Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Ständerat die1999 von der SHMK eingereichte Volksinitiative „Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter“, die praktisch ein Abtreibungsverbot in der Verfassung verankern will, als den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten völlig zuwiderlaufend oppositionslos ab. Im Nationalrat war das Ergebnis mit 139 zu 7 Stimmen ebenfalls überdeutlich; der Abstimmung gingen allerdings heftige Wortgefechte voraus, in deren Verlauf Frauen und Liberale die Vertreter der Initiative als „Fundamentalisten“ (Aeppli, sp, ZH) oder gar als „Taliban unserer Demokratie“ (Eggly, lp, GE) bezeichneten; die Wortwahl kam nicht von ungefähr, hatte doch der glühendste Vertreter des Begehrens, der Berner EDU-Vertreter Waber, eine Parallele zwischen den Ereignissen des 11. September und der Fristenlösung gezogen.
Volksinitiative für den Schutz des ungeborenen Lebens- Schlagworte
- Datum
- 14. Dezember 2001
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Geschäftsnr.
- 00.089
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 2001, S. 273 ff. und 1045; AB NR, 2001, S. 1601 ff. und 2011.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 01.05.2017
Aktualisiert am 01.05.2017