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  • Too-big-to-fail (TBTF)

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Im Zusammenhang mit der Grossbankenregulierung verfügte die SNB im Berichtsjahr, dass neben der UBS und der CS auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu den systemrelevanten Banken gezählt werden musste. Dadurch wurde die ZKB ab dem 1. November zum Einhalten strengerer Eigenmittel- und Liquiditätsbestimmungen sowie zur Erarbeitung eines Notfallplans verpflichtet. Der Verweis auf die Staatsgarantie war dabei nicht genügend, weshalb sich die Frage stellte, wie allfällig systemrelevante Funktionen abgespaltet werden könnten. Die Bank unterhielt gemäss Medienberichten über 98% des Kredit- und Einlagegeschäfts mit Privat- und Firmenkunden im Inland. Dadurch schienen ein Abtrennen des systemrelevanten Inlandgeschäfts und die Auslagerung dieser Teile in eine „Brückenbank“ wenig praktikabel. In den Medien wurde spekuliert, dass bald auch die Raiffeisen Gruppen mit ihrem grossen Hypothekargeschäft und die Postfinance aufgrund ihrer dominanten Stellung im Schweizer Zahlungsverkehr als systemrelevant gelten könnten. Bis zum Jahresende wurde diesbezüglich von der SNB jedoch nichts verfügt.

Zürcher Kantonalbank (ZKB) zählt neu als systemrelevante Bank (2013)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Obwohl noch nicht im Parlament behandelt, entbrannte ob einer Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine intensive vorparlamentarische Diskussion. Das Begehren forderte für Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven, also eine deutliche Verschärfung der damals gültigen Regeln. Am 30. Oktober publizierte der Bundesrat seine Stellungnahme, in der er festhielt, dass er 2015 ohnehin zur Überprüfung der Auswirkungen der „Too-big-to-fail“ Massnahmen verpflichtet sei. Eine selektive Anpassung der erst 2011 erlassenen Regelungen erachtete er deshalb als verfrüht. Zudem äusserte er sich gegenüber der geforderten Eigenmittelhöhe kritisch. Eine ungewichtete Eigenkapitalquote von 10% würde allein die beiden Grossbanken (UBS und CS) zu einer „massiven“ Kapitalaufstockung von mindestens CHF 150 Mia. zwingen, schrieb die Landesregierung. Drei Tage nach dieser Stellungnahme erklärte Finanzministerin Widmer-Schlumpf jedoch öffentlich: „Wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob wir die Eigenkapitalbasis nicht weiter verstärken müssen (...). Derzeit spricht man von 6 bis 10 Prozent [ungewichteter Eigenkapitalquote, die Red.]“. Tatsächlich vertraten mehrere namhafte Ökonomen die Haltung, dass die Eigenmittelbestimmungen verschärft werden sollten. Bürgerliche Politiker/innen kritisierten Widmer-Schlumpfs Äusserungen (die mitunter zu starken Kursrückschlägen bei UBS- und CS-Aktien führten) scharf. Am Jahresende war nicht klar, ob die Politik einer erneuten Verschärfung der Eigenmittelbestimmungen zustimmen würde. Die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) wird voraussichtlich 2014 von den Räten behandelt.

Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven (Mo. 13.3744)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Neben der Marginalisierung der Weissgeldvorlage hatte der bundesrätliche Entscheid für den automatischen Informationsaustausch eine zweite mittelbare Auswirkung, nämlich die Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe durch den Bundesrat im Oktober des Berichtsjahrs. Die Konvention sah gegenüber den damals geltenden Regelungen (Amtshilfe auf Ersuchen, Gruppenanfragen möglich) eine weitere Aufweichung der Amtshilferegelungen vor. Neu sollte auch „spontan“ - nicht jedoch „automatisch“ - Amtshilfe geleistet werden. Die Schweiz verpflichtete sich mit der Übernahme der Konvention dazu, Drittstaaten zu informieren, wenn sie auf unversteuerte, ausländische Gelder stossen sollte. Solche Daten musste die Schweiz jedoch nicht aktiv aufspüren; um der Konvention zu genügen, reichte die Weitergabe zufällig erlangter Informationen. Die SVP und die FDP kritisierten die Übernahme der Konvention, weil die Schweiz so zur „freiwilligen Steuerpolizei“ (Thomas Matter, svp, ZH) für das Ausland würde. Obwohl einiges darauf hindeutete, dass die Konvention Teil der zukünftigen internationalen Regelungen sein würde, teilte die FDP mit, das Abkommen im Rat abzulehnen, weil es über die globalen Standards hinausgehe. Alle anderen Parteien unterstützten die Unterzeichnung, verwiesen aber teilweise darauf, dass die Konvention erst umgesetzt werden sollte, wenn andere Staaten die Regelung ebenfalls umsetzten. Der Bundesrat erhoffte sich von der Ratifikation der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe unter anderem, dass er damit die Anforderungen des Global Forum der OECD teilweise erfüllen konnte.

Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Zwei Geschäfte betreffend Datenhehlerei – ein grosses Thema während der Verhandlungen zum 2012 gescheiterten Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland – wurden 2013 erneut aufgenommen. Ohne Gegenantrag wurde die Frist für eine bereits 2011 von beiden Kommissionen angenommene parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion, die den Verkauf von Bankkundendaten „hart“ bestrafen wollte, bis zur Herbstsession 2015 verlängert.

Verkauf von Bankkundendaten (Pa.Iv. 10.450)

Im Berichtsjahr setzte der Bundesrat erneut eine Expertenkommission ein, die sich mit der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes beschäftigen sollte. Zum Aufgabenbereich der Gruppe „Brunetti II“ gehörte im Speziellen auch die Erarbeitung einer Strategie, die den Marktzugang im Ausland wahren und verbessern sollte. Die Berufung der zweiten Gruppe unter Leitung von Wirtschaftsprofessor Aymo Brunetti erfolgte, nachdem die parlamentarischen Räte mittels Motion Bischof (cvp, SO) und Motion Amaudruz (svp, GE) Druck auf den Bundesrat gemacht hatten, die Gruppe „Brunetti I“ (welche die Empfehlungen betreffend AIA erarbeitet und im Juni des Berichtsjahres präsentiert hatte) mit Branchenvertretern zu ergänzen und/oder ein neues Expertengremium unter Einschluss von Branchenvertretern ins Leben zu rufen. Die beiden Motionen wurden im Frühjahr 2013 im Ständerat (Motion Bischof, 26 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung) und im Sommer im Nationalrat (Motion Amaudruz, 115 zu 70 Stimmen) gutgeheissen. Nur die SP, die GLP und die Grünen lehnten das Begehren Amaudruz im Nationalrat ab. Der Bundesrat beschloss am 4.9. den Wünschen des Parlaments zu entsprechen und ernannte im Oktober die Mitglieder der Gruppe „Brunetti II“. Diese kamen sowohl aus der Verwaltung, der Wissenschaft, der SNB sowie aus Banken und Versicherungen. Unabhängige Vermögensverwalter und Treuhänder wurden nicht berücksichtigt, was im Vorfeld der Ernennungen (25.9.) den Nationalrat (im Speziellen: CVP, SVP, FDP und GLP) dazu veranlasste, die Motion Bischof (cvp, SO) entsprechend anzupassen. Diese passierte die Grosse Kammer darauf mit 118 zu 68 Stimmen. Der Ständerat verwies in der Wintersession darauf, dass das in der Zwischenzeit vom Bundesrat ernannte Gremium weitere Expert/innen (beispielsweise Vermögensverwalter und Treuhänder) zuziehen könne, weshalb er sowohl die veränderte Motion Bischof (cvp, SO) als auch die Motion Amaudruz (svp, GE) ohne Gegenantrag ablehnte. Der Schlussbericht der Gruppe „Brunetti II“ wurde per Ende 2014 erwartet.

Expertenkommission untersucht Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes (2013–2014)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ein weiteres Geschäft zum US-Steuerstreit betraf die Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem. Das Postulat Recordon (gp, VD) verlangte Bericht über die Möglichkeiten zur Reduktion dieser Abhängigkeit. Der Bundesrat argumentierte, dass diese kaum substanziell verringert werden könnte, weshalb er das Postulat zur Ablehnung empfahl. Es passierte jedoch knapp mit 20 zu 14 Stimmen.

Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem.

Eine Motion aus der WAK-NR wollte – in explizitem Zusammenhang mit der „Lex USA“ – den Schutz von Mitarbeitern und Dritten in einem eigenen Gesetz regeln, weil entsprechende Schutzbestimmungen in der „Lex USA“ nur befristete Gültigkeit gehabt hätten. Ohne Gegenantrag beschloss der Nationalrat im Juni 2013 Annahme. Im Herbst lehnte der Ständerat die Motion jedoch ebenso einstimmig ab. Weil der Bundesrat den Schutz der von Datenlieferungen betroffenen Personen im Rahmen seiner im Sommer erteilten Einzelverfügungen nach Artikel 271 StGB vorsah, erachteten die Kantonsvertreter die Forderung als inhaltlich erfüllt.

