Suche zurücksetzen

Inhalte

  • SRG
  • Volksrechte

Akteure

Prozesse

  • Motion
56 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Nur wenige Tage nachdem der Nationalrat zwei parlamentarischen Initiativen zum gleichen Thema keine Folge gegeben hatte, empfahl auch die Mehrheit der SPK-SR mit 5 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen) die Einführung des Finanzreferendums auf nationaler Ebene zur Ablehnung. Der Ständerat hatte die Motion Minder (parteilos, SH) zu diesem Thema in der Frühjahrssession zur Vorprüfung an die SPK-SR verwiesen. Die Kommission nahm zwar zur Kenntnis, dass das Instrument auf kantonaler Ebene gut funktioniere, begründete ihre ablehnende Haltung aber damit, dass die eidgenössische Ebene mit den Kantonen nicht zu vergleichen sei. In den Kantonen würde mit dem Finanzreferendum über Infrastrukturvorhaben abgestimmt, während auf Bundesebene Gesetzesbeschlüsse gefasst würden, die den Bund zu finanziellem Engagement beauftragten. Diese Beschlüsse unterstünden in der Mehrzahl bereits dem Referendum. Zudem sei auf lokaler Ebene die Mehrheit der Stimmbevölkerung von zu finanzierenden Projekten direkt betroffen, während sich Bundesausgaben nur auf eine Region konzentrieren könnten. Im Interesse des nationalen Ausgleichs seien solche Ausgaben aber nötig und sollten nicht mittels Finanzreferendum gesamtschweizerisch zur Disposition gestellt werden können. Die Kommissionsminderheit verwies auf die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen oder die Olympischen Spiele, deren Finanzierungskredite nur mit unschönen Kniffen und speziellen Konstrukten dem Referendum hätten unterstellt werden können. Für solche Ausgaben müsse das Finanzreferendum geschaffen werden.
«Weshalb müssen wir über Kuhhörner abstimmen, aber nicht über 5 Milliarden Franken, die ihr in Bern leichtsinnig ausgebt?» zitierte Finanzminister Maurer «die Stimme des Volkes». Staatspolitisch habe er durchaus Verständnis für solche Fragen und das Anliegen der Motion Minder. Allerdings stelle sich auch die Frage nach dem Funktionieren des Staates. Mit der Ausgabenbremse und der Schuldenbremse seien Parlament und Bundesrat gezwungen, den Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu halten. Die eidgenössische Ausgabenpolitik, die auch auf intensiven Diskussionen und Fachwissen basiere, funktioniere also gut – ein Argument, dass Ueli Maurer gegen die wissenschaftlichen Befunde der grösseren Ausgabendisziplin durch Kantone mit Finanzreferendum ins Feld führte. Eine Volksabstimmung mit Hilfe eines Finanzreferendums sei vor allem in jenen Bereichen zu erwarten, in denen dann politische und eben nicht mehr sachliche Diskussionen geführt würden. Dies ziehe nicht nur Verzögerungen nach sich, sondern mache auch die Interpretationen des Abstimmungsresultats schwierig. So wünschbar ein Finanzreferendum also staatspolitisch sei, so wenig würde es dem Finanzhaushalt helfen, «denn der ist in Ordnung». Das schien auch die Mehrheit des Ständerats so zu sehen: Mit 34 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Motion Minder abgelehnt.

