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Nachdem die Motion Hegglin (mitte, ZG) für eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund in der Herbstsession 2022 der FK-SR zur Vorberatung zugewiesen worden war, empfahl diese die Motion im November 2022 mit 5 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) zur Annahme. Die Kommission teilte die Ansicht des Motionärs, dass die bestehenden Finanzplanungsinstrumente nur eine kurzfristige oder sehr langfristige, jedoch keine mittelfristige Perspektive mit einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren erlaubten. Die Motion verpflichte den Bundesrat zudem neu zur Schaffung von Korrekturmassnahmen bei einer Verschlechterung der Finanzaussichten. Eine Kommissionsminderheit sah in der Motion hingegen keinen Mehrwert, da die entsprechenden Instrumente bereits vorhanden seien. Letztere Ansicht teilte nicht nur der Bundesrat, sondern wohl auch die Mehrheit des Ständerats, der den Vorstoss in der Wintersession 2022 mit 22 zu 16 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ablehnte.

Eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund (Mo. 22.3542)

Le sénateur Thomas Minder (indépendant, SH) demande au Conseil fédéral de non seulement évaluer si des acteurs dans le système de l'énergie en Suisse sont devenus d'importance systémique (too big to fail) mais aussi, le cas échéant, de déterminer comment désamorcer ce problème. Pour étayer sa proposition, il cite les risques de faillite qui ont frôlé Alpiq et Axpo, et le mécanise de sauvetage qui a été mis en place en urgence par le Conseil fédéral. En ligne avec la loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l’électricité d’importance systémique (LFiEl), il propose au Conseil fédéral de s'inspirer de la législation too big to fail du secteur bancaire. Le Conseil fédéral a proposé l'adoption du postulat. Lors de la session d'hiver 2022, le Conseil des Etats, a adopté tacitement le postulat.

Prévenir la survenue d'une situation de type "too big to fail" dans le secteur de l'énergie (Po. 22.4128)
Dossier: Too-big-to-fail in der Energiebranche

D'après la sénatrice bâloise Eva Herzog (ps, BS), les débats parlementaires sur la loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur électrique d'importance systémique (LFiEl) ont mis en lumière le rôle des entreprises énergétiques d'importance systémique pour l'économie helvétique. Mais surtout, ces débats ont souligné l'opacité et l'absence de marge de manœuvre pour la Confédération. Comme cette loi urgente est limitée à la fin 2026, la députée demande au Conseil fédéral de se saisir au plus vite de ce dossier législatif afin de limiter efficacement et rapidement les risques pour l'économie nationale. Ces mesures législatives devraient être axées sur la transparence, la stabilité du marché suisse de l'électricité, la gestion de la continuité des activités, l'utilisation d'un financement d'urgence fédéral uniquement en dernier recours, et également la préservation de l'intégration du réseau électrique suisse dans le réseau européen.
Le Conseil fédéral a proposé d'adopter la motion. Le gouvernement est favorable à une loi durable qui renforce la résilience du réseau électrique suisse. Lors de la session d'hiver 2022, la motion a été adoptée tacitement par les sénateurs et sénatrices.

Limiter les risques que représentent pour l'économie nationale les entreprises d'importance systémique du secteur de l'électricité (Mo. 22.4132)
Dossier: Too-big-to-fail in der Energiebranche

Eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund verlangte Peter Hegglin (mitte, ZG) im Juni 2022. Konkret soll der Bundesrat zukünftig eine mehrjährige, dem Parlament vorzulegende Finanzstrategie als Teil der strategischen Ziele erarbeiten. Diese soll eine kohärente Zielsetzung, Massnahmen zur Zielerreichung, eine Beurteilung möglicher Risikofaktoren sowie entsprechende Lösungsvorschläge enthalten. Zwar bestünden bereits kurz-, mittel- und langfristige Planungsinstrumente, diese seien aber zu wenig verbindlich und zu wenig miteinander verknüpft. Entsprechend würden langfristige Risikoanalysen auch zu wenig in die Finanzplanung einfliessen und die Langfristperspektive allgemein zu wenig beachtet, wie etwa ein Bericht des EFD aufgezeigt habe. Eine verbesserte Planung sei aber aufgrund von «mittel- bis langfristig [...] enormen Herausforderungen» nötig, so der Motionär.
Der Bundesrat erachtete ein solches zusätzliches Instrument als nicht notwendig und beantragte die Motion zur Ablehnung. Stattdessen verwies er auf zwei neue Instrumente, mit denen er die mittel- und langfristige Planung stärken wolle: die Berichte zur Langfristperspektive für die öffentlichen Finanzen und die Mittelfristperspektive sowie die steuer- und finanzpolitischen Prioritäten im Legislaturfinanzplan. Darüber hinaus betonte er, dass auch neue Finanzplaninstrumente die grossen externen Entwicklungen der letzten drei Jahre nicht hätten zu erfassen vermögen.
In der Herbstsession 2022 wies der Ständerat die Motion einem Ordnungsantrag Stark (svp, TG) folgend stillschweigend seiner Kommission zur Vorberatung zu.

Eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund (Mo. 22.3542)

A la suite des difficultés d'Alpiq sur le marché de l'électricité à la fin décembre 2021, le Conseil fédéral a rédigé la loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées aux entreprises électriques d'importance systémique. En effet, la hausse et la volatilité des prix sur le marché de l'électricité imposent des garanties financières exorbitantes aux entreprises électriques helvétiques. Ainsi, malgré une situation financière stable, une entreprise électrique systémique peut se trouver en défaut de liquidité pour acheter de l'électricité pourtant nécessaire à la sécurité d'approvisionnement.
Le Conseil des États a validé la loi fédérale lors de la session de juin 2022. Alors que le gouvernement pressait pour une validation par les deux chambres, afin d'éviter un recours au droit d'urgence en cas de défaut de liquidité avant la session d'automne, le Parlement a repoussé la décision du Conseil national à la session d'automne 2022.
Le déroulement des évènements a donné raison au Conseil fédéral. Début septembre 2022, il a eu recours au droit de nécessité pour activer le mécanisme de sauvetage pour l'entreprise électrique systémique Axpo. Dans l'urgence, il a validé un crédit-cadre de CHF 4 milliards pour empêcher la faillite d'Axpo et pour sécuriser l'approvisionnement électrique suisse sur le court-terme. D'après le Conseil fédéral, une faillite d'Axpo aurait entraîné un effet domino potentiellement dévastateur pour l'approvisionnement énergétique, et donc l'économie helvétique.
Ce sauvetage, financé par des deniers publics, a fait couler beaucoup d'encre dans la presse. La sévérité des conditions qui accompagnent l'obtention d'un crédit-cadre et garantit sa subsidiarité a été au cœur des discussions. Par exemple, la possibilité d'attribuer des bonus aux membres de la direction et du conseil d'administration, le versement de dividendes, l'information à la population ou encore la répartition des frais pour le montant forfaitaire pour bénéficier du mécanisme de sauvetage ont agité la presse. Certains observateurs ont même préconisé une plus forte présence de la Confédération dans les sphères dirigeantes de l'entreprise.
Ce débat s'est infiltré dans la session d'automne 2022. Si le Conseil national a validé l'octroi du crédit-cadre de CHF 4 milliards à Axpo, il a profité de l'occasion pour serrer la vis de la loi fédérale sur les aides financières subsidiaires aux entreprises électriques d'importance systémique.

Crédit-cadre pour l'Axpo
Dossier: Too-big-to-fail in der Energiebranche

In der Herbstsession 2022 beschäftigte sich der Ständerat mit der von der WAK-NR eingereichten Motion für die vollumfängliche Verwendung des Bundesanteils an den SNB-Ausschüttungen zum Abbau der Covid-19-Schulden. Zuvor hatte die FK-SR die Motion mit 10 zu 2 Stimmen (bei 1 Enthaltung) zur Ablehnung empfohlen. Stattdessen habe die Kommission bereits 2021 vorgeschlagen, nur die Zusatzausschüttungen in der Höhe von maximal CHF 4 Mrd. jährlich für den Covid-19-Schuldenabbau einzusetzen. Während «ordentliche Ausgaben durch ordentliche Einnahmen» finanziert werden müssen und somit der Grundbetrag der Ausschüttungen in der Höhe von CHF 2 Mrd. ordentlich verbucht werden soll, könnten die volatileren Zusatzausschüttungen durchaus als ausserordentliche Einnahmen verbucht werden. Eine Minderheit Knecht (svp, AG) beantragte hingegen die Annahme der Motion und somit auch eine Verwendung des Grundbetrags der SNB-Ausschüttungen zum Abbau der pandemiebedingten Schulden in zehn bis zwölf Jahren, um den «Druck auf die ordentlichen Ausgaben des Bundes aufrechterhalten» zu können. Zumal sich der Ständerat gleich vor der Beratung der Motion für einen Schuldenabbau ohne Verwendung des Grundbetrags der SNB-Ausschüttungen ausgesprochen und diese Frage damit bereits erledigt hatte, zog Hansjörg Knecht seinen Minderheitsantrag zurück. In der Zwischenzeit hatte sich auch herausgestellt, dass die Finanzlage der SNB im Sommer 2022 für Ende des Jahres eher darauf hindeutete, dass es womöglich weder zu Ausschüttungen des Grundbetrags noch des Zusatzbetrags kommen wird. Der Ständerat lehnte die Motion in der Folge stillschweigend ab.

Utiliser la «distribution» que la BNS envisage de verser à la Confédération pour réduire l'endettement lié à la crise du coronavirus (Mo. 20.3450)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

In der Herbstsession 2022 bereinigte das Parlament die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zum Abbau der coronabedingten Verschuldung. Bei der ersten Beratung im Ständerat lagen ähnliche Anträge vor wie zuvor bei der Beratung im Erstrat. Jedoch hatte sich die Ausgangslage verändert: Während der Bundesrat und auch der Nationalrat bei seiner Erstberatung davon ausgegangen waren, die ausserordentlichen Ausschüttungen der SNB für den Covid-19-Schuldenabbau verwenden zu können, hatte der Bundesrat in der Zwischenzeit als Antwort auf eine Frage von Gerhard Andrey (gp, FR) bekannt gegeben, dass Bund und Kantone gemäss den vorläufigen, bis Juni 2022 vorliegenden Zahlen von der SNB am Ende des Jahres weder den Grundbetrag noch Zusatzausschüttungen erhalten würden – diese Zahlen könnten sich aber bis Ende Jahr durchaus noch ändern, wie der Bundesrat betont hatte. Die FK-SR rechnete in der Folge jedoch nicht mehr mit den entsprechenden Geldern, was die Dauer des Schuldenabbaus deutlich verlängern würde, wie verschiedene Sprechende betonten. Dennoch beabsichtigte die Kommissionsmehrheit, die Corona-bedingten Schulden, die sich Ende 2022 auf etwa CHF 26 Mrd. belaufen werden, mithilfe der zukünftigen ordentlichen Überschüsse abzubauen und dabei auf eine Verwendung eines Teils der bisherigen ordentlichen Überschüsse auf dem Ausgleichskonto, wie sie der Nationalrat vorgeschlagen hatte, zu verzichten. Entsprechend wollte die Mehrheit der FK-SR die Dauer des Schuldenabbaus ebenfalls wie vom Bundesrat vorgesehen bis 2035, bei ausserordentlichen Ereignissen bis 2039 verlängern. Sowohl Kommissionssprecherin Gapany (fdp, FR) als auch Finanzminister Maurer äusserten sich zum Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Letzterer argumentierte, dass auf dem Ausgleichskonto nicht wirklich Geld liege, «sondern das ist einfach die Statistik des ordentlichen Bundeshaushalts». Folglich wäre die Verrechnung der beiden Konten ein «Signal, dass wir bereit sind, in der Finanzpolitik die Zügel zu lockern». Diese Befürchtung teilte eine Minderheit I Hegglin (mitte, ZG), die in Übereinstimmung mit dem Nationalrat die Hälfte der Schulden auf dem Amortisationskonto durch die ordentlichen Überschüsse finanzieren und im Gegenzug die Abbaufrist verkürzen wollte, nicht. Vielmehr entwickelte sich eine Diskussion zur Frage, welche Massnahme die grösste Freiheit für das Parlament mit sich bringe: die Beibehaltung des Überschusses auf dem Ausgleichskonto oder eine schnelle Tilgung der Schulden auf dem Amortisationskonto. Eine Minderheit II Herzog (sp, BS) wollte überdies nicht nur einen Teil, sondern gar den ganzen Überschuss auf dem Ausgleichskonto zum Covid-19-Schuldenabbau verwenden, um den mittel- oder langfristig grösstmöglichen Handlungsspielraum zu schaffen. Die Minderheitensprecherin zog ihren Antrag jedoch später zurück. Mit 28 zu 16 Stimmen sprach sich der Ständerat anschliessend für den Mehrheitsantrag und somit gegen eine Verwendung des Überschusses auf dem Ausgleichskonto aus.

Noch in der Herbstsession folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat in dieser Frage. Die Kommissionsmehrheit beantragte, an der ursprünglichen Position des Nationalrats festzuhalten und weiterhin eine Verrechnung eines Teils des Überschusses auf dem Ausgleichskonto mit dem Amortisationskonto vorzunehmen und im Gegenzug die Frist für den Schuldenabbau zu kürzen. Eine Minderheit Guggisberg (svp, BE) wollte jedoch dem Bundesrat folgen, unter anderem da eine Vermischung der beiden Konten der von der Stimmbürgerschaft angenommenen Idee der Schuldenbremse widerspreche, wie Lars Guggisberg argumentierte. Mit 105 zu 83 Stimmen sprach sich der Nationalrat für diesen Minderheitsantrag und somit gegen eine Verrechnung der beiden Konten aus und bereinigte damit die einzige Differenz zum Ständerat. Die SP-, Grünen- und Grünliberalen-Fraktionen sowie ein Mitglied der Mitte-Fraktion waren dabei der Kommissionsmehrheit gefolgt.

In den Schlussabstimmungen nahm der Nationalrat die Änderung des FHG mit 152 zu 23 Stimmen (bei 17 Enthaltungen) an, der Ständerat einstimmig (45 zu 0 Stimmen). Die Gegenstimmen und Enthaltungen im Nationalrat stammten von Mitgliedern der Grünen Fraktion.

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Im September 2022 zog Motionär Peter Hegglin (mitte, ZG) seinen Vorstoss für einen verträglichen Abbau der Covid-19-Schulden stillschweigend zurück. Noch im selben Monat verabschiedete das Parlament die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zum Abbau der coronabedingten Verschuldung. Zuvor war die in der Motion enthaltene Idee, dass ein Teil des positiven Saldos des Ausgleichskontos für den Schuldenabbau auf dem Amortisationskonto verwendet werden könnte, als eine von zwei Möglichkeiten in die Botschaft des Bundesrates eingeflossen – das Parlament hatte sich in der Folge aber dagegen entschieden.

Die Covid-19-Schulden sollen verträglich abgebaut werden (Mo. 20.4576)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Bereits in der Sommersession 2022 machte sich der Nationalrat an die Beratung der Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zum Abbau der coronabedingten Verschuldung. Die beiden Kommissionssprecher Heinz Siegenthaler (mitte, BE) und Alex Farinelli (fdp, TI) fassten dabei die finanzpolitische Situation der letzten Jahre zusammen: Vor der Corona-Pandemie habe man während 20 Jahren keine neuen Schulden gemacht und gar CHF 23 Mrd. auf dem Ausgleichskonto angehäuft. Demgegenüber stünden Schulden in der Höhe von CHF 25 bis 30 Mrd., welche Corona-bedingt in den letzten Jahren entstanden seien. Für deren Abbau sehe der Bundesrat jährliche Zahlungen von CHF 1 Mrd. aus dem ordentlichen Haushalt und CHF 1.3 Mrd. «aus der ausserordentlichen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank» vor – Letztere hatte der Bundesrat bereits im Juni 2022 für diesen Zweck gesprochen –, wobei die Frist für den Schuldenabbau von sechs auf zwölf Jahre erhöht werden soll. Die Mehrheit der FK-NR sprach sich jedoch für den zweiten Vorschlag aus, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hatte: Die Hälfte der Corona-bedingten Schulden auf dem Amortisationskonto soll mit den Geldern auf dem Ausgleichskonto beglichen werden, während die andere Hälfte durch zukünftige Überschüsse sowie durch die ausserordentlichen Ausschüttungen der SNB abgebaut werden soll. Damit sei ein Schuldenabbau innert acht Jahren möglich, was die Kommissionsmehrheit bevorzuge, argumentierte Siegenthaler. Zusätzlich zur Position der Kommissionsmehrheit lagen verschiedene Minderheitsanträge vor: Eine Minderheit I Wyss (sp, BS) beantragte, das vollständige Guthaben auf dem Ausgleichskonto für den Corona-Schuldenabbau zu verwenden. Damit könne man sicherstellen, dass auch zukünftig genügend Geld für kommende Herausforderungen vorhanden sei. Eine Minderheit II Guggisberg (svp, BE) wollte dem Bundesrat folgen und die bereits angesparten Gelder auf dem Ausgleichskonto belassen. Stattdessen sollten die ordentlichen Gewinnausschüttungen der SNB in der Höhe von CHF 660 Mio., welche bisher in das Bundesbudget flossen, für die Tilgung der Corona-Schulden eingesetzt werden. Bezüglich der Abbaufristen plädierte eine Minderheit Gysi (sp, SG) für den vom Bundesrat vorgesehenen zwölfjährigen Schuldenabbau. Ein Abbau über drei Legislaturen sei sinnvoll, zumal sich die Schweiz dies leisten könne, die Covid-19-Pandemie eine «Jahrhundertkrise» darstelle und man auch in den letzten 20 Jahren Schulden in der Höhe von CHF 29 Mrd. abgebaut habe, argumentierte die Minderheitensprecherin. Der Nationalrat folgte jedoch in sämtlichen Anträgen seiner Kommissionsmehrheit. Die zwei Minderheiten Guggisberg fanden bei Mitgliedern der SVP-Fraktion, die Minderheiten Wyss und Gysi bei Mitgliedern der SP-, Grünen- und GLP-Fraktion sowie der EVP Zustimmung. Mit 133 zu 51 Stimmen nahm der Nationalrat die Revision in der Gesamtabstimmung gegen den Willen der SVP-Fraktion an.

