gebrauch – neben dieser digitalen Form konnten die Zertifikate aber auch in Papierform ausgestellt und ebenfalls über einen QR-Code überprüft werden. Zusätzlich zu dem ab Juli 2021 in der EU akzeptierten Schweizer Zertifikat schuf der Bund Ende Juni ein «Zertifikat Light», das nur Auskunft über das Vorliegen eines Zertifikats gibt, aber nicht darüber, ob die betroffene Person geimpft, genesen oder getestet ist.

Auch von der Impffront gab es Anfang Juni 2021 Neuigkeiten: Swissmedic erteilte dem Pfizer/BioNTech-Impfstoff «Comirnaty» die Zulassung für 12 bis 15-Jährige, die somit ab dem 22. Juni ebenfalls geimpft werden konnten. Kurze Zeit später beantragte auch Moderna eine Ausdehnung der Zulassung seiner Impfung auf 12- bis 17-Jährige, was ab August 2021 ebenfalls möglich wurde. Zudem schloss der Bundesrat einen Monat später einen Vertrag über 3'000 Dosen des Arzneimittels «Sotrovimab» von GlaxoSmithKline ab, das jedoch zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz noch nicht zugelassen war.

Bezüglich der Situation der Wirtschaft hatte der Bundesrat ebenfalls im Juni 2021 einiges zu berichten. Schlechte Nachrichten gab es beim Rückblick der Hotellerie sowie der Parahotellerie auf die Wintersaison 2020/2021: Die Anzahl Logiernächte der Hotellerie war in dieser Zeit gegenüber dem Vorjahr um 26 Prozent gesunken, was einem Rückgang um 3.4 Mio. Logiernächte entspricht. Der grosse Rückgang an ausländischen Gästen (-70.1%; -3.4 Mio. Logiernächte) konnte durch einen Anstieg der Anzahl Schweizer Gäste nur teilweise ausgeglichen werden (+16.5%; +1.1 Mio. Logiernächte). In der Parahotellerie sank die Nachfrage insgesamt um 11.3 Prozent, wobei auch dies auf das Ausbleiben der ausländischen Gäste zurückzuführen war. Im ersten Quartal 2021 war zudem auch das BIP um 0.5 Prozent gesunken, nachdem es im vierten Quartal 2020 noch um 0.1 Prozent angestiegen war. Dennoch zeigte sich die Expertengruppe des Bundes optimistisch und erhöhte die BIP-Prognose für das Jahr 2021 auf 3.6 Prozent. Demnach habe die Binnenwirtschaft mit einer «kräftigen Aufholbewegung» auf die Massnahmenlockerungen reagiert, zudem verbessere sich auch international die Konjunkturlage. Dies zeigte sich auch an der Zunahme der Exporte (+3.5%), die im Mai 2021 gar einen neuen monatlichen Höchststand erreichten.
Trotz dieser positiveren Prognosen erachtete der Bundesrat die Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft weiterhin als nötig. So nahm er, wie es in der dritten Revision des Covid-19-Gesetzes geregelt worden war, Anpassungen an der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen vor (etwa die «Härtefall-im-Härtefall-Regel»), wodurch die Unternehmen teilweise höhere Beträge erhalten sollten. Zudem sollte der ausserordentliche Anspruch auf KAE für Lernende, Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Ebenfalls verlängert wurden die Bezugsdauer für KAE, das vereinfachte Verfahren zur Abrechnung von KAE sowie die Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes.
Neben diesem Ausbau bei den KAE gab das SECO auch bekannt, seine diesbezüglichen Kapazitäten in der Missbrauchsbekämpfung zu verdreifachen und die Arbeitgeberkontrollen zu intensivieren. So seien bisher 900 Missbrauchsmeldungen und 500 auffällige Abrechnungen gemeldet, aber nur 131 Kontrollen durchgeführt worden. Davon sei in 10 Prozent der Fälle ein Missbrauch festgestellt und Strafanzeige eingereicht worden, in 74 Prozent der Fälle mussten die Arbeitgebenden fehlerhafte Abrechnungen über insgesamt CHF 10.6 Mio. korrigieren. Bis Ende Jahr sollten nun 200 weitere Kontrollen und im Jahr 2022 dann 700 Kontrollen möglich sein.
Dass die Pandemie noch nicht vorbei war, zeigte überdies die Verlängerung des Zivilschutzaufgebots bis Ende Oktober 2021. Insbesondere zur Unterstützung des Gesundheitswesens würden weiterhin etwa 1'000 Zivilschutzangehörige wöchentlich eingesetzt.

Nicht nur die Schweiz, insbesondere auch die weniger vermögenden Staaten stellte die Pandemie vor grosse Herausforderungen. Anfang Juni lieferte die Schweiz daher verschiedene humanitäre Hilfsgüter nach Sri Lanka, darunter Antigen-Tests, Beatmungsgeräte und Sauerstoffkonzentratoren. Bis Ende August folgten weitere Lieferungen in die Mongolei (12.7.), nach Tunesien (16.7.), Indonesien (24.7.), Thailand (28.7.) und Vietnam (11.8.). Ende Juni lieferte die Schweiz zudem die Mehrheit der bestellten, in der Schweiz aber nicht zugelassenen Impfstoffdosen von AstraZeneca an die Covax Facility, welche einen gleichmässigen und gerechten Zugang zu den Covid-19-Impfstoffen sicherstellen will.

Weiterhin Thema blieben auch die Corona-Schulden, welche sich auf dem Amortisationskonto angehäuft hatten. Zu deren Abbau sah die Regierung zwei mögliche Varianten vor – unter anderem durch eine fixe Verbuchung der SNB-Zusatzausschüttungen als ausserordentliche Einnahmen und durch Einsatz der ordentlichen Überschüsse der letzten Jahre. Seine positive Erwartungshaltung unterstrich der Bundesrat zudem mit einem ausgeglichenen Budget für das Jahr 2022, nachdem das Budget 2021 CHF 2 Mrd. im Minus gelegen hatte.

Auf den 26. Juni 2021 vollzog der Bundesrat einen weitreichenden Öffnungsschritt: Er hob die Homeoffice-Pflicht, die Maskenpflicht im Freien sowie die Sitzzahlbeschränkung in Restaurants auf und erlaubte Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Kapazitätsbeschränkungen. Zudem erleichterte er die Einreise in die Schweiz, ausser für Personen aus Staaten «mit einer besorgniserregenden Virusvariante». Gleichzeitig mit diesen Lockerungen wagte die Regierung auch einen Ausblick auf den Corona-Herbst und -Winter: Sie setze insbesondere auf die «rasche Entdeckung besorgniserregender Virusvarianten, die Weiterführung der Impfkampagne sowie genügend Kapazitäten für das Testen und das Contact Tracing in den Kantonen». Entsprechend schloss sie Ende August einen weiteren Vertrag mit Pfizer über je 7 Mio. Impfdosen und einer Option für je 7 Mio. weitere Impfdosen für die Jahre 2022 und 2023 ab.
Eine Corona-bedingte Verschärfung plante der Bundesrat in der Asylpolitik. So sollten Personen, die weggewiesen werden, «zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden können». Ohne eine solche Verpflichtung könnten die Wegweisungen teilweise nicht durchgesetzt werden, da die Herkunfts- oder Dublin-Staaten sowie die Fluggesellschaften entsprechende Tests verlangen würden, begründete die Regierung diese Massnahme. Gleichzeitig verlängerte die Regierung die Covid-19-Verordnung «Asyl» mit Regelungen zur Durchführung von Befragungen oder zur Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten.

Dass trotz Lockerungen noch nicht alles rund lief, zeigte das zweite Massnahmenpaket für den öffentlichen Verkehr. Wie bereits im Vorjahr erhöhte der Bundesrat die Limite für kurzfristige Darlehen für die SBB, um deren Finanzierungslücke zu decken. Hilfe benötigte auch der Tourismus, weshalb die Regierung Anfangs September ein Recovery Programm bekannt gab. Mit zusätzlichen Bundesmitteln sollte die Nachfrage gesteigert und die Innovationsfähigkeit erhalten bleiben.

Mitte August gab der Bundesrat bekannt, dass das Referendum zur zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes zustandegekommen sei und Ende November 2021 zur Abstimmung kommen werde. Ende Sommer befanden sich die Covid-19-Fallzahlen im Anstieg zu einer vierten Welle. Aus Angst vor einem stärkeren Anstieg der Spitaleinweisungen und einer entsprechenden Überlastung der Spitäler bereitete der Bundesrat eine mögliche Ausdehnung der Zertifikatspflicht vor. Dazu schickte er eine Vorlage in die Vernehmlassung, mit der er Zertifikate auch für Innenbereiche von Restaurants, für Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und für Veranstaltungen im Innern obligatorisch machen wollte. Damit wollte er die erneute Schliessung von Betrieben verhindern. Nachdem die Ankündigung in der Vernehmlassung bei Kantonen und Sozialpartnern mehrheitlich auf Zustimmung gestossen war, dehnte der Bundesrat die Zertifikatspflicht per 13. September 2021 – befristet bis zum 24. Januar 2022 – aus. Gleichzeitig gab die Regierung bekannt, dass auch die Arbeitgebenden die Zertifikate überprüfen dürfen, um «angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen».
Dies führte bei den Gegnerinnen und Gegnern der Covid-19-Massnahmen zu lautstarken Protesten, sie fühlten sich damit vom sozialen Leben ausgeschlossen und diskriminiert. Zudem übernahm der Bund die Kosten der Covid-19-Tests zum Erhalt eines Zertifikats mit einigen Ausnahmen ab Oktober nicht mehr, wovon insbesondere die ungeimpften Personen betroffen waren.
Ebenfalls für Unmut bei den Gegnerinnen und Gegnern der Covid-19-Massnahmen sorgte die Ankündigung, dass einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes in einer vierten Revision über Ende 2021, das ursprüngliche Enddatum des Gesetzes, hinaus verlängert werden sollten – etwas, das die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes schon bei der Schaffung des Gesetzes im Vorjahr befürchtet hatten. Dies sei «angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie» aber notwendig, betonte die Regierung.

Wie in anderen Staaten auch reichten die Impfstoffhersteller Pfizer und Moderna auch in der Schweiz Gesuche für eine dritte, geringere Impfdosis ein, für einen sogenannten Booster. Zudem kaufte der Bund 150'000 Impfdosen des bereits seit März 2021 zugelassenen Vektor-basierten Impfstoffs von Johnson & Johnson («Janssen»), mit dem Personen geimpft werden sollten, für welche eine Impfung mit mRNA-Impfstoffen nicht möglich war oder die eine solche ablehnten. Gleichzeitig plante der Bund eine Impfoffensive, mit der er die unentschlossenen Personen, die «für einen Impfentscheid noch Informationen benötigen», erreichen wollte. In einer nationalen Impfwoche sollte die Impfquote, die zu diesem Zeitpunkt bei 71 Prozent vollständig Geimpfter lag, für maximal knapp CHF 100 Mio. insbesondere mit mobilen Impfstellen und persönlichen Gesprächen erhöht werden. Angedacht war auch ein Gutschein für Personen, die anderen «beim Entscheid für eine Impfung wesentlich geholfen haben» – nach negativen Rückmeldungen liess der Bundesrat diese Idee jedoch wieder fallen.

Nachdem die Ansteckungszahlen bis Anfang Oktober wieder gesunken waren und die vierte Welle somit überstanden war, diskutierte der Bundesrat eine teilweise Aufhebung der Zertifikatspflicht. Im Hinblick auf den anstehenden Winter, vereinzelt bereits wieder angsteigende Fallzahlen und aus Angst vor der «hochansteckenden Deltavariante» liess er diese Idee jedoch wieder fallen. Stattdessen schuf er ein «Schweizer Covid-Zertifikat», mit dem eine zuvor erfolgte Ansteckung mit Covid-19 durch einen positiven Antikörpertest belegt werden sollte und das 90 Tage gültig sein sollte. Zudem verlängerte er die Dauer eines Zertifikats für Genesene von 180 auf 365 Tage. Zeitgleich gab die Eidgenössische Kommission für Impffragen eine Empfehlung für eine Booster-Impfung für Personen über 65 Jahren aus. Zwar seien die Impfstoffe sehr wirksam, der Schutz könne aber bei älteren Personen über die Zeit abnehmen. Ab Mitte November sollten daher Auffrischungsimpfungen möglich sein – Swissmedic hatte die entsprechenden Anträge von Pfizer und Moderna gutgeheissen.

In der Folge stieg der Druck im Corona-Kessel an. Einerseits nahmen die Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen an Häufigkeit und Intensität zu, was sich auch in einer immer ausführlicheren Medienberichterstattung niederschlug. Nachdem es mehrmals zu Ausschreitungen gekommen war, bewilligte etwa die Stadt Bern die Kundgebungen nicht mehr und hatte in der Folge mit unbewilligten Demonstrationen zu kämpfen. Die Medien beschrieben in der Folge die Stimmung bezüglich Corona und der kommenden Abstimmung zum Covid-19-Gesetz als zunehmend gehässig; teilweise befürchteten sie gar eine «Spaltung der Gesellschaft» und machten dafür grösstenteils die Massnahmen-Gegnerinnen und -Gegner verantwortlich. Diese fühlten sich ihrerseits unfair behandelt, einzelne von ihnen befürchteten gar Ungereimtheiten bei der Abstimmung und kündigten an, ein ablehnendes Abstimmungsergebnis nicht akzeptieren zu wollen. Auf der anderen Seite stiegen die Fallzahlen kurz nach überwundener vierter Welle Ende Oktober bereits wieder zu einer fünften Welle an, die bis vor dem Abstimmungssonntag eine neue Höchstzahl an Corona-Infektionen mit sich brachte. Inmitten dieser turbulenten Zeit fiel die Impfwoche des Bundesrates, die kaum zu neuen Impfwilligen führte, jedoch für Provokationen durch die Impfgegnerinnen und -gegner sorgte und in den Medien auch deshalb auf grosse Aufmerksamkeit stiess.

