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  • Engeler, Urs Paul
  • Molina, Fabian (sp/ps, ZH) NR/CN

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In der Sommersession 2022 gelangte die Motion der APK-NR über zusätzliche humanitäre Hilfe für die Ukraine in den Nationalrat. Kommissionssprecher Molina (sp, ZH) betonte, dass sich die Kommission für die solidarische Beteiligung an den multilateralen humanitären Hilfsaufrufen und den koordinierten europäischen Initiativen ausgesprochen habe. Kommissionssprecherin Bulliard-Marbach (mitte, FR) erklärte, dass die bisherigen Hilfsleistungen an die Ukraine im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit nicht ausreichen würden, und appellierte an den Nationalrat, die Motion im Einklang mit der humanitären Tradition der Schweiz anzunehmen. Der Nationalrat kam diesem Aufruf nach und sprach sich einstimmig für den Vorstoss aus.

Humanitäre Hilfe für die Ukraine (Mo. 22.3073)

In der Frühjahrssession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Motion der APK-NR für einen Beitrag der Schweiz zu Stabilität und Frieden in Afghanistan. Fabian Molina (sp, ZH) erklärte im Namen der Kommission, dass man im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz zwei Schwerpunkte festgelegt habe. Einerseits solle der Bundesrat in Kooperation mit allen beteiligten Parteien die Menschenrechte und Stabilität in der Region stärken. Dafür müsse der Umgang der Staatengemeinschaft – insbesondere der Bretton-Woods-Institutionen – mit Afghanistan geklärt werden. Andererseits solle der Bundesrat dem Parlament sofern notwendig einen Nachtragskredit für humanitäre Hilfe unterbreiten. Der Umfang dieses Kredits müsse sich am jährlichen Volumen für die Hilfe in Syrien orientieren, für welche die Schweiz in den letzten zehn Jahren CHF 520 Mio. ausgegeben habe. Molina lobte das grosse Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung und würdigte die CHF 23 Mio., die der Bundesrat dem Parlament im September 2021 für die humanitäre Hilfe in Afghanistan beantragt hatte. Dieser Betrag sei im Nachtrag II bewilligt worden, jedoch habe sich die Situation in Afghanistan noch nicht gebessert, weshalb die humanitäre Hilfe in den Augen der Kommission nicht nur fortgeführt, sondern ausgebaut werden müsste. Aussenminister Cassis teilte mit, dass der Bundesrat die Ziele der Motion uneingeschränkt teile, diese aber als erreicht erachte und daher die Ablehnung der Motion beantrage. Die angesprochenen CHF 23 Mio. seien durch interne Umprogrammierungen um weitere CHF 10 Mio. aufgestockt worden, zusätzlich zu den CHF 27 Mio., die regulär im jährlichen Budget für Afghanistan vorgesehen seien. Man stehe auch im Austausch mit Vertretern der Taliban, jedoch ohne deren Regime anzuerkennen oder zu legitimieren. Die Schweiz habe dieses Treffen genutzt, um ihre Besorgnis über die Gewalt an der Zivilgesellschaft auszudrücken. Die grosse Kammer nahm die Motion gegen den Wunsch des Bundesrats mit 112 zu 55 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) an. Die SVP sowie einige Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion sprachen sich dagegen aus.

Beitrag der Schweiz zu Stabilität und Frieden in Afghanistan
Dossier: Humanitäres Engagement der Schweiz in Afghanistan

Der Nationalrat nahm sich in der Sommersession 2021 als Zweitrat der Motion der APK-SR an. Diese forderte den Bundesrat dazu auf, Schweizer Anbietende bei der Umsetzung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit prioritär zu berücksichtigen. Im Vorfeld der Session hatte sich die APK-NR ihrer Schwesterkommission angeschlossen und die Annahme der Motion beantragt. Eine Kommissionsminderheit Fischer (glp, LU) hatte sich jedoch für die Ablehnung der Motion eingesetzt, da sie durch die Umsetzung der Motion eine Einschränkung des Wettbewerbs und damit einhergehend einen Qualitätsverlust befürchtete.
Obwohl der Bundesrat gewarnt hatte, dass zur Umsetzung der Motion eine Änderung des BöB nötig wäre, gab sich die APK-NR-Mehrheit in der Ratsdebatte unbeirrt. Dies sei kein Hinderungsgrund, machte Kommissionssprecher Fabian Molina (sp, ZH) die Mehrheitsposition deutlich. Dass die Schweiz solche Aufträge nach WTO-Recht ausschreibe, führe zu einem Wettbewerbsnachteil für Schweizer NGOs, den es zu beseitigen gelte. Roland Fischer äusserte sich im Namen der Minderheit und führte aus, dass Wettbewerb nicht nur Innovation fördere, sondern auch zu einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis führe. Er warnte, dass der Wettbewerb im IZA-Bereich bei einer Annahme der Motion verfälscht werden könnte. Schweizer Anbietende hätten spezifisches Know-how und Erfahrung und bräuchten daher keinen Protektionismus, so Fischer. Bundesrat Cassis erklärte, dass in der Periode 2017-2020 bereits 70 Prozent der Gelder aus Wettbewerbsverfahren an Schweizer NGOs geflossen seien. Für den Bundesrat sei die Qualität des Angebots wichtiger als die Herkunft der Anbietenden. Cassis führte überdies aus, dass man dem Anliegen der Motion ohne Annahme derselben nachkommen könne: Einerseits habe der Bundesrat seit Anfang 2021 mehr Handlungsspielraum, da im revidierten BöB Qualitäts-, Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekte relativ zum Preis stärker gewichtet werden könnten. Ausserdem sei es nun möglich, Fachwissen, auf das Schweizer Anbietende spezialisiert sind, für die Vergabe vorauszusetzen. Eine starre Vergabe von 100 Prozent der Beiträge an Schweizer Anbieterinnen und Anbieter sei jedoch weder im Interesse der Schweiz noch in jenem der zu unterstützenden Länder. Der Nationalrat lehnte die Motion in der Folge mit 100 zu 87 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) entgegen des Vorschlags der vorberatenden Kommission ab. Die Nein-Stimmen stammten mehrheitlich von den Fraktionen der SVP, der FDP und der GLP.

