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Auch der Nationalrat überwies in der Sommersession mehrere Postulate, welche sich mit den Vollzugsproblemen des KVG befassten. Das Anliegen der Befreiung von der Beitragspflicht ab dem dritten Kind wurde von der Waadtländer FDP-Abgeordneten Langenberger aufgenommen, welche auch die Möglichkeit verlangte, während des Militärdienstes die Krankenkasse sistieren zu können, wie dies im alten KVG der Fall war. Eymann (lp, BS) regte an, der Bundesrat solle eine Arbeitsgruppe einsetzen (Po. 96.3082), um Massnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz des neuen KVG und flankierende Massnahmen auszuarbeiten, die allenfalls in Beiträge zur Kostensenkung münden könnten. Grobet (pda, GE) verlangte eine Verordnungsänderung, mit welcher die Aufsichtskompetenz des Bundes auf die Kantone ausgedehnt werden soll (Po. 96.3083), damit auch diese Regelwidrigkeiten, insbesondere in Bezug auf die Versicherungsprämien und die von den Leistungserbringern verursachten Kosten, feststellen können. Hingegen lehnte der Rat eine Motion Gonseth (gp, BL), welche mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag die Gleichstellung von Frau und Mann auch in den Zusatzversicherungen erreichen wollte (Mo. 95.3322), selbst in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform ab. Eine Motion David (cvp, SG), welche verlangte, dass der Bundesrat den Prozentsatz des anrechenbaren Einkommens und Vermögens für die Prämienverbilligung mit dem Ziel eines einheitlichen Vollzugs solle bestimmen können (Mo. 96.3408), wurde in der Wintersession auf Antrag des Bundesrates als Postulat überwiesen. Dieser erinnerte daran, dass dieses Modell ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen war, dass aber das Parlament - auf Drängen der Kantone - bewusst einer föderalistischen Lösung zugestimmt habe, weshalb es kaum statthaft wäre, nach so kurzer Zeit diese zentrale Bestimmung wieder zu verändern.

Vollzugsproblemen des KVG (Po. 96.3055)

In der Sommersession lehnte die kleine Kammer recht deutlich eine Motion Rochat (lp, VD) ab, welche eine Änderung des KVG in dem Sinn verlangte, dass es für die Kassen möglich sein soll, das dritte Kind und alle weiteren Kinder einer Familie von der Prämie zu befreien. Bundesrat und Ratsmehrheit verwiesen darauf, dass eine der zentralen Bestimmungen des neuen KVG die Gleichbehandlung aller Versicherten in der Grundversicherung sei. Mit ähnlichem Stimmenverhältnis verwarf der Rat auch eine Empfehlung Rochat zur Neubemessung der finanziellen Reserven der Krankenkassen (96.3084). Hingegen nahm er ein Postulat Saudan (fdp, GE) an (Po. 96.3086), welches anregt, jenen Kantonen, die dies wünschen, ein gewisses Mitspracherecht bei der Festsetzung der Prämien einzuräumen.

Für die Kassen soll es möglich sein, das dritte Kind und alle weiteren Kinder einer Familie von der Prämie zu befreien (Mo. 96.3085)

