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Der Rückgang der Zahl der Beschäftigten setzte sich, wenn auch merklich abgeschwächt, im Berichtsjahr fort. Der konjunkturelle Aufschwung vermochte demzufolge die durch den Strukturwandel verursachten Beschäftigungsprobleme nicht vollständig zu kompensieren. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Gesamtzahl der Beschäftigten um 8'300 oder 0.4 Prozent ab, wobei der Rückgang bei den Männern ausgeprägter war als bei den Frauen. Wie bereits 1983 stagnierte die Beschäftigung im Dienstleistungsbereich, so dass die im industriellen Sektor freigesetzten Arbeitskräfte nicht von ihm aufgenommen werden konnten. Am stärksten vom Personalabbau betroffen war wiederum die Uhrenindustrie (-7.5%); in der Textilindustrie und im Maschinenbau konnte demgegenüber der Schrumpfungsprozess abgebremst werden (-0.9% resp. -1.9% gegenüber je rund -5 % im Vorjahr). Positive Zuwachsraten wiesen andererseits die Chemie, die Holzindustrie und Teile des Baugewerbes auf. Im Dienstleistungssektor expandierten vor allem die Banken, die Versicherungen, der Detailhandel, die PTT sowie der Bereich Unterricht und Forschung. Kennzeichnend für den Strukturwandel ist zudem, dass vom Beschäftigungsrückgang im 2. Sektor in erster Linie das Betriebs- und nicht das Büropersonal betroffen wurde. Die Arbeitslosenzahl stieg im Jahresdurchschnitt auf 35'185 (+25.8%) und übertraf in allen Monaten den Vorjahresstand. Die Arbeitslosenquote von 1.2 Prozent am Jahresende blieb aber immer noch deutlich unter den Werten den übrigen Industriestaaten (OECD-Durchschnitt 8.1%).

Gesamtbeschäftigung 1980er Jahre

Die Banken konnten 1984 sowohl auf geschäftlicher als auch auf politischer Ebene Erfolge verzeichnen. Allen fünf Grossbanken gelang es, ihren Reingewinn nochmals massiv zu steigern (Zuwachsraten zwischen 12% und 21%). Die 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Institute erhöhten ihre Bilanzsumme um zehn Prozent. Dazu trug neben wechselkursbedingten Bewertungsgewinnen auf Dollarpositionen auch die mit der lebhafteren Wirtschaftstätigkeit anwachsende Kreditvergabe namhaft bei. Auf der Passivseite nahmen infolge des Anstiegs der Geldmarktsätze in erster Linie die Festgeldkonten zu. Auf ähnliche Ursachen lässt sich der ebenfalls starke Volumenanstieg bei den nicht in den Bilanzen erscheinenden Treuhandgeldern zurückführen; hier spielte allerdings auch die Höherbewertung der amerikanischen Währung mit.

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1984

Trotz des guten Geschäftsgangs häuften sich von seiten der Banken die Klagen über eine Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Als ein immer mehr ins Gewicht fallender Nachteil wurden diverse steuerliche Belastungen (namentlich die Stempelabgabe auf dem Verkauf von Wertpapieren) ins Feld geführt. Von neutralen Beobachtern wurde zugestanden, dass in den letzten Jahren die Standortvorteile der Schweiz in der Tat relativiert worden seien. Der Grund dafür sei jedoch kaum in einem weniger günstigen Steuerklima zu finden, sondern liege vielmehr bei den Anstrengungen anderer Länder (insbesondere Grossbritanniens) und bei der teilweisen Einschränkung der Geltung des Bankgeheimnisses infolge der Unterzeichnung von Rechtshilfeabkommen bzw. der zwischen den Banken und den USA geltenden Insiderkonvention.

steuerliche Belastungen

Auf keine grundlegenden Einwände traf demgegenüber die angestrebte rechtliche Regelung der sogenannten Insiderproblematik. Durch die Schaffung einer strafrechtlichen Norm würde die Gewährung von Rechtshilfe zugunsten von Staaten ermöglicht, in denen die gewinnbringende Verwendung von Geschäftsgeheimnissen an der Aktienbörse bereits heute verfolgt wird (beispielsweise USA). In der Vernehmlassung äusserten die Angefragten lediglich Detailkritik am Vorentwurf des EJPD. So wurde namentlich der zivilrechtliche Teil zurückgewiesen; in diesem war davon ausgegangen worden, dass die von den Börsentransaktionen betroffene Gesellschaft — und nicht etwa die uneingeweihten übrigen Aktionäre — als Geschädigte zu betrachten sei. Gefordert wurde im weitern die Ausdehnung des Täterkreises auf Dritte, die vom Verrat von Insiderwissen profitieren (sogenannte Tippees). Der Bundesrat ging auf diese Einwände ein und beauftragte im Herbst das EJPD mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

Insider

Mit diesem klaren Entscheid waren allerdings die bankpolitischen Auseinandersetzungen keineswegs beendet. Nach der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu einem Expertenentwurf für eine Totalrevision des Bankengesetzes beschloss der Bundesrat, eine vermutlich rascher realisierbare Teilrevision vorzunehmen. Ein zügiges Vorgehen hält er nicht nur für nötig, um die anlässlich der Behandlung der Bankeninitiative abgegebenen Versprechen einzulösen, sondern auch um bestimmte Mängel in den bestehenden Regelungen auszumerzen. Dabei geht es seiner Meinung nach in erster Linie darum, die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern ins Gesetz zu überführen sowie mittels neuer Publikationsvorschriften die Transparenz der Bankbilanzen zu verbessern. Ferner soll der Regierung die Kompetenz zur Einführung einer obligatorischen Einlagenversicherung zugestanden werden. Da allerdings die Banken — die ohnehin eine Totalrevision vorziehen würden — gerade diese Neuerungen bekämpfen, muss doch mit einer recht langwierigen Ausmarchung gerechnet werden.

Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes

Unter den Parteien fand die SP lediglich bei der äusseren Linken und der NA Unterstützung; dazu gesellte sich noch als einziger wichtiger Verband der SGB. In der Abstimmung vom 20. Mai wurde das Begehren mit 464'637 Ja zu 1'258'964 Nein deutlich abgelehnt . Eine unmittelbar nach dem Urnengang vorgenommene Analyse auf Befragungsbasis ergab, dass es der SP nicht einmal gelungen war, ihre eigenen Sympathisanten eindeutig für ihren Vorstoss zu erwärmen. Bei den Entscheidmotiven der Befürworter überwog der Wunsch nach einer effektiveren Bekämpfung der Steuerhinterziehung das Interesse an einer Abwehr von sogenannten Fluchtgeldern. Für die Mehrheit der Gegner war die Furcht vor einer Bedrohung der Privatsphäre ausschlaggebend; daneben wurde auch die Gefahr einer Beeinträchtigung schweizerischer Wirtschaftsinteressen relativ häufig erwähnt.


Abstimmung vom 20. Mai 1984

Beteiligung: 42.5%
Ja: 464'637 (26.9%)
Nein: 1'258'964 (73.1%)

Parolen:
– Ja: GPS, PdA, PSA, Poch, SD/NA (1*), SP; SGB
– Nein: CVP, EDU, EVP (3*), FDP, LdU (2*), LPS, Rep., SVP; Vorort, SAV, SBV, SGV, VSA
* Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Im politischen Bereich stand 1984 für die Banken die Volksabstimmung über die Bankeninitiative der SPS im Mittelpunkt des Interesses. Da es sich dabei nach Ansicht der Banken um einen grundlegenden Angriff nicht nur auf ihre eigene Stellung, sondern auf die Wirtschaftsverfassung und die Freiheitsrechte des Einzelnen handelte, erstaunt es nicht, dass der Abstimmungskampf mit grossem personellem und materiellem Einsatz geführt wurde. Dabei kam den Banken zugut, dass sie als wichtige Wirtschaftsbranche ohnehin seit Jahren in den Massenmedien Imagepflege betreiben (z.B. regelmässige Anzeigeseiten in der Presse sowie TV-Spots) und nun auf diesem Weg ihre Meinung zu den vom Volksbegehren aufgeworfenen Fragen verbreiten konnten. Da sie sich hüteten, die Bankeninitiative in der Fernsehwerbung direkt zu erwähnen – dies wäre gemäss den Statuten des Werbefernsehens unerlaubte politische Propaganda – lehnten das EVED und auch das Bundesgericht eine von der SP eingereichte Beschwerde ab.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Sehr harzig geht es mit der Erarbeitung eines neuen Gesetzes über das Konsum- und Kleinkreditwesen voran. Sechs Jahre nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs legte die Ständeratskommission ihrem Plenum einen Gegenentwurf vor. Dieser enthält gegenüber der 1982 vom Nationalrat verabschiedeten Fassung – und erst recht gegenüber dem ursprünglichen Projekt des Bundesrates – einige materielle Entschärfungen. Die wichtigste betrifft die Ausdehnung der höchstzulässigen Laufdauer von 24 auf 36 Monate. An einem Verbot der Kettenverschuldung (Aufnahme von Krediten zur Rückzahlung von früheren Darlehen) möchte hingegen die Kommission festhalten. Obwohl mit dieser auch stilistisch gestrafften Form die meisten Anliegen der Banken und des Gewerbes berücksichtigt waren, zeigte eine starke Minderheit der Standesvertreter gar keine Lust, überhaupt auf dieses Geschäft einzutreten. Sie begründeten ihre Haltung damit, dass sich dank der freiwilligen Regelungen der Banken das Problem entschärft habe. Nötig ist heute ihrer Meinung nach lediglich die Missbrauchsbekämpfung und nicht mehr allgemeine Vorschriften, die einen unverhältnismässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit des Einzelnen darstellten. Trotz dieser Argumente entschied sich der Ständerat mit knappem Mehr für den Alternativvorschlag seiner Kommission.

Bundesgesetz über Konsum- und Kleinkredit (BRG 78.043)

Die wirtschaftliche Stagnation, in Verbindung mit Rationalisierungen der Produktion, bewirkte eine Verschärfung der Beschäftigungslage. 31'300 Arbeitsplätze gingen im Berichtsjahr verloren. Sowohl die Teil- als auch die Ganzarbeitslosigkeit nahmen zu. Im Jahresdurchschnitt waren 26'288 Ganzarbeitslose registriert. Dies stellt den höchsten Wert der Nachkriegszeit dar. Gegenüber 1982 verdoppelte sich die Arbeitslosenquote auf 0.8 Prozent. Im Vergleich zum Ausland ist diese Quote allerdings weiterhin gering: im OECD-Raum beträgt sie 8.7 Prozent, was etwa 33 Mio Arbeitslosen entspricht. Die vom Beschäftigungsrückgang von durchschnittlich 1.3 Prozent am meisten betroffene Branche der schweizerischen Wirtschaft war die Uhrenindustrie (-16.1%). Zu einem empfindlichen Abbau im Ausmass von je rund fünf Prozent kam es auch im Maschinenbau sowie in der Textil- und in der Bekleidungsindustrie. In der Schweiz kam es zu 186 Betriebseinstellungen. Das Rekordergebnis des Vorjahres wurde damit um 34 Einheiten unterschritten. Die Betriebseinstellugen konzentrierten sich nach wie vor auf die Uhren-, die Maschinen- und die Bekleidungsindustrie. Der Personalbestand in der chemischen Industrie sank – bei einer beträchtlichen Zunahme der Produktion – um 1.9 Prozent. Insgesamt nahm die Beschäftigung im zweiten Sektor um drei Prozent ab. Diejenige im Dienstleistungssektor hingegen veränderte sich kaum. Das heisst, dass der dritte Sektor anders als in früheren Jahren praktisch keine im zweiten Sektor «freigesetzten» Arbeiter aufnahm. Insbesondere weiteten die Banken (+0.4%) und die Versicherungen (+2.4%) ihren Personalbestand nurmehr wenig aus.

Gesamtbeschäftigung 1980er Jahre

Angesichts der internationalen Schuldenproblematik erhöhten die schweizerischen Geschäftsbanken ihre Vorsicht. Dies manifestierte sich darin, dass das Volumen der ausstehenden Kredite der 71 monatlich erfassten Banken an öffentliche Schuldner im Auslandbereich Ende 1983 geringer war als vor Jahresfrist; ohne die Teilnahme der Banken an Umschuldungsmassnahmen für einzelne Länder wäre der Rückgang noch deutlicher ausgefallen. Andere Sparten des Bankgeschäfts verzeichneten demgegenüber ein Wachstum. An neuen Mitteln flossen vor allem Spargelder zu, die 1983. erstmals seit langem wieder eine positive Realverzinsung erzielten. Die Bilanzsumme der 71 Banken vergrösserte sich um 7.1 Prozent. Das nicht in den Bilanzen erscheinende Treuhandgeschäft der Banken stieg um 8.5 Prozent auf CHF 181 Mia. Alle fünf Grossbanken wiesen markant erhöhte Reingewinne aus.

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1983

Eines der beherrschenden Themen in der bankenpolitischen Diskussion stellte im Berichtsjahr die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten dar. Einige Länder der Dritten Welt bekundeten in zunehmendem Masse Mühe, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Damit akzentuierte sich für die Kreditgeber — vor allem das westliche Bankensystem — das Problem der sogenannten «Länderrisiken». Die Eidgenössische Bankenkommission betonte allerdings, dass die Schweizer Banken im internationalen Vergleich eine verhältnismässig gute Position einnähmen, sowohl bezüglich der Ausstattung mit Eigenmitteln als auch bezüglich der Länderrisiken. Auf internationaler Ebene wurden 1983 wiederum Aktionen zur Milderung der Verschuldungskrise durchgeführt; dabei nahm der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Schlüsselstellung ein. Die Schweizerische Nationalbank beteiligte sich im Rahmen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) an Überbrückungskrediten zugunsten Jugoslawiens und Argentiniens.

Eines der beherrschenden Themen in der bankenpolitischen Diskussion stellte im Berichtsjahr die Verschuldung der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten dar

Kurz vor dem Jahresende unterbreitete das EJPD Parteien und Verbänden einen Expertenentwurf zur Vernehmlassung, der sich mit der rechtlichen Regelung der sogenannten Insiderproblematik befasst. Nach dem Entwurf sollen Insider (eingeweihte Kreise), die sich unter Ausnützung von Geschäftsgeheimnissen durch Börsentransaktionen bereichern, künftig bestraft werden können. Ein solche strafrechtliche Norm gäbe insbesondere die Möglichkeit, Rechtshilfegesuchen der USA bei Verstössen gegen die amerikanischen Insidervorschriften zu entsprechen und das Bankgeheimnis in diesen Fällen zu lüften.

Insider

Im anlaufenden Abstimmungskampf erhielt die sozialdemokratische Bankeninitiative Unterstützung durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Zudem startete die Aktion Finanzplatz Schweiz — Dritte Welt eine Kampagne zugunsten des Begehrens ; die Aktion konzentrierte sich dabei auf die Fluchtgeldproblematik. Auf der Seite der Initiativgegner zeichnete sich vor allem ein weitreichendes Engagement der Banken ab.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Sehr kontrovers waren die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für eine Revision des Bankengesetzes, der gewisse Züge eines indirekten Gegenvorschlags zur Bankeninitiative aufweist. SPS, SGB und Entwicklungshilfeorganisationen lehnten den Vorentwurf als zuwenig weitgehend ab, da von den Forderungen der Initiative nur gerade jene nach einer obligatorischen Einlagenversicherung und nach der Publikationspflicht für die konsolidierten Bankenrechnungen berücksichtigt worden seien. Bei Arbeitgeberverbänden, Bankenorganisationen und bürgerlichen Parteien dagegen löste die Vernehmlassungsvorlage ein eher zustimmendes Echo aus. Die geplante Einlagenversicherung allerdings lehnten sie mehrheitlich ab, ebenso wie die Überführung der privaten Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken ins Gesetz. Eine solche Überführung würde jedoch die SPS begrüssen. Die Nationalbank trat für eine gesetzliche Pflicht der Banken zur Prüfung der Identität ihrer Kunden ein.

Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für eine Revision des Bankengesetzes

Ein herausragendes bankenpolitisches Thema bildete 1983 die Auseinandersetzung um das schweizerische Bankgeheimnis. Von der politischen Linken wurde betont, die besondere Ausgestaltung des Bankgeheimnisses begünstige die Steuerhinterziehung und wirke als Magnet für ausländisches Fluchtgeld. Die Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden und die Verbesserung der internationalen Rechtshilfe in Steuersachen sind wesentliche Punkte der von der SPS 1979 eingereichten Bankeninitiative. Nach dem negativen Entscheid des Bundesrates vom Vorjahr verwarf nun auch das eidgenössische Parlament die Volksinitiative, ohne ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Neben den Sozialdemokraten setzte sich nur gerade die PdA/PSA/POCH-Fraktion für das Begehren ein. Als Hauptargumente der Gegner dienten einerseits der Schutz der Persönlichkeitssphäre in Vermögensangelegenheiten und andererseits der Wunsch, die Banken als wichtige Quelle des Wohlstandes der Schweiz in ihrer Handlungsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken. Die bürgerlichen Sprecher unterstrichen das Vorhandensein von Mechanismen zur Selbstkontrolle der Banken bei der Entgegennahme von Fremdgeldern; eine zentrale Rolle spiele dabei die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht. Ein Vertreter der LdU/EVP-Fraktion stufte das Volksbegehren als Attacke gegen die liberale Wirtschaftsordnung ein. Votanten der SPS hoben hervor, dass die Initiative sich nicht gegen die Banken richte; deren Tätigkeit müsse aber ethischen und moralischen Kriterien standhalten. Die ungehemmte Annahme von «schmutzigen Geldern» habe das Ansehen der Schweiz im Ausland geschädigt.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Der Nationalrat setzte im Berichtsjahr einen Schlussstrich unter die seit langem hart umstrittenen Vorschläge für eine Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern und Auslandanleihen. Wie wir an anderer Stelle ausführlich darlegen, lehnte die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer sämtliche zur Diskussion gestellten Steuervarianten ab. Aus der Sicht der SPS stand diese «Null-Lösung» nicht nur im Gegensatz zum Ziel der Sanierung des Bundeshaushaltes, sondern widersprach auch dem Postulat der Steuergerechtigkeit. In Bankenkreisen zeigte man sich erfreut über den Ausgang der Parlamentsdebatte; hier hatte man befürchtet, dass die geplanten Steuern zu einer Abwanderung von Geldern ins Ausland und zu einer Schädigung des Finanzplatzes Schweiz führen würden.

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

Die Konjunkturflaute machte sich auch bei der Beschäftigungslage bemerkbar. Wie an anderer Stelle ausführlich dargestellt wird, nahm die Arbeitslosigkeit vom März an jeden Monat zu, und auch die Teilarbeitslosigkeit erreichte gegen Jahresende einen seit 1976 nicht mehr gekannten Höchststand. Im internationalen Vergleich blieb allerdings die Arbeitslosenrate mit maximal 0.8 Prozent (Dezember) gering, und dies obwohl es im Gegensatz zu 1975/76 zu keiner Rückwanderungswelle ausländischer Arbeiter kam. Die Gesamtbeschäftigung schrumpfte im Jahresdurchschnitt um 1.4 Prozent (1981: +0.9%); dabei setzte sich die Verlagerung vom industriellen Bereich in den Dienstleistungssektor fort. Während die Beschäftigtenzahl des zweiten Sektors um 4.1 Prozent abnahm, wuchs diejenige des dritten um 0.9 Prozent. Am expansivsten waren einmal mehr die Banken (+3.7%) und die Versicherungen (+3.6%). In Industrie und Gewerbe schlug sich der Beschäftigungsrückgang sehr ungleichmässig nieder. Besonders stark betroffen waren die Uhrenindustrie mit -12.0 Prozent (1981: +2%) und das Baugewerbe mit -9.2 Prozent. Relativ heftig wurde der Einbruch auch in den Branchen Maschinenbau und Textil mit je -4.0 Prozent verspürt. Recht gut hielt sich die Chemie mit einer Abnahme von 1.9 Prozent.

Gesamtbeschäftigung 1980er Jahre

Bei den Banken führte die Wirtschaftsrezession zu einem verringerten Bilanzenwachstum (7.2% anstelle von 9.3% 1981). Insbesonders bei der Gewährung von Darlehen an ausländische Schuldner zeigten sich die Banken wesentlich zurückhaltender. Aber auch die einheimischen Kunden beanspruchten — mit Ausnahme der um 9.2 Prozent gestiegenen Hypothekardarlehen — weniger Kredite als im Vorjahr. Bei den Passiven wirkte sich die Normalisierung der Zinsrelationen aus. Die in den vorangegangenen Jahren konstatierte Verlagerung von den Sicht- und Spareinlagen zu den Terminkonten konnte gebremst werden. Dank der Erhöhung der Sparheftzinsen expandierte diese Sparte relativ stark. ;Die damit eingetretene Verbesserung der Struktur der Kundengelder zeitigte günstige Kornsequenzen für die Ertragslage der Banken. Der internationale Zinsabbau führte hingegen zu einer Abnahme des Volumens der Treuhandanlagen um 6.4 Prozent.

Bilanzwachstum 1982

Massiver wirtschaftlicher und politischer Druck aus den USA haben dazu geführt, dass das Bankgeheimnis erstmals auch bei Vorliegen eines Tatbestands aufgehoben werden kann, der zwar im Ausland, nicht aber in der Schweiz strafbar ist. Es handelt sich dabei um Transaktionen an amerikanischen Börsen, bei denen der Verdacht besteht, dass Informationen über Geschäftsgeheimnisse zur Erzielung von Extragewinnen ausgenutzt wurden (sog. Insideroperationen). Mit grosser Eile will der Bundesrat den Gesetzgebungsprozess vorantreiben, um derartige Handlungen auch in der Schweiz zu verbieten und damit die Anwendung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe zu ermöglichen. Als Überbrückungsmassnahme einigten sich die Schweizerische Bankiervereinigung und die Börsenaufsichtskommission der Vereinigten Staaten auf ein Abkommen. Darin verpflichten sich die Banken, von Kunden, für die sie an amerikanischen Börsen Geschäfte tätigen, eine Bevollmächtigung zur Preisgabe ihrer Identität im Falle einer Untersuchung der Aufsichtskommission einzuholen.

Insider

Wie wir im entsprechenden Sachzusammenhang darstellen, konnten 1982 beim Projekt einer Sondersteuer für bestimmte Bankgeschäfte keine Fortschritte erzielt werden. In der vorberatenden Nationalratskommission wurde zusätzlich zu den beiden vorliegenden Varianten (Verrechnungssteuer von 5% auf den Erträgen von Treuhandanlagen resp. 35 Prozent auf den Erträgen ausländischer Frankenanleihen) noch die Erhebung einer Stempelsteuer von 1 bis 1.5 Prozent auf Treuhandanlagen in Erwägung gezogen. Zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung gelangte man aber nicht. Die Bankiers opponieren nach wie vor jeglicher Sondersteuer, da sie als Folge davon die Abwanderung ihrer Kunden ins Ausland befürchten.

Verrechnungssteuer auf Erträgen aus Treuhandgeldern (BRG 80.046)

Wesentlich einschränkendere Vorschriften möchte eine 1979 von den Sozialdemokraten eingereichte Volksinitiative einführen. So soll sich die Auskunftspflicht der Banken gegenüber in- und ausländischen Behörden auch auf Fälle der Steuerhinterziehung und des Kapitalexports erstrecken. Im weiteren sollen die Publizitätsbestimmungen erweitert und sämtliche Beteiligungen offengelegt werden, wobei die höchstzulässigen wirtschaftlichen Verflechtungen durch ein Gesetz definiert würden. Als letzter Punkt wird die Schaffung einer obligatorischen Einlageversicherung postuliert. Der Bundesrat bekundet in seiner im Berichtsjahr veröffentlichten Botschaft für einige dieser Anliegen ein gewisses Verständnis, die Lösungsvorschläge gehen ihm aber mit Ausnahme der Einlageversicherung zu weit. Er lehnt deshalb das Volksbegehren ab und stellt ihm auch keinen Gegenvorschlag gegenüber. Er weist in seiner Begründung darauf hin, dass bestimmte Neuerungen, wie etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Ermittlungen wegen Steuerbetrugs, bereits beschlossen worden sind und andere, wie etwa die Verbesserung der Transparenz der Bilanzen im Rahmen der zur Zeit laufenden Revisionen des Bankgesetzes und des Aktienrechts, vorgenommen werden können. Die bürgerlichen Parteien und die Bankiervereinigung reagierten auf die Ausführungen des Bundesrates vorwiegend positiv. Für die SP hingegen sind die in der Botschaft angeführten Bestrebungen ungenügend und zudem sei deren Verwirklichung angesichts der bürgerlichen Parlamentsmehrheit noch keineswegs gesichert; sie hält deshalb an ihrer Initiative fest.

Initiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht»
Dossier: Bankgeheimnis

Der Expertenentwurf für ein totalrevidiertes Bankengesetz, welcher eine Art indirekter Gegenvorschlag zur Bankeninitiative der SP darstellt, wurde kurz vor Ende des Jahres 1982 in die Vernehmlassung gegeben. Wichtigste Neuerungen bilden die Einrichtung einer Versicherung für Spareinlagen und modifizierte Bilanzierungsvorschriften, mit denen die Transparenz verbessert werden soll. Eine Lockerung des Bankgeheimnisses oder die Überführung der oben erwähnten Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern in das neue Gesetz ist hingegen nicht vorgesehen.

Expertenentwurf für ein totalrevidiertes Bankengesetz

Gerichtsprozesse in Italien, in denen leitende Bankangestellten der Beihilfe zum Devisenschmuggel angeklagt waren, sorgten dafür, dass die schweizerischen Banken weiterhin im Rampenlicht der Öffentlichkeit standen. Aber auch die Einladung an den Genfer Nationalrat Ziegler (sp, GE), als Experte in Sachen Fluchtgelder vor einer französischen Parlamentskommission aufzutreten, erregte einiges Aufsehen. In der schweizerischen Presse wurde bei allem Vorbehalt gegenüber den wenig liberalen Devisenbestimmungen gewisser Nachbarstaaten betont, dass sich die im Ausland operierenden Bankiers nun einmal an die dort geltenden Gesetze zu halten haben. Den in der Schweiz tätigen Banken ist die aktive Beihilfe zu unerlaubten Kapitalausfuhren durch die «Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern und die Handhabung des Bankgeheimnisses» untersagt. Dieses zwischen der Nationalbank und der Bankiervereinigung abgeschlossene Abkommen, bei dem das Hauptgewicht auf der Abklärung der Identität der Bankkunden liegt, wurde am 1. Juli 1982 für weitere fünf Jahre verlängert. Es erfuhr dabei eine Verschärfung, indem namentlich sogenannte Kompensationsgeschäfte zur Umgehung von Devisenausfuhrbestimmungen verboten werden, ebenso wie das Führen von Konten für inländische Personen und Gesellschaften, die im Kapitalfluchtgeschäft tätig sind. Die Identitätsfeststellung, welche die Voraussetzung dafür bietet, dass die Banken ihrer Auskunftspflicht bei Strafverfolgungen nachkommen können, wurde auf Geschäfte am Barschalter erweitert, falls diese einen bestimmten Betrag übersteigen.

Bankgeheimnis

Ein wichtiges Anliegen des Konsumentenschutzes bildet die Verhinderung des Eingehens schwer tragbarer finanzieller Verpflichtungen. Gerade für sozial ohnehin gefährdete Personen stellen die Angebote der Kleinkreditbanken oft eine unwiderstehliche Versuchung dar. Seit Jahren wird deshalb von Sozialarbeitern und weiteren Interessierten die Verschärfung der Vorschriften gefordert. Der vom Bundesrat 1978 vorgelegte Entwurf für ein neues Konsum- und Kleinkreditgesetz kam im Berichtsjahr vor den Nationalrat. Dieser nahm zwei Lockerungen vor, indem er die maximale Laufzeit von Krediten von 18 auf 24 Monate ausdehnte und von einem gänzlichen Verbot der Aufnahme von Zweitkrediten Abstand nahm. Die Aufnahme eines zweiten Kredites soll zulässig sein, wenn dieser nicht für die Rückbezahlung des ersten verwendet wird; die berüchtigte Kettenverschuldung möchte also auch der Nationalrat untersagen. Neu nahm die Volkskammer ein Verbot der Lohnzession auf. Grundsätzliche Kritik wird gegen das Gesetzesprojekt, bei dem es das richtige Verhältnis zwischen Sozialschutz einerseits und der individuellen Vertragsfreiheit andererseits zu finden gilt, von bestimmten bürgerlichen Kreisen vorgebracht, deren Alternativvorschlag die Ständeratskommission in ihre Beratungen einbezog.

Bundesgesetz über Konsum- und Kleinkredit (BRG 78.043)

Der bundesrätliche Entwurf für ein neues Konsum- und Kleinkreditgesetz ist vom Parlament auch im dritten Jahr nach seiner Veröffentlichung noch nicht beraten worden; die Volkskammer verschob aus terminlichen Gründen das Geschäft sowohl im Sommer als auch im Herbst auf die jeweils folgende Session. Mit den vor allem von Sozialarbeitern geforderten neuen Bestimmungen will man Konsumenten vor dem Eingehen schwer tragbarer finanzieller Verpflichtungen schützen. Die vorberatende Nationalratskommission pflichtete im grossen und ganzen den Vorschlägen der Exekutive bei, sie beantragt aber doch einige Änderungen. So wird die Kettenverschuldung (d.h. Aufnahme eines Kredits, um einer vorher eingegangenen Verpflichtung nachkommen zu können) nicht gänzlich abgelehnt; der gleiche Kreditnehmer soll gleichzeitig höchstens zwei Darlehen beanspruchen können. Andererseits wird gemäss dem Willen der Kommission die Lohnpfändung bei Rückzahlungsschwierigkeiten nicht mehr gestattet sein.

Bundesgesetz über Konsum- und Kleinkredit (BRG 78.043)