Schutz von Mitarbeitern und Dritten

Kontrovers diskutiert wurde eine Motion der WAK-SR. Sie wollte, erstens, die Bestimmungen betreffend Aufarbeitung der schweizerischen Vermögensverwaltung für ausländische Kunden (lit. a) und, zweitens, die steuerliche Nicht-Abzugsfähigkeit von Bussen (lit. b) in einem unbefristeten Bundesgesetz festhalten. Die Motion wurde im Juni 2013 vom ständerätlichen Plenum ohne Gegenantrag angenommen. Die grosse Kammer beriet die Anliegen in der Herbstsession. Die Aufarbeitung der Vergangenheit würde die Finma zu stark belasten und in einen möglichen Interessenkonflikt bringen, weil sie auch sich selbst beurteilen müsste, argumentierte die Kommissionsmehrheit. Sie beantragte deshalb die Ablehnung von lit. a. Obwohl ein grosser Teil der WAK-NR dieser Argumentation nicht zustimmen konnte (14 zu 11 Stimmen für Ablehnung), wurde dazu kein Minderheitsantrag eingereicht. Der Mehrheitsantrag auf Annahme von lit. b wurde damit begründet, dass sich die Nicht-Abzugsfähigkeit von Bussen als komplizierter als gedacht herausstellte: Unter geltender Rechtslage war nur der Strafteil einer Busse nicht abzugsfähig, während andere Teile der Busse zum geschäftsmässigen (und damit abzugsfähigen) Aufwand gezählt werden durften. Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstützte das Anliegen der Motion - im Gegensatz zu ihrer Position in der ständerätlichen Detailberatung der „Lex USA“ - und erklärte sich bereit, eine entsprechende Anpassung von StGH und DBG vorzuschlagen. Die Kommissionsminderheit verwies darauf, dass die Regeln nicht während dem Spiel geändert werden sollten (die UBS hatte bereits eine Busse bezahlt) und monierte den ungenauen Wortlaut der Motion. Zudem erwartete sie bei Annahme von lit. b höhere Gewinne für Unternehmen (aufgrund tieferem geschäftsmässigem Aufwand), was zu höheren Boni für das Management und dadurch tieferem Risikobewusstsein führen würde. Sie beantragte deshalb die integrale Ablehnung der Motion, was letztlich dank Unterstützung aus SVP, FDP und rund einem Drittel der CVP und der BDP auch knapp gelang (91 zu 89 Stimmen, 1 Enthaltung).

Aufarbeitung der schweizerischen Vermögensverwaltung für ausländische Kunden

Eine parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion (Annahme in beiden Kommissionen 2011), die den automatischen Informationsaustausch als aussenpolitische Option ausschliessen wollte, wurde im Berichtsjahr definitiv abgeschrieben. Eine knappe Kommissionsmehrheit (12 zu 11 Stimmen) der WAK-NR verwies darauf, dass die Vorlage überholt sei, weil die spontane und automatische Amtshilfe im Steueramtshilfegesetz (verabschiedet 2012) durch die Formulierung „auf Ersuchen“ ausgeschlossen worden war. Zudem war abzusehen, dass die OECD in absehbarer Zukunft den AIA als Standard definieren und der Bundesrat dessen Übernahme beschliessen würde. Die Kommissionsmehrheit empfahl dem Rat, seine Position gegenüber dem AIA im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung zu klären. Eine Minderheit aus SVP, FDP und Teilen der CVP befürchtete die Einführung des AIA „durch die Hintertüre“ (Caspar Baader, svp, BL), sprich ohne Möglichkeit für eine parlamentarische Beratung und ohne Referendumsfähigkeit, und setzten sich deshalb für die Aufrechterhaltung der Initiative ein. Die Kommissionsminderheit scheiterte knapp mit 94 zu 87 Stimmen.