Im Sommer 1995 hatte das EDI das Vernehmlassungsverfahren zu einem Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates für ein Bundesgesetz über die Familienzulagen eröffnet. In Anwendung des Grundsatzes "ein Kind - eine Zulage" hätten gemäss diesem Entwurf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige Anspruch auf eine ganze Zulage für jedes Kind. Bezüglich der Höhe der Zulage wurden verschiedene Varianten zur Diskussion gestellt. Wie erwartet, fielen die 101 eingegangenen Stellungnahmen kontrovers aus. 11 Kantone (darunter der Kanton Tessin sowie alle Kantone der Romandie ausser der Waadt), die SP, die Gewerkschaften, Pro Juventute und Pro Familia sowie weitere Organisationen sprachen sich für eine bundesrechtliche Lösung aus. Die CVP stimmte grundsätzlich zu, erachtete aber den Zeitpunkt als ungeeignet und wollte in erster Priorität die Mutterschaftsversicherung realisieren. 15 Kantone, FDP, SVP, LP und FP sowie die Spitzenverbände der Arbeitgeber lehnten die Vorschläge pauschal ab. Als Hauptargument führten die Gegner ins Feld, die Sicherung des im Sozialversicherungswesen Erreichten habe Vorrang vor einem weiteren Ausbau; eine zusätzliche Belastung der Schweizer Wirtschaft sowie der Finanzhaushalte des Bundes und der Kantone mit weiteren Sozialabgaben resp. -leistungen sei nicht verkraftbar. Dass der Nationalrat dem Gedanken der einheitlichen Familienzulagen nach wie vor nicht abgeneigt ist, zeigte sich bei der Behandlung einer Motion Dünki (evp, ZH) auf Harmonisierung und Erhöhung der Familienzulagen, welche angesichts der anstehenden Entscheide jedoch nur in der Postulatsform überwiesen wurde.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Tags darauf widmete sich auch der Ständerat den Fragen um die Krankenversicherung. Mit 24 zu 6 Stimmen lehnte er es ab, eine Motion Brunner (sp, GE) zu unterstützen, die einen dringlichen Bundesbeschluss zur Senkung der Krankenkassenprämien für Familien verlangte. Die Motionärin bezweckte damit, die von den Kantonen nicht beanspruchten Prämienverbilligungsbeiträge den Familien zugute kommen zu lassen.

Parlamentarische Vorstösse zu den von den Kantonen für 1996 nicht beanspruchten individuellen Prämienverbilligungen
Dossier: Prämienverbilligung

Eine Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit, Gesundheit, Familie und Sport der CVP sprach sich ausserdem für die Zulassung der Abtreibungspille RU 486 als medikamentöse Alternative zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch aus, wobei die Verabreichung der Pille an strengste Auflagen geknüpft werden müsse. Ihre grundsätzlich ablehnende Haltung in der Abtreibungsfrage behielt die CVP bei.

Position der CVP über die Abtreibungspille RU 486

Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat eine Motion Zwygart (evp, BE) ab, welche die Landesregierung verpflichten wollte, durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Abtreibungspille RU486 in der Schweiz nicht zugelassen wird.

Abtreibungspille RU486

Die im Vorjahr von Bundesrätin Dreifuss eingesetzte Koordinationskommission für Familienfragen nahm ihre Arbeit auf und setzte prioritäre Themenschwerpunkte ihrer zukünftigen Tätigkeit. Als erstes wird sie sich mit den Auswirkungen von Erwerbslosigkeit und Armut auf Familien beschäftigen. Ein zweites Thema stellt die Anwendung der Verwandtenunterstützungspflicht nach Art. 328 f. ZGB durch die kantonalen und kommunalen Sozialdienste dar. Ein drittes Arbeitsgebiet bildet schliesslich der 1982 vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) veröffentlichte Bericht "Familienpolitik in der Schweiz", der auf seine aktuelle Gültigkeit hin überprüft werden soll.

Bundesamtes für Familienfragen deutliche Absage Kommission für Familienfragen

Eine Petition mit über 85 000 Unterschriften forderte "gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare". Die Schwulen- und Lesbenorganisationen verlangten insbesondere das Aufenthaltsrecht für die ausländischen Partner und Partnerinnen sowie die Gleichstellung mit heterosexuellen Ehepaaren im Krankheits- oder Todesfall.

Petition

Die kantonale Sanitätsdirektorenkonferenz sprach sich im zweiten Anlauf für die Zulassung der Abtreibungspille RU 486 auch in der Schweiz aus. Sie nahm damit den Wunsch von zwölf Frauenorganisationen auf, die im Herbst 1994 an sie gelangt waren. Allerdings blieb unklar, ob die französische Herstellerfirma, welche die Pille bis jetzt nur in ihrem Ursprungsland, in Grossbritannien und in Schweden vertreibt, an einer Registrierung durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) überhaupt noch interessiert ist.

