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Die Nachbefragung zur eidgenössischen Abstimmung über einen Vaterschaftsurlaub ergab, dass der Stimmentscheid stark von parteipolitischen Präferenzen geprägt war. So befürworteten beinahe neun von zehn Sympathisantinnen und Sympathisanten linker Parteien die Vorlage (SP: 85%; Grüne: 88%). In zwei gleich grosse Lager gespalten zeigte sich die Anhängerschaft der FDP (49% Ja), bei der CVP legten etwas mehr als die Hälfte der Sympathisierenden ein Ja ein (57%). Die Anhängerschaft der SVP verwarf den Vaterschaftsurlaub hingegen deutlich mit einem Nein-Anteil von 78 Prozent (22% Ja). Die von der Vorlage potentiell besonders betroffene Gruppe – Männer zwischen 18 und 39 Jahren – befürwortete einen Vaterschaftsurlaub mit einer Dreiviertelmehrheit (77%). Grundsätzlich stiess die Vorlage aber bei Frauen in den meisten Altersgruppen auf grösseres Gehör als bei den Männern. Als Motive stand für die Ja-Stimmenden häufig die Intensivierung der Beziehung zwischen Vater und Kind im Vordergrund (31% Erstnennungen). Jede fünfte befürwortende Person erachtete einen Vaterschaftsurlaub in erster Linie als selbstverständlich oder überfällig und ebenso häufig war das erstgenannte Argument für die Befürwortenden die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Für vier von zehn Nein-Stimmenden stand das Kosten-Argument für ihren Stimmentscheid im Vordergrund (40% Erstnennungen). Jede vierte Person der Gegnerschaft stellte primär den Nutzen des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs in Frage und 15 Prozent der Nein-Stimmenden gaben als Erstes an, dass sich der Staat nicht in Familienangelegenheiten einmischen soll.

Contre-projet indirect à l'initiative pour un congé de paternité (18.441)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Vaterschafts- oder Elternurlaub

In Erfüllung des bundesrätlichen Auftrags im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2020 an das BAK, welcher eine Überarbeitung und Weiterentwicklung der statistischen Grundlagen im Kulturbereich vorsah, veröffentlichte das BFS im Oktober 2020 erstmalig die Kulturwirtschaftsstatistik. Wie das BAK in der Medienmitteilung festhielt, sei diese Statistik «ein wichtiges Instrument für die Planung der öffentlichen Kulturförderung, indem sie die grossen Unterschiede in den Herausforderungen der verschiedenen Sektoren aufzeigt». Dies sei insbesondere in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie und ihren starken Auswirkungen auf den Kultursektor von grosser Bedeutung. Ausserdem helfe die Statistik dabei, das in der Kulturbotschaft 2021-24 festgelegte Ziel einer angemessenen Verteilung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Kultur zu erreichen.
Aufbauend auf verschiedenen bereits bestehenden Statistiken, wurden zwei Bereiche für die Analyse unterschieden: zum einen die Kulturbetriebe und die damit verbundenen Arbeitsstellen, zum anderen die Kulturschaffenden im breiteren Sinne – also alle hauptberuflich im Kultursektor tätigen Personen, auch jene, welche innerhalb des Sektors keinen kulturellen Beruf ausüben wie etwa ein Buchhalter oder eine Buchhalterin in einem Theater, oder jene, die einen kulturellen Beruf verfolgen, jedoch nicht im Kultursektor tätig sind wie zum Beispiel ein Grafiker oder eine Grafikerin in einer Bank.
Demnach gab es im Jahr 2018 63'639 Kulturunternehmen mit 66'122 Arbeitsstätten, was einem Anteil von ca. 10.5 Prozent der gesamten Schweizer Unternehmen und Arbeitsstätten entsprach. Seit 2011 sei die Zahl der Kulturunternehmen somit um 13,0 Prozentpunkte gewachsen, was im Vergleich mit den Unternehmen in der Gesamtwirtschaft (+7,4%) einem bemerkenswerten Anstieg entsprach. Beschäftigte in Kulturbetrieben gab es 234'494, womit Kulturunternehmen im Durchschnitt deutlich weniger Angestellte aufwiesen als Unternehmen in der Gesamtwirtschaft. Im Vergleich zu 2011 entspricht dies lediglich einer Zunahme von 2,1 Prozentpunkten, womit die Kulturbetriebe immer kleiner zu werden scheinen. Mit einer Wertschöpfung von insgesamt CHF 15.2 Mrd. leistete der Kultursektor im Jahr 2018 einen Beitrag von 2.1 Prozent an das Bruttoinlandprodukt, was einer inflationsbedingten jährlichen Abnahme von durchschnittlich 1,3 Prozentpunkten seit 2011 entsprach, währenddem das gesamte BIP der Schweiz um 2 Prozentpunkte wuchs.
Kulturschaffende gab es im Jahr 2019 312'000, was einem Anteil von 6.3 Prozent der Erwerbspersonen in der Schweiz entsprach. Mit einem Anteil von 56 Prozent Kulturschaffender mit tertiärem Bildungsabschluss wies dieser Bereich im Vergleich zu einem Tertiärbildungsanteil von 42 Prozent bei allen Erwerbspersonen einen überdurchschnittlich hohen Bildungsgrad auf. Weiter schien die Branche eher weiblich zu sein, so betrug der Frauenanteil 51 Prozent. Jedoch sei die Ungleichheit bezüglich Lohn und Vorgesetztenfunktion zwischen den Geschlechtern in diesem Sektor etwa gleich hoch wie in der Gesamtwirtschaft. So hätten bei den Männern 36 Prozent eine Direktions- oder Kaderfunktion und verdienten im Schnitt CHF 7'356, während es bei den Frauen lediglich 24 Prozent und ein Durchschnittslohn von CHF 6'088 waren.

Kulturwirtschaftsstatistik 2019

Les multi-actifs, personnes cumulant plusieurs emplois, représentent 8.7% de la population active en 2017 contre une part de 4% en 1991, d'après les chiffres de l'OFS. C'est le double de la moyenne européenne. Un quart d'entre-eux exercent déjà une activité à temps plein. Plusieurs causes peuvent expliquer cette croissance, dont notamment la précarisation du marché du travail et la croissance du travail à temps partiel. Selon les statistiques 2018 sur le potentiel de forces travail, 830'000 personnes souhaiteraient travailler davantage, dont 231'000 chômeurs, 356'000 personnes en sous-emploi et 240'000 actifs à la recherche d'un emploi mais pas disponible dans les deux semaines. Les statistiques révèlent également que les femmes sont davantage touchées que les hommes.

Statistiques sur le cumul des emplois et la préconisation du marché du travail

Im Februar 2018 publizierte das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie zu Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt. Auch wenn sich die Studie hauptsächlich den Gründen für die Erwerbsunterbrüche vor der Niederkunft widmete, liess sie auch Rückschlüsse auf mögliche Ursachen von Erwerbsunterbrüchen nach der Geburt zu. So folgerte die Studie etwa, dass «aus Sicht der Mütter [...] der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt zu kurz [ist]; der Wiedereinstieg [...] oft nicht reibungslos [gelingt] und nicht selten [...] eine Kündigung befürchtet werden [muss]». Die Studie zeigte unter anderem unterschiedliche Gründe auf, weswegen für ungefähr 15 Prozent (n=515) der befragten Frauen zum Befragungszeitpunkt noch nicht feststand, ob überhaupt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Erwerbsarbeit wieder aufnehmen. Ein gutes Drittel dieser Frauen (36%) gab an, bis auf weiteres nicht mehr arbeiten zu wollen. Etwas mehr als jede fünfte der zum gegebenen Zeitpunkt nicht erwerbstätigen Frauen (22%) hätte sich eine Weiterbeschäftigung zu reduziertem Pensum gewünscht, was aber nicht möglich war. Ein weiteres Fünftel hatte von sich aus gekündigt (20%). 12 Prozent gaben an, die Erwerbstätigkeit bisher nicht wieder aufgenommen zu haben, weil noch kein passender Betreuungsplatz hatte gefunden werden können, und in 11 Prozent der Fälle hatte der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gekündigt. Hochgerechnet auf alle befragten, vor der Geburt erwerbstätigen Frauen, kam es demzufolge in 3.2 Prozent der Fälle zu Kündigungen durch die Arbeitgebenden.
In Reaktion auf die Studie waren mehrere parlamentarische Vorstösse lanciert worden, die eine Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft (Mo. 19.3058; Mo. 19.3059; Pa.Iv. 19.406) sowie eine verbesserte Informationsgrundlage (Po. 19.4508; Po. 19.4525) verlangten.

Studie in Auftrag des BSV zu Erwerbsunterbrüchen wegen Geburt
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Eine durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) in Auftrag gegebene Studie zeigte für die Schweiz die noch vorhandene, grosse geschlechterspezifische Lohndiskriminierung auf. So würden gemäss der Studie Frauen nach wie vor einen Grossteil der unbezahlten Arbeit leisten und daher geringere Pensen arbeiten. Zudem seien sie viel eher in Tieflohnbranchen beschäftigt. Dies habe zur Folge, dass Frauen im Durchschnitt über 40 Prozent weniger verdienen als Männer.

geschlechterspezifische Lohndiskriminierung

Im April publizierte Preisüberwacher Meierhans eine Studie zu den Tarifen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Er untersuchte darin die Preise für Kindertagesstätten in den kantonalen Hauptorten. Obwohl die Ergebnisse nicht repräsentativ waren, zeigte die Studie erhebliche Preisunterschiede zwischen den Kantonen. Während man für die Betreuung eines Kindes in Bellinzona etwas über 40 Franken pro Tag aufwenden muss, sind es im Kanton Schwyz mehr als drei Mal so viel. Die grossen Preisunterschiede führte eine andere Studie, erstellt durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), zu einem grossen Teil auf die unterschiedlichen kommunalen und kantonalen Regulierungen und Vorschriften zurück.

Studie zu den Tarifen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung

Wie eine Studie des Bundesamts für Statistik zeigte, ging die Zahl der Adoptionen in der Schweiz in den letzten drei Jahrzehnten markant zurück. Während 1980 noch rund 1 600 Kinder pro Jahr adoptiert wurden, sank die Zahl bis 2009 auf gut 500 Fälle jährlich. Ebenfalls veränderte sich die dominierende Beziehungsstruktur zwischen den Adoptierenden und den Adoptierten; während früher die Adoptionen innerhalb der Familie überwiegten, werden heute meist Adoptionen ausserhalb der Familie verzeichnet. Zurückgeführt wird der Rückgang an Adoptionen auf das veränderte gesellschaftliche Umfeld wie auch auf die strengeren gesetzlichen Auflagen.

Zahl der Adoptionen in der Schweiz in den letzten drei Jahrzehnten markant zurück

Eine im Oktober veröffentlichte Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien im Auftrag des Bundesamts für Statistik und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau stellte für die Privatwirtschaft eine Lohndiskriminierung von durchschnittlich 9,4% fest. Dabei variierten die nicht begründbaren Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen je nach Branche erheblich. Überdurchschnittlich waren sie in der Textil- und Lederindustrie (19%) sowie bei Banken und Versicherungen (12,2%). Die tiefsten diskriminierenden Lohnunterschiede gab es im Sozial- und Gesundheitswesen (4,2%) und im Gastgewerbe (4,8%). Am besten abgeschnitten bei der Lohngleichheit haben laut der Analyse die Bundesverwaltung und die Bundesbetriebe. Dort betrug der diskriminierende Lohnunterschied 3,5%. Als diskriminierend gelten Lohnunterschiede, die nicht durch objektive Faktoren wie Ausbildung, berufliche Erfahrung, Anforderungsniveau, hierarchische Position, Region oder Branche erklärbar sind.

Lohndiskriminierung

Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte im Berichtsjahr eine Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und weiteren europäischen Ländern. Laut den publizierten Zahlen besteht in der Schweiz weiterhin in vielen Familien- und Paarhaushalten eine deutliche geschlechtsspezifische Rollenteilung, welche in Haushalten mit kleinen Kindern besonders ausgeprägt ist. In 45% der Familien mit Kindern unter 6 Jahren geht der Mann einer Vollzeit- und die Frau einer Teilzeitbeschäftigung nach. Mit 37% etwas weniger verbreitet ist das Erwerbsmodell, bei dem die Frau überhaupt nicht berufstätig ist. Deutlich seltener sind Haushalte mit Kindern unter 6 Jahren in denen entweder beide Partner Teilzeit arbeiten (10%) oder beide Vollzeit erwerbstätig sind (8%). Rund drei Viertel der nicht erwerbstätigen Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren begründen ihr Fernbleiben vom Arbeitsmarkt mit den Aufgaben im Bereich der Haus- und Familienarbeit.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als Männer. Die Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigen zwar, dass sich die Lohnunterschiede zwischen 1998 und 2006 verkleinert haben, die Diskriminierung besteht aber weiterhin. 2006 waren die Löhne der Frauen in der Privatwirtschaft im Schnitt 24% oder 1747 Fr. tiefer als diejenigen der Männer (1998 waren es 24,8%). 60% dieser Differenz lassen sich durch persönliche Qualifikationen sowie Arbeitsplatz- oder unternehmensspezifische Faktoren begründen, 40% können nicht erklärt werden und gelten damit als diskriminierend.

Lohnunterschiede

Ein Bericht des BFS zur Stellung der Frauen in der Schweiz zeigte, dass die Schweiz eine hohe Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben ausweist. Mit einer Frauenerwerbsquote von 59% im Jahr 2005 verzeichnete sie im Vergleich zu ihren Nachbarländern den höchsten Wert. In Europa lagen die Werte nur für Dänemark, Norwegen und Island noch höher. Bemerkenswert für die Schweiz ist auch die Zunahme der Frauenerwerbsquote: Seit 1990 ist sie um 10 Prozentpunkte gestiegen. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass die hohe Erwerbsbeteiligung der Frauen in der Schweiz mit einem vergleichsweise grossen Anteil (57%) an Teilzeitbeschäftigung einhergeht. Nach den Niederlanden hat die Schweiz den höchsten Anteil von Frauen, die einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Nur 22% der Frauen sind in Kaderfunktion tätig gegenüber 37% der Männer.

Wird die Erwerbsbeteiligung nach Alter untersucht, zeigt sich in der Schweiz bei den Frauen zwischen 30 und 40 Jahren ein vorübergehender Rückgang. Dieses Muster weist darauf hin, dass sich viele Frauen aufgrund familiärer Pflichten während einiger Jahre aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen, um später wieder einzusteigen. Im Vergleich zum Jahr 1990 ist der Knick in der Schweiz schwächer geworden, aber er bleibt dennoch deutlich sichtbar. In den Nachbarländern ist dieses Phänomen auch in Österreich feststellbar, jedoch weniger ausgeprägt. In Deutschland und Frankreich dagegen zeigt sich bei den Frauen während der Familiengründungsphase eine Stagnation, aber kein Rückgang der Erwerbsbeteiligung. Wieder ein anderes Muster weist Italien auf, wo die Erwerbsquote bei den Frauen ab 35 Jahren stetig abnimmt. Diese Unterschiede stehen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren: In vielen europäischen Ländern können Frauen und oft auch Männer längere Mutterschafts- bzw. Elternurlaube beziehen und von besseren Kinderbetreuungsmöglichkeiten profitieren, so dass es für Frauen einfacher ist, durchgehend erwerbstätig zu bleiben.

Bericht über die Stellung der Frauen in der Schweiz

Eine Evaluation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zum 1996 in Kraft getretenen Gleichstellungsgesetz (GIG) ergab, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen in Sachen Gleichstellung noch kaum aktiv geworden sind. Mit finanziellen Anreizen will der Bund dieser Trägheit entgegen wirken. Für das Projekt, das ab 2009 in einer auf acht Jahre befristeten Pilotphase anläuft, wird der Bund im Schnitt 1 Mio Fr. pro Jahr zur Verfügung stellen. Bisher beschränkte sich die Förderung des Bundes auf Gleichstellungsprojekte von nicht gewinnorientierten Organisationen und Institutionen. Ziel der Finanzhilfen ist, dass Frauen auf allen Hierarchiestufen sowie in allen Branchen und Berufen gleichberechtigt Zugang zum Erwerbsleben erhalten. Diskriminierungen am Arbeitsplatz wie Lohnungleichheit, Benachteiligung von Teilzeitarbeit, geringe Aufstiegsmöglichkeiten, Diskriminierung bei Mutterschaft und sexuelle Belästigung sollen abgebaut oder verhindert und die Familienfreundlichkeit von Unternehmen gefördert werden.

Evaluation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann

Gemäss einer Studie des EBG ist jeder zweite Arbeitnehmende in der Schweiz ein potentielles Opfer von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz. In der Mehrzahl sind dies Frauen, die Teilzeit arbeiten, ausländischer Herkunft sind oder erst seit kurzer Zeit im Betrieb arbeiten. Die Belästigungen gehen in erster Linie auf das Konto von Arbeitskollegen, seltener auf jenes von Kunden oder Patienten. Klagen vor Gericht sind in diesem Bereich relativ selten, da die Betroffenen dies einerseits als weitere Demütigung empfinden und andererseits Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben. Bei der Präsentation des Berichts erklärte Bundespräsident Couchepin, dass sexuelle Belästigung neben dem menschenrechtlichen auch einen für die Volkswirtschaft negativen Effekt habe: Sie fördere Demotivation am Arbeitsplatz, Absentismus und führe ganz generell zu einem schlechten Arbeitsklima.

Studie über die Opfer von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz

2007 stieg die Bevölkerungszahl der Schweiz um 1,1% auf 7'592'400 Personen (nicht enthalten sind darin internationale Funktionäre, Ausländer mit einem Aufenthaltsstatus von weniger als einem Jahr und Asylsuchende mit laufendem Verfahren). Dies bedeutet die grösste Zunahme seit Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Über 80% des Wachstums waren erneut auf die Immigration zurück zu führen, 20% gingen auf das Konto eines Geburtenüberschusses. Die „Überalterung“ der Bevölkerung prägte sich weiter aus: Die Personen über 65 Jahre stellten 16,4% der Gesamtbevölkerung (gegenüber 15,4% im Jahr 2000), die Jugendlichen unter 20 Jahren noch 21,5% (2000: 23,1%). Neben dem Rückgang der Geburtenrate und der höheren Lebenserwartung ist dafür wesentlich der Übergang ins Rentenalter der „Baby-Boom“-Generation verantwortlich. Sieben Kantone (FR +2,2%, ZH +1,8%, ZG +1,75%, SZ +1,6%, VS +1,5%, VD +1,5% und TI +1,2%) registrierten eine Bevölkerungszunahme über dem Landesmittel; einzig im Kanton Uri ging die Bevölkerung zurück (um -0,1%). Während des Berichtsjahres wurden 40'100 Ehen geschlossen und 19'700 Scheidungen ausgesprochen. Zudem wurden rund 2'000 registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingegangen, in 70% der Fälle von Männern.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Reicht nach einer Scheidung oder Trennung das Einkommen nicht für zwei Haushalte, sind doppelt so viele Frauen von Armut betroffen wie Männer. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) legte dazu eine Studie vor und forderte Massnahmen für eine geschlechtergerechte Aufteilung der wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Grund für das hohe Armutsrisiko geschiedener Frauen ist unter anderem die gängige Rechtspraxis, wonach der unterhaltspflichtigen Person – aufgrund der traditionellen Rollenverteilung nach wie vor meist der Mann – nicht ins Existenzminimum eingegriffen wird. Um die festgestellten Benachteiligungen und Rechtsungleichheiten zu beseitigen, empfiehlt die EKF eine Reihe von Massnahmen, unter anderem ein nationales Rahmengesetz für die Sozialhilfe.

Studie zeigt ein hohes Armutsrisiko für geschiedene Frauen

Eine vom Seco präsentierte, hauptsächlich von der Wirtschaft getragene Studie bei zwanzig Firmen kam zum Schluss, dass sich eine familienorientierte Unternehmenspolitik sowohl für die Volkswirtschaft als Ganzes als auch für den einzelnen Betrieb auszahle. Gemäss Bundesrat Deiss verursache das Fehlen von Massnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie etwa die Unterstützung bei der Kinderbetreuung, die Freistellung von Müttern, Job-Sharing, Teilzeitarbeit oder Telearbeitsplätze, der Gesamtgesellschaft Kosten.

familienorientierte Unternehmenspolitik

Eine vom Nationalfonds unterstützte Studie befasste sich mit dem Thema der Gerechtigkeit in der Familienpolitik der Schweiz. Die Autoren kamen zu einem ernüchternden Fazit. Zwar werden Familien – verstanden als Haushalte mit Kindern – unter dem Strich jährlich mit 6,9 Mia Fr. gefördert. Dazu tragen Kinderzulagen, Kinderfreibeträge bei den Steuern, zusätzliche Familienleistungen (wie sie 12 Kantone kennen) oder auch die Subventionen für Kinderkrippen oder Krankenversicherungsprämien bei. Hinzu kommen rund 700 Mio Fr. Sozialhilfe. Dass diese in vielen Familien zum Zug kommen muss, ist für die Autoren ein Zeichen, dass die Transferzahlungen ungenügend sind. Sie wiesen auf die geradezu grotesken kantonalen Unterschiede hin und berechneten, welche Transfers nach Steuern eine einkommensschwache Familie erhält. Am meisten ist es im Tessin mit 6900 Fr., am wenigsten im Kanton Jura mit 790 Fr.; im schweizerischen Durchschnitt sind es 2350 Fr. pro Jahr. Gerade bedürftige Familie erhalten besonders geringe Transfers, da ein Drittel auf die Steuerabzüge entfällt, von denen sie kaum profitieren können.

Transferzahlungen ungenügend

Das revidierte Scheidungsrecht erreicht die gleichstellungspolitischen Ziele und insbesondere den Vorsorgeausgleich kaum. Zu diesem Befund kam eine Untersuchung des Schweizerischen Nationalfonds. Gemäss Gesetz müssen Mann und Frau bei einer Scheidung ihre zweite Säule hälftig miteinander teilen. Dazu komme es aber in den wenigsten Fällen, schrieben die beiden Autorinnen der Studie. Nur bei jeder zweiten Scheidung würden die Vorsorgeguthaben überhaupt aufgeteilt; eine hälftige Teilung finde jedoch nur in knapp 10% dieser Fälle statt, wobei in erster Linie die Männer profitierten. Sehr viele Frauen verzichten offenbar von sich aus auf die Teilung. Befragungen von Richtern und Anwälten zeigten, dass das Gesetz nicht als zwingende Vorschrift interpretiert wird, sondern als im Rahmen der Scheidungskonvention verhandelbar.

Vorsorgeausgleich

Gemäss einer ersten Teilauswertung der Volkszählung 2000 haben sich die Familienformen vor allem durch die Zunahme der Singles und der Paare ohne Kinder sowie der Einelternhaushalte weiterhin gewandelt, jedoch weniger schnell als im Jahrzehnt davor. Die Haushalte mit Paaren ohne Kinder nahmen zwischen 1990 und 2000 erneut um 12,5% zu; allerdings war ihr Wachstum zwischen 1980 und 1990 mit 28,9% wesentlich ausgeprägter gewesen. Dem stand die Abnahme der Haushalte eines Elternpaares mit einem oder mehreren Kindern gegenüber. Hatte dieser Haushalttyp zwischen 1980 und 1990 noch eine geringe Zunahme um 0,9% verzeichnet, ging er zwischen 1990 und 2000 um 2,3% zurück. Unter anderem aufgrund der steigenden Scheidungsziffern nahm seit 1990 die Zahl der Einelternhaushalte um 11,2% zu. Auch hier ging die Entwicklung im Vergleich zum vorangegangenen Dezennium (+16,6%) in die gleiche Richtung, jedoch verlangsamt. Die Konkubinatspaare mit einem oder mehreren Kindern nahmen ebenfalls weiter zu (+28,6%), jedoch deutlich weniger als zwischen 1980 und 1990 (+151%). Vier Fünftel der 1,45 Mio in einem Privathaushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren wohnen in einem Haushalt, der von einem verheirateten Paar geführt wird. Zusammen mit einem alleinstehenden Elternteil leben 13% und zusammen mit einem Paar ohne Trauschein 3% der Kinder. 22% der Kinder sind Einzelkinder, 78% leben mit Geschwistern zusammen, 31% sogar mit zwei oder mehr.

Familienformen weiterhin gewandelt weniger schnell

In einer Studie stellte der SGB fest, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) ein gutes Instrument zur Durchsetzung von Gleichstellungsforderungen sind, umso mehr, wenn der Frauenanteil in den Verhandlungsdelegationen möglichst hoch ist. Gleichzeitig wurde ein Handlungsbedarf in allen Branchen und in verschiedenen Bereichen geortet. So sei der Geltungsbereich der meisten GAV auf Vollzeitangestellte beschränkt, was zu einer indirekten Diskriminierung der mehrheitlich weiblichen Teilzeitarbeitskräfte führe. Nur einzelne Unternehmen kennen laut Studie ein Recht auf Teilzeitarbeit, und die familienergänzende Kinderbetreuung sei in den Firmen kaum ein Thema. Die Gewerkschaften stellten fest, dass bei den Löhnen die Erfahrung gezeigt habe, dass das Gleichstellungsgesetz nicht ausreiche, um Diskriminierungen in der Privatwirtschaft zu verhindern. Hier müsse in Zukunft vermehrt zum Mittel der Verbandsbeschwerde gegriffen werden.

Gleichstellungsforderungen

Nach den von der Städteinitiatve „Ja zur sozialen Sicherung“ vorgestellten Daten ging die Zahl der Sozialhilfebezüger 2001 leicht zurück, am stärksten in Basel (-15,8%), Schaffhausen (-7,7%) und Bern (-7,2%), während sie in Sankt Gallen und Winterthur praktisch stabil blieb. Im Durchschnitt erhielten 5% der Einwohner der grossen Schweizer Städte Sozialhilfe. Einmal mehr zeigte sich, dass Kinder das Armutsrisiko enorm beeinflussen: 22,4% aller unterstützter Haushalte waren Einelternfamilien, weitere 13% Familien mit mehreren Kindern. Jedes zehnte Kind lebte in einer Familie, die als arm bezeichnet werden muss. Die Städteinitiative verlangte deshalb erneut rasche Massnahmen zu Gunsten der Familien: Ausdehnung des EL-Systems auf Familien, substantielle Erhöhung der Kinderzulagen, Ausbau der ausserhäuslichen Kinderbetreuung und verstärkte Integration der Jugendlichen aus finanzschwachen Familien in den Arbeitsmarkt.

Sozialhilfebezüger

Obgleich heute in der Schweiz rund 80% der Frauen zwischen 20 und 40 Jahren einer Erwerbsarbeit nachgehen, ist Hausarbeit primär weiblich geblieben. Dies zeigte eine vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Auftrag gegebene Studie über die Verteilung der Haus- und Erwerbsarbeit von Frauen und Männern. Ausgehend von den Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) 2000 zeigte die Untersuchung, dass Frauen durchschnittlich 34 Stunden pro Woche Hausarbeit erledigen, Männer dagegen bloss 18 Stunden. Markante Unterschiede bestehen je nach Haushaltstyp. Am wenigsten ungleich verteilt ist die Hausarbeit unverheirateter Paare ohne Kinder. Am meisten Haus- und Familienarbeit übernehmen dagegen verheirate Frauen mit zwei oder mehr Kindern. Die Männer begnügen sich in diesen Partnerschaften damit, zwei Fünftel der Arbeit zu leisten, welche die Frauen erbringen. Etwas weniger ungleich wird der Zeitaufwand für die Betreuung der Kinder aufgeteilt, wo die Männer zwei Drittel der von den Frauen geleisteten Arbeit übernehmen; die Tendenz ist mit zunehmender Kinderzahl allerdings sinkend. Deutlich am stärksten engagieren sich hier die Väter in unverheirateten Partnerschaften. Da das konservative Rollenverständnis die Chancengleichheit der Geschlechter im Erwerbsleben behindert, rief das EBG in einer Sensibilisierungskampagne, die sich vor allem an jüngere Paare richtete, zu „Fairplay at home“ auf. Für das EBG war allerdings auch klar, dass neben der partnerschaftlichen Aufgabenverteilung zu Hause weitere flankierende Massnahmen nötig sind, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, so die Mutterschaftsversicherung, die Lohngleichheit von Männern und Frauen, ein besseres Angebot an Krippenplätzen sowie die Bereitschaft der Arbeitgeber, geeignete Arbeitszeitmodelle anzubieten.

Verteilung der Haus- und Erwerbsarbeit

Das Institut für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen präsentierte eine Studie, die anhand der Lohnstrukturerhebung des Jahres 1998 einmal mehr geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Entlöhnung von Frauen und Männern nachwies. Gemäss der Untersuchung verdienen Frauen in den Branchen Gesundheitswesen, Gastgewerbe, Banken und Versicherungen für vergleichbare Arbeit rund 20% weniger als gleich qualifizierte Männer. Festgestellt wurde auch, dass bei höherer Qualifikation und in anspruchsvollen Positionen die Lohnungleichheiten zunehmen.

Lohnungleichheiten

Gemäss einer vom BFS in Auftrag gegebenen breit angelegten Studie waren 1999 7,5% der Erwerbstätigen sogenannte Working Poor, erreichten also mit ihrer Arbeit lediglich einen Lohn unterhalb der Armutsgrenze. Betroffen waren auch die im gleichen Haushalt wohnenden Familienangehörigen, gesamthaft rund 535 000 Personen, davon mehr als zwei Fünftel Kinder. Der konjunkturelle Einbruch während der neunziger Jahre verschärfte das Problem: Die Working Poor-Quote stieg 1996 sprunghaft von 4,9% auf 7,3% an, um auf diesem Niveau zu verharren. Ob jemand zum Working Poor wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gemäss der Studie wird das Risiko durch die Stellung auf dem Arbeitsmarkt ebenso geprägt wie durch die Familienstruktur. Besonders gefährdet sind Ausländer, schlecht Ausgebildete, Selbständigerwerbende in Kleinstbetrieben, Beschäftigte in Tieflohnbranchen sowie Teilzeitangestellte. Stark betroffen sind Alleinerziehende und Grossfamilien. Die Armutsgrenze wurde nach den Richtlinien der SKOS definiert (Einkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – von weniger als 2100 Fr. pro Monat für einen Einpersonenhaushalt, von weniger als 4000 Fr. für eine vierköpfige Familie). Die Analyse wurde von den jüngsten Zahlen der Städteinitiative „Ja zur sozialen Sicherung“ bestätigt. (Für Massnahmen zugunsten von Familien siehe hier, hier, hier, hier und hier)

7,5% Working Poor Stellung auf dem Arbeitsmarkt Familienstruktur

In den ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes sitzen neu 33,5% Frauen. Erstmals wurde damit die seit Jahren angestrebte Quote von 30% übertroffen. Nach der einschlägigen Verordnung von 1996 ist darauf zu achten, dass die Geschlechter, Sprachen, Regionen und Altersgruppen in diesen Gremien möglichst ausgewogen vertreten sind.

ausserparlamentarischen Kommissionen