Die Rechtskommission des Nationalrates hiess mit 15 zu 5 Stimmen eine Änderung der Artikel 118-121 des Strafgesetzbuches gut, welche einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 14 Wochen und unter ärztlicher Aufsicht erlauben würde. Ein später vorgenommener Abbruch soll dann straffrei bleiben, wenn er praktiziert wird, um einen schweren körperlichen oder seelischen Schaden von der Frau abzuwenden. Den Anstoss zur Gesetzesrevision hatte eine parlamentarische Initiative Haering-Binder (sp, ZH) gegeben, welche der Nationalrat 1995 angenommen hatte.
Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)- Schlagworte
- Datum
- 13. Juli 1996
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 93.434
- Akteure
- Quellen
-
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- Presse vom 15.5, 3.7 und 5.11.96; BüZ, 13.7.96; Ww, 28.11.96. Siehe SPJ 1995, S.270f.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 04.05.2017
Aktualisiert am 04.05.2017