Zulassung RU-486 beantragen

Rund 100 führende Wirtschaftsvertreter sprachen sich im Herbst 1995 in einem gemeinsam veröffentlichten Grundsatzpapier für eine ausgeweitete kontrollierte Drogenabgabe an Süchtige, die Eliminierung sämtlicher offener Drogenszenen, eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums sowie für verstärkte Präventionsmassnahmen im Bereich der Jugend- und Familienpolitik aus. Sie begründeten ihr Engagement mit menschlicher Betroffenheit, aber auch mit der Ineffizienz der heute noch stark auf Repression ausgerichteten Drogenpolitik, welche den Steuerzahler – und damit auch die Wirtschaft – stark belastet, sowie mit Image-Problemen des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Grundsatzpapier von Wirtschaftsvertretenden für eine ausgeweitete kontrollierte Drogenabgabe an Süchtige (1995)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Gestützt auf eine parlamentarische Initiative Fankhauser (sp, BL) aus dem Jahr 1992 arbeitete die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ein Rahmengesetz über die Familienzulagen aus. Damit soll der Grundsatz einführt werden, dass für jedes Kind in der ganzen Schweiz eine Zulage in gleicher Höhe ausbezahlt wird. Für die Kinderzulage wurden Ansätze zwischen 200 Fr. und 250 Fr. zur Diskussion gestellt, für die Jugendlichen in Ausbildung Beträge zwischen 250 Fr. und 300 Fr.; die einmalige Geburtszulage soll mindestens 1500 Fr. betragen, wobei die Kantone frei wären, höhere Zulagen festzusetzen.

Diese Pläne fanden allerdings in der Vernehmlassung nur gerade bei der SP volle Unterstützung, die auch bei den vorgelegten Varianten jeweils den höchsten Satz verlangte. Die CVP war diesen Vorschlägen gegenüber ebenfalls grundsätzlich positiv eingestellt, befürchtete aber, dass die gleichzeitige Verwirklichung von zwei familienpolitischen Anliegen - Mutterschaftsversicherung und Vereinheitlichung der Familienzulagen - kaum Chancen hätte und wollte deshalb der Mutterschaftsversicherung Priorität einräumen. Die FDP nutzte die Vernehmlassung dazu, ihren Bedenken über das ihrer Ansicht nach unübersichtliche Vorgehen in der Sozialpolitik Ausdruck zu geben. Der Faktor Arbeit dürfe nicht weiter belastet werden, weshalb zusätzliche Lohnprozente nicht in Frage kämen. Vom Staat sei hingegen eine Vereinheitlichung der Familienzulagen angesichts des Zustandes des Bundeshaushalts nicht finanzierbar. Dieser Meinung schloss sich auch die SVP an.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Der Nationalrat erteilte der Schaffung eines Bundesamtes für Familienfragen eine recht deutliche Absage. Mit 74 zu 50 Stimmen beschloss er, einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Dünki (evp, ZH) keine Folge zu geben. Der Rat folgte dabei den Ausführungen seiner Kommission, wonach diese Funktion durch die im Bundesamt für Sozialversicherung angesiedelte Zentralstelle für Familienfragen wahrgenommen werde. Eine Verstärkung dieser personell sehr gering dotierten Stelle wäre zwar wünschenswert, angesichts der finanzpolitischen Situation aber unrealistisch. In Umsetzung eines alten Postulates familienpolitischer Organisationen setzte der Bundesrat Ende Jahr aber eine 17-köpfige ausserparlamentarische Kommission für Familienfragen als beratendes Organ des EDI ein.

Bundesamtes für Familienfragen deutliche Absage Kommission für Familienfragen

1994 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Bundesgerichtsentscheid gerügt, mit welchem einem Mann, der den Familiennamen seiner Frau führt, das Recht verwehrt wurde, den Namen, den er vor der Trauung trug, dem Familiennamen voranzustellen. Bei seinem Entscheid hatte sich das Bundesgericht auf den Willen des Gesetzgebers berufen, der bei der Revision des Eherechts der Achtung der Einheit des Familiennamens Priorität und nur für die Ehefrau eine Ausnahme gestattet hatte. Der damals von der Schweiz formulierte Vorbehalt zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist aber nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes mit der in Gleichstellungsfragen offenen Auslegung der Konvention nicht vereinbar.

Der Bundesrat hatte auf die Rüge aus Strassburg mit einer Änderung der Zivilstandsverordnung reagiert und bestimmt, dass dem Mann die gleiche Möglichkeit wie der Frau zugestanden wird, allerdings nur, wenn beide Brautleute vor der Eheschliessung ein entsprechendes Gesuch stellen, während für die Frau nach wie vor die Erklärung genügt, sie wünsche nach ihrer Verheiratung ihren bisherigen Namen dem Familiennamen voranzustellen. Nicht die durch diese Regelung letztlich nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung, sondern der Umstand, dass der Bundesrat in Umgehung der geltenden Normenhierarchie direkt eine Verordnung angepasst hatte, ohne dem Parlament eine diesbezügliche Gesetzesänderung vorzulegen, bewog Nationalrätin Sandoz (lp, VD) zu einer parlamentarischen Initiative, welche verlangt, dass die Bestimmungen des ZGB über den Familiennamen der Ehegatten so geändert werden, dass die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet wird. Allerdings führt der Text der Initiative nicht aus, in welcher Form die Gleichstellung sicherzustellen sei. Der Nationalrat folgte den Erwägungen seiner Rechtskommission, wonach eine politisch so heikle Frage nicht allein auf dem Verordnungsweg hätte geregelt werden dürfen, und nahm die Initiative stillschweigend an.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Die EDU lancierte daraufhin ihrerseits eine Petition, welche im September mit rund 88 000 Unterschriften eingereicht wurde. Sie verlangt, dass die traditionelle Familie vom Staat rechtlich und finanziell klar bevorzugt wird. Eine Gleichstellung der homosexuellen mit den heterosexuellen Paaren lehnt sie in aller Form ab, da ihrer Ansicht nach eine Gesellschaft, die Homosexualität fördere, sich selber zerstöre.

Lancierung der Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare» der EDU

Zu Beginn des Jahres lancierte die EDU eine Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare». Geschützt werden sollen damit gemäss der Partei die Grundzellen des Staates Ehe, Familie und Kinder.

Kampf der EDU gegen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren

1989 bei der Nomination von Franz Steinegger (fdp, UR) für die Bundesratswahl und 1993 bei der "Schlammschlacht" gegen die Bundesratsanwärterin Christiane Brunner (sp, GE) war das mehr oder minder "unorthodoxe" Familienleben der beiden Kandidaten - zumindest hinter vorgehaltener Hand - im Zentrum der Polemik gestanden. Dass dies bei der Wahl von Bundesrat Moritz Leuenberger (sp, ZH), der mit seiner Lebenspartnerin im Konkubinat lebt und aus dieser Verbindung einen Sohn hat, in keiner Hinsicht ein Thema war, zeigte, dass zumindest die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier die heutige Familienrealität, in der jede dritte neugeschlossene Ehe wieder geschieden wird, anerkennen und die Brüche in den Lebensläufen als nicht diskriminierende Tatsache akzeptieren.

Bundesratswahl

In seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien verabschiedete der Bundesrat seine Stellungnahme zum Expertenbericht "Kindsmisshandlungen in der Schweiz". Zum besseren Schutz der Kinder will er weniger auf neue Gesetze, denn auf Prävention und auf Massnahmen im Bereich der Familien- und Gesellschaftspolitik setzen.

Stellungnahme zum Expertenbericht "Kindsmisshandlungen in der Schweiz"


Im Herbst leitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf zur Revision des Ehescheidungsrechts zu. Für das federführende EJPD galt es, den entsprechenden, noch aus dem Jahr 1907 stammenden Teil des Zivilgesetzbuches den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zentraler Punkt ist der konsequente Verzicht auf die Verschuldensfrage. Die Konventionalscheidung soll in Zukunft die Regel werden. Aber nicht nur für die Scheidung selbst, auch bei der Festlegung des Unterhalts sollen inskünftig nur noch objektive Kriterien massgebend sein. Unabhängig vom Güterstand werden bei einer Scheidung in Zukunft die Ersparnisse der zweiten Säule (Pensionskasse) hälftig geteilt. Diese Regelung soll zu materiell ausgewogeneren Folgen für die Scheidungsbeteiligten führen und die wirtschaftliche Selbständigkeit der Ehegatten nach der Scheidung fördern.

Als weiteren Pfeiler der Revision bezeichnete Bundesrat Koller die Verbesserung der Stellung der Kinder während und nach dem Scheidungsverfahren. So erhalten die Kinder neu ein Mitwirkungsrecht im Scheidungsprozess. Vorgesehen ist, dass Kinder mit Rücksicht auf ihr Alter und ihre Entwicklung in "geeigneter Weise" angehört werden, beispielsweise in der Frage, bei welchem Elternteil sie inskünftig mehrheitlich leben werden. Neu können die Eltern auch nach der Scheidung das elterliche Sorgerecht gemeinsam wahrnehmen, wenn sie sich in diesem Punkt einigen können und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Das Besuchsrecht wird als gegenseitiges Recht von Eltern und Kindern ausgestaltet. Damit werden die Eltern grundsätzlich zur Ausübung des Besuchsrechts verpflichtet. Das EJPD räumte ein, dass die zwangsweise Durchsetzung dieses Rechtes gegen den Willen der Eltern in der Praxis kaum realisierbar sei, erhofft sich davon aber eine psychologische Wirkung.

Revision des Scheidungsrechts (4. Etappe der Familienrechtsrevision; BRG 95.079)

Mit einer Motion wollte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates den Bundesrat beauftragen, Verfassungsgrundlagen zu schaffen, welche sicherstellen, dass dem Bund eine generelle Rechtsetzungskompetenz für den Schutz der Familien sowie zur Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zusteht. In ihren Erwägungen bezeichnete die Kommission die Leistungen der Schweiz für die Familien - insbesondere im Vergleich mit anderen europäischen Ländern - als eigentliches Armutszeugnis. Mit neuen Verfassungsgrundlagen sei deshalb eine Gesamtschau für die Familie und ihre Bedürfnisse zu entwickeln. Auf Antrag des Bundesrates wurde auch diese Motion nur in der Postulatsform verabschiedet.

Schutz der Familien

Entgegen dem Antrag der Kommission, welche im Vorjahr den Vorstoss noch knapp unterstützt hatte, lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), welche die Betreuung von Kleinkindern als öffentliche Aufgabe der Kantone in der Verfassung verankern wollte, mit 91 zu 62 Stimmen recht deutlich ab. Die vom Jurassier Schweingruber angeführte Kommissionsminderheit argumentierte, ein Diktat aus Bern sei in diesem Fall nicht sinnvoll, da die Kantone besser in der Lage seien, den regionalen Unterschieden und der Einstellung der Bevölkerung nuanciert Rechnung zu tragen.

Betreuung von Kleinkindern öffentliche Aufgabe

In ihrer Wahlplattform bekräftigte die EVP das «E» in ihrem Namen als Leitmotiv. Dezidiert sprach sie sich in der Familienpolitik gegen die Fristenlösung, für eine Mutterschaftsversicherung und eine Harmonisierung der Kinderzulagen aus. Weiter schlug sie ein Bundesamt für Familienfragen und die Einführung eines Familienstimmrechts nach dem Motto «Ein Mensch - eine Stimme» vor, wobei das Stimmrecht der Kinder von den Eltern treuhänderisch wahrgenommen würde. Zur Integrationsfrage gab sich die Partei zurückhaltend; vor einer neuen Beurteilung der Beitrittsfrage will sie die bilateralen Verhandlungen mit der EU zu Ende führen. Stark machen will sich die EVP für die Reform der Bundesverfassung, die von ethischer und geistiger Tragweite sei.