Schweizer Anbietende bei der Umsetzung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit prioritär berücksichtigen

Wenige Tage nach der zweiten Sitzung des Ständerats zur Vorlage befasste sich der Nationalrat mit dessen Kompromiss zu den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Die vier Verpflichtungskredite waren in beiden Räten unumstritten, jedoch hatte der Nationalrat fünf Artikel mit Handlungsrichtlinien ergänzt, die vom Ständerat zwar abgelehnt, im Sinne einer Kompromisslösung aber grösstenteils in einem neu geschaffenen Artikel 3a aufgenommen worden waren. Während dieser Artikel 3a auf Antrag der APK-NR angenommen wurde, setzte sich eine Minderheit Schneider-Schneiter (cvp, BL) dafür ein, dem Ständerat auch hinsichtlich der Streichung der Offenlegungspflicht zu folgen und Artikel 3c zu streichen. Die Minderheit aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitte-, der FDP- und der GLP-Fraktion argumentierte, dass die Publikation im Internet nicht umsetzbar und die Unterrichtungspflicht des Parlaments bereits anderweitig geregelt sei. Roland Fischer (glp, LU) zeigte Verständnis für den Wunsch nach mehr Transparenz und stellte in Aussicht, dass die Aussenpolitischen Kommissionen in der Differenzbereinigung einen Kompromiss ausarbeiten könnten. Die Mehrheit des Nationalrates wollte jedoch an der Offenlegungspflicht festhalten. Franz Grüter (svp, LU), dessen Fraktion sich von Anfang an gegen die Verfügungskredite eingesetzt hatte, bezeichnete die Institutionen als «Dunkelkammern» und verlangte eine «Aufsicht über die Aufsicht». Auch die SP setze sich für die Einhaltung von Transparenz und Rechenschaft und daher für Artikel 3c ein, wie Claudia Friedl (sp, SG) verlauten liess. Bundesrat Parmelin freute sich zwar über den konstruktiven Kompromiss zu Artikel 3a, der keine grösseren Umsetzungsprobleme mit sich brachte. Er verwies jedoch in Bezug auf den umstrittenen Artikel 3c ebenfalls darauf, dass die Publikation der Schweizer Positionen im Internet «äusserst problematisch und sehr oft kontraproduktiv» sein könne. Um auf internationaler Ebene Kompromisse finden zu können, sei es manchmal unumgänglich, Positionen vertraulich zu behandeln. Auf Nachfrage von Fabian Molina (sp, ZH) stimmte er aber im Namen des Bundesrats zu, den zuständigen Kommissionen gegenüber Rechenschaft abzulegen. Der Nationalrat nahm den Antrag der Mehrheit in Bezug auf Artikel 3c trotz der bundesrätlichen Bedenken mit 118 zu 68 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an, womit er erneut eine Differenz zum Ständerat schuf.

Kapitalerhöhungen Weltbankgruppe und Afrikanische Entwicklungsbank (BRG 20.024)

In der Herbstsession 2020 beriet der Nationalrat über die Motion der APK-NR zur Absicherung der bisherigen Erfolge der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Zentralamerika und der Karibik. Fabian Molina (sp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) argumentierten im Namen der Kommission für die Annahme der Motion, da die vorgesehene Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Lateinamerika zu weit ginge und sowohl die Kontinuität wie auch die nachhaltige Entwicklung in Zentralamerika und der Karibik schädigen würde. Eine Minderheit Büchel (svp, SG) setzte sich für die Ablehnung der Motion ein. Der Minderheitsführer wehrte sich in der Folge gegen den von der Kommissionsmehrheit vermittelten Eindruck, dass die Schweiz ihre Aktivitäten in Lateinamerika einstellen würde. Büchel, der sich selber als «Lateinamerika-Fan» outete, folgte in seiner Argumentation der Stellungnahme des Bundesrats. Durch die Arbeit der Schweiz in entsprechenden internationalen Organisationen, durch ihre Botschaften und durch die Projekte des SECO werde man weiterhin eine aktive Rolle in der Region spielen. Des Weiteren seien viele von der DEZA mitfinanzierte NGOs in Lateinamerika tätig und auch die DEZA selbst sei aufgrund des universellen Mandats der Globalprogramme vor Ort im Einsatz. Die grosse Kammer lehnte die Motion mit 90 zu 89 Stimmen (bei 1 Enthaltung) denkbar knapp ab. Frédéric Borloz (fdp, VS) spielte mit seiner Enthaltung das Zünglein an der Waage.

Absicherung der bisherigen Erfolge der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Zentralamerika und der Karibik

Der Nationalrat nahm im März 2020 den Aussenpolitischen Bericht 2019 zur Kenntnis. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die Aussenpolitik der Schweiz im Berichtsjahr. Dabei zieht er auch Bilanz über die bundesrätliche Aussenpolitische Strategie 2016-2019, wobei diese im Generellen positiv ausfiel. Einzelne Ziele, insbesondere in der Europapolitik, konnten noch nicht erreicht werden. Grund dafür war vor allem der nach wie vor ausstehende Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens, welches den bilateralen Weg mit der EU konsolidieren und weiterentwickeln sollte. Im Jahr 2019 beobachtete der Bundesrat gemäss Bericht fünf globale Trends, dazu gehörten die internationale Protestbewegung der Klimajugend und jene in Hongkong genauso wie die digitale Transformation und deren Risiken. Auch der zunehmende strategische Wettbewerb zwischen den Grossmächten, explizit der Handelskonflikt zwischen den USA und China, die Schwächung des Multilateralismus sowie die damit einhergehende Abnahme des Sicherheitsniveaus liessen sich im Berichtsjahr beobachten. Institutionen wie die NATO, die OSZE und die EU würden stärker in Frage gestellt und die Situation im Mittleren Osten gewinne sowohl in Syrien, im Iran, in Jemen wie auch in der Golfregion an Brisanz, erklärte der Bundesrat im Bericht.
Die letzte grosse Entwicklungstendez sei die Verlangsamung der Globalisierung, was für die Schweiz bedeute, dass der europäische Markt kurz- und mittelfristig an Bedeutung gewinnen dürfte. Daraus folge als logische Konsequenz ein Bedeutungsgewinn der bilateralen Beziehungen mit europäischen Staaten, auch ausserhalb der EU. Kommissionssprecher Molina (sp, ZH) würdigte im Namen der APK-NR die guten Dienste der Schweiz als Trägerin von Schutzmachtmandaten und die Umsetzung der UNO-Agenda 2030 trotz mangelnder Kohärenz zwischen den Politikfeldern. Kritischer äusserte er sich zur fehlenden Führung des Bundesrats in der Europapolitik, dennoch beantragte die Kommission, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Roger Köppel (svp, ZH) liess hingegen kaum ein gutes Haar an der Aussenpolitik der Schweiz und bemängelte angesichts der sich anbahnenden Corona-Krise den «Irrweg», den die Schweiz mit ihrer «globalen Abhängigkeit» eingeschlagen habe. Die Fraktion der FDP fand lobende Worte für den Bericht und die gestärkte Rolle der Schweiz als mediierende Kraft im Nahen Osten. Sibel Arslan (basta, BS) bemängelte stellvertretend für die grüne Fraktion diverse inhaltliche Lücken, wie die Verfolgung von LGBTIQ-Menschen und die neue Richtlinie zur Zusammenarbeit mit Schweizer NGOs. Zum Abschluss betonte der anwesende Bundesrat Ignazio Cassis, dass die Aussenpolitik sowohl verfassungsrechtlich wie auch faktisch eine Angelegenheit des Gesamtbundesrats sei. Er zeigte sich überzeugt, dass der Problematik der fehlenden Kohärenz in der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 Rechnung getragen werde und sich die Schweizer Aussenpolitik dementsprechend noch kohärenter und glaubwürdiger präsentieren dürfte.
Die Kenntnisnahme durch den Ständerat erfolgte aufgrund des Sessionsabbruchs nicht mehr in der Frühlingssession 2020.

Aussenpolitischer Bericht 2019
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)

Une motion déposée par Tim Guldimann (ps, ZH), puis reprise par Fabian Molina (ps, ZH), a finalement été retirée. Cette motion portait sur la fourniture automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les pays en développement. Alors que la Suisse a introduit l’échange automatique de renseignements (EAR) avec 79 Etats partenaires, nombreux sont les pays en développement qui ne peuvent en bénéficier. Selon le dépositaire de la motion, des accords automatiques avec les pays en développements permettraient de lutter contre la fraude et l’opacité financière, et de renforcer les gains fiscaux dans ces pays. Le Conseil fédéral s’est opposé à la motion, estimant que les structures indispensables à l’EAR n’existaient pas encore dans la plupart des pays en développement.

fourniture automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les pays en développement