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Le Conseil national et le Conseil des Etats ont adopté le classement de la motion sur la reconnaissance des fiduciaires italiennes en tant qu'agents de change dans le cadre de l'examen de la loi sur les droits de timbre (LT).

Motion zur Anerkennung italienischer Treuhandgesellschaften (Fiduciarie statiche) als Börsenagenten (Mo. 13.4253)
Dossier: Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten

A la suite de la période de crise économique et financière qui a secoué le paysage de l'économie et de la finance, la Confédération avait institué un groupe d'experts en charge d'analyser les marchés financiers d'un point de vue stratégique. Ce groupe d'experts a émis, en 2014, des recommandations vis-à-vis de la protection des déposants. Le Département fédéral des finances (DFF), en collaboration avec le Secrétariat d'Etat aux questions financières (SFI), l'Autorité de surveillance des marchés financiers (FINMA) et la Banque nationale suisse (BNS), a examiné les propositions relatives au système de protection des déposants. Au final, trois mesures principales ont été retenues: le raccourcissement du délai de remboursement des dépôts garantis en cas de faillite bancaire, le renforcement du financement de la garantie des dépôts et le relèvement de la limite supérieure du montant total des dépôts de garantie. Le DFF est désormais chargé de rédiger un projet de consultation qui souligne les modifications législatives qui découlent de ces mesures. Ce projet devra ensuite être soumis aux chambres.

Renforcer le système de protection des déposants (2017)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

La chambre des cantons a adopté le classement du postulat suite au rapport "Too big to fail" (TBTF).

Massnahmen im Bereich Trennbankensystem (Po. 14.3002)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im Jahr 2013 hatte der Bundesrat die Europaratskonvention zur Steueramtshilfe unterzeichnet. Die Konvention definierte drei Arten des steuerlichen Informationsaustausches: Beim Austausch um Ersuchen handelte es sich um den seit 2009 gültigen OECD-Standard. Der spontane Austausch wurde neu geschaffen und zeichnete sich dadurch aus, dass ein Vertragsstaat einem anderen Steuerinformationen zukommen lässt, sobald er davon ausgehen kann, damit im Interesse des Staates, an den die Informationen übermittelt werden, zu handeln. Drittens war auch der automatische Informationsaustausch (AIA) vorgesehen, wobei für die Einführung desselben eine über die Konvention herausgehende Vereinbarung notwendig war. Eine solche Vereinbarung war von den Vertragsstaaten in Form des Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA) auch getroffen worden.
Damit die Vereinbarung auch ratifiziert werden konnte, war eine Änderung des Steueramtshilfegesetzes notwendig. Dabei lag der Schwerpunkt auf der rechtlichen Einbettung des spontanen Informationsaustausches. Da der Vertrag das Prinzip der Reziprozität vorsah, würde die Schweiz sowohl Daten ausliefern als auch vom Ausland erhalten.
Die Debatte im als Erstrat fungierenden Nationalrat machte deutlich, dass sich die SVP am Sachverhalt der Reziprozität störte: Ein Minderheitsantrag Matter verlangte, dass vom Ausland an die Schweiz gelieferte Daten nur im Verdachtsfall genutzt und darauf basierende weitergehende Abklärungen vorgenommen werden durften. Damit sollte, wie Nationalrat Aeschi (svp, ZG) ausführte, der "unbescholtene Bürger" vor dem "Überwachungsstaat" geschützt werden. Die Gegner dieses Antrags argumentierten, dass es jeglicher Logik widerspreche, automatisch erhaltenen Informationen nicht durch ein Gesuch weiter nachgehen zu dürfen. Obwohl die Volkspartei geschlossen, die FDP mehrheitlich und auch eine Minderheit der CVP das Begehren unterstützten, wurde es mit 92 zu 80 Stimmen abgewiesen. Auch in der Gesamtabstimmung unterlag die SVP: Der Nationalrat stimmte der Änderung des Steueramtshilfegesetzes mit 119 zu 51 Stimmen zu.
Im Ständerat war das Geschäft deutlich weniger umstritten als im Nationalrat. Die kleine Kammer nahm jedoch gegenüber der nationalrätlichen Fassung eine kleine Präzisierung vor, mit der "der Schutz nicht betroffener Personen konkretisiert und ausgeweitet" werden sollte, wie Kommissionssprecher Zanetti (sp, SO) erläuterte. Aufgrund dieses Abänderungsvorschlags gelangte das Geschäft ein weiteres Mal in den Nationalrat, der die ständerätliche Version mit 125 zu 53 Stimmen guthiess. In der Schlussabstimmung fand die Vorlage in beiden Ratskammern schliesslich eine komfortable Mehrheit: Der Nationalrat stimmte mit 122 zu 68, der Ständerat mit 38 zu 5 Stimmen zu.

Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Das 2013 überwiesene Postulat Aeschi (svp, ZG), das einen Bericht bezüglich Wahrung des grenzüberschreitenden Marktzugangs im Angesicht der sich damals abzeichnenden EU-Regulierungen im Börsenbereich gefordert hatte, war am Jahresende 2014 im EFD hängig.

Lösungsstrategien bezüglich Marktzugang im Börsenbereich (Po. 12.3099)

Konträr zur internationalen Entwicklung in Richtung automatischen Informationsaustauschs (siehe oben, MCAA) und entgegen der Tendenz zur Aufweichung des Bankgeheimnisses auch im Inland (siehe oben, Revision des Steuerstrafrechts) kam am 23.10.14 die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ mit 117‘596 gültigen Unterschriften zustande. Das Begehren forderte den Schutz der finanziellen Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und gab vor, unter welchen Umständen ein Finanzintermediär Daten an Behörden weitergeben durfte. Nach Vorstellung der Initianten (unter ihnen die SVP, die FDP und die CVP) sollte dies nur im Rahmen eines Strafverfahrens und auf Geheiss eines Gerichts möglich sein. Das Parlament behandelte die Initiative bis zum Jahresende 2014 noch nicht.

„Ja zum Schutz der Privatsphäre“

Im Berichtsjahr 2014 wurde der Entwurf zum Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (Artikel 26 des OECD-Musterabkommens) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage stand im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Global Forum von 2011 (Einschränkung der Vorinformation in Amtshilfesachen, Vergrösserung der Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard und Identifikation des Halters von Inhaberaktien). Staaten, deren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz noch nicht an die neusten OECD-Standards angepasst waren, sollte gemäss bundesrätlichem Vorschlag die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Basis der neuen Standards Amtshilfegesuche zu stellen. Diesen sollten entsprochen werden, sofern das gesuchstellende Land Gegenrecht einräumte und die Daten vertraulich behandelte. Zudem sollten die Daten gemäss Vorentwurf nur für Steuerzwecke verwendet werden dürfen („Spezialiätenprinzip“). Bezüglich der Zulässigkeit von Amtshilfegesuchen sah der Bundesrat im Einklang mit den OECD-Standards vor, Amtshilfe bei Verdacht auf Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu leisten, auch wenn im entsprechenden DBA Amtshilfe nur bei Verdacht auf Steuerbetrug vorgesehen war. Zudem sollte, ebenfalls in Entsprechung zu den letzten Anpassungen in den OECD-Standards, Gruppenanfragen auf Basis von Verhaltensmustern grundsätzlich möglich sein, auch wenn solche in den betroffenen DBA nicht vorgesehen waren. Der Bundesrat erachtete die vorgeschlagene Regelung als geeignet, den Empfehlungen des Global Forum zu entsprechen, wodurch er sich erhoffte, im Peer-Review des Global Forum in Phase 2 übertreten zu können. Die Stossrichtung des Entwurfs war ähnlich der 2013 unterzeichneten Europaratskonvention zur Steueramtshilfe, deren Ratifikation im Berichtsjahr 2014 ebenfalls pendent war (siehe unten). Zudem entsprach sie einer im Parlament noch nicht behandelten Motion Noser (fdp, ZH), die mit wenigen Einschränkungen ebenfalls eine einseitige Anwendung der neuen OECD-Standards vorschlug. Die Vernehmlassungsfrist zum Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch endet am 5.2.15.

OECD-Standards zum Informationsaustausch
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Bereits seit Ende 2013 waren im Zusammenhang mit den Entwicklungen in Richtung Automatischer Informationsaustausch (AIA) Gespräche mit der EU geführt worden. Diese fanden im Rahmen der Verhandlungen zur Revision der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung statt, in welcher die EU explizit die „internationalen Entwicklungen“ berücksichtigen wollte. Die Revision sah vor, bestehende Steuerschlupflöcher in der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu stopfen. Neu sollten beispielsweise auch Zinserträge von Stiftungen und Trusts dem Regelwerk unterstehen. EU-intern wurde die Revision im März 2014 verabschiedet; dies nachdem Österreich und Luxemburg entsprechende Änderungen jahrelang blockiert hatten. Weil die Revision ebenfalls vorsah, das EU-Recht an die neuen globalen Standards (sprich: AIA) anzupassen, sobald diese vorlagen, kam die Änderung einer EU-internen Übernahme des AIA gleich. Die Drittstaaten Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino und die Schweiz wurden mit der Verabschiedung der EU-internen Revision diplomatisch unter Druck gesetzt, den AIA ebenfalls zu übernehmen. Würden die Drittstaaten „kein[en] genügende[n] Fortschritt [erzielen]“, wollte die Kommission „mögliche Optionen erkunden, um die Befolgung des neuen Standards sicherzustellen“. Weil die angepassten Regelungen betreffend Zinsbesteuerung erst per 2017 in Kraft treten sollten und sich Österreich und Luxemburg dagegen wehrten, zwei Systemwechsel innert kürzester Zeit vorzunehmen, war die Revision der Zinsbesteuerungsregelungen aus praktischer Sicht Makulatur. Konsequenterweise stoppten die EU und die Schweiz die entsprechenden Verhandlungen im Mai 2014. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2014, nach Konsultation des Parlaments und der Kantone, ein Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“. Dazu gehörten neben den USA (Wechsel zum Modell 1 mit Reziprozität in FATCA) und anderen Ländern auch die EU. Entsprechende Gespräche waren bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen, mitunter weil die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines AIA in der Schweiz noch nicht geschaffen war. Am Jahresende schien es eher unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen betreffend AIA mit den Fragen zum Marktzugang und zur Vergangenheitsbewältigung verknüpft werden konnten. Eine solche Strategie hatte die Expertengruppe Brunetti I 2013 vorgeschlagen. Bereits im Februar 2014 stellte Bundesrätin Widmer-Schlumpf jedoch fest, dass die Zeit knapper geworden sei, Lösungen für die Fragen des Marktzugangs und der Vergangenheitsbewältigung gleichzeitig mit den Verhandlungen zum AIA zu finden, weil der internationale Standard zum AIA schneller komme als erwartet.

Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“

Der Bundesrat gab im April 2014 die Erarbeitung einer Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts in Auftrag. Diese stützte sich auf eine bereits 2013 abgeschlossene Vernehmlassung. Kernstück der Vorlage sollte die Abschaffung des eigenständigen Straftatbestands des Steuerbetrugs bilden. Der Bundesrat sah vor, Steuerbetrug neu als qualifizierte Steuerhinterziehung zu handhaben, wodurch unter anderem Doppelverfahren vermieden werden sollten. Aufgrund des erweiterten Zugangs zu Bankdaten für Behörden kam die erwartete Gesetzesänderung einer Aufweichung des inländischen Bankgeheimnisses gleich. Das Parlament konnte sich bis zum Jahresende 2014 noch nicht zur Vorlage äussern. Die mit dem Geschäft zusammenhängende Motion Schweiger (fdp, ZG) war am Jahresende formell weiterhin beim Bundesrat pendent.

Erarbeitung einer Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts

Zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und zum Finanzinstitutsgesetz (Finig) wurde 2014 eine gemeinsame Vernehmlassung durchgeführt. Ein Teil der in die Vernehmlassung geschickten Vorentwürfe betraf einzig die Zusammenführung bereits bestehender Erlasse aus verschiedenen Rechtsquellen. Zusätzlich wurden wichtige Anpassungen, mehrheitlich zur Stärkung des Anlegerschutzes, vorgesehen. Neben der erweiterten Informations- und Dokumentationspflichten sowie der Abklärung von Kundenbedürfnissen sah der Vorentwurf vor allem drei umstrittene Punkte vor. Erstens wollte der Bundesrat die Beweislast in Sachen Informations- und Aufklärungspflicht umkehren. Nach herrschender Regelung lag es an den Anlegenden nachzuweisen, dass der Informations- und Aufklärungspflicht nicht nachgekommen wurde; neu sollten die Finanzintermediäre im Streitfall zu beweisen haben, dass entsprechende Pflichten eingehalten wurden. Zweitens schlug die Landesregierung die Schaffung eines Schiedsgerichts oder (alternativ) eines von der Branche vorfinanzierten Prozesskostenfonds vor, um Anlegenden eine Klage gegen die Finanzintermediäre zu erleichtern. Solche Klagen sollten gemäss Vorentwurf als Verbandsklagen angestrengt werden können. Damit sollte den Klagenden kollektiv ermöglicht werden, ein Fehlverhalten des Finanzintermediäres festzustellen, um danach mittels Gruppenverfahren einen Vergleich mit dem betroffenen Finanzinstitut auszuhandeln. Drittens sah der Bundesrat vor, unabhängige Vermögensverwalter neu ebenfalls der Aufsicht zu unterstellen. Gemeinsam war den beiden Gesetzesentwürfen ihre Verbindung zur europäischen Gesetzgebung im Finanzmarktbereich (Markets in Financial Instruments Directive II, Midfid II). Diese wurde im Frühjahr 2014 vom EU-Parlament verabschiedet. Entgegen verbreiteter Befürchtung wurde von einem Filialzwang für ausländische Anbieter abgesehen. Um den Marktzugang zur EU sicherzustellen, waren jedoch weiterhin „äquivalente“ Regelungen zur EU-Richtlinie Voraussetzung. Mit den beiden in die Vernehmlassung geschickten Vorentwürfen wollte der Bundesrat sicherstellen, diesem Erfordernis zu genügen. In der Vernehmlassung stiess vor allem die Umkehrung der Beweispflicht auf harsche Kritik, weil sie der schweizerischen Rechtsordnung „wesensfremd“ sei. Ebenfalls kaum Chancen auf Weiterverfolgung wurden der Idee der Verbandsklage gegen Finanzdienstleister gegeben. Die individuelle Rechtsdurchsetzung habe sich bewährt, befanden die Kritiker der vorgeschlagenen Regelung. Die erwogene Einführung eines Schiedsgerichts wurde mehrheitlich ebenso negativ bewertet wie die Möglichkeit zur Schaffung eines Prozesskostenfonds. Zu guter Letzt wurde kritisiert, dass in den Vorentwürfen eine weitgehende Interpretation der „Weissgeldstrategie“ enthalten war, wonach den Finanzinstituten unter anderem verboten wurde, unversteuerte Gelder anzunehmen. Es sei nicht Aufgabe der Finanzintermediäre, für die Steuerehrlichkeit ihrer Kundinnen und Kunden verantwortlich zu sein, argumentierten unter anderem die Inland- und Kantonalbanken. Die überarbeiteten Gesetzesentwürfe waren am Jahresende 2014 noch ausstehend.

Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) (BRG 15.073)

Eine Motion Briner (fdp, SH), die 2010 im Angesicht der damals zu erwartenden Einführung der US-Regulierung Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) eingereicht worden war, wurde 2014 durch die eidgenössischen Räte abgeschrieben. Die Motion hatte gefordert, mit den USA Verhandlungen betreffend den Rahmenbedingungen der FATCA-Umsetzung aufzunehmen, was in der Zwischenzeit geschehen war (der entsprechende Staatsvertrag war 2013 durch das Parlament genehmigt worden).

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Eine 2014 von Ständerat Abate (fdp, TI) eingereichte Motion hatte die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zum Ziel. Der Motionär wollte den Bundesrat auffordern, italienische Treuhandgesellschaften (Fiduciarie statiche) als Börsenagenten anzuerkennen. Durch die Anerkennung dieser Treuhandgesellschaften als Börsenagenten würden diese von der Umsatzabgabe befreit, und zwar auch dann, wenn sie die ihnen anvertrauten Gelder bei einer Schweizer Bank hinterlegten. Nach geltendem Recht schuldeten die Fiduciarie statiche die Umsatzabgabe nur dann, wenn sie die Gelder einer Schweizer Bank zur Verwaltung überliessen, nicht aber, wenn sie die Gelder einer ausländischen Bank anvertrauten. Der Motionär war der Ansicht, dass dadurch ein „offensichtlicher“ Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Banken entstehe. Ohne Gegenantrag überwiesen die beiden Parlamentskammern die Motion an den Bundesrat.

Motion zur Anerkennung italienischer Treuhandgesellschaften (Fiduciarie statiche) als Börsenagenten (Mo. 13.4253)
Dossier: Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten

Auch 2014 behandelten die eidgenössischen Räte verschiedene Geschäfte im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit, so auch eine Motion Bischof (cvp, SO) von 2009. Diese hatte gefordert, die Schlechterstellung des Schweizer Finanzplatzes aufgrund der damals eingeführten erweiterten Amtshilfe zu kompensieren. Ein erster Abschreibungsantrag der Landesregierung war 2012 gescheitert. Bereits im Folgejahr hatte der Nationalrat jedoch entschieden, dem erneuten bundesrätlichen Abschreibungsantrag stattzugeben. Der Ständerat folgte der Grossen Kammer 2014 diskussionslos, wodurch die Motion (in Form eines Geschäfts des Bundesrates) definitiv abgeschrieben wurde.

Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich (UK) und den USA
Dossier: Bankgeheimnis
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Nachdem der Nationalrat bereits 2013 zwei Motionen von SVP und Grünen zur Aufspaltung von Grossbanken angenommen hatte, kamen die beiden Begehren 2014 in die Kleine Kammer. Die Motion Baader (svp, BL) forderte etwas konkreter, dass das Investmentbanking der Grossbanken von den für die Schweiz systemrelevanten Funktionen zu trennen sei, während die Motion Schelbert (gp, LU) lediglich die nötigen Schritte forderte, ein funktionales und territoriales Trennbankensystem einzuführen. Der Bundesrat lehnte beide Begehren ab. Er verwies mitunter auf den Bericht der Expertenkommission zur Grossbankenregulierung von 2010: Die Expertinnen und Experten hatten damals ein Trennbankensystem wegen der Konzernhaftung als nicht zielführend abgelehnt. Zudem erachtete die Landesregierung den 2011 eingeschlagenen Weg der Grossbankenregulierung als ausreichend. Diese Meinung vertrat auch die Mehrheit der ständerätlichen Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK-SR), weshalb sie dem Rat ebenfalls, wenn auch knapp mit 7 zu 6 Stimmen, Ablehnung beantragte. Gleichzeitig mit der Beratung der beiden Motionen nahm die WAK-SR ein Kommissionspostulat an (siehe unten), das vom Bundesrat, ähnlich dem 2013 überwiesenen Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) – dessen Bericht im Rahmen des Evaluationsberichts zur Grossbankenregulierung per Frühjahr 2015 erwartet wurde – einen Bericht zum Trennbankensystem verlangte. Weil im Ratsplenum kein Gegenantrag zum Kommissionspostulat vorlag, war bei den Beratungen der zwei Motionen klar, dass das Postulat überwiesen werden würde, weshalb sich die Polparteien für eine Sistierung der Motionen aussprachen. Es wäre unklug, vor dem zu erwartenden Bericht bezüglich Trennbankensystem (der gebündelt mit der Evaluation zur Grossbankenregulierung vorgelegt werden sollte) über die beiden Motionen zu entscheiden, so die Begründung. Das Argument der Gegner einer Sistierung, wonach durch eine Ablehnung der Motionen Rechtssicherheit geschaffen werden könnte, liessen die Polparteien nicht gelten. Im Rahmen von weiteren, bis Ende 2014 im Nationalrat (Erstrat) noch nicht behandelten Vorstössen zum Thema Aufspaltung von Grossbanken wäre eine erneute Diskussion um ein Trennbankensystem sowieso nicht zu vermeiden. Die Mehrheit im Plenum liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen und lehnte den Sistierungsantrag mit 24 zu 16 Stimmen ab. Noch etwas deutlicher (mit 25 zu 12 Stimmen) entschieden die Kantonsvertreter und Kantonsvertreterinnen darauf, die beiden Motionen abzulehnen.

Aufspaltung von Grossbanken (Mo. 11.3845; Mo. 11.3857)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Eine der drei Empfehlungen des Global Forum von 2011 (Einschränkung der Vorinformation in Amtshilfesachen, Vergrösserung der Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard und Identifikation des Halters von Inhaberaktien) betraf die Abschaffung der Anonymität der schweizerischen Inhaberaktie. Die eidgenössischen Räte berieten die nötigen Anpassungen im Rahmen der Revision des Geldwäschereigesetzes. Der Bundesrat schlug vor, den Empfehlungen des Global Forum zu folgen und volle Transparenz bei Inhaberaktien von nicht-börsenkotierten Unternehmen zu schaffen (bei börsenkotierten Unternehmen war eine Meldepflicht ab 3% des Kapitals bereits nach aktueller Rechtslage nach BEHG vorgesehen). Konkret sollten sich Erwerber von Inhaberaktien bei den Unternehmen melden müssen. Die Unternehmen ihrerseits waren gemäss bundesrätlichem Vorschlag angehalten, ein Verzeichnis über die Halter ihrer Inhaberaktien zu führen. In den Detailberatungen im Nationalrat konnten die bürgerlichen Parteien (inklusive GLP) in Abweichung zum Bundesrat zwischenzeitlich erwirken, dass die Melde- und Verzeichnispflicht für Inhaberaktien erst ab einem Mindestkapital von CHF 250‘000 für Aktiengesellschaften und CHF 50‘000 für GmbHs eingeführt werden sollte. Diese „vernünftige“ Kapitalschwelle erlaube es, die KMU von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses zu befreien, argumentierte Nationalrat Giovanni Merlini (fdp, TI). Die Ratslinke beantragte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und verwies dabei auf die Empfehlungen des Global Forum, denen mit den vorgeschlagenen Schwellenwerten nicht entsprochen würde. Die bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier folgten dieser Argumentation jedoch nicht und stimmten mit Stimmverhältnissen von rund 130 zu 50 Stimmen (es waren mehrere ähnliche Abstimmungen notwendig) für die Einführung der Grenzwerte. Im Ständerat hatte ein entsprechendes Begehren keine Chance: Die Kantonsvertreter beschlossen in ihrer zweiten Behandlung der Gesetzesvorlage, ohne Gegenantrag an der vollen Transparenzpflicht festzuhalten. In der nationalrätlichen Zweitberatung kippte die Mehrheit ebenfalls zugunsten des Bundesrates. Entgegen dem Willen der SVP und rund der Hälfte der CVP-Fraktion übernahm die Grosse Kammer mit Stimmverhältnissen von rund 120 zu 60 die Version von Bundesrat und Ständerat. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 37 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Ständerat) und 128 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Nationalrat). Mit der Verabschiedung der Transparenzregeln für Inhaberaktien wurde die Möglichkeit geschaffen, im Peer-Review des Global Forum in Phase 2 übertreten zu können. Entsprechende Prüfung war für 2015 vorgesehen. Zu weiteren Revisionspunkten im Geldwäschereigesetz, siehe oben, Teil I, 1b, Strafrecht.

Global Forum der OECD

Das Kommissionspostulat, das Informationen bezüglich möglicher Massnahmen im Bereich Trennbankensystem forderte, wurde im Rahmen der Beratungen zu den Motionen Schelbert (gp, LU) und Baader (svp, BL) (siehe hier) erwartungsgemäss ohne Gegenantrag überwiesen. Der entsprechende Bericht wurde für Frühjahr 2015 als Bestandteil des Evaluationsberichts zur Grossbankenregulierung (dessen Erarbeitung auf eine Bestimmung im 2011 überarbeiteten Bankengesetz zurückging) erwartet.

Massnahmen im Bereich Trennbankensystem (Po. 14.3002)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die Beurteilungen der Schweiz durch das Global Forum der OECD wurden während des ganzen Jahres wiederholt von den Medien aufgegriffen und waren Gegenstand verschiedener innenpolitischer Vorlagen. Das Global Forum beurteilte die Einhaltung der OECD-Standards zur internationalen Amtshilfe in Steuerfragen und monierte drei Punkte, in denen die Schweizer Praxis nicht den Vorgaben entsprach. Erstens seien zu wenige DBA nach OECD-Standard in Kraft (was mit Ratifizierung der Europaratskonvention wohl behoben werden konnte). Zweitens stand die schweizerische Inhaberaktie wegen ihrer Anonymität (Möglichkeit zur Geldwäscherei) in der Kritik. Der Bundesrat wollte mit der Einführung einer eingeschränkten Meldepflicht für Inhaberaktien im Rahmen der Änderung des Geldwäschereigesetzes (siehe oben Teil I, 1b, Strafrecht) entsprechende Verbesserungen erreichen. Drittens wurde das Recht auf Benachrichtigung und Akteneinsicht für potenzielle Steuersünder im Rahmen von Amtshilfegesuchen beanstandet. Dieses sollte im Rahmen der Revision des Steueramtshilfegesetzes angegangen werden. Für die Schweiz war es wichtig, diese Kritikpunkte zu bereinigen, damit sie Phase 1 der Überprüfung der internationalen Steuerstandards bestehen konnte und sich nicht erneut auf einer „grauen“ oder „schwarzen“ Liste der OECD wiederfinden würde.

Global Forum der OECD

Im Berichtsjahr befassten sich die eidgenössischen Räte erneut mit verschiedenen Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit Deutschland standen. Eine Motion Heer (svp, ZH) verlangte die Präzisierung einer Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, die nach Meinung des Motionärs eine Diskriminierung von Schweizer Bürgern darstellte. Konkret ging es um eine Bestimmung, die Deutschland eine „überdachende Besteuerung“ zugestand, Deutschland also die Möglichkeit gab, in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige zu besteuern, falls diese ein Erwerbseinkommen in Deutschland erzielten und gewisse Ansässigkeitsbestimmungen erfüllten. Dieses Recht wurde auch der Schweiz zugestanden, weshalb die Gegner der Motion keine Diskriminierung erkennen konnten. Allerdings legten deutsche Gerichte den Begriff des ständigen Wohnsitzes derart extensiv aus, dass auch Steuerrechtsexperten eine Revision als angebracht erachteten. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er argumentierte, dass das innerdeutsche Steuerrecht und dessen Interpretation durch die Motion nicht geändert werden könnten. Trotzdem stellte er eine Revision des DBA in Aussicht, weil er das Abkommen „in diesem Sinne nicht mehr richtig“ erachtete. In beiden Räten stimmte die Ratslinke für eine Annahme. Die bürgerlichen Parlamentarier/innen tendierten demgegenüber zu einem Nein. Im Nationalrat wurde die Motion mit 109 zu 77 Stimmen angenommen, darauf aber vom Ständerat mit 21 zu 14 Stimmen abgelehnt
.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Weil der Bundesrat im Sommer beschloss, den automatischen Informationsaustausch (AIA) einzuführen, sobald dieser globaler Standard wäre, verlor die Weissgeldvorlage (Änderung des Geldwäschereigesetzes, erweiterte Sorgfaltspflicht) an politischer Bedeutung. Die Vorlage wollte Finanzintermediäre dazu verpflichten, bei Annahme von Vermögenswerten deren Steuerkonformität zu überprüfen. Weniger umfangreiche Abklärungen sahen die Bestimmungen unter anderem dann vor, wenn eine Selbstdeklaration des Kunden vorliegen sollte. Zudem verlangte der Änderungsentwurf, dass künftig die Annahme von unversteuerten Geldern oder die Weiterführung von Geschäftsbeziehungen mit nicht steuerkonformen Kunden beendet werden musste. Bürgerliche Parteien monierten in der Vernehmlassung, dass mit dem AIA keine Abklärungen mehr nötig seien und diese nur Zusatzaufwand und kaum Nutzen (in Form internationaler Anerkennung) bringen würden. Im November sistierte der Bundesrat die Umsetzung der erweiterten Sorgfaltspflichten inoffiziell. Er liess verlauten, dass er die Umsetzung der neuen OECD-Standards abwarten möchte, bevor er die Vorlage in die Räte bringen wolle. Die Regierung betonte jedoch, dass die vorgeschlagenen Regelungen (möglicherweise in Form einer Selbstregulierung der Finanzintermediäre) eines Tages für Länder ohne AIA mit der Schweiz gelten sollten.

