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Die Chancen von «Civic Tech» nutzen will Damian Müller (fdp, LU). Der Luzerner Kantonsvertreter bemängelt die Strategie des Bundesrates für eine digitale Schweiz, die im gleichnamigen Bericht lediglich E-Voting als Instrument für eine Bereicherung der politischen Partizipation mittels Digitalisierung betrachte. Der Begriff «Civic Technology» bezeichnet Informationstechnologien mit denen das politische Engagement und die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gefördert werden soll. Müller regte an, dass der Bundesrat in einem durch sein Postulat verlangten Bericht darlegt, welche weiteren Möglichkeiten es gäbe: Digitale Technologien könnten zum Beispiel auch die Anhörungen und Vernehmlassungen oder die Interaktion mit Behörden sowie mit Politikerinnen und Politikern vereinfachen. Eine Weiterentwicklung des demokratischen Systems, auch ausserhalb von E-Voting und E-Government, sei zwingend nötig.
Der Bundesrat begrüsste das Postulat und schlug vor, einen gemeinsamen Bericht zum Postulat Müller und zum im Nationalrat bereits im Mai 2017 angenommenen Postulat Hausammann (Po. 17.3149) zu verfassen. Markus Hausammann (svp, TG) hatte damals angeregt, die Vernehmlassungsverfahren effizienter zu machen. Bundeskanzler Thurnherr machte in der Debatte freilich darauf aufmerksam, dass Digitalisierung kein Selbstzweck sei und man immer auch abwägen müsse, was an Zeit zu gewinnen und an Gehalt zu verlieren sei. Demokratie dürfe nicht mit dem «Messen der politischen Tageslaune» verwechselt werden. Der Rat nahm das Postulat stillschweigend an.

Chancen von «Civic Tech» nutzen
Dossier: Vote électronique

Die erst kürzlich umgesetzte Revision des Vernehmlassungsverfahrens habe sich gut eingespielt und insgesamt bewährt, weshalb das Postulat Hausammann abzulehnen sei, begründete Walter Thurnherr die Position des Bundesrates in der Sommersession 2017 im Nationalrat. Markus Hausammann (svp, TG) fordert eine weitere Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens, indem die wichtigsten Dokumente, insbesondere der Antwortbogen, vereinheitlicht und elektronisch verfügbar gemacht würden. Der administrative Aufwand für die Beantwortung einer Vernehmlassung sei nach wie vor immens. Man müsse sich mit unterschiedlichen Grundlagen (geltendes Recht, vorgeschlagene Gesetzesänderungen, Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, Antwortformular) herumschlagen, die zudem in jedem Departement unterschiedlich gestaltet und an unterschiedlichen Orten abrufbar seien. In einigen Ämtern müsse die Antwort elektronisch, in anderen auf vorgedruckten Formularen postalisch eingereicht werden. Dass das Anliegen nicht aus der Luft gegriffen sei und im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates noch vieles im Argen liege, zeige der Umstand, dass praktisch die ganze SPK-NR seinen Vorstoss mit unterzeichnet habe – so der Thurgauer weiter. Sein Anliegen wurde denn auch vom Nationalrat mit grosser Mehrheit unterstützt: 162 Stimmen überwogen die zwölf Gegenstimmen, die aus der FDP- (10) und der CVP-Fraktion (2) stammten (0 Enthaltungen), bei weitem.

Vereinfachung des Vernehmmlassungsverfahrens
Dossier: Vote électronique
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Nachdem die Motion Quadri (lega, TI) im Nationalrat praktisch keine Unterstützung fand, zog Thomas Aeschi (svp, ZG) gleichentags sein Postulat mit einem ähnlichen Anliegen zurück. Aeschi wollte prüfen lassen, ob die Einführung eines Finanzreferendums nötig sei. Gerade die Abstimmung über die Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen habe gezeigt, wie wichtig ein Mitspracherecht der Stimmbevölkerung bei Ausgabenbeschlüssen des Parlamentes sei. Der Bundesrat hatte noch im August 2014 in seiner ablehnenden Antwort geltend gemacht, dass die Diskussion um ein Finanzreferendum schon mehrere Male in den letzten Jahren ins Leere geführt habe.

Postulat Aeschi für Finanzreferenudm zurückgezogen (Po. 14.3489)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Das Postulat Vogler, das einen Bericht zu einer möglichen Erhöhung der Hürden für das Einreichen von Volksinitiativen gefordert hätte, wurde Ende 2015 abgeschrieben. Weil das vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Begehren bekämpft worden war, war es nicht stillschweigend überwiesen worden. Eine Diskussion zum Thema fand im Nationalrat allerdings nicht statt, womit die Forderung von der Traktandenliste gestrichen wurde, weil sie seit mehr als zwei Jahren hängig gewesen war.

Erhöhung der Hürden für das Einreichen von Volksinitiativen (Po. 13.4155)

Das Postulat von Karl Vogler (csp, OW), das vom Bundesrat einen Bericht fordert, mit dem Möglichkeiten für eine Erhöhung der Hürden für das Einreichen von Volksinitiativen aufgezeigt werden sollen, wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Vogler schlug neben der Erhöhung der Unterschriftenzahl und der Verkürzung der Sammelfristen – Forderungen, die im Berichtjahr von zahlreichen Kommentatoren unterstützt wurden – auch vor, dass Unterschriften künftig nur noch im Gemeindebüro abgegeben werden sollen. Allerdings beeilte sich die Regierung in ihrer Stellungnahme zu betonen, dass die bundesrätliche Empfehlung der Annahme des Begehrens nicht gleichzusetzen sei mit der Annahme von Forderungen zur Errichtung von höheren Hürden. Vielmehr könne mit dem Bericht das Initiativrecht analysiert und optimiert werden. Dies würde auch die aktuellen Diskussionen über Umsetzung, Ungültigkeit und Funktion der Volksinitiative allgemein bedienen. Die befürwortende Haltung des Bundesrates zu einem Postulat führt normalerweise zu dessen stillschweigender Annahme im Parlament. Allerdings wurde das Begehren von Toni Brunner (svp, SG) bekämpft, was bedeutet, dass es im Rat noch diskutiert werden muss. Diese Diskussion fand allerdings 2014 nicht mehr statt. Ein weiterer Vorschlag zur Eindämmung der Über-Nutzung des Instrumentes "Volksinitiative" wurde Anfang November von Alt-Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz vorgebracht. Sie schlug vor, Volksbegehren Interessengruppen vorzubehalten, die nicht in der Regierung vertreten sind. Die ursprüngliche Idee der Volksinitiative sei es, einen Kanal für Minderheitenanliegen zu gewährleisten, die sich sonst kein Gehör verschaffen können. Dies sei für Regierungsparteien, die Volksbegehren immer mehr auch als Wahlvehikel missbrauchen würden, sicher nicht der Fall.

Erhöhung der Hürden für das Einreichen von Volksinitiativen (Po. 13.4155)

Das Postulat der FDP, mit dem Grundlagen für ein klareres Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht geschaffen werden sollen, wurde im Nationalrat in der Frühjahrssession stillschweigend angenommen. Es verlangt eine Prüfung der Idee eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter und der Idee einer Hierarchie völkerrechtlicher Normen nach demokratischer Legitimation: Verträge (und Verfassungsartikel) mit obligatorischem Referendum würden gegenüber Verträgen (bzw. Gesetzen) mit fakultativen bzw. keinem Referendum höher gewichtet. Mit dem obligatorischen Referendum würde also ein Parallelismus geschaffen und Konfliktfälle zwischen Normen des Landesrechts und des Völkerrechts könnten entsprechend der Normstufe besser gelöst werden. Der Bundesrat war bereit, den Auftrag anzunehmen, und verwies in seiner Antwort auf seine Botschaft zur Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“, wo er einen vom Parlament allerdings abgelehnten Gegenvorschlag unterbreitet hatte, der das obligatorische Referendum für verfassungsändernde völkerrechtliche Verträge vorgesehen hätte.

Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht (Po. 13.3805)
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen
Dossier: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter

Die Jugendsession war Gegenstand eines vom Nationalrat angenommenen Postulates von Mathias Reynard (sp, VS). Ein Bericht des Bundesrates soll aufzeigen, wie man den Anliegen der Jugendlichen, die jeweils in Form von Petitionen eingereicht werden, besser gerecht werden kann. In der Regel entfalten die Petitionen nämlich kaum politische Wirkung. Dies kann als Desinteresse ausgelegt werden, was die Einrichtung 'Jugendsession', die das politische Engagement Jugendlicher fördere, desavouiere. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulates beantragt, in seiner Antwort aber auf seine Stellungnahme zu einer Interpellation Reynard verwiesen, wo er klar gemacht hatte, dass eine bevorzugte Behandlung der Petitionen aus der Jugendsession aus staatspolitischen Gründen nicht möglich sei, und dass hier vielmehr die parlamentarischen Kommissionen, welche die Petitionen behandelten, gefordert seien. Die Jugendsession 2014 fand Mitte November statt; die Jugendlichen diskutierten über die Position der Schweiz in Europa, über Rassismus und über Jugendarbeitslosigkeit.

Jugendsession

Im Februar 2012 reichte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-NR) ein Postulat ein, welches vom Bundesrat die Gegenüberstellung zweier Varianten der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels verlangt: Die Sanierung ohne zweite Röhre und die Sanierung mit einer kapazitätsneutralen zweiten Gotthardröhre. Der Bundesrat beantragte Anfang April die Annahme des Postulats und kündete einen konkreten Entscheid zum weiteren Vorgehen bei der Sanierung des Gotthardstrassentunnels für Mitte 2012 an. Das Postulat wurde im September des Berichtsjahrs überwiesen. Ebenfalls im Februar des Berichtjahres erlangte eine Studie der Economiesuisse viel Aufmerksamkeit, welche darlegte, wie eine zweite Röhre am Gotthard von Privaten finanziert und betrieben werden könnte. Neben der privaten Finanzierung stand vor allem die in der Studie errechnete notwendige Maut von CHF 14 - 21 pro Durchfahrt im Zentrum des Interesses. Während FDP und BDP sich der Idee gegenüber offen zeigten, lehnten die anderen Parteien den Vorschlag ab. Die CVP führte an, das Stimmvolk habe sich schon mehrfach gegen eine zweite Röhre geäussert. Die GLP ortete in der privaten Maut am Gotthard Rosinenpickerei. Die SVP lehnte die private Finanzierung mit der Begründung ab, die Autofahrer dürften nicht erneut zur Kasse gebeten werden. Am 27. Juni teilte der Bundesrat entgegen seiner bisher ablehnenden Haltung mit, dass die Sanierungsvariante mit einer zweiten Röhre (aber ohne Kapazitätserweiterung) bezüglich Aufwand, Kosten und Sicherheit die langfristig sinnvollste Lösung sei. Der Bundesrat will den Alpenschutzartikel mit einer gesetzlich verankerten Beschränkung auf eine Fahrspur pro Richtung wahren. Für diese Variante spricht laut Bundesrat die Nachhaltigkeit der Investitionen: Während teure flankierende Massnahmen bei der Sanierung ohne zweite Röhre nach der Sanierung keinen Mehrwert hinterlassen, bietet die teurere Variante mit einer zweiten Röhre nach der Sanierung einen bleibenden grossen Vorteil in der Sicherheit und im Unterhalt. Die neue Tunnelröhre kann bestenfalls 2017 in Betrieb genommen werden, die alte Röhre wird im Anschluss während rund zweieinhalb Jahren saniert. Danach sollen beide Röhren je einspurig in je eine Richtung geöffnet werden. Der Entscheid des Bundesrates provozierte ein breites mediales Echo. So schrieb etwa die NZZ in einem Kommentar, der Bundesrat riskiere am Gotthard einen Dammbruch und erteile einer effizienten Verkehrspolitik eine Absage. Das bürgerliche Lager mit CVP, SVP und FDP begrüsste die Sanierungsvariante mit zweiter Röhre und die Wirtschaftsverbände zeigten sich erfreut. SP und Grüne sowie der VCS und die Alpen-Initiative lehnten die zweite Röhre ab und kritisierten den Entscheid als falsch, blauäugig und den Volkswillen verachtend. Während das Tessin mit Genugtuung auf den Entscheid reagierte, dominierte in Uri Enttäuschung. Städte und Agglomerationen äusserten Bedenken, dass durch den Bau einer zweiten Röhre die finanziellen Mittel für andere wichtige Strasseninfrastrukturprojekte fehlen werden. Das UVEK eröffnete im Dezember 2012 eine Vernehmlassung, welche bis April 2013 dauert.

Gegenüberstellung einer Sanierung des Gotthard-Strassentunnels und einer kapazitätsneutralen zweiten Gotthardröhre (12.3016)
Dossier: Sanierung des Gotthard-Strassentunnels

Die Frage, ob und wie der Ausgang von Wahlen und Volksabstimmungen durch publizierte Ergebnisse von Meinungsumfragen beeinflusst wird, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Immerhin bestehen in einigen Staaten gesetzliche Vorschriften über den Mindestabstand zwischen den letzten Veröffentlichungen und dem Wahl- resp. Abstimmungstag. In der Schweiz halten sich die Meinungsforschungsinstitute freiwillig an eine Frist von zehn Tagen. Diese Vorsichtsmassnahme droht nun durch die allgemeine Einführung der brieflichen Stimmabgabe, welche bereits drei bis vier Wochen vor dem Urnengang ausgeübt werden kann, bedeutungslos zu werden. Ständerat Büttiker (fdp, SO) lud deshalb den Bundesrat ein, die eventuellen Auswirkungen von während Kampagnen veröffentlichten Umfrageresultaten wissenschaftlich abklären zu lassen. Der Ständerat überwies sein Postulat gegen den Willen des Bundesrates, der für diese Thematik kein Geld ausgeben wollte.

Meinungsumfragen

In seiner Antwort auf ein Postulat Caccia (cvp, TI) versicherte der Bundesrat, dass er die Weiterführung der politischen Statistik durch das Bundesamt für Statistik für notwendig erachte.

In seiner Antwort auf ein Postulat Caccia (cvp, TI) versicherte der Bundesrat, dass er die Weiterführung der politischen Statistik durch das Bundesamt für Statistik für notwendig erachte [51]

Neunzehn Nationalrätinnen aus verschiedenen Parteien nutzten die Fragestunde vom 12. Juni zu einer konzertierten Aktion gegen die Untervertretung der Frauen in den Expertenkommissionen des Bundes. Bundespräsident Delamuraz sicherte zu, dass die Landesregierung in Zukunft der Steigerung des zur Zeit 4 Prozent betragenden Frauenanteils in den rund 370 ausserparlamentarischen Kommissionen vermehrt Beachtung schenken werde. Mit der Überweisung eines Postulats Hubacher (sp, BS) verlangte der Nationalrat daraufhin die Ausarbeitung von Szenarien, welche Massnahmen beschreiben, mit denen der Frauenanteil auf 25 Prozent bis zum Jahr 1991 und auf 50 Prozent bis zum Jahr 1995 erhöht werden kann.

Frauenanteil in den Expertenkommissionen (Po. 89.458)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz