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Die Nachbefragung zur eidgenössischen Abstimmung über einen Vaterschaftsurlaub ergab, dass der Stimmentscheid stark von parteipolitischen Präferenzen geprägt war. So befürworteten beinahe neun von zehn Sympathisantinnen und Sympathisanten linker Parteien die Vorlage (SP: 85%; Grüne: 88%). In zwei gleich grosse Lager gespalten zeigte sich die Anhängerschaft der FDP (49% Ja), bei der CVP legten etwas mehr als die Hälfte der Sympathisierenden ein Ja ein (57%). Die Anhängerschaft der SVP verwarf den Vaterschaftsurlaub hingegen deutlich mit einem Nein-Anteil von 78 Prozent (22% Ja). Die von der Vorlage potentiell besonders betroffene Gruppe – Männer zwischen 18 und 39 Jahren – befürwortete einen Vaterschaftsurlaub mit einer Dreiviertelmehrheit (77%). Grundsätzlich stiess die Vorlage aber bei Frauen in den meisten Altersgruppen auf grösseres Gehör als bei den Männern. Als Motive stand für die Ja-Stimmenden häufig die Intensivierung der Beziehung zwischen Vater und Kind im Vordergrund (31% Erstnennungen). Jede fünfte befürwortende Person erachtete einen Vaterschaftsurlaub in erster Linie als selbstverständlich oder überfällig und ebenso häufig war das erstgenannte Argument für die Befürwortenden die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Für vier von zehn Nein-Stimmenden stand das Kosten-Argument für ihren Stimmentscheid im Vordergrund (40% Erstnennungen). Jede vierte Person der Gegnerschaft stellte primär den Nutzen des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs in Frage und 15 Prozent der Nein-Stimmenden gaben als Erstes an, dass sich der Staat nicht in Familienangelegenheiten einmischen soll.

Contre-projet indirect à l'initiative pour un congé de paternité (18.441)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Vaterschafts- oder Elternurlaub

Am 10. April 2019 kam es zu einer Premiere im politischen System der Schweiz: Weil das Transparenzgebot in schwerwiegender Weise verletzt worden sei, sprach sich das Bundesgericht mit 4 zu 1 Stimmen für die Annullierung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aus. Als «Verletzung der Informationspflicht», «schwere, ja geradezu schockierende Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten» sowie als «Verletzung der Grundprinzipien wie Objektivität und Transparenz» bezeichneten drei der fünf Richter gemäss Medien das damalige Informationsverhalten der Bundesverwaltung und des Bundesrates. Da das Ergebnis äusserst knapp ausgefallen sei, sei es nicht nur theoretisch möglich, dass die Fehlinformationen durch die Bundesverwaltung das Abstimmungsergebnis verfälscht hätten, sondern sogar wahrscheinlich. Als grosse Unregelmässigkeit empfand das Gericht insbesondere, dass der Bundesrat nicht informiert hatte, dass es sich bei den Zahlen um Schätzungen aus dem Jahr 2001 handelte. Zudem habe der Bundesrat die richtigen Zahlen gemäss NZZ noch vor der Abstimmung erhalten, diese aber nicht publiziert, weil er nicht durch neue Zahlen Verunsicherung stiften wollte.
Die Medien zogen in der Folge Vergleiche zum abgelehnten Einspruch gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II, bei welcher der Bundesrat die Steuerausfälle vorgängig ebenfalls viel zu tief eingeschätzt hatte. Diese Abstimmung hatte aber konkrete Folgen für die Rechtssetzung – unter anderem habe dies womöglich den Entscheid verschiedener Unternehmen, in die Schweiz zu ziehen, beeinflusst, erklärten die Medien. Das Bundesgericht verzichtete damals auf eine Annullierung des Urnengangs, rügte aber den Bundesrat für seine Informationspolitik. Damit habe das Bundesgericht der Bundesverwaltung ein falsches Signal gesendet, das nun korrigiert worden sei, argumentierte der Tagesanzeiger.

Noch nie zuvor war also eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt worden. Entsprechend unklar war daher, wie es nun weitergehen würde: Würde der Bundesrat dem Parlament eine neue Botschaft zur Initiative vorlegen, da auch die Entscheidungen des Bundesrates und des Parlaments auf falschen Zahlen beruht hatten, oder würde lediglich die Volksabstimmung wiederholt? Entscheiden über das Vorgehen wollte der Bundesrat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung. Relevant war dieser Entscheid insbesondere auch für die CVP. Diese erklärte zwar offiziell ihre Freude über den Sieg vor Gericht, die Medien erachteten ihre Situation aber als kritisch. So sei die Initiative vor der Abstimmung stark kritisiert worden, weil sie eine Definition der Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» beinhaltete und damit Homosexuellen die Heirat verunmöglichte. Müsste die Vorlage Volk und Ständen nun mit demselben Abstimmungstext erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, müsse sich die CVP fragen, ob sie diesen Text noch immer verteidigen wolle, zumal heute gemäss Studien eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle gutheisse. Kathrin Bertschy (glp, BE) ging noch einen Schritt weiter und kritisierte nicht nur die konservative Ehedefinition, sondern auch das für Frauen diskriminierende Steuermodell, das mit der Initiative vorgeschlagen werde. Dieses verunmögliche zudem zukünftig die Individualbesteuerung. Als möglichen Ausweg nannte unter anderem CVP-Ständerat Konrad Graber (cvp, LU) die Vorlage des Bundesrates für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, welche die WAK-SR nach Einreichung der Abstimmungsbeschwerden sistiert hatte, bis der Bundesrat sein weiteres Vorgehen bezüglich der Initiative bekannt gab. Würde dieses Bundesratsgeschäft der CVP-Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, könne die Partei ihre Initiative zurückziehen, ohne das Gesicht zu verlieren, urteilte die NZZ. Zwar wurde auch dem in dieser Vorlage enthaltenen Steuersystem viel Kritik entgegengebracht; es würde jedoch die Individualbesteuerung zukünftig nicht verunmöglichen.

Im Juni 2019 entschied der Bundesrat schliesslich, die Initiative zuerst noch einmal dem Parlament zur Behandlung vorzulegen und ihm damit erneut eine Möglichkeit für einen indirekten Gegenvorschlag zu geben. Die CVP erhielt bis zum 27. Mai 2020 Zeit, die Initiative zurückzuziehen; falls nicht, würde anschliessend erneut darüber abgestimmt.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Im April publizierte Preisüberwacher Meierhans eine Studie zu den Tarifen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Er untersuchte darin die Preise für Kindertagesstätten in den kantonalen Hauptorten. Obwohl die Ergebnisse nicht repräsentativ waren, zeigte die Studie erhebliche Preisunterschiede zwischen den Kantonen. Während man für die Betreuung eines Kindes in Bellinzona etwas über 40 Franken pro Tag aufwenden muss, sind es im Kanton Schwyz mehr als drei Mal so viel. Die grossen Preisunterschiede führte eine andere Studie, erstellt durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), zu einem grossen Teil auf die unterschiedlichen kommunalen und kantonalen Regulierungen und Vorschriften zurück.

Studie zu den Tarifen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung

Wie eine Studie des Bundesamts für Statistik zeigte, ging die Zahl der Adoptionen in der Schweiz in den letzten drei Jahrzehnten markant zurück. Während 1980 noch rund 1 600 Kinder pro Jahr adoptiert wurden, sank die Zahl bis 2009 auf gut 500 Fälle jährlich. Ebenfalls veränderte sich die dominierende Beziehungsstruktur zwischen den Adoptierenden und den Adoptierten; während früher die Adoptionen innerhalb der Familie überwiegten, werden heute meist Adoptionen ausserhalb der Familie verzeichnet. Zurückgeführt wird der Rückgang an Adoptionen auf das veränderte gesellschaftliche Umfeld wie auch auf die strengeren gesetzlichen Auflagen.

Zahl der Adoptionen in der Schweiz in den letzten drei Jahrzehnten markant zurück

2007 stieg die Bevölkerungszahl der Schweiz um 1,1% auf 7'592'400 Personen (nicht enthalten sind darin internationale Funktionäre, Ausländer mit einem Aufenthaltsstatus von weniger als einem Jahr und Asylsuchende mit laufendem Verfahren). Dies bedeutet die grösste Zunahme seit Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Über 80% des Wachstums waren erneut auf die Immigration zurück zu führen, 20% gingen auf das Konto eines Geburtenüberschusses. Die „Überalterung“ der Bevölkerung prägte sich weiter aus: Die Personen über 65 Jahre stellten 16,4% der Gesamtbevölkerung (gegenüber 15,4% im Jahr 2000), die Jugendlichen unter 20 Jahren noch 21,5% (2000: 23,1%). Neben dem Rückgang der Geburtenrate und der höheren Lebenserwartung ist dafür wesentlich der Übergang ins Rentenalter der „Baby-Boom“-Generation verantwortlich. Sieben Kantone (FR +2,2%, ZH +1,8%, ZG +1,75%, SZ +1,6%, VS +1,5%, VD +1,5% und TI +1,2%) registrierten eine Bevölkerungszunahme über dem Landesmittel; einzig im Kanton Uri ging die Bevölkerung zurück (um -0,1%). Während des Berichtsjahres wurden 40'100 Ehen geschlossen und 19'700 Scheidungen ausgesprochen. Zudem wurden rund 2'000 registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingegangen, in 70% der Fälle von Männern.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Reicht nach einer Scheidung oder Trennung das Einkommen nicht für zwei Haushalte, sind doppelt so viele Frauen von Armut betroffen wie Männer. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) legte dazu eine Studie vor und forderte Massnahmen für eine geschlechtergerechte Aufteilung der wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Grund für das hohe Armutsrisiko geschiedener Frauen ist unter anderem die gängige Rechtspraxis, wonach der unterhaltspflichtigen Person – aufgrund der traditionellen Rollenverteilung nach wie vor meist der Mann – nicht ins Existenzminimum eingegriffen wird. Um die festgestellten Benachteiligungen und Rechtsungleichheiten zu beseitigen, empfiehlt die EKF eine Reihe von Massnahmen, unter anderem ein nationales Rahmengesetz für die Sozialhilfe.

Studie zeigt ein hohes Armutsrisiko für geschiedene Frauen

Eine vom Seco präsentierte, hauptsächlich von der Wirtschaft getragene Studie bei zwanzig Firmen kam zum Schluss, dass sich eine familienorientierte Unternehmenspolitik sowohl für die Volkswirtschaft als Ganzes als auch für den einzelnen Betrieb auszahle. Gemäss Bundesrat Deiss verursache das Fehlen von Massnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie etwa die Unterstützung bei der Kinderbetreuung, die Freistellung von Müttern, Job-Sharing, Teilzeitarbeit oder Telearbeitsplätze, der Gesamtgesellschaft Kosten.

familienorientierte Unternehmenspolitik

Eine vom Nationalfonds unterstützte Studie befasste sich mit dem Thema der Gerechtigkeit in der Familienpolitik der Schweiz. Die Autoren kamen zu einem ernüchternden Fazit. Zwar werden Familien – verstanden als Haushalte mit Kindern – unter dem Strich jährlich mit 6,9 Mia Fr. gefördert. Dazu tragen Kinderzulagen, Kinderfreibeträge bei den Steuern, zusätzliche Familienleistungen (wie sie 12 Kantone kennen) oder auch die Subventionen für Kinderkrippen oder Krankenversicherungsprämien bei. Hinzu kommen rund 700 Mio Fr. Sozialhilfe. Dass diese in vielen Familien zum Zug kommen muss, ist für die Autoren ein Zeichen, dass die Transferzahlungen ungenügend sind. Sie wiesen auf die geradezu grotesken kantonalen Unterschiede hin und berechneten, welche Transfers nach Steuern eine einkommensschwache Familie erhält. Am meisten ist es im Tessin mit 6900 Fr., am wenigsten im Kanton Jura mit 790 Fr.; im schweizerischen Durchschnitt sind es 2350 Fr. pro Jahr. Gerade bedürftige Familie erhalten besonders geringe Transfers, da ein Drittel auf die Steuerabzüge entfällt, von denen sie kaum profitieren können.

Transferzahlungen ungenügend

Das revidierte Scheidungsrecht erreicht die gleichstellungspolitischen Ziele und insbesondere den Vorsorgeausgleich kaum. Zu diesem Befund kam eine Untersuchung des Schweizerischen Nationalfonds. Gemäss Gesetz müssen Mann und Frau bei einer Scheidung ihre zweite Säule hälftig miteinander teilen. Dazu komme es aber in den wenigsten Fällen, schrieben die beiden Autorinnen der Studie. Nur bei jeder zweiten Scheidung würden die Vorsorgeguthaben überhaupt aufgeteilt; eine hälftige Teilung finde jedoch nur in knapp 10% dieser Fälle statt, wobei in erster Linie die Männer profitierten. Sehr viele Frauen verzichten offenbar von sich aus auf die Teilung. Befragungen von Richtern und Anwälten zeigten, dass das Gesetz nicht als zwingende Vorschrift interpretiert wird, sondern als im Rahmen der Scheidungskonvention verhandelbar.

Vorsorgeausgleich

Gemäss einer ersten Teilauswertung der Volkszählung 2000 haben sich die Familienformen vor allem durch die Zunahme der Singles und der Paare ohne Kinder sowie der Einelternhaushalte weiterhin gewandelt, jedoch weniger schnell als im Jahrzehnt davor. Die Haushalte mit Paaren ohne Kinder nahmen zwischen 1990 und 2000 erneut um 12,5% zu; allerdings war ihr Wachstum zwischen 1980 und 1990 mit 28,9% wesentlich ausgeprägter gewesen. Dem stand die Abnahme der Haushalte eines Elternpaares mit einem oder mehreren Kindern gegenüber. Hatte dieser Haushalttyp zwischen 1980 und 1990 noch eine geringe Zunahme um 0,9% verzeichnet, ging er zwischen 1990 und 2000 um 2,3% zurück. Unter anderem aufgrund der steigenden Scheidungsziffern nahm seit 1990 die Zahl der Einelternhaushalte um 11,2% zu. Auch hier ging die Entwicklung im Vergleich zum vorangegangenen Dezennium (+16,6%) in die gleiche Richtung, jedoch verlangsamt. Die Konkubinatspaare mit einem oder mehreren Kindern nahmen ebenfalls weiter zu (+28,6%), jedoch deutlich weniger als zwischen 1980 und 1990 (+151%). Vier Fünftel der 1,45 Mio in einem Privathaushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren wohnen in einem Haushalt, der von einem verheirateten Paar geführt wird. Zusammen mit einem alleinstehenden Elternteil leben 13% und zusammen mit einem Paar ohne Trauschein 3% der Kinder. 22% der Kinder sind Einzelkinder, 78% leben mit Geschwistern zusammen, 31% sogar mit zwei oder mehr.

Familienformen weiterhin gewandelt weniger schnell

Nach den von der Städteinitiatve „Ja zur sozialen Sicherung“ vorgestellten Daten ging die Zahl der Sozialhilfebezüger 2001 leicht zurück, am stärksten in Basel (-15,8%), Schaffhausen (-7,7%) und Bern (-7,2%), während sie in Sankt Gallen und Winterthur praktisch stabil blieb. Im Durchschnitt erhielten 5% der Einwohner der grossen Schweizer Städte Sozialhilfe. Einmal mehr zeigte sich, dass Kinder das Armutsrisiko enorm beeinflussen: 22,4% aller unterstützter Haushalte waren Einelternfamilien, weitere 13% Familien mit mehreren Kindern. Jedes zehnte Kind lebte in einer Familie, die als arm bezeichnet werden muss. Die Städteinitiative verlangte deshalb erneut rasche Massnahmen zu Gunsten der Familien: Ausdehnung des EL-Systems auf Familien, substantielle Erhöhung der Kinderzulagen, Ausbau der ausserhäuslichen Kinderbetreuung und verstärkte Integration der Jugendlichen aus finanzschwachen Familien in den Arbeitsmarkt.

Sozialhilfebezüger

Gemäss einer vom BFS in Auftrag gegebenen breit angelegten Studie waren 1999 7,5% der Erwerbstätigen sogenannte Working Poor, erreichten also mit ihrer Arbeit lediglich einen Lohn unterhalb der Armutsgrenze. Betroffen waren auch die im gleichen Haushalt wohnenden Familienangehörigen, gesamthaft rund 535 000 Personen, davon mehr als zwei Fünftel Kinder. Der konjunkturelle Einbruch während der neunziger Jahre verschärfte das Problem: Die Working Poor-Quote stieg 1996 sprunghaft von 4,9% auf 7,3% an, um auf diesem Niveau zu verharren. Ob jemand zum Working Poor wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gemäss der Studie wird das Risiko durch die Stellung auf dem Arbeitsmarkt ebenso geprägt wie durch die Familienstruktur. Besonders gefährdet sind Ausländer, schlecht Ausgebildete, Selbständigerwerbende in Kleinstbetrieben, Beschäftigte in Tieflohnbranchen sowie Teilzeitangestellte. Stark betroffen sind Alleinerziehende und Grossfamilien. Die Armutsgrenze wurde nach den Richtlinien der SKOS definiert (Einkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – von weniger als 2100 Fr. pro Monat für einen Einpersonenhaushalt, von weniger als 4000 Fr. für eine vierköpfige Familie). Die Analyse wurde von den jüngsten Zahlen der Städteinitiative „Ja zur sozialen Sicherung“ bestätigt. (Für Massnahmen zugunsten von Familien siehe hier, hier, hier, hier und hier)

7,5% Working Poor Stellung auf dem Arbeitsmarkt Familienstruktur

Die Förderung der familienexternen Kinderbetreuung scheint umso sinnvoller zu sein, als daraus ein eindeutiger volkswirtschaftlicher Gewinn entsteht. Eine im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich erstellte Studie rechnete vor, dass für jeden Franken, der in Kindertagesstätten investiert wird, der vierfache Betrag an die Gesellschaft zurückfliesst. Die Untersuchung wies nach, dass Eltern, deren Kinder in Tagesstrukturen betreut werden, ihre Erwerbszeit wöchentlich zwischen sieben und 17 Stunden erhöhen können. Das führt zu einem Mehreinkommen von jährlich rund 44 Mio Fr. mit dem entsprechenden Steuerfluss. Zusätzlich leisten Eltern und Arbeitgeber höhere Beiträge von rund 10 Mio Fr. pro Jahr an die AHV und die berufliche Vorsorge. Die Steuerzahlenden profitieren davon, dass durch die berufliche Integration der Eltern die Kosten bei der Sozialhilfe gesenkt werden. Ein gutes Betreuungsangebot macht Gemeinden als Wohnort gerade für gut ausgebildete Eltern attraktiver und zieht zudem Firmen an, die immer wieder die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften als einen der wichtigsten Standortfaktoren bezeichnen.

familienexternen Kinderbetreuung volkswirtschaftlicher Gewinn

Eine vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in Auftrag gegebene Studie berechnete erstmals die indirekten Kinderkosten einer Familie (Lohnausfall des betreuenden Elternteils resp. hypothetische finanzielle Entschädigung für Haus- und Familienarbeit). Bei einem mittleren Erwerbseinkommen ergaben die Berechnungen einen Lohnausfall von rund 480 000 Fr. oder 25% des Familieneinkommens. Zusammen mit den direkten Ausgaben von rund 340 000 Fr. belaufen sich die geschätzten Kosten auf über 800 000 Fr. Bei zwei Kindern kam die Studie auf indirekte Kosten von 35% des Familieneinkommens und Gesamtkosten von knapp 1,2 Mio Fr. Rund ein Sechstel der Kosten werden den Eltern laut BSV über Familienzulagen und Steuerabzüge zurückerstattet.

Studie indirekten Kinderkosten

Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 1997 des Bundesamtes für Statistik (BFS) versuchte herauszufinden, wer wo welche unbezahlte Arbeit leistet. Dabei bestätigte sich die Annahme, dass die Paare in der Schweiz die Haushaltsarbeit nach wie vor sehr einseitig verteilen, und zwar zu Lasten der Frauen. Gemäss der Befragung liegt in 90% der Haushalte mit Kindern die Verantwortung für die Hausarbeit bei der Frau, in 1% beim Mann; in 7% der Haushalte teilen sich Mann und Frau die Aufgabe, und in 2% liegt sie bei anderen Personen. In Paarhaushalten ohne Kinder bestreiten Mann und Frau immerhin in 18% die Haushaltsarbeiten gemeinsam. In 76% dieser Haushalte liegt die Zuständigkeit dafür aber nach wie vor bei der Frau und bloss in 3% beim Mann. Laut BFS hängt das auch damit zusammen, dass bei den Paarhaushalten ohne Kinder die ältere Generation relativ stark vertreten ist.

Verantwortung für die Hausarbeit bei der Frau

Eine weitere Statistik des BFS, welche auf der Volkszählung von 1990 beruht, zeigte, dass sich zwischen 1960 und 1990 die Zahl der Einpersonenhaushalte mehr als vervierfacht hat. Lebte 1960 eine von 25 Personen allein (224'000 Einzelhaushalte), so war es 1990 bereits jede siebente (920'000). Überdurchschnittlich nahm in diesem Zeitraum die Anzahl der getrennt lebenden Ehepartner und der Geschiedenen in Einpersonen-Haushalten zu. Rund ein Fünftel – und damit die zahlenmässig stärkste Gruppe – bildeten 1990 aber die älteren verwitweten Frauen. Nahezu die Hälfte der alleinlebenden Personen war 1990 ledig, etwas mehr als ein Viertel verwitwet, ein Siebentel geschieden. Auch in dieser Statistik zeigte sich, dass einerseits junge Menschen unter 22 Jahren wieder vermehrt bei den Eltern wohnen und andererseits die Zahl der Konkubinatspaare in den letzten Jahren stark zugenommen hat.

zwischen 1960 und 1990 die Zahl der Einpersonenhaushalte mehr als vervierfacht


Im Rahmen eines Projektes der Uno-Wirtschaftskommission befragte das Bundesamt für Statistik (BFS) zwischen Oktober 1994 und Mai 1995 rund 6000 Personen in der ganzen Schweiz zu ihrer familiären Situation. Die im Februar des Berichtsjahres vorgestellten Ergebnisse zeigten, dass sich die Familie im Laufe der letzten Jahrzehnte stark gewandelt hat. Verglichen mit der Generation der Jahrgänge 1945 bis 1949 verlassen die Frauen und Männer mit Jahrgang 1970 bis 1974 ihr Elternhaus relativ spät, was in Zusammenhang mit dem schwieriger gewordenen Berufseinstieg gestellt wurde. Während in der älteren Generation noch rund zwei Drittel der Paare ihr Zusammenleben mit der Ehe begannen, sind es bei den jüngeren nur mehr gerade ein Drittel. Oft wird deren Konkubinat erst dann durch Heirat beendet, wenn ein Kind erwünscht oder sogar schon unterwegs ist.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Heirat und die Geburt des ersten Kindes immer mehr in spätere Lebensabschnitte verschoben. Bei den Frauen stieg das Durchschnittsalter bei der ersten Heirat zwischen 1970 und 1994 von 24,2 auf 27,8 Jahre, bei den Männern von 26,5 auf 30,1 Jahre. Der Anteil der Frauen, die ihr erstes Kind vor 30 Jahren bekommen, ist inzwischen auf 57% gesunken. Auch der Rückgang der Kinderzahl hält weiterhin an. Die 20- bis 34jährigen wünschten sich zwar nach wie vor zwei oder drei Kinder. Statistisch gesehen werden die 1960 geborenen Frauen im Mittel aber nur 1,75 Kinder zur Welt bringen. Dieses Auseinanderklaffen zwischen Kinderwunsch und effektiver Kinderzahl erklärten sich die Autoren der Studie vor allem damit, dass die Frauen heute zwischen Beruf und Familie hin und hergerissen sind. Obgleich die Institution der Ehe nach wie vor hohe Wertschätzung geniesst - nur gerade 10% bezeichneten sie als veraltet - vermag sie doch immer weniger ein stabiles Familienleben zu garantieren. Die Scheidungsrate tendierte 1994 bereits gegen 40%.

Rückgang der Kinderzahl Institution der Ehe nach wie vor hohe Wertschätzung Scheidungsrate gegen 40%

Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 35 ("Frauen in Recht und Gesellschaft") durchgeführte empirische Studie kam zum Schluss, dass die Frauen nach einer Scheidung materiell überwiegend schlechter dastehen als ihre Ex-Gatten. Das trifft ganz besonders auf jene Frauen zu, die während der Ehe nicht oder nur geringfügig erwerbstätig waren. Die Studie stellte fest, dass die finanziellen Auswirkungen und die jeweilige Belastung der Frau oder des Mannes stark mit der Einstellung der einzelnen Gerichte zur Gleichstellungsfrage zusammenhängen.

Frauen nach einer Scheidung materiell überwiegend schlechter dastehen

Die Analyse der Daten der Volkszählung 1990 ergab, dass das Modell der traditionellen Kleinfamilie in der Schweiz nach wie vor stark verbreitet ist. Fast 60% der Bevölkerung lebten am Stichdatum in einem Familienhaushalt mit Kindern. Davon waren nur 5,5% Einelternhaushalte und 1,4% Konkubinatspaare. Allerdings hat der Anteil der Ehepaarhaushalte mit Kindern seit 1980 leicht abgenommen. Wenn in diesem Zeitraum nicht die Zahl der ausländischen Familien mit Kindern zugelegt hätte, wäre der Rückgang noch deutlicher ausgefallen. Alternative Lebensformen (Konkubinat, Singles oder Wohngemeinschaften) haben sich vor allem unter den 20- bis 30jährigen ausgebreitet. Die mittleren Jahre verbringen rund zwei Drittel in der Kleinfamilie, nach dem 45. Altersjahr werden die Lebensformen wieder vielfältiger. Nach wie vor ziehen sich die meisten Mütter nach der Geburt eines Kindes aus dem Erwerbsleben zurück. Wenn die Kinder etwas grösser sind, arbeiten die Mütter aber vermehrt ausser Haus. Bei den Frauen mit minderjährigen Kindern stieg ihr Anteil zwischen 1980 und 1990 von 36 auf 48%. Überdurchschnittlich erwerbstätig sind Mütter mit geringer und solche mit überdurchschnittlicher Berufsbildung.

traditionellen Kleinfamilie stark verbreitet

Im Rahmen einer Univox-Erhebung sprach sich knapp die Hälfte der Befragten dafür aus, dass die Kinderkosten stärker durch die Allgemeinheit getragen werden sollten. Annährend 80% waren der Ansicht, die Kinderzulagen sollten auf eidgenössischer Ebene vereinheitlicht werden. Über die Höhe gingen die Meinungen zwar auseinander, doch war eine deutliche Mehrheit (64%) für Beträge, die zum Teil massiv über den heutigen Kinderzulagen liegen. Für einen Ausbau der familienexternen Kinderbetreuung sprachen sich 57% der Befragten aus. Die stärkste Befürwortung kam von jenen Untergruppen, die selber den grössten Nutzen aus einer entsprechenden Infrastruktur ziehen, nämlich den jüngeren Frauen und den Personen mit hohem Bildungsstand.

Im Rahmen einer Univox-Erhebung sprach sich knapp die Hälfte der Befragten dafür aus, dass die Kinderkosten stärker durch die Allgemeinheit getragen werden sollten