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Auch 2018 trafen sich die Partei- und Fraktionsspitzen der Regierungsparteien mit Vertretungen der Landesregierung zu den Von-Wattenwyl-Gesprächen. Die Gespräche finden seit Jahren jeweils vor den Parlamentsessionen statt und sollen informelle Diskussionen zu wichtigen aktuellen politischen Themen erlauben.
Anfang Februar tauschten sich die Präsidien der Regierungsparteien mit dem Bundespräsidenten Alain Berset, mit Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Ignazio Cassis sowie Bundeskanzler Walter Thurnherr über den Strommarkt und die Europapolitik aus. Im Zentrum der Diskussion standen dabei die im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes anvisierte Planung der Versorgungssicherheit mit Strom sowie die geplanten Schritte zu den Beziehungen mit der EU. Intensive Debatten habe es zur Frage der dynamischen Rechtsübernahme bei einem allfälligen Rahmenabkommen gegeben, liess sich der Medienmitteilung entnehmen.
Bei den Gesprächen vor der Frühlingsession wurde der Bundespräsident von Bundesrat Ueli Maurer und erneut vom Bundeskanzler begleitet. Thema war die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS), deren Verantwortung beim EFD lag. Die Gesprächsteilnehmenden waren sich einig, dass es hier Zusammenarbeit zwischen allen Departementen und in den Bereichen Cyber-Sicherheit, Cyber-Strafverfolgung und Cyber-Defense brauche. Erneut wurde zudem über die Beziehungen zur EU diskutiert. Die Regierung präsentierte die umstrittene Schiedsgerichtslösung zur Streitbeilegung und bekräftigte ihren Willen, die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit aufrecht erhalten zu wollen. Der Bundesrat informierte zudem über den Stand der Agrarpolitik 2022 (AP22+). Der dafür verantwortliche Bundesrat, Johann Schneider-Ammann war nicht anwesend, weil er auf einer Reise in die Mercosur-Staaten war.
Ende August fanden die Gespräche – wie einmal pro Jahr üblich – in Form einer Klausur statt. Der Bundesrat trat in corpore an und die einzelnen Magistratinnen und Magistraten stellten die Schwerpunkte ihrer Departemente und die Jahresziele 2019 vor. Auch in Klausur waren die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen mit der EU wichtiges Diskussionsthema.
Dies galt auch für die Gespräche vom 9. November. Erneut war deshalb neben Bundespräsident Alain Berset und Bundeskanzler Walter Thurnherr auch Aussenminister Ignazio Cassis anwesend, begleitet von Johann Schneider-Ammann, der über die Herausforderungen der Aussenhandelspolitik etwa auch aufgrund der Neuorientierung der Handelspolitik der USA berichtete. Beim Rahmenabkommen betonten alle Parteien, dass die roten Linien eingehalten werden müssten. Auch der Migrationspakt war Gegenstand der Gespräche.

Ende September 2018 hatte Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) eine Interpellation eingereicht (Ip. 18.3953), mit der sie anfragte, weshalb die Nicht-Regierungsparteien (GP, GLP, BDP), die immerhin rund 16 Prozent der Wählerinnen und Wähler vertreten, nicht zu den Gespräche eingeladen werden. Der Bundesrat schaffe hier eine Zweiklassengesellschaft und überdies hätten die Gespräche keine rechtliche Grundlage. In seiner Antwort – kurz nach den letzten von-Wattenwyl-Gesprächen vom 9. November – machte der Bundesrat deutlich, dass für ihn der Austausch mit allen Parteien von Bedeutung sei, dass es aber für die Regierungsparteien und ihre Bundesrätinnen und Bundesräte die Möglichkeit für einen vertieften Dialog geben müsse, um politische Spielräume ausloten zu können. Die nicht an den Gesprächen beteiligten Fraktionen werden nachträglich mit den Unterlagen für die Gespräche bedient.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Auch 2017 trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesratsparteien und deren Fraktionen viermal im Rahmen der von-Wattenwyl-Gespräche mit den Bundesrätinnen und Bundesräten, um strategische Gespräche zu führen.
Die Einschätzung der aktuellen aussen- und sicherheitspolitischen Lage war Hauptdiskussionspunkt Anfang Februar. Übereinstimmung bestand bei allen Akteurinnen und Akteuren darin, dass die Schweiz ihre Interessen auch zu Zeiten von Cyberkriminalität, Terrorismus und Falschinformationen wahren müsse. Über die Bedeutung der anstehenden Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III herrschte jedoch keine Einigkeit.
Mitte Mai stand der Brexit im Fokus der Gespräche, wobei auch die Fortschritte beim Rahmenabkommen mit der EU diskutiert wurden. Hierbei betonten die Parteien, dass nicht nur die Aussen-, sondern auch die Innenpolitik beachtet werden müsse.
Die Gesundheits- und erneut die Europapolitik waren die Traktanden für die Gespräche Anfang September. Ein gut zugängliches und tragbares Gesundheitswesen stelle innerhalb der Legislaturziele 2015-2019 ein Hauptziel des Bundesrates dar, wie dies in der Strategie Gesundheit 2020 dargelegt werde. Betreffend Informationen zu den Verhandlungen mit der EU über die institutionellen Fragen vertröstete der Bundesrat die Parteien auf den Herbst; geplant sei aber ein Treffen von Doris Leuthard mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
Nicht wie im Vorjahr festgelegt an der dritten Sitzung, dafür bei den Gesprächen Mitte November, die als Klausur organisiert wurden, nahm der Bundesrat in corpore teil. Hauptgegenstand war freilich, wie im Vorjahr vereinbart, die Präsentation der Jahresziele 2018. Darüber hinaus äusserte die Regierung ihre Sorge zur Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative, die sie momentan durch das diskutierte Verordnungsveto in Gefahr sehe. Bezüglich der EU erklärte Neo-Aussenminister Ignazio Cassis, dass man im Rahmen eines weiteren Treffens mit Juncker im November die nächsten Schritte in den verschiedenen Bereichen der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU definieren wolle.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Die von-Wattenwyl-Gespräche dienen den Parteispitzen als wichtige Möglichkeit des Austausches. In der Regel trifft sich eine Delegation des Bundesrates mit den Partei- und Fraktionspräsidenten der Regierungsparteien, um zentrale Geschäfte und Anliegen im Vorfeld der Sessionen zu diskutieren und zu koordinieren. Im Gegensatz zu 2015 war die BDP nach dem Ausscheiden von Eveline Widmer-Schlumpf nicht mehr an die Gespräche eingeladen.
Die Themen blieben bei den ersten Gesprächen Anfang Februar allerdings dieselben wie schon 2015: Die Legislatur- und Finanzplanung sowie die Umsetzungsarbeiten zum Verfassungsartikel 121a (Steuerung der Zuwanderung) und die Flüchtlingssituation in Europa und der Schweiz.
Zu den zweiten Gesprächen im Mai 2016 traten die Parteien mit drei neuen Präsidien an. Bei der FDP hatte Petra Gössi das Zepter übernommen, die CVP wurde neu von Gerhard Pfister präsidiert und bei der SVP war Albert Rösti neu an die Parteispitze gewählt worden. Gegenstand der Diskussionen war der Sprachenstreit, der durch die Diskussionen um den Frühsprachenunterricht in den Kantonen angeheizt worden war. Im Bereich der internationalen Finanzpolitik wurde die Vermeidung eines möglichen Reputationsschadens für die Schweiz durch die Übernahme internationaler Regulierungen diskutiert. Schliesslich informierte der Bundesrat über die Weiterentwicklung der Armee.
Im August wurde auf Anregung von Bundeskanzler Thurnherr entschieden, die von-Wattenwyl-Gespräche des dritten Quartals künftig in Form einer Klausur durchzuführen. An der nach wie vor freien und informellen Diskussion über wichtige politische Anliegen soll neu der Gesamtbundesrat teilnehmen. Damit soll den Gesprächen ein höherer Stellenwert zugemessen werden. Der früher substanzielle Austausch, der als Zeichen der funktionierenden Konkordanz bewertet wurde – die NZZ sprach von einem eigentlichen Schmiermittel der Konkordanz –, laufe immer mehr Gefahr, ein Leerlauf zu werden oder zu reinen Alibi-Gesprächen zu verkommen. Die einzige Möglichkeit für ein Treffen zwischen Regierung und Bundesratsparteien sei aber wichtig, um Möglichkeiten und Strategien auszuloten. Fix auf der Agenda soll eine Diskussion über die Jahresziele des Folgejahres stehen.
Erstmals trat die Exekutive also am 2. September 2016 in corpore zu den Gesprächen an. Neben den Jahreszielen 2017 des Bundesrates, die Schwerpunkte in der Finanzpolitik, im Infrastrukturbereich, der Bildung und der Europapolitik vorsehen, wurden die Lage im Asylwesen und die durch den Brexit schwieriger gewordenen Verhandlungen mit der EU diskutiert.
Bei den letzten Gesprächen des Jahres Mitte November nahm dann wieder nur eine Delegation des Bundesrates teil. Ueli Maurer informierte über die finanzpolitische Lage und plädierte für eine Annahme des Stabilisierungsprogramms 2017-2019. Im Rahmen der Europapolitik wurde auch über die im Dezember anstehende Entscheidung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die Rasa-Initiative und den Brexit diskutiert.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Anfang Mai 2016 brachten Recherchen der Zeitung „Blick“ den amtsjüngsten Bundesrat, Guy Parmelin, in die Bredouille. Der im Dezember in die Landesregierung gewählte Waadtländer soll sich mittels Mitberichtsverfahren im Rahmen des Bundesgesetzes über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke für ein Steuerprivileg eingesetzt haben, das vorsieht, dass Landwirte auf den Gewinn von verkauftem Bauland keine Steuern bezahlen müssen. Laut „Blick“ soll Parmelin gefordert haben, dass dieses Privileg auch rückwirkend gelten soll und, dass es in der Botschaft noch prominenter dargestellt werde. Problematisch an dieser Forderung sei – so die Boulevardzeitung –, dass der Bundesrat selber davon profitiere: Bis zu seinem Amtsantritt war Parmelin Miteigentümer eines Grundstückes, das er seinem Bruder überschrieben hatte. Da dieses zwar landwirtschaftlich genutzt werde, sich aber in der Bauzone befinde, könnte es mit hohem Gewinn verkauft werden; „Blick“ schätzte den Wert auf rund CHF 1 Mio. Am Verkaufserlös müsste der SVP-Bundesrat trotz Abtretung an den Bruder noch 25 Jahre beteiligt werden. Dies wäre eigentlich Grund genug, um in den Ausstand zu treten. Dies müssen Regierungsmitglieder gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz dann tun, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben.
Zwar ging Parmelin sofort in die Offensive und betonte an einer Pressekonferenz nur einen Tag nach den Enthüllungen der Boulevardzeitung, dass sein Bruder das Grundstück nicht verkaufen werde. Er habe sich bereits als Nationalrat für das Steuerprivileg eingesetzt, weil der Kanton Waadt stark betroffen sei – ein persönliches Interesse liege aber nicht vor. Die politischen Reaktionen waren gemässigt. Von einem "politischen Fehler" (TG) oder einem "Tritt in den politischen Fettnapf" (AZ) war zwar die Rede, von einem Skandal sprach ausser dem Blick aber kaum jemand.
Für Parmelin selber war die Angelegenheit mit dem Gang vor die Presse allerdings noch nicht abgeschlossen. Er musste vor den GPK der beiden Räte Red und Antwort stehen und gab dort zu Protokoll, dass sein Entscheid, nicht in den Ausstand zu treten, juristisch vertretbar, politisch aber fehlerhaft gewesen sei. Auch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann wurde von den GPK eingeladen. Er wolle nicht von einem Vergehen sprechen, versprach aber, dass er die Fragen der Kommissionen zum Umgang des Bundesrats mit den geltenden Ausstandsregeln im Kollegium diskutieren werde.
Schliesslich beliess es die Regierung bei einer Rüge: Parmelin hätte seine Interessenbindungen offenlegen müssen, damit der Bundesrat über einen Ausstand hätte entscheiden können. Man nehme aber zur Kenntnis, dass sich das jüngste Bundesratsmitglied der Offenlegungspflicht nicht bewusst gewesen sei. In seiner Mitteilung machte das Kollegium als Antwort auf die Fragen der GPK auch deutlich, dass eine Ausstandspflicht nur bei unmittelbarem persönlichen Interesse bestehe. Wenn es lediglich einen Anschein einer Befangenheit gebe, könne nicht erwartet werden, dass man bei normalen Bundesratsgeschäften in den Ausstand trete. Dies dürfe auch im Interesse der Funktionsfähigkeit nur in Ausnahmefällen vorkommen. Die GPK gaben sich Tags darauf mit dieser Antwort zufrieden, wiesen aber darauf hin, dass die Regeln kritischer und strikter angewendet werden sollten.
Interessant war die Affäre, weil die Deutschschweizer Medien anders berichteten als die Medien in der Romandie. Letztere beschrieben den Waadtländer Magistraten eher als Opfer einer Deutschschweizer Intrige, während Erstere den politischen Fehler Parmelins mit einigen heiklen Entscheiden in Verbindung brachten, die er in seinen ersten 100 Tagen im VBS geleistet habe.

Parmelin und Ausstandsregelung

Verschiedene Studien zeigten auf, dass das Vertrauen in den Bundesrat 2014/2015 neue Höchstwerte erreichte. Eine Auswertung aller VOX-Analysen, also der Nachbefragungen nach Abstimmungen, zeigte für 2014 den höchsten Wert seit 15 Jahren. Im Schnitt vertrauten laut GfS 61% der Befragten der Landesregierung, was auch auf die ausserordentliche Stabilität und Kollegialität des Gremiums zurückgeführt wurde. So liess sich aus der Auswertung etwa auch lesen, dass zwischen 2003 und 2007 das Vertrauen eher gering war. Verletzungen des Kollegialitätsprinzips und Reibereien im Kollegium zur Zeit von Christoph Blocher im Bundesrat seien mitursächlich dafür gewesen, so der Studienleiter Claude Longchamp. Le Temps schrieb über diese Zeit von einer „Cohésion perdu”.
Auch die jährliche ETH-Befragung zeigte neue Höchstwerte im Vertrauen in die Regierung, was den Blick zur Aussage verleitete, wir hätten die „beste Regierung aller Zeiten”. Dass die Regierung „das Volk spüre” zeige auch der Umstand, dass die meisten Abstimmungen im Sinne der Regierung ausfielen – so die Boulevardzeitung weiter. Kritik erhielt der Bundesrat allerdings von der NZZ: Das geeinte Auftreten vermöge das Fehlen einer strategischen Voraussicht nur bedingt zu kaschieren. Diskutiert wurde, ob die Kollegialität mit der Wahl eines zweiten SVP-Bundesrates, Guy Parmelin Ende 2015, anhalten werde. Während auf der einen Seite eine grössere Anpassung und Druck auf Didier Burkhalter, der jetzt zwischen den Fronten stehe, vermutet wurden, gab Doris Leuthard zu Protokoll, dass es weiterhin sehr kollegial zu und her gehe.

Bundesratskollegium

Vier Mal trafen sich Parteipräsidenten und Fraktionsspitzen der Bundesratsparteien (BDP, CVP, FDP, SP, SVP) mit einzelnen Mitgliedern des Bundesrates zu den traditionellen von-Wattenwyl-Gesprächen, in denen sich die Parteispitzen auch im Wahljahr 2015 über anstehende wichtige Projekte austauschten.
Mitte Februar standen die wichtigen Finanzvorlagen (Informationsaustausch (AIA), Unternehmenssteuerreform III, Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetz, Verrechnungssteuerreform) sowie die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) zur Debatte. Diskutiert wurde zudem über die Wirtschaftslage im Zusammenhang mit dem starken Franken.
Die Frankenstärke war auch am 8. Mai Gegenstand der zweiten Gespräche. Auch der AIA und die Umsetzungspläne zur MEI standen erneut zur Debatte. Mit Ausnahme der SVP attestierten die Parteien dem Bundesrat, dass er den Zeitplan für die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Steuerung der Zuwanderung im Rahmen der Teilrevision des Ausländergesetzes gut einhalte.
Der Dialog zu ebendieser Umsetzungsplanung stand auch im August, bei den dritten von-Wattenwyl-Gesprächen, noch auf der Traktandenliste. Diskutiert wurden aber auch die Legislaturplanung, die Finanzplanung und das Budget 2016. Trotz der wenig rosigen wirtschaftlichen Lage waren sich die Parteien einig, dass ein Konjunkturprogramm nicht angezeigt sei.
Die aktuelle Lage im Asylbereich war Hauptdiskussionspunkt bei den letzten Gesprächen im November. In den Fokus genommen wurde auch der geplante Bericht über den Service Public im Medienbereich, zu dem sich die Parteien eine möglichst umfassende Debatte wünschten.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Von den drei fakultativen Referenden, die gegen 2015 vom Parlament erlassene Beschlüsse lanciert worden waren, schafften nur zwei die Hürden. Das Kantonsreferendum gegen den Entscheid des Parlaments zu den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für 2016 bis 2019 scheiterte, weil nur vier (SH, ZG, SZ, NW) statt der nötigen acht Kantone dagegen opponierten. Die nötige Anzahl Unterschriften reichten hingegen die SVP mit ihrem Veto gegen das Asylgesetz sowie die Juso gegen das Nachrichtendienstgesetz ein. Insgesamt hatte das Parlament im Berichtsjahr 59 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse gefällt, gegen die das fakultative Referendum hätte eingereicht werden können (2014: 60). Die drei fakultativen Referenden, die angestrengt wurden, entsprachen also 5.1 Prozent aller referendumsfähigen Gesetze und Beschlüsse (2014: 5%).

2015 stand zudem ein fakultatives Referendum zur Abstimmung (2014: 1), das gegen das 2014 vom Parlament beschlossene Radio- und Fernsehgesetz angestrengt und Ende Januar 2015 vom Schweizerischen Gewerbeverband mit 91'308 gültigen Unterschriften eingereicht worden war. Bei der Abstimmung Mitte Juni 2015, wurde das Gesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen.

Übersicht Referenden 2015
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Die Idee der Kollegialregierung sieht vor, dass das Präsidium und das Vizepräsidium jahrweise rotieren. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Bundesratsmitglieder, die in einem entsprechenden Jahr weder Präsident noch Vizepräsidentin sind, bei internationalen Verhandlungen und Konferenzen ohne protokollarischen Titel auftreten. Dies hat den Nachteil, dass man auf den Rednerlisten ziemlich weit hinten platziert wird. Regierungsmitglieder, die die Schweiz im Ausland vertreten, waren deshalb ab und zu mit dem Titel eines Vizepräsidenten aufgetreten - so etwa Doris Leuthard beim Klimagipfel in New York. Diese Praxis, die keine gesetzliche Änderung benötigt, stiess der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) allerdings sauer auf. Sie wandte sich in einer Medienmitteilung dezidiert dagegen: Es gebe nur ein Präsidium und nur ein und nicht sechs Vizepräsidien und die Regierung habe sich auch im Ausland daran zu halten.

zweites Vizepräsidium

Die so genannte Lex Leuenberger, eine Karenzfrist für die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte, war zwar in der Zwischenzeit kein Thema mehr, in einem Interview mit dem Westschweizer Radio RTS plauderte der ehemalige SP-Bundesrat aber aus dem Nähkästchen. Er sei von seiner Partei fallengelassen und zu seinem Rücktritt gedrängt worden. Tatsächlich war der Ausstieg Leuenbergers aus der Exekutive 2010, trotz 15-jähriger Amtszeit, ziemlich überraschend gekommen. Er habe deshalb wohl "etwas zu nervös" Job-Angebote gesucht und das Implenia-Mandat angenommen. Es war dieser Einsitz im Verwaltungsrat der Baufirma, der ursächlich war für die Kritik am ehemaligen Infrastrukturminister sowie für die Idee einer Lex Leuenberger. Er habe das Amt damals auch deshalb übernommen – so Leuenberger weiter –, um seine Partei ein wenig zu provozieren. Er habe aber rasch eingesehen, dass das nicht sehr weise gewesen sei und deshalb sein Verwaltungsratsmandat nach zwei Jahren wieder abgegeben.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Wie jedes Jahr trafen sich Mitglieder des Bundesrates mit den Spitzen der Regierungsparteien zu den von-Wattenwyl-Gesprächen. Mitte Februar waren die Altersvorsorge und die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative die Themen. Über die internationalen finanzpolitischen Entwicklungen tauschten sich Bundesrat und Regierungsparteien Mitte Mai aus. Sowohl am 29. August als auch am 7. November stand erneut die Masseneinwanderungsinitiative auf der Traktandenliste. Zudem wurden die Vorschläge für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung und die Ebola-Epidemie in Westafrika diskutiert.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Zwar schien das Bundesratskollegium so gut zu harmonieren wie lange nicht mehr – davon zeugten die Auftritte in den Medien im Rahmen der Bundesratssitzung extra muros, bei der traditionellen Bundesratsreise in den Kanton des Bundesratspräsidenten (Neuenburg) oder bei der Botschaftertagung im Kanton Tessin, wo man jeweils ziemlich demonstrativ als geeintes Team in Erscheinung trat. Allerdings eckte die Regierung nicht nur bei der Stimmbevölkerung an – bei drei der zwölf Abstimmungs-Vorlagen stimmten die Bürgerinnen und Bürger nicht wie vom Bundesrat empfohlen – sondern auch im Parlament. Im Vergleich zu früheren Legislaturen versenkten die Abgeordneten relativ viele Bundesratsvorlagen. Zwar passierte nach wie vor die grosse Mehrheit der Regierungsvorlagen mehr oder weniger angepasst die Räte, bis Oktober 2014 lehnten die Kammern in der laufenden Legislatur aber nicht weniger als 22 bundesrätliche Entwürfe ab – darunter etwa die IV-Revision, die Lex USA oder das Steuerabkommen mit Frankreich. Zum Vergleich: zwischen 1999 und 2003 wurde kein einziges Bundesratsgeschäft versenkt, in der 47. Legislatur (2003 bis 2007) waren es deren 10 und zwischen 2007 und 2011 ebenfalls total 22. Als Grund für die gewachsene Opposition wurde von einigen Parlamentariern der Umstand gesehen, dass sich die Bundesratsmitglieder zu stark auf ihre eigenen Departemente konzentrierten und sich zu wenig oft kritisch gegenüber anderen Vorschlägen äusserten. So seien Regierungsvorschläge häufig kein ausgewogenes Resultat des Gesamtgremiums, sondern stark departemental gefärbt. In der Bevölkerung zeigte sich aber in Umfragen gegen Ende Jahr eine starke Zunahme des Vertrauens in die Regierung, das so hoch war wie seit 1990 nicht mehr.

Bundesratskollegium

Auch 2014 führte die Regierung eine Bundesratssitzung ‚extra muros‘ durch. Das war die insgesamt achte seit 2010, also seit der Entstehung der Idee, ausserhalb von Bern eine Sitzung abzuhalten und sich anschliessend mit der Bevölkerung und den jeweiligen Behörden zu treffen. Ziel sei es, die Verbundenheit mit den verschiedenen Regionen der Schweiz zu zeigen. Am 14. April begab sich der Bundesrat nach Schwyz.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Nach der letzten offiziellen Bundesratssitzung werden traditionellerweise Angaben zur Arbeit der Regierung veröffentlicht. Im Berichtjahr verbreitete der Bundesratssprecher André Simonazzi diese Angaben per Twitter. Der Bundesrat habe sich 2013 zu 40 ordentlichen und 5 ausserordentlichen Sitzungen getroffen, an denen über 2'500 Vorlagen, 1'400 Vorstösse und 600 Fragen behandelt worden seien.

Angaben zur Arbeit der Regierung im Jahr 2013

Viermal trafen sich Regierungsmitglieder mit den Parteipräsidenten und Fraktionsspitzen der Regierungsparteien (CVP, FDP, SP, SVP und BDP) zu den so genannten traditionellen von-Wattenwyl-Gesprächen. Die regelmässig abgehaltenen informellen Gespräche tragen den Namen des Hauses in der Berner Altstadt, in dem sie stattfinden. Im Februar stand die Altersvorsorge 2020 zur Debatte; im Mai sprachen die Beteiligten über die kurz- und mittelfristigen finanzpolitischen Herausforderungen und die Unternehmenssteuerreform III; Ende August standen die EU-Dossiers, der Finanzplatz und erneut die Reform der Altersvorsorge auf der Agenda und im November waren die bevorstehenden finanzpolitischen Weichenstellungen das Hauptthema der Gespräche, deren Resultate wie immer geheim blieben.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Die 2010 begonnene Idee von ordentlichen Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ wurde auch im Berichtjahr umgesetzt. Am 24. April tagten die Regierungsmitglieder in Schloss Prangins (VD) und trafen sich im Anschluss mit der Bevölkerung von Nyon.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Auch 2012 führte der Bundesrat die Idee von Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ fort, um seine Verbundenheit mit der Bevölkerung in allen Regionen der Schweiz zu bekunden. Die 2010 begonnene Tradition führte im Berichtsjahr nach Schaffhausen, wo die Regierung nach ihrer Sitzung mit der Bevölkerung zusammenkam und den Schaffhauser Regierungsrat zu einem Arbeitsessen einlud.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Die Räte hatten derweil über Vorstösse zu befinden, die in ähnliche Richtungen zielten. Die parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD) hätte die Gültigkeitsprüfung einer Initiative einer richterlichen Instanz im Sinne eines Verfassungsgerichts unterstellen wollen (Pa.Iv. 09.521). Mit dem Argument, dass diese Prüfung erst nach der Sammlung der Unterschriften zur Anwendung käme, wurde der Vorstoss in der Sondersession im April vom Nationalrat verworfen. In der gleichen Debatte wurde in der grossen Kammer ein Postulat der SPK-NR (Po. 10.3885) überwiesen, das den Bundesrat beauftragte, mögliche Verfahren für eine Gültigkeitsprüfung vor der Unterschriftensammlung aufzuzeigen. Trotz des Hinweises von Bundesrätin Sommaruga, dass der Bundesrat diesem Anliegen bereits im Zusatzbericht nachgekommen sei, wurde der Vorstoss angenommen. Im Herbst lehnte der Ständerat die parlamentarische Initiative Vischer (gp, ZH) ab, die ein Volksbegehren auch dann für ungültig erklären lassen wollte, wenn es gegen den Grundrechtsschutz und Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstösst (z.B. Menschenrechtskonvention). Der im Vorjahr vom Nationalrat noch überwiesene Vorstoss wurde in der kleinen Kammer als zu weit gehend beurteilt (Pa.Iv. 07.477). Dafür überwies der Ständerat in der gleichen Sitzung eine Motion seiner SPK-SR, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, auf der Basis des Zusatzberichtes eine Vorlage zu erarbeiten, in der die rechtlichen Grundlagen für die nichtbindende materielle Vorprüfung des Initiativtextes vor der Sammlung der Unterschriften erarbeitet werden (Mo. 11.3468). Die gleichlautende Motion der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-NR) wurde dann in der Wintersession auch von der Volksvertretung überwiesen. Allerdings nahm die nationalrätliche Kommission auch den zweiten Punkt des Zusatzberichtes des Bundesrats auf und verlangte Vorschläge für eine Erweiterung des Katalogs der Gründe für die Ungültigkeit einer Volksinitiative (Mo. 11.3468).

Vorstösse zur materiellen Vorprüfung von Volksinitiativen
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Bereits 2010 hatte der Bundesrat begonnen, einige Sitzungen ausserhalb des Bundeshauses abzuhalten. Die auf eine Idee von Micheline Calmy-Rey zurückgehenden Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ sollen die Verbundenheit der Regierung mit der Bevölkerung in allen Regionen der Schweiz unterstreichen. Nachdem der Bundesrat 2010 in Bellinzona und Delémont getagt hatte, waren im März 2011 Altdorf, am 17. August Siders und am 19. Oktober Basel Schauplatz der Bundesratssitzungen, in deren Anschluss jeweils nicht nur Besprechungen mit den Regierungsbehörden, sondern auch Treffen mit der Bevölkerung stattfanden.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates machten zum ersten Mal Kantone Gebrauch von ihrem Recht, gegen einen Parlamentsbeschluss das Referendum einzureichen. Elf Kantone (notwendig für ein Kantonsreferendum wären acht gewesen) beantragten eine Volksabstimmung über das Steuerentlastungsprogramm, welches ihrer Meinung nach für die Kantone nicht verkraftbare Steuerausfälle bringen würde.

Erstes Kantonsreferendum (Steuerentlastungsprogramm 2003)

In der Botschaft zur Totalrevision der Bundesverfassung machte auch der Bundesrat Vorschläge zur materiellen Vorprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen. Er beantragte, dass in Zukunft die Bundesversammlung zwar eine Volksinitiative für ungültig erklären kann, dass der definitive Entscheid darüber aber vom Bundesgericht getroffen wird.

Reform der Volksrechte (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Im Berichtsjahr wurden drei neue Volksinitiativen eingereicht (Ausbau von AHV/IV der SP und des SGB; Abschaffung der politischen Polizei; für eine naturnahe Landwirtschaft). Eine Initiative wurde in der Volksabstimmung abgelehnt (Förderung des öffentlichen Verkehrs) und zwei wurden zugunsten von parlamentarischen Gegenvorschlägen zurückgezogen (Fortpflanzungs- und Gentechnologie; Zinsüberwachung). Damit blieb die Anzahl der Ende 1991 hängigen Volksinitiativen unverändert bei 15.

Übersicht der Volksinitiativen pro Jahr

Das um siebzehn Jahre ältere Referendumsrecht erlebte im Berichtsjahr eine neue Blüte. Nach der Herbstsession wurde gegen nicht weniger als neun Vorlagen das Referendum ergriffen (NEAT; IWF-Beitritt (2 Vorlagen); bäuerliches Bodenrecht; Stempelabgaben; Parlamentsreform (3 Vorlagen); ETH-Gesetz). Nur gerade das letzterwähnte kam nicht zustande, alle anderen vermochten die nötigen 50 000 Unterschriften innerhalb von drei Monaten beizubringen, wenn auch im Fall der NEAT nur mit äusserster Mühe. Da zuvor bereits zwei Referenden eingereicht worden waren (Gewässerschutzgesetz und Sexualstrafrecht), betrug die Gesamtzahl der mit dem Referendum bekämpften Vorlagen insgesamt zehn. Damit wurden im Berichtsjahr 18% aller dem fakultativen Referendum unterstellten Parlamentsbeschlüsse vor das Volk gezogen. Diese Quote war deutlich höher als in der Periode 1981-90 (5,4%) und sie übertraf auch den Spitzenwert des Jahrzehnts 1881-90 (10,6%), welches durch die vehemente Opposition der Katholisch-Konservativen gegen die freisinnige Einparteienregierung gekennzeichnet war. Es bestätigte sich die Erfahrung der letzten Jahre, dass das Referendumsrecht nicht mehr vorwiegend das Instrument konservativer, politisch rechter Kreise ist: dasjenige gegen die Stempelsteuergesetzrevision stammte von einer Bundesratspartei (SP), bei drei weiteren wurden die Unterschriften von politisch an sich gegensätzlichen Kreisen gesammelt (NEAT und IWF- resp. Weltbank-Beitritt).

Referenda

In der Nationalratskommission, welche die Vorarbeiten für die Einführung der Einheitsinitiative zu leisten hatte, gewann nach Anhörung von verschiedenen Experten die Skepsis Oberhand. Die Kommission beschloss, dem Plenum den Übungsabbruch zu empfehlen, da dieses Instrument zu kompliziert und zu wenig attraktiv sei. Eine Minderheit will allerdings beantragen, die in der Kommission knapp unterlegene Idee der Gesetzesinitiative weiter zu verfolgen.

Einheitsinitiative (Pa.Iv. 87.224)