Wahlplattform der EVP 1995

Wenig wissen wollte die grosse Kammer auch von einem Gesetz für die finanzielle Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen. Auf Antrag des Bundesrates, welcher in erster Linie die Finanzlage des Bundes ins Feld führte, wurde eine entsprechende Motion Grossenbacher (cvp, SO) lediglich als Postulat angenommen.

finanzielle Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen

Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Spoerry (fdp, ZH), dass Väter oder Mütter, die ihren Beruf nur ausüben können, wenn sie ihre Kinder betreuen lassen, die Kosten dafür von den Steuern sollen absetzen dürfen. Bundesrat Stich beantragte die Umwandlung in ein Postulat, da der Vorstoss das eben erst in Kraft getretene Steuerharmonisierungsgesetz strapazieren würde und die Anrechnung der Betreuungskosten als Gewinnungskosten zu Abzügen in unkontrollierbarer Höhe führen würde. Der Nationalrat folgte aber den Argumenten von Frau Spoerry, wonach die geltende gesetzliche Regelung nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten und insbesondere der grossen Anzahl von alleinerziehenden Müttern entspreche und überwies den Vorstoss in der verbindlichen Form. Da Spoerry für ihr Anliegen nicht eigentlich eine Gesetzesänderung vorschlug, sondern eher den Weg über eine Anpassung der entsprechenden Verordnung ins Auge fasste, erachtete der Ständerat die Motion als ein rechtlich nicht haltbares Instrument, weil damit das Parlament in den Hoheitsbereich der Exekutive eingreifen würde. Er befand zudem, die Diskussion über diese Fragen sei ohnehin lanciert, weshalb es nicht richtig wäre, jetzt bereits ein Präjudiz für die eine oder andere Lösung zu schaffen. Um aber zu unterstreichen, dass er ebenfalls der Ansicht sei, dass hier Handlungsbedarf bestehe, überwies er die Motion als Postulat.

Kinder betreuen von den Steuern absetzen

Nach vier erfolglosen Versuchen zu einer Neuformulierung der Strafbestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch in den 70er und 80er Jahren gab der Nationalrat in der Januarsession mit 91 zu 85 Stimmen bei vier Enthaltungen knapp einer parlamentarischen Initiative Haering Binder (sp, ZH) Folge, welche ein Umdenken in dieser Frage verlangt. Die Initiantin und die vorberatende Kommission machten geltend, die Kluft zwischen restriktivem Gesetz und je nach Kanton liberaler Praxis werde immer grösser. Die unterschiedliche Nutzung des Rechtsspielraumes in den Kantonen habe eine Rechtsungleichheit zur Folge und fördere den innerstaatlichen "Abtreibungstourismus". Diese Situation sei unehrlich und verursache unnötige Kosten. Zudem lehre die Erfahrung, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche weitgehend unabhängig sei von Gesetzen und weit stärker von der Qualität der Information, vom Zugang zu Verhütungsmitteln und vom Grad der sozialen Sicherheit bestimmt werde.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

Eine Motion der CVP-Fraktion zu einem Rahmengesetz für Bedarfsleistungen bei Mutterschaft wurde - gegen den Antrag der Waadtländer Liberalen Sandoz - vom Nationalrat mit Zustimmung der Urheber als Postulat verabschiedet. Die CVP möchte damit erreichen, dass derartige Unterstützungen nicht nur in einzelnen Kantonen, sondern in der ganzen Schweiz gewährt werden, da sie etliche Familien und vor allem viele alleinerziehende Mütter vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe bewahren könnten. Der Bundesrat, der diese Leistungen auf rund 40 Mio Fr. bezifferte, war bereit, das Postulat entgegenzunehmen, da es in die Richtung seiner im Zusammenhang mit der geplanten Mutterschaftsversicherung gemachten Vorschläge gehe.

Rahmengesetz für Bedarfsleistungen bei Mutterschaft