Ende November 2021 fand die Abstimmung über die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes statt. Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 65.7 Prozent sprachen sich 62 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – und damit etwa 2 Prozentpunkte mehr als noch im Juni – für Annahme der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes aus. Dabei hatten sich die Unterschiede zwischen den Regionen etwas ausgeglichen – ablehnende Mehrheiten gab es nun nur noch in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Schwyz. Nach dem Abstimmungsentscheid glätteten sich die Wogen zumindest gegen aussen wieder etwas, auch wenn sich die Gegnerinnen und Gegner des Covid-19-Gesetzes nur teilweise versöhnt zeigten.

Keine Entspannung gab es hingegen bei den Covid-19-Fallzahlen – ganz im Gegenteil: Ende November tauchte mit «Omikron» eine neue, deutlich ansteckendere Virusvariante auf, die sich, trotz Einreiseverbot aus den entsprechenden Ländern, schon kurz darauf auch in der Schweiz ausbreitete. Dabei war unklar, wie gut die bestehenden Impfungen gegen die neue Variante wirken. Bis Ende 2021 schnellten die Fallzahlen in bisher ungeahnte Höhen. Deshalb weitete der Bundesrat anfangs Dezember 2021 die Zertifikatspflicht und die Maskentragpflicht auf Innenräume öffentlicher Veranstaltungen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten aus und empfahl eine Verwendung des Zertifikats bei privaten Anlässen mit mehr als zehn Personen. Kurz darauf ordnete er auch einen weiteren Assistenzdienst der Armee zur Hilfe in den Spitälern oder bei Impflokalen sowie des Zivilschutzes bei den Impfungen und dem Contact Tracing an.

Inmitten dieser Unsicherheiten verlängerte das Parlament in der Wintersession 2021 im Rahmen der vierten Revision zahlreiche Massnahmen des Covid-19-Gesetzes, um der Pandemie auch in ihrem dritten Jahr angemessen begegnen zu können. National- und Ständerat kamen in den Beratungen überein, dass der Bund die Testkosten für Antigen-Schnelltests wieder übernehmen muss. Zu einer Erleichterung für die Ungeimpften führte dies jedoch nicht, da der Bundesrat kurz vor Weihnachten entschied, für Innenräume wie Restaurants oder Kinos neu eine 2G-Regel einzuführen: Zutritt erhielten somit nur noch Geimpfte oder Genesene. Zuvor hatte das Parlament Anträge für ein Verbot einer solchen Regel im Rahmen des Covid-19-Gesetzes abgelehnt. Zudem verhängte der Bundesrat erneut eine Homeoffice-Pflicht und beschränkte private Treffen auf maximal zehn Personen, verlängerte aber auch die Unterstützung für Sportklubs und den Kulturbereich, die Schutzmassnahmen im Asylbereich, den Corona-Erwerbsersatz sowie die Erleichterungen zur Stimmrechtsbescheinigung. Keine dieser Massnahmen konnte jedoch eine Explosion der Fallzahlen verhindern: Lag die höchste Zahl Neuansteckungen an einem Tag bisher bei ca. 10'000 Fällen (Ende Oktober 2020), erreichte dieser Wert aufgrund der Omikron-Variante am 24. Januar 2022 ein neues Maximum von 48'500 Neuansteckungen. Die Omikron-Variante erwies sich jedoch als weniger gefährlich als die Delta-Variante – trotz riesiger Fallzahlen hielt sich die Anzahl Hospitalisationen in einem Rahmen, der für die Spitäler und das Spitalpersonal zu bewältigen war. So wurden die Höchstwerte an Hospitalisationen vom November 2020 bei Weitem nicht erreicht.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

Im Mai 2021 gab der Bundesrat den Startschuss für ein Förderprogramm für die Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Impfstoffen und -Arzneimitteln. Demnach sprach er sich für ein Förderprogramm über CHF 50 Mio. aus und legte die grundlegenden Kriterien für Investitionen des Bundes fest. Die Berechtigung für ein solches Förderprogramm hatte ihm das Parlament mit der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes erteilt, gemäss welcher der Bundesrat «sowohl die Herstellung und Entwicklung fördern, als auch selbst eine Produktion in Auftrag geben» kann. Der Bundesrat sah nun vor, dass das Programm die Entwicklung von Arzneimitteln fördern kann, sofern eine private Finanzierung nicht möglich ist. Dafür müssen die entsprechenden Arzneimittel aber «mit grosser Wahrscheinlichkeit bis Ende 2022 zugänglich gemacht werden können». Gleichzeitig verlangte der Bund eine Gegenleistung wie die vorrangige Belieferung. Bei den Impfstoffen wollte der Bundesrat weiterhin auf Reservations- und Kaufverträge insbesondere für mRNA-Impfstoffe setzen. Jedoch sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, so dass bei einer allfälligen zukünftigen Pandemie «früh Kapazitäten in der Forschung, Entwicklung und Produktion von zukünftigen Impfstoffen» bereitgestellt werden können.

Förderprogramm des Bundes für Covid-19-Impfstoffe und -Arzneimittel

Im Mai 2021 beriet die WAK-NR die parlamentarische Initiative Romano (mitte, TI) für eine Kürzung der Verjährungsfrist von Steuerhinterziehung auf ein Jahr. Diese Massnahme käme «faktisch einer Steueramnestie gleich», sei unfair gegenüber denjenigen Personen, die ihre Steuern ordnungsgemäss bezahlt hätten, und schade der Steuermoral, begründete die Kommission ihre ablehnende Haltung dagegen. Zudem sprach ihr die Kommission eine langfristige finanzielle Effizienz ab, da dadurch im Unterschied zum ordentlichen Verfahren der Selbstanzeige keine Nachsteuern eingezogen werden könnten. In der Herbstsession 2021 zog der Initiant seinen Vorstoss zurück.

Covid-19. Um den Wirtschaftskreislauf wieder in Gang zu bringen, müssen Vermögenswerte und Zinsen offengelegt werden

Der Bundesrat setzte die Verordnung, mit der die Pflicht für die Erbringung von Stimmrechtsbescheinigungen nicht mehr nur für Referenden (in Kraft seit 30. März 2021), sondern wie vom Parlament gefordert neu auch für Volksinitiativen vorübergehend aufgehoben wurde, auf den 13. Mai 2021 in Kraft. Die Unterschriftenbogen von Referenden sowie von Volksinitiativen, die ab diesem Datum eingereicht werden, können innerhalb der üblichen Sammelfristen auch ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereicht werden. Die Verantwortung für die Einholung der Stimmrechtsbescheinigungen liegt damit nach Einreichung bei der Bundeskanzlei (BK), die nach Ablauf der Sammelfrist so viele (unbescheinigte) Unterschriften nachträglich von den Gemeinden bescheinigen lässt, wie nötig, damit die Zahl von 50'000 bzw. 100'000 Unterschriften erreicht wird.
In seiner Medienmitteilung berichtete der Bundesrat, dass seit der ersten Covid-19-Verordnung zur Stimmrechtsbescheinigung (in Kraft seit dem 8. Oktober 2020) gegen vier Erlasse erfolgreich das Referendum eingereicht worden sei, wobei zwei Komitees von der Erleichterung der Pflicht der Stimmrechtsbescheinigung profitiert hätten. Beim Referendum gegen das Covid-19-Gesetz und beim Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus hatte die BK im Nachhinein bei den Gemeinden Stimmrechtsbescheinigungen eingeholt.

