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Im Mai 2019 reichte Luzi Stamm (svp, AG) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er Gelder von fix montierten Verkehrsüberwachungsgeräten der AHV zukommen lassen wollte. Dadurch würden sich die Instanzen, welche die Radargeräte platzierten, zukünftig von den Geldempfängern unterscheiden, wodurch sichergestellt werden könne, dass die Überwachungsgeräte der Sicherheit im Strassenverkehr und nicht der Aufbesserung der Gemeinde- oder Kantonskasse dienten. Nach Stamms Ausscheiden aus dem Nationalrat bei den eidgenössischen Wahlen 2019 wurde die Initiative abgeschrieben.

Gelder von fix montierten Verkehrsüberwachungsgeräten in die AHV-Kasse

Neben den in den letzten Jahren virulenter werdenden Diskussionen über E-Voting gingen andere Möglichkeiten der Digitalisierung (direkt-)demokratischer Prozesse etwas unter. Dabei hatte der Bundesrat bereits 2009 beschlossen, neben dem elektronischen Wählen und Abstimmen auch die Möglichkeit der digitalen Unterschriftensammlung vorantreiben zu wollen. Das sogenannte E-Collecting wurde damals als dritte Phase des Projektes «Vote électronique» angekündigt, die in Angriff genommen werde, wenn E-Voting umgesetzt sei.
Seit damals hat sich in der Tat einiges getan. So kamen verschiedentlich innert kürzester Zeit via Facebook zahlreiche Unterschriften zusammen, etwa für eine Petition zur Senkung der Billag-Gebühren oder für eine (gescheiterte) Volksinitiative für Tempo 140 auf Autobahnen. Das Scheitern der Letzteren zeigte freilich, dass ein Like auf Facebook nicht automatisch eine Unterschrift unter ein Initiativbegehren bedeutet. Gültig ist eine Unterschrift nämlich bisher nur in ihrer analogen Form und nur, wenn Name und Vorname handschriftlich angebracht wurden. Online verbreitete Unterschriftenbögen müssen also ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und an die Initianten gesandt werden.

Die eigentliche Idee von E-Collecting würde hingegen eine elektronische Unterschrift erlauben. Der bundesrätliche Plan ist, dass alle kantonalen und kommunalen Stimmregister harmonisiert werden und jede Bürgerin und jeder Bürger eine eindeutige Online-Identität erhält, auf deren Grundlage sie auch Initiativen unterschreiben könnten.
Diese Idee weckte Ängste und Hoffnungen, die in den Medien reflektiert wurden. Insbesondere wurde befürchtet, dass das Unterzeichnen von Anliegen viel einfacher werde, was zu einer Flut von Initiativen führen würde. Die Möglichkeit für digitales Unterschreiben – so wurde gemutmasst – werde die Erhöhung der Unterschriftenhürden oder neue Institutionen wie etwa die Volksmotion nach sich ziehen. Mit Letzterer würde eine bestimmte Zahl von Unterschriften das Parlament dazu zwingen, ein Volksanliegen wie eine parlamentarische Motion zu behandeln. Befürchtet wurde zudem, dass Parteien überflüssig würden, wenn kleine Gruppen mittels sozialer Medien rasch und effektiv mobilisieren und Unterschriften sammeln könnten.
Es gab allerdings auch zahlreiche Befürworterinnen und Befürworter des digitalen Unterzeichnens von Volksbegehren, die die Bedenken dämpfen wollten. Die Zahl an Initiativen würde sich auch mit Online-Unterschriften selber regulieren, da auch hier an der Urne nur Projekte angenommen würden, die auch wirklich Mehrheiten finden würden. Zudem gehe das Sammeln auf der Strasse häufig mit unreflektiertem Unterschreiben einher. Bei E-Collecting gäbe es hingegen zahlreiche Möglichkeiten, sich vor einer Unterschrift zu informieren. Es müsse sich erst weisen, ob Online-Sammlungen einfacher seien als etwa Massenversände, bei denen beispielsweise grosse Parteien oder Organisationen ihren Mitgliedern per Post Unterschriftenbögen zusenden. Dort sei der Rücklauf jeweils nicht sehr hoch und es zeige sich immer wieder, dass ein Gespräch besser funktioniere als eine anonyme Abfertigung im Massenversand. Nicht zuletzt könne Digitalisierung aber die Teilhabe am politischen Prozess verstärken und Parteien würden die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich zu nutzen lernen.

