In der Sommersession 2022 stimmten die beiden Räte der Abschreibung der Motion Buttet (cvp, VS) zur Vorbildrolle des Bundes bei der Elektromobilität zu. Der Bundesrat hatte im Juli 2019 ein Klimapaket für die Bundesverwaltung beschlossen, in dessen Rahmen das VBS beauftragt worden war, die Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen so zu ändern, dass bis Ende 2022 mindestens 20 Prozent der Neubeschaffungen elektrisch betrieben werden. Das VBS hat diese Weisungen nochmals revidiert und auf den 1.1.2021 in Kraft gesetzt. Durch die revidierte Anordnung wurde der Grundsatz festgelegt, dass nur noch rein elektrisch betriebene Personenwagen zu beschaffen seien.
Der Bund als Vorbild bei der Elektromobilität (Mo. 16.3063)