Parlamentarische Initiative- automatischen Informationsaustausch
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Die Abwicklung des SNB StabFund konnte eingeleitet werden, nachdem der StabFund sein Darlehen bei der SNB im August 2013 vollständig getilgt und die UBS die verbliebenen Aktiva im November vom StabFund zurückgekauft hatte. Deren Wert wurde vertragsgemäss, nach Zuweisung der ersten Milliarde an die SNB, je zur Hälfte aufgeteilt, was der Nationalbank einen Verkaufserlös von USD 3.8 Mrd. einbrachte. Über die gesamte Laufzeit generierte das SNB-Darlehen zudem ein Zinseinkommen von rund USD 1.6 Mrd. Die SNB liess verlauten, dass mit der Übergabe des StabFund an die UBS ein «ausserordentliches und herausforderndes Unterfangen» zu einem guten Ende habe geführt werden können. Mit der Abwicklung des Fonds wurde auch eine am Jahresende formell nach wie vor beim EFD pendente Motion Graber (cvp, LU) hinfällig. Das 2011 überwiesene Begehren hatte gefordert, die Möglichkeit zum Rückkauf der StabFund-Aktiva durch die UBS von der Erfüllung von GPK-Empfehlungen abhängig zu machen.

Abwicklung des SNB StabFund (2013)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Zu keinen Diskussionen Anlass gab die Verordnung über die Liquidität der Banken, die aufgrund der Änderungen im Bankengesetz von 2011 erstmalig dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden musste. Die Verordnung enthielt die zwischen Finma und Grossbanken im Sommer 2011 getroffene Vereinbarung betreffend Liquiditätshaltung. Sowohl der Nationalrat (mit 185 zu 0) als auch der Ständerat (30 zu 0) stimmten der Verordnung einstimmig zu. Dadurch war die Grossbankenregulierung vom Herbst 2011 formell abgeschlossen.

Verordnung über die Liquidität der Banken (2013)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Abgelehnt wurde demgegenüber eine Motion bezüglich Datenhehlerei aus der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK). Eine Allianz aus SVP und Ratslinken brachte das Geschäft mit Stichentscheid der Nationalratspräsidentin zu Fall; dies nachdem sowohl der Ständerat (Annahme 2012) als auch der Bundesrat dem Anliegen positiv gegenüber gestanden waren.

Datenhehlerei (Mo. 12.3976)

Auch fünf Jahre nach der UBS-Rettung durch Bund und SNB war die Eigenkapitalausstattung von Schweizer Banken Thema im Parlament. Die Kleine Kammer beriet als Zweitrat eine Motion der WAK-NR, die 2012 vom Nationalrat angenommen worden war. Das Begehren fordert den Bundesrat dazu auf, die Eigenkapitalbestimmungen für Banken der Kategorien 2 bis 5 in einer Verordnung festzulegen. Diese Kompetenz oblag zum Zeitpunkt der Beratungen der Finma. Zusätzlich sollte das Verhältnis von Eigenkapital der Banken zweiter Kategorie gegenüber den systemrelevanten Banken erster Kategorie in einem korrekten Verhältnis stehen. Anlass zur Beunruhigung gab die theoretische Möglichkeit, dass eine Bank erster Kategorie minimal 14% risikogewichtetes Eigenkapital halten musste (bei Gewährung aller Rabatte durch die Finma) während Banken der zweiten Kategorie unter Umständen verpflichtet waren, Eigenkapitalquoten bis 14.4% bereitzustellen. Nachdem der Ständerat einen Satz strich, der maximal 13% risikogewichtetes Eigenkapital für nicht-systemrelevante Banken forderte, und die Motion einstimmig durchwinkte (32 zu 0 Stimmen), stimmte der Nationalrat auch der veränderten Motion zu (127 zu 47 Stimmen), und zwar mit Unterstützung des Bundesrats und gegen den Willen der Ratslinken. Das Begehren war am Jahresende im EFD hängig.

Eigenmittelanforderungen an systemrelevante Banken (Mo. 12.3656)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ein weiterer Effekt des bundesrätlichen Umschwenkens in Richtung AIA war die Lancierung einer Volksinitiative mit dem Titel „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ durch die SVP. Diese wollte das Bankgeheimnis nach alter Lesart (Auskunft nur bei Steuerbetrug oder vorsätzlicher, fortgesetzter Steuerhinterziehung) in der Verfassung verankern.

„Ja zum Schutz der Privatsphäre“

Im Gegensatz zur ursprünglich angepeilten Globallösung war das offerierte US-Programm zur Vergangenheitsbewältigung für die Banken freiwillig; die Bedingungen wurden aber alleine von den USA gestellt. Mit dem Bundesgesetz sollte lediglich der gesetzliche Rahmen für die Banken geschaffen werden, um den Forderungen der Amerikaner entsprechen zu können. Das Bundesgesetz und das US-Programm konnten deshalb, auch im Falle einer Annahme, nicht als abschliessenden Lösung des Steuerstreits bezeichnet werden, weil eine mögliche Nicht-Teilnahme einzelner Banken am US-Programm das Potenzial für erneute Eskalation (Androhung einer Strafklage, etc.) bargen.

Globallösung für den Finanzplatz Schweiz

Im US-Steuerstreit wurden 2013 grosse Fortschritte erzielt. Bereits ab April berichteten Medien über eine sich anbahnende Übereinkunft mit den USA. Nachdem jahrelang keine Bewegung in Richtung Lösung des Steuerstreits gekommen war, ging es ab Frühjahr 2013 Schlag auf Schlag. Ende Mai einigten sich der Bundesrat und die Spitzen der Bundesratsparteien darauf, in der Junisession ein Rahmengesetz zu einem Abkommen mit den USA im Eilverfahren zu behandeln, obwohl der Inhalt des Abkommens zum Zeitpunkt dieser Abmachung noch nicht definitiv ausgehandelt war.

Globallösung für den Finanzplatz Schweiz

In der Frühjahrssession 2013 befasste sich der Nationalrat bereits zum dritten Mal mit der bundesrätlichen Vorlage zur Änderung des Bankgesetzes im Zusammenhang mit den nachrichtenlosen Vermögen (Entwurf 3). Die Entwürfe 1 und 2 waren bereits 2011 verabschiedet worden und hatten die Verstärkung des Einlegerschutzes und die Sicherung der Einlagen betroffen. Der bundesrätliche Entwurf sah vor, dass nachrichtenlose Vermögen (ein Vermögen galt als nachrichtenlos, wenn 10 Jahre kein Kontakt zu den anspruchsberechtigen Personen bestand), nach 50 Jahren, unter Einhaltung einer vorgängigen Publikation (Frist: 2 Jahre) liquidiert werden konnten. Für Beträge unter CHF 500 hatte der Ständerat mit Einverständnis des Nationalrats bereits 2012 eine Befreiung von der Publikationspflicht eingefügt. Im Gegensatz zum Ständerat hatte der Nationalrat jedoch die Absicht, ein zweistufiges Verfahren vorzuschreiben. Dieses sollte den anspruchsberechtigten Personen während weiterer 50 Jahre ein Anspruchsrecht beim Bund einräumen. In der nationalrätlichen Debatte hielten Vertreter der SP und Grünen sowie Teile der SVP erneut fest, dass die Verwaltung der bei den Banken liquidierten Gelder für weitere 50 Jahre durch den Bund aufgrund der Zinserträge ertragsneutral durchgeführt werden könnte. Ein zweistufiges Verfahren würde demnach keine Kosten verursachen, jedoch mögliche Reputationsschäden von der Schweiz abwenden. Die Gegner des zweistufigen Verfahrens verwiesen auf das zuletzt einstimmig bestätigte einstufige Verfahren im Ständerat. Sie erwarteten deshalb, dass das vom Nationalrat bevorzugte zweistufige Verfahren in der Einigungskonferenz nur wenige Chancen hätte. Zudem sei die Beweisführung nach mehr als 50 Jahren schwierig. Mit Unterstützung der Mitteparteien und rund der Hälfte der SVP passierte das vom Stände- und Bundesrat favorisierte einstufige Verfahren mit 100 zu 88 Stimmen, worauf die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 35 zu 1 Stimme (Enthaltungen: 6) im Ständerat und mit 112 zu 75 Stimmen im Nationalrat verabschiedet wurde.

Teilrevision des Bankengesetzes (BRG 10.049)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Neben FATCA beschäftigte 2012 der Steuerstreit mit den USA den Schweizer Finanzplatz. Bis zum Jahresende war weder eine Globallösung für den Finanzplatz gefunden, noch hatte eine der rund ein Dutzend in den USA in ein strafrechtlichs Verfahren verwickelten Banken ein individuelles Abkommen mit den dortigen Behörden abschliessen können. Das DBA von September 2009 wurde 2012 bereits angepasst, war jedoch am Jahresende weder von der Schweiz noch von den USA ratifiziert. Der schweizerisch-amerikanische Steuerstreit spielte sich 2012 hauptsächlich in drei Bereichen ab. Erstens bemühte sich die Diplomatie um eine Globallösung für den Finanzplatz Schweiz. Diese scheiterte bis zum Jahresende unter anderem an der Frage der Bussgeldhöhe. Ebenfalls beharrten die USA für vermutete Steuerhinterziehungsfälle weiterhin auf Datenlieferungen für Fälle, die vor September 2009 zurücklagen. Allerdings war dies aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von 1996 und dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 rechtlich nicht vorgesehen. Einige Rechtsexperten erachteten es zwar als möglich, dass das Parlament ein ergänzendes Protokoll zum DBA 1996 hätte verabschieden können, das die rückwirkende Amtshilfe bei fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung ermöglicht hätte. Solch ein Vorgehen fand jedoch kaum politische Unterstützung. In diesem Zusammenhang kam es am Rande der Verhandlungen zu amerikanischen Amtshilfegesuchen betreffend Kunden der Credit Suisse, die vor 2009 der Steuerhinterziehung verdächtigt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hiess jedoch eine Klage gegen die eidgenössische Steuerverwaltung gut, die das Recht auf Amtshilfe auch bei Fällen von vermeintlicher Steuerhinterziehung verfügt hatte.

Globallösung für den Finanzplatz Schweiz

Eine 2011 von beiden Räten überwiesene Motion Bischof, die vom Bundesrat gefordert hatte, die Diskriminierung des Schweizer Finanzplatzes gegenüber Vertragspartnern von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), namentlich den USA, bezüglich Bankgeheimnis zu bekämpfen, wurde 2012 vom Bundesrat zur Abschreibung empfohlen. Er sah keinen Anlass zu gesetzgeberischen Massnahmen. National- und Ständerat lehnten den Abschreibungsantrag jedoch ab, weshalb das Begehren am Jahresende nach wie vor beim Bundesrat pendent war.

Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich (UK) und den USA
Dossier: Bankgeheimnis
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Nach dem Scheitern des Abgeltungssteuerabkommens mit Deutschland war am Jahresende ungewiss, ob das Konzept der Abgeltungssteuer Zukunft haben würde. Zwar konnte mit verschiedenen Ländern ein Abgeltungssteuerabkommen geschlossen werden, andererseits schien sich abzuzeichnen, dass in Europa der Trend in Richtung eines automatischen Informationsaustauschs gehen würde, unter anderem weil das deutsche Parlament nicht von der Abgeltungssteuer überzeugt werden konnte. Zusätzlich stärkte die Umsetzung von FATCA in Luxemburg und Österreich – beide Länder blockierten die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs in der EU – die Verhandlungsposition anderer EU-Länder, die den Informationsaustausch einführen wollten. Dies, weil die EU eine Meistbegünstigungsklausel kannte und FATCA faktisch zu einem Informationsaustausch führte. Am Jahresende äusserte sich Bundesrätin Widmer-Schlumpf dahingehend, dass eine Diskussion um den Informationsaustausch auch für die Schweiz kein Tabu sein dürfe. Dafür wurde sie von den Vertretern der bürgerlichen Parteien scharf kritisiert.

automatischen Informationsaustauschs
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Im Berichtsjahr wurde die im Zusammenhang mit der Revision des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen publizierte Zusatzbotschaft zu den nachrichtenlosen Vermögen (Entwurf 3) in den Räten diskutiert. Die Entwürfe 1 und 2, die die Verstärkung des Einlegerschutzes und die Sicherung der Einlagen betrafen, waren bereits 2011 angenommen worden. Der Bundesrat unternahm mit der Zusatzbotschaft einen erneuten Anlauf, eine Gesamtlösung für das seit Jahren ungelöste Problem der nachrichtenlosen Vermögen zu präsentieren. Ein im Jahr 2000 lanciertes Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögen war 2004 ebenso gescheitert wie eine 2009 in die Vernehmlassung geschickte Vorlage, die einen privatrechtlichen Lösungsansatz vorgesehen hatte. Die neuste Vorlage wollte den Banken ermöglichen, übernommene nachrichtenlose Vermögen nach vorgängiger Publikation zu liquidieren, wodurch die Ansprüche der berechtigten Personen erlöschen sollten. Die Vermögen, welche gesamthaft auf rund CHF 400 Mio. geschätzt wurden, sollten an den Bund fallen, der in keinem Fall zur Rückerstattung der Vermögen verpflichtet sein sollte – auch nicht, wenn sich der rechtmässige Gläubiger nach Publikation und Liquidation der Vermögenswerte melden würde. Im Nationalrat (Erstrat) wurde der bundesrätliche Vorschlag in zentralen Punkten angepasst. Grundsätzlich wollte die Regierung nach 50 Jahren allen Banken die Möglichkeit der Liquidation zusprechen, für Beträge unter CHF 100 auch ohne vorgängige Publikation. Der von der SP, den Grünen und Teilen der SVP und CVP unterstützte Mehrheitsantrag sah im Gegensatz zum Bundesrat jedoch vor, dass die berechtigten Personen ihre Ansprüche während 50 Jahren nach Liquidation weiterhin beim Bund geltend machen konnten (zweistufiges Verfahren). Befürworter dieses Forderungsrechts gegenüber dem Bund argumentierten, dass es moralisch fragwürdig sei, wenn eine berechtigte Person nach Liquidation ihrer Vermögenswerte dieses nicht mehr geltend machen könnte, obwohl sie beweisen könnte, dass die Forderung (gegenüber der Bank) bestanden hatte. Der Bundesrat verteidigte seinen Entwurf mit dem Argument, dass die Dokumentation einen „riesigen“ Verwaltungsaufwand generieren würde und der Bund mögliche Prozessrisiken zu tragen hätte. Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession mit dem Geschäft. Er beschloss, in Differenz zum Nationalrat, in Sachen Forderungsrecht der Gläubiger dem Bundesrat zu folgen. Betreffend der Regelung, wonach alle Banken nach 50 Jahren das Recht zur Liquidation von nachrichtenlosen Vermögen zugestanden werden sollte, stimmte der Ständerat dem nationalrätlichen Vorschlag zu, hob allerdings die Grenze der ohne vorgängige Publikation liquidierbaren Vermögen auf CHF 500 an, was in der zweiten Beratung vom Nationalrat akzeptiert wurde. Wiederum keine Mehrheit fand jedoch das einstufige, vom Bundesrat favorisierte Verfahren, das den Gläubigern nach Liquidation der Vermögenswerte kein Forderungsrecht gegenüber dem Bund einräumen wollte. Diese Differenz blieb bis zum Jahresende bestehen, weil auch der Ständerat in seiner zweiten Beratung Festhalten beschloss. Das Geschäft muss 2013 weiter beraten werden.