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Im März 2022 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft für eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zum Abbau der coronabedingten Verschuldung. Den abzubauenden Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto schätzte er bis Ende 2022 auf CHF 25 bis 30 Mrd. Nach geltendem Recht sei ein Abbau des ausserordentlichen Finanzierungsdefizits innert sechs Jahren durch budgetierte Finanzierungsüberschüsse nötig. Bereits früh waren sich Regierung und Parlament aber einig geworden, dass ein ordentlicher Abbau aus Angst vor wirtschaftlichem Schaden vermieden werden solle. Ein ordentlicher Abbau hätte selbst mit den Zusatzausschüttungen durch die SNB Einsparungen im ordentlichen Haushalt von jährlich CHF 3.7 Mrd. zur Folge gehabt. Bereits im Juni 2021 hatte der Bundesrat entschieden, den Bundesanteil an der Zusatzausschüttung der SNB auf dem Amortisationskonto zu verbuchen (voraussichtlich durchschnittlich CHF 1.3 Mrd.) und somit für den Abbau der entsprechenden Defizite einzusetzen. In der vorliegenden Botschaft beantragte er überdies eine temporäre Anpassung der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse im Finanzhaushaltgesetz: So sollte die Amortisationsfrist bis 2035 (bei besonderen Ereignissen gar bis 2039) verlängert und die strukturellen Finanzierungsüberschüsse gemäss Staatsrechnung zum Abbau des Defizits auf dem Amortisationskonto verwendet werden (voraussichtlich durchschnittlich CHF 1 Mrd.). Nach geltendem Recht werden nur die budgetierten strukturellen Finanzierungsüberschüsse dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Letztere Massnahme erlaube einen Abbau des Fehlbetrags innert 11 bis 13 Jahren. Damit entschied sich der Bundesrat für die erste seiner im Juni 2021 präsentierten Abbaumöglichkeiten. Den zweiten Vorschlag, die ordentlichen Überschüsse der letzten Jahre, die eigentlich für den Abbau der ordentlichen Defizite eingesetzt werden sollten, für die Tilgung der Hälfte oder gar der ganzen Covid-19-Defizite zu verwenden, lehnte er genauso ab, wie eine Amortisation des Fehlbetrags gemäss geltendem Recht oder einen Verzicht auf den Abbau des Fehlbetrags. Er wolle «so wenig wie möglich in die bewährte Systematik der Schuldenbremse eingreifen», gleichzeitig aber das ganze Defizit abbauen, um die «gute finanzpolitische Ausgangslage» wiederherzustellen, für zukünftige Krisen gewappnet zu sein und die finanzpolitische Verlässlichkeit der Schweiz zu unterstreichen.

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Nachdem das Parlament in der Sondersession im Mai 2020 Corona-bedingte Kredite über CHF 16 Mrd. und Verpflichtungskredite über CHF 40 Mrd. gutgeheissen hatte, machten sich verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier Gedanken darüber, wie diese und die noch erwarteten Covid-19-Ausgaben finanziert werden könnten. Regula Rytz (gp, BE) schlug vor, die Kosten der Corona-Pandemie durch einen von 2020 bis 2025 befristeten Solidaritäts-Zuschlag auf Dividenden und Kapitaleinlagereserven in der Höhe von 2 bis 3 Prozent ihres Wertes zu finanzieren. Damit sollten diejenigen Unternehmen, die nicht oder nicht stark unter der Pandemie litten und gar Dividenden ausschütten könnten, einen Solidaritätsbeitrag zugunsten der stark betroffenen Unternehmen bezahlen. Zudem sei die Massnahme volkswirtschaftlich sinnvoll, da damit die starke Corona-bedingte Belastung von Bund und Kantonen etwas gelindert werden könne. Der Bundesrat sprach sich gegen einen entsprechenden Zuschlag aus, zumal er die Krise mithilfe der bestehenden Einnahmequellen meistern wolle. Zusätzliche Steuern und Abgaben würden die Rezession gar noch verschlimmern, befürchtete er. Neben dem Argument, dass für eine solche Regelung eine Verfassungsänderung nötig wäre, verwies er unter anderem darauf, dass die Unternehmen die entsprechenden Auszahlungen aufschieben und erst nach 2025 tätigen könnten. Im Nationalrat, der diese und ähnliche Motionen in der Frühjahrssession 2022 behandelte, stiess der Vorstoss lediglich bei den Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion auf Zustimmung, er wurde mit 127 zu 66 Stimmen abgelehnt.

Solidaritäts-Zuschlag auf Dividenden und Kapitaleinlagereserven (Mo. 20.3362)
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Klarheit bezüglich der Abzahlung der Corona-bedingten ausserordentlichen Leistungen – unter Beibehaltung der Schuldenbremse – sowie bezüglich der Folgen der Pandemie für die Sozialwerke verlangten Marcel Dettling (svp, SZ; Mo. 20.3392) und Werner Salzmann (svp, BE; Mo. 20.3414) im Mai 2020 in zwei gleichlautenden Motionen. So sollte der Bundesrat eine Lösung zur Behebung des Defizits auf dem Amortisationskonto in der Höhe von CHF 40 Mrd. innert sechs bis acht Jahren, zu den jährlichen Steuerausfällen von CHF 5 Mrd. und zu den Problemen für die AHV und die Pensionskassen präsentieren. Der Bundesrat empfahl die Motionen zur Ablehnung. Einen Abbau des Defizits auf dem Amortisationskonto innert sechs Jahren, wie es das FHG vorsieht, lehnte die Regierung ab; damit würde der Finanzhaushalt zu stark unter Druck gesetzt und die konjunkturelle Erholung gefährdet. Bezüglich der Probleme für die Sozialwerke verwies der Bundesrat auf die neuen Finanzperspektiven von AHV, IV und EO vom Juli 2020.
In der Ständeratsdebatte zur Motion Salzmann in der Herbstsession 2020 konnte Bundesrat Maurer zumindest teilweise Entwarnung geben – die Corona-bedingten Ausgaben betrügen bisher nicht CHF 40 Mrd., sondern «nur noch» CHF 20 Mrd. «Aber 20 Milliarden Franken sind eben immer noch sehr, sehr, sehr viel Geld», betonte der Finanzminister. Obwohl man die grundsätzliche Stossrichtung der Motionen teile, könne man nicht sämtliche Fragen zur Schuldenproblematik in einem Gesamtpaket beantworten, sondern müsse sie jeweils einzeln angehen. Mit 23 zu 16 Stimmen sprach sich der Ständerat gegen eine Annahme der Motion Salzmann aus. Dasselbe Ergebnis verzeichnete die Motion Dettling in der Frühjahrssession 2022: Der Nationalrat lehnte sie mit 138 zu 53 Stimmen ab. Unterstützung fand sie nur bei der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion. In der Zwischenzeit sei die «Motion von der Entwicklung der letzten zwei Jahre überholt worden», betonte Bundesrat Maurer und verwies dabei auf den Entwurf zur Revision des FHG.

