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  • Too-big-to-fail (TBTF)

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Eine Motion Graber (cvp, LU) verlangte, dass die 2008 von der UBS auf den SNB StabFund (Stabilisierungsfonds) überführten Aktiven erst nach Erfüllung der Empfehlung 19 des GPK-Berichts vom 30.5.10 an die UBS zurückgeführt werden können. Die Empfehlung 19 fordert von der UBS die Prüfung des internen Geschäftsgebarens rund um die Subprime-Krise, speziell das Verhalten und die Entscheidungsfindung von Verwaltungsrat, Konzernleitung und Revisionsstelle. Diesbezüglich soll abgeklärt werden, ob straf- und/oder zivilrechtliche Schritte der Bank gegen die ehemalige Konzernleitung angezeigt wären. Wenigstens aber solle transparent dargelegt werden, weshalb solche Klagen vom UBS-Verwaltungsrat nicht angestrengt worden waren. Trotz rechtlicher Bedenken seitens des Bundesrats betreffend der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Weisung an die SNB (Einschränkung der Handlungsfreiheit des SNB StabFund) und deren Unabhängigkeit wurde die Motion von beiden Räten überwiesen, im Ständerat (Erstrat) bereits im Jahre 2010 mit 27 zu 7 Stimmen, im Nationalrat (Zweitrat; 2011) mit 106 zu 49 Stimmen. Lediglich die SVP-Fraktion lehnte die Motion ab.

Erfüllung der Empfehlung 19 des GPK-Berichts (2010–2011)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Swissair-Konkurs 2001 hatte einen Reigen parlamentarischer Vorstösse initiiert, die eine transparentere und ausgewogenere Gestaltung des Aktien- und Rechnungslegungsrechts forderten. 2005 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. In der Folge wurde der Entscheidungsprozess rund um die Vorlage von weiteren wirtschaftspolitischen Krisen eingeholt. Insbesondere die von den USA ausgehende Subprime-Krise, die global zahlreiche Kreditinstitute, darunter die UBS, in existenzielle Nöte gebracht und weltweit eine tiefe Rezession ausgelöst hatte, zwang die meisten Industriestaaten zur Ausrichtung grosser staatlicher Rettungspakete zugunsten der Banken und zu weiteren volkswirtschaftlichen Stützungsmassnahmen. Auch moderate politische Stimmen begannen auf den Widerspruch hinzuweisen, der sich zwischen einer kurzfristig ausgelegten, wenig nachhaltigen Abschöpfung der Profite durch die Akteure in einem deregulierten Markt und der volkswirtschaftlichen Auffangverantwortung des Staates im Schadensfall geöffnet hatte. Unter dem Schlagwort volkswirtschaftlich untragbarer, asymmetrische Systemanreize gelangte das Thema in den Fokus der politischen Debatte.

Volkswirtschaftlich untragbare, asymmetrische Systemanreize

Nach dem Scheitern des Planungsbeschlusses knüpfte der Bundesrat die geplanten „Too-big-to-fail“-Massnahmen an den Schlussbericht der Expertenkommission, den diese Ende September veröffentlichte, nachdem sie das Erscheinen um einen Monat verschoben hatte. Auf öffentliches Interesse stiessen insbesondere die Forderungen der Expertenkommission nach wesentlich strengeren Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken als dies die internationalen Bestimmungen von Basel III vorsehen. Nach Kenntnisnahme des Schlussberichts beauftragte der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung eines Vernehmlassungsentwurfs zur Revision des Bankengesetzes, der sich an den Empfehlungen der Expertenkommission zu orientieren hat. Im Dezember schickte er den Entwurf in die Vernehmlassung. Der Entwurf sieht neben strengeren Anforderungen zu Liquidität und Eigenmitteln eine bessere Verteilung der Risiken innerhalb der Finanzinstitute sowie die Möglichkeit ihrer Aufteilung bei drohender Insolvenz vor.

Bundesbeschluss über die Planung von Massnahmen zur Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen scheitert (BRG 10.050)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Als Reaktion auf das zweite Amtshilfegesuch, das die amerikanische Steuerbehörde IRS im August 2009 eingereicht hatte und für das mit Kosten von 37 Mio. Fr. gerechnet wurde, unterbreitete der Bundesrat auf politischen Druck hin und auf Einladung der Finanzdelegation eine Botschaft zur Schaffung der nötigen Gesetzesgrundlagen zur Überwälzung der Kosten von insgesamt 40 Mio Fr., die sich im Zusammenhang mit beiden Amtshilfegesuchen ergeben hatten. Der ungewöhnliche Weg über einen dem fakultativen Referendum unterstellten Bundesbeschluss zur Lösung eines Einzelfalls wurde nötig, weil die UBS zwar Kostenverursacherin und Informationsträgerin, nicht aber Verfahrenspartei war. Beide Räte winkten die Vorlage praktisch diskussionslos und in seltener Einmütigkeit durch. Beide Kammern nahmen den Bundesbeschluss im Dezember an, der Ständerat einstimmig, der Nationalrat mit fünf Nein-Stimmen aus der SVP-Fraktion bei sechs Enthaltungen.

Bundesbeschluss über die Auferlegung der Kosten für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika auf die UBS AG (BRG 10.048)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die fünf Motionen verlangten erstens eine regelmässige Aussprache zwischen dem Finma-Präsidenten und dem Bundesrat, zweitens die durchgehende Protokollierung sämtlicher Bundesratsbeschlüsse und –beratungen, drittens die Regelung von 3-er-Ausschüssen bei wichtigen und departementsübergreifenden Geschäften, viertens eine Stärkung der Führung in der Exekutive unter Berücksichtigung des Kollegialprinzips in den Plänen zur Regierungsreform, fünftens die Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 164 (Gläubigerschädigung) und 165 (Misswirtschaft) des Strafgesetzbuches auf Grossunternehmungen. Der Ständerat nahm alle fünf Vorstösse im Verlauf des Berichtsjahres diskussionslos an. Mit der Annahme gleichlautender Motionen in der grossen Kammer wurden bis Ende 2010 alle Motionen überwiesen, mit Ausnahme der dritten und fünften, deren Behandlung im Nationalrat noch ausstand.
Der Nationalrat akzeptierte auch eine weitere, von der CVP-Fraktion eingereichte Motion, die als Konsequenz des GPK-Berichts eine Klärung der Rollen und Kompetenzen der involvierten Behörden forderte.

GPK-Bericht: Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Rettungspakets zugunsten der UBS (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise hatte das Parlament Ende 2008 eine dringliche Änderung des Bankengesetzes beschlossen. Zum verbesserten Schutz von Bankeinlagen waren fünf auf Ende 2010 befristete Massnahmen ergriffen worden. Nachdem der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Sicherung von Bankeinlagen in der Vernehmlassung gescheitert war, beschloss der Bundesrat, nur die unbestrittenen Massnahmen (Sanierungsverfahren, Auszahlungsfrist, Insolvenzregeln) umzusetzen und die befristeten Regelungen über eine Teilrevision des Bankengesetzes in dauerhaftes Recht zu überführen. Im Mai unterbreitete er dem Parlament die entsprechende Botschaft. Um den nötigen Zeitrahmen für die Revisionsarbeit samt einzuhaltender Referendumsfrist zu schaffen, wurde die Gültigkeitsdauer der Dringlichkeitsmassnahmen per Bundesbeschluss auf Ende 2012 verlängert. Als Erstrat beschäftigte sich nur der Ständerat 2010 mit der Teilrevision des Bankengesetzes. Eintreten wurde ohne Gegenvorschlag beschlossen. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer mit einer kleinen Ausnahme (rechtliche Verbindlichkeit der im Rahmen von Swap-Geschäften eingegangen Netting-Vereinbarungen auch im Sanierungs- und Liquidationsfall) dem Entwurf des Bundesrats und verabschiedete diesen einstimmig.

Teilrevision des Bankengesetzes (BRG 10.049)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Da mit dem Bundesbeschluss über die Auferlegung der Kosten für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika auf die UBS AG nur der Einzelfall UBS erfasst wurde, reichte die Finanzkommission des Nationalrats als Antwort auf eine im März eingereichte parlamentarische Initiative Amstutz (svp, BE), deren Lösungsansatz über eine Änderung des Finanzmarktgesetzes als ungeeignet eingestuft wurde, eine Motion ein, die Amstutz‘ Anliegen inhaltlich aufnahm, worauf dieser die Initiative zurückzog. Die Motion forderte die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, die es dem Bund ermöglichen würden, systemrelevanten Unternehmen die „aus dem normalen Rahmen fallenden Kosten in Rechnung zu stellen“, die dem Bund im Falle eines Amtshilfeverfahrens entstehen. Als Erstrat beschäftigte sich im Dezember die grosse Kammer mit dem Vorstoss. Gegen den Willen des Bundesrats, der auf den anstehenden Bundesbeschluss zur Kostenüberwälzung im Fall UBS sowie das geplante neue Steueramtshilfegesetz hinwies, nahm der Nationalrat die Motion im Dezember mit grossem Mehr bei acht Nein-Stimmen aus der SVP- und je einer aus den CVP- und FDP-Fraktionen an.

Motion zur Kostenverrechnung für systemrelevante Unternehmungen abgelehnt (Mo. 10.3883)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die Unruhe rund um den Finanzplatz Schweiz belebte den Ratsbetrieb auch ausserhalb der Staatsvertragsfrage und des bundesrätlichen Ansinnens, das Parlament über den Planungsbeschluss in die Pflicht zu nehmen und der Finanzplatzdebatte eine strategische Richtung zu geben. Der bunte Strauss an Vorstössen, deren Beratung im Berichtsjahr noch ausstand, lässt sich thematisch zu vier Gruppen zusammenfassen. Zwei Vorlagen zielten erstens auf die Aufgaben der Finma als Aufsichts- und Regulierungsbehörde. Zur Senkung des von den grossen Finanzinstituten ausgehenden Systemrisikos wurden zweitens Massnahmen wie eine Vergütungsobergrenze für Kader von Banken, die staatliche Unterstützung erhielten, eine obligatorische Finanzrisikoversicherung für Banken und Versicherungen oder die Auferlegung der Kosten für Amtshilfeverfahren, wahlweise auf die verursachenden Firmen oder die verantwortlichen strategischen und operativen Kader vorgeschlagen. Unzufrieden mit den bisher ergriffenen Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzplatzes (Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard in der Form einer Abgeltungssteuer), lancierte das linke Lager drittens diverse Vorstösse, über die der Bund zu einer sogenannten Weissgeld- oder Qualitätsstrategie und damit zur Abkehr vom fiskalischen Bankgeheimnis verpflichtet werden sollte. Aus der SVP-Fraktion schliesslich stammten Motionen, welche die Angriffe auf das Bankgeheimnis über eine enge Auslegung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz oder mit der Androhung von Wirtschaftssanktionen zu parieren suchen.

Diverse Vorstösse rund um den Finanzplatz Schweiz (2010)
Dossier: Bankgeheimnis
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die Vorschläge zu einer privatrechtlichen Lösung im Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen, die das EJPD 2009 in die Vernehmlassung geschickt hatte, fanden keinen Sukkurs. Dies, nachdem bereits in den Jahren zuvor der öffentlich-rechtliche Ansatz über ein entsprechendes Bundesgesetz keine Akzeptanz gefunden hatte. Deshalb sah der Bundesrat davon ab, das Problem einer Gesamtlösung zuzuführen. Stattdessen entschied er sich zu einer Zusatzbotschaft im Rahmen der anstehenden Teilrevision des Bankengesetzes. Demnach soll das Bankengesetz mit einer Bestimmung über die Liquidation nachrichtenloser Vermögenswerte ergänzt werden. Diese eröffnet den betroffenen Finanzinstituten die Möglichkeit einer Liquidation solcher Vermögen nach vorgängiger Publikation. Ohne Reaktion auf die Publikation soll der Anspruch allfälliger Berechtigter an den Vermögenswerten erlöschen und der Erlös an den Bund fallen. Die Beratung der Zusatzbotschaft in der nationalrätlichen Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK-NR) steht im nächsten Jahr an.

Teilrevision des Bankengesetzes (BRG 10.049)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die mit dem Konkurs von Grossunternehmungen einhergehenden volkswirtschaftlichen Risiken sind seit dem Swissair-Zusammenbruch 2001 wiederkehrendes Thema politischer Vorstösse. Im November 2009 setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, welche die Klärung der systemischen Relevanz von Grossunternehmen zur Aufgabe hatte. In ihrem Zwischenbericht im April 2010 kam die Expertengruppe zum Schluss, dass schweizweit allein die beiden Grossbanken UBS und CS für die Volkswirtschaft unverzichtbare Leistungen erbringen, deren Ausfall nicht innert nützlicher Frist durch andere Marktteilnehmer aufgefangen werden könnte. Entsprechend seien ausserhalb des Bankensektors keine Schweizer Unternehmungen als systemrelevant einzustufen. Folglich beschränkten sich die Empfehlungen der Expertenkommission im Schlussbericht auf die „Too-big-to-fail“-Problematik im Bankensektor, die der Bundesrat im Entwurf zur Änderung des Bankengesetzes aufnahm.

Bericht der Expertenkommission zur systemischen Relevanz von Grossunternehmen (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Obschon die GPK gegenüber der UBS keine Verfügungsgewalt zusteht, äusserte sie sich im Bericht auch zu deren Rolle und forderte die Bank dazu auf, die internen Vorgänge durch eine unabhängige Instanz aufarbeiten zu lassen und die Resultate zu veröffentlichen. Um der Forderung politisch Nachdruck zu verleihen, nahm der Ständerat im September mit 27 zu sieben Stimmen die Motion Graber (cvp, LU) an, die den Bundesrat beauftragen will, die UBS mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln zum Befolgen der GPK-Empfehlung zu bewegen.

Erfüllung der Empfehlung 19 des GPK-Berichts (2010–2011)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im Parteitag vom 22. August in Cham stand die Wirtschaftspolitik im Zentrum. Die Delegierten nahmen den Jahresbericht 2009 an, in welchem sich die Partei als treibende Kraft hinter der erfolgreichen Schweizer Wirtschaftspolitik lobt. Ebenfalls verabschiedet wurde eine Wirtschaftsresolution, in der die CVP die Too-big-to-fail-Debatte mit den an die Banken gerichteten Forderungen nach der Erhöhung der Eigenmittel und nach der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital ergänzt. Weiter fordert das Papier bessere steuerliche Rahmenbedingungen in den Kantonen für KMU, eine erleichterte Zulassung von Nicht-EU-Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss, Steuererleichterungen für Start-up-Unternehmen oder die Linearität des Beitragssatzes für die berufliche Vorsorge. Im Vorfeld der Versammlung umstritten war die Forderung auf den Verzicht eines Agrarfreihandelsabkommen mit der EU, war es doch die CVP-Bundesrätin Leuthard, die mit diesem Dossier rang. Eine deutliche Mehrheit der Delegierten sprach sich schliesslich für die Annahme der ALV-Revision aus, deren Abstimmung am 26. September anstand.

CVP beschliesst Ja-Parole zur ALV-Revision

Nachdem die kleine Kammer ihrer Kommission gefolgt war und Festhalten beschlossen hatte, tat es ihr der Nationalrat gleich und schickte die Vorlage in die Einigungskonferenz. Diese beschloss mit 14 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, den Staatsvertrag nicht dem Referendum zu unterstellen. Während der Ständerat der Einigungskonferenz diskussionslos folgte, stellte Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (sp, BL) im Namen der SP-Fraktion Antrag auf Ablehnung. Mit 39 Stimmenthaltungen (knapp die Hälfte ihres Stimmenpotenzials) verhalf die SVP, welche die Unterstellung des Vertrags unter das Referendum vorerst unterstützt hatte, dem Geschäft schliesslich zum Durchbruch: Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass ihr die Abwendung des Planungsbeschlusses mit seiner Boniregelung politisch wichtiger gewesen war als die Ablehnung des Staatsvertrags. Allerdings hatte die SVP ihre Zustimmung bereits vor der Debatte auch mit der Bedingung verknüpft, das fakultative Staatsvertragsreferendum neu zu regeln.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Die Finanzplatzkrise beschäftigte das Parlament nicht nur im politischen Tagesgeschäft, sondern auch in seiner Funktion als Oberaufsichtsbehörde. Zwischen März 2009 und Mai 2010 untersuchten die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Rettungspakets zugunsten der UBS sowie die Massnahmen, die getroffen worden waren, um dem zunehmenden Druck der US-Behörden zu begegnen. Parallel zur laufenden GPK-Untersuchung versuchte eine Koalition aus SVP und dem linksgrünen Lager unter dem Eindruck des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Schutzverfügung der Finma vergeblich, eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK einzusetzen. Nachdem das Büro des Ständerats im März eine vom Büro des Nationalrats lancierte und vom Rat gegen die geschlossen stimmenden FDP- und BDP-Fraktionen akzeptierte parlamentarische Initiative zur Einsetzung einer PUK blockiert und den Entscheid bis zum Erscheinen des GPK-Berichts Ende Mai auf die Sommersession vertagt hatte, versuchten die PUK-Befürworter vergeblich mit einer im März lancierten und vom Rat in gleicher Konstellation akzeptierten Motion Wyss (sp, BE) den Entscheid des Ständerats in der Frühlingssession zu erwirken. Dieser legte fest, auch dieses Geschäft erst in der Sommersession zu behandeln. In der Sommersession stimmte das Büro des Ständerats der Initiative dann nicht zu, wohingegen der Nationalrat ihr mit den Stimmen der mit dem GPK-Bericht unzufriedenen SP, GP, SVP und eines Teils der CVP Folge gab. In der gleichen Lesung folgte der Ständerat schliesslich der Empfehlung seines Büros, stimmte der Initiative nicht zu und lehnte auch die Motion ab.

