Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und der entsprechenden Revision des Strafrechts zu. Ebenfalls als Zweitrat genehmigte die kleine Kammer den Rückzug der seinerzeit zu Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gemachten Vorbehalte und Erklärungen. Das Anliegen der 1998 vom Nationalrat überwiesenen Motion Baumberger (cvp, ZH) für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls von 1952 zur EMRK wurde auch vom Ständerat gutgeheissen, allerdings nur in Postulatsform. Nicht zu übersehen war dabei eine recht starke Opposition, welche in einem der Prinzipien des Protokolls – die regelmässige Durchführung von allgemeinen und geheimen Wahlen – eine Bedrohung der Landsgemeindetradition sah.
Genozid-Konvention der UNO von 1948- Schlagworte
- Datum
- 9. März 2000
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 99.033
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 2000, S. 62 ff. und 226; AB NR, 2000, S. 459; BBl, 2000, S. 2168 ff.
- AB SR, 2000, S. 67 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 14.03.2017
Aktualisiert am 14.03.2017