Ende April erschien der von Forschenden der Universität Genf im Auftrag der Verwaltungsdelegation erstellte Bericht über Einkommen und Arbeitsaufwand der Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier. Die Studie stützt sich auf Daten der Parlamentsdienste und Befragungsdaten von Ratsmitgliedern der 49. Legislatur. Das Einkommen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern besteht aus unterschiedlichen Teilen: Eine pauschale Entschädigung wird zur Deckung von Personal- und Sachausgaben, besonderen Auslagen (Mahlzeiten, Übernachtungen) und weiteren Nebenleistungen erstattet; zusätzlich werden eine Jahresentschädigung sowie Taggelder ausbezahlt; AHV-Beiträge und ein Vorsorgebeitrag (anstelle der beruflichen Vorsorge) runden das Einkommen ab. Die Beiträge verstehen sich als Entschädigung für die Ratsarbeit im engeren Sinne, nicht aber für Arbeit, die im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat entstehen kann, wie z.B. Kontakte mit der Öffentlichkeit oder Parteiarbeit.
Laut Studie gab der Bund in der 49. Legislatur pro Jahr CHF 37.4 Mio. für Entschädigungen an Parlamentsmitglieder aus, wobei die Pauschalentschädigungen rund 45% dieser Summe ausmachten, Jahreseinkommen und Taggeld 48% und die Vorsorge mit 7% zu Buche schlug. CHF 8 Mio. wurden an die Ständerätinnen und Ständeräte und CHF 29,4 Mio. an die Mitglieder des Nationalrates ausbezahlt. Der Medianbruttolohn im Ständerat betrug entsprechend CHF 79'500 und im Nationalrat CHF 68'400 (Median = je die Hälfte der Ratsmitglieder verdienen mehr bzw. weniger als diesen Betrag). Hinzu kommen nicht ausgegebene Pauschalentschädigungen sowie ein indirektes Einkommen von rund CHF 30'000 für jene Ratsmitglieder, die keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen. Auch Parlamentsmitglieder, die Mitarbeitende beschäftigen, können in der Regel einen Teil dieser CHF 30'000 in die eigene Tasche stecken – die Studie weist hier einen Median von rund CHF 12'000 aus, je nachdem, wie gut diese Mitarbeitenden entschädigt werden. Insgesamt kommt ein Mitglied des Ständerats somit auf einen Medianlohn vor Steuern zwischen CHF 69'300 (mit Mitarbeitenden) und CHF 92'200 (ohne Mitarbeitende) und eine Volksvertreterin bzw. ein Volksvertreter auf einen Medianlohn zwischen CHF 63'000 (mit Mitarbeitenden) und CHF 91'900 (ohne Mitarbeitende).
Für diese Entschädigung arbeitete ein Parlamentsmitglied im Median pro Jahr rund 1000 Stunden, wovon rund die Hälfte auf Kommissions- bzw. Ratssitzungen entfallen, wobei die Ständerätinnen und -räte etwas mehr Zeit in Kommissions- und etwas weniger in Ratssitzungen verbrachten, während dieses Verhältnis für die Mitglieder der grossen Kammer umgekehrt war. Die restlichen 500 Stunden entfallen auf die Vorbereitung der Sitzungen. Interessanterweise unterscheidet sich der Zeitaufwand für diese Vorbereitung nicht zwischen Ratsmitgliedern mit oder ohne Mitarbeitende. Insgesamt weist ein Ratsmitglied im Median damit einen Beschäftigungsgrad von 50% aus (gemessen an einer 42-Stunden-Woche).
Bei der Befragung gaben die Rätinnen und Räte auch den Stundenaufwand für parlamentarische Arbeit im weiteren Sinne an, für Aufwand also, der im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat erbracht wird. Dieser variiert laut Studie beträchtlich. Er umfasst im Median für Nationalrätinnen und Nationalräte 720 Stunden (Beschäftigungsgrad von 36%) und für Ständerätinnen und Ständeräte 480 Stunden (Beschäftigungsgrad von 24%).
Die Studie zieht zudem Vergleiche mit der Privatwirtschaft. Wenn lediglich die Beschäftigung (und Entlohnung) der Parlamentsarbeit im engeren Sinne berücksichtigt wird, entspricht der Lohn eines Parlamentsmitglieds in etwa dem der ISCO-Code 11 (Geschäftsführer eines Informatikkleinbetriebs mit 20 Mitarbeitenden). Die Studie kommt zum Schluss, dass der bereinigte Stundenlohn der Parlamentarierinnen und Parlamentarier – ohne Berücksichtigung des nebenparlamentarischen Aufwands – „im Allgemeinen höher als jener in der Privatwirtschaft“ sei.
In der Presse wurde die Studie insbesondere im Hinblick auf die Zukunft des Milizparlaments kommentiert. De facto handle es sich vor allem in Anbetracht des Aufwandes um ein Berufsparlament. Von Milizarbeit könne bei einem Arbeitsaufwand von bis zu 86% (also 50% Parlamentsarbeit im engeren plus 36% im weiteren Sinne) kaum mehr gesprochen werden. In einigen Medien wurde zudem Anstoss genommen an den hohen Spesenentschädigungen, die pauschal vergütet aber eigentlich gar nicht beansprucht werden. In der „Aargauer Zeitung“ wurde dies damit umschrieben, dass jemand „9540 Franken Hotel-Pauschale fürs Daheim-Schlafen“ erhalte. Eine parlamentarische Initiative Eder wollte sich in der Folge dem Problem der Übernachtungsentschädigung annehmen.

Bericht über Einkommen und Arbeitsaufwand der Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier