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Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament Änderungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). In beiden Bundesgesetzen war 1990 der Grundsatz aufgestellt worden, dass das steuerbare Eigenkapital von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften um den Teil des Fremdkapitals erhöht wird, dem wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt. Als Sonderregelung für Immobiliengesellschaften und Immobiliengenossenschaften war festgelegt worden, dass das steuerbare Eigenkapital einer fixen Quote von einem Drittel der für die Gewinnsteuer massgeblichen Aktiven entspricht. Diese starre Regelung war von zwei 1993 überwiesenen Motionen Engler (cvp, AI) und Rüesch (fdp, SG) bemängelt worden. Der Bundesrat schlug nun vor, die Quote auf einen Viertel zu senken und zudem explizit festzuhalten, dass echtes Fremdkapital nie als verstecktes Eigenkapital aufgerechnet wird. Von diesem Vorschlag zeigten sich die Motionäre allerdings ebenfalls enttäuscht und beide Räte lehnten die vorgeschlagene Regelung ab. Sie strichen die Quote und stimmten einem Antrag der Ständeratskommission zu, wonach das steuerbare Eigenkapital auf den ihm wirtschaftlich zukommenden Wert festzulegen sei.

Änderungen des DBG und StHG

Eine vom Ständerat im Vorjahr überwiesene Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie nahm im Frühjahr mit knappem Mehr von 95 gegen 87 Stimmen auch der Nationalrat an. Die Vorlage beauftragt den Bundesrat gegen seinen Willen, die gesetzlichen Bestimmungen für eine generelle Steueramnestie von 1993 bis 1997, die sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern erstreckt, auszuarbeiten. Der Motionär machte geltend, dass eine Begnadigung zur Sanierung der Finanzlage beitrage und dass die Amnestien von 1945 und 1969 diesbezüglich positive Ergebnisse gezeitigt hätten. So brachte die Steueramnestie von 1969 nicht deklariertes Vermögen von CHF 11.5 Mrd. zutage. Gemäss Bundesrat Stich sowie der Ratsminderheit stellen Steueramnestien jedoch eine schwere Verletzung der Rechtsstaatlichkeit dar. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen (Rechsteiner, sp, SG) brachte als Alternative eine Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, den eidgenössischen Räten Vorschläge für eine wirksamere Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens zu unterbreiten. Diese wurde jedoch von der grossen Kammer knapp mit 91 zu 89 Stimmen verworfen. Im Gegensatz zu den Räten zeigten die kantonalen Finanzdirektoren wenig Begeisterung für die Steureramnestie; 22 von 26 Kantonen lehnten eine solche ab. Bundesrat Stich machte nach seiner Niederlage deutlich, dass Steuerhinterzieher nicht mehr wie 1969 mit Samthandschuhen angefasst würden. Er kündigte flankierende Massnahmen zur Steueramnestie an, die auch eine Verschärfung der Strafbestimmungen sowie hohe Nachsteuern beinhalten sollen.

Steueramnestie

Der Kanton Tessin wies zukunftsweisende Wege für die Unterstützung junger Familien. Die Regierung legte einen Gesetzesentwurf vor, der über zwei lohn- und haushaltsabhängige Zulagen allen Familien mit Kindern ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen sichern will. Die beiden neuen Zulagen orientieren sich an den AHV-Ergänzungsleistungen, die ein minimales verfügbares Einkommen nach Abzug von Miete und Sozialversicherungen festlegen. Die Leistungen verstehen sich als ein jedem Kind bis zum Erreichen des 15. Altersjahrs zustehendes Mindesteinkommen, mit welchem minderbemittelten Eltern und vor allem alleinerziehenden Frauen die Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen erspart werden soll.

Kanton Tessin Unterstützung junger Familien

Eine im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Strahm (sp, BE) forderte, mit geeigneten Massnahmen die Bemessungslücke der Jahre 1993 und 1994, die durch den Systemwechsel von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung entsteht, bei der Besteuerung der Kapitalleistungen aus der zweiten und der dritten Säule aufzuheben. Der Ständerat lehnte die Motion jedoch als zeitlich nicht mehr realisierbar ab.

Motion Strahm zur Schliessung der Bemessungslücke

Die vorberatende Kommission des Nationalrates unterstützte - wenn auch nur knapp - eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), welche die Betreuung von Kleinkindern als öffentliche Aufgabe der Kantone in der Verfassung verankern will. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass das Angebot an ausserhäuslichen Tagesstrukturen für Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt gehalten habe. Sie erinnerte auch daran, dass die UNO-Kinderrechtskonvention die unterzeichnenden Staaten auffordert, die Betreuung der Kinder von erwerbstätigen Eltern sicherzustellen.

Betreuung von Kleinkindern öffentliche Aufgabe

Im Rahmen des Schwerpunktes Familienförderung und als Beitrag zum internationalen Jahr der Familie forderte die CVP in einem Manifest «Mehr Familie - mehr Gesellschaft - mehr Solidarität» eine Modernisierung des Familien-Begriffes und eine Ausweitung auf alleinerziehende Eltern und Drei-Generationen-Familien. Weitere Postulate sind unter anderem die unverzügliche Einführung der Mutterschaftsversicherung, die Angleichung der Kinderzulage in den Kantonen, die Anerkennung der Familienarbeit durch die Sozialversicherungen, die Beseitigung von Steuervorteilen unverheirateter Paare sowie die Einführung von Blockzeiten in der Schule. Daneben schlug die Partei vor, dass sämtliche politischen Entscheide von Bund, Kantonen und Gemeinden durch neu einzurichtende ständige Organe auf ihre Familienverträglichkeit hin zu prüfen seien. Auf Antrag von Carlo Schmid erhielt das Manifest nur unverbindlichen Charakter und soll als Diskussionsgrundlage dienen.

Manifest «Mehr Familie - mehr Gesellschaft - mehr Solidarität» der CVP

Im Streit zwischen Parlament und Regierung um die Interpretation der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Lebensversicherungen mit Einmaleinlage, welche im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt ist, beharrte der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des DBG auf seiner bisherigen Auslegung. Demnach müssen die zwei entscheidenden Bedingungen, eine Versicherungsdauer von mindestens zehn Jahren und ein Mindestalter der versicherten Person von sechzig Jahren, kumulativ erfüllt sein, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Diese Bedingungen sollen garantieren, dass die Versicherungsleistung eindeutig der Altersvorsorge dient. Im übrigen müsse das Prinzip der Gleichbehandlung in bezug auf das Versicherungs- und das Banksparen gewährt werden. Der Nationalrat folgte der Argumentation von Regierung und Kommission und änderte das DBG — bevor es überhaupt in Kraft treten konnte — im Sinne der kumulativen Interpretation. Für die Übergangsregelung wurde der Antrag Strahm (sp, BE), welcher vorsah, dass alle vor Ende 1993 abgeschlossenen Verträge bis Ende 1995 steuerfrei aufgelöst werden können, mit grosser Mehrheit gutgeheissen.

Besteuerung von Kapitalerträgen aus Lebensversicherungen im DBG

Der Nationalrat hiess die 1992 eingereichte parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern verlangte, mit 79 zu 62 Stimmen gut. Demnach sollen natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- resp. Geschäftssitz in der Schweiz im Kalenderjahr, in welchen ein Rückerstattungsantrag gestellt wurde, die Verrechnungssteuern auch marktgerecht verzinst werden. Der Bundeskasse würden dadurch Einnahmenausfälle in der Höhe von CHF 150 Mio. bis 400 Mio. entstehen. Eine Kommission erhielt den Auftrag, bis spätestens im Frühling 1995 einen Bericht und Antrag zu diesem Geschäft auszuarbeiten. Der Nationalrat überwies eine Motion (Mo. 93.3528) seiner Kommission für Rechtsfragen, die den Bundesrat beauftragt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, nur als Postulat. Das Begehren, welches von links-grüner Seite angefochten wurde, schlug insbesondere eine EU-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer vor.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

Die Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, welche im Februar 1992 von einem rechtsbürgerlichen Komitee lanciert worden war, kam im Berichtsjahr zustande. Mit Abstand am meisten Unterschriften steuerte der Kanton Zürich bei, gefolgt vom Kanton Waadt.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Der Ständerat stimmte einer Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie mit 22 zu 10 Stimmen zu (Mo. 92.3249). Zwei gleichlautende Standesinitiativen der Kantone Wallis (Kt.Iv. 92.304) und Jura (Kt.Iv. 93.301) wurden deshalb abgeschrieben. Die Befürworter versprechen sich von der Amnestie wie in den Jahren 1945 und 1969 mehrere Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen. Auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat sich, allerdings nur ganz knapp, für die Steueramnestie ausgesprochen. Sie reichte aber auch eine Motion ein (Mo. 92.3249), die vom Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung fordert.

Steueramnestie

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) zur erleichterten Einbürgerung staatenloser Kinder, die in der Schweiz geboren sind, aber die Altersgrenze für ein Einbürgerungsgesuch noch nicht erreicht haben, mit klarem Mehr Folge.

Erleichterte Einbürgerung staatenloser Kinder (Pa.Iv. 92.423)

Im Rahmen einer Univox-Erhebung sprach sich knapp die Hälfte der Befragten dafür aus, dass die Kinderkosten stärker durch die Allgemeinheit getragen werden sollten. Annährend 80% waren der Ansicht, die Kinderzulagen sollten auf eidgenössischer Ebene vereinheitlicht werden. Über die Höhe gingen die Meinungen zwar auseinander, doch war eine deutliche Mehrheit (64%) für Beträge, die zum Teil massiv über den heutigen Kinderzulagen liegen. Für einen Ausbau der familienexternen Kinderbetreuung sprachen sich 57% der Befragten aus. Die stärkste Befürwortung kam von jenen Untergruppen, die selber den grössten Nutzen aus einer entsprechenden Infrastruktur ziehen, nämlich den jüngeren Frauen und den Personen mit hohem Bildungsstand.

Im Rahmen einer Univox-Erhebung sprach sich knapp die Hälfte der Befragten dafür aus, dass die Kinderkosten stärker durch die Allgemeinheit getragen werden sollten

Die Grüne Partei verzichtete entgegen ihren früheren Ankündigungen darauf, eine Initiative zur ökologischen Steuerreform zu lancieren. Das Projekt sah vor, die Lohnabzüge für alle Formen der Sozialversicherungen schrittweise durch eine Energiesteuer zu ersetzen.

Initiative der GP zur ökologischen Steuerreform

In Anlehnung an die Begehren des Initiativkomitees zur Aufhebung der direkten Bundessteuer forderte die Vereinigung privater Aktiengesellschaften (VPAG) Steuerentlastungen für die Unternehmen. In einem "Manifest zur Steuerreform" verlangte die Vereinigung, welche über 1400 Aktiengesellschaften vertritt, hauptsächlich drei steuerliche Massnahmen zur Erhaltung der Attraktivität des Werk- und Finanzplatzes Schweiz: Die Milderung oder Abschaffung der Doppelbesteuerung der Unternehmen in Form des Unternehmensgewinns und der Aktionärsdividende, eine Reduktion der Emissionsabgaben und eine Milderung der Erbschaftssteuern bei einer Unternehmensnachfolge.

Forderung der VPAG zur Steuerentlastung für Unternehmen

Eine Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung, welche die Steuerbelastung im Jahre 1992 in 728 Gemeinden analysiert hatte, bestätigte die schon in früheren Jahren festgestellten Belastungsunterschiede bei gewissen Kategorien von Steuersubjekten. Nach wie vor bleibt die Stadt Zug für diverse Steuerkategorien der attraktivste Ort, während Brienz und Lauterbrunnen im Berner Oberland, Trogen (AR), Silenen (UR) sowie Le Locle (NE) am schlechtesten abschneiden. Verheiratete Rentner mit einem Bruttoeinkommen von CHF 50'000 werden in den Genfer Gemeinden Collonges und Cologny nur mit 2,4% belastet, während die Belastung in Brienz oder Lauterbrunnen mit 14,3% ihres Einkommens zu Buche schlägt. Im übrigen sank die durchschnittliche Steuerbelastung 1992 gegenüber dem Jahr 1990 in allen Einkommenskategorien, während in den meisten Kantonen und Städten die Defizite stark anwuchsen.

Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbelastung in Gemeinden

Der Nationalrat überwies mit knappem Mehr die im Oktober 1991 eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zu übernehmen sind, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Indem das Parlament bei der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) darauf verzichtete, die Festsetzung des Eigenmietwertes zum Marktwert vorzuschreiben, und stattdessen die Formel der "Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse" wählte, zielte es laut Begründung der Initianten auf die Übernahme der kantonalen,Eigenmietwerte ab. Ohne eine derartige Ubernahme würden sich in zahlreichen Kantonen zwei verschiedene Werte für die Berechnung der kantonalen und eidgenössischen Steuererklärung ergeben. Da aber die direkte Bundessteuer auch von den kantonalen Steuerverwaltungen veranlagt und bezogen wird, würde sich dadurch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben. Eine parlamentarische Initiative Aguet (sp, VD) (Pa. Iv. 91.421), welche auf die gleiche steuerliche Belastung von Eigenheimbesitzern und Mietern abzielte, lehnte die grosse Kammer ab.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)

Mit einer parlamentarischen Initiative setzte sich der St. Galler CVP-Nationalrat David unter Berufung auf das Kindeswohl für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern für ihre Kinder ein. Darauf hin weisend, dass das gemeinsame Sorgerecht einer der umstrittensten Punkte in der anstehenden Revision des Scheidungsrechts ist und deshalb noch einer vertieften Behandlung bedarf, beschloss die grosse Kammer, der Initiative keine Folge zu geben.

gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern für ihre Kinder

Die freisinnige Fraktion reichte im Zusammenhang mit dem Revitalisierungsprogramm eine Reihe von Vorstössen in den Bereichen Umschulung, Weiterbildung resp. Forschung, Bodenrecht, regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Steuerpolitik, Deregulierung im Fernmeldewesen, Transitabkommen sowie Arbeitsmarkt. Der Nationalrat überwies zudem verschiedene Fraktionsmotionen der FDP zum Abbau von Vorschriften in der Argrarpolitik.

verschiedene Vorstösse und Motionen der FDP im Jahre 1993

Die Schweiz will sich aktiv am Internationalen Jahr der Familie (IYF) 1994 beteiligen. Der Bundesrat betraute die Pro Familia, den Dachverband der Familienorganisationen in der Schweiz, mit der Umsetzung des IYF. Für die Koordination der Aktivitäten wurde eine 43 Mitglieder zählende Kommission eingesetzt. Bundesrätin Dreifuss nahm sich vor, im Jahr der Familie vier familienpolitische Projekte zur Entscheidungsreife zu bringen, nämlich die Mutterschaftsversicherung, die Neuregelung der Kinderzulagen, die Ratifizierung der Uno-Kinderkonvention und die Schaffung einer neuen Beratungskommission.

Die Schweiz will sich aktiv am Internationalen Jahr der Familie (IYF) 1994 beteiligen

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat Stamm (cvp, LU), welches den Bundesrat ersucht, über den gemeinwirtschaftlichen Anteil der familiären Betreuungsarbeit sowie über deren mögliche Abgeltung durch die öffentliche Hand Bericht zu erstatten.

gemeinwirtschaftlichen Anteil der familiären Betreuungsarbeit Bericht zu erstatten

Das 1990 verabschiedete Bundesgesetz zur Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist auf den ersten Januar des Berichtsjahres in Kraft getreten. Den Kantonen bleibt eine Frist von acht Jahren, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Eine Motion der freisinnigen Fraktion ersuchte den Bundesrat, die Anpassungsfrist im StHG derart zu ändern, dass der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens auf den 1. Januar 1996 in Kraft tritt.

Steueraufschub für Eigenheimbesitzer (Mo. 93.3143)

Die Volksinitiative «für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiativekam nicht zustande. Bereits 1990 war eine analoge Initiative an der notwendigen Unterschriftenzahl gescheitert. Auch im Parlament hatte die Forderung nach mehr Freiheit bei der Wahl des Familiennamens kaum Chancen. Bei der Behandlung einer Motion Haering Binder (sp, ZH) erinnerte Bundesrat Koller daran, dass der Gesetzgeber seinerzeit bei der Revision des Eherechts unter allen Umständen an der Einheit des Familiennamens für Ehegatten und Kinder festhalten wollte, obgleich er sich bewusst war, dass dies dem Gleichheitsgebot in der Bundesverfassung nicht entspricht. Aus diesem Grund wurde die Motion auf Antrag des Bundesrates nur als Postulat angenommen.

Volksinitiative für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Die Fraktionen der bürgerlichen Regierungsparteien sowie der Liberalen arbeiteten gemeinsam eine Reihe von Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. In diesem Zusammenhang reichten Vertreter der FDP verschiedene finanzpolitische Motionen in beiden Räten ein. Die Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 92.3276) verlangte unter anderem eine "gesetzeskonforme" Anwendung des Bundesgesetzes über direkte Steuern bei der Behandlung von rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen; dabei ging es um die Frage, ob die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Einmalprämie nur unter den im Gesetz präzisierten, kumulierten Voraussetzungen oder auch unter einer einzigen gegebenen Voraussetzung von einer Besteuerung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat versprach, dem Parlament dazu eine Botschaft mit sachlich und sprachlich befriedigendem Text zu unterbreiten. Die Motion Cavadini (fdp, TI) (Mo. 92.3212) forderte den Bundesrat auf, ein steuerpolitisches Programm auszuarbeiten, welches die Voraussetzungen für ein unternehmerfreundliches Steuersystem, für attraktive Investitionsbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung der bisherigen Sozial- und Umweltpolitik liefert. Eine gleichzeitig eingereichte Motion Gros (lp, GE) (Mo. 92.3200) verfolgte ähnliche Ziele. Alle drei Motionen wurden überwiesen.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Die Delegiertenversammlung der AP in Reiden (LU) beschloss die Unterstützung der Volksinitiative des Gewerbeverbandes und des Redressement National zur Abschaffung der direkten Bundessteuer. Die AP verlangte auch weitere Deregulierungsmassnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung und Baurecht, um das Investitionsklima zu verbessern.

DV der AP in Reiden (LU) 1992

1987 hatte die Luzerner CVP-Nationalrätin Stamm mit einem Postulat einen Bericht über Kindsmisshandlungen angeregt. Die vom Bundesrat 1988 eingesetzte Arbeitsgruppe legte im September ihren umfassenden Bericht vor. Das Ausmass der Kindsmisshandlungen sei erschreckend, hielt die Gruppe fest. Ohrfeigen, Prügel, Schläge mit Gegenständen oder Androhung körperlicher Gewalt gehören offenbar immer noch zu den gängigen Erziehungsmustern. Ganz besonders betroffen sind auch Säuglinge und Kleinkinder bis zu zweieinhalb Jahren. Die Arbeitsgruppe äusserte sich auch zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, welche in den letzten Jahren vermehrt thematisiert worden ist. Schätzungsweise 40 000 Kinder – vorab Mädchen – werden in der Schweiz pro Jahr sexuell belästigt oder misshandelt. Dabei ist nur in rund 10% ein Unbekannter der Täter.

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe stellten eine ganze Palette von Massnahmen zur Diskussion, die auf verschiedenen Ebenen zu ergreifen wären. Die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder sollte ohne Vorbehalte ratifiziert und in die Praxis umgesetzt werden. Durch eine Verfassungsrevision sollten Körperstrafe und erniedrigende Behandlung von Kindern inner- und ausserhalb der Familie verboten und eine Kinderschutzbestimmung eingeführt werden. Der Bund müsste mehr Kompetenzen für die Prävention von Kindesmisshandlungen erhalten. Zudem sollten Ombudsleute für Kinder und interdisziplinär dotierte Sozial- und Medizinaldienste geschaffen werden. Gefordert wurde auch die bessere Unterstützung der Familien und die Professionalisierung der Vormundschaftsbehörden. Ahnliche Forderungen stellten auch die 1991 gegründete und unter Aufsicht des EDI stehende Stiftung "Kind und Gewalt", die Gesellschaft schweizerischer Kinderärzte sowie der Schweizerische Kinderschutzbund.

Nationalrat Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen Bundesrat Prävention