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Jahresrückblick 2023: Geld, Währung und Kredit

Der Themenbereich «Geld, Währung und Kredit» war 2023 stark von den Geschehnissen rund um den Untergang der Credit Suisse (CS) geprägt. Die Situation der CS, die aufgrund massiver Verluste und Skandale bereits seit einigen Jahren im Krisenmodus stand, verschlechterte sich im März 2023 dramatisch. Innerhalb von zwei Wochen überschlugen sich verschiedene Ereignisse, wodurch sich die Vertrauenskrise der Bank zuspitzte und die CS-Aktien drastisch an Wert verloren. Die Bank schaffte es trotz intakter Kapitalisierung und einer ausserordentlichen Liquiditätsspritze der SNB nicht, ihre massiven Geldabflüsse zu stoppen. Noch Mitte März 2023 wurde schliesslich die Übernahme der CS durch die UBS zu einem «Schnäppchenpreis» von CHF 3 Mrd. in Form von UBS-Aktien bekanntgegeben. Mittels verschiedener Notverordnungen schuf der Bundesrat die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung und verabschiedete dazu eine Verlustgarantie von CHF 9 Mrd. für die UBS sowie weitere Liquiditätsdarlehen für die beiden betroffenen Banken in der Höhe von insgesamt CHF 200 Mrd. Bereits Mitte Juni 2023 war die Credit Suisse mit dem formellen Vollzug der Übernahme Geschichte. Nachdem die von der CS bezogenen Liquiditätsdarlehen in der Höhe von CHF 100 Mrd. bereits per Ende Mai zurückbezahlt worden waren, kündigte die UBS schliesslich Mitte August die übrigen CHF 109 Mrd. an Sicherheiten. Der Zusammenbruch des einstigen Schweizer Vorzeigeinstituts führte zu einer breiten öffentlichen und vor allem medialen Debatte rund um die Verantwortlichkeiten, die gefundene Lösung sowie den Umgang mit der Krise und den Folgen der neuen Megabank UBS – beobachtbar auch in den zeitweise heftigen Ausschlägen in der medialen Berichterstattung, wie Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse verdeutlicht. In der eigens zu dieser Thematik einberufenen ausserordentlichen Session im April 2023, aber auch in den darauffolgenden Sessionen, reagierte das Parlament auf die Ereignisse vom März mit zahlreichen Vorstössen zur Aufarbeitung der Geschehnisse, zum künftigen Umgang mit systemrelevanten Banken sowie zur Rolle von Aufsichtsinstitutionen wie der Finma oder der WEKO. In der Sommersession beschloss das Parlament schliesslich den Einsatz der erst fünften parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in der Schweizer Geschichte.

Fast gänzlich unbeachtet von den Medien gab es aber noch weitere Ereignisse in diesem Themenbereich. So führte der Bundesrat die Arbeiten zur Änderung des Bankengesetzes für eine staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken fort; im Mai eröffnete er dazu die Vernehmlassung für den sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) und präsentierte im September die Botschaft. Der PLB war im Rahmen der zusätzlichen Liquiditätspakete für die CS-Übernahme im März bereits per Notverordnungen zur Anwendung gekommen, soll aber als Instrumentarium für Bankenkrisen ebenfalls ins ordentliche Recht überführt werden.

Die Nationalbank setzte ihre restriktive Geldpolitik im Jahr 2023 fort und erhöhte im März und Juni erneut die Leitzinsen, womit sich diese von 1 Prozent Anfang Jahr auf 1.75 Prozent (ab Juni) erhöhten. Im Kontext der ebenfalls steigenden Referenz- und Hypothekarzinsen und den damit einhergehenden Mietpreiserhöhungen löste die Nationalbank damit eine Debatte über einen Zielkonflikt in der Bekämpfung der Inflation aus. Teilweise als Begleiterscheinung der hohen Zinsen setzte der Franken 2023 seinen Aufwärtstrend erneut fort, wobei der Euro-Wechselkurs zeitweise beinahe am Tiefstwert von rund 0.95 im vorherigen Jahr kratzte. Nachdem die Nationalbank im Vorjahr mit dem erlittenen Rekordverlust von CHF 132 Mrd. vor allem negative Schlagzeilen gemacht hatte, schrieb sie im ersten Quartal 2023 mit verbuchten Gewinnen in der Höhe von CHF 26.9 Mrd. bereits wieder schwarze Zahlen. Diese Gewinne schmolzen wegen wiederholten Verlusten in den zwei darauffolgenden Quartalen jedoch bis September auf CHF 1.7 Mrd., wodurch die Chancen einer Gewinnausschüttung der SNB an Bund und Kantone im kommenden Jahr von Expertinnen und Experten erneut nahezu auf Null geschätzt wurden.

Aufmerksamkeit erhielt im Berichtsjahr auch das Thema «Bargeld». So hatte die Bedeutung des Bargelds in der Schweiz gemäss einer Bevölkerungsumfrage der SNB im Vergleich zu den vergangenen Jahren wieder zugenommen. Im Einklang mit dieser Entwicklung gab die Bundeskanzlei im Februar 2023 auch bekannt, dass die 2021 lancierte Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» zustandegekommen sei. Die Initiative soll die Bargeldversorgung der Schweiz sicherstellen und den Franken als Schweizer Währung sichern. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen des Schutzes des Bargelds und schlug in einem direktem Gegenentwurf zur Initiative vor, die bestehenden Gesetzesartikel dazu auf Verfassungsebene anzuheben. Im März lancierte das Initiativkomitee ein zweites, themenähnliches Volksbegehren, die «Ich zahle bar»-Initiative», welche konkretere Vorschriften zum Bezug und zur Akzeptanz des Bargelds verlangte.

Im Börsenbereich nahm das Parlament zwei Änderungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) vor. Einerseits wurden die bisher auf Notrecht begründeten Regelungen zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur ins ordentliche Recht überführt. Andererseits schuf das Parlament einen Straftatbestand im FinfraG für Fälle von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten.

Jahresrückblick 2023: Geld, Währung und Kredit
Dossier: Jahresrückblick 2023

Eine Mehrheit der Mitglieder in Verwaltungsräten von systemrelevanten Unternehmen sollen das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein, damit diese nachhaltige Entscheidungen im Sinne der gesamtschweizerischen Interessen fällen, so die Forderung einer im April 2023 eingereichten Motion von Ständerat Marco Chiesa (svp, TI). Der SVP-Parteipräsident war der Ansicht, dass sich Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte zentraler Unternehmen mit der Schweiz identifizieren müssen, um auch abschätzen zu können, welche Folgen ein Entscheid auf das ganze Land hat. Die Motion war im Nachgang zum Zusammenbruch der Schweizer Grossbank Credit Suisse im März desselben Jahres eingereicht worden.
Ein Ordnungsantrag der SVP-Fraktion in der Frühlingssession 2023 im Nationalrat zur Zuweisung der Motion auf die Traktandenliste der ausserordentlichen Session zur Notfusion der Grossbank CS mit der UBS scheiterte mit 130 Stimmen zu 50 Stimmen deutlich, nachdem Nationalratspräsident Martin Candinas (mitte, GR) darauf verwiesen hatte, dass der Antrag gegen das ParlG verstosse, da der Bundesrat noch keine Gelegenheit für eine Stellungnahme gehabt habe.
Letzterer hatte sich im Vorfeld der ständerätlichen Behandlung schliesslich für eine Ablehnung der Motion ausgesprochen, da er die vorgeschlagene Massnahme als nicht zielführend erachtete, um verantwortungsvolle Entscheide in Teppichetagen sicherzustellen. Zudem widerspreche eine solche Massnahme dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, gab die Regierung im Mai 2023 zu bedenken.
In der Sommersession 2023 befasste sich der Ständerat mit dem Anliegen. Die Motion wurde dabei zusammen mit sieben weiteren Vorstössen (Mo. 23.3217; Mo. 23.3449; Po. 23.3450; Mo. 23.3451; Mo. 23.3452; Mo. 23.3494; Mo. 23.3495) behandelt, welche ebenfalls im Zuge des Zusammenbruchs der Credit Suisse eingereicht worden waren. Ruedi Noser (fdp, ZH) verlangte mit einem Ordnungsantrag, die acht Vorstösse der zuständigen WAK-SR zur Vorberatung zuzuweisen. Mit einer Gesamtschau könne die Krise schneller und effizienter angegangen werden. Die Kommission könne bei der Beratung der acht Vorstösse die Vorlage des Bundesrates zur staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (PLB-Vorlage), den Bericht zur Aufarbeitung der CS-Übernahme sowie weitere Vorstösse aus dem Nationalrat (etwa Mo. 21.3910 und Mo. 21.3909) einbeziehen. Thomas Minder (parteilos, SH) zeigte sich hingegen empört über den Ordnungsantrag und verlangte mit der Behandlung der Vorstösse im Rat ein schnelleres Vorgehen. Er sprach im Zusammenhang mit der früheren Rettung der UBS, der aktuellen CS-Rettung und den Diskussionen rund um Too-big-to-fail von «gravierenden Fehlentscheidungen» und wollte nicht «zum wiederholten Male seit der Finanzkrise 2007 eine Tour d'Horizon machen, x umfangreiche Berichte schreiben und Studien verfassen [...]». Das Problem «too big to fail» sei stattdessen jetzt anzugehen. Mit 31 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen folgte der Rat jedoch dem Antrag Noser und wies die Vorlagen der Kommission zur Vorprüfung zu.

Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten (Mo. 23.3448)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

À la suite de l'adoption unanime de la motion à la chambre haute, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) s'est penchée sur la proposition de la sénatrice bâloise Eva Herzog (ps, BS). Si la CEATE-CN reconnaît, à l'unanimité, la nécessité de légiférer les risques pour l'économie nationale liés aux entreprises énergétiques d'importance systémique, elle a proposé des amendements afin de compléter et de préciser la motion. Premièrement, la CEATE-CN préconise, en plus de l'amélioration de la transparence sur les activités et les risques, un renforcement des compétences de surveillance. Deuxièmement, elle propose d'ajouter au texte la nécessité d'éviter les distorsions de concurrence sur le marché. Elle indique que les aides financières publiques doivent être retirées le plus rapidement possible afin de ne pas distordre la concurrence et d'éviter que les entreprises soient tentées de prendre des risques supplémentaires, conscientes de la bouée de sauvetage étatique. Troisièmement, la CEATE-CN a évalué une séparation des activités commerciales et des activités de production pour les entreprises énergétiques d'importance systémique. Si la CEATE-CN a conclu que les activités commerciales n'étaient pas forcément spéculatives, elle préconise des prescriptions relatives au négoce pour compte propre afin de réduire les risques macroéconomiques.
À la chambre basse, la motion a été tacitement adoptée dans sa version modifiée. L'objet repart au Conseil des états.

Limiter les risques que représentent pour l'économie nationale les entreprises d'importance systémique du secteur de l'électricité (Mo. 22.4132)
Dossier: Too-big-to-fail in der Energiebranche

Dieselben zwei Anträge standen auch bei der Debatte des Nachtrags Ib zum Voranschlag im Nationalrat im Mittelpunkt. Im Unterschied zu ihrer Schwesterkommission beantragte die FK-NR jedoch bezüglich des Kredits für Container für Asylsuchende, dem Bundesrat zu folgen. Das Geld sei nötig, um «Asylgesuche rasch und gesetzeskonform bearbeiten» und den Betroffenen «ein Dach über dem Kopf gewährleisten zu können», betonte Kommissionssprecherin Wyss (sp, BS). Eine Minderheit Sollberger (svp, BL) beantragte jedoch nicht nur wie im Ständerat den Nachmeldungskredit über CHF 132.9 Mio., sondern auch den ursprünglichen Kredit über CHF 139.9 Mio. sowie einen Kredit für das SEM über CHF 26.2 Mio. abzulehnen. Das schweizerische und europäische Asylsystem sei gescheitert, es kämen zu viele und die falschen Asylsuchenden. Man solle daher das Problem nicht überdecken, indem man neue Plätze schaffe, sondern das System ändern und «nur die Menschen im Land behalten, die auch wirklich in ihrem Land effektiv an Leib und Leben bedroht sind». Finanzministerin Keller-Sutter betonte, dass mit der Streichung des gesamten Nachtragskredits 2023 nur 4'500 Betten anstelle der vermutlich benötigten 10'000 Betten bereitstünden. Mit 136 zu 50 Stimmen respektive 99 zu 83 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) folgte der Rat in der Folge seiner Kommissionsmehrheit. Während die Streichung des Nachtragskredits für das SEM einzig von den geschlossen stimmenden Mitgliedern der SVP-Fraktion gutgeheissen wurde, sprachen sich auch eine Mehrheit der FDP- und die Hälfte der Mitte-Fraktion gegen die Nachtragskredite für die Bundesasylzentren aus.
Dies blieb jedoch die einzige Differenz zum Ständerat. So teilte die FK-NR etwa bezüglich der Lohnmassnahmen in der Bundesverwaltung die Meinung ihrer Schwesterkommission und beantragte ebenfalls deren Streichung. Eine Minderheit Gysi (sp, SG) argumentierte vergeblich für eine Gewährung des Kredits, mit 102 zu 82 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und 2 Mitgliedern der Mitte-Fraktion lehnte der Nationalrat diesen Nachtragskredit definitiv ab.
Erfolglos blieben verschiedene Vorstösse von Mitgliedern der SVP-Fraktion zum Kostensparen: So forderte etwa Jean-Pierre Grin (svp, VD), dass drei Nachtragskredite des EDA (CHF 73 Mio.) sowie die dazugehörigen Verpflichtungskredite (CHF 113 Mio.) und ein Kredit des SECO (CHF 40 Mio.) zugunsten der Ukraine kompensiert werden müssen. Die Schweiz tue bereits sehr viel für die Ukraine, die zusätzlichen Ausgaben sollten nun aufgrund der klammen Bundesfinanzen bei anderen Budgetposten kompensiert werden. Eine Minderheit Peter Keller (svp, NW) forderte auf die zusätzlichen CHF 7 Mio. für das Generalsekretariat des EFD zur Organisation der Übernahme der CS durch die UBS zu verzichten und eine weitere Minderheit Manfred Bühler (svp, BE) lehnte die zusätzlichen CHF 87 Mio. für den regionalen Personenverkehr ab, da die Unternehmen die verglichen mit ihren Budgets niedrigen Beträge selbst aufbringen sollten – falls nötig durch eine Angebotsanpassung beim nächsten Fahrplanwechsel. In der Folge nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 sowie die Planungsgrössen mit je 134 zu 49 Stimmen gegen den Willen der SVP-Fraktion an.

Nachträge Ia und Ib zum Voranschlag 2023 (BRG 23.007)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Dossier: Bundeshaushalt 2023: Voranschlag und Staatsrechnung

Nach den ausführlichen Debatten um den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 in der ausserordentlichen Session 2023 zeichnete sich ab, dass auch der Nachtrag Ib nicht ohne grössere Diskussionen über die Bühne gehen würde. Mit ein Grund dafür war, dass der Bundesrat in einer Nachmeldung Ende April 2023 zusätzliche CHF 132.9 Mio. für die Unterbringung von Asylsuchenden beantragt hatte, wie Johanna Gapany (fdp, FR) als Kommissionssprecherin in der Sommersession 2023 ausführte. Aufgrund des befürchteten Platzmangels sollten die Unterbringungskapazitäten durch temporäre Containerdörfer auf Grundstücken der Armee um 3000 zusätzliche Plätze erhöht werden. Die Kommissionsmehrheit lehne den Antrag aufgrund von Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung sowie auf die Asylsuchenden selber ab. Stattdessen verlange man eine strategische Planung der Kapazitäten für die Erstunterbringung im Rahmen eines Postulats Minder (parteilos, SH; Po. 23.3084). Eine von Eva Herzog (sp, BS) angeführte Minderheit befürwortete hingegen die Schaffung dieser Platzreserve, zumal sie auf der Notfallplanung Asyl von 2016 als Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen beruhe und folglich auch von den Kantonen befürwortet werde. Finanzministerin Keller-Sutter hob in der Folge die Reservefunktion dieses Kredits hervor: Das EJPD könne damit vorausschauend planen. Mit 29 zu 13 Stimmen lehnte der Ständerat den Antrag dennoch ab, hiess aber die bereits im ordentlichen Nachtrag Ib für die Bundesasylzentren beantragten CHF 139.9 Mio. gut.
Umstritten war auch der vom Bundesrat von 2 Prozent auf 2.5 Prozent erhöhte Lohnausgleich an das Bundespersonal (CHF 31.2 Mio.). Kommissionssprecherin Gapany verdeutlichte das Unverständnis der Kommissionsmehrheit darüber, dass diese Lohnmassnahme nicht bereits im Rahmen des Voranschlags 2023 vorgeschlagen worden sei – nun war sie bereits seit Januar 2023 in Kraft, was die Handlungsmöglichkeiten des Parlaments schmälerte: Eine Ablehnung würde die Auszahlung des Lohnausgleichs nicht verhindern, sondern nur eine Kompensation dieser Kosten innerhalb der Bundesfinanzen nötig machen. Während die Kommissionsmehrheit den Kredit ablehnen wollte, sprach sich eine Minderheit Herzog für Annahme aus. Die Erhöhung um 2.5 Prozent sei das Resultat der Verhandlungen mit den Personalverbänden, das bei Beratung des Voranschlags noch nicht vorgelegen habe, erklärte Eva Herzog. Mit 27 zu 12 Stimmen folgte der Ständerat aber auch hier seiner Kommissionsmehrheit.
Eine Änderung nahm der Ständerat auch am Kredit von CHF 12.7 Mio. für das EFD-Generalsekretariat vor: Dieser Kredit soll dazu dienen, die dem EFD durch die Übernahme der CS durch die UBS zusätzlich entstehenden Kosten zu decken. Die FK-SR hatte jedoch einstimmig eine Reduktion auf CHF 7 Mio. beantragt und überdies in den Rahmenbedingungen der Kreditvergabe eine Prüfung von «Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse» sowie eine Aufarbeitung der Geschehnisse und eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen verlangt, wie bereits im Nachtrag Ia diskutiert worden war.
Stillschweigend befürwortete die kleine Kammer in der Folge die übrigen Anträge des Bundesrates und hiess den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 sowie denjenigen über die Planungsgrössen einstimmig (mit 41 zu 0 Stimmen) gut.

Nachträge Ia und Ib zum Voranschlag 2023 (BRG 23.007)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Dossier: Bundeshaushalt 2023: Voranschlag und Staatsrechnung

In der Frühlingssession 2023 nahm der Nationalrat mit 92 zu 82 Stimmen bei 18 Enthaltungen eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) für höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken an. Konkret forderte die SP-Nationalrätin für global systemrelevante Grossbanken eine Erhöhung der ungewichteten Eigenkapitalquote auf mindestens 15 Prozent. Die Anforderungen seien mit Werten zwischen 3 und 5 Prozent gegenwärtig deutlich zu niedrig und hätten so auch bei der Credit Suisse zu einer Kultur risikoreicher Entscheide geführt, die schliesslich in deren Niedergang und Übernahme durch die UBS geendet habe. Mit dermassen tiefen Anforderungen an Banken sei es kein «Kunststück», dass die CS die Eigenkapitalanforderungen bis zum Schluss erfüllt habe. Um die Schweiz aus «der Geiselhaft von Grossbanken» zu befreien, brauche es einen «Kasten mit verschiedenen Instrumenten» für ein besseres Eigenkapital, eine andere Risikokultur und eine bessere Aufsicht, argumentierte Birrer-Heimo. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stimmte der Motionärin darin zu, dass eine Betrachtung der Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zentral sei. Jedoch sei der Bundesrat der Ansicht, dass solche Fragen vor der Umsetzung spezifischer Massnahmen erst im Rahmen der in der ausserordentlichen Session beschlossenen Aufarbeitung des TBTF-Instrumentariums geklärt werden sollten, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Ebenfalls ablehnend zum Vorstoss positionierten sich die Fraktionen der SVP und der FDP sowie einzelne Personen aus der Mitte-Fraktion, während eine Grossmehrheit der Mitte-Fraktion, die beiden links-grünen Fraktionen und ein Mitglied der FDP-Fraktion erfolgreich für Annahme stimmten. Die geschlossen stimmende GLP-Fraktion enthielt sich zusammen mit einzelnen Personen aus den Fraktionen der SVP und der Mitte der Stimme.

Höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken (Mo. 21.3910)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Am Tag nach der mitternächtlichen Ablehnung beider Bundesbeschlüsse zum Nachtrag Ia durch den Nationalrat hatten sich die beiden Räte erneut mit den Verpflichtungskrediten zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS auseinanderzusetzen.
Der Ständerat versuche, eine Brücke zum Nationalrat zu schlagen – «jeter un pont», betonte Kommissionssprecherin Gapany (fdp, FR) und mit ihr zahlreiche weitere Sprechende. Die FK-SR hatte zuvor grundsätzlich an den Entscheiden des Ständerats vom Vortag festgehalten – etwa am Verbot an den Bundesrat, weitere dringliche Ausfallgarantien zu sprechen, oder an den beiden vom Ständerat angenommenen Rahmenbedingungen der Kreditvergabe. Entgegenkommen wollte man dem Nationalrat nun insofern, als man – wie von der Mehrheit der FK-NR vorgeschlagen und vom Nationalrat anfänglich gutgeheissen – als zusätzliche Rahmenbedingung der Kreditvergabe eine Prüfung der Anpassung des Bankengesetzes ergänzte. Dabei sollten die Risiken durch private systemrelevante Banken minimiert werden, etwa durch eine Erhöhung der Eigenkapitalquote oder einer Beschränkung der Boni. Wie die Medien tags darauf berichteten, sollte diese Änderung ein Zugeständnis an die SP darstellen und deren Mitglieder dazu veranlassen, ins Unterstützendenlager zu wechseln. Nach der Bereinigung der Rahmenbedingungen der Kreditvergabe hiess der Ständerat die beiden Verpflichtungskredite mit 32 zu 5 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) respektive mit 29 zu 5 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) erneut gut.

Alle Augen waren somit auf den Nationalrat gerichtet: Dieser hatte nach der Ablehnung der beiden Bundesbeschlüsse am Vortag die Eintretensdebatte und die Detailberatung zu wiederholen. Die FK-NR habe die Differenzen zum Ständerat bereinigt und somit die vom Nationalrat geschaffenen, aber zum Schluss abgelehnten nationalrätlichen Änderungen des Vortags nicht übernommen, erläuterte Gerhard Andrey (gp, FR) für die Kommission. Bereits zu Beginn der Debatte zeigte sich die SP-Fraktion gespalten. So erklärte Fraktionssprecher Nordmann (sp, VD), dass die meisten Fraktionsmitglieder den Krediten voraussichtlich zustimmen würden, verschiedene Personen jedoch nicht an die Umsetzung der gemachten Versprechen glaubten. Diese Unsicherheit versuchten Mitglieder der SP-Fraktion mehrmals mit Fragen an Bundesrätin Keller-Sutter etwa bezüglich der Erhöhung der Eigenkapitalquote und der Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Banken auszuräumen. Auch zahlreiche Mitglieder anderer Fraktionen beteiligten sich an der ausführlichen Befragung der Bundesrätin. In der Folge erklärte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (sp, AG), dass sich die SP-Fraktion mangels «wirklich substanzielle[r] Versprechen» des Bundesrates sowie der meisten übrigen Fraktionen gegen die Verpflichtungskredite aussprechen werde. Diese Meinung teilte weiterhin auch die SVP, für die Lars Guggisberg (svp, BE) erklärte, dass man den vorliegenden Entwurf nicht als «Basis dafür [erachte], dass es keine Too-big-to-fail-Unternehmungen mehr geben kann». Auch die Grünen zeigten sich mit dem Entwurf weiterhin unzufrieden, man habe damit die Chance vertan, «den Banken gegenüber eine klare Erwartungshaltung zu formulieren: mehr Verantwortung, wirksame Regulierungen und echte Nachhaltigkeit», betonte Franziska Ryser (gp, SG). In der Folge lehnte der Nationalrat den Bundesbeschluss über die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe (mit 98 zu 72 Stimmen bei 12 Enthaltungen) und den Nachtrag Ia (mit 103 zu 71 Stimmen bei 8 Enthaltungen) aufgrund der ablehnenden Stimmen oder Enthaltungen der Mitglieder der SVP-, SP- und Grünen-Fraktion erneut ab. Damit waren der Nachtrag Ia sowie dessen Rahmenbedingungen zur Kreditvergabe erledigt. An dem Verpflichtungskredit änderte dies jedoch nichts, zumal die FinDel diesen zuvor bereits bevorschusst hatte.

In den Medien führte dieser Entscheid des Nationalrats zu vielen Kommentaren. In erster Linie wurde er als «Ohrfeige» (La Liberté, 24heures) an den Bundesrat verstanden, was entweder negativ als «Nachtreten» der drei Parteien nach dem Ende der Krise (La Liberté) oder positiv als Entscheid mit beträchtlicher Symbolkraft und «Dämpfer für den Bundesrat», der ihm gut tue (TA), gewertet wurde. Einige Kommentierende kritisierten die Ablehnung der Kredite als verpasste Chance: Mit den Rahmenbedingungen der Kreditvergabe hätte man Einflussmöglichkeiten gehabt, die man nun vertan habe (AZ, TA). Kritisiert wurde insbesondere die SP, FDP-Präsident Thierry Burkart (fdp, AG) etwa warf ihr gemäss Tages-Anzeiger Wortbruch vor. Umgekehrt kritisierten Mitglieder der drei ablehnenden Parteien diejenigen Parteien, die sich für Annahme der Kredite ausgesprochen hatten, da sich diese gegen wirkliche Veränderungen gesträubt hätten.

Nachträge Ia und Ib zum Voranschlag 2023 (BRG 23.007)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Dossier: Bundeshaushalt 2023: Voranschlag und Staatsrechnung

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels eines Postulats eine Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens. Untersuchungsgegenstand sollen einerseits konkret diejenigen Faktoren sein, die zum Untergang der Schweizer Grossbank geführt haben, andererseits auch Faktoren, welche generell zur Destabilisierung von Finanzmärkten führen könnten. Der Bundesrat soll insbesondere darauf eingehen, welche Rolle steigende Zinsen, die Art und Beschaffenheit der von der CS vergebenen Kredite, der spekulative Derivatehandel, Handels-Algorithmen, der Hochfrequenzhandel sowie Ratingagenturen gespielt haben. Im Bericht soll ebenfalls beantwortet werden, welchen generellen Einfluss Revisionsstellen und deren Prüfgegenstände auf die Finanzmarktstabilität ausüben. Das übergeordnete Ziel des Postulats sei es, Lehren aus den Ereignissen zu ziehen und Massnahmen zu treffen, damit «zukünftige Schadensfälle und Staatsinterventionen» (Beat Walti; fdp, ZH) im Fall eines Zusammenbruchs einer Grossbank verhindert werden können, so die Begründung der WAK. Der Bundesrat teilte dieses Anliegen und kündigte an, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist vorlegen zu wollen. Die Beratung des Vorstosses erfolgte in der ausserordentlichen Session im April 2023 zusammen mit vier weiteren Kommissionspostulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446). Der Nationalrat anerkannte die Notwendigkeit des von seiner Kommission geforderten Berichts und überwies das Postulat stillschweigend.

Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens (Po. 23.3447)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 überwies der Nationalrat stillschweigend ein Postulat der WAK-NR mit der Forderung, die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Risiken, die systemrelevante Banken zu Fall bringen könnten, zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Analyse soll insbesondere das Risiko eines Bankruns betrachtet werden, damit sich ein Zusammenbruch einer Grossbank aufgrund von Liquiditätsabflüssen – wie dies bei der Credit Suisse der Fall gewesen sei – nicht wiederhole. In der geltenden TBTF-Gesetzgebung sei dieses Risiko nämlich nicht berücksichtigt worden, erklärte Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) im Ratsplenum. Nicht zuletzt soll der Bundesrat im Bericht die Gründe darlegen, weshalb die TBTF-Regelung nach dem Zusammenbruch der CS nicht zur Anwendung gekommen sei. Das Anliegen genoss die Unterstützung des Bundesrats, welcher versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist zu publizieren. Die Behandlung des Postulats erfolgte gemeinsam mit vier weiteren themenähnlichen Postulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3447), die alle der Aufarbeitung der Ereignisse im März 2023 dienten.

Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen (Po. 23.3446)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS überwies der Nationalrat stillschweigend und neben vier weiteren Kommissionspostulaten (Po. 23.3443, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447) ein Postulat der WAK-NR, das eine Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Zusammenschlusses der CS und der UBS forderte. Der Bundesrat erhielt damit den Auftrag zu analysieren, wie nach der Vollendung der CS-Übernahme der volkswirtschaftliche Nutzen für die Schweizer Binnenwirtschaft und den Exportsektor gesichert und weiterentwickelt werden könnte und abzuklären, ob bezüglich der Kompetenzen, Ressourcen und Instrumente der Wettbewerbsbehörde Handlungsbedarf besteht. Die Kommission hatte auch die Prüfung von allfälligen Auflagen gefordert, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken, die im Rahmen des Zusammenschlusses der beiden Grossbanken aufgekommen waren, zu beseitigen. Wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Ratsplenum bekanntgab, unterstütze der Bundesrat dieses Anliegen und habe dazu eine Aufarbeitung des Too-big-to-fail-Regelwerks beschlossen. Die Regierung wolle damit die Ereignisse unter anderem mit Blick auf wettbewerbspolitische Aspekte sowie mögliche Implikationen für die Finanzplatzstabilität und die Volkswirtschaft untersuchen.

Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung (Po. 23.3444)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Der Bundesrat muss die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der Too-big-to-fail-Regulierung für internationale Grossbanken in einem Bericht aufarbeiten und untersuchen, entschied der Nationalrat in der ausserordentlichen Session im April 2023 stillschweigend. Die Analyse soll vor allem ins Auge fassen, ob die im TBTF-Gesetz vorgesehene Notfallplanung, die grundsätzlich auf die Rettung von für die Schweiz systemrelevanten Funktionen von Banken ausgerichtet sei, auch in einem Kontext der internationalen Systemstabilität ein geeignetes Instrument darstellt, forderte das von der RK-NR im Nachgang der CS-Übernahme durch die UBS eingereichte Postulat. Der Bundesrat, welcher sich von diesem Anliegen überzeugt zeigte, versprach, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist im nächsten Bericht des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken zu publizieren.

Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken (Po. 23.3440)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Ausserordentliche Sessionen können von einem Viertel der Mitglieder eines Rats unter anderem dann einberufen werden, wenn die FinDel einer dringlichen Verpflichtung von mehr als CHF 500 Mio. zugestimmt hat. In diesem Fall muss die ausserordentliche Session «in der dritten Kalenderwoche nach Einreichung des Begehrens stattfinden», wie die Parlamentsdienste erklären. Folglich kam es im April 2023 zu einer ausserordentlichen Session, in der das Parlament den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 behandelte. Konkret ging es um zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von CHF 100 Mrd. als Ausfallgarantie an die SNB respektive CHF 9 Mrd. zur Absicherung von allfälligen Verlusten der UBS. Den Auftakt zur ausserordentlichen Session machte Bundespräsident Berset mit einer Erklärung des Bundesrats in beiden Räten, in der er die Ereignisse rund um die Übernahme der CS durch die UBS Revue passieren liess.

Gleichentags behandelten Ständerat und Nationalrat erstmals den Nachtrag Ia. In der Eintretensdebatte zeigten sich die Sprechenden im Ständerat mehrheitlich mit dem Handeln des Bundesrates in dieser aussergewöhnlichen Situation einverstanden, kritisierten aber allen voran die erneute Dringlicherklärung einer Verordnung. Wichtig sei es nun vor allem, Lehren für die Zukunft zu ziehen und entsprechende Massnahmen zu erlassen, war man sich einig. Johanna Gapany (fdp, FR) stellte für die FK-SR noch einmal klar, dass das Parlament nach der Zustimmung der FinDel zu den zwei Verpflichtungskrediten am 19. März 2023 nicht mehr die Möglichkeit habe, diese Kredite zu verhindern, da der Bundesrat anschliessend rechtlich bindende Verpflichtungen eingegangen sei. Jedoch wolle man Bedingungen zu ihrer Verwendung festlegen, ergänzte die Kommissionssprecherin. Entsprechend schlug die Kommissionsmehrheit unter anderem eine Regelung vor, wonach allfällige weitere Ausfallentschädigungen nur über den ordentlichen Weg und nicht über den Dringlichkeitsweg gesprochen werden dürfen. Mit Verweis darauf, dass man nicht mit ordentlichem Recht das auf der Verfassung beruhende Dringlichkeitsrecht aushebeln könne, beantragte eine Minderheit Hefti (fdp, GL), auf diese Änderung zu verzichten. Ein Einzelantrag Minder (parteilos, SH) verlangte überdies, gänzlich auf die Garantieleistung an die UBS zu verzichten, zumal die UBS von dem Kauf profitiere und allfällige Verluste selbst tragen könne. Bundesrätin Keller-Sutter verwies darauf, dass es sich bei dem Deal mit der UBS um ein Gesamtpaket handle, das man nun nicht auftrennen solle. Mit 28 zu 14 Stimmen folgte der Ständerat bezüglich des Dringlichkeitsrechts seiner Kommissionsmehrheit und lehnte überdies den Antrag Minder mit 29 zu 6 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) ab. Ebenfalls angenommen wurde der Verpflichtungskredit über CHF 100 Mrd. als Ausfallgarantie des Bundes: Mit 31 zu 4 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) löste der Ständerat hier die Ausgabenbremse. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion, die Enthaltungen aus der SP- und der Grünen-Fraktion. Als Rahmenbedingungen der Kreditverwendung definierte der Ständerat auf Antrag seiner Kommission überdies stillschweigend die Forderungen, dass die «Möglichkeiten von Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse [...] umfassend» geprüft werden und dass sich der Bund als Dritter am Prüfungsverfahren nach dem Kartellgesetz beteiligen soll.

Deutlich grösserer Widerstand drohte den zwei Verpflichtungskrediten im Nationalrat. Bereits in der Eintretensdebatte fanden insbesondere Exponentinnen und Exponenten der SVP kritische Worte gegenüber dem bundesrätlichen Vorgehen. Zusammen mit der SP und den Grünen prägten sie in der Folge die Bedingungen der Kreditvergabe: Der Nationalrat lehnte die zwei vom Ständerat formulierten Rahmenbedingungen der Kreditvergabe ab und wollte den Bundesrat stattdessen verpflichten, eine Anpassung des Bankengesetzes vorzulegen und dabei die Risiken durch systemrelevante Banken zu minimieren. Das Argument einer ablehnenden Minderheit Gmür (mitte, SZ), wonach sich sämtliche Kommissionen geeinigt hätten, entsprechende Anträge mittels eines Postulats und nicht über die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe einzureichen, verfing im Nationalrat nicht: Mit 109 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) stimmte die grosse Kammer dieser Bedingung der Kreditvergabe zu, wobei sich die SVP-, SP- und Grünen-Fraktionen sowie eine Minderheit der Mitte-Fraktion für Annahme der Bedingung aussprachen. Dieselben Fraktionen – mit Ausnahme der Mitte – verhalfen in der Folge einer Minderheit Guggisberg (svp, BE) für eine bundesrätliche Untersuchung der «Handlungsweise, [der] Verantwortung, [der] Haftungsbedingungen und insbesondere [der] Vergütungen der Führungsverantwortlichen» und einer Minderheit Schwander (svp, SZ) für eine Gewährleistung der Wettbewerbssituation im Bankensektor zum Erfolg. Bei weiteren Anträgen hielt diese «unheilige Allianz» jedoch nicht, erfolglos blieben ein weiterer Minderheitsantrag Guggisberg mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Too-big-to-fail-Regelungen zu verbessern (hier scherte ein Teil der Grünen-Fraktion aus), eine Minderheit Friedl (sp, SG) zum Einsatz einer Task-Force zum Schutz der Schweizer Arbeitsplätze, eine Minderheit Wyss (sp, BS) zur Offenlegung der Verträge zur Übernahme der CS durch die UBS sowie eine Minderheit Gysin (gp, TI) für eine gesetzliche Grundlage zur Integration von Nachhaltigkeitszielen in ausserordentliche Staatshilfen. Letztere drei Anträge fanden in der SVP-Fraktion keine Mehrheit. Nachdem die drei Parteien, die die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe zuvor deutlich geprägt hatten, somit nicht alle ihre Forderungen hatten durchsetzen können, lehnten sie den entsprechenden Bundesbeschluss in der anschliessenden Gesamtabstimmung ab: Mit 100 zu 71 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) wurde dieser im Nationalrat versenkt.
Mehr oder weniger geeint zeigten sich die drei Fraktionen anschliessend auch bei der Frage, ob die beiden Verpflichtungskredite selbst gutgeheissen werden sollen. Mit 83 zu 78 Stimmen (bei 15 Enthaltungen) lehnte der Nationalrat die Lösung der Ausgabenbremse für den Verpflichtungskredit zur Ausfallgarantie des Bundes über CHF 100 Mrd. ab und folgte mit 81 zu 69 Stimmen (bei 25 Enthaltungen) einem Einzelantrag der SVP-Fraktion auf Ablehnung der Garantie des Bundes an die UBS über CHF 9 Mrd. Nachdem der Nationalrat beide Verpflichtungskredite abgelehnt hatte, entschied er sich mit ähnlichem Stimmenverhältnis etwa um 1 Uhr morgens – so lange hatten die Diskussionen in den beiden Räten gedauert – auch, den gesamten Bundesbeschluss zum Nachtrag Ia abzulehnen. Dieser Entscheid kam einem Nichteintreten gleich, wodurch sich tags darauf der Ständerat erneut mit dem Geschäft befassen musste.

Nachträge Ia und Ib zum Voranschlag 2023 (BRG 23.007)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Dossier: Bundeshaushalt 2023: Voranschlag und Staatsrechnung

Im Rahmen der Kommissionsdebatten zur nachträglichen Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und für die Verlustabsicherung an die UBS seien zahlreiche Fragen aufgetaucht, erklärte die FK-SR Ende März 2023 in einer Medienmitteilung. In Absprache mit zahlreichen anderen Kommissionen, die ebenfalls offene Fragen zu diesem Thema geklärt haben wollten, habe man die eigenen Fragen in ein Mantelpostulat gepackt, anstatt sie bei der Beratung des entsprechenden Nachtrags als Anträge einzubringen, erklärte etwa Alois Gmür (mitte, SZ) später in eben dieser Nachtragsdebatte.
In ihrem Postulat wollte die ständerätliche Finanzkommission den Bundesrat verpflichten, einen Erlassentwurf zur Verbesserung der «Too-big-to-fail»-Regulierung vorzulegen. Sie forderte auch eine Änderung des Bankengesetzes zur Senkung der Risiken durch systemrelevante Grossbanken, unter anderem durch eine Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften, eine Beschränkung variabler Lohnbestandteile und von Leerkäufen sowie eine Verbesserung der Bussenkompetenz der FINMA. Geprüft werden sollten überdies die Einführung eines Trennbankensystems, der Wettbewerbssituation der UBS und die Möglichkeit einer Weiterführung der Credit Suisse (Schweiz) AG. Schliesslich sollte untersucht werden, ob die Führungsverantwortlichen der Credit Suisse zur Rechenschaft gezogen werden können. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat im Anschluss an seine Zustimmung zu den Verpflichtungskrediten an.

Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (Po. 23.3441 & Po. 23.3442)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Ende März 2023 tagten die beiden Finanzkommissionen und berieten die Verpflichtungskredite des Bundes zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Dabei hätten die Mitglieder der Kommission in zahlreichen Fragen ihre Besorgnis und «ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, sowohl die Ursachen und Hintergründe des Zusammenbruchs [der Credit Suisse] als auch die Auswirkungen der erarbeiteten Lösung zu verstehen», wie die FK-SR in ihrer Medienmitteilung ausführte. Man müsse dafür sorgen, dass sich «eine solche Situation in Zukunft nicht wiederholt». Nach der Zustimmung durch die FinDel könne die Kreditvergabe vom Parlament zwar nicht verhindert werden, jedoch könne die Verwendung der Kredite an Bedingungen geknüpft werden. Folglich sprach sich die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für Annahme des entsprechenden Bundesbeschlusses aus, formulierte aber gleichzeitig drei Bedingungen zur Kreditvergabe. Darüber hinaus entschied sie, ein Mantelpostulat mit offenen Fragen einzureichen. Darin verlangte sie insbesondere vom Bundesrat, eine Verbesserung der «Too-big-to-fail»-Regulierung vorzulegen, die von systemrelevanten Grossbanken ausgehenden Risiken zu reduzieren – etwa durch eine Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften, eine Beschränkung variabler Lohnbestandteile oder durch die Schaffung eines Trennbankensystems –, den Wettbewerb im Bankensektor sicherzustellen oder Verantwortlichkeitsklagen gegen die Führungsverantwortlichen der Credit Suisse zu prüfen.

Tags darauf diskutierte die FK-NR über die Verpflichtungskredite und sprach sich mit 17 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen ebenfalls für deren Annahme und für zusätzliche Bedingungen der Kreditvergabe aus. Auch die nationalrätliche Finanzkommission reichte in der Folge ein Mantelpostulat ein, das jedoch neben den Forderungen ihrer Schwesterkommission weitere Aufträge beinhaltete, etwa die Überprüfung eines hypothetischen alternativen Vorgehens des Bundes – namentlich einer «rein temporär staatlichen Bewältigung der CS-Krise» –, ein Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an die Leitung der fusionierten Bank während der Dauer der Garantie des Bundes, einen Bericht zu den ordnungspolitischen, juristischen und finanziellen Auswirkungen der Fusion sowie die Prüfung genereller Nachhaltigkeitsziele bei ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen.

Nachträge Ia und Ib zum Voranschlag 2023 (BRG 23.007)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Dossier: Bundeshaushalt 2023: Voranschlag und Staatsrechnung

Im März 2023 verschlechterte sich die Situation der Credit Suisse (CS) – welche seit Jahren mit wiederkehrenden Verlusten, Managementwechseln und Skandalen zu kämpfen hatte – wegen verschiedener Ereignisse praktisch täglich dramatisch. Die Aktien der Grossbank, die «sich bereits seit zwei Jahren von Tiefpunkt zu Tiefpunkt» hangle (NZZS) – brachen drastisch ein und stabilisierten sich trotz einer Liquiditätsspritze der Nationalbank nicht. Die CS stecke in einer tiefen Vertrauenskrise und schaffe es trotz intakter Kapitalisierung nicht, die massiven Geldabflüsse zu stoppen, analysierte etwa SRF. Am Freitag, dem 17. März, begann laut Tages-Anzeiger die «Gerüchteküche» über eine mögliche Fusion der CS und der UBS in Folge eines Artikels der Financial Times erneut verstärkt zu brodeln und die Spekulationen in der nationalen und der internationalen Presse nahmen weiter zu.

Nach einem «dramatischen Wochenende» (NZZ) beriefen Bundespräsident Alain Berset, Finanzministerin Karin Keller-Sutter sowie verschiedene Vertretende der FINMA, der SNB, der CS und der UBS am Sonntagabend, dem 19. März 2023, eine ausserordentliche Medienkonferenz ein. Dabei bestätigten sie die etwa in der NZZ am Sonntag geäusserten Befürchtungen der vergangenen Tage: Bundespräsident Alain Berset gab die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und damit das Ende der seit 1856 bestehenden Grossbank und des einstigen Vorzeigeinstituts der Schweiz bekannt (Blick). Für insgesamt CHF 3 Mrd. in Form von UBS-Aktien, was laut Aargauer Zeitung einem «Schnäppchenpreis» von 76 Rappen pro CS-Aktie entspreche, übernahm die UBS das gesamte Geschäft der CS. Dies entsprach laut NZZ weniger als der Hälfte des Marktwerts der CS, der am 19.3.2023 noch CHF 7.4 Mrd. betragen hatte.
Das Schicksal der CS, der zweiten Schweizer Grossbank neben der UBS, sei nicht nur für die Schweiz, ihre Unternehmen, Privatkunden und Angestellten von Bedeutung, sondern aufgrund ihrer internationalen Stellung als global systemrelevante Bank auch für die Gesamtstabilität des internationalen Finanzsystems, erklärte der Bundespräsident die Tragweite der Ereignisse und die Bedeutung, die diesem Entscheid zukomme.
Der Landesregierung sei bewusst gewesen, dass das Vertrauen in die Bank aufgrund der Volatilität auf dem internationalen Finanzmarkt nicht wiederhergestellt werden könne und es eine sofortige Lösung brauche, um einen unkontrollierten Konkurs zu verhindern mit dem die Stabilität des gesamten Systems gefährdet gewesen wäre. Der Bundesrat habe sich im Rahmen der Lösungsfindung mit verschiedenen Szenarien für die Zukunft der CS befasst und sei dabei zum Schluss gekommen, dass die Übernahme durch die UBS die deutlich geringsten Risiken für den Bund und für den Finanzplatz Schweiz hätten, erklärte Karin Keller-Sutter während der Medienkonferenz. Die Übernahme sei die geeignetste Lösung, um das Vertrauensproblem und das daraus entstehende Liquiditätsproblem der CS anzugehen. Wie zudem der Medienmitteilung zu entnehmen war, unterstütze die Landesregierung die Übernahme der CS und werde zum Schutz der Finanzmarktstabilität und der Schweizer Volkswirtschaft die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um eine erfolgreiche Umsetzung zu garantieren.

Diese Rahmenbedingungen goss der Bundesrat in der Folge in verschiedene Notverordnungen. So verabschiedete er am Donnerstag, dem 16. März, zwei Massnahmen zum Schutz der Liquidität der CS. Damit ergänzte er gemäss Medienmitteilung die bereits ausbezahlte und nicht ausreichende Nationalbankhilfe ELA. Er schuf zudem die rechtliche Grundlage, um den beiden betroffenen Banken Zugang zu weiteren Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB in der Höhe von CHF 200 Mrd. zu gewähren. Da die CS nicht in der Lage sei, dieses Darlehen selbstständig abzusichern, schuf der Bundesrat für eine erste Tranche von CHF 100 Mrd. ein Konkursprivileg im Sinne einer «ELA Plus» (Karin Keller-Sutter) zur Absicherung der SNB im Falle eines Konkurses der CS. Diese erste Tranche käme der CS und der UBS zugute, erläuterte die NZZ. Die zweite Tranche wurde durch eine Ausfallgarantie an die SNB abgesichert, für welche der Bund haftete. Diese Ausfallgarantie, die erst subsidiär zur ersten Tranche und unter strengen Voraussetzungen zum Zuge komme, sei Teil eines neuen Instruments zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors, dem sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB), so der Bundesrat. Bereits im vergangenen Jahr habe die Landesregierung beschlossen, dieses im Ausland verwendete Instrument in der Schweiz zu übernehmen, und man habe bereits Vorbereitungen für eine Vernehmlassung getroffen, die in den kommenden Monaten eröffnet werde. Mit der Zuspitzung der Lage rund um die CS habe der Bundesrat jedoch entschieden, den PLB bereits einzusetzen. Die durch den PLB garantierte Tranche diene als zusätzliche Liquiditätshilfe für die CS, erklärte die NZZ.
Zur Reduktion der Risiken, die für die UBS durch den Kauf der CS entstünden, schuf der Bundesrat ebenfalls noch am Sonntag, dem 19. März, als dritte Massnahme mittels Verordnung eine Verlustabsicherung. Bei «potenziellen Verlusten aus bestimmten Aktiven», die die UBS übernehme, käme der Bund für Verluste in der Höhe von insgesamt CHF 9 Mrd. auf, so die Medienmitteilung. Diese Garantie komme allerdings erst beim Überschreiten einer gewissen Schwelle zum Tragen, denn die UBS müsse Verluste bis zu CHF 5 Mrd. selbst tragen.
Für die Gewährleistung der Darlehen sowie der Garantien beantragte der Bundesrat der FinDel einen dringlichen Verpflichtungskredit, dem diese am Sonntagnachmittag schliesslich zustimmte. Später musste sie auch dem Parlament noch zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Bekanntgabe der Fusion von UBS und CS löste in der Presse eine Welle an Berichten aus und führte zu einer breiten öffentlichen Debatte rund um die Verantwortlichkeiten, den Umgang und die Folgen des Zusammenbruchs der CS. Das Parlament reagierte auf deren Untergang mit einer Reihe von Vorstössen mit denen die Geschehnisse aufgearbeitet werden sollen.

Die UBS übernimmt die CS
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Die aufgrund massiver Verluste und Skandale seit einiger Zeit in Krisenmodus stehende Credit Suisse (CS) hatte 2022 mit einem Jahresverlust von CHF 7.3 Mrd. ihr schlimmstes Jahr seit der Finanzkrise 2008 erlebt: So waren insgesamt CHF 123 Mrd. Kundengelder von der Schweizer Grossbank abgeflossen, rekapitulierte etwa der Tages-Anzeiger das vergangene Jahr. CS-Präsident Axel Lehmann hatte aber noch Ende Jahr bekanntgegeben, dass die Geldabflüsse abgenommen hätten und sich die Lage für die Grossbank wieder etwas beruhigt habe, so die NZZ. Dieser Zustand habe bis ins neue Jahr angedauert, weshalb Hoffnung aufgekommen sei, dass die Grossbank die noch im Herbst 2022 präsentierte Restrukturierung aus eigener Kraft schaffen würde (TA). Im März 2023 gab die Situation der Credit Suisse allerdings erneut Anlass zur Sorge um die Zukunft der Schweizer Grossbank. Innert knapp zwei Wochen überschlugen sich verschiedene Ereignisse, welche den Abfluss der Kundengelder wieder enorm verstärkten und so den Aktienkurs der CS in die Tiefe fallen liess.

Am 7. März berichteten verschiedene Schweizer Zeitungen, dass die Grossbank einen ihrer wichtigsten und loyalsten Aktionäre verloren habe. So gab das US-amerikanische Investmenthaus Harris Associates bekannt, die Zukunftsfähigkeit der Schweizer Bank nach jahrelanger Kritik am CS-Management nun grundsätzlich infrage zu stellen und deshalb sämtliche Aktien zu verkaufen. Noch im August 2022 hatte das Unternehmen zehn Prozent der CS-Aktien gehalten und war damit die grösste Aktionärin der CS gewesen. Bereits Ende Jahr seien die Anteile aber aufgrund des in den vergangenen Jahren sinkenden Aktienkurses der CS auf rund drei Prozent gesenkt worden. Der Verkaufszeitpunkt erstaunte die NZZ, da der Wert der CS-Aktien mit 2.72 CHF nur wenig über dem Allzeittief von CHF 2.57 von Anfang 2022 lag.

Für weitere Schlagzeilen und damit für einen Kurseinbruch sorgte die an der New Yorker Börse kotierte Schweizer Grossbank bereits zwei Tage später am 9. März. Denn als sie ihren Geschäftsbericht in den USA veröffentlichen wollte, verhinderte die US-amerikanische Börsenaufsicht dieses Vorhaben mit der Begründung, dass es offene Fragen und Fehler bei den Jahresrechnungen 2019 und 2020 gebe, die vor Veröffentlichung geklärt werden müssten – ein Novum, wie die Presse berichtete. Die CS gab in der Folge bekannt, dass sie die Veröffentlichung des Berichts zur Abklärung dieser Punkte verschoben habe, wobei die Finanzergebnisse 2022 von der Verschiebung allerdings nicht betroffen seien. Für die in Vertrauensfragen bereits angeschlagene CS, die es sich zum Ziel gesetzt habe, eine bessere Risikokultur zu leben, sei dieser Fehler schädlich und das Timing äusserst ungünstig, kritisierte etwa die NZZ. Der Aktienkurs fiel in der Folge an diesem Donnerstag zeitweise um bis zu 6 Prozent in die Tiefe und kam so dem Allzeittief der CS-Aktie nahe (Blick), bevor der Kurs schliesslich bei CHF 2.62 schloss (NZZ, TA). Die Auswirkungen der Verschiebung waren auch noch am Freitag spürbar, als der Kurs teilweise deutlich unter die Marke von CHF 2.50 fiel (NZZ) und so das bisherige Allzeittief unterschritt.

In den darauffolgenden Tagen kam es in den USA durch einen «Bank Run wie aus einem Lehrbuch», wie es der Blick nannte, – also dem Ansturm der Kundinnen und Kunden auf Banken – und dem anschliessenden Kollaps von drei Regionalbanken zu einer regelrechten Bankenkrise. Diese liess das Vertrauen in das Bankenwesen international einbrechen, was einen Anstieg der Risiken und somit der Kreditzinsen zur Folge hatte, berichtete die Presse ab dem 13. März. Dadurch stiegen die Zweifel am Finanzmarktsystem als Ganzes, was auf den Finanzmärkten international Panik und damit laut Blick und NZZ eine Talfahrt der Aktienpreise verschiedenster Banken auslöste. Für die CS veränderten sich die Voraussetzungen in Folge dieser US-amerikanischen Bankenkrise bis zum 15. März drastisch: Der Einbruch der Finanzmarktstabilität nährte die Zweifel an der bereits angeschlagenen CS weiter, wodurch die CS-Aktien überdurchschnittlich stark an Wert verloren und mit CHF 2.12 einen negativen Rekord erzielten (-14%), wie der Blick berichtete. Die Finma gab im Zuge dieser Krise bekannt, die Situation der von ihr beaufsichtigten Banken genau zu analysieren, äusserte sich allerdings nicht konkreter zur CS.
Zu diesem Zeitpunkt zeigten sich die Medien gespalten zur Lage der CS: Einerseits wurde vor einem Kollaps gewarnt, andererseits sah beispielsweise der Tages-Anzeiger die CS noch nicht am Rande des Zusammenbruchs, solange sich unter den Kleinsparenden keine Panik ausbreite. Und selbst in diesem Fall vertraute die Zeitung auf die noch keinem Praxistest unterzogenen Too-Big-To-Fail-Regeln. Zudem habe das Kernkapitel der CS Ende 2022 weiterhin über 14.1 Prozent betragen, womit sie die Mindestanforderungen der Finma erfülle, so die NZZ.

Der knapp eine Woche zuvor verschobene Geschäftsbericht wurde schliesslich am Dienstag, dem 14. März, publiziert und brachte sowohl gute als auch schlechte Neuigkeiten für die CS mit sich, wie die NZZ schrieb. Der CS-Bonuspool sei erneut deutlich verkleinert worden – auch beim Verwaltungsratspräsidenten und der Geschäftsleitung –, womit die CS ein «kleines Zeichen gesendet [hat], dass sie der seit Jahren propagierten Kultur der Verantwortung nachleben will» (NZZ). Gleichzeitig sei der Geschäftsleitung für die Erreichung aller Restrukturierungsziele bis 2025 ein Transformationsbonus versprochen worden. Zudem sei die Trendwende bei den Abflüssen der Kundengelder nicht erreicht worden. Diese seien zwar schwächer als noch im letzten Quartal, noch immer schmelze jedoch die Kapitalisierung der CS weg, so die NZZ. Die Bank befände sich in einem «Teufelskreis» (NZZ): Setze sie noch weitere Sparmassnahmen um, nutze die Konkurrenz die Gunst der Stunde, um der CS die Beratenden und deren Kundschaft abzuwerben. Diese Zukunftsaussichten erklärten auch die tiefen Aktienkurse, denn bei unsicheren und intransparenten Aussichten bei Banken verkauften Anlegende ihre Anteile lieber früher als später, so die Einschätzung der NZZ.

Als ein Vertreter der Saudi National Bank, der grössten verbliebenen Investorin der CS, am Morgen des 15. März in einem Interview neben einem Vertrauenszuspruch erwähnte, dass die saudische Bank «aus vielen Gründen, abgesehen vom einfachsten Grund, nämlich den regulatorischen und gesetzlichen» keine weitere Liquidität in die bereits schlingernde CS investieren werde, erlebten die CS-Aktien einen erneuten Kurszerfall. Obschon diese Information gemäss der Aargauer Zeitung keine Neuigkeit gewesen sei, da die Bank dies schon bei ihrem Einstieg im Oktober 2022 angekündigt hatte, löste die Äusserung auf den internationalen Aktienmärkten panikartige Verkäufe aus und beschleunigte die Talfahrt der CS-Aktien. Bereits eine halbe Stunde, nachdem das Interview publik geworden war, erreichte der Aktienkurs die 2-Franken-Marke und noch am Mittwochnachmittag mit CHF 1.55 ein neues Rekordtief (-30 %). Gleichzeitig erreichte die Risikoprämie zur Versicherung von Geldgebenden gegen Zahlungsausfälle der CS einen Höchstwert, was laut Blick als Vorbereitung der Geldgebenden auf einen Konkurs der Bank zu deuten sei. CS-Präsident Axel Lehmann gab gegenüber der Presse noch an diesem Tag bekannt, dass eine staatliche Hilfe für die Bank «kein Thema» (AZ) sei. Wie der Tages-Anzeiger hingegen berichtete, habe die CS am späteren Mittwochnachmittag die SNB und die Finma um ein öffentliches Signal gebeten, um den Markt zu beruhigen. Die CS-Aktie kam bei Börsenschluss schliesslich mit einem Minus von 24 Prozent bei CHF 1.70 zu stehen (TA, AZ).

Noch am gleichen Abend gaben die Finma und die SNB in einer gemeinsamen Stellungnahme bekannt, dass die CS die für systemrelevante Banken geltenden Kapital- und Liquiditätsanforderungen erfülle. Zudem sicherten sie der CS im Bedarfsfall zusätzliche Liquidität zu. Noch in der Nacht auf Donnerstag stellte die SNB der CS im Rahmen der Emergency Liquidity Assistance (ELA) CHF 50 Mrd. an ausserordentlicher Liquiditätshilfe zur Verfügung, berichteten verschiedene Zeitungen am Donnerstag. Gemäss Tages-Anzeiger erfolgte diese Liquiditätsspritze nicht im Rahmen der TBTF-Gesetzgebung, denn die CS sei nicht von einem ungeordneten Konkurs betroffen. Mit der Liquiditätsspritze erfülle die Nationalbank lediglich ihren Auftrag, die Finanzstabilität der Schweiz zu gewährleisten. Dies schien den Markt tatsächlich zu beruhigen, die Aktie stieg bis zum Börsenstart am Donnerstagmorgen um 32 Prozent auf CHF 2.28 an. Dieser positive Effekt hielt allerdings nur kurz an, denn bereits am Freitag, einen Tag nach der Intervention, kehrten die Unsicherheiten und die Gerüchte zurück und die CS-Aktie fiel erneut um 8 Prozentpunkte auf 1.86 Franken – «Der SNB-Effekt war dahin», urteilte die Aargauer Zeitung. Das grösste Problem sei auch weiterhin der anhaltende Abfluss von Kundengeldern, wobei dieser womöglich durch die SNB-Liquiditätsspritze im Sinne von «Abheben, solange Geld da ist» beschleunigt worden sei, so die Aargauer Zeitung weiter.

Für mediale Aufregung sorgte das Stillschweigen der Regierung. Als die Medienkonferenz nach der wöchentlichen Sitzung des Bundesrats am Mittwochnachmittag abgesagt wurde, machten insbesondere zwei Thesen die Runde: Einerseits könne jede Aussage des Bundesrats erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten der CS-Kundschaft und entsprechend auf die Aktienkurse haben, denn «jeder in bester Absicht geäusserte Satz wird von den Märkten interpretiert», wie der Tages-Anzeiger argumentierte. Das «beharrliche Schweigen» aus dem Bernerhof könne aber auch als Zeichen einer grösseren Operation, die noch im Gange sei, interpretiert werden, fasste der Tages-Anzeiger die andere Seite zusammen. Auf jeden Fall schien der Fall «CS» noch nicht vorbei zu sein.

Situation der CS vor dem 19. März 2023
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Le sénateur Thomas Minder (indépendant, SH) demande au Conseil fédéral de non seulement évaluer si des acteurs dans le système de l'énergie en Suisse sont devenus d'importance systémique (too big to fail) mais aussi, le cas échéant, de déterminer comment désamorcer ce problème. Pour étayer sa proposition, il cite les risques de faillite qui ont frôlé Alpiq et Axpo, et le mécanise de sauvetage qui a été mis en place en urgence par le Conseil fédéral. En ligne avec la loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l’électricité d’importance systémique (LFiEl), il propose au Conseil fédéral de s'inspirer de la législation too big to fail du secteur bancaire. Le Conseil fédéral a proposé l'adoption du postulat. Lors de la session d'hiver 2022, le Conseil des Etats, a adopté tacitement le postulat.

Prévenir la survenue d'une situation de type "too big to fail" dans le secteur de l'énergie (Po. 22.4128)
Dossier: Too-big-to-fail in der Energiebranche

D'après la sénatrice bâloise Eva Herzog (ps, BS), les débats parlementaires sur la loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur électrique d'importance systémique (LFiEl) ont mis en lumière le rôle des entreprises énergétiques d'importance systémique pour l'économie helvétique. Mais surtout, ces débats ont souligné l'opacité et l'absence de marge de manœuvre pour la Confédération. Comme cette loi urgente est limitée à la fin 2026, la députée demande au Conseil fédéral de se saisir au plus vite de ce dossier législatif afin de limiter efficacement et rapidement les risques pour l'économie nationale. Ces mesures législatives devraient être axées sur la transparence, la stabilité du marché suisse de l'électricité, la gestion de la continuité des activités, l'utilisation d'un financement d'urgence fédéral uniquement en dernier recours, et également la préservation de l'intégration du réseau électrique suisse dans le réseau européen.
Le Conseil fédéral a proposé d'adopter la motion. Le gouvernement est favorable à une loi durable qui renforce la résilience du réseau électrique suisse. Lors de la session d'hiver 2022, la motion a été adoptée tacitement par les sénateurs et sénatrices.

Limiter les risques que représentent pour l'économie nationale les entreprises d'importance systémique du secteur de l'électricité (Mo. 22.4132)
Dossier: Too-big-to-fail in der Energiebranche

A la suite des difficultés d'Alpiq sur le marché de l'électricité à la fin décembre 2021, le Conseil fédéral a rédigé la loi fédérale sur des aides financières subsidiaires destinées aux entreprises électriques d'importance systémique. En effet, la hausse et la volatilité des prix sur le marché de l'électricité imposent des garanties financières exorbitantes aux entreprises électriques helvétiques. Ainsi, malgré une situation financière stable, une entreprise électrique systémique peut se trouver en défaut de liquidité pour acheter de l'électricité pourtant nécessaire à la sécurité d'approvisionnement.
Le Conseil des États a validé la loi fédérale lors de la session de juin 2022. Alors que le gouvernement pressait pour une validation par les deux chambres, afin d'éviter un recours au droit d'urgence en cas de défaut de liquidité avant la session d'automne, le Parlement a repoussé la décision du Conseil national à la session d'automne 2022.
Le déroulement des évènements a donné raison au Conseil fédéral. Début septembre 2022, il a eu recours au droit de nécessité pour activer le mécanisme de sauvetage pour l'entreprise électrique systémique Axpo. Dans l'urgence, il a validé un crédit-cadre de CHF 4 milliards pour empêcher la faillite d'Axpo et pour sécuriser l'approvisionnement électrique suisse sur le court-terme. D'après le Conseil fédéral, une faillite d'Axpo aurait entraîné un effet domino potentiellement dévastateur pour l'approvisionnement énergétique, et donc l'économie helvétique.
Ce sauvetage, financé par des deniers publics, a fait couler beaucoup d'encre dans la presse. La sévérité des conditions qui accompagnent l'obtention d'un crédit-cadre et garantit sa subsidiarité a été au cœur des discussions. Par exemple, la possibilité d'attribuer des bonus aux membres de la direction et du conseil d'administration, le versement de dividendes, l'information à la population ou encore la répartition des frais pour le montant forfaitaire pour bénéficier du mécanisme de sauvetage ont agité la presse. Certains observateurs ont même préconisé une plus forte présence de la Confédération dans les sphères dirigeantes de l'entreprise.
Ce débat s'est infiltré dans la session d'automne 2022. Si le Conseil national a validé l'octroi du crédit-cadre de CHF 4 milliards à Axpo, il a profité de l'occasion pour serrer la vis de la loi fédérale sur les aides financières subsidiaires aux entreprises électriques d'importance systémique.

Crédit-cadre pour l'Axpo
Dossier: Too-big-to-fail in der Energiebranche

Im März 2022 gab der Bundesrat per Medienmitteilung bekannt, das Instrumentarium zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors um eine staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken zu ergänzen. Bereits heute setze die Schweizer Gesetzgebung auf verschiedene Instrumente, welche die Krisenfestigkeit von systemrelevanten Banken und der gesamten Volkswirtschaft erhöhten, erklärte der Bundesrat. So bestünden erstens erhöhte Anforderungen an Kapital und Liquidität sowie an eine verbesserte Sanier- und Liquidierbarkeit für systemrelevante Banken (TBTF-Regelung) und zweitens die Möglichkeit von ausserordentlichen Liquiditätshilfen der SNB, die sogenannten «Emergency Liquidity Assistance», für Fälle, in welchen die liquiden Mittel einer Bank nicht zu deren Sanierung ausreichten.
Als drittes Instrument habe der Bundesrat nun die Eckwerte einer staatlichen Liquiditätssicherung mit dem Namen «Public Liquidity Backstop» (PLB) beschlossen. Der PLB soll künftig die Gewährleistung von zusätzlicher Liquidität in Form eines mit Bundesgarantie gedeckten Darlehens auf beschränkte Zeit ermöglichen, welches von der SNB ausbezahlt werde. Mit diesem Instrument, das alleine mit seiner Existenz präventiv wirke, soll das Vertrauen der Marktteilnehmenden in die Überlebensfähigkeit von rekapitalisierten und solventen systemrelevanten Banken erhöht werden, schrieb die Landesregierung. Vorgesehen sei zudem die Einführung eines Konkursprivilegs, um erstens zu verhindern, dass der Bund mit solchen Darlehen Verluste erleide und zweitens, um Abgeltungs- und Sanktionsmechanismen zu schaffen. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung unterstrich, sei dieses neue Instrument, welches im Ausland bereits zum Standard-Kriseninstrumentarium gehöre, nicht mit einer staatlichen Rettung von systemrelevanten Banken zu verwechseln. Das EFD sei damit beauftragt worden, bis Mitte 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Bankengesetz. Änderung («Public Liquidity Backstop») (BRG. 23.062)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

La majorité de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des États (CER-CE) s'est alignée sur la recommandation du Conseil fédéral, et le vote du Conseil national en faveur de la motion. Par 8 voix contre 4 et 1 abstention, la CER-CE estime que la motion permet d'éviter une distorsion du marché car seules les institutions financières d'importances systémiques bénéficient actuellement de la réduction de participation. De plus, elle considère que l'objectif de réduction pour participation est d'actualité en raison de la volonté d'imposition minimale voulue par l'OCDE. A l'opposé, une minorité menée par le camp rose-vert, a indiqué que les objectifs de la motion étaient remplis par la réforme de l'impôt anticipé (21.024). A la chambre des cantons, la motion sur le calcul de la réduction pour participation a été adoptée par 22 voix contre 18 et 2 abstentions.

Calcul de la réduction pour participation (Mo. 18.3718)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Le Conseil des Etats a validé, à l'unanimité, la prolongation de l'exonération de l'impôt anticipé pour les instruments «too-big-too-fail». Les sénateurs et sénatrices suivent ainsi l'avis du Conseil national et la recommandation de leur Commission de l'économie et des redevances (CER-CE). D'après la CER-CE, cette prolongation est indispensable dans l'attente d'une révision de la loi sur l'impôt anticipé (21.024). La prolongation permet de garantir la stabilité financière et de s'aligner sur les exigences prudentielles en matière de fonds propres.

Loi sur l'impôt anticipé. Modification (Instruments too big to fail; MCF 20.079)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Le Conseil fédéral a soumis au Parlement une prolongation de l'exonération des instruments «too-big-too-fail» (TBTF) de l'impôt anticipé jusqu'en 2026. L'exonération a pour objectif de renforcer la stabilité financière. Les instruments TBTF s'inscrivent dans les exigences prudentielles imposées aux institutions financières systémiques.
Le Conseil national a validé la prolongation de cinq années par 146 voix et 40 abstentions. Il s'est donc aligné sur la recommandation de sa Commission de l'économie et des redevances (CER-CN) qui favorisait une adoption par 22 voix et 3 abstentions. Seul.e.s les parlementaires socialistes ont décidé de s'abstenir. Ils/Elles préconisaient une réforme globale de l'impôt anticipé plutôt qu'une prolongation de l'exonération.

Loi sur l'impôt anticipé. Modification (Instruments too big to fail; MCF 20.079)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Début septembre 2020, des rumeurs de fusion entre les banques UBS et Credit Suisse ont fleuri dans la presse helvétique. Cette fusion, qui serait pilotée par le président du conseil d'administration d'UBS, Axel Weber, serait actée pour la fin de l'année 2021. D'un côté, elle répondrait à la logique d'implanter un leader mondial de la gestion de fortune sur la place financière helvétique, capable de rivaliser avec les grandes banques américaines. En effet, depuis la crise financière de 2008, une tendance à la fusion de banques s'est dessinée en Europe. D'un autre côté, les risques de créer un établissement bancaire «too big to be controlled» et de licenciements massifs en période conjoncturelle négative sont de sérieux freins à une telle fusion. La Finma ne s'est pas encore exprimée sur le sujet.

Rumeurs de fusion entre UBS et Credit Suisse (2020)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Le Conseil fédéral a adopté le message sur la révision partielle de la loi sur les banques (LB). Il a pour objectif de garantir la stabilité du système bancaire helvétique et de consolider la protection des clients. Le Conseil fédéral souhaite ainsi transférer de l'ordonnance de la FINMA vers la nouvelle LB les règles relatives à la procédure d'assainissement des banques. Pour être précis, cette révision permet d'inscrire les instruments TBTF dans la loi, de protéger les déposants avec des dépôts de titres ou d'espèces en CHF en garantie, de réduire de 20 à 7 jours ouvrables le délai pour verser les fonds au liquidateur de la faillite, et de modifier la loi sur les titres intermédiés.
Le message sur la révision de la LB sera débattu au Parlement au printemps 2021.

Loi sur les banques. Modification (Insolvabilité, garantie des dépôts, ségrégation; MCF 20.059)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008