Umfassende Lösung zur Bewältigung der Corona-Krise. Stabilisierung des Bundeshaushaltes und der Sozialwerke (Mo. 20.3392 und Mo. 20.3414)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?

Nachdem ihr die Motion Juillard (mitte, JU; Mo. 20.3285) für eine Nutzung der Ventilklausel für den Abbau der Covid-19-Schulden zugewiesen worden war, hatte die SGK-SR im Oktober 2020 entschieden, die entsprechende Beratung bis zum Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft über den Schuldenabbau aufzuschieben. Hingegen zog die Mitte-Fraktion ihre gleichlautende Motion 20.3300 in der Frühjahrssession 2022 zurück. Sie erachtete diese als «nicht mehr aktuell» und machte stattdessen Werbung für einen Alternativvorschlag zu den zwei vom Bundesrat in seiner mittlerweile erschienenen Botschaft vorgeschlagenen Möglichkeiten zum Abbau der Corona-bedingten Verschuldung: Statt den gesamten Betrag über die ausserordentlichen Einnahmen (Variante 1 des Bundesrates) oder über die ordentlichen Überschüsse (Variante 2 des Bundesrates) abzubauen, sollten zwei Drittel über die ordentlichen Überschüsse und ein Drittel über die ausserordentlichen Einnahmen finanziert werden, schlug Leo Müller (mitte, LU) im Rahmen der Rückzugsankündigung der Mitte-Motion vor. Dadurch könne man «im Ausgleichskonto gewisse Reserven» für allfällige zukünftige Krisen behalten. Im Mai 2022 zog schliesslich auch Charles Juillard seine Motion in Anbetracht der bundesrätlichen Botschaft zurück.

Schuldenbremse respektieren – Ventilklausel nutzen! (Mo. 20.3285)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?

Afin d'obtenir des réponses concrètes sur l'état des eaux et des sols suisses, le postulat déposé par Baptiste Hurni (ps, NE) demande «un rapport présentant des chiffres détaillés quant aux sites pollués par l'armée suisse». Dans la lignée d'autres interventions parlementaires, cette demande repose sur certaines imprécisions du message sur l'armée 2021 ainsi que sur la portée médiatique que certains exercices militaires ont eu ces dernières années. La crainte d'un manque d'action et d'une potentielle sous-évaluation de la situation – atténuation des risques encourus suite à l'utilisation de munitions contenant des métaux lourds – ont poussé le député neuchâtelois à demander un rapport renseignant sur la position du Conseil fédéral au sujet des actions entreprises afin de protéger les sols et les lacs suisses.
Le postulat a été soutenu par le Conseil fédéral puis accepté par le Conseil national avec 140 voix. On notera que seule l'UDC s'y est opposée avec 51 voix.

sites pollués par l'armée. Quelles sont les perspectives d'assainissement ?
Dossier: Armee und Biodiversität

La majorité de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des États (CER-CE) s'est alignée sur la recommandation du Conseil fédéral, et le vote du Conseil national en faveur de la motion. Par 8 voix contre 4 et 1 abstention, la CER-CE estime que la motion permet d'éviter une distorsion du marché car seules les institutions financières d'importances systémiques bénéficient actuellement de la réduction de participation. De plus, elle considère que l'objectif de réduction pour participation est d'actualité en raison de la volonté d'imposition minimale voulue par l'OCDE. A l'opposé, une minorité menée par le camp rose-vert, a indiqué que les objectifs de la motion étaient remplis par la réforme de l'impôt anticipé (21.024). A la chambre des cantons, la motion sur le calcul de la réduction pour participation a été adoptée par 22 voix contre 18 et 2 abstentions.

Calcul de la réduction pour participation (Mo. 18.3718)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im November 2021 gab der Bundesrat bekannt, die vom Parlament beschlossene Optimierung der Haushaltssteuerung per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Die periodengerechtere Haushaltssteuerung und das einfachere Nachtragsverfahren werden somit in Voranschlag und Rechnung des Jahres 2023 erstmals eingesetzt.

Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung

Im Mai 2021 schlug die FK-SR in einer Motion vor, die Zusatzausschüttungen des Jahres 2020 (CHF 660 Mio.) der SNB dem Amortisationskonto gutzuschreiben und somit zum Abbau der Corona-Schulden zu verwenden. Anders als die Motion ihrer Schwesterkommission, welche neben den Zusatzausschüttungen auch den Grundbetrag der Ausschüttungen auf das Amortisationskonto buchen wollte, plante die ständerätliche Kommission, den Grundbetrag über CHF 2 Mrd. wie geplant dem ordentlichen Haushalt zukommen zu lassen. Demnach hätten «Zusatzausschüttungen [...] klar den Charakter von ausserordentlichen Einnahmen», begründete die Kommission ihren Vorstoss. Im August 2021 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion, da er den generellen Vorschlag der ständerätlichen Kommission in der Zwischenzeit als eine von zwei Möglichkeiten in seine Botschaft zum Abbau der Covid-19-Schulden aufgenommen hatte: So sollen die Schulden neben der Verwendung der ordentlichen Überschüsse in den kommenden Jahren entweder über die Zusatzausschüttungen der SNB oder über eine Umbuchung der als ordentliche Überschüsse verbuchten Erträge aus früheren Jahren abgebaut werden. Gleichzeitig hatte er jedoch darauf verzichtet, die bereits verbuchten Zusatzausschüttungen aus dem Jahr 2020 neu zuzuweisen und seine Regelung stattdessen auf die ab 2021 anfallenden Ausschüttungen beschränkt.
Nachdem Bundesrat und Kommission dieses aktuelle Projekt des Bundesrates in der Herbstsession 2021 erläutert hatten, zog die Kommission ihre Motion, die von einer Minderheit Zanetti (sp, SO) abgelehnt worden war, zurück.

Zusatzausschüttungen der SNB dem Amortisationskonto gutschreiben (Mo. 21.3603)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

Ende Juni 2021 gab der Bundesrat bekannt, wie die Covid-19-Schulden abgebaut werden sollen, wobei er mit einem Schuldenbetrag von CHF 30 Mrd., welche auf dem Amortisationskonto verbucht sind, rechnete. Ein Abbau ist aufgrund der «Ergänzungsregel» des Bundeshaushalts nötig, die einen Abbau der Schulden, welche als ausserordentliche Ausgaben auf dem Amortisationskonto verbucht wurden, innert sechs Jahren vorsieht. Für diesen Schuldenabbau präsentierte der Bundesrat zwei Varianten zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG): Gemäss der ersten Variante sollten die Schulden bis ins Jahr 2035 abgebaut werden müssen – die sechsjährige Frist zum Abbau der Schulden auf dem Amortisationskonto würde somit verdoppelt –, wodurch jährlich CHF 2.3 Mrd. anfallen würden. Diese sollten durch eine fixe Verbuchung der SNB-Zusatzausschüttungen als ausserordentliche Einnahmen – gemäss Vereinbarung des EFD mit der SNB seien dies jährlich durchschnittlich CHF 1.3 Mrd. – sowie durch die jährlichen ordentlichen Kreditreste, die v.a. durch Budgetunterschreitungen entstehen, beglichen werden. Die zweite Variante sah vor, die ordentlichen Überschüsse der letzten Jahre, die eigentlich für den Abbau der ordentlichen Schulden eingesetzt werden sollten, für die Tilgung der Hälfte der Covid-19-Schulden einzusetzen. Die andere Hälfte der Schulden soll ebenfalls über die zukünftigen Kreditreste abbezahlt werden. Diese Variante hätte gemäss Bundesrat den Vorteil, dass die Amortisationsfrist gegenüber dem ersten Vorschlag verkürzt werden könnte. Gemäss beiden Varianten sollte der Schuldenabbau ohne Sparprogramme möglich sein. Lehnt das Parlament beide Varianten ab und sieht auch sonst keine Massnahmen zur Verlängerung der Amortisationsfrist vor, müsste je ein Teil der Schulden bis ins Jahr 2026 (CHF 10 Mrd.) respektive bis 2027 (CHF 20 Mrd.) abgebaut werden, wodurch es gemäss Bundesrat vermutlich zu Sparprogrammen kommen würde.
Ende August 2021 schickte der Bundesrat die zwei Vorschläge zur Änderung des FHG bis Ende November 2021 in die Vernehmlassung.

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Le Conseil des Etats a validé, à l'unanimité, la prolongation de l'exonération de l'impôt anticipé pour les instruments «too-big-too-fail». Les sénateurs et sénatrices suivent ainsi l'avis du Conseil national et la recommandation de leur Commission de l'économie et des redevances (CER-CE). D'après la CER-CE, cette prolongation est indispensable dans l'attente d'une révision de la loi sur l'impôt anticipé (21.024). La prolongation permet de garantir la stabilité financière et de s'aligner sur les exigences prudentielles en matière de fonds propres.

Loi sur l'impôt anticipé. Modification (Instruments too big to fail; MCF 20.079)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im Mai 2021 schlug die FK-NR dem Bundesrat Lösungen zum Abbau der ausserordentlichen Corona-bedingten Schulden vor. Gemäss dem Finanzhaushaltgesetz müssten die Schulden auf dem Amortisationskonto innert sechs Jahren abgebaut werden, was gemäss Kommission zu «massiven Budgetkürzungen führen und die Konjunkturerholung beeinträchtigen könnte». Die Kommission schlug deshalb mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen vor, die entsprechende Frist zum Schuldenabbau auf 15 Jahre zu verlängern, strukturelle Überschüsse künftig dem Amortisationskonto gutzuschreiben und «bei Kreditübertragungen zurückhaltend zu sein». Keine Mehrheit fanden hingegen Vorschläge, die gesamten Überschüsse des Ausgleichskontos sowie den gesamten Bundesanteil aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank für den Schuldenabbau zu verwenden; Letzteres solange, bis die Bruttoverschuldung des Bundes wieder auf dem Niveau von 2019 ist.

Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

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Zusammenfassung
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Abbau der Corona-bedingten Verschuldung: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (BRG 22.020)

Aufgrund der Corona-Pandemie werden sich Ende 2022 wohl gegen CHF 26 Mrd. auf dem Amortisationskonto des Bundes befinden, auf dem die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben verbucht werden. Zu deren Abbau – für den der Bund gemäss FHG sechs Jahre Zeit hat – schlug der Bundesrat im Juni 2021 zwei Varianten vor: Eine Variante bestand darin, die sechsjährige Frist für den Schuldenabbau zu verdoppeln und die zukünftigen jährlichen ordentlichen Kreditreste für den Schuldenabbau zu verwendet. Die zweite Variante sah zusätzlich zu den zukünftigen Kreditresten eine Verwendung der ordentlichen Überschüsse der letzten Jahre vor, ohne die Amortisationsfrist zu verlängern. In beiden Fällen wollte der Bundesrat zudem die Zusatzausschüttungen der SNB für den Abbau der Covid-19-bedingten Schulden einsetzen. In seiner Botschaft entschied sich der Bundesrat für die erste Variante, was im Parlament zwar umstritten war, schlussendlich aber doch unterstützt wurde. Das Parlament verlängerte somit die Amortisationsfrist um sechs Jahre und wies die zukünftigen Kreditreste dem Amortisationskonto zu.

Chronologie
Der Vorschlag der FK-NR
Die zwei Varianten des Bundesrates
Der Bundesrat bevorzugt die erste Variante
Der Nationalrat wählt die zweite Variante
Stände- und Nationalrat einigen sich auf die erste Variante


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Résumé
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Réduction de l’endettement lié au coronavirus. Modification de la Loi sur les finances (MCF 22.020)
(Traduction: Chloé Magnin)

En raison de la pandémie de Coronavirus, environ CHF 26 milliards se retrouveront, à la fin de l'année 2022, sur le compte d'amortissement de la Confédération sur lequel les revenus et dépenses extraordinaires seront comptabilisées. Concernant leur remboursement – pour lequel la Confédération a jusqu'à six ans, conformément à la LFC – le Conseil fédéral a proposé deux variantes en juin 2021: la première variante consiste à doubler le délai du remboursement de six ans et d'utiliser les futurs soldes de crédits ordinaires annuels pour rembourser la dette. La deuxième variante, elle, envisage d'utiliser, en plus des futurs soldes de crédits annuels, les excédents de financement des années précédentes, sans avoir à prolonger le délai du remboursement. Dans les deux cas, le Conseil fédéral a souhaité que les distributions supplémentaires de la BNS soient comptabilisées afin de rembourser les dettes liées au Covid-19. Dans son message, le Conseil fédéral s'est décidé pour la première version, ce qui a d’abord été débattu au Parlement, avant d'être finalement accepté. Le Parlement a donc prolongé le temps d'amortissement de six ans et a assigné les futurs soldes de crédits au compte d'amortissement.

Chronologie
Le projet de la CdF-CN
Les deux variantes du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral favorise la première variante
Le Conseil national choisit la deuxième variante
Le Conseil des États et le Conseil national tombent d'accord sur la première variante
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Bundesrätlicher Vorschlag zum Abbau der Covid-19-Schulden (BRG 22.020)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Im Nationalrat sorgte bei der Debatte zur Vorlage zur Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung in der Frühjahrssession 2021 insbesondere ein Nichteintretensantrag Schwander (svp, SZ) für Diskussionen. Schwander und die SVP-Fraktion erachteten die Umstellung von der Finanzierungsrechnung auf die Erfolgsrechnung als nicht notwendig und ohne Mehrwert – das Parlament erhalte dadurch nicht mehr Einfluss und die Vorgänge würden nicht transparenter –, zudem widerspreche sie dem Verfassungsauftrag, den Volk und Stände 2001 mit dem Ja zur Schuldenbremse erteilt hatten. Damals habe man in der Abstimmungskampagne angekündigt, die Schuldenbremse mit einer Finanzierungsrechnung zu verfolgen, weshalb man folglich bei der Verwendung der Finanzierungsrechnung bleiben solle. Man müsse andere Möglichkeiten finden, der Kritik der EFK an den Rückstellungen für Rückforderungen der Verrechnungssteuer in der Staatsrechnung zu begegnen. Die Kommissionssprechenden Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) und Alex Farinelli (fdp, TI) hoben hingegen hervor, dass sich bei der Schuldenbremse nichts ändern werde, sie bleibe de facto gleich. Finanzminister Maurer verwies ergänzend auf den Auftrag des Parlaments in Form der angenommenen Motion Hegglin (mitte, ZG; Mo. 16.4018) und betonte, dass die Schuldenbremse gar von einer periodengerechten Haushaltsteuerung profitiere. Mit 135 zu 50 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat für Eintreten aus.
Die Kommissionsmehrheit beantragte, in sämtlichen Punkten dem Ständerat zu folgen, der Nationalrat hatte jedoch über drei Minderheitsanträge zu beraten. Eine Minderheit Fischer (glp, LU) wollte vollständig, also auch bei der Berechnung der Schuldenbremse, auf die Erfolgsrechnung umsteigen und damit die Haushaltsteuerung noch weiter vereinfachen. Damit wäre Neuverschuldung nur zur Finanzierung von Neuinvestitionen, nicht aber für laufende Ausgaben möglich. Dieser Vorschlag widerspreche der Schuldenbremse, betonte der Finanzminister, zumal Investitionen von der Schuldenbremse ausgenommen wären, nicht aber die in den folgenden Jahren vorgenommenen Abschreibungen. Damit würden die finanziellen Folgen von Investitionen erst in späteren Jahren anfallen, was dem Sinn der Schuldenbremse widersprechen würde.
Eine Minderheit Schwander störte sich an der ebenfalls geplanten Änderung des Nachtragsverfahrens, die bereits im Ständerat zu grossen Diskussionen geführt hatte. Diese Vereinfachung gehe zulasten des Parlaments, kritisierte Pirmin Schwander, das so noch stärker vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Einen Einbezug der Risiken für die Umwelt bei der Frage nach Risikolage und Kosten-Nutzen-Verhältnis der Ausgaben, also einen Climate-Budgeting-Prozess, verlangte eine Minderheit Badertscher (gp, BE). Die Bundesverwaltung solle somit in ihren Ausgaben die «Umwelt und insbesondere de[n] Klimawandel» berücksichtigen müssen. Finanzminister Maurer betonte jedoch, dass die Revisoren des Bundes nicht für die Berücksichtigung von Umweltfaktoren geschult seien – eine entsprechende Regelung müsste daher, wenn überhaupt, andernorts geschaffen werden.
Deutlich lehnte der Nationalrat sämtliche Minderheitsanträge ab und schuf folglich keine Differenzen zum Ständerat. Mit 142 zu 51 Stimmen (gegen den Willen der Mehrheit der SVP-Fraktion) nahm die grosse Kammer den Entwurf in der Gesamtabstimmung an und schrieb gleichzeitig die Motion Hegglin sowie die Motion der FK-NR gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse (Mo. 16.3634) ab – Letzteres ebenfalls gegen den Willen der SVP-Fraktion.

Dieselben Fronten blieben auch eine Woche später bei den Schlussabstimmungen bestehen, bei denen sich der Nationalrat mit 140 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Gesetzesänderung aussprach und der Ständerat dieser mit 43 Stimmen zu 1 Stimme – derjenigen von Werner Salzmann (svp, BE) – zustimmte.

Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung

Mit dem Abbau der durch Covid-19 entstandenen Schulden beschäftigte sich im Dezember 2020 auch Peter Hegglin (mitte, ZG) in einer Motion. Bundesrat und Parlament hatten im Dezember 2020 entschieden, einen Teil des (ordentlichen) strukturellen Überschusses der Staatsrechnung 2019 als Gutschrift auf das Amortisationskonto – also als ausserordentliche Einnahmen – zu verbuchen, um damit einen Teil des als ausserordentliche Ausgaben verbuchten Corona-bedingten Defizits decken zu können. Auch Peter Hegglin schlug nun in seiner Motion vor, das Defizit des Amortisationskontos im Jahr 2020 zu zwei Dritteln durch den Überschuss bei den ordentlichen Einnahmen der letzten Jahre zu decken. Das verbliebene Drittel des Defizits auf dem Amortisationskonto sollte hingegen wie üblich abgebaut werden müssen, jedoch ausnahmsweise nicht in sechs, sondern in zwölf Jahren. Dadurch müssten im ordentlichen Budget jährlich etwa CHF 500 Mio. gespart werden statt jährlich CHF 1.8 Mrd. bis CHF 3 Mrd. (bei einem Abbau in 6 respektive 10 Jahren), wie sie bei einem vollständigen ordentlichen Schuldenabbau anfallen würden. Letzteres hätte denn auch einschneidende Sparmassnahmen zur Folge, welche die Erholung der Wirtschaft stoppen könnten, begründete Hegglin seine Motion. Diesem Argument pflichtete der Bundesrat bei, erachtete aber bereits die Einsparungen von CHF 500 Mio. jährlich als schädlich für die Wirtschaft. Somit beantragte er die Motion zur Ablehnung und verwies auf den Auftrag des Parlaments im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023, eine Botschaft zum Abbau der Schulden ohne Steuererhöhungen und Entlastungsprogramme vorzulegen, wobei er auch den ersten Teil der Motion prüfen werde.
Der Ständerat folgte in der Frühjahrssession 2021 einem Ordnungsantrag Herzog (sp, BS) auf Zuweisung der Motion an die FK-SR. Für das Jahr 2020, auf das sich die Motion beziehe, sei diese bereits veraltet, jedoch gehe es darin eigentlich um den Abbau der gesamtem Covid-19-Schulden – ein Thema, das noch immer offen sei. Somit solle die Kommission die konkreten Vorschläge der Motion, wo sie nicht den bereits getroffenen Entscheidungen widersprächen, in die Diskussion aufnehmen, argumentierte Herzog. Damit zeigte sich der Motionär einverstanden und der Rat nahm den Antrag stillschweigend an.

Die Covid-19-Schulden sollen verträglich abgebaut werden (Mo. 20.4576)
Dossier: Wie sollen die Kosten der Covid-19-Krise verbucht und die Schulden abgebaut werden?
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits

Im März 2021 präsentierte das EFD die Zahlen zur Finanzlage der öffentlichen Haushalte im Jahr 2019 und nutzte die Gelegenheit für eine Prognose zu den Pandemiejahren 2020 und 2021. Demnach erzielte der Staat im Jahr 2019 insgesamt, also Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen, ein Finanzierungssaldo von CHF 10.1 Mrd. und erreichte dabei die höchste Überschussquote (1.4% des BIP) seit 2008. Den grössten Anteil an diesem hohen Überschuss hatte der Bund mit einem Finanzierungssaldo von CHF 6 Mrd., gefolgt von den Kantonen (CHF 3.5 Mrd.) und den Sozialversicherungen (CHF 757 Mio.). Einzig die Gemeinden verzeichneten 2019 einen negativen Saldo von CHF 111 Mio.
Weniger rosig schätzte das EFD die Situation für die Jahre 2020 und 2021 ein, wo es auf Ebene des Gesamtstaates bedingt durch die Corona-Pandemie Defizite von CHF 18.2 Mrd. (2020) und CHF 25.3 Mrd. (2021) erwartete. Auch hier sollte jedoch hauptsächlich der Bund für die hohen Werte verantwortlich sein, der mit Defizitquoten von -2.5 Prozent (2020) respektive -2.9 Prozent (2021) im Jahr 2020 für 97 Prozent und 2021 für 82 Prozent des Gesamtdefizits verantwortlich sein soll. 2021 trugen aber auch die Kantone (9.0%) sowie die Gemeinden (6.0%) vergleichsweise stark zum Gesamtdefizit bei, auch wenn ihre Defizitquoten sowohl 2020 als auch 2021 deutlich tiefer zu liegen kamen als diejenigen des Bundes (Kantone: -0.1% bzw. -0.3%; Gemeinden: -0.1% bzw. -0.2%). Bei den Sozialversicherungen wurde für das Jahr 2020 gar ein kleiner Überschuss von 0.1 Prozent erwartet wurde (2021: -0.1%).
Im internationalen Vergleich schnitt die Schweiz mit diesen Werten gut ab, so lag etwa die erwartete Defizitquote der OECD für die Jahre 2020 und 2021 bei -11.5 Prozent respektive -8.4 Prozent, während für die Fremdkapitalquote in der OECD ein Anstieg von 110.0 Prozent (2019) auf 131.7 Prozent (2021) erwartet wurde. Zum Vergleich: In der Schweiz betrug diese 2019 39.8 Prozent, für das Jahr 2021 wurde ein Wert von 45.7 Prozent erwartet.

Schuldenanstieg wegen Coronakrise

Le Conseil fédéral a soumis au Parlement une prolongation de l'exonération des instruments «too-big-too-fail» (TBTF) de l'impôt anticipé jusqu'en 2026. L'exonération a pour objectif de renforcer la stabilité financière. Les instruments TBTF s'inscrivent dans les exigences prudentielles imposées aux institutions financières systémiques.
Le Conseil national a validé la prolongation de cinq années par 146 voix et 40 abstentions. Il s'est donc aligné sur la recommandation de sa Commission de l'économie et des redevances (CER-CN) qui favorisait une adoption par 22 voix et 3 abstentions. Seul.e.s les parlementaires socialistes ont décidé de s'abstenir. Ils/Elles préconisaient une réforme globale de l'impôt anticipé plutôt qu'une prolongation de l'exonération.

Loi sur l'impôt anticipé. Modification (Instruments too big to fail; MCF 20.079)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008