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Jahresrückblick 2023: Bevölkerung und Arbeit

Im Themenbereich «Bevölkerung und Arbeit» stand 2023 die Furcht vor dem Fachkräftemangel im Mittelpunkt. So wurden die Gründe, Folgen und Gegenmittel dazu in den Medien breit diskutiert. Im Parlament hiess der Erstrat eine Motion gut, welche Personen aus Drittstaaten, die eine höhere Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, ein Bleiberecht gewähren wollte. Zugleich hiess das Parlament einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen gut.

Mit dem Fachkräftemangel verbunden waren auch Diskussionen zur Arbeitszeit. So forderten mehrere Vorstösse eine Reduktion der Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden oder alternativ eine 4-Tage-Arbeitswoche, eine zusätzliche Ferienwoche für alle oder zumindest sechs Ferienwochen für Lernende bis zum 20. Altersjahr. Sämtliche Vorstösse scheiterten jedoch im Parlament, wobei der Fachkräftemangel als Hauptgrund für die Ablehnung der Forderungen zur wöchentlichen Arbeitszeitreduktion genannt wurde. Hingegen präsentierte die WAK-NR in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative einen Entwurf, mit dem die teilhabenden Arbeitnehmenden bei Start-ups von der Pflicht zur Zeiterfassung befreit werden sollten, um den Arbeitsmarkt für Start-ups zu flexibilisieren.

Auch das Thema der Löhne wurde häufig im Kontext des Fachkräftemangels diskutiert. Die entsprechenden Diskussionen verstärkten sich, als das BFS Ende Oktober bekannt gab, dass die in den GAV festgelegten nominalen Effektivlöhne sowie Mindestlöhne im Vergleich zum Vorjahr angestiegen waren. Das Parlament hingegen diskutierte über eine Beschränkung der variablen Lohnbestandteile, insbesondere bei Geschäftsleitung und Verwaltungsrat – auch als Konsequenz des Zusammenbruchs der Credit Suisse. Im Jahr 2023 berichteten die Medien etwas häufiger über die Löhne als in den vergangenen vier Jahren, wie die Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse zeigt.

Aber auch allgemein waren die Arbeitsbedingungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Thema, vor allem in Bezug zu Online-Plattformen. So verlangten zwei abgelehnte Vorstösse, dass für Plattform-Mitarbeitende generell das Vorliegen eines Arbeitsvertrags vermutet wird und dass die Kantone die Einhaltung des Arbeitsrechts durch Anbietende von Plattform-Anstellungen überprüfen müssen. Insgesamt erwies sich der Gesundheitszustand der Schweizer Arbeitnehmenden gemäss einer vom SECO durchgeführten Studie im Allgemeinen als gut, insbesondere im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Rund ein Viertel der Befragten erachteten aber ihre Sicherheit oder Gesundheit durch die Arbeit als gefährdet.

Insbesondere im Wahlkampf wurde das Bevölkerungswachstum in der Schweiz diskutiert. So hatte die Wohnbevölkerung (inklusive der nicht ständigen Wohnbevölkerung) der Schweiz im Jahr 2023 die Zahl von 9 Millionen Menschen überschritten. Der Nationalrat nahm in der Folge ein Postulat an, das den Bundesrat beauftragte, das Zukunftsbild einer Schweiz mit einer Wohnbevölkerung von 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zu illustrieren. Zudem lancierte die SVP Anfang Juli die Initiative «Nein zur 10-Millionen-Schweiz», um das Bevölkerungswachstum zu stoppen.

Jahresüberblick 2023: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Jahresrückblick 2023

Jahresrückblick 2023: Institutionen und Volksrechte

Das im Jahr 2023 zentrale politische und sehr stark medial begleitete Ereignis im Themenbereich «Institutionen und Volksrechte» waren die eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Im Nationalrat wechselten per Saldo lediglich 7.5 Prozent der 200 Sitze die Parteifarbe – wesentlich weniger als noch vor vier Jahren (14.5%) – und in zehn Kantonen kam es zu keinerlei parteipolitischen Sitzverschiebungen. Grösste Wahlsiegerin war die SVP, die netto 9 Sitze gewann (vgl. Jahresrückblick Parteien), was die Medien als «Rechtsrutsch» interpretierten. Sitze gewinnen konnten auch die SP (+2 Sitze), die Mitte und die EDU (je +1 Sitz) sowie das MCG (+ 2 Sitze), das damit erneut ins Parlament einzog. Verluste mussten auf der anderen Seite insbesondere die GLP (-6 Sitze) und die Grünen (-5 Sitze), aber auch die FDP, die EVP, die PdA und Ensemble à Gauche (je -1 Sitz) hinnehmen. Letztere zwei Parteien sind somit nicht mehr im Parlament vertreten. Gemessen an der Sitzzahl überholte die Mitte damit die FDP und wurde neu drittstärkste Partei in der grossen Kammer. Zu reden gab diesbezüglich ein Programmierfehler des Bundesamts für Statistik, das zuerst fälschlicherweise verkündet hatte, dass die Mitte auch hinsichtlich Wählendenstärke knapp vor der FDP liege.

Zu Sitzverschiebungen kam es auch im Ständerat. Die Gesamterneuerungswahlen führten in acht Kantonen zu parteipolitischen Verschiebungen und zu insgesamt 13 neuen Mitgliedern in der kleinen Kammer. Die Reihenfolge bezüglich Sitzstärke blieb freilich weitgehend dieselbe wie schon 2019: Als stärkste Partei in der kleinen Kammer konnte sich die Mitte mit dem Gewinn eines Sitzes halten, während die FDP mit einem Sitzverlust weiterhin am zweitmeisten Sitze im Stöckli besetzte. Darauf folgten die SP, die ihre zwei bei Ersatzwahlen während der Legislatur verlorenen Sitze zurückgewinnen konnte, die SVP, die einen Sitz und mit Thomas Minder ein langjähriges Fraktionsmitglied verlor, die Grünen mit zwei Sitzverlusten sowie die GLP und das MCG, die mit je einem Sitz ins Stöckli einzogen. Während im Ständerat mit vier neuen Frauen ein rekordhoher Frauenanteil von 34.8 Prozent erreicht wurde (2019: 26.1%; Herbstsession 2023: 30.4%), sank der Frauenanteil im Nationalrat wieder unter den bei den Wahlen 2019 erzielten bisherigen Rekordwert von 42 Prozent (neu: 38.5%).

Im Rahmen der im Dezember stattfindenden Bundesratserneuerungswahlen gab es aufgrund des Rücktritts von Alain Berset auch eine Ersatzwahl. Dabei sorgte das Zweierticket der SP für mediale Diskussionen über die seit einigen Jahren befolgte informelle Regel, Vorschläge einer Fraktion nicht zu desavouieren. Die Mehrheit des Parlaments hielt sich an diese Regel und entschied sich im dritten Wahlgang für Beat Jans. Erfolglos blieb der Angriff der Grünen Partei mit Gerhard Andrey auf einen FDP-Sitz; alle bisherigen Bundesratsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Als Überraschung werteten die Medien die Departementsverteilung: Elisabeth Baume-Schneider wechselte nach nur einem Jahr im EJPD ins frei gewordene EDI. Beat Jans übernahm entsprechend die bisherigen Dossiers seiner Parteikollegin.

Wie bereits zu früheren Zeitpunkten sorgte auch die Wahl des neuen Bundeskanzlers für einige Spannung. Der zurückgetretene Walter Thurnherr wurde im zweiten Wahlgang durch den Vizekanzler Viktor Rossi ersetzt, der Mitglied der GLP ist. Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz stellt somit eine Partei den Bundeskanzler, die nicht in der Regierung vertreten ist.

Neben all diesen Wahlen und Wahlgeschäften gab es im Themenbereich «Institutionen und Volksrechte» aber auch wichtige thematische Entwicklungen. So waren Regierung und Verwaltung etwa mit den Nachwehen der Covid-19-Pandemie beschäftigt. Verschiedene Berichte zu einer Verbesserung der Krisenorganisation der Exekutive forderten einen permanenten Krisenstab, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Departementen, aber auch zwischen Bund und Kantonen und mit der Wissenschaft im Krisenfall verbessert werden soll. Auch das Parlament erhöhte seine Handlungsfähigkeit in Krisensituationen: Künftig können ausserordentliche Sessionen rascher einberufen, virtuelle Teilnahmen an Ratssitzungen ermöglicht sowie Rats- oder Kommissionssitzungen auch digital durchgeführt werden.

2023 erliess das Parlament neue Regeln zur Digitalisierung der Verwaltung, indem es das EMBAG verabschiedete, mit dem der Einsatz von elektronischen Mitteln zur Erfüllung von Behördenaufgaben geregelt wird. Dass eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur des Bundes dringend sei, schlossen die Medien aus verschiedenen erfolgreichen Hackerangriffen auf die Bundesverwaltung (vgl. Jahresrückblick Rechtsordnung). Der Bundesrat wurde in einem parlamentarischen Vorstoss aufgefordert, die Verwaltung besser gegen Cyberangriffe zu schützen.

Unter Dach und Fach brachte das Parlament 2023 eine verbesserte Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat. Die auf verschiedene Standesinitiativen zurückgehende Teilrevision des Erwerbsersatzgesetzes sieht vor, dass gewählte lokale, kantonale oder nationale Parlamentarierinnen ihren Anspruch auf Entschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs an Kommissions- oder Ratssitzungen teilnehmen.

Einiges zu reden gab 2023 der Teuerungsausgleich für die Löhne des Bundes. Die Anpassung der Löhne von Magistratspersonen ist per Verordnung geregelt und wurde unter medialer Kritik für das Jahr 2023 auf 2.5 Prozent angesetzt. Den rund 40'000 Verwaltungsangestellten gewährte der Bundesrat ebenfalls eine Lohnanpassung von 2.5 Prozent. Allerdings lehnte das Parlament den für die nachträgliche Erhöhung von 2.0 auf 2.5 Prozent benötigten Nachtragskredit ab. Auch für sich selber lehnte das Parlament medienwirksam einen Teuerungsausgleich ab.

Lediglich zu drei eidgenössischen Vorlagen, die auf einen einzigen Abstimmungstermin angesetzt worden waren, konnte sich die Stimmbevölkerung im Berichtsjahr äussern (Klimagesetz, 5. Covid-19-Gesetzesrevision, OECD-Mindestbesteuerung). Das im Jahresvergleich eher geringe mediale Interesse am Unterthema «Direkte Demokratie» (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse) dürfte damit zu erklären sein. Zwar stehen 2024 wieder wesentlich mehr direktdemokratische Urnenentscheide an, diese werden freilich kaum staatspolitischen Inhalt haben: Die Volksinitiativen «Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!» und auch die Forderung für eine Totalrevision der Bundesverfassung scheiterten nämlich 2023 an der Unterschriftenhürde. In diesem Jahr mit der Unterschriftensammlung begann hingegen ein Begehren, das eine Bestätigungswahl für Bundesratsmitglieder durch Volk und Stände verlangt.

Auch 2023 gab es Diskussionen über eine Ausweitung des Kreises an Stimmberechtigten und über die Erleichterung der Wahrnehmung des Stimmrechts. Zum dritten Mal stimmte die grosse Kammer gegen einen Abschreibungsantrag ihrer SPK-NR, die nun eine Vorlage für Stimmrechtsalter 16 ausarbeiten muss. Zu reden geben wird diesbezüglich künftig wohl auch der bisherige Stimmrechtsausschluss von Menschen mit geistigen Behinderungen. Bei den eidgenössischen Wahlen durften zudem in drei Kantonen (BS, SG, TG) nach einiger Zeit wieder Versuche mit E-Voting durchgeführt werden.

Jahresrückblick 2023: Institutionen und Volksrechte
Dossier: Jahresrückblick 2023

Mit seiner Motion wollte Andri Silberschmidt (fdp, ZH) den Bundesrat beauftragen, mit geeigneten Massnahmen die Verfahren für Digitalisierungsvorhaben innerhalb der Bundesverwaltung zu beschleunigen. Die Schweiz hinke international hinterher, was das Tempo bei der Digitalisierung betreffe. Die Bundesverwaltung müsse hier Gegensteuer geben – gestützt auch auf die guten Erfahrungen der Privatwirtschaft mit sogenannten «schlank-agilen Verfahren» sowie mittels interdepartementaler Zusammenarbeit, so die Begründung von Silberschmidt.
Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf das EMBAG, das eine gute Grundlage für Pilotversuche biete. Er habe in den letzten Jahren zudem einige Massnahmen für eine schnellere Umsetzung von Digitalisierungsprojekten eingeleitet und sei bereit, weitere Massnahmen zu treffen, weshalb er die Annahme der Motion beantrage.
Der Nationalrat überwies die Motion in der Wintersession 2023 entsprechend ohne Diskussion an den Zweitrat.

Verfahren für Digitalisierungsvorhaben innerhalb der Bundesverwaltung beschleunigen (Mo. 23.4005)

Automatische Entscheidungssysteme, die auf Algorithmen basieren, können Verfahren effizienter machen, bergen aber auch Risiken. Man müsse sich deshalb darüber Gedanken machen und mindestens Transparenz über die Verwendung automatischer Entscheidungssysteme herstellen. Mit dieser Begründung forderte Marionna Schlatter (gp, ZH) mittels Motion ein Öffentliches Verzeichnis der in der Verwaltung eingesetzten Algorithmen. Der Bundesrat verwies in seiner abschlägigen Antwort im Februar 2022 auf das Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz (CNAI), das noch im selben Jahr den Betrieb aufnehme und unter anderem alle IT-Projekte des Bundes aufliste, die künstliche Intelligenz nutzten. Die Motion wurde Ende 2023 abgeschrieben, weil sie nicht innert zweier Jahre nach Einreichung behandelt worden war.

Öffentliches Verzeichnis der in der Verwaltung eingesetzten Algorithmen (Mo. 21.4508)

Afin d’assurer un suivi cohérent de l’architecture informatique de l’armée, un postulat a été déposé par la conseillère nationale Franziska Roth (ps, SO). Le postulat demande au Conseil fédéral de rédiger un rapport sur les ressources informatiques utilisées par l’armée afin d’examiner leur durabilité, la manière dont ceux qui en ont la charge se répartissent les tâches liées à leur gestion et la concordance entre les objectifs globaux de l’armée et ses ambitions en matière d’administration informatique.
Le Conseil fédéral s’est positionné contre ce postulat en affirmant notamment que des mesures qui «portent non seulement sur la planification et la gestion des TIC, la concentration sur l’informatique indispensable aux engagements et la réduction de la complexité» ont déjà été prises.
Lors des débats au Conseil national, Priska Seiler Grafa affirmé que le rapport qu'elle demandait dans son postulat permettrait de «définir les responsabilités et les compétences de chacun, ainsi que les interfaces, les exigences de performance et les objectifs». Le Conseil national a rejeté l'objet par 121 voix contre 72. La minorité était principalement composée des partis de gauche.