Teilrevision des Bankengesetzes (BRG 10.049)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der internationale Druck auf das Schweizer Bankgeheimnis hatte sich seit 2010 auch in Form von Datenkäufen ausländischer Steuerbehörden manifestiert. Dabei hatte Deutschland zwischen 2010 und 2012 mindestens sechs Datenträger mit Angaben zu deutschen (Schwarzgeld-)Kunden erworben. In der Schweiz wurden diese illegalen Praktiken vor allem von bürgerlicher Seite als einem Rechtsstaat unwürdig eingestuft. Deshalb versuchte sie, die Verwendung, Weitergabe und Publikation von Bankkundendaten (Datenhehlerei) härter zu bestrafen. Eine Motion aus der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) wurde im Ständerat in der Wintersession auf Antrag des Bundesrats angenommen und war am Jahresende im Zweitrat hängig. Bereits 2011 war einer in ähnliche Richtung gehende parlamentarische Initiative aus der FDP-Liberalen Fraktion Folge gegeben worden. Die Annahme des neuerlichen Vorstosses geschah, nachdem das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen im Sommer 2012 erneut einen Datenträger aus der Schweiz gekauft hatte, obwohl die deutsche Regierung in einer 2011 abgegebenen Erklärung zum damals im Ratifikationsprozess stehenden Abgeltungssteuerabkommen festgehalten hatte, dass es zu keinem weiteren „aktiven Erwerb“ von in der Schweiz entwendeten Bankkundendaten kommen sollte.

Datenhehlerei (Mo. 12.3976)

Die absehbare Einführung der US-Regulierungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) beschäftigte im Berichtsjahr weniger das Parlament als vielmehr die Schweizer Diplomatie. In seiner ursprünglichen Form sah FATCA für alle potenziell in den USA steuerpflichtigen Kunden eine Datenmeldung an die US-Steuerbehörde (IRS) durch die betreuenden Finanzintermediäre vor. Im Falle einer Nicht-Zustimmung zur Datenmeldung durch einen betroffenen Kunden sollten alle US-Zahlungen an diesen sogenannt „unkooperativen“ Kunden mit eine Quellsteuer von 30% belegt werden. Zusätzlich waren in diesem Fall die Einfrierung der betroffenen Kundengelder und die anschliessende Saldierung der entsprechenden Konti vorgesehen. Von der Meldepflicht ausgenommen werden sollten unter anderem Lokalbanken, deren Kunden zu mindestens 98% aus dem Inland stammten. Diese Institute wurden a priori als FATCA-konform angesehen. International stiess FATCA wegen seiner extraterritorialen Wirkung auf Kritik, vor allem weil die Regelung häufig im Konflikt mit den lokalen Rechtsordnungen stand. Zusätzlich bemängelten Finanzverbände die unverhältnismässig hohen Kosten der Umsetzung. Für die Schweiz war besonders stossend, dass kaum eine Lokalbank mindestens 98% Schweizer Kundenbeziehungen unterhielt, weil viele Banken Kunden im grenznahen Ausland betreuten. Derweil wurden den EU-Finanzinstituten die Bürger sämtlicher Mitgliedsstaaten als inländische Kunden angerechnet. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und den USA, das Ende 2012 paraphiert wurde, sah für den Schweizer Finanzplatz verschiedene Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA vor. Unter anderem wurde die Meldungspflicht von potenziell in den USA steuerpflichtigen Personen auf 1.1.14 verschoben. Zusätzlich wurden Sozialversicherungen, Pensionskassen sowie Sach- und Schadenversicherungen von FATCA ausgenommen. Lokalbanken, deren Kunden zu mindestens 98% aus der Schweiz oder der EU stammten, wurden ebenfalls als a priori FATCA-konform angesehen, was einer faktische Ausnahme von der Meldepflicht entsprach und den befürchteten Wettbewerbsnachteil gegenüber Finanzintermediären aus dem EU-Raum abwendete. Im Gegenzug wurde den Schweizer Lokalbanken verboten, US-Kundengelder abzulehnen. Die wichtigste Regelung betraf jedoch die Datenlieferung an die USA, weil diese nach ursprünglichem Abkommen im Konflikt mit dem schweizerischen Bankkundengeheimnis gestanden hätte. Der Vertrag sah vor, dass Schweizer Finanzintermediäre direkt Kundeninformationen in die USA übermitteln sollten, falls der Kunde der Datenlieferung zustimmte. Andernfalls war, im Gegensatz zur erlassenen FATCA-Regelung, weder ein Quellsteuerabzug auf US-Wertschriften noch die Schliessung der betroffenen Kundenkonti vorgesehen. Allerdings verpflichteten sich die Finanzdienstleister in diesem Fall dazu, aggregierte Informationen zu den unkooperativen Kunden an die USA zu übermitteln, worauf diese ein Amtshilfegesuch an die Schweizer Behörden stellen konnten (Gruppenanfrage mit spezifischen Verhaltensmuster, in diesem Falle die Nicht-Zustimmung zur Offenlegung der Konti). Die Schweizer Behörden konnten darauf die Herausgabe der Kundeninformationen verfügen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf anerkannte, dass die gefundene Lösung zwar formell keinem automatischen Informationsaustausch entsprach, faktisch diesem aber sehr nahe kam. Für die internationale Verhandlungsposition bezüglich des von der Schweiz gegenüber dem automatischen Informationsaustausch bevorzugten Abgeltungssteuerkonzepts war es offentsichtlich wichtig, formell keinem automatischen Informationsaustausch zuzustimmen. Dies scheint mit ein Grund zu sein, weshalb die Schweiz auf Reziprozität verzichtete, also von den USA keine Datenlieferungen zu in der Schweiz steuerpflichtigen Personen erhalten wollte. Mit dem FATCA-Vertrag setzen sich die eidgenössischen Räte ab 2013 auseinander.

Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA

Die Verordnung über die Liquidität der Banken, die ebenfalls im Nachgang zu den Änderungen im Bankengesetz 2011 erarbeitet wurde und deren viertes Kapitel zur Liquidität von Grossbanken vom Parlament genehmigt werden musste, kam Ende 2012 in die Räte. Die übrigen Kapitel machten qualitative Vorgaben zum Liquiditätsmanagement aller Schweizer Banken und wurden auf Anfang 2013 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Quantitative Vorgaben verschob die Regierung im Zusammenhang mit der Verzögerung in der internationalen Liquiditätsregulierung („Basel III“) auf später. Das genehmigungspflichtige Kapitel vier überführt die zwischen der Finma und den Grossbanken getroffene Vereinbarung („Liquiditätsregime“) in Verordnungstext. Die Räte berieten die Vorlage allerdings im Berichtsjahr nicht.

Verordnung über die Liquidität der Banken (2013)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

In Sachen Finanzplatzkrise verdient folgendes Geschäft Erwähnung: Im Nationalrat wurde ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp; BL) überwiesen, das einen Bericht zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Schweizer Finanzplatz unter den geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere der angekündigten Weissgeldstrategie, forderte.

Entwicklungsmöglichkeiten des Schweizer Finanzplatz unter den geänderten Rahmenbedingungen (Po. 12.3513)