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Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger geriet ob eines Interviews in der «NZZ am Sonntag» Anfang Februar 2021 ins Visier der Bundesanwaltschaft. Auf die Frage, ob «Regierungen in Krisen das Volk belügen» dürften, brachte Leuenberger im Sonntagsinterview das Beispiel der Befreiung von Geiseln: «Wir haben stets verneint, für die Befreiung von Geiseln Lösegelder bezahlt zu haben. [...] Kommt eine Geisel frei, ist wohl meist bezahlt worden. Aber da steht nicht ‹Lösegeld› auf dem Einzahlungsschein, sondern da werden irgendwo Spesen abgebucht.»
Christoph Blocher, ehemaliger Bundesratskollege von Leuenberger, störte sich an dieser Aussage. Sie lade nachgerade zu weiteren Entführungen ein, zudem sei zu prüfen, ob Leuenberger mit seiner Aussage das Amtsgeheimnis verletzt habe. Diese Forderung wurde gemäss Medien auch von Nationalrat Thierry Burkhart (fdp, AG) unterstützt.
Obwohl Leuenberger rasch erklärte, die Aussage tue ihm leid und in seiner Amtszeit (1995-2010) seien nie Lösegelder bezahlt worden, schaltete sich in der Folge die Bundesanwaltschaft ein, weil es sich bei einer Amtsgeheimnisverletzung, die auch von ehemaligen Bundesratsmitgliedern begangen werden kann, um ein Offizialdelikt handelt. Um eine Untersuchung einleiten zu können, brauchte die Strafbehörde allerdings die Zustimmung des amtierenden Bundesratskollegiums, die sie bereits Ende Februar beantragte.
Ende April 2021 gab die aktuelle Regierung dann allerdings bekannt, dass sie keine Ermächtigung für eine Strafuntersuchung erteile. Sie erklärte in ihrer Medienmitteilung explizit, dass die Schweiz in Entführungsfällen kein Lösegeld bezahle, aber auch keine Informationen über die Strategie zur Lösung solcher Fälle weitergebe, um die eigene Position nicht zu schwächen und die betroffenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger nicht zu gefährden. Eine Untersuchung der Aussage Leuenbergers hätte nun aber eine detaillierte Analyse solcher Strategien zur Folge, was nicht im Interesse der Schweiz sei.

Hat Moritz Leuenberger das Amtsgeheimnis verletzt?

Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie schlossen zahlreiche Länder, darunter auch die Schweiz, ihre Grenzen für Reisende. Häfen und Flughäfen stellten den Betrieb ein, wodurch tausende Schweizer Touristen im Ausland strandeten. Mitte März verzeichnete das EDA rund 7'700 Reisende, welche sich bei der Travel Admin App registriert hatten. In Wirklichkeit befanden sich jedoch gemäss Schätzungen deutlich mehr Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Die Aargauer Zeitung nannte Schätzungen, die von mehreren zehntausend Personen ausgingen, der Blick schrieb von bis zu 50'000 Schweizer Reisenden. Auch aufgrund der mangelhaften Übersicht forderte der Bundesrat am 19. März daher alle Schweizer Reisenden dazu auf, sich auf besagter Travel Admin App zu registrieren, um Informationen durch das EDA zu erhalten. Das Krisenmanagement-Zentrum des EDA hatte zu diesem Zeitpunkt bereits mit einer drastisch erhöhten Frequenz an Anfragen zu kämpfen. Bundesrat Cassis forderte angesichts der sich zuspitzenden Lage alle Schweizerinnen und Schweizer im Ausland auf, umgehend in Eigenorganisation in die Schweiz zurückzukehren. Wie das EDA verlauten liess, bestehe «laut Auslandschweizergesetz kein Anrecht auf eine organisierte Ausreise aus einem Krisengebiet oder einer Krisensituation». Nur wenn nachweislich keine anderweitigen Möglichkeiten zur Ausreise vorhanden seien, würde der Bund intervenieren. Zwar plante das EDA gemäss Medienmitteilung vom 21. März die Rückkehr hunderter Schweizerinnen und Schweizer aus Kolumbien und Peru und arbeitete dafür mit der Fluggesellschaft «Edelweiss» zusammen. Doch grundsätzlich beschränkten sich die Behörden zu diesem Zeitpunkt noch auf die Informationsvermittlung, die Erstreckung von Fristen für Flugverbindungen oder auf die Unterstützung bei der Erteilung von Landeerlaubnissen. Bereits am 23. März war es jedoch einem Grossteil der mittlerweile 17'000 registrierten Nutzerinnen und Nutzer der Travel-Admin-Plattform aufgrund lokaler Restriktionen und der flächendeckenden Streichung von Flugverbindungen kaum mehr möglich, selbstständig in die Schweiz zu reisen. Daher sah sich das EDA gezwungen, eine laut eigener Aussage «bisher nie dagewesene» Rückholaktion von Schweizer Reisenden einzuleiten. In Kooperation mit Edelweiss und Swiss wurden in den nachfolgenden Wochen Dutzende Charterflüge, vor allem nach Afrika, Asien und Lateinamerika organisiert. Die grösste Herausforderung bestand laut EDA darin, dass Reisende von abgelegenen Orten in die Hauptstädte gebracht werden mussten, bevor sie den Rückflug in die Schweiz antreten konnten. Diplomatische Problemlösungen waren auch bei der Unterbringung des Flugpersonals gefragt, welches sich vor den Rückflügen jeweils in Hotels ausruhen musste und dazu in Länder einreiste, welche ihre Grenzen offiziell geschlossen hatten.

Ende April kam die Rückholaktion zu ihrem vorläufigen Ende, wobei das EDA eine sehr positive Bilanz zog. So organisierte es zwischen dem 22. März und dem 29. April mittels 35 Flügen die Rückkehr von insgesamt 6'950 Personen. Davon waren 3'974 Schweizer Staatsangehörige und 2'976 in der Schweiz wohnende Ausländerinnen und Ausländer. Weitere 1'500 Schweizerinnen und Schweizer kehrten durch Repatriierungsflüge anderer Staaten in die Schweiz zurück. Reisenden, welche nicht mehr zurückkehren konnten sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern wurde weiterhin Unterstützung und konsularischer Schutz angeboten. Auch die lange unbeantwortet gebliebene Frage hinsichtlich des Kostenverteilungsschlüssels wurde abschliessend geklärt. Die Gesamtkosten der Rückholaktion beliefen sich auf CHF 10 Mio., welche vom Bund vorfinanziert worden waren. Die Beteiligung der Reisenden entspräche laut EDA marktüblichen Preisen, wobei die Passagiere einen Pauschalbetrag bezahlten, der mit der Länge der Flugstrecke variierte. Diese Kostenteilung erlaube es, 80 Prozent der Kosten zu decken, womit sich der Bund zu 20 Prozent an den Flugkosten beteilige, so das EDA. Auf Nachfrage von SRF gestand Hans-Peter Lenz, der oberste Krisenmanager des Aussendepartements, dass man nur die reinen Flugkosten berücksichtigt und «keine Vollkostenrechnung» gemacht habe. Der Transport der Passagiere zum Flughafen und die Personalkosten der Fluggesellschaften wurden demnach ebenfalls vom Bund übernommen.

Repatriierung durch das EDA
Dossier: Kontrolle der Schweizer Landesgrenzen in Covid-19-Zeiten

Anfang April 2017 traf der Bundesrat einen Grundsatzentscheid: E-Voting soll künftig flächendeckend ermöglicht werden. Nach mehr als 200 erfolgreichen Versuchen in 14 verschiedenen Kantonen, könne man nun den Schritt wagen – so Bundeskanzler Thurnherr vor den Medien. Nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizer, sondern auch in den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Neuenburg wohnhafte Personen, für die der elektronische Stimmkanal versuchsweise freigeschaltet worden war, würden die Möglichkeit rege nutzen, was zeige, dass die Digitalisierung von Abstimmen und Wählen einem Bedürfnis entspreche. E-Voting solle deshalb als dritter Kanal eingerichtet und etabliert werden. Den Kantonen sei aber nach wie vor freigestellt, ob sie die Stimmabgabe per Mausklick nutzen wollten oder nicht. Mit der Überführung der Versuchsanlage in den ordentlichen Betrieb würde aber die Bewilligungspflicht, der die Kantone noch unterliegen, wegfallen. Bedingung ist allerdings, dass der Quellcode der Systeme für E-Voting – auf dem Markt sind das vom Kanton Genf geführte CHVote und das von der Post betriebene System, das von der spanischen Firma Scytl hergestellt wird – offengelegt und die vollständige Verifizierbarkeit garantiert wird. Mit dem Entscheid soll gleichzeitig der Schritt hin zur papierlosen Stimmabgabe (Dematerialisierung) gemacht werden: Der gesamte Prozess von der Zustellung der Unterlagen bis zur Stimmabgabe soll also einst digitalisiert sein. E-Collecting, das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden, soll hingegen laut dem bundesrätlichen Entscheid nicht weiterverfolgt werden.

Bundesrat will flächendeckendes E-Voting
Dossier: Vote électronique

En avril, le canton de Berne a signé une convention avec la Confédération et le canton de Genève afin de permettre aux bernois établis en Europe ou dans l’un des pays de l’arrangement de Wassenaar de voter par voie électronique. Ils rejoignent ainsi les 3300 Neuchâtelois, 16 800 Genevois et 6000 Bâlois résidant à l’étranger bénéficiant de ce système.

Convention entre le canton de Berne et la Confédération concernant la vote électronique à l'étranger