GPK-Bericht: Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Rettungspakets zugunsten der UBS (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die Hauptkritik des GPK-Berichts betraf die Krisenorganisation. Zum einen wurde moniert, dass die SNB, EBK und der EFD-Vorsteher die Krisenvorbereitung zwischen Januar und April 2008 ohne Einbezug des restlichen Bundesrats vorangetrieben hatten. Zum anderen wurde kritisiert, dass der Bundesrat die Führung des Krisendossiers bis im Herbst 2008 allein – dem im Bericht hart kritisierten – Bundesrat Merz überlassen hatte und zu den Beratungen im Fall UBS bewusst kein Protokoll geführt worden war. Neben 18 Empfehlungen an die verschiedenen beteiligten Behörden formulierten die GPK zwei Postulate und fünf Motionen. Das eine Postulat fordert vom Bundesrat die Überprüfung der gesetzlich festgelegten Aufgaben, die den Revisionsfirmen bei den Grossbanken übertragen sind. Das andere verlangt eine Abklärung zu Art. 271 StGB (verbotene Handlung für einen fremden Staat) sowie zur Kompatibilität des schweizerischen Bankgeheimnisses mit den Vorgaben (Melde- und Steuerrückbehaltspflichten), welche die amerikanische Steuerbehörde IRS in den USA tätigen Finanzinstituten im Rahmen von sogenannten Qualified Intermediary Agreements (QIA) auferlegt. Beide Postulate wurden im September vom Ständerat überwiesen. Im Dezember folgte der Nationalrat mit zwei gleichlautenden Eingaben.

GPK-Bericht: Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Rettungspakets zugunsten der UBS (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Nationalrat drückte seinen Unmut über den Staatsvertrag grundsätzlicher aus. In einem Ordnungsantrag forderte Caspar Baader (svp, BL) als Vertreter des bonusablehnenden Lagers, dass vor dem Staatsvertrag über zwei Ständeratsmotionen, die eine Regelung der Bonusfrage verlangen, zu befinden sei. Nur seine eigene Fraktion befürwortete geschlossen den Antrag. Ein Rückweisungsantrag Schelbert (gps, LU) verlangte vom Bundesrat die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auf dem Gesetzesweg sowie, damit einhergehend, die Verpflichtung der Banken auf eine Weissgeldstrategie. Der von einer überwiegenden Mehrheit der Grünen und einem Drittel der SVP-Fraktion gestützte Minderheitsantrag wurde mit 131 zu 32 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge, die mit einer Ausnahme alle von Mitgliedern der SP-Fraktion stammten abgewiesen. Ein Minderheitsantrag stellte sich mit der Forderung, in der Referendumsfrage dem Ständerat zu folgen, gegen die nationalrätliche APK, die sich mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten für eine Unterstellung des Abkommens unter das fakultative Staatsvertragsreferendum ausgesprochen hatte. Knapp, mit 97 zu 78 Stimmen, entschied der Nationalrat schliesslich im Sinn seiner Kommissionsmehrheit. Für das Referendum stimmten grossmehrheitlich die SVP, die SP und die Grünen, wobei 12 der 21 Stimmenthaltungen auf das Konto der Sozialdemokraten gingen. Der nun vorliegende Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 104 zu 76 Stimmen verworfen, was faktisch Nichteintreten bedeutete. Die Ablehnung der Vorlage kam mit den Stimmen der drei obgenannten Fraktionen zustande. Der Ständerat trat erneut ohne Gegenvorschlag auf das Geschäft ein, wies alle Anträge von Links-Grün zurück und genehmigte die Bundesratsvorlage diesmal mit 31 zu 9 Stimmen. Die nationalrätliche AKP empfahl der grossen Kammer mit 14 zu 12 Stimmen erneutes Nichteintreten, was das endgültige Aus der Vorlage bedeutet hätte. Der Rat folgte mit 132 zu 15 Stimmen, dem Antrag der Kommissionsminderheit aus CVP und FDP, erneut in die Detailberatung einzutreten. Die Mitglieder der SVP-Fraktion enthielten sich mehrheitlich der Stimme, deren 12 standen aber auch für Nichteintreten. Die Linke wiederholte ihre Minderheitsanträge der vorangehenden Detailberatung. Diese fanden im Rat erneut keine Mehrheit und die Unterstellung des Vertrags unter das fakultative Referendum hielt mit grossmehrheitlicher Unterstützung der SVP- und SP-Fraktionen sowie rund einem Drittel der grünen Stimmen stand.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Mit der Absicht, den dritten finanzpolitischen Strategieansatz nach dem Zwischenbericht der Expertenkommission im April zu konkretisieren und angesichts der Drohungen der Linken und der CVP, den Staatsvertrag ohne eine verbindliche Regelung der Bonusfrage platzen zu lassen, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im Mai die Botschaft zu einem „Bundesbeschluss über die Planung von Massnahmen zur Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen“. Über die Form eines Planungsbeschlusses sollte die über den Zwischenbericht der Expertenkommission auf die beiden Grossbanken eingegrenzte „Too-big-to-fail“-Thematik politisch gezielt über regulatorische Vorgaben zu Eigenmitteln, Liquidität, Risikoverteilung und Organisation (Vergütungs- bzw. Bonusfrage) im Rahmen des Bankengesetzes mit einem engen Zeitrahmen versehen und mit Bezug zum GPK-Bericht angegangen werden. Der Logik der ursprünglichen Zielsetzung folgend, die Zustimmung der SP zum Staatsvertrag über eine verbindliche Zusage zur Lösung der Bonifrage zu erhalten, gelangte der Planungsbeschluss parallel zu dem als Staatsvertrag verankerten Amtshilfeabkommen der USA betreffend UBS AG im Juni in die Räte. Im Ständerat anerkannte die Mehrheit der Ratsmitglieder eine inhaltliche Verbindung der beiden Geschäfte. Die Notwendigkeit ihrer formalen Koordination (Zustimmung zum Planungsbeschluss als Grundvoraussetzung für eine Zustimmung zum Amtshilfegesuch) war jedoch nur für die Ratslinke gegeben. Obschon ihr die Vorschläge des Bundesrats zur Regelung der Vergütungsfrage zu wenig weit gingen, sah sie im Planungsbeschluss die Chance, der politischen Debatte zu „too-big-to-fail“ eine inhaltlich und formal verbindliche Ausrichtung zu geben und befürwortete deshalb ein Eintreten, während sich v.a. die Ratsmitte und die Rechte dagegen stellten. Mit 24 zu 18 Stimmen folgte die kleine Kammer dem Antrag der Kommissionsminderheit, auf den Planungsbeschluss nicht einzutreten. Die WAK-NR hatte in ihren Vorberatungen den Planungsbeschluss abgelehnt und diesem eine Kommissionsmotion zur Regelung der Eigenmittel, Liquidität, Eigenhandel, Risikoverteilung, Risikomanagement und von falschen Lohnanreizen gegenübergestellt. Damit suchte sie insbesondere zu verhindern, dass der Bundesrat auf Basis des Planungsbeschlusses die umstrittene Bonusregulierung über eine geplante Vernehmlassung in Richtung Bonusbeschränkung (variable Vergütungen) bei staatlich unterstützten Finanzunternehmen und Bonussteuer (Boni als Teil der Gewinnausschüttung) lenkte. Insbesondere Letztere wurde von bürgerlicher Seite vehement bekämpft. Der Nationalrat folgte seiner Kommissionsmehrheit und beschloss gegen die geschlossen stimmenden Grünen und SP sowie fünf CVP- und einer BDP-Stimme bei zwei Enthaltungen Nichteintreten zum Planungsbeschluss. Mit 176 zu 1 Stimme bei 16 Enthaltungen, v.a. aus der SVP, nahm er aber gegen den Willen des Bundesrats die Motion der WAK an und überwies die Behandlung des Geschäfts an den Ständerat, der dieses bis Ende des Berichtsjahrs nicht behandelt hat.