2016 startete mit «WeCollect» eine Plattform, die sich das vermeintlich einfachere digitale Prozedere zunutze machte. Wer ein Anliegen unterstützen will, trägt sich online ein und erhält eine Mail mit einem Antwortbogen als PDF, der bereits vorfrankiert ist. Dieser muss ausgedruckt, unterschrieben und per Post zurückgesendet werden. Daniel Graf, der Betreiber der Plattform, kündigte an, mit der Plattform parteipolitisch neutral sein zu wollen. Komitees könnten sich bewerben und die Community werde dann entscheiden, ob ein Anliegen unterstützt werde. Diese Community bestehe aus «linksliberalen und weltoffenen» Personen, die sich für die Plattform registrierten und ihrerseits dann ein Potenzial für Unterschriften bildeten; innerhalb von rund zwei Jahren gehörten bereits 50'000 Personen dazu. Innert wenigen Tagen und relativ billig könnten auf WeCollect die nötigen Unterschriften zusammenkommen, betonte Graf. Würden bei herkömmlichen Unterschriftensammlungen die Kosten pro Unterschrift auf zwei bis drei Franken geschätzt, könne bei WeCollect mit weniger als CHF 1 pro Unterschrift gerechnet werden. Dies sei auch deshalb möglich, weil neben der Unterschrift auf seiner Plattform auch gespendet werden könne, so Graf. Damit könnten der Einrichtungsaufwand auf seiner Plattform und eventuell gar die Portokosten finanziert werden. Die ersten Anliegen, für die der Service von WeCollect in Anspruch genommen wurden, waren die Transparenzinitiative der SP und die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub.
Die Plattform wurde allerdings auch kritisiert. Dass Graf alleine entscheide, wer seine Dienste nutzen dürfe, sei problematisch. Nachdem die CVP mit ihrer Gesundheitskosten-Initiative und ein rechtes Komitee mit dem Begehren «Zuerst Arbeit für Inländer» bei Graf abgeblitzt waren, wurden bürgerliche Stimmen laut, die eine problematische Machtballung ausmachten. Neben der ideologischen Ausrichtung wurden zudem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes laut.

E-Collecting
Dossier: Vote électronique

Ende Dezember 2018 unterzeichneten Bundesrätin Leuthard und Vertreterinnen und Vertreter der Auto-, Elektrizitäts- und Immobilienbranche, der Verkehrsverbände und von Bund, Kantonen und Gemeinden die «Roadmap Elektromobilität 2022». Diese zielt auf eine Erhöhung des Anteils der Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen von Personenwagen auf 15 Prozent bis 2022. Die Roadmap enthält dazu konkrete Massnahmen in den Bereichen Marktentwicklung, Ladeinfrastruktur und Rahmenbedingungen, etwa die Schaffung von Lademöglichkeiten in Gebäuden, den Aufbau eines nationalen Schnellladenetzes und die gezielte Ausbildung von Fachpersonal. Die Roadmap steht gemäss Wortlaut weiteren Akteuren offen und weitere Massnahmen könnten jederzeit integriert werden. Die Öffentlichkeit solle regelmässig über den Stand der Umsetzung informiert werden.

Roadmap Elektromobilität 2022

En s'appuyant sur des rapports relatifs à l'établissement de bases juridiques pour la Distributed Ledger Technologie (DLT) et la blockchain, et au risque de blanchiment d'argent et du financement du terrorisme via des cryptoactifs, le Conseil fédéral a estimé qu'il n'était pas nécessaire d'établir une Lex Blockchain spécifique. Au contraire, il estime que les nouvelles technologies doivent être intégrées dans la législation actuelle. Néanmoins, il considère que des adaptations ponctuelles doivent être établies, notamment dans le droit sur les marchés financiers, le droit bancaire et le droit de l'insolvabilité.

