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Christian Lohr (cvp, TG) störte sich daran, dass Personen, die Hilflosenentschädigung (HE) erhalten, im Gegensatz zu Personen, die IV beziehen, nicht automatisch einen IV-Ausweis erhalten. Explizit solle zukünftig für Kinder mit HE, Erwachsene mit HE, aber ohne IV-Rente sowie für AHV-Rentnerinnen und Rentner mit HE automatisch ein IV-Ausweis ausgestellt werden. Dies soll Kindern mit nicht sichtbaren Behinderungen deren Nachweis ermöglichen und Betroffenen erlauben, von Vergünstigungen durch private Institutionen zu profitieren. Auf Antrag sei dies zwar bereits möglich, davon wüssten die Betroffen jedoch häufig nichts, erklärte der Motionär. Stillschweigend nahm der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 2020 an, nachdem Gesundheitsminister Berset bereits in der Frühjahrssession desselben Jahres als Antwort auf eine Frage Roth (sp, SO; Frage 20.5059) entsprechende Abklärungen durch die Verwaltung in Aussicht gestellt hatte.

Automatische Ausstellung eines Ausweises für den Bezug einer Hilflosenentschädigung

Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang forderte die Motion Bruderer Wyss (sp, AG). Ihre Forderung, die Stellenmeldepflicht auch auf die Stellensuchenden der IV auszudehnen, fand in der SPK-NR mit 19 zu 4 Stimmen weitgehend Anklang. Eine Minderheit Jauslin (fdp, AG) argumentierte jedoch, dass der Zugang zu den RAV auch IV-Beziehenden offenstehe und ein weiterer Ausbau der Bürokratie durch Annahme der Motion daher nicht nötig sei.
Seine Argumentation führte der Minderheitensprecher im Rahmen der Beratung des Geschäfts durch den Nationalrat in der Frühjahrssession 2020 weiter aus: Eine Ausweitung der Stellenmeldepflicht von Problemberufen auf andere Problemfelder wie die Invalidenversicherung sei «nicht im Sinne der Masseneinwanderungs-Initiative». Zwar könnten Personen, die bei der IV, nicht aber bei einem RAV angemeldet seien, in der Tat nicht vom Inländervorrang profitieren, genauso ginge es aber allen anderen stellensuchenden Personen, die nicht bei einem RAV angemeldet seien. Da die Regierung diesbezüglich schlanke Massnahmen versprochen habe – was er als praxisnahe Regelung ohne Zusatzaufwand für die Wirtschaft verstehe –, zog Jauslin seinen Minderheitsantrag zurück. Stillschweigend nahm der Nationalrat somit die Motion an.

Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang (Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative; Mo. 19.3239)

Les motions de Balthasar Glättli (verts, ZH; Mo. 16.3880) et de Roger Golay (mcg, GE; Mo. 16.3881) visant à améliorer l'accompagnement vers l'autonomie et l'intégration sociale des personnes en situation de handicap, acceptées au Conseil national, ont échoué au Conseil des Etats. Elles ont été rejetées à la faveur du postulat de la CSSS-CE, qui demande au Conseil fédéral de d'abord rédiger un rapport sur les possibilités de prise en compte des progrès technologiques dans l'allocation de moyens auxiliaires.

Améliorer l'accompagnement vers l'autonomie et l'intégration sociale des personnes en situation de handicap (Mo. 16.3880 et 16.3881)

Im Herbst 2019 befasste sich der Ständerat mit der Motion Page (svp, FR) über die Weiterbildung von Personen, die sich um Betagte und Menschen mit Behinderungen kümmern. Die WBK-SR hatte sich sehr knapp für die Annahme der Motion ausgesprochen. Im Ständerat war klar, dass die Betreuung und Pflege behinderter oder betagter Menschen – oft durch enge Familienangehörige durchgeführt – sehr wichtig und wertvoll sei und eine riesige Entlastung für das Gesundheitssystem darstelle. Für die Kommissionsmehrheit führte Olivier Français (fdp, VD) aus, dass eine strukturierte und angemessene Ausbildung für die betroffenen Personen notwendig sei, da diese oft beispielsweise nicht genau wüssten, welche Handgriffe sie ausführen müssten. Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) argumentierte des Weiteren, dass es auch oft um komplexe Koordinationsaufgaben gehe, die viele Personen leisten müssten. Es sei notwendig, sich um diese Familien zu kümmern und niederschwellige Ausbildungsgänge anzubieten, die ihren ganz spezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen würden.
Für die Kommissionsminderheit führte Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) aus, dass es bereits heute die Möglichkeit gebe, sich die informell erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen bei einer Ausbildung anrechnen zu lassen. Betreuende und pflegende Personen könnten beispielsweise die erworbenen Kompetenzen validieren lassen, eine verkürzte berufliche Grundausbildung absolvieren und Gesuche zur Dispensation von Bildungsleistungen in formalen Bildungsgängen (z.B. Praktikum) stellen. Zudem habe der Bundesrat 2014 den Aktionsplan zur Unterstützung und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen verabschiedet, der diese Anliegen ebenfalls unterstütze, so Häberli-Koller.
Bildungsminister Parmelin fügte an, dass der Gesundheitssektor stark reguliert sei; sobald es eine formale Ausbildung für die pflegenden Personen gebe, bestehe die Gefahr, dass diese für obligatorisch erklärt werde, so dass die betroffenen Menschen zu Hause nur noch dann betreut werden könnten, wenn mindestens ein Familienmitglied eine solche Ausbildung absolviert habe. Dieser Entwicklung solle nicht Vorschub geleistet werden, so Parmelin. Schliesslich sei zu beachten, dass der Bundesrat bereits ein Förderprogramm für Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen lanciert habe.
Die Mehrheit des Ständerates folgte der Linie des Bundesrates und der Kommissionsminderheit und lehnte die Motion mit 16 zu 17 Stimmen knapp ab.

Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern

Die Mehrheit des Nationalrates sah keinen Bedarf an einer Vereinfachung der Sprache in den Abstimmungserläuterungen, wie dies in einer Motion von Regula Rytz (gp, BE) gefordert wurde. Die Berner Volksvertreterin der Grünen argumentierte, dass sich die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2014 verpflichtet habe, Menschen mit Behinderungen auch eine echte politische Teilhabe zu ermöglichen. Dies sei für rund 800'000 Menschen in der Schweiz nicht möglich, weil sie trotz obligatorischer Schulbildung einen einfachen Text nicht lesen oder verstehen könnten. Mit der Übersetzung der Abstimmungsempfehlungen in sogenannte «leichte Sprache» könnte der Bund in einem Pilotversuch einen ersten Schritt zu geeigneten Wahlmaterialien machen, wie sie von der Konvention gefordert würden.
Bundeskanzler Walter Thurnherr versicherte dem Rat, dass die Regierung seit gut einem Jahr daran sei, Techniken für eine barrierefreie Kommunikation zu entwickeln. So sei etwa für die Wahlen im Herbst 2019 vorgesehen, dass der Behindertendachverband Insieme mit finanzieller Unterstützung des EDI die Wahlbroschüre von Easyvote in leichte Sprache übersetze. Er warnte allerdings davor, die Abstimmungserläuterungen zu stark zu vereinfachen, da diese den gesetzlichen Anforderungen an die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genügen müssten und im Falle von Beschwerden vom Bundesgericht als wichtige Grundlage beigezogen würden – Thurnherr verwies explizit auf die Abstimmung über die Abschaffung der Heiratsstrafe. Mit 133 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte die Mehrheit des Rates den vom Bundeskanzler vertretenen Argumenten der Regierung und lehnte die Motion ab.

Leichte Sprache in den Abstimmungserläuterungen

Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang forderte Pascale Bruderer Wyss (sp, AG) im März 2019 in einer Motion. Nicht beim RAV gemeldete Menschen mit Beeinträchtigungen aus Krankheit, Unfall oder Behinderung könnten bisher nicht vom Inländervorrang profitieren, obwohl sie sehr viel häufiger vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen seien als Personen ohne Behinderung. Der zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative geschaffene Inländervorrang – die Stellenmeldepflicht im Ausländer- und Integrationsgesetz – solle daher auf die Stellensuchenden der IV ausgedehnt werden. Dazu müssten IV-Stellen Zugang zu den Meldungen an das RAV erhalten, wodurch sie den Arbeitgebenden passende Dossiers rechtzeitig melden könnten, erklärte die Motionärin. Geeignete Stellensuchende müssten dann zu einem Bewerbungsgespräch oder zu einer Eignungsabklärung eingeladen werden.
Mit dieser Forderung traf Bruderer Wyss allseits auf offene Ohren. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Annahme und erklärte, er werde sie in die Gesamtrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes integrieren. Der Ständerat stimmte der Vorlage in der Sommersession 2019 stillschweigend zu.

Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang (Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative; Mo. 19.3239)

Im März 2019 lehnte der Nationalrat mit 119 zu 66 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) diskussionslos eine Motion von Nationalrat Chiesa (svp, TI) ab, welche die Erhöhung von Bussen für das unerlaubte Besetzen von Parkplätzen für gehbehinderte Personen verlangte.

Parkplätze für gehbehinderte Personen

Im Herbst 2016 forderte Pierre-André Page (svp, FR) mit einer Motion die Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern. In der Schweiz würden viele pflegebedürftige Menschen von Personen aus der Schweiz oder aus dem Ausland begleitet und gepflegt, welche über keine Ausbildung im Bereich der Pflege verfügten und aus Zeitgründen auch keine Möglichkeit hätten, eine solche Ausbildung zu absolvieren. Weil diese Personen aber für viele Betagte und Menschen mit einer Behinderung einen unverzichtbaren Dienst leisteten, sah es der Motionär als fundamental an, dass sie eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren könnten.
Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme an, dass er die Leistung dieser Personen honoriere, auch deshalb, weil damit die professionelle Pflege im Gesundheitswesen entlastet werde. Trotzdem war er der Ansicht, dass diesen Personen bereits genug Möglichkeiten zur Verfügung stünden, um eine berufliche Ausbildung absolvieren zu können. So lasse es das Berufsbildungsgesetz zu, dass informell erworbene Kompetenzen an eine Berufsbildung angerechnet werden könnten, was zu einer verkürzten beruflichen Grundbildung führen würde. Zudem biete das (SRK) die Ausbildung «Pflegehelferin/Pflegehelfer SRK» an, die interessierte Personen auf Aufgaben in der Pflege und Betreuung vorbereite. Bei Eintritt in eine Pflegeausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe werde dieses schweizweit anerkannte Zertifikat als bereits erbrachte Bildungsleistung anerkannt. Einige SRK-Kantonalverbände würden zudem Spezialkurse für interessierte Migrantinnen und Migranten anbieten. Nicht zuletzt habe der Bundesrat Ende 2014 einen Aktionsplan Pflege verabschiedet, mit welchem eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit angestrebt werde. Bundesrat Johann Schneider-Ammann führte Ende September 2018 im Nationalrat aus, dass dieser Aktionsplan in Umsetzung sei und sich ein Bundesgesetz derzeit in der Vernehmlassung befinde. Aus diesen Gründen, befand der Bundesrat, sei die Motion abzulehnen. Der Nationalrat zeigte sich von der bundesrätlichen Argumentation allerdings wenig überzeugt und nahm die Motion mit 137 zu 43 Stimmen (2 Enthaltungen) an.

Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit einer Behinderung kümmern

Lors de la session d'automne 2018, le Conseil national a adopté simultanément deux motions intitulées "améliorer l'accompagnement vers l'autonomie et l'intégration sociale des personnes en situation de handicap". Elles provenaient des députés Glättli (Mo. 16.3880) et Golay (Mo. 16.3881). Cette alliance, quelque peu surprenante, d'un Vert et d'un membre du MCG s'explique par leur intérêt personnel commun: les deux sont co-présidents de l'association promembro, qui s'engage pour les intérêts des porteuses et porteurs de prothèses en Suisse. Les deux motionants, qui précisent n'être pas directement concernés par le port d'une prothèse, souhaitent la modification de certaines dispositions législatives (LPP, LAA, LAMal, entre autres) visant une meilleure prise en charge des moyens auxiliaires des personnes handicapées, ce qui permettrait aux personnes amputées de bénéficier de la pointe de la technologie en matière de prothèses, ce qui n'est pas toujours le cas, notamment pour des questions de remboursement non accepté par les assurances.
Le Conseil fédéral s'est opposé aux deux motions; selon lui, les principes de proportionnalité et d'égalité de traitement sont rigoureusement appliqués, ce qui peut expliquer que parfois de meilleures prothèses sont attribuées à des personnes menant des activités professionnelles, au détriment de celles qui ne travaillent pas.
Les arguments du ministre de l'Intérieur Alain Berset n'ont pas convaincu, puisque 119 voix contre 57, avec 5 abstentions ont plébiscité les deux motions. Les opposants sont à trouver dans les rangs – non unanimes – de l'UDC, des Verts'libéraux, du PLR, du PBD et du PDC.

Améliorer l'accompagnement vers l'autonomie et l'intégration sociale des personnes en situation de handicap (Mo. 16.3880 et 16.3881)

En débat à la chambre du peuple, la motion Eder demandant des statistiques dans le domaine de l'intégration des personnes handicapées n'a pas été adoptée, à 122 voix contre 62 avec 3 abstentions. La commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSS-CN) avait à 13 voix contre 11 et 1 abstention préconisé d'accepter l'objet.

statistiques dans le domaine de l'intégration des personnes handicapées

En mars 2017, le conseil des Etats a accepté une motion du sénateur Eder (plr, ZG), qui souhaitait la mise à disposition des cantons et de l'OFS des statistiques dans le domaine de l'intégration des personnes handicapées. Cette mesure permettrait, selon de libéral-radical, une meilleure vision d'ensemble des prestations, indispensables selon lui à une politique nationale en faveur des handicapés. Le Conseil fédéral s'était opposé à la motion, arguant que la compétence en matière d'institutions pour personnes handicapées est du ressort des cantons. De plus, selon les sept sages, les besoins actuels de la Confédération en matière de données sur la loi fédérale sur l'assurance invalidité sont couverts. Un dernier argument est celui du poids financier d'une telle mesure, qui serait trop important. Le résultat du vote a été serré, l'objet n'ayant passé la rampe qu'à 19 voix contre 16 avec 5 abstentions.

statistiques dans le domaine de l'intégration des personnes handicapées

Nationalrätin Gysi (sp, SG) wollte 2013 mit einer Motion die Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung erreichen. Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung seien die Parkgebühren generell zu erlassen, da es für die Behinderten oftmals mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei, herauszufinden, ob an ihrem Zielort Parkgebühren anfallen würden oder nicht. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da das Gebührenwesen eine kantonale Kompetenz sei und der Bund da nicht eingreifen könne. Zudem verwies der Bundesrat auf die Standesinitiative des Kantons Zürich zum selben Thema (09.331), welche in die Motion der KVR-SR umgewandelt, von beiden Kammern angenommen und vom Bundesrat umgesetzt worden war.
Im Juni 2015 wurde die Motion im Nationalrat trotzdem knapp angenommen: 80 Ja-Stimmen aus den geschlossenen Fraktionen von SP und Grünen und einzelnen Stimmen aus CVP, SVP, FDP und GLP standen 77 Nein-Stimmen aus SVP, FDP, CVP, BDP und GLP gegenüber, bei 21 Enthaltungen. Der Ständerat folgte diesem Entscheid am 14. Juni 2016 nicht: Mit 17 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Motion abgelehnt.

Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung

Der Nationalrat überwies in der Sommersession 2014 stillschweigend eine Motion Zanetti (sp, SO) zur Aufnahme von Trisomie 21 in die Liste der Geburtsgebrechen. Der Ständerat hatte dem Anliegen bereits im Vorjahr zugestimmt.

Eintragung von Trisomie 23 in die Liste der Geburtsgebrechen

Der Ständerat nahm eine Motion Zanetti (sp, SO) zur Eintragung von Trisomie 21 (Down-Syndrom) in die Liste der Geburtsgebrechen an, was dem Antrag des Bundesrates entsprach. Dass die Krankheit bisher noch nicht auf dieser Liste aufgeführt ist, sei objektiv nicht nachvollziehbar, so der Motionär. Der Entscheid des Nationalrates stand Ende 2013 noch aus.

Eintragung von Trisomie 23 in die Liste der Geburtsgebrechen

Der Nationalrat nahm gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion Büchler (cvp, SG) an, die für teilinvalide Landwirte IV-Renten in einer Höhe fordert, die eine Weiterführung des Betriebs bis zur Übernahme durch die nächste Generation ermöglicht. Der Bundesrat hatte argumentiert, die IV biete eine Kompensation für den Erwerbsfähigkeitsverlust durch Invalidität, jedoch keine Garantie dafür, auf dem angestammten Beruf zu bleiben. Eine Andersbehandlung der Landwirte laufe dem Prinzip der Volksversicherung zuwider. Die Vorlage wurde vom Ständerat 2013 noch nicht behandelt.

teilinvalide Landwirte

Par une motion, la conseillère nationale Marianne Streiff-Feller (pev, BE) a demandé au gouvernement de mettre en place un service d’aide ou un service de conseil téléphonique pour les parents d’enfants handicapés. Le Conseil national l’a suivie dans cette démarche par 94 voix contre 86 et 7 abstentions.

service d’aide ou un service de conseil téléphonique pour les parents d’enfants handicapés

Das Parlament behandelte im Berichtsjahr eine Motion Kiener Nellen (sp, BE), welche die Einhaltung der Frist zur Anpassung von öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten forderte. Grund des Begehrens war das Vorhaben der Landesregierung, aus Spargründen die Anpassungsfrist um 15 Jahre zu verlängern. Nationalrätin Kiener Nellen kritisierte diesen Plan, da er die Eingliederungsbemühungen von behinderten Personen untergraben würde. Der Nationalrat folgte ihrer Argumentation knapp und nahm die Motion mit 97 zu 93 Stimmen an. Sämtliche Gegenstimmen stammten aus dem bürgerlichen Lager. Der Ständerat folgte dem Erstrat und stimmte der Motion ebenfalls zu.

Anpassung von öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten

Parkierungserleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität forderte eine Motion der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche der Ständerat im Herbst behandelte. Im Rahmen des Vorstosses wurde eine Anpassung der Verkehrsregelverordnung gefordert, um gehbehinderten Verkehrsteilnehmern das Parken zu erleichtern. Der Bundesrat empfahl die Annahme des Begehrens. Der Ständerat nahm die Motion diskussionslos an. Die Vertreter des Nationalrats folgten diesem Votum im Dezember.

Parkierungserleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Eine Motion Rennwald (sp, JU), welche der Nationalrat 2009 angenommen hatte, stand in der Frühlingssession in der kleinen Kammer zur Debatte. Mit seinem Begehren forderte der Motionär vom Bundesrat finanzielle Unterstützung für Hilfshunde, welche motorisch Behinderten zur Seite stehen. Er begründete sein Anliegen mit dem Umstand, dass bisher ausschliesslich Hunde für Blinde und Sehbehinderte durch den Bund als Hilfsmittel anerkannt und damit finanziell unterstützt wurden. Die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit empfahl die Motion mit der Begründung zur Ablehnung, dass dieser Missstand seit der Einreichung der Motion durch die Änderung der betreffenden Verordnung behoben worden sei. Der Rat folgte dieser Erklärung und lehnte das Begehren ab.

Hilfshunde für motorisch Behinderte (Mo. 09.3380)

Ebenfalls Zustimmung fand eine Motion Rennwald (sp, JU), welche den Bundesrat aufforderte, Beiträge für die Abgabe von Hilfshunden an motorisch eingeschränkte Personen über die IV zu leisten. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Dem folgte auch der Nationalrat.

Hilfshunde für motorisch Behinderte (Mo. 09.3380)

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Bruderer (sp, AG) den Bundesrat beauftragen, ein Qualitätslabel zu schaffen, welches von behindertenfreundlichen Betrieben erworben werden kann. Dieses Label soll belegen, dass der damit ausgezeichnete Betrieb vorbildliche Leistungen in der Einstellung behinderter Menschen erbringt, über behindertengerechte Arbeitsplätze verfügt oder sich in anderer Form überdurchschnittlich für die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung einsetzt. Der Bundesrat verwies auf Anstrengungen im Rahmen der 4. und 5. IV-Revision sowie in der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) und lehnte es deshalb ab, selber ein Label für Betriebe mit behindertenspezifischem Engagement zu schaffen; seiner Ansicht nach soll das eine Angelegenheit der Privatwirtschaft bleiben. Die Befürworter der Motion erinnerten daran, dass bei den IV-Revisionen der letzten Jahre die Verpflichtung der Arbeitgeber stets nur in der Kann-Form erwähnt wurde und konkret nichts geschehen sei. Gegen den Willen des Bundesrates, der höchstens ein nicht verbindliches Postulat entgegenzunehmen bereit war, überwies der Nationalrat die Motion mit 89 zu 72 Stimmen. Im Ständerat konnte sich der Bundesrat dann aber durchsetzen: Die Motion wurde mit 22 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Motion fordert Label für Betriebe mit behindertenspezifischem Engagement (04.3349)

Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Antrag des Bundesrates knapp eine Motion Jenny (svp, GL) unterstützt, welche verlangte, dass der bisher lebenslange Anspruch auf eine UVG-Invalidenrente mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters durch eine AHV-Rente ersetzt wird. Damit sollte sichergestellt werden, dass UVG-Rentner (wegen des im UVG geltenden automatischen Teuerungsausgleichs) im Alter nicht besser gestellt sind als nicht verunfallte AHV-Bezüger. Vergebens hatte der Bundesrat geltend gemacht, er möchte diese Frage in der anstehenden UVG-Revision vertiefter angehen, um nicht neue Benachteiligungen zu schaffen oder das geltende Koordinationsrecht in Frage zu stellen. Der Nationalrat zeigte sich der Argumentation des Bundesrates zugänglicher und lehnte die Motion, ab, nahm dafür aber eine Motion seiner Kommission an, welche die Regierung beauftragt, die offenen Fragen abzuklären. Dieser Vorstoss wurde im Einverständnis mit dem Bundesrat auch vom Ständerat verabschiedet.

UVG-lnvalidenrenten

Gegen den Willen des Bundesrates nahm der Ständerat, wenn auch nur knapp, eine Motion Jenny (svp, GL) an, die den Bundesrat auffordert, das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) so abzuändern, dass der bisher lebenslange Anspruch auf UVG-lnvalidenrenten mit dem Erreichen des AHV-Alters endet und durch eine UVG-Altersrente ersetzt wird. Die neue Rente soll die Differenz zur ohne Unfall erzielten AHV- und BVG-Rente (obligatorischer Teil) decken. Jenny machte geltend, die lebenslange Ausrichtung von UVG-Renten, die (anders als die AHV- und BVG-Renten) jährlich automatisch der Teuerung angepasst werden, führe zu einer Bevorzugung der UVG-Rentner und belaste Arbeitgeber und -nehmer durch höhere Prämien. Der Bundesrat hatte sich die Möglichkeit offen lassen wollen, eine differenziertere Regelung in der ohnehin geplanten UVG-Revision vorzusehen.

UVG-lnvalidenrenten

Mit zwei Motionen forderte Nationalrat Joder (svp, BE) Erleichterungen für Hörbehinderte. Einerseits sollten bauliche und technische Massnahmen ergriffen werden, welchen es hörbehinderten Personen erlauben, das Parlamentsgebäude zu nutzen. Joder dachte in diesem Zusammenhang in erster Linie an induktive Hör- und Übertragungsanlagen. Andererseits sollten im Zug des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen die Sendeunternehmen verpflichtet werden, zwischen 18 und 24 Uhr sämtliche Fernsehsendungen mit Untertiteln auszustrahlen. Der Bundesrat verwies auf bereits unternommene Anstrengungen, versprach aber, wenn möglich noch Verbesserungen vorzunehmen. Auf seinen Antrag wurden die Motionen in Postulatsform verabschiedet.

Hörbehinderte

Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates, der Überweisung in Postulatsform beantragt hatte, eine Motion seiner SGK zur Erstellung einer Behindertenstatistik sowie eine Motion Borel (sp, NE) für einen erleichterten Zugang von Behinderten zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge angenommen. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und nahm die beiden Vorstösse nur als Postulate an.

Behindertenstatistik Wohneigentumsförderung