Finanzreferendum auf nationaler Ebene (Mo. 17.4318)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Einen Tag nach der Abstimmung zur No-Billag-Initiative hatte Ständerat Vonlanthen (cvp, FR) eine Motion eingereicht, mir welcher er die Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik erreichen wollte. Das Geschäft beinhaltete vier Forderungen, mit welchen die Vormachtstellung der SRG, die der Motionär gegenüber den privaten Medien als zu dominant erachtete, eingeschränkt werden sollte: Erstens sollte eine Erhöhung des Gebührenanteils sowie die Plafonierung der Gebühreneinnahmen auf CHF 1.2 Mrd. im neuen Mediengesetz verankert werden. Zweitens sei die indirekte Presseförderung zu verstärken und drittens die Werbetätigkeiten der SRG einzuschränken – als konkrete Beispiele nannte der Freiburger Ständerat ein Werbeverbot ab 19:30 Uhr, das Verankern einer Werbe-Obergrenze sowie die diskriminierungsfreie Zusammenarbeit bei Werbeplattformen. Nicht zuletzt sollte das Online-Angebot der SRG eingeschränkt werden, damit zahlungspflichtige Online-Angebote der privaten Medien konkurrenzfähig blieben. In seiner Antwort versicherte der Bundesrat, dass die meisten Anliegen des Motionärs im Rahmen der Arbeiten zum neuen Gesetz für elektronische Medien geprüft würden. Dies war jedoch auch einer der Gründe, weswegen sich die Regierung gegen Annahme der Motion stellte, da sie ein Vorpreschen als «unnötigerweise präjudizierend» ansah. Aber auch inhaltlich äusserte der Bundesrat Bedenken zu den Anliegen der Motion. So erachtete er eine Plafonierung der Gebühreneinnahmen der SRG auf einen bestimmten Betrag als zu starr und den sich verändernden Gegebenheiten zu wenig Rechnung tragend. Ferner fehle für eine Erhöhung der indirekten Presseförderung durch aus der Radio- und Fernsehabgabe generierte Gelder die Verfassungsgrundlage. Die Prüfung zusätzlicher Werbebeschränkungen sei Teil der Vernehmlassungsvorlage zum neuen Mediengesetz, wobei der Bundesrat aber zu Bedenken gab, dass von den Privatmedien abfliessende Werbegelder nicht zur SRG, sondern zu den globalen Online-Riesen gelangen würden. An der bestehenden Zeichenbeschränkung für Online-Artikel solle im neuen Mediengesetz festgehalten werden und darüber hinaus werde der Bundesrat diesbezüglich weitere Massnahmen zum Schutz der Presse vorschlagen. Mitte Juni 2018, eine Woche vor Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz, zog der Motionär seinen Vorstoss zurück.

Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik (Mo. 18.3070)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Diskussionslos folgte der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission und nahm die vom Ständerat abgeänderte Motion der KVF-NR betreffend das Shared-Content-Modell an. Private Medienanbieter sollen per Gesetzesänderung somit in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ausgestrahlte SRG-Beiträge auf ihren eigenen Plattformen niederschwellig zu verwenden.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Auf Anraten seiner einstimmigen Kommission lehnte der Ständerat in der Sommersession 2018 die vom Nationalrat im Frühjahr abgeänderte Motion der KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz ab. Somit bekräftigte die Kantonskammer den Entschluss, dass die Bestimmungen zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG erst im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Mediengesetzes geändert werden sollten. Gleichzeitig beriet der Ständerat die parlamentarische Initiative Hiltpold, welcher er aus demselben Grund keine Folge gab.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Mitte April 2018 beschloss die KVF-NR mit 15 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der vom Ständerat abgeänderten Motion betreffend das Shared-Content-Modell zuzustimmen. Somit zeigte auch sie sich konziliant, was den Erwerb von Urheber- und Nutzungsrechten mit dem Ziel der Weitergabe von Eigen- und Fremdproduktionen betraf.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Die Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene ist immer mal wieder Thema in den eidgenössischen Räten. So war etwa eine parlamentarische Initiative der SVP aus dem Jahr 2003 in der Vernehmlassung durchgefallen. Ein paar Jahre später wurden auch die Vorstösse abgelehnt, die im Rahmen der Ablehnung der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen diskutiert worden waren. Die Begründung damals war, dass das Referendum, das sich gegen den Beschaffungsfonds richtete, eigentlich ein verkapptes Finanzreferendum sei. Ähnlich argumentierte Thomas Minder (parteilos, SH), der mit seiner Ende 2017 eingereichten Motion einen neuerlichen Anlauf wagte. Die Vorstösse für eine Volksabstimmung zu den Olympischen Winterspielen oder für eine Grundsatzabstimmung zur Beschaffung eines neuen Kampfjets seien «Pro-Forma-Finanzreferenden», so Minder. Es sei nicht einsichtig, weshalb das Parlament bestimmte Infrastruktur- und Investitionsprojekte in Bundesgesetze kleide, um ein Referendum zu ermöglichen, andere aber nicht. Hier verwies der Schaffhauser Ständerat neben der Gripen-Beschaffung auch auf die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels und die Kohäsionsmilliarde. Diese beliebigen ad-hoc Entscheidungen des Parlaments stünden der direkten Demokratie aber schlecht an. Diese müsse vielmehr «vorhersehbaren und rechtsgleichen Spielregeln gehorchen», so Minder. In seiner Begründung zum Vorstoss wollte Minder zwar keine konkreten Beträge für eine mögliche Referendumsergreifung festlegen, zeigte aber auf, dass sich im relativen Vergleich mit den Kantonshürden für den Bund ein Betrag in der Höhe von CHF 250 Mio. als mögliche Schwelle ergeben würde, bei der ein fakultatives Finanzreferendum ergriffen werden könnte. Dies wäre gleichbedeutend mit etwa zehn Projekten pro Jahr, die dem Finanzreferendum unterstellt wären. Diese Projekte würden vorwiegend die Armee, die Entwicklungszusammenarbeit und den Strassenverkehr betreffen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies auf die mehrheitlich ablehnende Haltung bei der Vernehmlassung zur erwähnten parlamentarischen Initiative der SVP und machte geltend, das es mit einem solchen neuen Instrument nicht nur zu Verzögerungen käme, sondern dass der Bund auch die Flexibilität in finanzpolitischen Fragen verlieren würde. Die Regierung wies zudem darauf hin, dass ein Finanzreferendum nicht mittels Gesetzesänderung (wie von der Motion gefordert), sondern mittels Verfassungsänderung eingeführt werden sollte.
Der Ständerat behandelte den Vorstoss Minder in der Frühjahrssession 2018. Der Vorschlag von Peter Hegglin (cvp, ZG), den Vorstoss an die SPK-SR zur Vorprüfung zuzuweisen, stiess in der kleinen Kammer auf offene Ohren. Er habe durchaus Sympathien für die Idee, so der Zuger. Aber auf nationaler Ebene gebe es andere Instrumente, die für eine Budgetdisziplin sorgten, so etwa die Schuldenbremse oder das Zweikammersystem. Die Kommission solle die Thematik auch deshalb vertieft ausloten, weil die vom Bundesrat aufgeworfene Frage, ob ein fakultatives Finanzreferendum via Gesetzes- oder Verfassungsänderung eingeführt werden müsste, von Bedeutung sei.

Finanzreferendum auf nationaler Ebene (Mo. 17.4318)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Nicht nur die geschlossene SVP-Fraktion, sondern auch elf Angehörige der Grünen Fraktion sowie je eine Stimme aus der FDP und der SP unterstützten die Idee von Roger Golay (mcg, GE), mehr Gerechtigkeit bei Abstimmungskampagnen herzustellen. Es sei stossend, dass der Bundesrat vor Abstimmungen eine Plattform im Fernsehen erhalte, um seine Position kundzutun, diese Möglichkeit aber Initianten und Referendumskomitees nicht zur Verfügung stehe – so der Motionär. Die SRG sei aber eigentlich angehalten, die Vielfalt der Ansichten objektiv darzustellen. Nicht nur der Regierung, sondern auch den Komitees müsse deshalb Redezeit zur Verfügung gestellt werden.
Bundeskanzler Walter Thurnherr erläuterte während der kurzen Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession 2018, dass der Bundesrat die Fernsehansprachen seit 1971 als Bestandteil behördlicher Information nutze. Im Gegensatz zu den Initiativ- und Referendumskomitees habe die Regierung einen Informationsauftrag, den sie auch via Fernsehansprachen wahrnehme. Die SRG selbst sei bis 2007 sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, behördliche Informationen zu verbreiten. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sei diese Verpflichtung allerdings abgeschafft worden und die Bundesratsansprachen seien heute Sendungen, die im Rahmen der publizistischen Freiheit der SRG ausgestrahlt würden.
Das Thema TV-Sendezeit für Initiativ- und Referendumskomitees war im Parlament vor einigen Jahren schon einmal Gegenstand recht virulenter Diskussionen gewesen. Auf einen Gesetzesentwurf, der auf einer 2003 von Andreas Gross (sp, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative beruhte, war der Nationalrat 2009 allerdings nicht eingetreten. Auch der neuerliche Vorstoss wird nicht zu einer Änderung führen, standen doch die eingangs erwähnten, insgesamt 79 befürwortenden Voten 109 Stimmen (und einer Enthaltung) entgegen, welche die Motion versenkten.

Gerechtigkeit bei Abstimmungskampagnen

Eine im Nachgang der Abstimmung zur No-Billag-Initiative eingereichte Motion der BDP-Fraktion forderte Effizienzsteigerungen bei der SRG. Mit Annahme der Motion wäre die SRG aufgefordert gewesen, ihr jährliches Budget von CHF 1.2 Mrd. auf CHF 1 Mrd. zu kürzen. Ferner wäre die Unternehmensabgabe erst bei einem Jahresumsatz von CHF 5 Mio. statt CHF 500'000 zum Tragen gekommen und die Privathaushalte hätten höchstens CHF 320 pro Jahr für die Nutzung des öffentlichen Rundfunks bezahlen müssen. So weit kam es aber nicht: In der Sommersession 2020 wurde der Vorstoss abgeschrieben, da er nicht innert der vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren vom Parlament beraten worden war.