Weissgeldvorlage

Obwohl noch nicht im Parlament behandelt, entbrannte ob einer Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine intensive vorparlamentarische Diskussion. Das Begehren forderte für Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven, also eine deutliche Verschärfung der damals gültigen Regeln. Am 30. Oktober publizierte der Bundesrat seine Stellungnahme, in der er festhielt, dass er 2015 ohnehin zur Überprüfung der Auswirkungen der „Too-big-to-fail“ Massnahmen verpflichtet sei. Eine selektive Anpassung der erst 2011 erlassenen Regelungen erachtete er deshalb als verfrüht. Zudem äusserte er sich gegenüber der geforderten Eigenmittelhöhe kritisch. Eine ungewichtete Eigenkapitalquote von 10% würde allein die beiden Grossbanken (UBS und CS) zu einer „massiven“ Kapitalaufstockung von mindestens CHF 150 Mia. zwingen, schrieb die Landesregierung. Drei Tage nach dieser Stellungnahme erklärte Finanzministerin Widmer-Schlumpf jedoch öffentlich: „Wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob wir die Eigenkapitalbasis nicht weiter verstärken müssen (...). Derzeit spricht man von 6 bis 10 Prozent [ungewichteter Eigenkapitalquote, die Red.]“. Tatsächlich vertraten mehrere namhafte Ökonomen die Haltung, dass die Eigenmittelbestimmungen verschärft werden sollten. Bürgerliche Politiker/innen kritisierten Widmer-Schlumpfs Äusserungen (die mitunter zu starken Kursrückschlägen bei UBS- und CS-Aktien führten) scharf. Am Jahresende war nicht klar, ob die Politik einer erneuten Verschärfung der Eigenmittelbestimmungen zustimmen würde. Die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) wird voraussichtlich 2014 von den Räten behandelt.

Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven (Mo. 13.3744)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Neben der Marginalisierung der Weissgeldvorlage hatte der bundesrätliche Entscheid für den automatischen Informationsaustausch eine zweite mittelbare Auswirkung, nämlich die Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe durch den Bundesrat im Oktober des Berichtsjahrs. Die Konvention sah gegenüber den damals geltenden Regelungen (Amtshilfe auf Ersuchen, Gruppenanfragen möglich) eine weitere Aufweichung der Amtshilferegelungen vor. Neu sollte auch „spontan“ - nicht jedoch „automatisch“ - Amtshilfe geleistet werden. Die Schweiz verpflichtete sich mit der Übernahme der Konvention dazu, Drittstaaten zu informieren, wenn sie auf unversteuerte, ausländische Gelder stossen sollte. Solche Daten musste die Schweiz jedoch nicht aktiv aufspüren; um der Konvention zu genügen, reichte die Weitergabe zufällig erlangter Informationen. Die SVP und die FDP kritisierten die Übernahme der Konvention, weil die Schweiz so zur „freiwilligen Steuerpolizei“ (Thomas Matter, svp, ZH) für das Ausland würde. Obwohl einiges darauf hindeutete, dass die Konvention Teil der zukünftigen internationalen Regelungen sein würde, teilte die FDP mit, das Abkommen im Rat abzulehnen, weil es über die globalen Standards hinausgehe. Alle anderen Parteien unterstützten die Unterzeichnung, verwiesen aber teilweise darauf, dass die Konvention erst umgesetzt werden sollte, wenn andere Staaten die Regelung ebenfalls umsetzten. Der Bundesrat erhoffte sich von der Ratifikation der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe unter anderem, dass er damit die Anforderungen des Global Forum der OECD teilweise erfüllen konnte.

Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Zwei Geschäfte betreffend Datenhehlerei – ein grosses Thema während der Verhandlungen zum 2012 gescheiterten Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland – wurden 2013 erneut aufgenommen. Ohne Gegenantrag wurde die Frist für eine bereits 2011 von beiden Kommissionen angenommene parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion, die den Verkauf von Bankkundendaten „hart“ bestrafen wollte, bis zur Herbstsession 2015 verlängert.

Verkauf von Bankkundendaten (Pa.Iv. 10.450)

Im Berichtsjahr setzte der Bundesrat erneut eine Expertenkommission ein, die sich mit der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes beschäftigen sollte. Zum Aufgabenbereich der Gruppe „Brunetti II“ gehörte im Speziellen auch die Erarbeitung einer Strategie, die den Marktzugang im Ausland wahren und verbessern sollte. Die Berufung der zweiten Gruppe unter Leitung von Wirtschaftsprofessor Aymo Brunetti erfolgte, nachdem die parlamentarischen Räte mittels Motion Bischof (cvp, SO) und Motion Amaudruz (svp, GE) Druck auf den Bundesrat gemacht hatten, die Gruppe „Brunetti I“ (welche die Empfehlungen betreffend AIA erarbeitet und im Juni des Berichtsjahres präsentiert hatte) mit Branchenvertretern zu ergänzen und/oder ein neues Expertengremium unter Einschluss von Branchenvertretern ins Leben zu rufen. Die beiden Motionen wurden im Frühjahr 2013 im Ständerat (Motion Bischof, 26 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung) und im Sommer im Nationalrat (Motion Amaudruz, 115 zu 70 Stimmen) gutgeheissen. Nur die SP, die GLP und die Grünen lehnten das Begehren Amaudruz im Nationalrat ab. Der Bundesrat beschloss am 4.9. den Wünschen des Parlaments zu entsprechen und ernannte im Oktober die Mitglieder der Gruppe „Brunetti II“. Diese kamen sowohl aus der Verwaltung, der Wissenschaft, der SNB sowie aus Banken und Versicherungen. Unabhängige Vermögensverwalter und Treuhänder wurden nicht berücksichtigt, was im Vorfeld der Ernennungen (25.9.) den Nationalrat (im Speziellen: CVP, SVP, FDP und GLP) dazu veranlasste, die Motion Bischof (cvp, SO) entsprechend anzupassen. Diese passierte die Grosse Kammer darauf mit 118 zu 68 Stimmen. Der Ständerat verwies in der Wintersession darauf, dass das in der Zwischenzeit vom Bundesrat ernannte Gremium weitere Expert/innen (beispielsweise Vermögensverwalter und Treuhänder) zuziehen könne, weshalb er sowohl die veränderte Motion Bischof (cvp, SO) als auch die Motion Amaudruz (svp, GE) ohne Gegenantrag ablehnte. Der Schlussbericht der Gruppe „Brunetti II“ wurde per Ende 2014 erwartet.

Expertenkommission untersucht Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes (2013–2014)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ein weiteres Geschäft zum US-Steuerstreit betraf die Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem. Das Postulat Recordon (gp, VD) verlangte Bericht über die Möglichkeiten zur Reduktion dieser Abhängigkeit. Der Bundesrat argumentierte, dass diese kaum substanziell verringert werden könnte, weshalb er das Postulat zur Ablehnung empfahl. Es passierte jedoch knapp mit 20 zu 14 Stimmen.

Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem.

Eine Motion aus der WAK-NR wollte – in explizitem Zusammenhang mit der „Lex USA“ – den Schutz von Mitarbeitern und Dritten in einem eigenen Gesetz regeln, weil entsprechende Schutzbestimmungen in der „Lex USA“ nur befristete Gültigkeit gehabt hätten. Ohne Gegenantrag beschloss der Nationalrat im Juni 2013 Annahme. Im Herbst lehnte der Ständerat die Motion jedoch ebenso einstimmig ab. Weil der Bundesrat den Schutz der von Datenlieferungen betroffenen Personen im Rahmen seiner im Sommer erteilten Einzelverfügungen nach Artikel 271 StGB vorsah, erachteten die Kantonsvertreter die Forderung als inhaltlich erfüllt.

Schutz von Mitarbeitern und Dritten