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Anfang Februar 2016 entschied sich die SPK-NR, ihre parlamentarische Initiative für die Verlängerung der Behandlungsfrist für Gegenvorschläge, der von ihrer Schwesterkommission nicht Folge gegeben worden war, abzuschreiben.

Verlängerung der Behandlungsfrist für Gegenvorschläge

Verschiedene Studien zeigten auf, dass das Vertrauen in den Bundesrat 2014/2015 neue Höchstwerte erreichte. Eine Auswertung aller VOX-Analysen, also der Nachbefragungen nach Abstimmungen, zeigte für 2014 den höchsten Wert seit 15 Jahren. Im Schnitt vertrauten laut GfS 61% der Befragten der Landesregierung, was auch auf die ausserordentliche Stabilität und Kollegialität des Gremiums zurückgeführt wurde. So liess sich aus der Auswertung etwa auch lesen, dass zwischen 2003 und 2007 das Vertrauen eher gering war. Verletzungen des Kollegialitätsprinzips und Reibereien im Kollegium zur Zeit von Christoph Blocher im Bundesrat seien mitursächlich dafür gewesen, so der Studienleiter Claude Longchamp. Le Temps schrieb über diese Zeit von einer „Cohésion perdu”.
Auch die jährliche ETH-Befragung zeigte neue Höchstwerte im Vertrauen in die Regierung, was den Blick zur Aussage verleitete, wir hätten die „beste Regierung aller Zeiten”. Dass die Regierung „das Volk spüre” zeige auch der Umstand, dass die meisten Abstimmungen im Sinne der Regierung ausfielen – so die Boulevardzeitung weiter. Kritik erhielt der Bundesrat allerdings von der NZZ: Das geeinte Auftreten vermöge das Fehlen einer strategischen Voraussicht nur bedingt zu kaschieren. Diskutiert wurde, ob die Kollegialität mit der Wahl eines zweiten SVP-Bundesrates, Guy Parmelin Ende 2015, anhalten werde. Während auf der einen Seite eine grössere Anpassung und Druck auf Didier Burkhalter, der jetzt zwischen den Fronten stehe, vermutet wurden, gab Doris Leuthard zu Protokoll, dass es weiterhin sehr kollegial zu und her gehe.

Bundesratskollegium

Vier Mal trafen sich Parteipräsidenten und Fraktionsspitzen der Bundesratsparteien (BDP, CVP, FDP, SP, SVP) mit einzelnen Mitgliedern des Bundesrates zu den traditionellen von-Wattenwyl-Gesprächen, in denen sich die Parteispitzen auch im Wahljahr 2015 über anstehende wichtige Projekte austauschten.
Mitte Februar standen die wichtigen Finanzvorlagen (Informationsaustausch (AIA), Unternehmenssteuerreform III, Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetz, Verrechnungssteuerreform) sowie die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) zur Debatte. Diskutiert wurde zudem über die Wirtschaftslage im Zusammenhang mit dem starken Franken.
Die Frankenstärke war auch am 8. Mai Gegenstand der zweiten Gespräche. Auch der AIA und die Umsetzungspläne zur MEI standen erneut zur Debatte. Mit Ausnahme der SVP attestierten die Parteien dem Bundesrat, dass er den Zeitplan für die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Steuerung der Zuwanderung im Rahmen der Teilrevision des Ausländergesetzes gut einhalte.
Der Dialog zu ebendieser Umsetzungsplanung stand auch im August, bei den dritten von-Wattenwyl-Gesprächen, noch auf der Traktandenliste. Diskutiert wurden aber auch die Legislaturplanung, die Finanzplanung und das Budget 2016. Trotz der wenig rosigen wirtschaftlichen Lage waren sich die Parteien einig, dass ein Konjunkturprogramm nicht angezeigt sei.
Die aktuelle Lage im Asylbereich war Hauptdiskussionspunkt bei den letzten Gesprächen im November. In den Fokus genommen wurde auch der geplante Bericht über den Service Public im Medienbereich, zu dem sich die Parteien eine möglichst umfassende Debatte wünschten.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Die seit 2013 geführte Diskussion um eine vor allem in der Presse so betitelte Initiativenflut flachte eine ganze Weile lang nicht ab und gebar neben zahlreichen parlamentarischen Vorstössen (z.B. Po. 13.4155, Mo. 15.3649, Pa.Iv. 16.443) auch unzählige Reformvorschläge aus der interessierten Öffentlichkeit. Eine der Folgen dieser Debatte waren im April 2015 von Avenir Suisse vorgelegte Reformvorschläge. Vorgeschlagen wurde die Prüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen bereits vor der Unterschriftensammlung durch die Bundeskanzlei, höhere Unterschriftenhürden, die bei 4% der Stimmberechtigten (2015: rund 210'000) angelegt werden sollen, ein obligatorisches Referendum über die Umsetzungsbestimmungen einer angenommenen Volksinitiative, die Einführung einer Gesetzesinitiative oder die Beschränkung auf maximal eine Volksinitiative pro Urnengang. Die Vorschläge waren zwar nicht wirklich neu, wurden in der Presse allerdings diskutiert, nur um danach ebenso wie die Diskussion um die Initiativenflut wieder in der Versenkung zu verschwinden.

Initiativenflut

Im Jahr 2015 fand die direkte Demokratie einige Kritiker. Grund dafür war auch, dass es vor der 49. Legislatur (2011-2015) noch nie vorgekommen war, dass die Bevölkerung so häufig direkt in die Politik eingegriffen hatte. Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative (2012), der Abzockerinitiative (2013), der Masseneinwanderungsinitiative und der Pädophileninitiative (beide 2014) war das Parlament mit Umsetzungsarbeit gefordert, die mehr schlecht als recht zu gelingen schien. Zwar wurde in den Medien anerkannt, dass das Parlament bei der Umsetzung tragfähige Kompromisse suchen muss, nicht selten wurde dem Parlament aber – nicht nur von den entsprechenden Initianten – Verfassungsbruch vorgeworfen. Einen interessanten Vorschlag zu dieser Problematik legte alt-Bundesrichter Martin Schubarth in der NZZ vor: Eine starke Abweichung der Umsetzung eines Volksbegehrens vom ursprünglichen Initiativtext solle dem obligatorischen Referendum unterstehen. Die Umsetzungsprobleme würden aber auch deshalb immer virulenter, weil sich die Stimmbevölkerung nicht bewusst sei, was ein Ja nach sich ziehe. Ein Protestvotum habe aber Konsequenzen – so ein Kommentar in der Zeitung Le Temps. Die häufigere Annahme von Volksbegehren deute auf einen grösser werdenden Graben zwischen politischer Elite und Bevölkerung hin, folgerte hingegen die BaZ. Initiativen seien «konservative Impulse gegen obrigkeitliche Masslosigkeit» interpretierte die Weltwoche.
Kritisiert wurde auch weiterhin die Nutzung der Volksbegehren als Propagandamittel im Wahljahr. Allerdings zeigten die relativ krassen Misserfolge der CVP mit ihrer ersten Familieninitiative und der GLP mit der Energie- statt Mehrwertsteuer-Initiative, dass das Kalkül, sich an der Abstimmungsurne für die Wahlen zu profilieren, nicht immer aufgeht.
Gegen die in den Medien als «Initiativenflut» bezeichnete immer häufigere Nutzung der Volksrechte wurden einige Reformvorschläge wie etwa eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen, die Einführung der Gesetzesinitiative oder die Idee eines Assessment-Voting vorgebracht. Bei Letzterem würde ein Volksbegehren zuerst einer zufällig rekrutierten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt. Deren Verdikt könnte dann je nach Deutlichkeit Anlass für einen Rückzug eines Volksbegehrens sein.
Schliesslich machten die Medien eine Tendenz zu verfassungswidrigen Volksbegehren aus. Immer mehr würden Initiativen zudem internationales Recht konfrontieren. Die Solothurner Zeitung fragte sich deshalb rhetorisch, ob «wir eine zu direkte Demokratie» hätten. Zudem würde in der wettbewerbsorientierten Idee der direkten Demokratie, wo es letztlich um Ja oder Nein gehe, eher das Schwarzweissdenken als die differenzierte Auseinandersetzung mit einem Thema gefördert.

Direkte Demokratie in der Kritik

Sechs neue Volksbegehren wurden im Jahr 2015 lanciert; deutlich weniger als noch in den Jahren zuvor (2012: 11; 2013: 9; 2014: 12). Mit den vier, die sich seit 2014 noch im Sammelstadium befanden, wurden also für total zehn Initiativen Unterschriften gesammelt. Mit der Selbstbestimmungsinitiative war auch die SVP wieder unter den Initianten. Die jungen Grünen lancierten die Zersiedelungsinitiative und ein Verein aus Menschenrechts- und Umweltorganisationen wollte sich für mehr Verantwortung von internationalen Konzernen (Konzernverantwortungsinitiative) stark machen. Die Urheberinnen und Urheber der «Velo-Initiative», eines Begehrens für «Bewegungsmedizin» sowie für «mehr bezahlbare Wohnungen» versuchten ebenfalls, mindestens 100'000 Stimmberechtigte von ihrem Anliegen zu überzeugen.
Dass dies – entgegen den Diskussionen um Einschränkungen der Nutzung des direktdemokratischen Instrumentariums – nicht ganz einfach ist, belegten im Jahr 2015 gleich vier Anliegen, die im Sammelstadium gescheitert waren (2014: 6): Die beiden Begehren für ein Zentralregister für Sexualstraftäter, eine Initiative, mit der die Geschwindigkeit auf Autobahnen hätte erhöht werden sollen, sowie eine der beiden Initiativen für die Abschaffung der Billag-Gebühren verpassten es, innerhalb der zulässigen Frist die Unterschriften bei der Bundeskanzlei abzugeben. Eine Initiative – die Initiative «zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» – wurde zurückgezogen, weil sie bereits im Parlament auf grossen Widerstand gestossen war.
Vier Volksbegehren konnten im Berichtsjahr die Unterschriftenhürde überspringen (2014: 6): Die Vollgeld-Initiative, die Wiedergutmachungsinitiative, die Fair-Food-Initiative und die Rasa-Initiative, mit der der Entscheid zur Masseneinwanderungsinitiative rückgängig gemacht werden sollte.
Neben diesen vier Begehren waren zwölf Volksinitiativen in der Pipeline. Da im Jahr der eidgenössischen Wahlen jeweils nur an zwei Wochenenden abgestimmt wird, konnte dieser Pendenzenberg nur leicht abgebaut werden. Insgesamt hatte die Stimmbevölkerung über vier Volksinitiativen zu entscheiden (2014: 9): Die Stipendieninitiative, die Erbschaftssteuerreform, die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» und die Volksinitiative «Energie statt Mehrwertsteuer» wurden alle deutlich abgelehnt.

Übersicht Volksinitiativen 2015
Dossier: Lancierte Volksinitiativen von Jahr zu Jahr (ab 2007)

Im Wahljahr 2015 fanden an lediglich zwei Wochenenden Urnengänge zu eidgenössischen Abstimmungen statt; in der Regel werden am Wochenende der eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen sowie im November nach den nationalen Wahlen keine Abstimmungstermine angesetzt. So standen im März und im Juni 2015 insgesamt sechs Vorlagen zur Abstimmung, die ausnahmslos behördenkonform ausfielen. Die vier Volksinitiativen wurden allesamt deutlich abgelehnt: Die Stipendieninitiative, die Erbschaftssteuerreform und die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» konnten jeweils nicht einmal 30 Prozent der Stimmbürgerschaft auf sich vereinen. Das Ergebnis der Volksinitiative «Energie statt Mehrwertsteuer» fiel gar noch tiefer aus: Mit dem zweitgeringsten Ja-Stimmenanteil seit Einführung der Volksinitiative 1891 wurde das Volksbegehren der GLP regelrecht zerzaust. Nur gerade 8.03 Prozent der Urnengängerinnen und Urnengänger konnten sich für die Idee erwärmen. Nur die Volksinitiative zur «Getreideversorgung», die sich 1929 gegen einen Gegenvorschlag zu behaupten hatte, schnitt mit 2.68 Prozent Ja-Anteil noch schlechter ab. Bisher wurden lediglich 22 von 202 Volksinitiativen an der Urne angenommen.
Während der dem obligatorischen Referendum unterstehende Bundesbeschluss zur Präimplantationsdiagnostik von Volk und Ständen recht deutlich angenommen wurde – fast zwei Drittel der Bevölkerung und die deutliche Mehrheit der Kantone sagten ja –, fiel das Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen äusserst knapp aus. Letztlich entschied eine hauchdünne Mehrheit von 3'649 Stimmen, die Vorlage, gegen die das fakultative Referendum ergriffen worden war, anzunehmen. Damit blieb die Zahl von 96 erfolgreichen fakultativen Referenden (von total 178 eingereichten) bestehen, während sich die Erfolgsquote der obligatorischen Referenden leicht erhöhte (neu: 147 von 196). Während die Stimmbeteiligung im März bei 42.1 Prozent lag, partizipierten im Juni 43.5% der Stimmberechtigten.

Übersicht Urnengänge 2015
Dossier: Eidgenössische Volksabstimmungen von Jahr zu Jahr (seit 2000)

Von den drei fakultativen Referenden, die gegen 2015 vom Parlament erlassene Beschlüsse lanciert worden waren, schafften nur zwei die Hürden. Das Kantonsreferendum gegen den Entscheid des Parlaments zu den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für 2016 bis 2019 scheiterte, weil nur vier (SH, ZG, SZ, NW) statt der nötigen acht Kantone dagegen opponierten. Die nötige Anzahl Unterschriften reichten hingegen die SVP mit ihrem Veto gegen das Asylgesetz sowie die Juso gegen das Nachrichtendienstgesetz ein. Insgesamt hatte das Parlament im Berichtsjahr 59 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse gefällt, gegen die das fakultative Referendum hätte eingereicht werden können (2014: 60). Die drei fakultativen Referenden, die angestrengt wurden, entsprachen also 5.1 Prozent aller referendumsfähigen Gesetze und Beschlüsse (2014: 5%).

2015 stand zudem ein fakultatives Referendum zur Abstimmung (2014: 1), das gegen das 2014 vom Parlament beschlossene Radio- und Fernsehgesetz angestrengt und Ende Januar 2015 vom Schweizerischen Gewerbeverband mit 91'308 gültigen Unterschriften eingereicht worden war. Bei der Abstimmung Mitte Juni 2015, wurde das Gesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen.

Übersicht Referenden 2015
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Das Postulat Vogler, das einen Bericht zu einer möglichen Erhöhung der Hürden für das Einreichen von Volksinitiativen gefordert hätte, wurde Ende 2015 abgeschrieben. Weil das vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Begehren bekämpft worden war, war es nicht stillschweigend überwiesen worden. Eine Diskussion zum Thema fand im Nationalrat allerdings nicht statt, womit die Forderung von der Traktandenliste gestrichen wurde, weil sie seit mehr als zwei Jahren hängig gewesen war.

Erhöhung der Hürden für das Einreichen von Volksinitiativen (Po. 13.4155)

Die Idee der Kollegialregierung sieht vor, dass das Präsidium und das Vizepräsidium jahrweise rotieren. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Bundesratsmitglieder, die in einem entsprechenden Jahr weder Präsident noch Vizepräsidentin sind, bei internationalen Verhandlungen und Konferenzen ohne protokollarischen Titel auftreten. Dies hat den Nachteil, dass man auf den Rednerlisten ziemlich weit hinten platziert wird. Regierungsmitglieder, die die Schweiz im Ausland vertreten, waren deshalb ab und zu mit dem Titel eines Vizepräsidenten aufgetreten - so etwa Doris Leuthard beim Klimagipfel in New York. Diese Praxis, die keine gesetzliche Änderung benötigt, stiess der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) allerdings sauer auf. Sie wandte sich in einer Medienmitteilung dezidiert dagegen: Es gebe nur ein Präsidium und nur ein und nicht sechs Vizepräsidien und die Regierung habe sich auch im Ausland daran zu halten.

zweites Vizepräsidium

Laut Parlamentsgesetz hat die Bundesversammlung nach der Einreichung einer Volksinitiative 30 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Begehren der Stimmbevölkerung zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt. Wenn einer der beiden Räte einen Gegenentwurf oder einen mit der Initiative verbundenen Erlassentwurf beschliesst, so kann diese Frist um 12 Monate verlängert werden. Ende 2014 hatte die SPK-NR mit einer parlamentarischen Initiative angeregt, diese Frist, im Falle eines Beschlusses für einen Gegenvorschlag, um ein weiteres Jahr verlängern zu können. Bedingung für die Ausdehnung des von der SPK-NR als relativ knapp betrachteten Zeitfensters sollte allerdings sein, dass die Mehrheit der Mitglieder des Initiativkomitees ihr Einverständnis dafür gibt. Die Kommission wollte damit laut eigener Begründung vor allem jenen Initianten Rechnung tragen, die konstruktiv zu einem Gegenvorschlag Hand bieten möchten.
Die ständerätliche Schwesterkommission sah allerdings keinen Handlungsbedarf für eine Verlängerung der Behandlungsfrist für Gegenvorschläge. Erstens genüge die bestehende Frist, wenn der Wille des Parlaments wirklich da sei; zweitens sei es im Interesse der Initianten, dass Initiativbegehren rasch behandelt würden und drittens stiess sich die SPK-SR am Umstand, dass mit Initiativkomitees nicht-parlamentarische Gremien auf die Planung von parlamentarischen Prozessen Einfluss nehmen würden.

Verlängerung der Behandlungsfrist für Gegenvorschläge

In seinem Bericht zum Postulat der FDP-Liberale Fraktion zur Frage des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und Landesrecht hatte sich der Bundesrat positiv zur Idee geäussert, ein obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter einzuführen. Mit seiner Motion wollte Andrea Caroni (fdp, AR) diese positive Haltung konkretisieren. Wichtige völkerrechtliche Verträge obligatorisch zur Abstimmung zu bringen, würde nicht nur die demokratische Mitsprache ausbauen, sondern auch eine Stärkung der Legitimation des Völkerrechts bedeuten – so der Motionär. In seiner Stellungnahme zu ebendieser Motion Caroni bestätigte der Bundesrat seine positive Haltung: Ein obligatorisches Referendum bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen sei nach vorherrschender Auffassung bereits heute ungeschriebenes Verfassungsrecht. Eine Konkretisierung in der Verfassung würde nicht nur die Rechtssicherheit erhöhen, sondern auch die Praxis vereinfachen. Die Regierung wies darauf hin, dass sie die Idee bereits im Rahmen der Initiative "Staatsverträge vors Volk!" als direkten Gegenentwurf vorgeschlagen habe. Damals hatte das Parlament vor allem aus abstimmungstaktischen Gründen allerdings auf einen Gegenvorschlag verzichtet. Im Nationalrat wurde die Motion Caroni in der Herbstsession 2015 diskussionslos angenommen.

Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge (Mo. 15.3557)
Dossier: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter

Ein Teil des Scherbenhaufens, den die Beratungen rund um die Revision des Legislaturplanungsverfahrens hinterlassen hatte, musste von der SPK-NR aufgeräumt werden. Die grosse Kammer hatte bei jenem Geschäft nach einigem Hin und Her zwar einem Kompromissvorschlag des Ständerats zugestimmt, die vorgeschlagenen Änderungen zu den Beratungen des Legislaturplanungsberichtes dann in der Schlussabstimmung aber mit 96 zu 92 Stimmen abgelehnt. Überhaupt nicht konsistent mit diesem Entscheid war die kurz danach abgehaltene Abstimmung über die Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats, die auf der jetzt abgelehnten Gesetzesbestimmung beruhte. Hier stimmte die Mehrheit der grossen Kammer nämlich mit einem Stimmverhältnis von 97 zu 94 Stimmen zu. Damit wurden aber Bestimmungen aus dem Reglement gekippt, die es mit dem nicht angenommenen Gesetz nun aber eigentlich wieder brauchte.
Zusammen mit einigen sprachlichen Korrekturen legte die SPK-NR deshalb dem Rat mittels parlamentarischer Initiative die Wiedereinführung der gestrichenen Bestimmungen zum Verfahren der Legislaturplanung vor, die dieser in der Gesamtabstimmung in der nachfolgenden Herbstsession mit 175 zu 0 Stimmen und in der Schlussabstimmung mit 183 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen annahm – wobei der Grund für die 6 Ablehnungen wohl für immer das Geheimnis der sechs SVP-Mitglieder bleiben wird.

Verfahren der Legislaturplanung (Pa.Iv. 15.474)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Schon einige Male – zuletzt 2012 – gab es zwischen den beiden Räten unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das Parlament ein Veto gegen bundesrätliche Verordnungen haben soll oder nicht. In der Regel fand die Idee einer stärkeren Mitsprache der Legislative beim Erlass von Verordnungen durch die Exekutive in der grossen Kammer viel Rückhalt, stiess aber in der kleinen Kammer auf genau so viel Skepsis. Eine im Ständerat eingereichte parlamentarische Initiative (14.421) des Walliser Kantonsvertreters Jean-René Fournier (cvp, VS) wurde nun allerdings als positives Zeichen gewertet, dass es auch im Ständerat zunehmend Skeptiker gegen die Versuchung der Verwaltung gebe, mit Ausführungsverordnungen den Willen des Gesetzgebers zu umgehen – so die Begründung von Fournier, der forderte, dass alle Verordnungen dieser Art dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Auch Thomas Aeschi (svp, ZG) wertete diesen ständerätlichen Vorstoss als positives Zeichen und doppelte im Nationalrat nach. In seiner parlamentarischen Initiative (14.422) wollte er allerdings nicht so weit gehen und forderte lediglich die Möglichkeit eines Vetos gegen rechtsetzende Verordnungen und Verordnungsänderungen. Diese sollen dann eine Bestätigung benötigen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder eines Rates innerhalb von zwei Wochen ein Veto ergreift.
Während die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) Aeschis Idee noch im Januar mit 18 zu 4 Stimmen deutlich guthiess, sprach sich die SPK-SR im August gegen beide parlamentarischen Initiativen aus. Mit 6 zu 6 Stimmen bei Stichentscheid der Präsidentin Verena Diener Lenz (glp, ZH) fiel der Entscheid gegen den ständerätlichen Vorstoss allerdings nur knapp aus. Die 11 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Initiative Aeschi war hier deutlicher. Die ständerätliche Kommission argumentierte, wie schon bei früheren ähnlichen Vorstössen, dass es bereits genügend Instrumente für die Bundesversammlung gebe, mit denen Einfluss auf die Verordnungsgebung genommen werden kann. So können Kommissionen verlangen, bei Verordnungsentwürfen konsultiert zu werden, oder es kann bei der Gesetzgebung eine Genehmigung für Ausführungsbestimmungen explizit vorgesehen werden. Ein Verordnungsveto stelle hingegen nicht nur eine Gefahr für die Gewaltentrennung dar, sondern sei auch ein Einfallstor für Lobbyisten, welche hier Einzelfallinteressen wirksam vertreten könnten. Die Virulenz des Themas zeigte sich auch in der ständerätlichen Debatte in der Herbstsession. Nur ganz knapp, mit 20 zu 18 Stimmen (ohne Enthaltungen), entschieden sich die Kantonsvertreterinnen und -vertreter gegen Folge geben der Initiative Fournier. Während der Vorstoss von René Fournier damit erledigt ist, muss die Initiative Aeschi nach dem Nein der SPK-SR im Nationalrat noch behandelt werden.

Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa. Iv. 14.422)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Nur aufgrund des Stichentscheides seines Präsidenten, Stéphane Rossini (sp, VS), lehnte der Nationalrat mit 90 zu 90 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Motion der BDP-Fraktion ab. Diese hätte den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, mit denen Verordnungen vereinfacht und deren Anzahl reduziert worden wären. Die BDP gab als Zielgrösse die Reduktion der Anzahl um ein Drittel und die Reduktion des Umfangs um die Hälfte an. Die zahlreichen Verordnungen würden einen hohen administrativen Aufwand bei Unternehmen verursachen und somit nicht nur der Wirtschaft schaden, sondern auch den Staat aufblähen. Der Bundesrat betrachte zwar die administrative Entlastung von Unternehmen als Daueraufgabe, ein undifferenzierter Abbau von Umfang und Menge sei aber abzulehnen – so die Erläuterung in seiner Stellungnahme. Die 90 Stimmen stammten von der BDP, der geschlossenen SVP und einer grossen Mehrheit der CVP. Die Mehrheit der FDP stimmte hingegen für Ablehnen der Motion.

Reduktion der Anzahl Verordnungen

Mit einem Bericht über die Anforderungen an die Gültigkeit von Volksinitiativen mischte sich die SPK-SR in die laufende Diskussion zum Thema ein. Die in letzter Zeit sehr hart geführten Diskussionen um die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von angenommenen Volksbegehren und der damit verknüpfte Unmut in der Bevölkerung war für die SPK-SR Anlass für eine eingehende Prüfung des Reformbedarfs der Gründe für die Ungültigerklärung von Volksinitiativen. Die Kommission schlug fünf mögliche Präzisierungen vor, von denen sie vier als parlamentarische Initiativen einreichte. Das bestehende Kriterium der "Einheit der Materie" soll erstens präziser formuliert werden (Pa.Iv. 15.475). Zweitens soll die Behandlung einer Initiative, die in die Umsetzung einer bereits angenommenen Initiative eingreifen will, erst nach der Umsetzung der ersten in Angriff genommen werden. Damit wollte die SPK-SR Durchsetzungsinitiativen – als Beispiel genannt sei die von der SVP eingereichte Initiative zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – die Zähne ziehen (Pa.Iv. 15.476). Drittens sollen Initiativkomitees die Möglichkeit erhalten, ihr Begehren formell- und materiellrechtlich prüfen zu lassen (Pa.Iv. 15.477). Dieser Vorschlag entsprach einer mittlerweile vom Bundesrat zur Abschreibung empfohlenen Motion. Viertens sollen indirekte Gegenentwürfe zu Volksinitiativen zur Information in den Abstimmungserläuterung des Bundesrates publiziert werden (15.478). Fünftens soll ein Begehren dann ungültig sein, wenn es rückwirkende Bestimmungen enthält. Diese Forderung war schon früher von einer parlamentarischen Initiative Lustenberger gefordert worden (Pa.Iv. 14.471), der beide SPK bereits Folge gegeben hatten.

Gültigkeit von Volksinitiativen (Pa.Iv. 15.477)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder war seit seinem Amtsantritt 2011 mit einigen Vorstössen aufgefallen, mit denen – grösstenteils erfolglos – institutionelle Reformen angestossen werden sollten (z.B. das Bundesratswahlverfahren, Regelungen zur Abstimmung über Gegenvorschläge, die Einführung einer Volksmotion oder die Einführung des doppelten Pukelsheim bei Nationalratswahlen). Eine Verwesentlichung des Petitionsrechts war Gegenstand einer neuerlichen Reformidee von Minder, die Ende August bei der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) auf offene Ohren stiess. Ziel des Vorstosses ist eine eigentliche Abstufung: Petitionen, welche an die Bundesbehörden gerichtet sind, sollen in diesem Sinne von jenen, welche an die Bundesversammlung gerichtet sind, unterschieden werden. Erstere sollen neu in einer Landessprache verfasst werden und einen Hauptverantwortlichen mit Schweizer Wohnsitz ausweisen. Bei Letzteren sollen die Anzahl Unterschriften ausgewiesen werden. Unwichtige Anliegen – Minder nennt Petitionen mit weniger als 10'000 Unterschriften – sollen lediglich noch von den Kommissionen, nicht aber von den Ratsplenen zur Kenntnis genommen und beantwortet werden. Die beiden Räte sollen sich also nur noch um jene Petitionen kümmern müssen, bei denen von der Kommission ein Antrag auf Folge geben gestellt wird oder die aufgrund der Unterschriftenzahl eine gewisse Relevanz aufweisen.

Verwesentlichung des Petitionsrechts

Die Diskussion um die Kriterien, die zu einer Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen führen sollen, war in den letzten Jahren virulenter geworden. Nicht nur in den Ratsdebatten bei Beratungen zu Initiativbegehren, sondern auch in der gesellschaftlichen Debatte fanden sich zahlreiche Befürworterinnen und Befürworter eines Ausbaus der Ungültigkeitsgründe. Diese beschränken sich bisher auf die Einheit der Form, die Einheit der Materie und die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechtes. Zu den Befürwortern zählt auch Ruedi Lustenberger (cvp, LU), der mit einer parlamentarischen Initiative eine Ungültigkeit von Rückwirkungsklauseln fordert. In Initiativen gestellte Forderungen, welche rückwirkend gelten, führten zwar zu Rechtsunsicherheit, könnten aber mit der aktuellen Verfassung nicht als Grund für die Ungültigkeit einer Volksinitiative geltend gemacht werden. Diese Problematik zeige sich bspw. aktuell auch im Rahmen der Diskussion um die Erbschaftssteuerinitiative. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) sprach sich mit 9 zu 5 Stimmen für Folge geben aus. Nicht weniger als 10 Kommissionsmitglieder enthielten sich dabei der Stimme, da sie einen Bericht der ständerätlichen Schwesterkommission abwarten wollten. Dieser werde eine umfassende Prüfung der Gültigkeitsgründe von Volksinitiativen beinhalten und auf mehreren weiteren Vorstössen zu diesem Thema basieren. Die SPK-SR ihrerseits gab der Initiative Lustenberger Ende August zusammen mit vier weiteren Begehren Folge, mit denen sie Handlungsbedarf im Rahmen der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen signalisieren wollte.

Ungültigkeit von Rückwirkungsklauseln (Pa.Iv. 14.471)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Die so genannte Lex Leuenberger, eine Karenzfrist für die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte, war zwar in der Zwischenzeit kein Thema mehr, in einem Interview mit dem Westschweizer Radio RTS plauderte der ehemalige SP-Bundesrat aber aus dem Nähkästchen. Er sei von seiner Partei fallengelassen und zu seinem Rücktritt gedrängt worden. Tatsächlich war der Ausstieg Leuenbergers aus der Exekutive 2010, trotz 15-jähriger Amtszeit, ziemlich überraschend gekommen. Er habe deshalb wohl "etwas zu nervös" Job-Angebote gesucht und das Implenia-Mandat angenommen. Es war dieser Einsitz im Verwaltungsrat der Baufirma, der ursächlich war für die Kritik am ehemaligen Infrastrukturminister sowie für die Idee einer Lex Leuenberger. Er habe das Amt damals auch deshalb übernommen – so Leuenberger weiter –, um seine Partei ein wenig zu provozieren. Er habe aber rasch eingesehen, dass das nicht sehr weise gewesen sei und deshalb sein Verwaltungsratsmandat nach zwei Jahren wieder abgegeben.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Eine Minderheit der SPK-NR beantragte in der zweiten Lesung zur Revision des Legislaturplanungsverfahrens, dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen. Die ursprüngliche Idee der parlamentarischen Initiativen (12.432 und 12.427) sei zu berücksichtigen. Das Legislaturprogramm sei Sache der Exekutive. Eine Diskussion im sowie die Kenntnisnahme durch das Parlament reiche aus. Die Möglichkeit Anträge zu stellen sei hingegen weder effizient noch zielführend und würde einen unverhältnismässigen Aufwand für Verwaltung und Parlament bedeuten – also genau jene Probleme schaffen, die man eigentlich habe eliminieren wollen. Die Mehrheit der Kommission plädierte hingegen für Festhalten. Insbesondere die SP-Fraktion wies darauf hin, dass das Parlament die Aufgabe zur Mitgestaltung, Mitwirkung und Mitbestimmung habe. Ein einfaches Abnicken von Regierungsprogrammen würde dem aber nicht gerecht werden. Kommissionssprecher Rudolf Joder (svp, BE) wies darauf hin, dass eine ausführliche Plenumsdiskussion, die nach wie vor gefordert werde, obwohl damit am Ende dennoch nichts entschieden werden könne, ebenfalls nicht sehr effizient sei. Die geschlossenen Fraktionen der SP und der GP, und mit Ausnahme jeweils eines Mitglieds auch die Fraktionen der CVP/EVP sowie der GLP reichten für eine Unterstützung der Kommissionsmehrheit (87 zu 69 Stimmen).
Weil der Ständerat eine Woche darauf mit 32 zu 7 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an seiner Version festhielt – die SP setzte sich in der kleinen Kammer erfolglos für eine Zustimmung zum Nationalrat ein – ging das Geschäft ein letztes Mal zurück an den Nationalrat. Obwohl keine neuen Argumente diskutiert wurden, führte die grössere Präsenz im Rat und ein Umschwenken von 10 CVP-Abgeordneten zu einem Patt aus 88 zu 88 Stimmen (bei 5 Enthaltungen). Durch Stichentscheid des Ratspräsidenten Stéphane Rossini (sp, VS) – wenn auch seinerseits der SP-Fraktion angehörend – wurde der Antrag der Minderheit angenommen. Damit wäre der Weg für eine Vereinfachung der Behandlung der Legislaturplanung, die nur noch zur Kenntnis genommen, aber nicht mehr geändert werden soll, eigentlich frei gewesen. Allerdings versenkte der Nationalrat das Geschäft in der Schlussabstimmung mit 96 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen; der Ständerat hätte die neue Verfahrensweise mit 37 zu 4 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) gutgeheissen. Damit bleibt das bisherige Verfahren bestehen: Die insbesondere im Nationalrat sehr langen Diskussionen über die Legislaturplanung, die ja eigentlich Stein des Anstosses für eine Änderung gewesen waren, dürften damit weitergehen.

Legislaturplanungsbericht (Pa.Iv. 12.432 und 12.427)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Mitte Juni 2015 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Postulat der FDP-Fraktion vor, das eine Klärung des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und Landesrecht gefordert hatte. Die Regierung anerkannte im Fazit ihres Berichtes, dass insbesondere im Verhältnis zwischen Volksinitiative und Völkerrecht eine zunehmende Problematik bestehe. Eine Hierarchisierung oder eine Vorrangregel von Landesrecht sei allerdings kaum ohne negative Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin möglich. Der Bundesrat schlug indes vor, dass jeweils vor der Verabschiedung eines Erlasses oder vor Abschluss eines Vertrages die Konsequenzen für Völker- bzw. Landesrecht eruiert werden sollten, um bereits bei der Verabschiedung Klarheit zu schaffen, ob Unvereinbarkeiten bestünden und wie diese allenfalls beseitigt werden müssten.
Zur Frage nach einem möglichen obligatorischen Referendum bei Staatsverträgen mit verfassungsmässigem Charakter ging der bundesrätliche Bericht auf das bestehende «Referendum sui generis» ein. Es gebe ja bereits ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum, das bei Verträgen Anwendung findet, mit denen die Schweiz Mitglied von supranationalen Organisationen werden soll. Dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstehen Verträge, die unbefristet und unkündbar sind. Darüber hinaus bestehe aber auch ein ungeschriebenes Verfassungsrecht: Dieses «Referendum sui generis» könne dann zur Anwendung gelangen, wenn ein Vertrag eine so grosse Bedeutung habe, dass ihm Verfassungsrang zukomme. Dies habe man sich beispielsweise beim Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen überlegt, damals aber verworfen. Falls je nach einem allfälligen Austritt ein Wiederbeitritt in die Europäische Menschenrechtskonvention nötig wäre, dann würde dieser beispielsweise einem obligatorischen Referendum unterstellt werden.

Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht (Po. 13.3805)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen
Dossier: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter

Ende Januar 2015 reichten die beiden GPK von Stände- und Nationalrat zwei gleichlautende Motionen ein (15.3005 und 15.3006), mit denen der Bundesrat zu einer besseren Protokollführung aufgerufen wurde. Aufgrund früherer Kritik der GPK an der nicht immer nachvollziehbaren Protokollierung der Verhandlungen und Beschlüsse des Bundesrates – etwa im Rahmen der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA 2010 oder im Rahmen der Vorkommnisse um den Rücktritt des Nationalbankpräsidenten 2013 – war das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) zwar bereits angepasst worden: Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates müssen seit dieser Anpassung verschriftlicht werden. Allerdings waren die GPK bei der Aufarbeitung des Insieme-Debakels zum Schluss gekommen, dass die Regierung diese Anpassung im RVOG noch nicht genügend umgesetzt habe. Der Präsident der GPK-NR, Rudolf Joder (svp, BE) gab in einem Blick-Interview zu Protokoll, dass die grossen Lücken in den Bundesratsprotokollen an eine "Bananenrepublik" erinnerten. Ziffer 1 der beiden Motionen sollte der RVOG-Regelung Nachdruck verleihen. Ziffer 2 schlug vor, dass der Bundesrat eine professionelle Protokollführung einrichtet. Im Gesetz ist nicht geregelt, wer im Bundesrat Protokoll führt. In der Regel wird diese Aufgabe von den Vizekanzlern bzw. Vizekanzlerinnen ausgeübt. Mit der Motion wurde vorgeschlagen, dass bei Bundesratssitzungen ein professionelles Protokollführerteam beigezogen werden kann, wie dies auch bei der Protokollführung in den beiden Räten der Fall sei. Der Bundesrat äusserte Verständnis für die Anliegen und nahm Ziffer 1 an. Die Vertraulichkeit der Gespräche in der Regierung, die für einen Meinungsaustausch zentral sei, sei aber nicht mehr gewährleistet, wenn weitere Personen an der Sitzung teilnähmen.
In den Räten wurde entsprechend nur über die Ziffer 2 der Motionen diskutiert. In der Sommersession 2015 überwiesen sowohl der Ständerat (mit 24 zu 15 Stimmen) als auch der Nationalrat (mit 128 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung) auch diesen Teil der Anliegen. Bundeskanzlerin Corina Casanova wehrte sich in beiden Kammern vergeblich gegen eine damit verbundene Erhöhung des Präzisierungsgrades des Protokolls, was ihrer Ansicht nach die Diskussionsfreiheit der Regierungsmitglieder einschränke.

Protokollführung im Bundesrat

Am 25. März 2015 tagte der Bundesrat in Fribourg. Mit ihrer Bundesratssitzung ‚extra muros‘ will die Landesregierung jeweils nicht nur eine ordentliche Sitzung ausserhalb von Bern abhalten, sondern auch die Gelegenheit nutzen, sich mit der Bevölkerung und den jeweiligen Behörden vor Ort zu treffen. Dass diese seit 2010 regelmässig umgesetzte Idee auf grosses Echo stösst, zeigten die zahlreichen Besucherinnen und Besucher, die den Landesvätern und -müttern ein Bad in der Menge ermöglichten.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

In der Frühlingsession nahmen die beiden Kammern vom Jahresbericht der GPK und der GPDel Kenntnis, mit dem die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sowie die Geschäftsprüfungsdelegationen (GPDel) des Nationalrats und des Ständerats Rechenschaft über ihre Tätigkeiten im Jahr 2014 ablegen. Die GPK haben die Aufgabe, die Oberaufsicht über Bundesrat, Bundesverwaltung, Bundeskanzlei, Gerichte und Bundesanwaltschaft auszuüben. Überprüft werden soll dabei Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von Verwaltungshandeln. Mit zahlreichen Subkommissionen werden verschiedene Bereiche evaluiert, Empfehlungen abgegeben und die Umsetzungen dieser Empfehlungen nachkontrolliert. Die wichtigste mit Vorstössen verbundene Untersuchung der GPK im 2014 betraf das Beschaffungswesen (inkl. der Untersuchung des Informatikprojektes Insieme), wobei in diesem Zusammenhang auch die Protokollführung im Bundesrat gerügt wurde. In beiden Kammern kurz diskutiert wurde zudem die Personalplanung, inklusive dem Beizug externer Mitarbeiter. Ins Visier geriet dabei das Bundesamt für Energie, das zahlreiche Aufträge unter der Hand vergeben haben soll.

Jahresbericht 2014 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Schon seit geraumer Zeit schlug sich die SVP mit dem Gedanken herum, eine Initiative zu lancieren, mit der das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht definiert werden soll. Bereits 2013 hatte Parteipräsident Toni Brunner (svp, SG) moniert, dass sich das Bundesgericht immer stärker von internationaler Rechtsprechung beeinflussen lasse. Ein Positionspapier, in dem die schleichende Entmündigung des Schweizer Volkes kritisiert worden war, hatte in der Folge parteiintern als Grundlage für die Ausarbeitung einer Volksinitiative gedient, die Mitte August 2014 mit einer Medienkonferenz angekündigt und deren Lancierung Ende Oktober 2014 an der Delegiertenversammlung beschlossen worden war. Hans-Ueli Vogt (ZH, svp), Kantonsrat aus Zürich und Vater des Initiativtextes, bemängelte insbesondere, dass das Völkerrecht die Umsetzung angenommener Volksinitiativen erschwere.
Zu Beginn des Wahljahres, am 10. März 2015, wurde die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» schliesslich mit viel Aufhebens gestartet: Mit Hilfe eines SVP-«Extrablatts», das eine Auflage von rund 4.2 Mio. Exemplaren hatte, wurde das Begehren von der Volkspartei lanciert.
Die Regelung des Verhältnisses zwischen Völker- und Landesrecht war zwar auch im Parlament aufgrund einiger Vorstösse diskutiert worden, mit ihrer Idee, das Landesrecht über das Völkerrecht zu stellen und im Falle eines Normenkonflikts internationale Verträge neu zu verhandeln oder zu kündigen und damit notfalls gar die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Kauf nehmen zu wollen, stand die SVP in der Parteienlandschaft allerdings ziemlich alleine auf weiter Flur.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)