Effizienzsteigerungen bei der SRG (Mo. 18.3100)

In der Frühjahrssession 2018 hatte sich der Nationalrat mit einer geänderten Fassung der Motion KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz zu befassen. Das Anliegen, das in Zusammenhang mit der Werbeallianz Admeira steht und als Reaktion auf zwei parlamentarische Initiativen lanciert wurde, sah in seiner ursprünglichen Form vor, im Rahmen der Erarbeitung des geplanten Mediengesetzes eine Revision von Art. 29 RTVG vorzubereiten, gemäss welcher die SRG bei Kooperationen mit anderen Medienunternehmen die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen und zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen soll. Die KVF-NR sah hingegen raschen Handlungsbedarf und schlug deshalb ihrem Rat mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor, nicht auf das neue Mediengesetz zu warten, sondern sogleich eine RTVG-Revision anzugehen. Der Nationalrat stimmte der so geänderten Fassung mit 120 zu 68 Stimmen zu. Gegen Zustimmung zur Motion votierte die geschlossene Linke und eine knappe Mehrheit der CVP-Fraktion.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Im November 2017 beriet die KVF-SR die Motion der KVF-NR bezüglich der Umsetzung des Shared-Content-Modells für die SRG. Dabei entschied sie, den Passus zu streichen, wonach die SRG wenn möglich die zur Weitergabe notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte bei Eigen- und Fremdproduktionen erwerben sollte. Da das System diesbezüglich heute gut funktioniere, solle es nicht unnötig geändert werden. Für die Kommission erklärte Olivier Français (fdp, VD), dass die SRG seit August 2017 bereits etwa 80 solche Inhalte pro Woche gratis zur Verfügung stelle – und somit gemäss Medienministerin Leuthard bereits ein Free Shared Content Modell anbiete. Die Streichung des entsprechenden Passus solle folglich nur sicherstellen, dass die SRG nur dann Rechte erwerbe, wenn deren Preise angemessen und Interessenten für eine Drittausstrahlung vorhanden seien. Somit solle lediglich die heutige Praxis im Gesetz verankert werden. Der Ständerat stimmte der so abgeänderten Motion stillschweigend zu.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

In Übereinstimmung mit dem Entscheid des Nationalrats beantragte die KVF-SR die Motion Darbellay (cvp, VS) zur Erhöhung der Gebührenanteile für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme. Die Kommission erachte gemäss Stefan Engler (cvp, GR) in Übereinstimmung mit dem bundesrätlichen Bericht die „lokalen Radio- und TV-Stationen als wichtigen Bestandteil der Informationsbeschaffung im Lande“ und möchte deshalb nicht wie der Bundesrat bis 2020 warten, um den maximalen im Gesetz vorgesehenen Vergütungsanteil auszuschöpfen. Stattdessen sollten die Strukturdefizite sofort behoben werden. Diese Ansicht vertrat auch eine Mehrheit des Ständerats, der die Motion mit 39 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) annahm.

Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Anders als zuvor im Nationalrat fand die Motion zur Plafonierung der Empfangsgebühren im Ständerat keine Mehrheit. In Übereinstimmung mit dem Kommissionsbericht der KVF-SR betonte Kommissionssprecher Olivier Français (fdp, VD), dass der Bundesrat bereits im Jahr 2016 eine Gebührenobergrenze eingeführt habe, die Motion somit also nicht mehr nötig sei. Persönlich erachte er es zwar ebenfalls als sinnvoll, ein Zeichen zu setzen, dazu hätte aber ein Postulat ausgereicht. Bundesrätin Doris Leuthard versprach erneut, dass die Gebühr noch im Jahr 2017 reduziert und deutlich unter CHF 400 zu liegen kommen werde. Folglich sei die Motion nicht mehr nötig und daher abzulehnen. Stillschweigend folgte der Ständerat diesen Anträgen und lehnte die Motion ab.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz reichte die KVF-SR eine Motion ein, durch welche der Bundesrat beauftragt werden sollte, durch eine Änderung des RTVG für eine verstärkte Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern und für die Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit zu sorgen. Auslöser für diese Kommissionsmotion waren die parlamentarischen Initiativen Vonlanthen (Pa.Iv. 16.410) und Hiltpold, die aufgrund der Werbeplattform Admeira eingereicht worden waren. Der Bundesrat entgegnete, dass die privatwirtschaftlichen Kooperationsformen der SRG mit anderen Medien- und Telekom-Unternehmen durch die vergebenen Konzessionen nicht erfasst würden, die SRG somit diesbezüglich selbst entscheiden könne. Zwar kenne das RTVG Interventionsmöglichkeiten zum Beispiel durch betriebliche Auflagen oder das Untersagen von Tätigkeiten, welche die verfassungsrechtlichen Zielsetzungen tangieren, die Einschränkung oder das Verbot der Kooperationen bei nichtkonzessionierten Tätigkeiten, wenn sie „keinen spezifischen positiven Effekt zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt erzielen“, gehe aber zu weit. Folglich beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Bei der Debatte im Ständerat in der Herbstsession 2017 erklärte Josef Dittli (fdp, UR), dass gemäss Kommission dieses Thema in die Behandlung des geplanten Mediengesetzes integriert werden solle und Ständerat Vonlanthen aus diesem Grund seine parlamentarische Initiative zurückgezogen habe. Géraldine Savary (sp, VD) ergänzte, dass es nicht darum gehe, den Handlungsspielraum der SRG einzuschränken, sondern darum, eine Medienlandschaft mit effizienten Partnerschaften zu schaffen. Man müsse die Anliegen der Printmedien ernst nehmen, deren Schwierigkeiten sich durch Admeira noch vergrössern werden, so Beat Vonlanthen. Den Bezug zu den Printmedien akzeptierte Medienministerin Leuthard jedoch nicht. So verliere der Printbereich die Werbeaufträge nicht an die SRG, sondern an den Online-Bereich. Zudem zeige der gute Start von Admeira, ohne dass die SRG bereits zielgruppenspezifische Werbung machen darf, dass es die Werbeplattform mit und ohne die SRG gäbe. Zwar sei es wichtig, Medienvielfalt sicherzustellen, dies sei jedoch nicht Aufgabe der SRG. Gemäss Motion müsste man die SRG zur Kooperation zwingen, was vermutlich nur teilweise umsetzbar wäre. Trotz dieser Einwände nahm der Ständerat die Kommissionsmotion mit 21 zu 15 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Nach dem Nationalrat und auf Antrag des Bundesrates und der KVF-SR nahm in der Herbstsession 2017 auch der Ständerat die Motion Fluri (fdp, SO) zur Stärkung der unabhängigen audiovisuellen Industrie stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Mit einer Motion möchte die Mehrheit der KVF-NR den Bundesrat beauftragen, die Umsetzung des „Shared-Content-Modells” zu ermöglichen. Dieses soll es privaten Schweizer Medienanbietern erlauben, ausgestrahlte Beiträge der SRG niederschwellig zu verwenden, wobei diese Zweitnutzung durch Nutzungslizenzen geregelt werden soll. Dadurch sollen gebührenfinanzierte Inhalte einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugute kommen; zudem würden alle Anbieter gleichbehandelt. Ein solches Modell sei insbesondere im kostenintensiven Bereich der Information relevant, so die Erklärung der Motionäre. Da der Antrag der Kommissionsminderheit auf Ablehnung zurückgezogen worden war, nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Nicht weniger als die „Rückkehr zur direkten Demokratie, wie sie von den Begründern der modernen Schweiz geschaffen wurde“ verlangte eine Motion Buttet (cvp, VS). Der 2015 eingereichte Vorstoss des Walliser Christdemokraten hatte seine Wurzeln in der damals recht virulent geführte Diskussion um die in den Medien so bezeichnete Initiativenflut. Um diese einzudämmen, forderte Yannick Buttet eine dynamische Anpassung der Zahl der benötigten Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden prozentual zur Anzahl Stimmberechtigter. Er wies darauf hin, dass 1848 für eine Volksinitiative Unterschriften von 7,6% der Stimmberechtigten nötig waren, während 2011 nur noch 1,9% der Stimmberechtigten unterschreiben müssten. Buttet schlug vor, für die Initiative 4% und das Referendum 2% anzupeilen.
Justizministerin Simonetta Sommaruga wies in der während der Sondersession 2017 im Nationalrat geführten Debatte auf die Antwort des Bundesrates zum Postulat Vogler hin. Damals habe die Regierung einen Bericht versprochen, in dem die bestehenden Regelungen zum Initiativrecht hätten analysiert werden sollen. Da das Postulat allerdings bekämpft und schliesslich ohne Debatte abgeschrieben worden war, gäbe es heute keinen solchen Bericht. Sie wies darauf hin, der Bundesrat sei der Meinung, dass Änderungen bei den Volksrechten nur sehr zurückhaltend und nur mit sehr stichhaltigen Argumenten vorzunehmen sind. Eine von einer Motion intendierte Gesetzesänderung ohne vorgängige breite Diskussion lehne er deshalb ab. Auf die Nachfrage von Jakob Büchler (cvp, SG), ob die Bundesrätin nicht auch der Meinung sei, es gebe zu viele Volksinitiativen und höhere Hürden könnten diese eindämmen, reagierte Sommaruga magistral: Es sei nicht an der Regierung zu beurteilen, ob zu viele oder zu wenige Volksbegehren eingereicht würden. Die Volksinitiative als Instrument spiele aber eine wichtige Rolle im Dialog zwischen Bevölkerung und Parlament. Dass Letzteres sich vor Reformen der Volksrechte scheut, zeigte dann die recht deutliche Abfuhr, die dem Vorstoss mit 135 zu 37 Stimmen bei 13 Enthaltungen erteilt wurde. Ja sagten lediglich die BDP-Fraktion und die grosse Mehrheit der CVP, der GLP und der Grünen, wobei der Sprecher der Grünen Fraktion, Balthasar Glättli (gp, ZH), sogleich nach der Abstimmung eine Erklärung abgab, man habe sich geirrt und die Motion eigentlich ablehnen wollen.

Rückkehr zur direkten Demokratie (Mo. 15.3649)

In der Frühjahrssession 2017 behandelte der Nationalrat als Erstrat eine Motion Fluri (fdp, SO), welche die SRG mittels Änderung des RTVG zur verstärkten Zusammenarbeit mit der unabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie in der Schweiz verpflichten will. Auf Anraten des Bundesrates, der sich bereit zeigte, im Rahmen des geplanten neuen Gesetzes über elektronische Medien eine angemessene Berücksichtigung der Schweizer Filmschaffenden bei SRG-Auftragsproduktionen festzuschreiben, nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Das Parlament hatte sich in der Frühjahrssession erneut mit einer Vielzahl von Ideen zum Service public zu beschäftigen, die allesamt im Nachgang zum historisch knappen Ausgang der RTVG-Abstimmung lanciert worden waren. Im Rahmen dieser Beratungen lehnte das Parlament einige Vorstösse zum Service public ab. Dabei handelte es sich zum einen um eine parlamentarische Initiative Müller (svp, SG), welche die SRG-Konzessionsvergabe durch das Parlament bezwecken wollte. Ebenso stellte sich die grosse Kammer gegen ein ähnliches, moderateres Anliegen ihrer eigenen KVF-NR, das den Einfluss des Parlaments durch eine duale Konzessionskompetenz mit dem Bundesrat stärken wollte. Mit knappen 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hatte die KVF-NR im Sommer 2016 durch die Lancierung der Motion vorgeschlagen, eine Rahmenkonzession zu schaffen, die der Bundesrat zwar erarbeiten würde, die aber zusätzlich durch das Parlament in Form eines einfachen Bundesbeschlusses genehmigt werden müsste. Die Erteilung einer Betriebskonzession, die sich nach den Bedingungen der Rahmenkonzession ausrichten müsste, verbliebe aber in der bundesrätlichen Kompetenz. Der Nationalrat folgte hingegen einer Kommissionsminderheit aus Mitte-Links und somit den Argumenten von Minderheitssprecher Candinas (cvp, GR), wie er sie im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht ausführte: Der Gestaltungsspielraum des Parlaments durch die Möglichkeit einer RTVG-Revision sei bereits ausreichend, was durch eine Vielzahl von Vorstössen mit der Forderung nach mehr Einflussnahme in die operativen Entscheide der SRG aktuell auch demonstriert werde. Eine solche Entwicklung würde die SRG zum Staatsradio und -fernsehen machen und nur die Erteilung der Konzession durch den Bundesrat sichere die grösstmögliche Unabhängigkeit der öffentlichen Medien. Ferner fürchtete die Kommissionsminderheit aufwändige Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten, was für eine „dynamische Medienbranche“ hinderlich wäre, sowie die Ungleichbehandlung privater Radio- und Fernsehanbieter, die ihre Konzession vom UVEK erhalten würden.
Auch ein Postulat Romano (cvp, TI) hatte keinen Erfolg im Nationalrat (Po. 15.3769). Das Anliegen, das den Bundesrat dazu aufgefordert hätte, zu überprüfen wie das Online-Angebot auf eine Audio- und Videothek begrenzt werden könnte, scheiterte mit knappen 90 zu 95 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Ebenfalls keine Zustimmung – diesmal im Ständerat – fand eine weitere Motion der KVF-NR zur Aufrechterhaltung des Online-Werbeverbots für die SRG.
Andere Vorstösse, namentlich mit den Forderungen nach Plafonierung der Empfangsgebühren, Erhöhung der Gebührenanteile auf 6%, Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde sowie nach intensivierter Zusammenarbeit mit der Schweizer Filmindustrie, überstanden die Frühjahrssession (vorerst).

Durch das Parlament in der FS17 abgelehnte Vorstösse zum Service public
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen

Ein weiterer, im unmittelbaren Nachgang zur RTVG-Abstimmung lancierter Vorstoss verlangte die Plafonierung der Empfangsgebühren. Konkret forderte Thomas Maier (glp, ZH) in seiner Motion, dass die Höhe der Empfangsgebühren auf dem in der bundesrätlichen Botschaft zur Abstimmungsvorlage festgelegten Wert beibehalten wird, bis die Service-public-Debatte abgeschlossen sei. Der Bundesrat beantragte aus verfassungsrechtlichen Gründen die Ablehnung der Motion: Die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Empfangsgebühren liege beim Bundesrat. Eine Übertragung dieser Kompetenz auf das Parlament sei bereits im Rahmen einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) aus dem Jahr 2009 (Pa.Iv. 09.411) auf Anraten der zuständigen Kommissionen abgelehnt worden. Dabei hatten die Kommissionen die Unabhängigkeit der Medien bei einer Übergabe der Kompetenz an das Parlament, das "als demokratisches Organ [...] zu sehr auf Einzelinteressen und politische Befindlichkeiten Rücksicht nehmen" würde, in Gefahr gesehen. Nichtsdestotrotz betonte der Bundesrat, dass es nicht seine Absicht sei, die Empfangsgebühren bis zur Einführung der neuen Abgabe zu erhöhen. Noch konkreter drückte sich Bundesrätin Leuthard während der nationalrätlichen Beratung im Frühjahr 2017 aus: Anstelle einer Erhöhung werde es zu einer Senkung der Gebühren kommen, wobei die Höhe der neuen Abgabe "klar unter 400 Franken liegen" werde, womit die Motion – unterdessen übernommen durch Martin Bäumle (glp, ZH) – obsolet sei. Durch geschlossene Unterstützung der Fraktionen der FDP, GLP und SVP erlangte das Anliegen dennoch mit 104 zu 85 Stimmen eine komfortable Mehrheit im Erstrat.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Für verstärkte Unterstützung der regionalen Radio- und Fernsehsender kämpft eine Motion Darbellay (cvp, VS), die – wie viele andere Vorstösse – in der Woche nach der rekordknappen Annahme der RTVG-Vorlage eingereicht wurde. Das Anliegen sah vor, die Gebührenanteile für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent zu erhöhen. Die kurz zuvor angenommene RTVG-Revision sah eine Spannbreite bei den Abgabenanteilen von 4-6% vor. Diese Lösung geht zurück auf ein während der Differenzbereinigung erfolgtes Zugeständnis des Nationalrats an den Ständerat; die grosse Kammer hatte ursprünglich eine Spannbreite von 4-5% befürwortet, was gegenüber der bundesrätlichen Vorlage (3-5%) bereits einer Erhöhung entsprach. Im Nationalrat setzten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Mitte-Links mit 77 zu 62 Stimmen bei 52 Enthaltungen erfolgreich für das mittlerweile von Fabio Regazzi (cvp, TI) übernommene Anliegen ein. Dieses Resultat kam in erster Linie zu Stande, weil sich 38 SVP-Fraktionsmitglieder der Stimme enthielten.

Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Gemäss Ansichten des Ständerates soll die Aufrechterhaltung des Online-Werbeverbots für die SRG für die Zeit nach der neuen Konzessionsvergabe (2019) zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Stein gemeisselt werden. Die Kantonskammer lehnte in der Frühjahrssession 2017 entgegen dem Beschluss des erstberatenden Nationalrats eine Motion der KVF-NR ab, welche die Beibehaltung dieses Verbots gefordert hätte. Der Ständerat folgte dabei seiner KVF-SR, die sich aufgrund möglicher bevorstehender Veränderungen in der Medienlandschaft, wie etwa im Falle einer Annahme der No-Billag-Initiative, zurückhaltend zeigte.

Kommission verlangt Festhalten an Online-Werbeverbot für SRG auch nach 2018 (Mo. 16.3628)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Mittels Motion will sich die KVF-NR absichern, dass das Online-Werbeverbot für die SRG auch nach der neuen Konzessionierung (ab 2019) erhalten bleibt. Der Nationalrat nahm die Motion in der Wintersession 2016 als Erstrat diskussionslos an. Zwar hatte sich der Bundesrat zuvor ebenfalls positiv zum Anliegen geäussert und sein Vorhaben, am Werbeverbot festzuhalten, bekräftigt. Dennoch hatte er sich in seiner Antwort zur Motion vorbehalten, die Entwicklungen der Einnahmen aus Werbung und Gebührengelder zu beobachten. Im Bericht zum Service public, der im Sommer 2016 erschienen war, hatte der Bundesrat bereits festgehalten, dass er eine Aufhebung des Online-Werbeverbotes bei rückläufigen Erträgen gegebenenfalls in Betracht ziehen werde.

Kommission verlangt Festhalten an Online-Werbeverbot für SRG auch nach 2018 (Mo. 16.3628)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Verfeinerung der Kriterien zur Ungültigerklärung von Volksinitiativen, die von der Grünen Fraktion Mitte 2014 per Motion gestellt und vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen worden war, wird sich in der von der GP vorgeschlagenen Form nicht verwirklichen. Der Vorstoss wurde abgeschrieben, weil er seit mehr als zwei Jahren hängig war. Das Thema Ungültigkeit von Volksinitiativen war damit freilich nicht vom Tisch, hatten doch beide Staatspolitischen Kommissionen einer parlamentarischen Initiative der SPK-SR Folge gegeben, die strengere Kriterien bei der Prüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen einführen will.

Ungültigerklärung von Volksinitiativen (Mo. 14.3510)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Die Motion von Lorenzo Quadri (lega, TI), ein obligatorisches Finanzreferendum für alle Beiträge einzuführen, die ans Ausland bezahlt werden, fand nicht einmal in der gesamten SVP-Fraktion Unterstützung. Simonetta Sommaruga verwies in der Debatte noch einmal auf den bereits im Antrag der Regierung für die Ablehnung der Motion erörterten Punkt der Unverhältnismässigkeit. Die riesige Zahl an Abstimmungen, die bei einem solchen sektoriellen Finanzreferendum für Kreditbeschlüsse nötig wäre, dürfe den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht zugemutet werden. Volksentscheide seien dazu da, strategische Entscheide zu treffen. Mit einem neuen Instrument, wie es von Quadri vorgeschlagen werde, würde die Stimmbevölkerung aber operativ in Details eingreifen. Um einzelne Finanzposten solle sich aber besser das Parlament kümmern. Quadri hatte vergeblich geltend gemacht, dass es nicht möglich sei, gegen alle unnötigen Auslandszahlungen einzeln Unterschriften zu sammeln. Bei der Abstimmung hielten dem Tessiner lediglich 33 SVP-Fraktionsmitglieder die Stange. Von den 148 Nein stammten deren 28 auch von der Volkspartei.

Motion Quadri zu Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums abgelehnt (Mo. 14.3397)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Die Motion Rickli (svp, ZH) mit der Forderung nach einem vollständigen Bericht zum Service public durch Berücksichtigung dreier im Parlament damals noch nicht behandelter Postulate erlitt im Sommer 2016 dasselbe Schicksal wie bereits im Vorjahr die gleichlautende Motion Germann (svp, SH): Sie wurde von der Kantonskammer abgelehnt. Der Rat folgte dabei seiner beinahe einstimmigen Kommission, welche zuerst den sich in Arbeit befindenden Bericht zum Service public abwarten wollte, bevor ohne diese Grundlage weitere Schritte unternommen werden sollten. Die Annahme der Motion würde lediglich zur Verzögerung bei der Erstellung des Berichts führen. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr positiv zum Anliegen geäussert.

Motion Rickli verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4032)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)