Fristenstillstand und Erleichterung bei Unterschriftensammlungen
Dossier: Covid-19 und Volksrechte

Nach der Wintersession 2020 und der Frühjahrssession 2021 sollte das Covid-19-Gesetz in der Sommersession 2021 in der dritten Session in Folge den aktuellen Begebenheiten angepasst werden. Im Mai 2021 präsentierte der Bundesrat die entsprechende Botschaft, wobei sich die Änderungen diesmal auf die Erwerbsersatzordnung und den Sportbereich beschränken sollten. Zwar gehe der Bundesrat davon aus, dass die wirtschaftlichen Einschränkungen aufgrund der voranschreitenden Impfungen in den nächsten Monaten aufgehoben werden könnten, dennoch würden vermutlich auch danach Schutzmassnahmen nötig bleiben, was entsprechende Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft weiterhin nötig mache. Die meisten Massnahmen des Covid-19-Gesetzes seien auf Ende 2021 begrenzt, nicht so aber die Regelungen zum Erwerbsersatz und zu den A-Fonds-perdu-Beiträgen im Sportbereich. Erstere seien auf Ende Juni 2021 befristet und sollen bis Ende 2021 verlängert werden. Da die Höchstlimite von CHF 115 Mio. für A-Fonds-perdu-Beiträge für Sportklubs ebenfalls auf Ende Juni 2021 bemessen worden sei und dann die Gelder entsprechend ausgeschöpft sein würden, sei eine Streichung dieser Höchstlimite nötig, damit die Vereine mehr als die bisher versprochenen CHF 115 Mio. beziehen können, argumentierte der Bundesrat.

Dritte Revision des Covid-19-Gesetzes (Änderung Covid-Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich; BRG 21.033)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Im Mai 2021 beantragte der Bundesrat in seiner Botschaft zur dritten Revision des Covid-19-Gesetzes eine Verlängerung der Covid-19-Erwerbsausfallentschädigungen bis Ende 2021, wie sie das Parlament mit seiner zweiten Änderung des Covid-19-Gesetzes zuvor vorgesehen hatte. Auch in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 werde es trotz Lockerungen noch zu Einschränkungen kommen, so dass die Ausfallentschädigungen bei Einschränkungen der Erwerbstätigkeit aufgrund von behördlich verordneten Covid-Schutzmassnahmen auch weiterhin nötig seien, argumentierte die Regierung. Da der diesbezügliche Voranschlagskredit 2021 über CHF 3.1 Mrd. bisher noch nicht ausgeschöpft sei, sollten die zusätzlichen Kosten damit gedeckt werden können.
Nachdem die Vorschläge in Form einer Verordnungsänderung in der verkürzten Vernehmlassung bei den Kantonen und parlamentarischen Kommissionen mehrheitlich auf Anklang gestossen waren, verlängerte der Bundesrat wenige Tage später wie angekündigt die Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes bis Ende 2021. Er entschied überdies, dass die Berechnung des Corona-Erwerbsersatzes ab Anfang Juli 2021 auch auf Basis der Steuerveranlagung 2019 anstelle des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens 2019 berechnet werden kann, falls dies für die Betroffenen vorteilhafter ist.

Ebenfalls als Reaktion auf mögliche Einschränkungen über Juni 2021 hinaus und ebenfalls in Übereinstimmung mit der Revision des Covid-19-Gesetzes aus der Frühjahrssession 2021 schlug der Bundesrat den Kantonen und parlamentarischen Kommissionen eine Erhöhung der Höchstdauer von KAE von 18 auf 24 Monate durch eine Änderung der «Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung» und eine erneute Verlängerung des summarischen Verfahrens um drei Monate bis Ende September 2021 vor. Kurz darauf setzte der Bundesrat die Änderung der Verordnung per 1. Juli 2021 in Kraft. Dabei verlängerte er auch den ausserordentlichen Anspruch auf KAE für Lernende sowie für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen oder für auf Abruf tätige Personen bis Ende September 2021. Letzterer Anspruch sollte zukünftig jedoch nur dann gelten, wenn behördliche Anweisungen eine vollständige Arbeitsaufnahme verunmöglichten. Erstmals seit dem Wiederanstieg der Fallzahlen im Oktober 2020 verschärfte der Bundesrat aber auch die Bestimmungen im Bereich der KAE, indem er die eintägige Karenzfrist für KAE wieder einführte.

Corona-Massnahmen in den Sozialversicherungen: Kurzarbeit und Erwerbsersatz
Dossier: Hauptmassnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Im Mai 2021 schlug die FK-NR dem Bundesrat Lösungen zum Abbau der ausserordentlichen Corona-bedingten Schulden vor. Gemäss dem Finanzhaushaltgesetz müssten die Schulden auf dem Amortisationskonto innert sechs Jahren abgebaut werden, was gemäss Kommission zu «massiven Budgetkürzungen führen und die Konjunkturerholung beeinträchtigen könnte». Die Kommission schlug deshalb mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen vor, die entsprechende Frist zum Schuldenabbau auf 15 Jahre zu verlängern, strukturelle Überschüsse künftig dem Amortisationskonto gutzuschreiben und «bei Kreditübertragungen zurückhaltend zu sein». Keine Mehrheit fanden hingegen Vorschläge, die gesamten Überschüsse des Ausgleichskontos sowie den gesamten Bundesanteil aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank für den Schuldenabbau zu verwenden; Letzteres solange, bis die Bruttoverschuldung des Bundes wieder auf dem Niveau von 2019 ist.

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

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Zusammenfassung
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Abbau der Corona-bedingten Verschuldung: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (BRG 22.020)

Aufgrund der Corona-Pandemie werden sich Ende 2022 wohl gegen CHF 26 Mrd. auf dem Amortisationskonto des Bundes befinden, auf dem die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben verbucht werden. Zu deren Abbau – für den der Bund gemäss FHG sechs Jahre Zeit hat – schlug der Bundesrat im Juni 2021 zwei Varianten vor: Eine Variante bestand darin, die sechsjährige Frist für den Schuldenabbau zu verdoppeln und die zukünftigen jährlichen ordentlichen Kreditreste für den Schuldenabbau zu verwendet. Die zweite Variante sah zusätzlich zu den zukünftigen Kreditresten eine Verwendung der ordentlichen Überschüsse der letzten Jahre vor, ohne die Amortisationsfrist zu verlängern. In beiden Fällen wollte der Bundesrat zudem die Zusatzausschüttungen der SNB für den Abbau der Covid-19-bedingten Schulden einsetzen. In seiner Botschaft entschied sich der Bundesrat für die erste Variante, was im Parlament zwar umstritten war, schlussendlich aber doch unterstützt wurde. Das Parlament verlängerte somit die Amortisationsfrist um sechs Jahre und wies die zukünftigen Kreditreste dem Amortisationskonto zu.

Chronologie
Der Vorschlag der FK-NR
Die zwei Varianten des Bundesrates
Der Bundesrat bevorzugt die erste Variante
Der Nationalrat wählt die zweite Variante
Stände- und Nationalrat einigen sich auf die erste Variante


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Résumé
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Réduction de l’endettement lié au coronavirus. Modification de la Loi sur les finances (MCF 22.020)
(Traduction: Chloé Magnin)

En raison de la pandémie de Coronavirus, environ CHF 26 milliards se retrouveront, à la fin de l'année 2022, sur le compte d'amortissement de la Confédération sur lequel les revenus et dépenses extraordinaires seront comptabilisées. Concernant leur remboursement – pour lequel la Confédération a jusqu'à six ans, conformément à la LFC – le Conseil fédéral a proposé deux variantes en juin 2021: la première variante consiste à doubler le délai du remboursement de six ans et d'utiliser les futurs soldes de crédits ordinaires annuels pour rembourser la dette. La deuxième variante, elle, envisage d'utiliser, en plus des futurs soldes de crédits annuels, les excédents de financement des années précédentes, sans avoir à prolonger le délai du remboursement. Dans les deux cas, le Conseil fédéral a souhaité que les distributions supplémentaires de la BNS soient comptabilisées afin de rembourser les dettes liées au Covid-19. Dans son message, le Conseil fédéral s'est décidé pour la première version, ce qui a d’abord été débattu au Parlement, avant d'être finalement accepté. Le Parlement a donc prolongé le temps d'amortissement de six ans et a assigné les futurs soldes de crédits au compte d'amortissement.

Chronologie
Le projet de la CdF-CN
Les deux variantes du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral favorise la première variante
Le Conseil national choisit la deuxième variante
Le Conseil des États et le Conseil national tombent d'accord sur la première variante
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Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

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Zusammenfassung
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Dritte Revision des Covid-19-Gesetzes (BRG 21.033)

In der dritten Revision des Covid-19-Gesetzes wollte der Bundesrat lediglich die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 verlängern und die finanzielle Obergrenze von A-Fonds-perdu-Beiträgen an Sportclubs aufheben. Damit sollte ein vorzeitiges Auslaufen dieser beiden Hilfen verhindert werden, zumal die meisten übrigen Covid-19-Hilfen mindestens bis Ende 2021 aufrechterhalten werden. Diese beiden Änderungen waren im Parlament denn auch unbestritten. Gleichzeitig schwächte das Parlament aber die Regelung zum Erhalt von A-Fonds-perdu-Beiträge durch Sportklubs erneut leicht ab.
Die WBK-SR und die WBK-NR sowie zahlreiche Minderheiten versuchten zudem, diese Gesetzesrevision zu nutzen, um dem Covid-19-Gesetz weitere Bestimmungen hinzuzufügen – insbesondere zum Thema Covid-19-Zertifikat. Anfänglich erfolgreich war davon jedoch nur ein Antrag der WBK-SR, Personen mit Impf-, Test- oder Genesungsnachweis von Zugangsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie für Veranstaltungen auszunehmen. Nachdem jedoch Unklarheiten aufgetaucht waren, inwiefern dies auch für Restaurantbesuche gelten würde, strich das Parlament diese Bestimmung nach der Einigungskonferenz wieder. Als zusätzliche Regelung legten National- und Ständerat schliesslich fest, dass keine Zugangsbeschränkungen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Veranstaltungen mehr möglich sein sollen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind. Zudem entschieden sich die beiden Kammern, die Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit geringen Einkommen auf 100 Prozent bis Ende 2021 zu verlängern.

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Résumé
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Troisième révision de la loi Covid-19 (MCF 21.033)
(Traduction: Chloé Magnin)

Dans la troisième révision de la loi Covid-19, le Conseil fédéral voulait prolonger les allocations pour perte de gain jusqu'à fin 2021, ainsi que supprimer le plafond financier des contributions à fonds perdu pour les clubs sportifs. Ceci devait éviter la disparition prématurée de ces deux aides, d'autant plus que la plupart des autres aides Covid-19 devaient être maintenues au moins jusqu'à fin 2021. Ces deux modifications n'ont de ce fait pas été contestées au Parlement. Simultanément, le Parlement a à nouveau légèrement assoupli la réglementation pour l'obtention de contributions à fonds perdu par les clubs sportifs.
La CSEC-CE et la CSEC-CN, ainsi que de nombreuses minorités parlementaires, ont tenté de profiter de cette révision pour ajouter d'autres dispositions à la loi Covid-19, notamment sur le thème du certificat Covid-19. La seule demande couronnée de succès a été une requête de la CSEC-CE souhaitant que les personnes avec un certificat de vaccination, de test ou de guérison ne soient plus sujettes à des restrictions pour entrer dans des établissements et entreprises ouverts au public ainsi que dans des manifestations. Cependant, suite à des incertitudes sur la question de savoir dans quelle mesure cette disposition s'appliquerait également aux restaurants, le Parlement a supprimé cette clause lors de la conférence de conciliation. Enfin, le Conseil national et le Conseil des Etats ont fixé une règle supplémentaire: il ne sera plus possible de restreindre l'accès aux établissements et manifestations accessibles au public dès que tous les adultes souhaitant se faire vacciner auront été vaccinés. En outre, les deux chambres ont décidé de prolonger l'augmentation des indemnités de chômage partiel à 100 pour cent pour les personnes à faibles revenus jusqu'à fin 2021.

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Dritte Revision des Covid-19-Gesetzes (Änderung Covid-Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich; BRG 21.033)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Mitte April 2021 präsentierte der Bundesrat seine Strategie zum Ausstieg aus den Corona-Massnahmen. Er sah ein Drei-Phasen-Modell vor, dessen Phasen er eng mit dem Stand der Impfungen in der Bevölkerung verknüpfte. Die Schutzphase, in der sich die Schweiz zum Zeitpunkt der Meldung befand, sollte aufrechterhalten werden, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen doppelt geimpft sind – vor Ende Mai 2021 rechnete der Bundesrat aber nicht mit Eintreten der nächsten Phase. In der Schutzphase sollten entsprechend alle bestehenden Schutzmassnahmen aufrechterhalten werden, falls nötig – angezeigt durch eine Reihe von Richtwerten (Neuansteckungen, Hospitalisierungen, Belegung Intensivbetten, R-Wert) – würden die Massnahmen auch verschärft.
Die Stabilisierungsphase solle im Anschluss daran in Kraft treten und andauern, bis alle impfwilligen Personen doppelt geimpft sind – der Bundesrat rechnete hierfür mit einer Dauer bis Ende Juli 2021. In dieser Phase sei aufgrund einer abnehmenden Akzeptanz der Schutzmassnahmen mit einer «Beschleunigung der epidemischen Entwicklung» zu rechnen, folglich werde der Richtwert für die Fallzahlen hier im Vergleich zur Schutzphase erhöht, nicht aber die anderen Richtwerte. In dieser Phase seien allenfalls weitere Öffnungsschritte möglich, etwa bei der Homeoffice-Pflicht, im Sport- und Freizeitbereich, im Detailhandel und bei den Innenbereichen der Restaurants, betonte der Bundesrat. Ab einer Durchimpfungsrate von 40 bis 50 Prozent stellte der Bundesrat auch die Wiederaufnahme von Grossveranstaltungen oder die Öffnung von Diskotheken für Personen mit Covid-19-Zertifikat in Aussicht.
In der dritten Phase, der Normalisierungsphase, die nach Erreichen der Impfung aller impfwilliger Erwachsenen ausgerufen werden soll, sollen die verbliebenen Massnahmen, allen voran die Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen, schrittweise aufgehoben werden. Dabei sei anzunehmen, dass sich «langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken»; der Bundesrat werde jedoch die individuelle Impfentscheidung respektieren. Er behalte es sich jedoch vor, bei der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems erneut Massnahmen für Personen ohne Covid-19-Zertifikat einzuführen.
In der Presse wurde das Drei-Phasen-Modells mehrheitlich positiv aufgenommen. Insbesondere wurde gelobt, dass der Bundesrat damit der Forderung nach Schaffung von Perspektiven und Planungsmöglichkeiten sowie von Transparenz nachkomme. Diese Meinung teilten etwa auch die FDP, die SP oder die Mitte. Die SVP hingegen kritisierte, dass sich der Bundesrat weigere, zur Normalität zurückzukehren. Auch der NZZ ging der Ausstieg aus dem Lockdown deutlich zu lange, zumal man nicht wisse, ob sich der Zeitplan des Bundesrates aufgrund von ungeplanten Vorkommnissen nicht gar noch weiter verzögere. Unklar sei zudem auch weiterhin das Vorgehen bei Grossveranstaltungen, gab KdK-Präsident Christian Rathgeb zu bedenken. Besonders kritisch zeigte sich Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer, der die andauernde Schliessung der Innenräume von Restaurants als «unverständlich und nicht nachvollziehbar» bezeichnete. Auch Juso-Präsidentin Ronja Jansen kritisierte die Ankündigung des Bundesrates. Sie störte sich daran, dass es bereits in der Stabilisierungsphase zu grösseren Lockerungen kommen könne, obwohl die Jungen zu diesem Zeitpunkt noch keine Möglichkeit gehabt haben werden, sich impfen zu lassen. Wenn der Bundesrat in dieser Phase höhere Ansteckungszahlen riskiere, treffe dies somit vor allem diese Altersgruppe. Die Jungen seien zwar weniger stark gefährdet, könnten aber dennoch schwer erkranken, unter anderem auch an Long Covid.
Neben dem Drei-Phasen-Modell fokussierte sich die Presse insbesondere auch auf die Frage des Covid-Zertifikats, obwohl dieses in der bundesrätlichen Medienmitteilung nur am Rande thematisiert worden war.

Drei-Phasen-Modell

Am 14. April kündigte der Bundesrat erneut einen «moderaten», dritten Öffnungsschritt an – und dies, obwohl sich gleichzeitig die dritte Corona-Welle ankündigte. So waren die Fallzahlen seit Anfang April wieder deutlich angestiegen. Dennoch sollten auf den 19. April wieder eingeschränkt Veranstaltungen mit Publikum möglich sein und Restaurants ihre Terrassen öffnen können, wie es der Bundesrat ursprünglich auf den 22. März geplant hatte. Weiterhin sollten dabei jedoch Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten. Neben den bisherigen Kriterien habe er bei seinem Entscheid auch das Voranschreiten der Impfquote sowie die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt, begründete der Bundesrat sein Vorgehen. Die Regierung berichtete auch über den Versorgungsstand mit «wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln gegen Covid-19», welche sie sobald wie möglich beschaffen wolle und deren Kosten sie vorläufig übernehmen werde. So unterschrieb sie in der Tat einige Tage später einen Vertrag mit Roche Pharma (Schweiz) AG für die Beschaffung von 3'000 Dosen eines «vielversprechenden Arzneimittels» gegen Covid-19, deren Lieferung auf Mitte Mai 2021 angekündigt wurde. Kurz zuvor hatte Swissmedic die betroffenen Medikamente zur Anwendung in der Schweiz zugelassen.
Neben dieser Lockerung verlängerte der Bundesrat hingegen erneut die Massnahmen im Asylbereich etwa zur Durchführung von Befragungen, zur Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten sowie die Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren.

Am 21. April stellte der Bundesrat dann sein Drei-Phasen-Modell vor, das die Lockerungsschritte während den nächsten Monaten bestimmen sollte. Die erste Phase – die Schutzphase – sollte so lange andauern, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen doppelt geimpft sind. In dieser Phase, der Bundesrat schätzte ihre Dauer bis Ende Mai 2021, sollten keine Lockerungen vorgenommen werden. Die darauffolgende Stabilisierungsphase habe so lange zu dauern, bis alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind – schätzungsweise bis Ende Juli 2021. Dabei sollten Lockerungen möglich sein, sofern sich die Richtwerte (Fallzahlen, Hospitalisierungen und Belegung der Intensivstationen) nicht zu stark verschlechtern. In der Normalisierungsphase schliesslich sollten schrittweise sämtliche Einschränkungen fallen gelassen werden. Jedoch sei eine Wiederaufnahme von Einschränkungen für Personen ohne Covid-19-Zertifikat möglich, falls eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, betonte der Bundesrat.
Im Drei-Phasen-Modell des Bundesrates erhielt das Covid-19-Zertifikat eine besondere Bedeutung. Tags darauf gab das BAG seine diesbezüglichen Pläne bekannt: Bis im Sommer 2021 werde in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag im Covid-19-Gesetz ein «einheitliches, fälschungssicheres und international anerkanntes COVID-Zertifikat» erstellt, das Angaben zum Impf-, Test- oder Genesenen-Status enthalte. Standen zu diesem Zeitpunkt noch zwei konkurrenzierende Produkte zur Diskussion, gab das BAG Anfang Mai 2021 dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) den Auftrag zur Erstellung des Zertifikats.
Zu diesem Zeitpunkt begannen zudem die Ansteckungszahlen bereits wieder zu sinken – die dritte Welle erwies sich somit als deutlich kleiner als die zwei vorherigen Wellen.

Ende April 2021 kündigte der Bundesrat die Unterstützung der globalen Initiative «Access to Covid-19 Tools Accelerator» an. Mit dieser Initiative soll weltweit ein «gerechte[r] Zugang zu Impfstoffen, Tests und Medikamenten» zum Kampf gegen das Virus geschaffen werden. Die dafür nötige Finanzierung beantragte die Regierung mittels einer Nachmeldung zum Nachtrag I zum Voranschlag 2021 in der Höhe von CHF 614 Mio., mit der neben der globalen Initiative (CHF 300 Mio., davon CHF 226 Mio. als Nachtragskredit) der Schutzschirm für den Kulturbereich (CHF 90 Mio.) unterstützt werden sollte. Die Massnahmen zum Schutzschirm präzisierte der Bundesrat ebenfalls: Dürfen von den Kantonen bewilligte Veranstaltungen zukünftig Corona-bedingt nicht stattfinden, erhalten die Organisatorinnen und Organisatoren im Sinne einer Schutzschirm-Regelung eine Entschädigung.

Den Abschluss eines Vertrags mit Moderna über zusätzliche 7 Mio. Impfdosen mit der Option für noch einmal 7 Mio. Impfdosen für das Jahr 2022 gab der Bundesrat am 6. Mai bekannt. Damit solle die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit dem Impfstoff auch für das folgende Jahr sichergestellt werden. Damit hatte sich der Bundesrat bis zu diesem Zeitpunkt fast 43 Mio. Impfdosen (+ 7 Mio. als Option) gesichert. Tags darauf reichte Pfizer bei Swissmedic den Antrag auf Zulassung seiner Impfung für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren ein.
Zu demselben Zeitpunkt informierte die Regierung auch darüber, dass die Schweiz Indien im Kampf gegen Covid-19 mit Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräten unterstütze. Kurze Zeit später lieferte die Schweiz überdies Antigentests, Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren und Schutzmaterial nach Nepal und Sri Lanka.

Am 12. Mai verabschiedete der Bundesrat sein Drei-Phasen-Modell und informierte über den vierten Öffnungsschritt, der gemäss dem Modell erfolgen soll, sobald alle impfbereiten Risikopersonen ihre Impfung erhalten hätten – voraussichtlich Ende Mai 2021. Dieser Öffnungsschritt sollte eine Öffnung der Innenräume der Restaurants, eine Erhöhung der maximalen Personenzahl bei öffentlichen Veranstaltungen und eine Abschwächung der Homeoffice-Pflicht für regelmässig testende Betriebe beinhalten. Zudem sollten Geimpfte, wie bereits die Genesenen, von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Gleichzeitig verlängerte der Bundesrat erneut die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate sowie die Geltungsdauer des summarischen Verfahrens zur Abrechnung von KAE bis Ende September 2021.

Eine Woche später berichtete der Bundesrat über seine Pläne für das Covid-19-Zertifikat: Dieses werde einen Nachweis für eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test (Schnelltest oder PCR-Test, nicht aber Selbsttests) enthalten. Es solle vor allem die Durchführung von Grossveranstaltungen ermöglichen (sogenannter «roter Bereich») und entsprechend nicht für Restaurants, Kinos oder Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Personen eingesetzt werden («oranger Bereich») – gleichzeitig schloss der Bundesrat jedoch einen Einsatz des Zertifikats bei Letzteren bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage nicht aus. Zudem soll das Zertifikat in diesem orangen Bereich freiwillig eingesetzt und damit eine Aufhebung anderer Einschränkungen (Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen) erreicht werden können. Nicht eingesetzt («grüner Bereich») werden solle das Zertifikat hingegen an alltäglichen Orten, z.B. im öffentlichen Verkehr, an Schulen, in Läden oder am Arbeitsplatz.
Gleichentags kündigte die Regierung die Schaffung eines Förderprogramms für Covid-19-Impfstoffe und -Arzneimittel an. Bis Ende 2022 stelle der Bund CHF 50 Mio. zur Verfügung, um die Covid-19-Arzneimittelversorgung der Schweizer Bevölkerung und die Rahmenbedingungen für die Impfstoffentwicklung und -produktion zu gewährleisten oder zu verbessern. Zudem unterschrieb der Bundesrat einen Vertrag zum Kauf von 4'300 Dosen eines Covid-19-Arzneimittels des Unternehmens Eli Lilly (Schweiz) AG, die Mitte Juni 2021 geliefert werden sollen.

Kurzfristig entschied sich der Bundesrat Ende Mai aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage und entsprechender Rückmeldungen in der Konsultation, den vierten Öffnungsschritt grösser zu gestalten als ursprünglich angekündigt. Da in den meisten Kantonen die Vakzination der impfwilligen Risikopersonen bis Ende Monat abgeschlossen sei, beginne Anfang Juni die zweite Phase des Drei-Phasen-Modells, die Stabilisierungsphase. Deshalb könnten die Personenbeschränkungen gelockert werden, beispielsweise bei Publikumsveranstaltungen (innen neu 100, aussen neu 300), bei privaten Treffen (innen 30, aussen 50), beim Amateursport oder bei der Laienkultur. Auch der Präsenzunterricht an Hochschulen könne ausgeweitet werden und die Homeoffice-Pflicht für Unternehmen mit regelmässigen Covid-19-Tests aufgehoben werden. Wie vielfach verlangt worden war, sollten auch die Innenräume der Restaurants wieder genutzt werden können.
Eine Lockerung bei den Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen stellte der Bundesrat für die nächsten Monate in Aussicht. Nach ersten Pilotveranstaltungen ab Anfang Juni sollten entsprechende Grossveranstaltungen ab Anfang Juli möglich sein, ab dem 20. August gar Veranstaltungen mit 10'000 Personen.
Daneben thematisierte der Bundesrat auch die «schrittweise[...] Rückkehr zur Normalität in sämtlichen Wirtschaftsbereichen». Er wolle gemäss Rücksprache mit den Kantonen die A-Fonds-perdu-Beiträge auf Ende Jahr auslaufen lassen, zumal die Härtefallhilfen in den meisten Fällen ausreichend seien. Für diejenigen Unternehmen, für welche dies nicht reiche, wolle er die sogenannte «Härtefall im Härtefall-Regel» von den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über CHF 5 Mio. auf kleinere Unternehmen ausdehnen und sich mit seinen Bundesratsreserven, wie sie ebenfalls in der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes geschaffen worden waren, an kantonalen Unterstützungsmassnahmen beteiligen, auch wenn diese von den Bundesvorgaben abweichen. Gleichzeitig definierte er eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen für die Wirtschaft: Ihr erster Pfeiler, die Normalisierung, enthalte den laufenden Ausstieg aus den Hilfsmassnahmen. Der zweite Pfeiler, die Begleitung des Strukturwandels, beinhalte Projekte wie das «Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz» oder das geplante «Recovery Programm für den Tourismus». Und der dritte Pfeiler, die Revitalisierung, bestehe aus Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft und der Wachstumsaussichten.

Ende Mai 2021 informierte der Bundesrat über ein nationales Überwachungsprogramm für SARS-⁠CoV-⁠2, mit dem die verschiedenen Varianten der Krankheit und ihre Prävalenz in der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit verschiedenen universitären Kliniken oder Laboratorien, mit der Plattform NextStrain und der Swiss Covid Task Force beobachtet werden sollen. Das Programm soll von März 2021 bis März 2022 dauern.

Neuigkeiten zu den Impfungen lieferte der Bundesrat bereits wieder Anfang Juni 2021. So hatte Swissmedic dem Pfizer/BioNTech-Impfstoffs die Zulassung auch für 12- bis 15-Jährige erteilt. Zudem kann dieser Impfstoff nach Prüfung neuer Stabilitätsdaten durch Swissmedic neu während einem Monat bei 2-8 Grad Celsius gelagert werden. Bisher konnten die Impfdosen nur während fünf Tagen im Kühlschrank aufbewahrt und mussten zuvor bei minus 70 Grad gelagert werden. Mitte Juni folgte auch der Zulassungsantrag von Moderna für die Covid-Impfung von Kindern zwischen 12 und 17 Jahren.

Am 4. Juni 2021 verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über das Covid-19-Zertifikat, beruhend auf dem Covid-19-Gesetz, und regelte darin verschiedene Aspekte des Zertifikats. So soll dieses sowohl in Papierform als auch elektronisch vorliegen, jeweils mit denselben Informationen in lesbarer Form und in einem QR-Code mit elektronischer Signatur des Bundes. Seit Ende Mai führte das BIT zudem einen Public Security Test des Zertifikats durch. Die Verordnung enthielt überdies die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, Informationen zur Aufbewahrung (in der «COVID Certificate App») und zur Überprüfung (mittels der «COVID Certificate Check App») sowie die Kompatibilität mit dem entsprechenden EU-Zertifikat. Bis Ende Juni sollte das Zertifikat in allen Kantonen eingeführt werden.

Ebenfalls Anfang Juni zog die Regierung einmal mehr Zwischenbilanz zur wirtschaftlichen Entwicklung in einzelnen Sektoren. Schlecht fiel diese Bilanz aus, wenn die Zahlen die Lage des Vorjahres beleuchteten. So war die Anzahl Kulturschaffende im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um fast 5 Prozent gesunken, wobei insbesondere Frauen, Teilzeitbeschäftigte und Personen auf dem Land betroffen seien. Auch die Zahlen der Schweizer Hotellerie zur Wintersaison 2020/2021 waren unerfreulich: Die Logiernächte waren gegenüber der Vorsaison um 26 Prozent zurückgegangen, bei der ausländischen Nachfrage gar um 70 Prozent. Dies konnte zumindest teilweise durch einen Anstieg der inländischen Gäste (um 17%) kompensiert werden. Ähnliche Werte wies diesbezüglich die Parahotellerie auf, deren Rückgang jedoch mit insgesamt 11.3 Prozent geringer ausfiel. Rückläufig war im 1. Quartal 2021 auch das BIP, das gegenüber dem Vorquartal um 0.5 Prozent sank, wobei insbesondere das Gastgewerbe, der Kunst- und Unterhaltungsbereich, aber auch das Gesundheitswesen rückläufige Zahlen aufwiesen.
Positive Konjunkturprognosen erstellte hingegen die Expertengruppe des Bundes, falls die Massnahmen gelockert werden könnten: Für das Jahr 2021 könne in diesem Fall ein BIP-Wachstum von 3.6 Prozent erwartet werden. Erste Anzeichen dafür lieferten etwa die steigenden Detailhandelsumsätze vom April 2021: Im Vergleich zum April 2020 nahmen diese um 34.8 Prozent zu, was einen Rekordwert darstellte, jedoch auch durch den schwachen Vorjahreswert begründet war. Auch die Exporte hatten im Mai 2021 um 3.5 Prozent zugenommen und damit gar einen neuen monatlichen Höchststand erreicht, während die Importe leicht gesunken waren. Eine Erleichterung gegenüber dem Vormonat gab es schliesslich auch bei der Arbeitslosigkeit, diese nahm insgesamt um 0.2 Prozentpunkte ab, wobei insbesondere der Rückgang bei der Jugendarbeitslosigkeit (-9.6 Prozentpunkte) ausgeprägt war. Profitiert von den Corona-bedingten Ladenschliessungen hatte zudem anscheinend die Post, die aufgrund des Paketbooms ihren Gesamtumsatz des schweizerischen Postmarkts um 3 Prozent hatte steigern können. Sie sei dabei jedoch an ihre Leistungsgrenzen gekommen, zeigte der Jahresbericht 2020 der Eidgenössischen Postkommission PostCom.

Anfang Juni 2021 wurde die Missbrauchsbekämpfung bei der Kurzarbeit intensiviert. Seit der Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigungen im März 2020 seien 900 Missbrauchsmeldungen und 500 auffällige Abrechnungen eingegangen, denen nun mithilfe von 40 externen, aber von der ALV-geschulten Mitarbeitenden nachgegangen werden sollte. Bisher habe das SECO bei 131 Arbeitgeberkontrollen in 13 Fällen einen Missbrauch nachgewiesen und in 97 Fällen fehlerhafte Abrechnungen korrigiert.

Am 11. Juni 2021 startete der Bundesrat die Konsultation zum fünften Öffnungsschritt. In Übereinstimmung mit dem 3-Phasen-Modell beabsichtigte er aufgrund von optimistischen Werten der Covid-19-Kriterien, auf Ende Juni unter anderem die Maskenpflicht im Freien aufzuheben, die zulässige Gruppengrösse in Restaurants zu erhöhen und Discotheken für Personen mit Zertifikat wieder zu öffnen. Das Zertifikat wurde für Grossanlässe und Diskotheken obligatorisch und konnte bei Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Besuchern, in Restaurants oder bei Sport- und Kulturanlässen freiwillig von den Organisatorinnen und Organisatoren eingesetzt werden. Kein Einsatz war für den öffentlichen Verkehr oder für private Veranstaltungen vorgesehen. Gleichzeitig plante die Regierung, die Einreisen in die Schweiz zu erleichtern – insbesondere sollte die Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Schengenraum sowie das Einreiseverbot aus Drittstaaten für Geimpfte aufgehoben werden. Für die Einreise aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten blieb ein negativer PCR-Test notwendig, sofern die Einreisenden nicht geimpft oder genesen waren. Neben einer Verlängerung des Zugangs von Lernenden und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen zu KAE führte der Bundesrat aber auch die eintägige Karenzfrist für die Kurzarbeit wieder ein und nahm damit eine erste Verschärfung des Zugangs zu Kurzarbeitsentschädigungen vor.

Trotz dieser verschiedenen Öffnungsschritte kam es weiterhin zu Protesten gegen die Corona-Massnahmen. In der Zwischenzeit waren zwar die meisten Demonstrationsauflagen gelockert worden, trotzdem überstieg die Anzahl erwarteter Demonstrierender häufig die erlaubten Höchstzahlen. Zu Diskussionen führten unter anderem die unterschiedlichen Herangehensweisen in den Demonstrationsorten: An einigen Orten wurden Bewilligungen erteilt, an anderen wurden die Demonstrationen trotz eines Verbotes geduldet und wieder andere setzten ihr Verbot mit einem grossen Polizeiaufgebot durch. Doch nicht nur wegen Corona, auch wegen anderer Themen, insbesondere Klimaschutz und 1. Mai, ging die Bevölkerung nach langer Absenz wieder vermehrt auf die Strasse.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen