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In der Herbstsession 2023 entschied sich der Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Dandrès (sp, GE) zur Bildung einer Risikogemeinschaft aller Versicherten einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der beruflichen Vorsorge mit 118 zu 67 Stimmen keine Folge zu geben. Zuvor hatte der Initiant noch einmal erfolglos darauf hingewiesen, dass die Praxis von Sammelstiftungen, die Risikoprämien für jedes Versichertenkollektiv separat zu berechnen, den Druck, ältere Arbeitnehmende zu entlassen, verstärke – was durch die Schaffung einer Risikogemeinschaft verhindert werden könne. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen sprachen sich für Folgegeben aus.

Risikogemeinschaft in den Sammelstiftungen der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 22.444)

Im August 2023 präsentierte die SGK-NR ihren Entwurf zur Aufnahme von Präventionsleistungen als Zweck von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Schneeberger (fdp, BL). Dazu sollten in einer neuen Ziffer im ZGB ausdrücklich «Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention» aufgeführt werden. Des Weiteren soll auch die Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen durch die Wohlfahrtsfonds ausdrücklich genannt werden. Hingegen habe man zugunsten der Flexibilität der Regelung absichtlich auf die Nennung genauer Massnahmen verzichtet.

Zuvor hatte die Kommission zwischen Februar und Mai 2023 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung gegeben, bei welcher 55 Stellungnahmen eingegangen waren. Grundsätzlich würden die Änderungen befürwortet, erklärte die Kommission in ihrem Bericht, unter anderen habe aber auch die Hälfte der stellungnehmenden Kantone «grosse Vorbehalte» geäussert. Einerseits hätten die kritischen Stimmen die Notwendigkeit einer Ausdehnung der Möglichkeiten der Wohlfahrtsfonds verneint, anderseits seien sie die vorgeschlagenen Lösungen teilweise als kontraproduktiv erachtet worden. Es sei zudem betont worden, dass der Entwurf eigentlich keine «geringfügige Erweiterung der Nebenzwecke, sondern [...] eine grundlegende Neudefinition der zulässigen Zwecke» beinhalte. Die SGK-NR ergänzte daraufhin den Entwurf um eine Übergangsbestimmung zur Aufnahme der neuen Leistungen in die Stiftungsurkunden.

Im November 2023 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zum Entwurf. Darin zeigte er sich ebenfalls kritisch gegenüber der Ausweitung des Zwecks der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen. Er zeigte sich zwar damit einverstanden, die bestehende Praxis bezüglich der Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen, der Leistungen der beruflichen Vorsorge im engen Sinne (Alter, Tod und Invalidität) sowie der Leistungen in Notlagen zu kodifizieren. Hingegen lehnte er die Ermöglichung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildungen sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention ab, da diese von den Arbeitgebenden erbracht werden müssten. Er befürchtete, dass damit ein «unzulässiger Rückfluss von Mitteln an den Arbeitgeber entstehen würde». Allgemein stellte er überdies fest, dass Wohlfahrtsfonds nicht nur Präventionsleistungen, sondern unbedingt auch weiterhin Leistungen gemäss BVG (Alter, Tod und Invalidität) erbringen müssten.

Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pa.Iv. 19.456)

Im Juni 2022 verlangte Christian Dandrès (sp, GE) in einer parlamentarischen Initiative, dass zukünftig alle Versicherten einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der beruflichen Vorsorge eine Risikogemeinschaft bilden. Entsprechend müssten alle Arbeitgebenden in einer Sammelstiftung dieselben Risikoprämien bezahlen. Um Umgehungsmassnahmen zu verhindern, sollen zudem alle Rabatte gleichermassen allen Versichertenkollektiven zugutekommen müssen und Überschussanteile ausschliesslich in Anbetracht des Deckungskapitals verteilt werden dürfen. Damit sollen die Auswirkungen der unterschiedlichen Altersstrukturen der einzelnen in den entsprechenden Stiftungen versicherten Unternehmen gemildert und konkret die Problematik der höheren Pensionskassenkosten durch ältere Arbeitnehmende verringert werden. Mit 17 zu 8 Stimmen empfahl die SGK-NR im Mai 2023, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, da die Risikoprämie die Kosten der Arbeitgebenden und damit die Arbeitsmarktattraktivität der älteren Arbeitnehmenden kaum beeinflusse. Hingegen bestünde die Gefahr, dass Sammelstiftungen Unternehmen mit überdurchschnittlichen Risiken ausschliessen würden.

Risikogemeinschaft in den Sammelstiftungen der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 22.444)

Daniela Schneeberger (fdp, BL) verlangte in einer parlamentarischen Initiative, dass Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zukünftig auch Leistungen zur Prävention ausrichten können sollen. Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sind gemäss ZGB Per­so­nal­für­sor­ge­ein­rich­tun­gen in Stiftungsform und dienen der sozialen Vorsorge der Arbeitnehmenden. Während aber ihr Zweck bisher vor allem auf Personen in Notlagen abzielte, sollen sie zukünftig auch «Leistungen zur Prävention bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit» ausrichten können, wie etwa die «Mandatierung einer externen Anlaufstelle für Mitarbeitende mit finanziellen oder psychischen Problemen» oder auch die Unterstützung der Arbeitnehmenden bei der Kinderbetreuung. Zwar seien Präventionszwecke eigentlich bereits jetzt eingeschlossen, da dies jedoch «immer wieder zu Diskussionen mit den Behörden» führe, sollen sie jetzt ausdrücklich genannt werden, argumentierte die Initiantin.
Mit 19 zu 4 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) gab die SGK-NR der Initiative im Januar 2021 Folge, im November 2021 stimmte ihr die SGK-SR stillschweigend zu. Somit wird die nationalrätliche Kommission einen Entwurf ausarbeiten.

Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pa.Iv. 19.456)

In Übereinstimmung mit seiner Kommissionsmehrheit sprach sich in der Herbstsession 2021 auch der Nationalrat gegen die parlamentarische Initiative Fischer (glp, LU) für eine klimaverträgliche Altersvorsorge aus. Benjamin Roduit (mitte, VS) und Marcel Dobler (fdp, SG) erklärten für die Kommission, dass statt zusätzlicher Vorschriften die freiwilligen Bemühungen der betroffenen Institutionen – welche es duchaus gebe – unterstützt werden sollen. Zudem bestünden diesbezüglich bereits Leitlinien des Bundes. Schliesslich müsse auch beachtet werden, dass die Versicherten die Anlagerisiken tragen. Diese Meinung teilte in der Folge auch der Nationalrat, der sich mit 104 zu 84 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gegen Folgegeben aussprach.

Klimaverträgliche Altersvorsorge

Roland Fischer (glp, LU) forderte im Juni 2020 in einer parlamentarischen Initiative eine klimaverträgliche Altersvorsorge, indem die BVG-Vorsorgeeinrichtungen zukünftig die Klimaverträglichkeit ihrer Anlagen messen, darüber berichten und zu verbessern versuchen müssten. Dies sei für eine Erreichung des Netto-Null-Ziels des Bundesrates nötig, werde von der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung gemäss einer Umfrage der Hochschule Luzern gewünscht und reduziere das Anlagerisiko, zumal Anlagen in fossile Energien zukünftig aufgrund von Transformationsprozessen an Wert verlieren könnten. Umgekehrt wiesen nachhaltige Anlagen kein schlechteres Rendite-Risiko-Profil auf als traditionelle Anlagen. Mit 15 zu 10 Stimmen sprach sich die SGK-NR gegen zusätzliche Regulierungen bei den Pensionskassen aus und gab der Initiative daher keine Folge.

Klimaverträgliche Altersvorsorge

Im September 2019 reichte Maximilian Reimann (svp, AG) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er Erträge aus Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank der Altersvorsorge zugutekommen lassen wollte, statt diese wie bis anhin dem Reingewinn der SNB zuzuschlagen. Ob die gesamten Erträge in die AHV geleitet oder Teile davon auch für die zweite oder dritte Säule verwendet werden sollten, liess er ausdrücklich offen. Zwar bezeichnete Reimann die Erhebung der Negativzinsen als «sinnvolle und zweckmässige währungspolitische Massnahme», kritisierte aber deren Folgen für die Altersvorsorgeeinrichtungen. Nachdem Reimann, der aufgrund der parteiinternen Alters- und Amtszeitregelung nicht mehr auf der SVP-Liste angetreten war, bei den eidgenössischen Wahlen 2019 seinen Nationalratssitz verloren hatte, übernahm Thomas Matter (svp, ZH) die Initiative.
Im Mai 2020 entschied sich die WAK-NR aufgrund der finanziellen Folgen der Corona-Krise für die AHV mit 14 zu 10 Stimmen, eine eigene, weitgehend mit der Initiative Reimann übereinstimmende parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 20.432) einzureichen. Der zentrale Unterschied bestand darin, dass sich die Kommissionsinitiative ausdrücklich auf die Finanzierung der AHV konzentrierte und die berufliche und private Vorsorge von der Regelung ausnahm. In der Folge zog Matter die Initiative Reimann zurück.

Erträge aus Negativzinsen der SNB sollen der Altersvorsorge zugutekommen (Pa.Iv. 19.481)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

Wie bereits der Nationalrat in der Sommersession 2018 behandelte auch der Ständerat die parlamentarische Initiative Bortoluzzi (svp, ZH) für eine Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG zusammen mit der Frage nach einer Sistierung der Motion der SGK-NR für eine Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG (Mo. 16.3350). Diskussionslos folgte der Ständerat dem Antrag der SGK-SR, der Initiative keine Folge zu geben. Konrad Graber (cvp, LU) erklärte, dass die Diskussion um die technischen Parameter in der neusten Revision der beruflichen Vorsorge geführt werden müsse und es keinen Sinn mache, hier «auf zwei Gleisen zu fahren».

Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG
Dossier: BVG-Mindestzinssatz

Eine flexible, von der Finanzlage der Pensionskasse abhängige, Senkung oder Erhöhung der laufenden BVG-Renten im überobligatorischen Teil hatte eine parlamentarische Initiative von Thomas Weibel (glp, ZH) zum Ziel. Eine solche Möglichkeit würde gemäss dem Initianten das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule stärken und die Generationengerechtigkeit sowie die finanzielle Nachhaltigkeit erhöhen. Zuvor hatte das Bundesgericht Ende 2017 entschieden, ein solches Modell nicht zu akzeptieren, da gemäss Gesetz laufende Renten nur bei Unterdeckung der Kassen gekürzt werden dürfen.
Die SGK-NR lehnte den Vorstoss mit 10 zu 8 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) aufgrund der «grossen sozialpolitischen Sprengkraft» solcher sogenannten Wackelrenten ab. Der Vorschlag verstosse gegen das Prinzip der Rechtssicherheit, zudem solle der neuen Pensionskassenreform nicht vorgegriffen werden, erklärte die Kommissionsmehrheit. Eine Minderheit plädierte hingegen auf Folgegeben. In der Sommersession 2019 folgte der Nationalrat seiner Kommission mit 138 zu 37 Stimmen (bei 4 Enthaltungen). Einzig die Grünliberale-Fraktion, eine grosse Mehrheit der FDP-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der SVP-Fraktion sprachen sich für Folgegeben aus.

Flexible BVG-Renten ermöglichen

Wie bereits in ihrer ersten Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative Kuprecht (svp, SZ) zur Stärkung der Autonomie der kantonalen und regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG verwies die SGK-NR auch in ihrem Kommissionsbericht vom Mai 2019 auf die Bundesratsvorlage, die im Sommer 2019 ins Parlament kommen soll. Die Ausgangslage habe sich im Vergleich zum Mai 2017 nicht verändert, erklärte die Kommission und beantragte mit 20 zu 2 Stimmen, im Gegensatz zum Ständerat der Initiative keine Folge zu geben. Trotz eines Antrags Gmür-Schönenberger (cvp, LU) auf Folgegeben, der von einer Mehrheit der CVP-, einer Minderheit der SVP-Fraktion sowie von einzelnen Mitgliedern der anderen Fraktionen unterstützt wurde, befürwortete der Nationalrat den Kommissionsantrag in der Sommersession 2019 mit 143 zu 43 Stimmen und verwarf die parlamentarische Initiative.

Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG

Im Februar 2018 beriet die SGK-NR die parlamentarische Initiative zur Streichung des Mindestumwandlungssatzes und des Mindestzinssatzes aus dem BVG erneut, nun hatten sich jedoch die Vorzeichen geändert: Inzwischen hatte das Volk die Altersvorsorge 2020 abgelehnt und der Bundesrat hatte entschieden, zwei separate Vorlagen zur AHV und der beruflichen Vorsorge auszuarbeiten. Da die Kommission bezüglich Mindestumwandlungssatz und Mindestzinssatz von den Sozialpartnern keine Reformvorschläge erwarte und es sich dabei um technische Variablen handle, sollten diese aus dem BVG herausgelöst werden, erklärte die Kommission in einer Medienmitteilung. Dagegen wehrte sich jedoch eine Minderheit Heim (sp, SO).
In der Sommersession 2018 behandelte der Nationalrat die parlamentarische Initiative zusammen mit einer Motion der SGK-NR. Thomas de Courten (svp, BL) argumentierte, dass diese technischen Parameter mit politischen Beurteilungen nichts zu tun hätten und es daher zukünftig den Pensionskassen überlassen werden solle, zu entscheiden, wie sie die Mindestziele erreichen. Minderheitssprecherin Barbara Gysi (sp, SG) betonte jedoch, dass es eben nicht um technische Daten, sondern um eine hochpolitische Frage, nämlich um die Höhe der Renten der zweiten Säule, gehe. Trotz dieser Einwände gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative mit 127 zu 59 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) Folge.

Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG
Dossier: BVG-Mindestzinssatz

Nachdem die SGK-NR ihre Beschlussfassung zur parlamentarischen Initiative Markwalder (fdp, BE) bezüglich der fehlenden BVG-Leistungen bei Teilzeitarbeit im Januar 2017 auf nach der Abstimmung zur Altersvorsorge 2020 verschoben hatte, stellte sie im Februar 2018 fest, dass der Handlungsbedarf bei den Teilzeitarbeitenden noch immer besteht. Das erneute Folgegeben solle daher auch ein Zeichen an die Sozialpartner sein, dass sie diesen Aspekt bei der Erarbeitung der neuen Reform der beruflichen Vorsorge berücksichtigen sollten, erklärte die Kommission in ihrem Bericht.
Stillschweigend und diskussionslos gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative in der Sommersession 2018 Folge.

Teilzeitbeschäftigte. BVG-Leistungen statt Sozialhilfe (Pa.Iv. 11.482)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Da die SGK-NR der parlamentarischen Initiative Kuprecht zur Stärkung der Autonomie der kantonalen und regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG keine Zustimmung gegeben hatte, hörte sich die SGK-SR im September 2017 die OAK-BV und die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht an. Anschliessend entschied sie, die parlamentarische Initiative zu sistieren und im Rahmen der bundesrätlichen Botschaft zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und zur Optimierung in der 2. Säule zu behandeln. Da sich aber bald abzeichnete, dass die Ausarbeitung dieser Botschaft mehr Zeit in Anspruch nehmen würde als geplant, bestätigte die SGK-SR in ihrer Sitzung von Ende April 2018 kurz vor Ablauf der Behandlungsfrist des Vorstosses ihren früheren Beschluss und gab der Initiative mit 6 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen erneut Folge.
Damit gelangte das Anliegen von Kuprecht in der Sommersession 2018 in den Ständerat. Dort fasste Josef Dittli (fdp, UR) die Position der Kommission noch einmal zusammen: Da die OAK BV in den letzten Jahren durch Weisungen, Gleichschaltungsabsichten und Anträge auf Verordnungsänderungen immer mehr Einfluss genommen habe, müsse den regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden die Berechtigung gegeben werden, selber über die Zusammensetzung ihrer Organe zu bestimmen. Dem stimmte die kleine Kammer zu und nahm die Initiative stillschweigend an.

Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG

Im Mai 2017 beschloss die SGK des Nationalrates mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, einer Initiative Kuprecht (svp, SZ) für die Stärkung der Autonomie der kantonalen und regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG keine Folge zu geben. Für die Unabhängigkeit der Aufsichtsorgane und die Vermeidung von Konflikten sei die Oberaufsicht notwendig. Die Kommission verwies zudem auf das laufende Vernehmlassungsverfahren zur Aufsicht in der ersten und zweiten Säule, das den Ausschluss von Mitgliedern der Kantonsregierungen aus den entsprechenden Aufsichtsgremien vorsieht. Die parlamentarische Initiative ging somit ans Plenum des Ständerates.

Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG

Die kleine Kammer nahm die Änderung des BVG zur Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge gemäss der Version der grossen Kammer in der Frühlingssession 2017 als Zweitrat einstimmig und ohne Enthaltungen mit 42 Stimmen an. Es fand keine Debatte statt.

Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4

Der Nationalrat behandelte in der Wintersession 2016 den Entwurf zur Änderung des BVG, den die SGK-NR aufgrund der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zur Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge ausgearbeitet hatte. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, und es kam zu keiner Diskussion. Die grosse Kammer folgte, in Abweichung vom Entwurf der Kommission, dem Vorschlag des Bundesrates, der eine geringfügige Ergänzung bezüglich der Bemessungsgrundlage zur Aufteilung der Abgabe auf die einzelnen Pensionskassen vorgenommen hatte. Der Entscheid fiel einstimmig und ohne Enthaltungen mit 171 Stimmen.

Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4

Eine parlamentarische Initiative Kuprecht (svp, SZ) verlangte eine Stärkung der Autonomie der kantonalen und regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG. Sie sollen ihre Aufsichtsorgane in eigener Verantwortung bestimmen und der Oberaufsicht lediglich Jahresberichte zur Kenntnisnahme unterbreiten müssen. In der Begründung des Vorstosses war zu lesen, die Oberaufsichtskommission OAK über das BVG habe ihren Einfluss in den letzten Jahren stark ausgeweitet und würde zu viele und zu weitgehende Eingriffe vornehmen. Insbesondere sei es stossend, dass die OAK bei der Nomination von Personen für die Leitungsorgane mitrede und kantonalen Exekutivmitgliedern bisweilen die Einsitznahme verbiete. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates gab der parlamentarischen Initiative im November 2016 Folge, mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Man erhoffe sich damit mehr Klarheit über die Kompetenzen der regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden gegenüber der Oberaufsichtskommission BVG.

Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG

In der Schlussabstimmung wurde die parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen im Nationalrat einstimmig mit 152 Stimmen bei 44 aus der SP-Fraktion stammenden Enthaltungen angenommen, im Ständerat mit 39 zu einer Stimme bei drei Enthaltungen.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Im Ständerat beantragte eine Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben, der parlamentarischen Initiative Fischer (glp, LU) für eine faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern keine Folge zu geben. Sie blieb damit bei ihrer Haltung aus der ersten Beratung. Eine Minderheit Levrat (sp, FR) setzte sich für Folge geben ein. Das Nein-Lager, das argumentierte, die neue Regelung könne sogar zu einem Abfluss von Steuergeldern ins Ausland führen, überwog in der kleinen Kammer: Sie lehnte den Vorstoss mit 24 zu 15 Stimmen ohne Enthaltung ab.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

Im Ständerat setzte sich bei der zweiten Runde der Differenzbereinigung in Sachen Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen eine Kommissionsminderheit Gutzwiller (fdp, ZH) gegen die Mehrheit durch und der Rat schloss sich in den offenen Punkten dem Nationalrat an. Der Entscheid fiel mit 27 zu 17 Stimmen. Der Minderheitssprecher betonte, die Unterschiede zur Nationalratsversion seien letztlich geringfügiger als es scheinen möge, und es sei deshalb nicht angemessen, eine Einigungskonferenz einzuberufen. Dem Fatca-Abkommen mit der USA werde zudem genügend Rechnung getragen.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Die zweite Runde der Differenzbereinigung in Sachen der parlamentarischen Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen fand in der Herbstsession 2015 statt. Zuerst war erneut der Nationalrat am Zug. Mit 127 zu 57 Stimmen bei drei Enthaltungen hielt er gemäss dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und entgegen einer Kommissionsminderheit Heim (sp, SO) und der Empfehlung des Bundesrates an seiner bisherigen Haltung fest. Die Argumentation blieb, teils gar wortwörtlich, gleich wie in den vorherigen Beratungen.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit der beiden Räte behandelten eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für eine Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge. Zur Finanzierung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) bezahlen die kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden eine Aufsichtsabgabe. Ein entsprechender Artikel war 2012 im Zuge der BVG-Strukturreform in Kraft getreten, wobei der Bundesrat in seiner Botschaft zur Reform festgehalten hatte, die Aufsichtsabgabe könne von den kantonalen Aufsichtbehörden auf die unter ihrer Aufsicht stehenden Vorsorgeeinrichtungen überwälzt werden. In der Zwischenzeit hatte das Bundesverwaltungsgericht in zwei Fällen festgestellt, dass für eine solche Überwälzung die Rechtsgrundlage fehle. Die Beschwerden des BSV beim Bundesgericht waren zur Zeit der Einreichung des Vorstosses noch hängig, jedoch sollte nun eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, um die Überwälzung zu ermöglichen, wie dies ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehen war. Andernfalls müssten die kantonalen Aufsichtsbehörden und somit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Aufsichtsgebühren bezahlen, so die Ausführungen. Die SGK-NR stimmte dem Vorstoss im Sommer 2015 ohne Gegenstimme zu, die SGK-SR folgte im November des selben Jahres ebenfalls einstimmig.

Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4

Noch in der gleichen Session beschäftigte sich der Ständerat mit der parlamentarischen Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen und schloss damit die erste Runde der Differenzbereinigung ab. Ohne Gegenantrag beantragte die SGK-SR dem Rat, bei seiner eigenen Version zu bleiben – dies aus der gleichen Argumentation, wie sie bereits in der Erstberatung vorgetragen worden war. Bundesrat Berset stellte sich hinter diesen Antrag, und die kleine Kammer folgte dem stillschweigend.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

In der Sommersession 2015 ging die parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in die erste Runde der Differenzbereinigung. Es galt, Abweichungen auszuräumen, die durch die Berücksichtigung bundesrätlicher Änderungsvorschläge bei der Beratung im Zweitrat entstanden waren. Im Zentrum standen dabei die Bestimmungen einerseits zur Transparenz und andererseits zur Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragte bezüglich der Transparenzbestimmung, an der Version ihres Rates festzuhalten und kleine und mittlere Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen vom Gebot der Transparenz zu befreien. Eine Minderheit Heim (sp, SO) sprach sich für eine Zustimmung zum Beschluss des Ständerates und damit die Beibehaltung des Transparenzgebots aus, wie es der Bundesrat empfahl. Die Mehrheit argumentierte, für kleinere und mittlere Fonds seien die Rechnungslegungsvorschriften gemäss OR vollkommen ausreichend, und weitergehende Vorschriften würden die Administration in unverhältnismässiger Weise verteuern. Die Minderheit hielt entgegen, der Ständerat habe eine Lockerung intensiv geprüft und deutlich verworfen. Die Steuerbefreiung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen mache, wie bei Stiftungen generell, eine transparente Bilanzierung erforderlich. Die Rechnungslegung nach dem Standard Swiss GAAP FER sei zudem seit zehn Jahren Praxis und habe zu keinen Problemen geführt. Der Rat folgte mit 123 zu 52 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Bei der Frage der Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit präsentierte sich die Situation analog: Die Mehrheit der SGK-NR plädierte für Festhalten an der ursprünglichen Version, eine Minderheit Heim (sp, SO) für Zustimmung zur Version des Ständerates und damit für die Erhaltung der Grundsätze auch für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen. Die Minderheit argumentierte, ein Verzicht auf die Verpflichtung zur Angemessenheit könne zu Problemen bezüglich des Fatca-Abkommens mit den USA werden, da die Wohlfahrtsfonds ohne das Angemessenheitskriterium als Vehikel zur Steuerhinterziehung gedeutet werden könnten – wobei juristische Gutachten in der Frage nicht zu einheitlichen Resultaten geführt hatten. Man wolle es darauf jedoch nicht ankommen lassen, denn als Konsequenz drohe eine Unterstellung der Wohlfahrtsfonds unter die Fatca-Meldepflicht, was mit einem grossen bürokratischen Aufwand verbunden wäre. Die Kommissionsmehrheit wollte insbesondere den Kreis der Begünstigten weniger eng definieren als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte, da eine enge Definition zu Rechtsunsicherheit führen und damit in manchen Fällen Auszahlungen verhindern könnte. Zwecks Kompatibilität mit dem Fatca-Abkommen schlug die Kommission zudem eine neue Ziffer im Gesetz vor, wonach die Grundsätze der Gleichbehandlung und Angemessenheit „sinngemäss" gelten. Der Rat folgte auch hier seiner Kommission, mit 124 zu 56 Stimmen. Damit blieben die Differenzen zum Ständerat erhalten.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

In der Sommersession beriet der Nationalrat die parlamentarische Initiative Fischer (glp, LU) für eine faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern. Die vorberatende WAK empfahl mehrheitlich, der Initiative Folge zu geben, eine bürgerliche Minderheit Flückiger (svp, AG) plädierte für Ablehnung. Der Urheber des Vorstosses argumentierte, die Besteuerung der Freizügigkeitsleistungen in einem Kanton, in dem die versicherte Person möglicherweise nie gewohnt hat und zu dem sie keinen anderen Bezug hat, sei eine unfaire Facette des Steuerwettbewerbs. Das Steuerschlupfloch sei nicht etwa intendiert, sondern unerwünscht. Die Minderheitssprecherin erklärte, die Minderheit störe sich insbesondere ob des Geltungsbereichs der parlamentarischen Initiative. Dieser umfasse neben Kapitalleistungen auch Pensionen und Ruhegehälter, was ein Bericht des EFD bestätige. Das bisherige System sei effizient, habe sich bewährt und garantiere Rechtssicherheit. Dagegen bringe die durch den Vorstoss angestrebte Änderung administrativen Aufwand und Zusatzkosten. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit mit 104 zu 83 Stimmen ohne Enthaltungen.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta