Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Menschenrechte

Akteure

Prozesse

369 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Wie alle Jahre wieder legten die beiden Aussenpolitischen Kommissionen ihren Räten den Jahresbericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) zur Kenntnisnahme vor – und wie alle Jahre wieder kamen diese dem Anliegen stillschweigend nach. Die Grundanliegen der Schweizer Sektion zielen im Wesentlichen auf die Themenbereiche Kultur, Bildung, Gesundheit und Schutz der Menschenrechte und dienen als solide Grundlage für den internationalen Erfahrungsaustausch mit anderen Delegationen – so auch wieder im Jahr 2016. Der Bericht resümiert die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Delegation und gibt Erläuterungen zu den verschiedenen Tagungen und Konferenzen. Nebst diversen regionalen und nationalen Anlässen stand auch wieder der wichtigste Anlass der APF – die Jahrestagung – auf der internationalen Agenda. Vom 8. bis 12. Juli trafen sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier der unterschiedlichen Mitgliedsländer unter dem Motto „Gemeinsames Wachstum und verantwortungsbewusste Entwicklung: Bedingungen für Stabilität in der Welt und im französischsprachigen Raum“ auf Madagaskar und bemühten sich um die Sensibilisierung für ihre diversen Anliegen. Die Schweiz brachte sich indes mit vier wichtigen Anliegen ein, welche im Wesentlichen dem Schwerpunktthema des Menschenrechtsschutzes zuzuordnen sind: Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum, Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in der Schweiz und den Datenschutz und Schutz der Privatsphäre im frankophonen Raum. Gesamthaft betrachtet schliesst die Delegation ihren Bericht mit grosser Zufriedenheit über die zahlreichen erfolgreich lancierten Arbeiten und fühlt sich in ihren Bestrebungen, als ein unbestritten wichtiges Mitglied der Organisation wahrgenommen zu werden, bestätigt. Die Aufgabenfassung für das Jahr 2017 wird sich wiederum vermehrt der Zusammenarbeit zwischen Schweizer Bildungseinrichtungen und Hochschulagenturen der Frankophonie annehmen, aber auch eine Grundsatzdebatte zum Thema Migration aufgreifen.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2016)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Au mois de juin 2017, les deux chambres du Parlement ont pris acte du rapport établi par la Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe pour l'année 2016.
Outre les questions en lien avec les domaines de l'asile, de la crise migratoire ou du terrorisme international, la situation en Turquie a, durant l'année sous revue, tout particulièrement préoccupé le Conseil de l'Europe. S'est alors posée la question de savoir si certaines des évolutions prônées par la Turquie sur des thématiques telles que la liberté de la presse, le respect de l'Etat de droit ou celui des droits de l'homme, notamment à la suite de la tentative de coup d'Etat de juillet 2016, étaient en adéquation avec les engagements souscrits par le pays auprès du Conseil de l'Europe. Jusqu'à présent, aucune sanction n'a été décidée à l'égard de la délégation turque. En revanche, en raison de l'attitude de la Russie dans le conflit qui l'oppose à l'Ukraine, le droit de vote de la délégation russe a lui été suspendu, occasionnant le départ des représentants de la Fédération de Russie de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe (APCE).
L'image de l'institution en question a par ailleurs été considérablement écornée par différents soupçons de corruption. Le dernier scandale en date concerne Pedro Agramunt, président de l'APCE depuis 2016. Il est reproché à l'Espagnol de s'être rendu à Damas au moyen d'un avion gouvernemental russe, un fait qui entache la crédibilité de l'Assemblée, notamment au regard des valeurs fondatrices du Conseil de l'Europe que sont la démocratie, l'Etat de droit et la défense des droits de l'Homme. Suite à la controverse, la Commission du règlement, des immunités et des affaires institutionnelles de l'APCE, présidée par Liliane Maury Pasquier (ps, GE), a formulé une résolution allant dans le sens d'une modification du règlement, afin d'octroyer à l'Assemblée parlementaire la possibilité de destituer son président.
A ce propos, Elisabeth Schneider-Schneiter (pdc, BL), également membre de la délégation parlementaire helvétique, a laissé entendre, dans les colonnes du SonntagsBlick, que Pedro Agramunt serait très probablement destitué lors de la session parlementaire du 9 octobre prochain.

Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
Dossier: Berichte der Parlamentarierdelegation beim Europarat

Die Problematik des Menschenhandels hat sich laut Fedpol in den vergangenen Jahren mit der Zunahme von Flucht und Migration zunehmend verstärkt, so auch in der Schweiz. Hierzulande tauchen vorwiegend zwei Formen von Menschenhandel auf: Zwangsprostitution und die Ausbeutung von Arbeitskräften durch schlechte Bezahlung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und Einzug von Identitätsdokumenten. Wie aus einer Medienmitteilung vom April 2017 hervorgeht, erarbeitete das Fedpol im Kampf gegen dieses «menschenverachtende Verbrechen» den zweiten nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017–2020, welcher als Fortsetzung des ersten Aktionsplans dient.
Der Aktionsplan 2017–2020 legt vier übergeordnete strategische Ziele fest, welche durch 28 konkrete Massnahmen erfüllt werden sollten: eine intensivere Sensibilisierung von Fachpersonen und der allgemeinen Öffentlichkeit, verstärkte Strafverfolgung, verbesserte Opferidentifizierung sowie eine koordiniertere Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und mit dem Ausland.

Zweiter nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017–2020

Au début du mois de mars 2017, le Conseil national a à son tour pris acte du onzième rapport concernant la Suisse et les conventions du Conseil de l'Europe. Le Conseil de l'Europe joue un rôle primordial dans l'ordre juridique international, particulièrement en ce qui concerne le respect des droits humains, de la démocratie et de l'Etat de droit. A ce titre, la Suisse a d'ores et déjà ratifié 122 des 219 conventions du Conseil de l'Europe, soit environ 55 pour cent. Un résultat qui, selon certains membres de la CPE-CN, pourrait encore être amélioré. Ainsi le socialiste genevois Manuel Tornare a-t-il qualifié l'attitude de la Suisse de "parfois quelque peu frileuse au regard du mandat constitutionnel donné à la Confédération de contribuer à promouvoir le respect des droits de l'homme", plaidant en faveur d'une accélération du processus d'adhésion à certaines conventions ou protocoles additionnels. En définitive, Didier Burkhalter a jugé opportun de rappeler le principe selon lequel la Suisse signe uniquement les engagements qu'elle est assurée de pouvoir ratifier, soit des engagements ne présentant aucune incompatibilité majeure avec la législation nationale.

La Suisse et les conventions du Conseil de l'Europe. Onzième rapport
Dossier: Berichte zur Schweiz und den Konventionen des Europarats

Le 2 décembre 2016, le Conseil fédéral soumettait au Parlement le projet d'arrêté fédéral relatif à la ratification de la Convention d'Istanbul, promulguée par le Conseil de l'Europe et destinée à lutter contre la violence faite aux femmes ainsi que, de manière générale, contre la violence domestique. Entré en vigueur en 2014, le texte se fixe également pour objectif de tendre, à l'échelle européenne, vers la suppression de toute forme de discrimination féminine, tout en oeuvrant activement pour l'égalité homme femme.
Le Conseil des Etats s'est penché le premier sur cet objet, lors de la session parlementaire de printemps 2017. La chambre haute s'est exprimée à la majorité en faveur de la ratification (32 voix pour l'adhésion au projet, 12 contre et une abstention), faisant fi des réticences de la petite minorité de droite conduite par le libéral-radical Thomas Hefti (GL, plr). Plaidant pour la non entrée en matière, la minorité mettait en effet en garde contre l'imposition de contraintes extérieures, la perte de liberté d'action nationale ou toute forme d'harmonisation législative susceptibles de découler de la ratification du texte en question.
Au tour désormais du Conseil national, en tant que seconde instance, de se prononcer sur cet objet.

Ratification de la Convention d'Istanbul (BRG 16.081)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Die Motion Romano (cvp, TI), welche die Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft forderte, scheiterte im Frühjahr 2017 im Ständerat. Die kleine Kammer folgte mit 30 zu 12 Stimmen dem Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission. Als Argument wurde angeführt, dass eine Ausbürgerung aufgrund von Terrorismus sowohl im geltenden als auch im revidierten Bürgerrechtsgesetz vorgesehen ist; im vergangenen Jahr hatten die Behörden auch ein Ausbürgerungsverfahren gegen einen Dschihad-Reisenden angestrebt. Der Ständerat ging damit seinen im letzten Sommer eingeschlagenen Weg konsequent weiter, als er einer ähnlichen, aber weniger weit gehenden parlamentarischen Initiative Brunner (svp, SG) keine Folge gegeben hatte.

Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft (Mo. 14.3705)
Dossier: Ausbürgerung von Dschihadisten

Le rapport du Conseil fédéral sur l'engagement de la Confédération contre le travail des enfants est paru en janvier 2017. Épais d'une cinquantaine de pages, il dresse tout d'abord un état des lieux du travail des enfants dans le monde. S'ensuit un rappel des obligations juridiques internationales de la Suisse en matière de lutte contre le travail des enfants, puis de la mise en œuvre des engagements internationaux de la Confédération en la matière. Un chapitre est consacré aux dispositions sociales impliquant les entreprises publiques et privées ainsi que les marchés publics. Une conclusion souligne l'approche avant tout transnationale et multilatérale de la Confédération. En effet, la lutte contre le travail des enfants passe d'abord par une interdiction sur le sol suisse, qui figure dans la loi sur le travail (LTr), ainsi que par la participation de la Suisse à plusieurs programmes de développement, dont une collaboration avec l'Organisation internationale du travail (OIT).

engagement de la Confédération contre le travail des enfants

Im Januar 2017 stützte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ohne Gegenstimme den Entscheid ihrer Schwesterkommission, mittels einer parlamentarischen Initiative die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten in den Schweizer Sozialversicherungen zu schaffen. Eine Verabschiedung durch die Räte bereits in der Wintersession 2017 wurde angestrebt.

Parlament schafft eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (Pa. Iv. 16.479)
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

In Erfüllung des Postulats von Siebenthal (svp, BE) nahm der Bundesrat im Rahmen seines Aussenpolitischen Berichts 2016 auch Stellung zur Situation religiöser Minderheiten und von der Schweiz getroffenen Massnahmen zu deren Schutz.
Der Bericht hält u.a. fest, dass aufgrund verschiedenster politischer Entwicklungen, insbesondere im Kontext des wachsenden Extremismus und konfliktbedingter Instabilität in diversen Regionen der Welt, die Rechte religiöser, aber auch anderer Minderheiten zunehmend unter Druck geraten – durch Aggressoren wie die Organisation „Islamischer Staat“, aber auch durch staatliche Akteure. Aktuell seien global betrachtet unterschiedliche Gruppierungen wie beispielsweise Jesiden, gewisse christliche Strömungen, die Baha’i oder die Rohingya von Diskriminierung betroffen. Daher sehe die Schweizer Aussenpolitik die Förderung und den Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten als einen integralen Bestandteil ihres Agitationsfeldes an. In diesem Sinne äussere sich ihr Engagement in der Unterstützung diverser Projekte, wie beispielsweise in der Aufbauhilfe für ein Zentrum zur psychosozialen Unterstützung von Kindern im syrischen Homs, oder der Unterstützung diverser Menschenrechtsorganisationen im Irak. Zudem gehe sie das Thema auf bilateraler Ebene über politische Konsultationen und Dialogsuche sowie auf multilateraler Ebene über ihre Unterstützung des Europarats, der OSZE sowie massgebender Resolutionen im UNO-Menschenrechtsrat an.

Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen

A la suite d’un postulat von Graffenried (gp/verts, BE), le Conseil fédéral a adopté un plan d’action national relatif aux entreprises et aux droits de l’homme. De plus, ce plan d’action suit les principes directeurs des Nations Unies sur la thématique. Il est axé autour de trois piliers : l’Etat doit protéger les droits de l’homme, les entreprises doivent respecter les droits de l’homme et des voies de recours efficaces doivent être dessinées. Au final, un tel rapport doit garantir une cohérence entre droits de l’homme et activités économiques.

Projet d’application de la stratégie Ruggie

Der Bundesrat beschloss Anfang November 2016, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie die gesamte innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Nebst einem eigenen Straftatbestand für das Verschwindenlassen wurde zur Umsetzung des Abkommens ein Netzwerk von Koordinationsstellen beim Bund und bei den Kantonen geschaffen, um bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen den Aufenthaltsort der betroffenen Person rasch ermitteln zu können. Dabei agiert das Fedpol als Koordinationsstelle des Bundes und wird auf Ersuchen der Angehörigen der mutmasslich verschwundenen Person in enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Koordinationsstellen treten. Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen durch das Parlament im Vorjahr hiess der Bundesrat Anfang November 2016 auch die Verordnung gut, die die Funktionsweise des Netzwerks im Detail regelt.
Am 2. Dezember 2016 hinterlegte der Bundesrat schliesslich die Ratifikationsurkunde bei der UNO. Damit leiste die Schweiz ihren Beitrag, das Verschwindenlassen weltweit möglichst zu verhindern, verschwundene Personen aufzufinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, kommentierte der Bundesrat diesen Schritt in seiner Medienmitteilung.

Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BRG 13.105)
Dossier: Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Im Nachgang eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der eine fehlende gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten der Schweizer Sozialversicherungen zwecks Missbrauchsbekämpfung festgestellt hatte, beschloss die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) im November 2016 einstimmig die Ausarbeitung einer parlamentarischen Initiative zur Schaffung einer entsprechenden präzisen und detaillierten Grundlage. Dabei werde Wert auf eine rasche Erledigung gelegt.
Knapp drei Wochen nach dem Entscheid der SGK-SR ging im Nationalrat eine parlamentarische Initiative aus Kreisen der SVP ein, die ebenfalls die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Überwachungsmassnahmen beabsichtigte.

Parlament schafft eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (Pa. Iv. 16.479)
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

Im Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über den Fall einer Schweizer Bezügerin einer Unfallrente zu entscheiden, die von Privatdetektiven observiert worden war. Beauftragt worden waren die Privatdetektive von der Unfallversicherung, die den Verdacht hegte, dass die Rentnerin ihre Arbeitsunfähigkeit nur vortäusche. Aufgrund eines in der Folge unter Miteinbezug der Resultate der Observierung erstellten Gutachtens waren die Versicherungsleistungen der Rentnerin gekürzt worden – ein Vorgehen, das 2010 auch vom Bundesgericht gestützt worden war. Der Gerichtshof in Strassburg urteilte jedoch, dass dieses Vorgehen das Recht auf Achtung von Privat- und Familienleben verletzt habe. Ferner sei die Gesetzesgrundlage in der Schweiz – in Betracht gezogen wurden das ATSG und das UVG – bezüglich der Observierung von Versicherten nicht ausreichend. Die Rahmenbedingungen seien nicht klar geregelt, so sei zum Beispiel fraglich, wann und wie lange Observationen durchgeführt werden dürfen und was mit den erhobenen Daten geschehe.
Dieser Entscheid des EGMR dürfte gemäss Experten Auswirkungen auf die Überwachung von Leistungsbeziehenden durch die UV im Allgemeinen, aber auch durch die IV haben, da vermutlich auch die Bestimmungen im IVG nicht ausreichten. Die Suva gab in der Folge bekannt, bis auf Weiteres auf den Einsatz von Detektiven zu verzichten. Der Behindertenverband Agile.ch kritisierte, IV-Bezügerinnen und -Bezüger würden unter Generalverdacht gestellt. In Bundesbern wurden noch im November 2016 zwei parlamentarische Initiativen (Pa.Iv. SGK-SR, Pa.Iv. SVP-Fraktion) eingereicht, mit denen die gemäss EGMR für Observationen nötige Gesetzesgrundlage geschaffen werden soll.

Entscheid des EGMR zur Überwachung von IV-Rentnern
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

En octobre 2016, le Conseil fédéral a publié un rapport en réponse au postulat Pfister (pdc, ZG): "fournir des informations claires au sujet de l’Érythrée". Un état des lieux de la situation des droits humains ouvre le rapport. Il y figure que le gouvernement d'Asmara est accusé par la commission d'enquête de l'ONU sur les droits de l'Homme de crimes contre l'humanité tels que l'esclavage, la torture, les meurtres, les viols, la persécution ou les disparitions forcées. Si des signes d'ouverture notamment au niveau du dialogue entre pays se sont fait sentir, rien ne laisse entrevoir une amélioration au niveau des droits humains. Le postulat Pfister demandait également au Conseil fédéral d'examiner la marge de manœuvre de la Confédération en matière de renvois vers l’Érythrée. Le Conseil fédéral déclare que dans le cas où la personne demandant l'asile ne peut rendre vraisemblable les menaces pesant sur elle si elle retourne en Érythrée, l'exécution du renvoi est en principe possible. Le rapport se clôt sur les perspectives d'engagement de la Suisse envers l’Érythrée. Le travail continuera de se faire sur trois axes: une intensification du dialogue avec Asmara pour faire passer des messages relatifs aux droits de l'Homme et aux enjeux migratoires, une coordination au niveau international et enfin un engagement sur place pour soutenir les différentes organisations internationales et non gouvernementales.

fournir des informations claires au sujet de l’Érythrée

Der Schweizerische Israelitische Geheimbund (SIG) übte Anfang Oktober 2016 scharfe Kritik an der Wieder-Nomination Jean Zieglers für den beratenden Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates. Ziegler war vom Bundesrat auf Antrag von Aussenminister Didier Burkhalter erneut für den Posten vorgeschlagen worden, den er zu diesem Zeitpunkt bereits seit drei Jahren innehatte. SIG-Präsident Herbert Winter brachte in einem Brief an Didier Burkhalter sein Missfallen an der Person Zieglers zum Ausdruck, insbesondere weil er in der Vergangenheit dem libyschen Diktator Muammar al-Ghadhafi und dem Holocaust-Leugner Roger Garaudy nahe gestanden haben soll, und bezeichnete Ziegler als «antiwestlich eingestellten Provokateur». Das EDA äusserte sich nicht dazu. Ziegler wurde im Herbst 2016 vom Menschenrechtsrat für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.

Jean Ziegler

Der Bundesrat soll in einem Bericht bestehende multilaterale Initiativen zur Bekämpfung von Menschenschmuggel durch kriminelle Schlepper in ihren politischen, rechtlichen und operationellen Gesichtspunkten vorstellen und beurteilen sowie die Vor- und Nachteile einer verstärkten Beteiligung an diesen Aktivitäten seitens der Schweiz darlegen. Ein entsprechendes Postulat Béglé (cvp, VD) wurde vom Nationalrat im Herbst 2016 stillschweigend angenommen.

Kriminelle Schlepper verstärkt bekämpfen (Po. 16.3616)

Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession 2016 mit 108 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen für eine Motion Romano (cvp, TI) mit der Forderung aus, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie im Ausland nachweislich und freiwillig für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung gekämpft haben. Damit zielt der Motionär vor allem auf Dschihadisten. Die Massnahme soll jedoch nur Personen betreffen, welche das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung erlangt haben und nicht jene, die von Geburt an Schweizerinnen und Schweizer sind. Ausgenommen sind zudem Personen, die von ihrem Heimatstaat zur Leistung von Militärdienst verpflichtet sind. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass das Vorhaben in dieser Form nicht mit der Gleichberechtigung aller Bürger in der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar sei und darüber hinaus auch in einem Spannungsverhältnis zu den in der EMRK und im UNO-Pakt II garantierten Menschenrechten stehe. Die Fraktionen von SVP, CVP und BDP standen geschlossen hinter dem Vorstoss, während sich die Grünen, SP und GLP geschlossen dagegen stellten.

Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft (Mo. 14.3705)
Dossier: Ausbürgerung von Dschihadisten

Im August 2016 konkretisierte sich eine von anderen Akteuren indizierte Klima-Klage: Sich auf Art. 74 der Bundesverfassung (BV) zum Umweltschutz berufend, gemäss welchem der Bund verpflichtet ist, den Menschen und seine Umwelt „vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen“ zu schützen, fasste eine Vereinigung von Seniorinnen den Beschluss, die Schweiz auf unzureichenden Klimaschutz zu verklagen. Darüber hinaus beruft sich der dazu gegründete Verein KlimaSeniorinnen auf das in Art. 10 BV festgehaltene Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gerade ältere Frauen seien besonders von den schädlichen gesundheitlichen Folgen der Klimaerwärmung betroffen, so etwa von Dehydrierung, Herz- und Kreislaufproblemen oder Hitzschlag. Dem Vorstand gehören mit den grünen alt-Nationalrätinnen Anne Mahrer und Pia Hollenstein sowie der ehemaligen Genfer National- und Ständerätin Christiane Brunner (sp) landesweit bekannte politische Persönlichkeiten an. Zu den mehr als 300 Seniorinnen, die Ende Oktober mit einer über 150-seitigen, an die Bundeskanzlei sowie an das UVEK, BAFU und BFE adressierten Klageschrift vorstellig wurden, gehört etwa auch Judith Giovannelli-Blocher, Buchautorin und Schwester von Christoph Blocher.

Klage für mehr Klimaschutz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Am 12. August 2016 reichte die SVP die nötige Anzahl Unterschriften für ihre Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» bei der Bundeskanzlei ein – diese beglaubigte ein paar Wochen später 116'428 Unterschriften – und nutzte die Übergabe der Unterschriftenbogen zugleich für einen erneuten Medienauftritt. Weil das Parlament, die Regierung, die Verwaltung und die Justiz «in unheimlichem Zusammenspiel» (zitiert aus der NZZ) das Volk als obersten Gesetzgeber entmachte, müsse die direkte Demokratie gestärkt werden. Die Umsetzung von Initiativen – die SVP verwies auf ihre eigene Ausschaffungsinitiative, auf die Masseneinwanderungsinitiative und die Verwahrungsinitiative – werde mit Verweis auf internationales Recht immer häufiger verhindert, obwohl Volk und Stände den Begehren zugestimmt hätten, so die Initianten. Der direkten Demokratie werde also nur wieder Gehör verschafft, wenn im Falle eines Widerspruchs zwischen Bundesverfassung und völkerrechtlichen Bestimmungen Erstere den Vorrang erhalte, indem Letztere entweder angepasst oder gekündigt würden. Massgeblich sollten zudem nur noch jene völkerrechtlichen Verträge sein, die direktdemokratisch legitimiert, also dem fakultativen Referendum unterstanden hätten.

Gegen das Volksbegehren hatte sich schon früh Widerstand geregt. Bereits im Juni 2016 hatte die Organisation «Schutzfaktor M» zu einer Medienveranstaltung eingeladen, an der vor der Selbstbestimmungsinitiative gewarnt worden war. Die Möglichkeit, Staatsverträge durch Volksinitiativen ausser Kraft zu setzen, komme einer Verabsolutierung der Demokratie gleich, was gefährlich sei, gab etwa Heinrich Koller, der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Justiz, zu Protokoll. Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli (sp) warnte vor einer «Anti-Menschenrechts-Initiative», da die Gefahr einer Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehe. Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) – der mittlerweile in den Nationalrat gewählte Kopf hinter der Initiative – wehrte sich gegen den Vorwurf, dass die SVP gegen die Menschenrechte sei; sie stosse sich lediglich an den immer häufiger auftretenden Eingriffen des Menschenrechtsgerichtshofes in Strassburg in das Schweizer Recht.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)

Der Bundesrat beschloss Ende Juni 2016 die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Die neue Institution wird das 2011 als befristetes Pilotprojekt lancierte Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) ablösen. Eine Evaluation des Pilotprojekts aus dem Jahr 2015 habe ergeben, dass ein Bedarf nach den Dienstleistungen des Kompetenzzentrums bestehe, so der Bundesrat in der entsprechenden Medienmitteilung. Wie das Pilotprojekt soll auch die neue Menschenrechtsinstitution universitär verankert werden und sowohl Empfehlungen an Behörden, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor abgeben als auch eine Plattform zum Austausch für im Menschenrechtsbereich tätige Akteure bieten. Neben der freien Grundfinanzierung im Umfang von einer Million Franken jährlich aus der Bundeskasse – dieselben Mittel hatte der Bund bis anhin dem SKMR gewährt –, soll sich die Institution durch die Annahme von Dienstleistungsaufträgen finanzieren. Der Bundesrat beauftragte das EJPD und das EDA mit der Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Die Regierung kam damit einer seit langem erhobenen Forderung der UNO nach, eine unabhängige Institution für Menschenrechte zu etablieren. Die NZZ kommentierte denn auch, der Entschluss sei «zu einem Gutteil aussenpolitische Imagepflege», deren innenpolitischer Nutzen nicht über alle Zweifel erhaben sei.

Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Im Frühling 2015 besuchte eine Delegation des Anti-Folter-Ausschusses verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzuges der Schweiz und führte Gespräche mit inhaftierten Personen. Im daraus hervorgegangenen Bericht zu den Schweizer Gefängnissen formulierte sie anschliessend verschiedene Empfehlungen, Beobachtungen und Fragen. Der Ausschuss kam zum Schluss, dass Gefangene in der Mehrheit der Einrichtungen korrekt behandelt und unter sehr guten Haftbedingungen leben würden. Gegenüber der Haftanstalt Champ-Dollon (GE) wurde die Kritik geäussert, dass diese seit der letzten Evaluation weiterhin stark überbelegt sei. Laut Aargauer Zeitung sei dies insbesondere deshalb problematisch, da Forschende kurz zuvor erstmals einen Zusammenhang zwischen der Überbelegung und der Zahl der Selbstmordversuche im «berüchtigten Genfer Gefängnis» nachgewiesen hatten. Handlungsbedarf legte der Bericht des Anti-Folter-Ausschusses zudem bei der Unterbringung von Gefangenen mit schweren psychischen Störungen offen. Diese seien noch immer häufig in Hochsicherheitstrakten untergebracht, würden isoliert und hätten nur beschränkt Zugang zu Therapiemassnahmen. In polizeilichen Einrichtungen im Kanton Genf berichteten Betroffene von Polizeigewalt und Misshandlungen. Darüber hinaus würde festgenommenen Personen in einigen polizeilichen Anstalten das Recht, Angehörige zu informieren, gar nicht oder erst nach Verstreichen von Stunden gewährt. Von ähnlichen Umständen berichtete auch die NZZ im September 2016: Im Gegensatz zum Strafvollzug gelte für Inhaftierte in einigen Einrichtungen der Untersuchungshaft ein Telefon-Verbot, sie hätten keine Sport- und Arbeitsmöglichkeiten und sässen bis zu 23 Stunden am Tag in der Zelle. Personen in Untersuchungshaft, für welche die Unschuldsvermutung gilt, würden hierzulande teilweise schlechter behandelt als verurteilte Straftäter, schloss der Artikel der NZZ. Hinzu komme, dass aufgrund der Überbelegung in Schweizer Gefängnissen viele verurteilte Personen in der eigentlich für kurzfristige Aufenthalte konzipierten Untersuchungshaft längere Zeit auf einen Haftplatz warten müssten (Blick am Sonntag und St. Galler Tagblatt).
Zum Bericht der Anti-Folter-Kommission nahm der Bundesrat zusammen mit den Kantonen im Juni 2016 ausführlich Stellung und führte zahlreiche Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Personen im Freiheitsentzug auf. So sollen Misshandlungen strikter geahndet sowie verstärkt in der Aus- und Weiterbildung thematisiert werden. Um sowohl der Überbelegung in Strafvollzugsanstalten als auch der nicht angemessenen Unterbringung von Personen mit schweren psychischen Störungen entgegenzuwirken, sei die Entstehung neuer Strafvollzugsanstalten bzw. zusätzlicher spezieller Haftplätze bereits in Planung. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme zudem Auskunft zu den Beschäftigungs- und Kontaktmöglichkeiten in verschiedenen Einrichtungen des Schweizer Freiheitsentzugs und begründete das teilweise kleine Angebot mit dem Mangel an Personal- und Infrastrukturkapazitäten.

Bericht des europäischen Anti-Folter-Ausschusses über Schweizer Gefängnisse

Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Lang (alternative, ZG), die die Aufhebung von Art. 293 StGB (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) forderte, hatte die RK-NR 2014 einen Vorentwurf mit zwei Umsetzungsvarianten in die Vernehmlassung geschickt. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich dabei für Variante A aus, welche vorsah, den Artikel nicht wie von der parlamentarischen Initiative gefordert zu streichen, sondern ihn abzuändern und ihn konform zur aktuellen Rechtsprechung des EGMR zu gestalten. Dafür sollte eine Veröffentlichung neu zwingend straflos bleiben, wenn das Veröffentlichungsinteresse stärker gewogen hat als das Geheimhaltungsinteresse. Variante B, die die Streichung von Art. 293 StGB vorsah, fand weitaus weniger Unterstützung. Die RK-NR hatte hierzu eingewandt, dass behördliche Verfahren einen gewissen Geheimnisschutz brauchten. Im Juni 2016 verabschiedete die Kommission die Variante A als Erlassentwurf zuhanden des Nationalrats.

Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Pa.Iv. 11.489)

Mit der 2012 eingereichten Standesinitiative „Prostitution ist nicht sittenwidrig“ forderte der Kanton Bern den Bund auf, Verträge zur Erbringung einer sexuellen Handlung gegen Entgelt durch eine entsprechende Gesetzesbestimmung als rechtsgültig zu erklären. Dadurch soll sowohl der Rechtsschutz der betroffenen Personen gestärkt als auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Menschenhandels geleistet werden. Die Rechtskommissionen beider Räte hatten der Initiative 2013 Folge gegeben. Im September 2015 verlängerte der Ständerat auf Antrag seiner Kommission die Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs bis zur Wintersession 2017. Die Kommission wollte ihre Arbeit am Erlassentwurf nicht fortsetzen, bevor sie vom Bericht des Bundesrates über die Problematik von Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (in Erfüllung diverser Postulate) Kenntnis haben werde.

Im Januar 2016 befasste sich die RK-SR erneut mit dem Berner Anliegen und beantragte ihrem Rat, die Standesinitiative abzuschreiben. In der Argumentation stützte sie sich auf einen Entscheid des Bezirksgerichts Horgen vom 9. Juli 2013, in welchem das Gericht entschied, die Sittenwidrigkeit gemäss Artikel 20 OR könne bei der Forderung einer Prostituierten gegenüber ihrem Freier heute nicht mehr bejaht werden. Die Kommission sah darin die Bestätigung, dass das Anliegen der Standesinitiative in der heutigen Rechtsprechung umgesetzt werde und eine gesetzliche Festschreibung deshalb nicht notwendig sei. Ausserdem könnten durch die gesetzliche Normierung des Konstruktes „Prostitution“ neue Lücken und Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vertragsauslegung entstehen, womit der effektive Nutzen für die Prostituierten in Frage gestellt würde. Der Ständerat und später auch der Nationalrat folgten dieser Argumentation und schrieben die Standesinitiative ab.

Prostitution ist nicht sittenwidrig (Kt.Iv. 12.317)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Les deux chambres du Parlement ont pris acte du rapport 2015 de la délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe lors de la session d'été 2016. Après avoir souligné l'importance de l'organisation intergouvernementale pour le respect des droits de l'Homme et de la démocratie en Europe, Liliane Maury Pasquier (ps, GE) – rapporteuse pour la CPE-CE et membre de la délégation helvétique – est revenue sur certains points clés du compte-rendu. Durant l'année écoulée, la Russie s'est ainsi vue privée de droit de vote au sein des instances de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe, en réponse à son implication dans la crise ukrainienne. La Genevoise a également attiré l'attention sur le conflit opposant l'Arménie à l'Azerbaïdjan à propos de la région du Haut-Karabakh, ainsi que sur le nombre toujours plus élevé de personnes cherchant à trouver refuge en Europe. Le rapport n'a suscité aucun commentaire de la part des parlementaires.

Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
Dossier: Berichte der Parlamentarierdelegation beim Europarat

Im Sommer 2016 schrieb der Nationalrat das Postulat Streiff-Feller (evp, BE) ab, da der Bundesrat das Anliegen des Vorstosses mit der Veröffentlichung seines Berichts zu Prostitution und Menschenhandel im Juni 2015 erfüllt hatte.

Stopp dem Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung (Po. 12.4162)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015