Lex Blockchain
Dossier: FinTech
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

La numérisation se dessine comme un moteur incontournable de l’innovation. Dans cette optique, le développement à long-terme de la distributed ledger technology (DLT) et de la blockchain s’impose dans le secteur de la finance et dans l’économie suisse de manière générale. Le rapport bases juridiques pour la DLT et la blockchain en Suisse définit les conditions-cadres nécessaires à un développement optimal, durable et éthique de ces technologies. En se basant sur ce rapport, le Conseil fédéral estime que plusieurs adaptations ponctuelles du droit sont indispensables. Premièrement, en ce qui concerne le droit civil, aucune adaptation n’est nécessaire pour les jetons cryptographiques (tokens), comme le bitcoin, qui représentent des actifs immatériels. Par contre, il est indispensable d’adapter le droit des papiers-valeurs afin de prendre en considération les jetons qui représentent des droits matériels. Deuxièmement, la prise en compte des cryptoactifs lors d’une faillite doit être envisagé dans le droit de l’insolvabilité. Troisièmement, le Conseil fédéral estime que le droit des marchés financiers est déjà adapté à ces nouvelles technologies. Des modifications globales ne sont donc pas nécessaires. Quatrièmement, le risque d’utilisation frauduleuse des cryptoactifs existe. Néanmoins, le Groupe interdépartemental de coordination sur la lutte contre le blanchiment d’argent et le financement du terrorisme (GCBF) estime que la loi sur le blanchiment d’argent (LBA) englobe les activités liées aux cryptomonnaies.

Pour une place financière compétitive dans le domaine des nouvelles technologies financières
Dossier: FinTech
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

Pascal Bruderer Wyss (ps, AG) demande un rapport au Conseil fédéral en vue d'améliorer la protection sociale des indépendants travaillant à la tâche et d'analyser comment les entreprises plateformes pourraient y contribuer. Les indépendants ou les personnes employées à temps partiel, effectuant des courtes missions proposées par ces entreprises en plein essor, sont de moins en moins protégés contre les risques sociaux. Pour y remédier, le Conseil fédéral propose d'accepter le postulat. Le Conseil des Etats suit cette proposition.

Améliorer la protection sociale des indépendants travaillant à la tâche (Po.18.3936)

Im Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht über die Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen in Erfüllung des Postulats Schwaab (sp, VD). Der Bundesrat verwies darin eingangs auf den Bericht zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigung und das Arbeitseinkommen, gemäss dem keine Anzeichen für einen sinkenden Anteil der Arbeit am Volkseinkommen oder für einen markanten Anstieg der Einkommensungleichheit festgestellt werden konnten. Zudem seien die Einkommen in jüngster Zeit tendenziell angestiegen. Eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Kapital- und Arbeitseinkommen sei jedoch nicht auszuschliessen. Dies hätte zwar keinen signifikanten Einfluss auf die Steuereinnahmen, da Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen ähnlich besteuert würden, die Sozialversicherungseinnahmen würde es jedoch reduzieren. Unklar sei, ob und wie stark dies durch eine Zunahme der Produktivität und des Gesamteinkommens abgeschwächt oder gar kompensiert würde. Gerade solche Produktivitätsgewinne könnten jedoch durch eine Robotersteuer oder durch eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage für die Arbeitgeberbeiträge gebremst werden, da diese die Investitionen in die produktivsten Technologien bremsen würden. Daher seien Mehrwertsteuererhöhung oder eine Besteuerung des Konsums oder des Arbeits- und Kapitaleinkommens zu bevorzugen, erklärte der Bundesrat im Bericht.

Roboterisierung in der Wirtschaft (Po. 17.3045)

Étant donné que la Suisse est fortement imbriquée, géographiquement et économiquement, dans l’espace européen, la création d’un Marché unique numérique (MUN) de l’Union européenne (UE) a des répercussions sur les entreprises et consommateurs helvétiques. Le postulat Vonlanthen (pdc, FR) demandait une étude de ces conséquences.
Le rapport sur le postulat indique que le MUN est une construction hétéroclite. Ainsi, il estime pertinent d’étudier individuellement chaque mesure prise dans le cadre du MUN afin d’en évaluer les conséquences sur l’économie suisse. Mais surtout, étant donné que le processus MUN est encore en cours, le rapport estime que les travaux de l’administration fédérale, et notamment du groupe de coordination interne lié à l’UE, permet d’anticiper et de prendre les mesures nécessaires lors d’une nouvelle mesure liée au MUN.

Création du marché unique numérique européen. Conséquences pour la Suisse (Po. 16.3080)
Dossier: Digitaler Freihandel

Die Digitalisierung des Dienstbüchleins war auch im Ständerat unbestritten: Nachdem die Motion Doblers (fdp, SG) bereits in der Volkskammer angenommen worden war, stimmten auch die Ständerätinnen und Ständeräte auf einstimmigen Antrag ihrer Kommission dem Vorstoss zu. Ihr Sprecher Dittli (fdp, UR) fasste sich kurz und wies darauf hin, dass nicht nur Bundesrat und Nationalrat bereits positiv gestimmt gewesen seien, sondern das Anliegen auch im Einklang mit der Informatikstrategie des Bundes 2016-2019 stehe.

Digitalisierung des Dienstbüchleins

Das Büro-NR hiess die vom Büro-SR angebrachte Modifizierung der Motion Frehner (svp, BS) für einen digitalen Ratsbetriebs mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung gut und empfahl entsprechend die Annahme des veränderten Vorstosses. Die von der Motion verlangte Umsetzungsfrist sei in der Tat nicht realistisch und der lange Weg zum papierlosen Ratsbetrieb müsse besser schrittweise gegangen werden. Der Auftrag an die Verwaltungsdelegation sei deshalb zielführend.
Dies sah eine Minderheit des Büros allerdings anders: Wie Thomas Aeschi (svp, ZG) für ebendiese Minderheit im Rat argumentierte, sei das Problem, dass die Verwaltungsdelegation immer mehr Kompetenzen erhalte. Dies sei auch deshalb stossend, weil nicht immer alle Fraktionen in diesem Gremium vertreten seien. Die Parlamentarische Informatik-Testgruppe (PIT) würde sich hier besser eignen. Damit aber nicht der Eindruck entstehe, er sei gegen den papierlosen Ratsbetrieb, ziehe er den Minderheitsantrag zurück. Der Sprecher des Büros, Balthasar Glättli (gp, ZH), wies darauf hin, dass die Verwaltungsdelegation wohl auch die PIT beiziehen werde. Mit der Annahme der Motion könne die Digitalisierung des Ratsbetriebs vorangetrieben werden. Dies sah auch die Ratsmehrheit so, die die modifizierte Motion mit 130 zu 44 Stimmen bei 6 Enthaltungen annahm. 43 der ablehnenden Stimmen stammten aus der SVP-Fraktion, begleitet von Albert Vitali (fdp, LU) von der FDP-Fraktion.

Digitaler Ratsbetrieb

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 konkretisiert die Bestimmungen von Art. 78 BV, welcher besagt, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die öffentlichen Interessen hinsichtlich Landschaften, Ortsbildern, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmälern zu berücksichtigen hat. Art. 5 NHG verpflichtet den Bundesrat, ein Inventar von Objekten von nationaler Bedeutung zu erstellen, wobei er hierzu vorgängig die Kantone anzuhören hat. Gestützt auf ebendiesen Artikel hatte der Bundesrat, in Ergänzung des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS), am 9. September 1981 das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit der zugehörigen Verordnung erlassen. Dieses führt und dokumentiert die wertvollsten und bedeutendsten Siedlungen der Schweiz, hat hierbei aber weder einen Schutz- noch einen Planungsanspruch, sondern dient lediglich als Konsultationsinstrument im jeweiligen Planungsprozess. Zugleich bildet es aber als nationales Fachinventar den einzigen schweizweit vereinheitlichten Normenkatalog zur qualitativen Beurteilung von Ortsbildern und dient somit als wichtige Grundlage für die Siedlungsentwicklung.
Aktuell führt das ISOS 1274 Objekte über alle Kantone, die nach der ISOS-Methode inventarisiert wurden und als analoge bzw. digitale Ortsbildaufnahmen verfügbar sind. Gerade die Erweiterung im digitalen Bereich hatte dazu geführt, dass die ISOS-Methode einer eingehenden Prüfung, Überarbeitung und Anpassung unterzogen wurde, da mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Geoinformationen (GeoIG) das Bundesinventar künftig als Geodatensatz im Geoportal des Bundes zugänglich gemacht werden sollte. Dies bedurfte einer Überführung des für eine analoge Darstellung konzipierten Instrumentes in eine digitale Form. Zugleich sah sich das BAK aus Gründen der Rechtssicherheit verpflichtet, sicherzustellen, dass die alte und neue Methode auf den gleichen Grundsätzen und -regeln beruhen.
Ende November 2018 schickte nun das BAK die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) in die Vernehmlassung, da mit einem 2015 in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten die Notwendigkeit einer Revision, unter Berücksichtigung der mit dem Bundesgerichtsentscheid Rüti (ZH) vom 1. April 2009 wachsenden Bedeutung des ISOS, immer deutlicher wurde. Die VISOS soll in der Folge – unter dem Aspekt des Legalitätsprinzips – an ihre beiden Schwesterverordnungen angeglichen werden und neu die massgebenden Grundsätze der aufzunehmenden ISOS-Objekte sowie die entsprechenden methodischen Prinzipien regeln. Des Weiteren soll mit den angestrebten Erneuerungen unter anderem auch die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden erhöht werden. Die Vernehmlassung ist vom 30. November 2018 bis zum 15. März 2019 angesetzt.

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)

Nachdem die KVF-NR der parlamentarisschen Initiative Rutz (svp, ZH) «Den Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen nicht verunmöglichen» 2017 Folge gegeben, sich die KVF-SR im Januar 2018 jedoch gegen Folge geben ausgesprochen hatte, nahm der Nationalrat im November 2018 das Geschäft auf. Die KVF-SR hatte ihre ablehnende Haltung damit begründet, dass die Erfüllung der parlamentarischen Initiative ein zu grosser Eingriff in die Kantons- und Gemeindeautonomie darstellen würde. Die KVF-NR konterte, es brauche eine Netzhierarchie: Es nütze nichts, wenn der Bund für die Engpassbeseitigung Milliarden ausgebe und dann die Städte wegen des Lärmschutzes den Verkehr auf Hauptverkehrsachsen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen bremse. Daher müsse von oben vorgegeben werden, dass der Grundsatz der Geschwindigkeit von 50 km/h innerorts explizit nicht wegen Lärmschutzgründen aufgehoben werden dürfe. Der Nationalrat folgte dieser Begründung mit 105 gegen 78 Stimmen (1 Enthaltung).

Den Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen nicht verunmöglichen

Auch im Ständerat war das Anliegen von Motionär Nantermod (fdp, VS) nicht umstritten: Diskussionslos nahm die kleine Kammer in der Wintersession 2018 die Motion an, welche die Zulassung von Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen beabsichtigte.

Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zulassen

Im November 2018 nahm die kleine Kammer als Zweitrat die Debatte zur Revision des Fernmeldegesetzes auf. Mit einem relativ knappen Entscheid (22 zu 19 Stimmen bei zwei Enthaltungen) schloss sich der Ständerat bei der Entbündelung der letzten Meile dem Nationalrat an: Der Zugang zu den Glasfaseranschlüssen soll nicht für alle Anbieter geöffnet werden. Wie schon im Nationalrat beriefen sich die die Marktöffnung befürwortenden Stimmen auf den gesunden Wettbewerb, während die ablehnenden Stimmen mit dem Schutz von Investitionen und Service public argumentierten.
Bezüglich der Netzneutralität sprach sich der Ständerat für einen Kompromiss aus. Im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Netzneutralität garantieren wollte, sah der Ständerat Ausnahmen vor: Telekomanbieter sollen ihre Angebote bei Spezialdiensten flexibel gestalten dürfen (etwa bei der Sprachtelefonie oder bestimmten Fernsehdiensten). Eine Differenz zum Nationalrat, der in dieser Frage dem Bundesrat gefolgt war, schuf der Ständerat bezüglich zusätzlicher Anschlüsse. Bundesrat und Nationalrat wollten, dass Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer weitere Anschlüsse dulden müssen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten für den Anschluss übernehmen. Der Ständerat beschloss hingegen, dass Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer diese Anschlüsse dann akzeptieren müssen, wenn Mieterinnen und Mieter diese verlangen und die Kosten tragen. Bezüglich verbotener pornografischer Inhalte ging der Ständerat weiter als Bundesrat und Nationalrat: So sollten Fernmeldedienstanbieterinnen solche Inhalte nicht nur unterdrücken (Bundesrat) beziehungsweise auf Hinweis der Polizei löschen (Nationalrat), sondern bei Verdachtsfällen dem Bundesamt für Polizei Meldung erstatten müssen. Beim Roaming folgte der Ständerat wie schon der Nationalrat der Regierung.
In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 33 zu 7 Stimmen an.

Revision des Fernmeldegesetzes (BRG 17.058)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Notrufe

Etant donné le développement rapide des systèmes de paiement par smartphone et les données acquises à travers ces systèmes, le paiement par smartphone occupe une place stratégique pour la place financière helvétique. Or, alors que Apple Pay et Samsung Pay offrent des solutions aux clients, la Commission de la concurrence (Comco) soupçonne plusieurs établissements financiers de privilégier la solution de paiement offerte par l’application Twint. Des perquisitions ont été menées et une enquête est ouverte. Si les soupçons se confirment, il s’agirait d’une entrave à la concurrence qui viserait à maintenir stratégiquement un système de paiement par smartphone helvétique aux dépens de systèmes de paiements étrangers.

Paiement par smartphone TWINT

Um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und damit letztlich eine einfachere und kostengünstigere Verwaltungsarbeit erreichen zu können, sollen Behörden systematisch die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen. Der Bundesrat schickte eine entsprechende Änderung des AHVG Anfang November 2018 in die Vernehmlassung. Im Gegensatz zu den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sollen aber Institutionen ohne Behördencharakter, die mit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betraut sind, die AHV-Nummer weiterhin nur mit spezialgesetzlicher Ermächtigung verwenden dürfen. Es soll dem Gesetzgeber zudem möglich sein, für bestimmte Verwendungszwecke sektorielle Personenidentifikatoren vorzuschreiben.
Mit der AHV-Nummer reiche ein einziges Merkmal, um eine Person zu identifizieren, was nicht nur die Datenbearbeitung vereinfache, sondern auch Verwechslungen vorbeuge, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Für den Datenschutz und die Informationssicherheit sehe der Vorentwurf wirksame Massnahmen vor; zusätzlich zu den üblichen Sicherheitsmassnahmen bei Informatiksystemen des Bundes müsse einerseits der Zugang zu den Datenbanken optimal gesichert werden, andererseits werde das Unterlassen oder die unsorgfältige oder nicht fachgerechte Ausführung von Sicherheitsmassnahmen unter Strafe gestellt. Ausserdem würden die gesetzlichen Bestimmungen zur Verknüpfung verschiedener Datenbanken nicht geändert; die Verwaltung verknüpfe also nicht mehr Daten der Bürgerinnen und Bürger als bisher. Die breitere Verwendung der AHV-Nummer gehe nicht einmal mit einem erhöhten Anreiz zu häufigerem illegalem Verknüpfen verschiedener Datenbanken einher, da bereits mit den bisher erfassten Identitätsmerkmalen in 99.98 Prozent der Fälle eine erfolgreiche Verknüpfung erreicht werden könnte, wie das BSV in einem Hintergrunddokument zum Datenschutz erläuterte. Die Vernehmlassung läuft bis am 22. Februar 2019.

Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden (BRG 19.057)
Dossier: Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden

Im November 2018 diskutierte die Verkehrskommission des Nationalrates über die Standesinitiative des Kantons Tessin «Sicherere Strassen jetzt!» und gab der Initiative mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Dem Anliegen, Lastwagen, welche nicht über die Sicherheitssysteme gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge verfügen, das Befahren von Tunnels und Pässen zu verbieten, gaben damit beide Kommissionen Folge. Jene Kommission, welche vom Ratsbüro die Umsetzung zugewiesen erhält, hat zwei Jahre Zeit, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

Sicherere Strassen jetzt! (Kt. Iv. 17.304)

Le rapport Pollution sonore en Suisse expose les résultats du monitoring national sonBase pour l'année 2015. Avec cette contribution, l'OFEV concrétise le troisième axe stratégique, intitulé «monitoring de la pollution sonore et information du public», du plan national pour diminuer les nuisances sonores. Elle permet d'établir le nombre de personnes, de logements et de bâtiments importunés par du bruit nuisible ou incommodant issu du trafic routier, ferroviaire et aérien. Une personne sur sept fait les frais d'immissions sonores supérieures aux valeurs limites légales pendant la journée, et une sur huit durant la nuit. Le trafic routier est la principale source de bruit dans les centres urbains et les périphéries, où vit la quasi totalité de la population affectée par le bruit de trafic. Pour remédier à la pollution phonique, le rapport prône la prise de mesures supplémentaires.

Plan national de mesures pour diminuer les nuisances sonores

Une déclaration tripartite sur le futur du travail et du partenariat social à l'ère de la numérisation de l'économie a été signée par le conseiller fédéral Johann Schneider-Ammann et les représentants de l'Union patronale suisse, de l'Union suisse des arts et métiers, de l'Union syndicale suisse et de Travail.Suisse. Les différents acteurs s'engagent à assurer la compétitivité de la place économique helvétique en adaptant les conditions sociales et de travail pour défendre et créer des emplois décents et hautement qualifiés. Ils misent également sur la formation et le perfectionnement professionnels, ainsi que sur les conventions collectives de travail pour répondre aux défis découlant de la numérisation de l'économie.

Partenariat social à l'ère de la numérisation de l'économie
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2018 am Eintreten auf das Informationssicherheitsgesetz (ISG) festgehalten hatte, beriet die SiK-NR die Vorlage im Oktober desselben Jahres zum zweiten Mal. Diesmal trat sie zwar mit 17 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung darauf ein, beschloss dann aber mit 17 zu 9 Stimmen die Sistierung des Geschäftes. Unterdessen soll das VBS bis im Juni 2019 Verbesserungsvorschläge für das Gesetzgebungsprojekt ausarbeiten. Neben der inhaltlichen Abstimmung des ISG auf die NCS und der Berücksichtigung eines zukünftigen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit verlangte die Kommission eine klare Ausweisung und Limitierung sowie die departementsübergreifende Kompensation der Umsetzungskosten. Weiter muss das VBS aufzeigen, welche Kosten im Bereich der Betriebssicherheitsverfahren auf die öffentlichen und privaten Unternehmen in der Schweiz zukommen bzw. wie eine Belastung der Unternehmen durch das neue Gesetz vermieden werden kann. Generell erwartet die Kommission einen konkreteren, einfacheren und strafferen Gesetzesentwurf.

Informationssicherheitsgesetz (BRG 17.028)

Im September 2017 hatte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes an das Parlament gerichtet. In der Botschaft galten die folgenden vorgeschlagenen Änderungen als wichtigste Punkte der Revision: Die allgemeine Meldepflicht von Fernmeldeanbietern soll abgeschafft und durch eine Registrierung für jene Anbieter, die vom BAKOM verwaltete konzessionspflichtige Funkfrequenzen nutzen, ersetzt werden. Die bisher nur für Kupferleitungen («Doppelader-Metallleitungen») geltende Pflicht für marktbeherrschende Anbieter, einen vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gewähren, soll auf sämtliche leitungsgebundenen Anschlüsse (also auch auf das Glasfasernetz) ausgeweitet werden. Zur Förderung eines echten Wettbewerbs soll der Bundesrat einen technologieneutralen (möglicherweise virtuellen) Zugang zum Teilnehmeranschluss vorsehen können. Vorgesehen ist in der Botschaft weiter, dass alle Fernmeldeanbieter das Recht haben, Zugang zum Gebäudeführungspunkt und zu gebäudeinternen Anlagen zu erhalten. Im Bereich des Roamings soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, den Wettbewerb zu fördern und unverhältnismässig hohe Kundentarife zu verhindern. Den Fernmeldeanbieterinnen werden Transparenzpflichten bezüglich der Bearbeitung der übermittelten Informationen auferlegt (Stichwort Netzneutralität). Weitere Punkte zur Verbesserung des Konsumentenschutzes sind strengere Massnahmen gegen unerwünschte Werbung (Stichwort Telefonterror) sowie ein erhöhter Kinder- und Jugendschutz. Ein eigentlicher Paradigmenwechsel soll bei der Nutzung von Funkfrequenzen vollzogen werden: Gilt bisher in der Regel die Konzessionspflicht, so soll das Frequenzspektrum neu im Grundsatz frei genutzt werden können. Neu soll zudem der Handel mit Frequenzen erlaubt und die Kooperation von Konzessionären bei Infrastruktur- und Frequenznutzung ermöglicht werden. Die Vorlage enthält weiter Änderungen in den Bestimmungen zu Notruf, Informations- und Infrastruktursicherheit. Die umfassende Überprüfung der Bestimmungen über die Grundversorgung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig von der vorliegenden Revision erfolgen.
Der Beratung des Geschäfts im Parlament waren umfangreiche Kommissionsarbeiten der KVF beider Kammern vorausgegangen. Im Herbst 2017 führte die KVF-NR Anhörungen mit Fernmeldeanbieterinnen, Verbänden und Kommissionen durch. Dabei seien vor allem der Netzzugang, die Netzneutralität und das Roaming von Interesse gewesen. Im Februar 2018 beschloss die KVF-NR mit 18 zu 6 Stimmen, ihrem Rat das Eintreten zu beantragen.
Die Vorlage wurde für Ende September 2018 im Nationalrat traktandiert. Der Erstrat debattierte zwei Tage und schuf einige Differenzen zum Bundesrat. So strich die grosse Kammer mit dem entbündelten Zugang zum Glasfasernetz einen Kernartikel aus der Vorlage, verwendete den Begriff «Massenwerbung» (der Bundesrat hatte in der Botschaft den Begriff «unlautere Werbung» gebraucht) und folgte auch bezüglich der Netzneutralität nicht dem Bundesrat: Statt einer Transparenzpflicht, wie sie der Bundesrat den Telekommunikationsanbietern auferlegen wollte, nahm der Nationalrat eine Verpflichtung zur Netzneutralität in die Vorlage auf. Während der Bundesrat die Fernmeldedienstanbieterinnen dazu verpflichten wollte, Kinderpornografie und andere verbotene pornografische Inhalte auf Hinweis der Polizei zu unterdrücken, beschloss der Nationalrat, solche Inhalte seien zu löschen. Bezüglich Roaming folgte die grosse Kammer dem Bundesrat und stimmte jenen Artikeln zu, die den Bundesrat zur Bekämpfung von unverhältnismässig hohen Endkundentarifen ermächtigen. Der Nationalrat nahm in die Vorlage auf, dass Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Vorlage mit 192 zu 1 Stimme an (bei einer Enthaltung).

Revision des Fernmeldegesetzes (BRG 17.058)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Notrufe

Mit einer im Frühling 2018 eingereichten Motion wollte Nationalrat Bourgeois (fdp, FR) eine Anpassung des zulässigen Gesamtgewichts bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie erreichen, so dass das zusätzliche Gewicht elektrischer Batterien kompensiert werde. Nur so könne die klimafreundliche Elektrifizierung der Fahrzeuge voranschreiten. Der Bundesrat empfahl die Annahme der Motion und der Nationalrat folgte dieser Empfehlung Ende September 2018 stillschweigend.

Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien (Mo. 18.3420)

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wollte Jürg Grossen (glp, BE) mit einer Motion fördern, indem die Leistungserbringenden den Krankenversicherern zukünftig sämtliche Rechnungen elektronisch liefern sollten. Bisher erhielten die Versicherer noch immer 30 Prozent der Rechnungen auf Papier, was Administrativkosten in Millionenhöhe verursache und die Rechnungskontrolle erschwere, erklärte Grossen. Eine elektronische Übermittlung solle auch im Tiers garant möglich sein, indem die Leistunsgerbringenden den Versicherten und den Versicherern eine elektronische Kopie der Rechnung schicken, welche die Versicherten aber erst freigegeben müssten, bevor sie die Krankenversicherer bearbeiten können.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme und erklärte wie bei den Motionen Buffat (svp, VD; Mo. 18.3513) und Brand (svp, GR; Mo. 17.4270), dass er nicht nur gescannte Versionen der Rechnung, sondern zusätzlich auch deren Übertragung durch eine strukturierte Plattform befürworte. Die elektronische Übermittlungspflicht dürfe aber nicht auf die Versicherten ausgedehnt werden. Diskussionslos und stillschweigend nahm der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 2018 an.

Digitalisierung auch im Gesundheitswesen. Sämtliche Rechnungen sollen elektronisch zu den Krankenversicherern (Mo. 18.3664)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Stillschweigend nahm der Nationalrat in der Herbstession 2018 ein vom Bundesrat zur Annahme beantragtes Postulat von Marcel Dobler (fdp, SG) an, mit dem dieser die standardmässige Einführung einer E-Signatur für verwaltungsinterne Dokumente fordert. Der St. Galler Freisinnige hatte bereits eine Motion mit der gleichen Stossrichtung eingereicht (Mo. 18.3008), bei welcher der Bundesrat in seiner Antwort zwar seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hatte, die Möglichkeiten prozessgesteuerter Dokumentation zu nutzen, es hierfür vorgängig aber noch vertiefter Abklärungen bedürfe. Aus diesem Grund hatte Dobler seine Motion zurückgezogen und ein Postulat eingereicht. In seiner Begründung betonte er, dass die E-Signatur die Kosteneffizienz der Bundesverwaltung steigere.

E-Signatur für verwaltungsinterne Dokumente (Po. 18.3502)

Die Motion Regazzi (cvp, TI) betreffend Garantiegewicht und Anhängelast von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen «rennt also eigentlich offene Türen ein», hielt Ständerat Janiak (sp, BL) im September 2018 im Plenum für die KVF-SR fest, nachdem er erklärt hatte, dass die entsprechend geänderte Verordnung bereits per 1. Januar 2019 in Kraft treten solle. Bundesrätin Leuthard bestätigte dies und berief sich auf die Vernehmlassung zur Verordnungsanpassung, wo keine Einwände vorgebracht worden seien. Nach diesen Ausführungen nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Abbau von technischen Handelshemmnissen bei der Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts und der Anhängelast von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen