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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats veröffentlichte ihren Bericht zur parlamentarischen Initiative Zwingli (fdp, SG) für ein Verbot von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen. Die Kommissionsmehrheit beantragte, durch eine Revision von Art. 121 BV derartige Bestimmungen zu verbieten, da diese rechtsgültige Entscheide annullierten und damit die Rechtssicherheit gefährdeten. Eine praktisch gleich starke Minderheit sprach sich für die Beibehaltung der bisherigen liberalen Praxis aus. Ein Grund, weshalb Volksinitiativen in letzter Zeit oft mit Rückwirkungsklauseln versehen waren, bestand darin, dass sich nach Ansicht der Initianten die Behandlung ihres Begehrens ungebührlich verzögert hat. In der Kommission war der Antrag unbestritten, dass die maximale Behandlungsfrist für Volksinitiativen nicht mehr bis zum Abschluss der parlamentarischen Behandlung, sondern bis zur Volksabstimmung vier Jahre betragen soll. Der Bundesrat stellte sich in seiner Stellungnahme in bezug auf die Rückwirkung hinter den Nichteintretensantrag der Minderheit und schlug zudem vor, die Behandlungsfristen nicht auf Verfassungsstufe sondern im Rahmen der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte zu regeln.

Pa. Iv Zwingli, Verbot von Rückwirkeklausel in Initiativen

Im Nationalrat plädierten die Fraktionen der SP, der Grünen, von LdU/EVP und der SD/Lega sowie auch Bundeskanzler Couchepin im Namen des Bundesrates für Nichteintreten, blieben aber mit 95:69 Stimmen in der Minderheit. In der Detailberatung stimmte der Rat dem Verbot der Rückwirkungsklauseln zu. In bezug auf die maximale Behandlungsfrist für Initiativen beschränkte er sich darauf, in die Verfassung nur das Prinzip aufzunehmen, die Bestimmung dieser Frist jedoch dem Ausführungsgesetz zu überlassen.

Pa. Iv Zwingli, Verbot von Rückwirkeklausel in Initiativen

Bei den Parlamentswahlen im Kanton Neuenburg ergab sich ein Rechtsrutsch. Die FDP und die LP gewannen je vier Sitze hinzu; die SP verlor sechs Sitze und 5,8% Wähleranteil. Auch die Grünen erlitten zwei Verluste (ein 1989 auf der "Liste libre" Gewählter war der Fraktion der grünen Partei "Écologie et Liberté" beigetreten). Indem die Bürgerlichen acht von zehn Sitzen, die sie im Jahre 1989 verloren hatten, zurückgewannen, konnten sie ihre knappe Mehrheit von 59 auf 67 von 115 Sitzen ausbauen. Eine längerfristige Analyse lässt erkennen, dass die Neuenburger Wahlen seit 1981 durch abwechselnde Pendelausschläge zwischen dem bürgerlichen und dem linken Lager gekennzeichnet sind. In Wähleranteilen ausgedrückt ist die LP mit 33,4% die stärkste Partei, während die SP mit 39 Sitzen aber über ein Mandat mehr verfügt. Die Stimmbeteiligung sank gegenüber 1989 um 4%, wobei in den traditionell eher links wählenden Bezirken La Chaux-de-Fonds und Le Locle eine um 7% resp. 5% geringere Beteiligung zu verzeichnen war. Im übrigen wurden verschiedene bekannte Persönlichkeiten wie der Fraktionspräsident der SP, der PdA-Parteisekretär sowie der Präsident der Neuenburger Grünen nicht mehr gewählt. Die Frauen konnten ihre Vertretung verdoppeln und erreichten einen Anteil von 32,8%.

Wahlen Grosser Rat Neuenburg 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Wie bei den Neuenburger Parlamentswahlen fand auch bei den Wahlen in die Regierung ein Rechtsrutsch statt. Es gelang dem Bürgerblock, zusammengesetzt aus FDP und LP, die seit 1989 herrschende rot-grüne Dominanz in der Regierung schon im ersten Wahlgang zu sprengen. Pierre Hirschy (lp), welcher erst seit 1992 im Amt ist, erreichte das beste Resultat, gefolgt von seinem Parteikollegen Jean Guinand, welcher die Nachfolge von Jean Cavadini übernahm. Ebenfalls neu in die Regierung wurde Maurice Jacot (fdp) gewählt. Die beiden bisherigen Sozialdemokraten Francis Matthey und Pierre Dubois landeten auf den beiden letzten Plätzen. Der Parteilose, dem links-grünen Lager zugehörige und von der SP, PdA und der GP unterstützte Michel von Wyss wurde nicht mehr gewählt. Diese Abwahl wurde nicht zuletzt auch seiner Profillosigkeit sowie seiner umstrittenen Spitalpolitik zugeschrieben.

Regierungsratswahlen Neuenburg 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Bei den Solothurner Wahlen ergaben sich im Gegensatz zu 1989 nur wenige Sitzverschiebungen. Der allgemeinen Tendenz entsprechend gehörte die CVP auch hier zu den Verliererinnen; mit drei Mandatsverlusten und 1,2% weniger Wähleranteil konnte sie den Schaden aber in Grenzen halten. Auch die GP musste einen ihrer neun Sitze abgeben. Davon profitieren konnte die SP, welche insgesamt drei Mandate hinzugewann, aber auch die FDP, die einen Sitz zurückeroberte, nachdem sie 1989 elf Mandate verloren hatte. Weder die neu antretende SVP, noch die Schweizer Demokraten oder die kleinen Parteien der Mitte, LdU und EVP, konnten einen Sitz ergattern. Für Aufsehen sorgte die Tatsache, dass sowohl die AP als auch die SD Kandidaten in andern als ihren Wohnbezirken aufstellten. Die SD blieb auch mit dieser Methode weiterhin erfolglos, während die AP mit sieben Mandaten auf dem Stand der letzten Wahlen verharrte. Auch die Jungliberale Bewegung, welche in Olten mit einer eigenen Liste kandidierte, blieb erfolglos; in den übrigen Bezirken figurierten die Jungliberalen auf der Liste der FDP. Auf der Gewinnerseite befanden sich vor allem die Frauen, welche mit 50 Mandaten (34,7%) ihren Anteil gegenüber den letzten Wahlen mehr als verdreifachen konnten (zu Beginn der Legislatur waren es 16, am Ende 22 Rätinnnen gewesen). Der sogenannte "Brunner-Effekt" führte unter anderem dazu, dass ähnlich wie im Kanton Aargau verschiedene prominente männliche Abgeordnete, darunter auch der Präsident der Solothurner SP, abgewählt wurden.

Kantonsratswahlen Solothurn 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission beschloss der Nationalrat, einer parlamentarischen Initiative Rebeaud (gp, GE), welche sowohl ein Verbot für den Massenversand von Unterschriftenlisten als auch für die Entlöhnung von Unterschriftensammlern gefordert hatte, keine Folge zu geben. Beide Vorschläge wurden als nicht praktikabel beurteilt.

Verbot für bezahlte Unterschriftensammler

Im März befasste sich der Nationalrat mit Massnahmen gegen die vor allem in grossen Kantonen als zu gross empfundene Anzahl von Listen bei den Nationalratswahlen. Da der Bundesrat in Aussicht gestellt hatte, noch im laufenden Jahr seine Vorschläge für eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, in welcher auch dieses Thema angeschnitten würde, entschied sich der Nationalrat dafür, einer 1991 eingereichten parlamentarischen Initiative Spoerry (fdp, ZH) keine Folge zu geben. Immerhin verabschiedete er eine Motion, welche generell entsprechende Massnahmen verlangt. Da das in der Initiative Spoerry enthaltene Verbot von Listenunterverbindungen sowohl in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission als auch im Plenum stark umstritten war, wurde es im Motionstext lediglich unverbindlich als Möglichkeit aufgeführt. Eine weniger umstrittene Motion des Nationalrats verlangte vom Bundesrat die Staffelung der für die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Unterschriftenzahl nach der Kantonsgrösse.

Massnahmen zur Bekämpfung der Listenflut (Pa.Iv. 91.434)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

Im Kanton Aargau gingen die Sozialdemokraten und die Frauen als Siegerinnen aus den Parlamentswahlen hervor. Die SP, welche in allen Bezirken eine Listenverbindung mit den Grünen eingegangen war, konnte ihre sieben Sitzverluste aus dem Jahre 1989 wieder ausgleichen und wurde mit 44 Mandaten und 19,8% Wähleranteil wieder zur stärksten Partei. Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP spannten ebenfalls in vielen Bezirken zusammen. Die Erosion der FDP und vor allem der CVP setzte sich allerdings fort. Während die FDP mit vier Mandatsverlusten den Schaden begrenzen konnte, musste die CVP inklusive den Sitz der Jungen Liste Zurzach (Fraktionsgemeinschaft) acht Sitzverluste verkraften, wobei allerdings die Junge CVP (Liste Junge Leute Baden und Muri) zwei Mandate eroberte. Unter den bürgerlichen Regierungsparteien konnte einzig die SVP ihren Bestand um zwei Sitze auf 36 erhöhen und auch ihren Wähleranteil verbessern. Die Wähleranteile der vier grossen Parteien haben sich einander angenähert und bewegen sich zwischen 17,7% und 19,8%. Die Grünen verloren vier von elf Sitzen. Die kleinen Parteien der Mitte, der Landesring und die EVP, verloren je einen Sitz. Hingegen konnte die Auto-Partei wiederum kräftig zulegen. Nachdem sie bei ihrem ersten Auftritt 1989 zwölf Mandate erobert hatte, gewann sie jetzt nochmals sieben Sitze hinzu und erreichte 9,5% Wähleranteil. Den grössten Sieg verzeichneten jedoch die Frauen. Sie konnten 26 Sitze zusätzlich erobern und erreichten mit 63 Mandaten einen Anteil von 31,5%. Den höchsten Frauenanteil verzeichnete die SP mit 65,9%. Unter den zwölf abgewählten Männern war Heinrich Buchbinder (sp) der Prominenteste. Die starke Erhöhung des Frauenanteils war zum Teil auch als Reaktion der weiblichen Wahlberechtigten auf die Nichtwahl Christiane Brunners (sp) als Bundesrätin zurückzuführen. Die Stimmbeteiligung war mit 45% relativ hoch, nachdem sie 1989 mit knapp 36% einen Tiefpunkt erreicht hatte. Die höhere Beteiligung kann teilweise damit erklärt werden, dass gleichzeitig mit den kantonalen Wahlen auch eidgenössische Abstimmungen stattfanden.

Wahlen Grosser Rat Aargau 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Bei den Walliser Grossratswahlen setzte sich der Erosionsprozess der CVP/CSP, welche vier Mandate von bisher 79 und 3,5% Wähleranteil einbüsste, weiter fort. Zwar ist die rückläufige Tendenz der Christlichdemokraten hier langsamer als in den anderen Landesgegenden, die CVP hat aber seit 1961 stetig Verluste hinnehmen müssen und immerhin insgesamt 13 Mandate eingebüsst. Auf der Gewinnerseite standen die FDP sowie die SP, welche je zwei zusätzliche Sitze erobern konnten. Die unter verschiedenen Namen auftretenden Liberalen (LP Sierre, Hérens, Sion, Entremont, Centre libéral et indépendant Martigny, Liste Parti chrétien-social/libéral Conthey) konnten ihren Besitzstand von fünf Mandaten halten und bilden weiterhin eine Fraktion (sie hatten nach den letzten Wahlen unter Beizug von zwei auf christlichsozialen und unabhängigen Listen gewählten Parlamentariern einen Zusammenschluss erwirkt). Die Frauen konnten ihre Sitzzahl um fünf auf 14 erhöhen (10,8%).

Grossratswahlen Wallis 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Wallis
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Aus den Reihen der nationalrätlichen Gegner eines Verbots von rückwirkenden Bestimmungen wurde der Vorschlag gemacht, dass Geschäftsverkehrsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Bundesversammlung auch Verwaltungsakte von ausserordentlicher Tragweite wieder in der Form eines referendumsfähigen allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses verabschieden kann, wie dies bis 1962 möglich war. Die Fronten im Nationalrat waren dieselben wie in der Frage des Verbots rückwirkender Bestimmungen: die bürgerliche Mehrheit lehnte die mit einer parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) angestrebte Erweiterung der direktdemokratischen Rechte ab.

Pa. Iv Zwingli, Verbot von Rückwirkeklausel in Initiativen

Gleichzeitig mit der Wahl der Berner Gemeinderäte fand auch die Wahl für das bisher vom Freisinnigen Bircher gehaltene Stadtpräsidium statt. Im ersten Wahlgang erreichte niemand das absolute Mehr. 43,2% der Stimmen entfielen auf Klaus Baumgartner (sp), Theres Giger (fdp) erzielte 28,2% und Josef Bossart (cvp) 17%. Im zweiten Wahlgang wurde, nachdem die freisinnige Giger nicht mehr kandidierte, Klaus Baumgartner von rund 62% der Stimmenden bei einer Beteiligung von 33,7% gewählt. Sein Konkurrent Bosshart (cvp), welcher von den rechtspopulistischen Parteien, nicht aber von FDP und SVP unterstützt wurde, erhielt 36% der Stimmen.

Wahl Stadtpräsidium Bern 1992
Dossier: Kommunale Wahlen 1992

Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft zur Waffenplatzinitiative festgestellt, dass eine Rückwirkungsklausel bei Volksinitiativen in der bisheriger Praxis zugelassen war. Da dem Initiativrecht keine materiellen Schranken (mit Ausnahme der faktischen Durchführbarkeit und der Einheit der Materie) gesetzt sind, plädierten der Staatsrechtler Schindler – der im Auftrag des Bundesrates ein Gutachten erstellt hatte – sowie auch seine Kollegen Eichenberger und Kölz, welche die Frage im Auftrag einer Ständeratskommission abgeklärt hatten, gegen eine Ungültigkeitserklärung von Initiativen mit Rückwirkungsklauseln. Das Parlament schloss sich bei der Waffenplatzinitiative diesen Überlegungen an und erklärte sie für gültig.

Gültigkeit der Waffenplatzinititative
Dossier: Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen (SG)

Als 1991 eine Rekordzahl von Referenden lanciert worden war, sprachen einige bereits von einem Beweis für den Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Behörden. Die Abstimmungsresultate zeigten nun, dass die grosse Zahl der Referenden wohl eher damit zu tun hatte, dass im heutigen Kommunikationszeitalter mit Leichtigkeit die erforderlichen Unterschriften gesammelt werden können, als mit einer breiten Opposition gegen die Parlamentsmehrheit. Während im langjährigen Mittel jedes zweite fakultative Referendum zu einer Ablehnung des Parlamentsbeschlusses führt, sank die Erfolgsquote für die Opposition in diesem Jahr auf weniger als einen Viertel. Bei den neun infolge eines fakultativen Referendums zur Abstimmung gelangenden Vorlagen konnten die Gegner nur gerade zweimal – bei der Verbesserung der Entschädigung resp. der Infrastruktur für die Parlamentarier – eine Mehrheit der Stimmbürger hinter sich scharen. Im Berichtsjahr wurden nur noch gegen zwei Parlamentsbeschlüsse (Treibstoffzollerhöhung bzw. Krankenkassen) das Referendum lanciert.

Referenda

Im Berichtsjahr wurden vier neue Volksinitiativen eingereicht. Drei davon hatten die Sicherheitspolitik zum Thema (gegen Kampfflugzeuge von der GSoA ; für eine Reduktion des Militärbudgets resp. für ein Waffenausfuhrverbot von der SP), ein von den SD eingereichtes Volksbegehren verlangt eine restriktivere Flüchtlingspolitik. Bei der gegen den Kauf der F/A-18-Kampfflugzeuge gerichteten Volksinitiative erzielte die GSoA eine 'inoffizielle' Rekordzahl von rund 500 000 Unterschriften. Inoffiziell deshalb, weil die GSoA aus Zeitgründen – sie wollte ihr Begehren noch vor dem Kaufentscheid des Nationalrats einreichen – nur 181 707 Unterschriften beglaubigen liess und die restlichen 320 000 als Petition einreichte.

Übersicht der Volksinitiativen pro Jahr

Alle drei dem Volk zur Abstimmung vorgelegten Initiativen scheiterten (Krankenkassen, Tierversuche und Gewässerschutz). Beim Gewässerschutz konnte sich immerhin der von den Initianten ebenfalls unterstützte indirekte Gegenvorschlag durchsetzen. Damit stieg die Zahl der Ende 1992 hängigen, d.h. eingereichten, aber noch nicht dem Volk zum Entscheid vorgelegten Volksinitiativen von 15 auf 16. Die Zahl der im Berichtsjahr neu lancierten Volksinitiativen ist auf 10 (Vorjahr: 8) angestiegen.

Übersicht der Volksinitiativen pro Jahr

Bei der Gesamterneuerungswahl der fünfköpfigen Aargauer Regierung, welche seit 1988 nicht mehr im selben Jahr wie die Parlamentswahlen stattfindet, kämpften sieben Kandidaten und eine Kandidatin um die Wählergunst. Die frei werdenden Sitze der zwei zurücktretenden Regierungsräte, Rickenbach (fdp) und Schmid (sp), liessen eine Konkurrenzsituation innerhalb der bürgerlichen Parteien entstehen, da die SVP einen zweiten Sitz forderte. Ausserdem stellte die Auto-Partei, welche über 13,2% Wähleranteil verfügt, National- und Grossrat Moser als Kampfkandidat gegen den sozialdemokratischen Bewerber auf, der den seit 1985 einzig verbliebenenen Sitz seiner Partei verteidigte. Im ersten Wahlgang schafften die drei Bisherigen Wertli (cvp), Siegrist (svp), Pfisterer (fdp) sowie Nationalrat Silvio Bircher (sp), Nachfolger für den bisherigen Erziehungsdirektor Schmid, das absolute Mehr. (Für Bircher rückte der 1991 abgewählte Zbinden in den Nationalrat nach.) Die hohe Stimmbeteiligung von 59,9% war unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Wahlen gleichzeitig mit der Abstimmung über den Beitritt zum EWR stattfanden. Im zweiten Wahlgang gelang es der freisinnigen Kandidatin Stéphanie Mörikofer, den zweiten Sitz der FDP gegen die Bewerber der SVP und EVP sowie gegen den wild kandididierenden und von der Auto-Partei unterstützten Luzi Stamm (fdp) zu verteidigen. Die als erste Frau in die Aargauer Regierung gewählte Kandidatin distanzierte ihren Herausforderer aus der SVP mit über 14'000 Stimmen klar. Wie üblich in zweiten Wahlgängen fiel die Stimmbeteiligung mit 22% sehr gering aus.

Regierungsratswahlen Aargau 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1992

Die Auseinandersetzungen über den EWR belebten nicht nur die Diskussion über das Regierungssystem, sondern gaben auch neuen Ideen bei der Ausgestaltung der Volksrechte Auftrieb. Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz im Rahmen des EWR zukünftig hätte EG-Recht fristgerecht übernehmen müssen, schlugen die SP und später auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-NR) die Einführung des konstruktiven Referendums vor. Dieses neue Volksrecht würde es den Gegnern eines Behördenentscheides erlauben, diesen weiterhin mit einem Referendum zu bekämpfen, gleichzeitig aber einen eigenen, allerdings ebenfalls mit dem EG-Recht verträglichen Gegenvorschlag einzubringen. Nach Ansicht der Kommission hätte damit die Schweiz den EWR-Verpflichtungen in bezug auf rasche Gesetzesanpassungen genügen können, ohne die Volksrechte abbauen zu müssen. Da der Nationalrat der Meinung war, dass die EWR-Vorlage nicht auch noch mit der Schaffung von neuen Volksrechten belastet werden sollte, zog die Kommission ihren Vorschlag zwecks weiterer interner Beratung zurück. Die Idee des konstruktiven Referendums ist nicht allein auf Bundesebene im Gespräch. Anlässlich der Totalrevision der bernischen Verfassung beantragte die Verfassungskommission die Einführung dieses neuen, hier Volksvorschlag genannten Instruments. Der Grosse Rat lehnte dies zwar knapp ab, beschloss aber, den endgültigen Entscheid darüber dem Volk als Variantenabstimmung im Rahmen des Entscheids über die neue Verfassung zu überlassen.

Einführung des Konstruktiven Referendums im Kanton Bern 1993

Im Sankt Galler Stadtrat (Exekutive) blieb die parteipolitische Zusammensetzung (2 CVP, 2 FDP, 1 SP) gleich; für das Amt des abtretenden Karl Rudolf Schwizer (cvp) kam es zu einer Kampfwahl, wobei aber der Herausforderer des LdU, Reto Antenen, gegen den von der CVP nominierten Nachfolgekandidaten Franz Hagmann klar unterlag. Das beste Ergebnis erzielte der bisherige Stadtammann Christen (sp). Die Stimmbeteiligung bei den Exekutivwahlen fiel mit 51% relativ hoch aus.

Kommunale Wahlen Exekutive Sankt Gallen 1992
Dossier: Kommunale Wahlen 1992

Spannungslos und ohne Überraschungen verlief die Bestätigung der fünf bisherigen Regierungsräte im Kanton Schaffhausen, da weder Demissionen noch Kampfkandidaten angesagt waren. Ein besonderes Merkmal dieser Wahlen bestand in der Tatsache, dass die Mehrheit der Stimmzettel (über 58%) leer oder ungültig eingegeben wurde. Das beste Resultat erzielte Ernst Neukomm (sp). Die Beteiligung sank von 68,2% bei den letzten Wahlen auf 60,2%.

Regierungsratswahlen Schaffhausen 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Schaffhausen
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1992

Die im Vorjahr in Schwung gekommene Diskussion über die Zulässigkeit von Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen wurde im Berichtsjahr aus aktuellem Anlass weitergeführt. Zuerst hatte das Parlament zur Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug» Stellung zu nehmen. Dieses Begehren wurde primär zur Verhinderung des 1989 von der Bundesversammlung beschlossenen Waffenplatzes Neuchlen (SG) eingereicht und ist deshalb mit einer Rückwirkungsklausel ausgestattet. Noch während dieser Auseinandersetzung reichten Armeegegner eine Volksinitiative ein, welche den Parlamentsbeschluss für den Kauf von F/A-18-Kampfflugzeugen ebenfalls mit einer rückwirkenden Bestimmung zu Fall bringen'will. Einige bürgerliche Parlamentarier – unter ihnen der Berner Ständerat Zimmerli (svp) – sprachen sich ,für eine Ungültigkeitserklärung der Waffenplatzinitiative aus, da mit ihr im nachhinein ein gemäss Verfassung dem Parlament zustehender Entscheid korrigiert werden soll und damit die Volksinitiative den Charakter eines nicht vorgesehenen Referendums erhalte.

Gültigkeit der Waffenplatzinititative
Dossier: Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen (SG)

Ein Vorschlag, wie vermieden werden könnte, dass vom Parlament beschlossene grosse Rüstungsgeschäfte und Bauprojekte mit rückwirkenden Volksinitiativen bekämpft werden, kam vom Staatsrechtler Kölz und wurde auf politischer Ebene von Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) in Form einer parlamentarischen Initiative aufgenommen. Diese verlangt, dass die Bundesversammlung auch Verwaltungsakte von ausserordentlicher Tragweite in der Form eines allgemeinverbindlichen – und damit dem fakultativen Referendum unterstellten – Bundesbeschlusses fassen kann. Gemäss Kölz hatte die anlässlich der Verfassungstotalrevision von 1874 eingeführte Rechtsform des allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses ursprünglich die Bedeutung eines Verwaltungsreferendums für wichtige Entscheide. Sie war dann aber 1962 im Rahmen einer Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes restriktiver gefasst worden, indem ihre Anwendung auf zeitlich befristete gesetzgeberische Entscheide beschränkt wurde.

Pa. Iv. Rechsteiner Referendum bei Verwaltungsakten
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

Für den aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen (und kurz nach der Ersatzwahl verstorbenen) René Bärtschi (sp) wurde Dori Schaer-Born (sp) bei einer Wahlbeteiligung von 34,1 % in die Berner Regierung gewählt. Nach Leni Robert ist damit zum zweiten Mal eine Frau in die Berner Kantonsregierung gewählt worden. Sie distanzierte ihre Herausforderer von der Auto-Partei und der Eidgenössisch-Demokratischen Union — der Kandidat der EDU wurde auch vom kantonalen Gewerbeverband unterstützt — sehr deutlich.

Ersatzwahl Regierungsrat Bern 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1992

Für den zurückgetretenen Max Egger (cvp) wurde in Solothurn im zweiten Wahlgang bei einer Beteiligung von 40,8% Thomas Wallner (cvp) gewählt. Nationalrat Ernst Leuenberger (sp), welcher den im Jahre 1985 an die CVP verlorenen Regierungssitz zurückerobern wollte, wurde im zweiten Wahlgang relativ deutlich distanziert, nachdem im ersten Durchgang die Resultate der beiden Kandidaten noch sehr nahe beieinander gelegen hatten.

Ersatzwahl Regierungsrat Solothurn 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1992

Auch wenn das Parlament diese aktuellen sicherheitspolitischen Streitfragen nicht zum Anlass für eine Praxisänderung nehmen wollte, wird das Thema im Gespräch bleiben. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats beschloss mit knappem Mehr, die im Vorjahr überwiesene parlamentarische Initiative Zwingli (fdp, SG) weiter zu behandeln und abzuklären, welche neuen Bestimmungen geschaffen werden müssten, um Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen in Zukunft zu verbieten.

Pa. Iv Zwingli, Verbot von Rückwirkeklausel in Initiativen

Von den zwölf Kandidaten für die siebenköpfige Schwyzer Regierung erreichten nur zwei im ersten Wahlgang bei einer Beteiligung von 38,4% das absolute Mehr: Landammann und Finanzdirektor Marty (cvp) und seine Parteikollegin Margrit Weber-Röllin. Der zweite Wahlgang brachte keine Änderung der seit 1944 geltenden "Zauberformel" für die parteipolitische Zusammensetzung (4 CVP, 2 FDP, 1 SP). Überraschend war aber, dass die beiden bisherigen Regierungsräte Bruhin (fdp) und Wyrsch (sp) hinter die drei Neuen, Kälin (cvp), Camenzind (fdp) und Inderbitzin (cvp) zu stehen kamen. Die Beteiligung betrug im zweiten Wahlgang lediglich 14,4%, was die niedrige Motivation der Bevölkerung angesichts der drei sich gegenseitig unterstützenden Regierungsparteien widerspiegelte. Die zwei grünen Kandidaten sowie jener der Demokratischen Autopartei stellten keine ernstzunehmende Konkurrenz dar.

Regierungsratswahlen Schwyz 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Schwyz
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1992