Pour un pilotage durable et cohérent de l'architecture informatique globale de l'armée (Po. 23.3562)

Mitte November 2023 legte der Bundesrat den Bericht zum Postulat von Min Li Marti (sp, ZH) zu den Möglichkeiten für selbstorganisierte Arbeitsformen in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht lotete auf der Basis von Interviews mit erfahrenen Verwaltungsmitarbeitenden und Führungspersonen insbesondere aus, inwiefern die Soziokratie – Individuen sind prinzipiell gleichberechtigt an einer Organisation beteiligt und finden Lösungen im Konsent-Prinzip – und die Holokratie – die Machtverteilung wird dezentralisiert und eine Organisation mittels klaren Organisations- und Entscheidungsstrukturen auf grösstmögliche Effizienz ausgerichtet – umsetzbar wären. Der Bericht zeigte auf, dass es zwar in fast allen Departementen selbstorganisierte Arbeitsformen gebe, dass die nach wie vor vorherrschenden hierarchischen Strukturen aber für eine breitere Durchsetzung neuer Arbeitsformen hinderlich seien. Die Einführung von selbstorganisierten Arbeitssystemen mit hoher Flexibilität, flachen Hierarchien und breiter Mitentscheidung bedinge neue Rollenverständnisse, den Willen der Mitarbeitenden, Verantwortung zu übernehmen und die entsprechende Unterstützung seitens der Führung. Der Bericht schloss mit der Vermutung, dass die Forderungen nach neuen Arbeitsformen über die Zeit auch aufgrund eines «Generationenwechsel[s] in der öffentlichen Verwaltung» zunehmen und sich in einer «Arbeitswelt in Bewegung» immer mehr durchsetzen werden.

Selbstorganisierte Arbeitsformen in der Bundesverwaltung einführen (Po. 21.4162)

Ende Oktober 2023 veröffentlichte das BFS die neuen Daten über die Entwicklung der Effektiv- und Mindestlöhne 2023. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die nominalen Effektivlöhne im Rahmen der wichtigsten GAV, also der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Arbeitnehmenden, einen erheblichen Anstieg: Sie stiegen durchschnittlich um 2.5 Prozent (2022: 0.8%) an. Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne erhöhten sich um 1.9 Prozent (2022: 0.6%). Angesichts der Prognosen zur Inflation für das Jahr 2023 wurde eine leicht positive Entwicklung der Reallöhne im GAV erwartet (0.3%).

Entwicklung der Effektiv- und Mindestlöhne 2023
Dossier: Lohnentwicklung

Die Delegierten der Syna wählten im Oktober 2023 Yvonne Feri zu ihrer neuen Präsidentin. Die Wahl von Feri, die per Dezember desselben Jahrs nach zwölf Jahren ihr Amt als SP-Nationalrätin abgab, war für die Syna in doppelter Hinsicht ein Meilenstein: Zum einen bekam die 1998 als erste Allbranchengewerkschaft der Schweiz entstandene Syna erstmals eine Frau als Präsidentin. Zum anderen beendete Feris Wahl auch eine über einjährige Vakanz im Präsidium. Dieses war verwaist gewesen, seitdem 2022 ein Machtkampf zwischen Vorstand und Geschäftsleitung eskaliert war und zur Freistellung der gesamten Geschäftsleitung geführt hatte. Da der Geschäftsleitungschef bis dahin gleichzeitig auch Präsident gewesen war, hatte die Gewerkschaft damit auch ihren Präsidenten verloren.
Diese Verflechtung zwischen strategischen und operativen Leitungsgremien besteht künftig nicht mehr, dafür hatte die Syna bereits vor Feris Wahl mit einer Statutenrevision gesorgt. Die strategische Ausrichtung in politischer und organisatorischer Hinsicht fällt fortan in die Zuständigkeit von Präsidium und Vorstand, während Geschäftsleitung und Zentralsekretariate die operativen Belange wie Vertragsverhandlungen und das Tagesgeschäft verantworten. Der neue Vorsitzende der Geschäftsleitung, Johann Tscherrig, befand, dass mit dieser Neuaufstellung «die Zeit der internen Machtspiele definitiv vorbei» sei. Auch die Aargauer Zeitung sah den Machtkampf als beendet an, der Vorstand habe ihn für sich entschieden. Laut Quellen «aus dem Syna-Umfeld» herrsche intern indessen weiterhin Verunsicherung. Eine Ursache dafür sei, dass sich in einer «Machtdemonstration» des Vorstands alle Geschäftsleitungsmitglieder, die 2022 an die Stelle des gekündigten Vorgängergremiums getreten waren, im neuen Jahr erneut um ihre Jobs bewerben mussten – in einem Fall ohne Erfolg. Daneben wies die Aargauer Zeitung noch auf eine zweite Herausforderung hin: Mit Ausnahme der neuen Präsidentin seien alle Vorstandsmitglieder «Basismitglieder», die nun plötzlich strategische Verantwortung für die mit rund 55'000 Mitgliedern zweitgrösste Gewerkschaft der Schweiz übernehmen müssten. Gewählt worden seien sie aber noch «im alten, von der operativen Geschäftsleitung dominierten System», in dem ihre Rolle eher die eines «Sounding Boards» der Geschäftsleitung gewesen sei.
Nebst der Besetzung des Präsidiums beschloss der Syna-Kongress 2023 auch über die Schwerpunktforderungen der Gewerkschaft für die nächsten vier Jahre. Dazu zählten unter anderem die Einführung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung, die Abschaffung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule, ein obligatorischer 13. Monatslohn für alle Arbeitnehmenden oder die Aufwertung des 1. Mai zu einem nationalen Feiertag. Präsidentin Feri nannte als ihre persönlichen Prioritäten zudem Working Poor und Armut, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie physischen und psychischen Gesundheitsschutz.

Umbruch bei der Syna

Die kleine Kammer behandelte in der Herbstsession 2023 eine Motion der APK-NR, welche eine Stärkung der Organisationsstrukturen zur politikkohärenten Umsetzung der Agenda 2030 forderte. Für die Mehrheit der APK-SR erläuterte Benedikt Würth (mitte, SG) die Gründe, die für eine Ablehnung der Motion sprachen. Die Umsetzung der Agenda 2030 sei ein wichtiges Anliegen, das auch die Kommission unterstütze. Es sei ebenfalls so, dass es noch viele Lücken bei der Erreichung der verschiedenen Nachhaltigkeitsziele gebe. Dies liege jedoch nicht an den Organisationsstrukturen. Diese sollten in den Augen der Kommissionsmehrheit schlank und effizient bleiben, erläuterte Würth. Ausserdem sei es nicht die Aufgabe des Parlaments sondern des Bundesrates, diese Strukturen aufzustellen. Würth schloss mit der Bemerkung, dass die Kommission im Übrigen mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe, dass sich das SIF aus der Organisationsstruktur zurückziehe, zumal die Schweiz in Sachen nachhaltiger Finanzplatz eine Spitzenposition einnehmen wolle. Im Namen der APK-SR-Minderheit plädierte Céline Vara (gp, NE) für Annahme der Motion, damit für die Umsetzung der Agenda 2030 mehr Ressourcen eingesetzt werden. Die gegenwärtige Organisationsstruktur sei nicht geeignet, die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen.
Der Ständerat sprach sich im Anschluss mit 27 zu 12 Stimmen gegen die Motion aus.

Renforcer les structures organisationnelles pour une mise en oeuvre cohérente de l'Agenda 2030 (Mo. 22.4280)
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Die vom Nationalrat im Sommer 2022 angenommene Motion von Marcel Dobler (fdp, SG), die eine nutzenorientierte Digitalisierungsoffensive der Schweizer Verwaltung forderte, wurde vom Ständerat in der Herbstsession 2023 stillschweigend abgelehnt. Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) sowie Bundeskanzler Walter Thurnherr hatten zuvor die Empfehlung der Ablehnung seitens der WBK-SR sowie des Bundesrats damit begründet, dass zwei der drei Forderungen des Vorstosses mit dem neuen Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) bereits erfüllt seien: die Forderung nach «digital first», sowie die Regelungen von Ausnahmen. Die dritte Forderung – beim Vollzug auch die Kantone zu verpflichten – sei bei den Beratungen zum EMBAG hingegen explizit abgelehnt worden. Die Motion war damit erledigt.

Nutzenorientierte Digitalisierungsoffensive der Schweizer Verwaltung (Mo. 22.3122)

In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat stillschweigend ein Postulat der SiK-NR an, mit dem der Bundesrat aufgefordert wurde, aufzuzeigen, wie der Datenverkehr der Bundesverwaltung besser gegen Cyberangriffe geschützt werden kann. Insbesondere soll die Regierung aufzeigen, wie der Datenverkehr zwischen Bund und Kantonen, aber auch zwischen Bund und bundesnahen Unternehmen und zwischen einzelnen Bundesstellen gegen externe Attacken abgesichert werden kann. Die Frage ist, ob und wie künftig Standleitungen und Netzwerke so eingerichtet werden können, dass die Wege von Daten autonom gesteuert werden können, damit der Datenverkehr weniger exponiert ist. Im Postulatstext wurde dabei auf eine entsprechende an der ETH Zürich entwickelte Idee des offenen Kommunikationsstandards «Scalability, Control and Isolation On Next-Generation Networks (SCiON)» verwiesen, mit der eine solche Steuerung möglich wird. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen.

Datenverkehr der Bundesverwaltung gegen Cyberangriffe sichern (Po. 23.3958)

In der Herbstsession 2023 bekräftigte der Nationalrat die Meinung einer bürgerlichen Mehrheit der WBK-NR und beschloss, drei parlamentarischen Initiativen, die verstärkte Massnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit forderten, keine Folge zu geben (Pa.Iv. 22.464; Pa.Iv. 22.473; Pa.Iv. 22.481). Für alle drei Initiativen hatten links-grüne Kommissionsminderheiten Folgegeben beantragt, teilweise unterstützt von je einer Mitte- und EVP-Nationalrätin. Im Nationalrat vermochten die Kommissionsminderheiten über die links-grünen Fraktionsgrenzen hinaus jedoch nicht zu punkten. Die Initiativen waren damit erledigt.

Parlamentarische Initiativen verlangen verstärkte Massnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit (Pa.Iv. 22.464; Pa.Iv. 22.473; Pa.Iv. 22.481)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Der Nationalrat überwies im September 2023 ein Postulat zur Schaffung von verbindlichen Standards für die digitale Verwaltungslandschaft in der Schweiz an den Bundesrat. Eingereicht worden war das Postulat von der Mitte-Fraktion, welche vom Bundesrat einen Bericht zu möglichen weiteren Entwicklungsschritten im Projekt Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) forderte. Ziel sollte dabei sein, mehr Verbindlichkeit in der digitalen Verwaltungslandschaft des Bundes sowie der Kantone zu schaffen und die departementsübergreifende Digitalisierung zu fördern. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen der Mitte-Fraktion. Er liess verlauten, dass bereits Abklärungen bezüglich der Weiterentwicklung des Projekts DVS in Zusammenarbeit mit den Kantonen gemacht würden.
Das Postulat wurde von Benjamin Fischer (svp, ZH) bekämpft. Fischer störte sich vor allem daran, dass eine departementsübergreifende und die Kantone betreffende Digitalisierungsstrategie das Departemental- und das Subsidiaritätsprinzip durchbrechen könnte. Eine solche Weisungskompetenz beim Bund sah Fischer als problematisch an. Er argumentierte zudem, dass Digitalisierung «immer ein Mittel zum Zweck und nicht der Zweck an sich» sei und ein Digitalisierungsartikel in der Verfassung somit nicht anzustreben sei. Gegen die Überweisung des Postulats sprach sich die einstimmige SVP-Fraktion aus, das Postulat wurde mit 128 zu 45 Stimmen ohne Enthaltung angenommen.

Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung? (Po. 23.3050)
Dossier: E-Government

Im Dezember 2022 verlangte Min Li Marti (sp, ZH) in einer Motion, dass zukünftig bei allen Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung oder der bundesnahen Betriebe der zu erwartende Lohn angegeben werden muss. Die Lohntransparenz sei wichtig, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen, zudem könne der Bund auf diese Weise eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da eine Nennung des Ziellohns im Stelleninserat zu Missverständnissen bei den Bewerbenden führen könne, weil der Ziellohn das mögliche Gehalt darstellt, das nach mehreren Jahren erreicht werden kann. Zudem habe der Bundesrat das EPA bereits beauftragt, das Lohnsystem zu optimieren sowie zu prüfen, ob weitere Informationen bezüglich der Löhne zur Verfügung gestellt werden sollen. In der Herbstsession 2023 im Nationalrat betonte Bundesrätin Keller-Sutter (fdp, SG) zudem, dass die Lohntabellen des Bundes öffentlich zugänglich seien. Ratsmitglieder befürchteten zudem, dass die Publikation der Löhne bei den Stellenausschreibungen durch den Bund die Privatwirtschaft unter Druck setzen würde. Schliesslich lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 106 zu 82 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Unterstützt wurde dieser nur von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Lohntransparenz bei Stelleninseraten (Mo. 22.4443)

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bevölkerung und Arbeit

Autorinnen: Giada Gianola, Diane Porcellana und Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Die Arbeitswelt wurde in der 51. Legislatur von der Corona-Pandemie heftig durchgeschüttelt. So mussten zu Beginn der Pandemie, als der Bundesrat Homeoffice empfahl, in vielen Unternehmen erst neue Homeoffice-Strukturen geschaffen oder die bestehenden Strukturen ausgeweitet werden. Von Beginn des Lockdowns bis Mitte Juni 2020 arbeitete fast jede zweite Person im Homeoffice. Zwar hatte es bereits vor der Pandemie Bestrebungen gegeben, Homeoffice oder Telearbeit auf Bundesebene neu zu regeln, diese erhielten in der Folge aber zusätzlichen Auftrieb.
Erschwert wurde die Arbeit im Homeoffice während der Pandemie für viele Eltern dadurch, dass sie durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen und der teilweisen Schliessung der Kindertagesstätten zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit auch die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen mussten.

Die Pandemie warf aber gleichzeitig auch ein Licht auf systemrelevante Berufe, welche üblicherweise wenig Aufmerksamkeit erhalten und vergleichsweise schlecht bezahlt sind. Denn während der Bundesrat die Schliessung sämtlicher Läden, Märkte, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe verordnete, blieben die Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen offen – zumal die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden musste. Da die Spitäler an ihre personellen Grenzen gelangten, hob der Bundesrat zudem die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in den Spitälern temporär auf.

Doch nicht nur im Arbeitsbereich hatte die Pandemie grosse Auswirkungen, sondern vor allem auch in der Bevölkerungsentwicklung. Hier weist das BFS für die Über-65-Jährigen eine beträchtliche Übersterblichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie auf. So stieg die Übersterblichkeit in der ersten Welle zwischen Ende März 2020 und Mitte April 2020 sowie insbesondere in der zweiten Welle zwischen Ende Oktober 2020 und Ende Januar 2021 deutlich an. Eine weitere Welle sieht man überdies von Mitte November 2021 bis Ende 2021.

Mit der als Folge der Pandemie verstärkten Nutzung flexibler Arbeitsformen und der verstärkten Digitalisierung im Arbeitsbereich wurde auch die bereits in der 50. Legislatur aufgeworfene Frage nach einer Liberalisierung der Arbeitszeiten wieder aktuell. Einen entsprechenden Vorschlag der WAK-SR schrieb der Ständerat jedoch zugunsten einer Verordnungsänderung, mit der der Bundesrat eine Übereinkunft der Sozialpartner umsetzen wollte, ab.

Während die Corona-Pandemie grosse Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatte, wirkte sich die Energiekrise und die steigende Inflation vor allem auf die Reallöhne der Beschäftigten aus: Zwar hatten die Gewerkschaften bereits in den vorangegangenen Jahren Lohnerhöhungen für die Angestellten gefordert, diese wurden im Jahr 2022 jedoch besonders vehement vertreten, um eine Reduktion des Reallohns aufgrund der Teuerung zu verhindern.

Relevant war die Frage der Löhne auch bei der Revision des Entsendegesetzes, mit der sich Bundesrat und Parlament in der 51. Legislatur befassten. Die bundesrätliche Botschaft sah unter anderem vor, dass kantonale Mindestlöhne zukünftig auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet werden müssen. Diese Änderung des Entsendegesetzes scheiterte jedoch am Widerstand des Ständerats, der darin eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmenden aus EFTA- und EU-Staaten sah. Obwohl das Anliegen erfolglos blieb, wurde es vom Parlament – gemessen an der Anzahl Wörter – in diesem Themenbereich am ausgiebigsten diskutiert. Im Jahr 2023 hiess das Parlament jedoch eine andere Änderung des Entsendegesetzes gut, mit der eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen geschaffen werden sollte.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Mit 14 zu 9 Stimmen beschloss die WBK-NR im August 2023, einer parlamentarischen Initiative aus der Feder von Natalie Imboden (gp, BE) keine Folge zu geben. Die Initiantin verlangt, dass Arbeitnehmende von ihren (zukünftigen) Arbeitgebenden Auskünfte über das individuelle und kollektive Lohngefüge des Betriebs, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Funktion, erhalten können. Zusätzlich soll es auch Arbeitnehmendenvertretungen ermöglicht werden, kollektive Daten eines Betriebs in aggregierter Form zu beziehen. Die 9-stimmige Kommissionsminderheit plädierte auf Folgegeben, da sie sich von dieser Massnahme zur Förderung von Lohntransparenz eine Verbesserung der Geschlechtergleichstellung in der Arbeitswelt versprach. Die Kommissionsmehrheit, die 14 Stimmen auf sich vereinte, wollte hingegen die Lohnvertraulichkeit schützen und vorerst die in Zusammenhang mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes für 2025 in Aussicht gestellte Zwischenbilanz abwarten. Ebenso verwies sie auf eine im Ständerat hängige Motion zur Einführung von Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung der Lohngleichheit. Auch das Schicksal dieses Vorstosses gelte es abzuwarten.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Lohntransparenz fördern, Verhandlungsposition stärken (Pa.Iv. 22.493)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Mitte August gab der amtierende Bundeskanzler Walter Thurnherr seinen Rücktritt auf Ende 2023 bekannt. Es sei «Zeit, den Stab weiterzureichen» gab der 60-Jährige, der seit 2016 der Bundeskanzlei vorstand, den Medien zu Protokoll. Die vergangenen Jahre seien «intensiv und anspruchsvoll» gewesen – in La Liberté sprach er in Bezug auf die sich zur Ende neigenden 51. Legislatur von «la pire législature depuis la Seconde Guerre mondiale» – und er wolle sein Amt abgeben, solange er noch «auf der Höhe der Anforderungen» sei.
In den Medien wurde Thurnherr als intelligenter Kopf gewürdigt, der nicht nur brillante Reden gehalten habe, sondern auch von der Seitenlinie den Bundesrat kritisiert habe, so die Aargauer Zeitung. Der «Napoléon de l'ombre» (Le Temps) habe als «klügster Kopf in der Regierung» in schwierigen Situationen beratend eingegriffen und bei Konflikten vermittelt, lobte die NZZ. Er habe sich nie als achten Bundesrat gesehen, aber durchaus konstruktive Ideen eingebracht. Die Aargauer Zeitung bezeichnete den gebürtigen Aargauer als «institutionelles Gewissen des Bundesrats» und die Mitte lobte ihn in einer Medienmitteilung als «Staatsdiener par excellence», der dafür gesorgt habe, dass die Institutionen handlungsfähig blieben. Der Erfolg von E-Voting, das Thurnherr stets voran getrieben hatte, seien eher durchzogen, kritisierte hingegen die Liberté. Und die Weltwoche argwöhnte, der «saloppe Abgang» sei eine «Frühpensionierung auf Kosten der Steuerzahler», da Thurnherr nach zwei vollen Legislaturen Anspruch auf ein lebenslanges jährliches Ruhegehalt in der Höhe von CHF 191'000 habe. Der scheidende Bundeskanzler selber schaute ebenfalls nicht unkritisch auf sein Wirken zurück. Er habe sicher Einfluss gehabt, es sei ihm aber beispielsweise nicht gelungen, das «Silodenken in den Departementen» zu überwinden. Probleme könnten aber nur überdepartemental gelöst werden.
Der Rücktritt kam für die meisten Medien zwar überraschend, sie versprachen sich aber viel Spannung bei der Neubesetzung eines der «spannendsten Posten [...], den die Schweizer Politik zu bieten hat», so die NZZ. Dabei schwang die Überlegung mit, dass die Parteizugehörigkeit der künftigen Bundeskanzlerin oder des künftigen Bundeskanzlers eine wichtige Rolle bei der Diskussion um die Zusammensetzung des Bundesrats nach den anstehenden eidgenössischen Wahlen spielen werde.

Wahl einer neuen Bundeskanzlerin oder eines neuen Bundeskanzlers

Im Dezember 2022 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat beauftragen wollte, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, welche bei der Analyse der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zusätzliche Faktoren wie Mutterschaft, Erwerbsunterbrüche, Zivilstand oder Berufserfahrung nach Altersstufen berücksichtigt. Die vom BFS veröffentlichten Statistiken gäben gemäss Dobler zu wenig Auskunft darüber, welche Rolle solche Variablen beim Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern spielen.
In seiner Stellungnahme vom Februar 2023 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Die vom BFS publizierten Statistiken und die dazu verwendeten Methoden entsprächen internationalen Standards, die auch in anderen Erhebungen verwendet würden, argumentierte die Regierung. Zudem könnten bestimmte Variablen zwar Geschlechterunterschiede beim Lohn erklären, aber – auch mit Verweis auf das Gleichstellungsgesetz – nicht rechtfertigen.
Der Nationalrat beriet den Vorstoss im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Gleichstellung am Tag des feministischen Streiks und nahm es mit 141 zu 21 Stimmen (8 Enthaltungen) an. Eine Mehrheit der Grünen- und eine Minderheit der SVP-Fraktion sprachen sich gegen Annahme aus.

Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern (Po. 22.4500)

In der Sommersession 2023 schrieben die Räte die beiden Motionen der GPK-NR für ein elektronisches Vertragsmanagement der Bundesverwaltung ab (Mo. 14.3018 und Mo. 14.3289). Sie folgten damit dem Antrag des Bundesrats, der argumentierte, dass das Gesamtprojekt «Elektronisches Vertragsmanagement der Bundesverwaltung» abgeschlossen sei und die Kontrolle bei der Vergabe von Aufträgen jährlich durchgeführt werde.

elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung

Per 1. Januar 2022 hatte der Bundesrat in seinen Weisungen über Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen, wie von der Motion der GPK-NR verlangt, veröffentlicht, wer die Beratungs- und Anlaufstelle bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung übernimmt. Es sind dies die Bundeskanzlei und das Bundesamt für Justiz, die künftig bundesverwaltungsintern insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen beratend tätig sein werden. Entsprechend beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Kommissionsmotion. Diesem Antrag kamen die Räte in der Sommersession 2023 nach.

Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung (Mo. 19.4390)

Le postulat Brenzikofer (vert-e-s, BL) a été classé par la chambre basse. Le Conseil fédéral a, en effet, mis en place un nouveau concept de restauration pour l'Administration fédérale. Les collaborateurs et collaboratrices de la Confédération se verront offrir des menus qui respecteront, si possible, les principes de saisonnalité, de régionalité et de l'agriculture biologique. En ce qui concerne les entreprises proches de la Confédération, elles traitent avec des prestataires externes de services de restauration appliquant les mêmes normes concernant les denrées alimentaires suisses. Les objectifs du postulat sont ainsi atteints.

Promouvoir les denrées alimentaires suisses dans les cantines de la Confédération (Po. 20.4608)

In der Sommersession 2023 folgte der Nationalrat dem Antrag des Bundesrats und schrieb das Postulat der FDP-Liberalen Fraktion zur Schaffung eines Zentrums für Innovation in der Bundesverwaltung ab. Der Bundesrat hatte das Anliegen des Postulats mit Vorlegen des Berichts als erfüllt angesehen.

Bildung eines Zentrums für Innovation in der Bundesverwaltung (Po. 20.3240)

Le gouvernement ayant publié le rapport sur l'autonomie énergétique du patrimoine immobilier de la Confédération, il préconise au Parlement de classer la motion. Le Conseil des Etats et le Conseil national se sont exécutés sans discussion.

Investitionsplan Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in 12 Jahren (Mo. 19.3784)
Dossier: Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive

Considérant que les objectifs de la motion sur l'autonomie énergétique du patrimoine immobilier de la Confédération ont été remplis, le Conseil fédéral a préconisé le classement de l'objet. Le Conseil national et le Conseil des Etats ont validé le classement.

Energieautonomie der Immobilien des Bundes (Mo. 19.3750)
Dossier: Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive

Nach Erscheinen des Berichts in Erfüllung des Postulates der WBK-NR zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit schrieb der Nationalrat den Vorstoss in der Sommersession 2023 als erfüllt ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung zuvor in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2022 beantragt.

Stratégie de renforcement de la charte sur l'égalité salariale (Po. 20.4263)