Bundesbeschluss über die Planung von Massnahmen zur Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen scheitert (BRG 10.050)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Das Parlament befasste sich im Juni mit dem Geschäft. Die kleine Kammer sah sich als Erstrat vor das Dilemma gestellt, bei einer Annahme des Vertrags die Verletzung des Bankgeheimnisses und damit schweizerischen Rechts zu akzeptieren, bei einer Ablehnung aber eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung zu missachten. Da im Fall einer Ablehnung politische, rechtliche und wirtschaftliche Retorsionsmassnahmen zu befürchten waren, votierte die Ratsmehrheit mit wenig Begeisterung und im Sinn einer Güterabwägung für eine Annahme des Vertrags. Zwei Vorbehalte gegenüber dem Abkommen gelangten als Minderheitsanträge zur Debatte. Sowohl der von einzelnen CVP-, SVP-, SP-, SVP-, und GPS-Ständeräten gestützte Antrag eines Rückwirkungsverbots als auch die Forderung der SP, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wurden mit 32 zu 10 bzw. 27 zu 13 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die unveränderte Bundesratsvorlage nach fünfstündiger Debatte und gegen den Willen der Ratslinken mit 31 zu 12 Stimmen akzeptiert. 

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Dass die Partei die Geduld mit den Banken verliert, zeigte sich auch wenige Tage nach der Weissgeld-Diskussion. Der Parteivorstand empfahl den Aktionären der Grossbank Crédit Suisse, den Vergütungsbericht an der Generalversammlung abzulehnen. Damit sollte ein Zeichen gegen die hohen Boni gesetzt werden.

Position der FDP zur UBS-Affäre (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die UBS-Affäre beschäftigte auch die FDP. Die Partei, die sich als „Helferin des Finanzplatzes Schweiz“ (Pelli) betrachtet, bekundete aber Mühe, sich deutlich von den Grossbanken zu distanzieren. Der Unmut gegenüber der UBS wuchs auch in der Wirtschaftspartei. Insbesondere Nationalrat Philipp Müller (AG) schoss scharf gegen die Bank und dachte laut über einen Bruch der FDP mit den Grossbanken nach. Daraufhin trat der frühere UBS-Chef Peter Wuffli als Präsident der Freunde der FDP zurück, einem Sponsorenverein, welcher der Partei jährlich mehrere 100'000 Fr. zukommen lässt. Wuffli begründete seinen Rücktritt damit, dass er die FDP in der Vorwahlphase nicht belasten wolle. Der Streit innerhalb der FDP weitete sich aus, nachdem die Parteileitung die Parlamentarier angehalten hatte, sich in Bezug auf die Finanzplatzstrategie des Bundes an die Parteilinie zu halten. Mit der Idee einer Weissgeldstrategie hatte sich der Unternehmerflügel um die Nationalräte Otto Ineichen (LU), Philipp Müller (AG), Tarzisius Caviezel (GR) und Werner Messmer (TG) den Unmut der Parteileitung zugezogen. Allerdings schwenkte dann aber auch die offizielle Partei von der Verteidigung des Bankgeheimnisses ab. An einer Medienkonferenz demonstrierte sie einen Schulterschluss und präsentierte eine Weiterentwicklung der schweizerischen Finanzmarktstrategie. In der Folge wurde eine Strategiegruppe unter Führung von Rolf Schweiger (ZG) eingesetzt, die an der Delegiertenversammlung vom 24. April einen Bericht vorlegte. Die ursprüngliche Weissgeldidee war bereits im Vorfeld der Versammlung von den kantonalen Parteipräsidenten abgeschwächt worden, nachdem mehrere Kantonalsektionen Widerstand angekündigt hatten. Anstelle einer Belegpflicht wurde eine Selbstdeklaration für ausländische Bankkunden gefordert und statt der Einführung der schweren Steuerhinterziehung als Strafdelikt wurden eine Steuerrechtsrevision und Verhaltensregeln für Banken vorgeschlagen. Nach einer heftigen Diskussion wurde das Papier von den Delegierten knapp angenommen.

Position der FDP zur UBS-Affäre (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Da das Agreement inhaltlich mit einem in Florida hängigen Zivilrechtsverfahren (John-Doe-Summons) verknüpft war, für welches die IRS das konkrete Durchsetzungsbegehren einzureichen drohte und das die UBS zur Herausgabe der Namen von 52'000 US-Kontoinhabern gezwungen hätte, musste der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen. Im August 2009 schloss er in einem Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Abkommen ab. Die Schweiz verpflichtete sich darin zur Amtshilfe und damit zur Prüfung der Herausgabe der Daten von 4'450 US-Kunden der UBS. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht – das bereits in einem Urteil am 8. Januar die Schutzverfügung der Finma als rechtswidrig beurteilt hatte und damit die PUK-Forderungen anheizte – am 21. Januar 2010 eine Beschwerde gegen das Abkommen guthiess und der Amtshilfe bei Verdacht auf fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung (die überwiegende Mehrzahl der 4'450 Fälle) die Rechtsgrundlage entzog, musste nach einer Lösung gesucht werden, die es der Schweiz erlaubte, dem Abkommen gegenüber der USA nachzukommen, obschon sie mit der Datenlieferung das Bankgeheimnis verletzte. Als Notbehelf wurde das Amtshilfeabkommen schliesslich im März in einem Änderungsprotokoll als Staatsvertrag verankert und vorläufig angewendet, vorbehältlich der Genehmigung durch das Parlament. Damit wurde sichergestellt, dass die Behandlung der Amtshilfegesuche nicht ausgesetzt werden musste. Die Datenlieferung allerdings war erst nach dem entsprechenden Bundesbeschluss vorgesehen. 

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Die interdepartementale Arbeitsgruppe IDA Finanzmarktpolitik (EFD, EFA, EVD, EJPD) bildet den institutionellen Rahmen zur Überführung der strategischen Vorgaben in kohärente finanzpolitische Massnahmen. Dabei soll das im März 2010 im EFD neu implementierte Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) unter der Leitung von Staatssekretär Michael Ambühl sowie mit Unterstützung des Projekts FinWeb Monitoringaufgaben und die Koordination der international ausgerichteten Finanz-, Steuer- und Währungspolitik übernehmen.  

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF)

Noch nicht beendet werden konnte das Engagement der Nationalbank zur Rettung der UBS. Zu Beginn des Berichtsjahres zeigte sich allerdings, dass die Nationalbank nicht ‚giftige‘ Wertpapiere im Umfang von USD 60 Mrd., sondern nur von knapp USD 40 Mrd. übernehmen musste. Diese Reduktion trat ein, weil ein Teil dieser Papiere sich als weniger riskant erwies, als ursprünglich erwartet worden war, und weil einige Positionen gemäss neuen internationalen Buchhaltungsvorschriften nicht mehr als zu Marktpreisen zu bewertende Vermögenspositionen geführt werden mussten. Die wieder liquider gewordenen Märkte erlaubten der Nationalbank, dieses Depot der hoch riskanten Anlagen bis zum Ende des Berichtsjahres durch Verkäufe zu halbieren.

Engagement des Bundes in der Höhe von CHF 6 Mrd. zur Rettung der UBS beendet
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ende 2009 hatte der Bundesrat in Beantwortung eines vom Ständerat überwiesenen Postulats Konrad Graber (cvp, LU) einen von der Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Nationalbank (SNB) gemeinsam erarbeiteten Bericht zur künftigen „Strategischen Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz“ veröffentlicht. Als Ansatz zur Bewältigung der mittel- und langfristigen Herausforderungen an den Finanzplatz Schweiz wurden darin vier finanzmarktpolitische Ziele samt entsprechenden Strategien festgehalten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzsektors soll erstens mittels Schaffung geeigneter steuerlicher Rahmenbedingungen (Unternehmenssteuerreform III, Prüfung der Verrechnungs- und Stempelsteuer) und bedachter regulatorischer Eingriffe zum Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherer erhalten bleiben bzw. gestärkt werden. Zweitens sollen Hindernisse für den Zugang schweizerischer Finanzintermediäre (Banken, Vermögensverwaltung, Fonds) im internationalen Markt systematisch angegangen werden, indem sich die Schweiz um die weitere Liberalisierung der Märkte über Dienstleistungsabkommen im Rahmen der WTO (GATS) und mit der EU, über Freihandelsabkommen und über Gleichwertigkeitsanerkennungen bemüht. Im weiteren soll auch der autonome Nachvollzug von EU-Regulierung schweizerischen Finanzdienstleistern den Zutritt in den europäischen Markt erleichtern. Drittens hielt das Papier eine Verschärfung der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften durch die Finma sowie einen verbesserten Einlegerschutz als Unterstützungsmassnahmen des Finanzsystems in seiner systemrelevanten Dimension fest. In Anlehnung an die Empfehlungen der „Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen“ sollten weitere Regulierungsmassnahmen geplant werden. Diese kam in ihrem Zwischenbericht im April 2010 zum Schluss, dass allein die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse, nicht aber andere Finanzinstitute oder Versicherungen, als too-big-to-fail einzustufen seien und damit ein volkswirtschaftliches Stabilitätsrisiko darstellten. Demzufolge suchte der Bundesrat die Lösung in einer entsprechenden, auf die systemrelevanten Banken beschränkten Planungsvorlage zwecks Änderung des Bankengesetzes. Als viertes Ziel strebt der Strategiebericht zur Finanzmarktpolitik die Integritäts- und Reputationssicherung des Finanzplatzes an. Konkret soll mit bilateralen Abkommen über die Einführung einer Abgeltungssteuer auf grenzüberschreitenden Kapitalerträgen sowie dem Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard das Bankgeheimnis gewahrt und der international weithin geforderte automatische Informationsaustausch unter den Steuerbehörden der einzelnen Länder verhindert werden.

Bericht zur „Strategischen Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz“ (2009)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Bundesrat gab im Januar 2009 einen Expertenvorentwurf für ein neues Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz in die Vernehmlassung. Ein Hauptelement der neuen Konzeption ist, dass nach amerikanischem Vorbild die Sanierung und nicht die Liquidierung eines zahlungsunfähigen Unternehmens im Zentrum steht. Der Nationalrat überwies in der Herbstsession bei nur einer Gegenstimme eine Motion Bischof (cvp, SO; 09.3716), welche den Bundesrat auffordert, angesichts der Wirtschaftskrise diese Revision möglichst rasch vorzulegen. Der Ständerat überwies eine vom Nationalrat Ende 2008 gutgeheissene Motion der SVP-Fraktion (08.3649) für die Reduktion der Risiken, welche vom Zusammenbruch von systemrelevanten Unternehmen (wie zum Beispiel Grossbanken) ausgehen können. Namentlich verlangt dieser Vorstoss vom Bundesrat die Einsetzung einer Expertenkommission, welche konkursrechtliche Reformen zur Vermeidung von Firmenzusammenbrüchen ausarbeitet.

Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes in Einigungskonferenz angenommen
Dossier: Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes