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Die parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) für die Einführung der Gesetzesinitiative wurde vom Nationalrat mit 97 zu 74 relativ knapp abgelehnt. Der Initiant hatte vergeblich argumentiert, es gelte, angesichts der Probleme mit der allgemeinen Volksinitiative, den Bürgerinnen und Bürgern ein griffiges Instrument zur Verfügung zu stellen, das sich in allen Kantonen bewährt habe. Ausserdem verlängerte der Nationalrat die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage für die Einführung des Finanzreferendums (pa. Iv. der SVP, 03.401) bis zur Herbstsession 2008.

Parlamentarische Initiative 2004 zur Einführung der Gesetzesinitiative (04.458)
Dossier: Vorstösse für eine Einführung der Gesetzesinitiative

Die SPK des Nationalrats sprach sich gegen eine parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) für die Einführung der Gesetzesinitiative aus. Mit der vom Volk gutgeheissenen allgemeinen Volksinitiative werde es nach Ansicht der SPK in Zukunft möglich sein, ein auf Gesetzesstufe umzusetzendes Anliegen mit einer Volksinitiative zu verlangen, ohne dass dazu noch ein neues Volksrecht eingeführt werden müsse.

Parlamentarische Initiative 2004 zur Einführung der Gesetzesinitiative (04.458)
Dossier: Vorstösse für eine Einführung der Gesetzesinitiative

Auf Antrag seiner SPK gab der Nationalrat einem Vorstoss der SVP-Fraktion keine Folge, welcher die Einführung des Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu beträchtlichen Mehrausgaben führen. Gemäss diesem Vorschlag hätte eine qualifizierte Minderheit von je einem Drittel der Mitglieder beider Kammern in solchen Fällen eine Volksabstimmung anordnen können. Eines der Hauptgegenargumente der SPK-Sprecher Beck (lp, VD) und Gross (sp, ZH) war, dass damit die Parlamentarier davon dispensiert würden, breit akzeptierte Kompromisse zu finden und sich darauf beschränken könnten, das Volk laufend zu Plebisziten über Ausgaben aufzurufen. Zudem seien die Volksrechte bereits gut ausgebaut, da die meisten rechtlichen Grundlagen der Ausgabenbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt seien. Das finanzpolitische Behördenreferendum wird in einigen Kantonen praktiziert (u.a. ZH). (Zur Einreichung der Initiative im Vorjahr siehe hier.)

Keine Chance für das Behördenreferendum auf Bundesebene (03.402)

Eine etwas weniger radikale Verkürzung der Behandlungsfristen, nämlich auf 18 Monate von der Einreichung bis zur Volksabstimmung, strebte eine parlamentarische Initiative Maspoli (lega, TI) an. Obwohl sein Vorstoss von 57 Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet worden war, und sich auch die SPK nur knapp für eine Ablehnung ausgesprochen hatte, wurde er im Plenum mit 102:39 Stimmen deutlich verworfen. Kommissionssprecher Gross (sp, ZH) hatte in seinem Votum gegen den Vorstoss zwei Argumente in den Vordergrund gestellt. Erstens die Tatsache, dass mit den in den letzten Jahren erfolgten Verkürzungen der Behandlungsfristen eine Hinhaltetaktik durch die Behörden, wie früher nicht selten praktiziert, verunmöglicht worden sei. Als zweitens Argument führte er die praktische Funktion der Volksinitiative in ihrer schweizerischen Ausprägung an. Im Gegensatz etwa zur Praxis in Kalifornien (wo die Volksabstimmung unmittelbar nach der Einreichung stattfindet) sei diese in der Schweiz nicht ein reines Machtinstrument gegen das Parlament, sondern habe vielmehr die Wirkung eines Auslösers von breiten politischen Diskussionen und motiviere die Behörden dazu, nach neuen Lösungen für offensichtliche Probleme zu suche.

Verkürzung der Behandlungsfristen auf 18 Monate

Da in den letzten Jahren vermehrt Volksinitiativen angenommen worden sind (fünf seit 1982), stellt sich häufiger als früher das Problem, ob das Parlament - das sich in der Regel gegen die Begehren ausgesprochen hat - beim Erlass der Ausführungsgesetzgebung die Intentionen der Initianten ausreichend umsetzt. In jüngster Vergangenheit wurde diese korrekte Ausführung etwa bei der 1. August-Initiative (keine Lohnzahlungsgarantie) oder bei der Alpeninitiative (Bau der N9 bis Brig/VS) bestritten. Nationalrat Gross (sp, ZH) möchte für diese Fälle eine Rekursmöglichkeit einführen. Gemäss seiner 1993 eingereichten parlamentarischen Initiative sollen 10 000 Bürger und Bürgerinnen vom Bundesgericht eine Überprüfung der Übereinstimmung der Gesetzgebung mit dem Verfassungsauftrag verlangen können. Die Kommissionsmehrheit sprach sich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen eine, wenn auch nur selektive, Verfassungsgerichtsbarkeit aus und verwies zudem auf die Möglichkeit, eine unbefriedigende Ausführungsgesetzgebung mit dem Referendum zu bekämpfen. Das Plenum teilte diese Ansicht und lehnte den Vorstoss mit 65:36 Stimmen ab.

Disskussion um die Rekursmöglichkeit gegen Umsetzungen von Initiativen
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

Es kam seit 1848 erst sechsmal vor, dass eine Verfassungsvorlage am fehlenden Ständemehr scheiterte (das letzte Mal der Energieartikel 1983). Am 12. Juni wurde diese Liste um zwei weitere Fälle erweitert: die erleichtere Einbürgerung (bei einem zustimmenden Volksmehr von 52,8%) und der Kulturförderungsartikel (51,0%). Dies belebte natürlich auch die vor allem von Politologen geführte Diskussion um die demokratische Berechtigung der Institution des Ständemehrs, welche - allerdings nur bei Verfassungsänderungen und wichtigen internationalen Verträgen - einem einzigen Bürger aus dem Kanton Appenzell-Innerrhoden gleich viel Stimmkraft gibt wie 39 Zürchern. Nationalrat Gross (sp, ZH) forderte mit einer parlamentarischen Initiative, die seit 1848 unterschiedlich verlaufene demographische Entwicklung der Kantone bei der Berechnung des Ständemehrs zu berücksichtigen. Dies könnte beispielsweise dadurch geschehen, dass den Ständen gemäss ihrer Bevölkerungszahl drei, zwei oder eine Stimme zugeteilt würde.

Pa.Iv. zur Gewichtung der Standesstimmen gemäss der Kantonsbevölkerung (94.416)
Dossier: Vorstösse zur Abschwächung des klassischen Ständemehrs