Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Bankgeheimnis

Akteure

Prozesse

  • Internationale Beziehungen
31 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Dans le cadre de l’application de la norme internationale relative à l’échange automatique de renseignements dans le domaine fiscale (EAR), la Suisse a signé plusieurs déclarations communes en 2016. Nous pouvons notamment citer la signature de déclarations communes avec l’Afrique du Sud, le Brésil, le Chili, l’Inde, le Mexique, la Nouvelle-Zélande, Saint-Marin et l’Uruguay.

Application convention - Echange automatique
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Le 19 mars, la Suisse et l'UE ont paraphé un accord sur l’échange automatique de renseignements en matière fiscale. L'accord, qui a été signé à Bruxelles par le secrétaire d’Etat Jacques de Watteville et le directeur général de la Direction Fiscalité et Union douanière Heinz Zourek, est destiné aux comptes appartenant à des non-résidents et représente la fin du secret bancaire suisse. Avant qu'il puisse entrer en vigueur en 2017, l'accord devra d'abord être accepté par les Chambres fédérales et résister à un possible référendum.

accord sur l’échange automatique de renseignements en matière fiscale

Der parlamentarische Prozess zur Ratifikation der 2013 unterschriebenen Europaratskonvention zur Steueramtshilfe (Amtshilfeübereinkommen) wurde im Berichtsjahr 2014 noch nicht angestossen. Auf Basis des Amtshilfeabkommens entschied sich der Bundesrat jedoch zur Unterzeichnung des Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA) unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung des Amtshilfeübereinkommens. Die Zustimmung des Parlaments zum Amtshilfeübereinkommen war im Zusammenhang mit dem MCAA nötig, weil dieses sich staatsrechtlich auf das Amtshilfeübereinkommen stützte. Mit der Unterzeichnung des Amtshilfeübereinkommens hatte sich der Bundesrat erhofft, die Anzahl Staaten, die auf Basis der neuen OECD-Standards Amtshilfe ersuchen können, weiter zu vergrössern, weil dieses (im Gegensatz zur Vorlage zur einseitigen Anwendung der OECD-Standards) auch Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erlaubte, Amtshilfegesuche nach OECD-Standards zu stellen. Damit sollte den Empfehlungen des Global Forum entsprochen werden. Dieses hatte mitunter gefordert, dass die Anzahl DBA, welche Amtshilfe auf Basis der OECD-Standards gewähren, vergrössert werden musste.

Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

2014 wurden weitere Schritte in Richtung eines internationalen automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuerangelegenheiten gemacht. Der Bundesrat hatte sich im Rahmen der Finanzmarktstrategie im Juni 2013 bereit erklärt, bei den Erarbeitungen eines internationalen Standards für den automatischen Informationsaustausch mitzuwirken. Im Januar 2014 präsentierte die OECD im Auftrag der G20 die Eckpunkte des künftigen AIA. Diese lehnten sich stark an die US-Regelungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) an, mit dem Unterschied, dass der AIA nicht bei der Staatsbürgerschaft ansetzen sollte, sondern beim Residenten. Durch den AIA sollten Banken und andere Finanzintermediäre zur Sammlung verschiedener Einkommens- und Vermögensangaben von natürlichen und juristischen Personen verpflichtet werden. Davon ausgeschlossen waren einzig börsenkotierte Firmen, internationale Organisationen und staatliche Betriebe. Bei Spezialgesellschaften (beispielsweise Trusts) sollten die Finanzintermediäre angehalten werden, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren. Den von der Schweiz vorgebrachten Bedingungen (Spezialitätenprinzip, Datenschutz, Reziprozität und Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten auch bei Spezialgesellschaften) wurde mehrheitlich entsprochen. Aufgrund der Ausgestaltung der vorgeschlagenen AIA-Regelungen war ein innerschweizerischer Konflikt betreffend Bankgeheimnis zu erwarten. Weil auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger potenziell Kunden ausländischer Finanzinstitute waren, würden Schweizer Behörden durch den AIA Informationen zu deren Einkommens- und Vermögensbewegung erhalten, nicht aber von Einkommens- und Vermögenswerten inländischer Konti und Anlagen. Eveline Widmer-Schlumpf erachtete das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger als dadurch nicht beeinträchtigt. Wenn das Vertrauen gerechtfertigt sei, hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Konti im Ausland nichts zu befürchten, liess sich die Bundesrätin zitieren. Nach der Veröffentlichung der AIA-Eckpunkte im Januar 2014 kam es in den Medien zu Diskussionen betreffend einer vermeintlichen Spezialbehandlung der USA. Diese sollten gemäss den präsentierten Eckpunkten in manchen Fällen nicht verpflichtet sein, die wirtschaftlich berechtigten Personen eines Trusts identifizieren zu müssen, beispielsweise wenn sich dieser in einem Land ausserhalb des FATCA-Netzwerks befand (zum Beispiel in Panama). Diese Ausnahme sei „extrem beschränkt“, erklärte der OECD-Steuerchef Pascal Saint-Amans. Das Modellabkommen, das im Rahmen der OECD erarbeit würde, sei zudem nicht sakrosankt. Es stünde jedem Land frei, mit den USA bilateral eine restriktivere Regelung zu vereinbaren. Zudem werde das bei der OECD angesiedelte Global Forum allfällige Mängel in der Steuertransparenz ansprechen. Im Juli 2014 legte die Pariser Organisation eine vollständige Version des erarbeiteten Standards (Modellabkommen, technische Details zur Umsetzung sowie kommentierte Auslegungen) vor. Die G20 bestätigten diese Marschrichtung im September 2014, worauf 51 Staaten und Territorien im Oktober 2014 beschlossen, den neuen Standard per 2017 umzusetzen (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA). Weil sich das MCAA auf das Amtshilfeübereinkommen (Europaratskonvention zur Steueramtshilfe) stützte, das vom Bundesrat erst Anfang 2015 in die Vernehmlassung geschickt wurde (siehe unten), unterschrieb die Schweiz das Abkommen am 19.11.14 nur mit Vorbehalten. Ebenfalls auf Januar 2015 stellt der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzungsgesetzgebung zum AIA in Aussicht. Diese sollte mitunter festhalten, unter welchen Bedingungen die Schweiz bereit sein würde, mit einem Staat den AIA zu vereinbaren. Unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung war am Jahresende 2014 absehbar, dass die Schweiz frühestens 2018 Daten liefern würde.

Automatischen Informationsaustausch (AIA)
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Bereits seit Ende 2013 waren im Zusammenhang mit den Entwicklungen in Richtung Automatischer Informationsaustausch (AIA) Gespräche mit der EU geführt worden. Diese fanden im Rahmen der Verhandlungen zur Revision der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung statt, in welcher die EU explizit die „internationalen Entwicklungen“ berücksichtigen wollte. Die Revision sah vor, bestehende Steuerschlupflöcher in der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu stopfen. Neu sollten beispielsweise auch Zinserträge von Stiftungen und Trusts dem Regelwerk unterstehen. EU-intern wurde die Revision im März 2014 verabschiedet; dies nachdem Österreich und Luxemburg entsprechende Änderungen jahrelang blockiert hatten. Weil die Revision ebenfalls vorsah, das EU-Recht an die neuen globalen Standards (sprich: AIA) anzupassen, sobald diese vorlagen, kam die Änderung einer EU-internen Übernahme des AIA gleich. Die Drittstaaten Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino und die Schweiz wurden mit der Verabschiedung der EU-internen Revision diplomatisch unter Druck gesetzt, den AIA ebenfalls zu übernehmen. Würden die Drittstaaten „kein[en] genügende[n] Fortschritt [erzielen]“, wollte die Kommission „mögliche Optionen erkunden, um die Befolgung des neuen Standards sicherzustellen“. Weil die angepassten Regelungen betreffend Zinsbesteuerung erst per 2017 in Kraft treten sollten und sich Österreich und Luxemburg dagegen wehrten, zwei Systemwechsel innert kürzester Zeit vorzunehmen, war die Revision der Zinsbesteuerungsregelungen aus praktischer Sicht Makulatur. Konsequenterweise stoppten die EU und die Schweiz die entsprechenden Verhandlungen im Mai 2014. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2014, nach Konsultation des Parlaments und der Kantone, ein Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“. Dazu gehörten neben den USA (Wechsel zum Modell 1 mit Reziprozität in FATCA) und anderen Ländern auch die EU. Entsprechende Gespräche waren bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen, mitunter weil die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines AIA in der Schweiz noch nicht geschaffen war. Am Jahresende schien es eher unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen betreffend AIA mit den Fragen zum Marktzugang und zur Vergangenheitsbewältigung verknüpft werden konnten. Eine solche Strategie hatte die Expertengruppe Brunetti I 2013 vorgeschlagen. Bereits im Februar 2014 stellte Bundesrätin Widmer-Schlumpf jedoch fest, dass die Zeit knapper geworden sei, Lösungen für die Fragen des Marktzugangs und der Vergangenheitsbewältigung gleichzeitig mit den Verhandlungen zum AIA zu finden, weil der internationale Standard zum AIA schneller komme als erwartet.

Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“

Neben FATCA beschäftigte 2012 der Steuerstreit mit den USA den Schweizer Finanzplatz. Bis zum Jahresende war weder eine Globallösung für den Finanzplatz gefunden, noch hatte eine der rund ein Dutzend in den USA in ein strafrechtlichs Verfahren verwickelten Banken ein individuelles Abkommen mit den dortigen Behörden abschliessen können. Das DBA von September 2009 wurde 2012 bereits angepasst, war jedoch am Jahresende weder von der Schweiz noch von den USA ratifiziert. Der schweizerisch-amerikanische Steuerstreit spielte sich 2012 hauptsächlich in drei Bereichen ab. Erstens bemühte sich die Diplomatie um eine Globallösung für den Finanzplatz Schweiz. Diese scheiterte bis zum Jahresende unter anderem an der Frage der Bussgeldhöhe. Ebenfalls beharrten die USA für vermutete Steuerhinterziehungsfälle weiterhin auf Datenlieferungen für Fälle, die vor September 2009 zurücklagen. Allerdings war dies aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von 1996 und dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 rechtlich nicht vorgesehen. Einige Rechtsexperten erachteten es zwar als möglich, dass das Parlament ein ergänzendes Protokoll zum DBA 1996 hätte verabschieden können, das die rückwirkende Amtshilfe bei fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung ermöglicht hätte. Solch ein Vorgehen fand jedoch kaum politische Unterstützung. In diesem Zusammenhang kam es am Rande der Verhandlungen zu amerikanischen Amtshilfegesuchen betreffend Kunden der Credit Suisse, die vor 2009 der Steuerhinterziehung verdächtigt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hiess jedoch eine Klage gegen die eidgenössische Steuerverwaltung gut, die das Recht auf Amtshilfe auch bei Fällen von vermeintlicher Steuerhinterziehung verfügt hatte.

Globallösung für den Finanzplatz Schweiz

Durant l’année sous revue, l’UE a exigé la mise en place d’un échange automatique d’information en matière fiscale et a attaqué fortement les régimes fiscaux cantonaux. Ainsi, la commission des affaires économiques et monétaires de l’UE a adopté une résolution en faveur de la généralisation de ce type d’échange entre administrations fiscales à l’échelle internationale. De plus, le parlement européen a adopté une résolution similaire visant à éradiquer le secret bancaire et a recommandé à la Suisse d’appliquer son code de bonne conduite en matière de fiscalité.

Exigence du còte de l'UE d'un échange automatique d’information en matière fiscale

Im März des Vorjahres hatte der Bundesrat auf den zunehmenden internationalen Druck auf das Bankgeheimnis reagiert, indem er versicherte, künftig Amtshilfe in Steuersachen nur noch nach dem Musterabkommen der OECD (d.h. auch bei vermuteter qualifizierter Steuerhinterziehung und nicht nur bei vermutetem Steuerbetrug) zu leisten. Dazu schloss er im Verlauf des Berichtsjahrs – in Ergänzung der bereits 2009 revidierten oder neu eingegangenen – zehn weitere Doppelbesteuerungsabkommen (Türkei, Frankreich, Hongkong, Österreich, Mexiko, Georgien, Norwegen, Polen, Finnland, Japan) nach OECD-Standard ab, die nach der Genehmigung durch die Räte und Ablauf der ungenutzten Referendumsfrist im Oktober in Kraft gesetzt wurden.

OECD-Standards

Nachdem die kleine Kammer ihrer Kommission gefolgt war und Festhalten beschlossen hatte, tat es ihr der Nationalrat gleich und schickte die Vorlage in die Einigungskonferenz. Diese beschloss mit 14 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, den Staatsvertrag nicht dem Referendum zu unterstellen. Während der Ständerat der Einigungskonferenz diskussionslos folgte, stellte Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (sp, BL) im Namen der SP-Fraktion Antrag auf Ablehnung. Mit 39 Stimmenthaltungen (knapp die Hälfte ihres Stimmenpotenzials) verhalf die SVP, welche die Unterstellung des Vertrags unter das Referendum vorerst unterstützt hatte, dem Geschäft schliesslich zum Durchbruch: Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass ihr die Abwendung des Planungsbeschlusses mit seiner Boniregelung politisch wichtiger gewesen war als die Ablehnung des Staatsvertrags. Allerdings hatte die SVP ihre Zustimmung bereits vor der Debatte auch mit der Bedingung verknüpft, das fakultative Staatsvertragsreferendum neu zu regeln.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

En juin, le Brésil a inscrit la Suisse sur sa liste noire des paradis fiscaux. Cela a entraîné une augmentation des impôts pour les entreprises suisses au Brésil et les clients brésiliens de banques suisses. Le gouvernement brésilien a considéré que tous les pays appliquant une imposition sur les bénéfices inférieure à 20% ou appliquant le secret bancaire sont de fait des paradis fiscaux.

Liste noire brésilienne des paradis fiscaux

Der Nationalrat drückte seinen Unmut über den Staatsvertrag grundsätzlicher aus. In einem Ordnungsantrag forderte Caspar Baader (svp, BL) als Vertreter des bonusablehnenden Lagers, dass vor dem Staatsvertrag über zwei Ständeratsmotionen, die eine Regelung der Bonusfrage verlangen, zu befinden sei. Nur seine eigene Fraktion befürwortete geschlossen den Antrag. Ein Rückweisungsantrag Schelbert (gps, LU) verlangte vom Bundesrat die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auf dem Gesetzesweg sowie, damit einhergehend, die Verpflichtung der Banken auf eine Weissgeldstrategie. Der von einer überwiegenden Mehrheit der Grünen und einem Drittel der SVP-Fraktion gestützte Minderheitsantrag wurde mit 131 zu 32 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge, die mit einer Ausnahme alle von Mitgliedern der SP-Fraktion stammten abgewiesen. Ein Minderheitsantrag stellte sich mit der Forderung, in der Referendumsfrage dem Ständerat zu folgen, gegen die nationalrätliche APK, die sich mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten für eine Unterstellung des Abkommens unter das fakultative Staatsvertragsreferendum ausgesprochen hatte. Knapp, mit 97 zu 78 Stimmen, entschied der Nationalrat schliesslich im Sinn seiner Kommissionsmehrheit. Für das Referendum stimmten grossmehrheitlich die SVP, die SP und die Grünen, wobei 12 der 21 Stimmenthaltungen auf das Konto der Sozialdemokraten gingen. Der nun vorliegende Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 104 zu 76 Stimmen verworfen, was faktisch Nichteintreten bedeutete. Die Ablehnung der Vorlage kam mit den Stimmen der drei obgenannten Fraktionen zustande. Der Ständerat trat erneut ohne Gegenvorschlag auf das Geschäft ein, wies alle Anträge von Links-Grün zurück und genehmigte die Bundesratsvorlage diesmal mit 31 zu 9 Stimmen. Die nationalrätliche AKP empfahl der grossen Kammer mit 14 zu 12 Stimmen erneutes Nichteintreten, was das endgültige Aus der Vorlage bedeutet hätte. Der Rat folgte mit 132 zu 15 Stimmen, dem Antrag der Kommissionsminderheit aus CVP und FDP, erneut in die Detailberatung einzutreten. Die Mitglieder der SVP-Fraktion enthielten sich mehrheitlich der Stimme, deren 12 standen aber auch für Nichteintreten. Die Linke wiederholte ihre Minderheitsanträge der vorangehenden Detailberatung. Diese fanden im Rat erneut keine Mehrheit und die Unterstellung des Vertrags unter das fakultative Referendum hielt mit grossmehrheitlicher Unterstützung der SVP- und SP-Fraktionen sowie rund einem Drittel der grünen Stimmen stand.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Das Parlament befasste sich im Juni mit dem Geschäft. Die kleine Kammer sah sich als Erstrat vor das Dilemma gestellt, bei einer Annahme des Vertrags die Verletzung des Bankgeheimnisses und damit schweizerischen Rechts zu akzeptieren, bei einer Ablehnung aber eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung zu missachten. Da im Fall einer Ablehnung politische, rechtliche und wirtschaftliche Retorsionsmassnahmen zu befürchten waren, votierte die Ratsmehrheit mit wenig Begeisterung und im Sinn einer Güterabwägung für eine Annahme des Vertrags. Zwei Vorbehalte gegenüber dem Abkommen gelangten als Minderheitsanträge zur Debatte. Sowohl der von einzelnen CVP-, SVP-, SP-, SVP-, und GPS-Ständeräten gestützte Antrag eines Rückwirkungsverbots als auch die Forderung der SP, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wurden mit 32 zu 10 bzw. 27 zu 13 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die unveränderte Bundesratsvorlage nach fünfstündiger Debatte und gegen den Willen der Ratslinken mit 31 zu 12 Stimmen akzeptiert. 

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Da das Agreement inhaltlich mit einem in Florida hängigen Zivilrechtsverfahren (John-Doe-Summons) verknüpft war, für welches die IRS das konkrete Durchsetzungsbegehren einzureichen drohte und das die UBS zur Herausgabe der Namen von 52'000 US-Kontoinhabern gezwungen hätte, musste der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen. Im August 2009 schloss er in einem Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Abkommen ab. Die Schweiz verpflichtete sich darin zur Amtshilfe und damit zur Prüfung der Herausgabe der Daten von 4'450 US-Kunden der UBS. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht – das bereits in einem Urteil am 8. Januar die Schutzverfügung der Finma als rechtswidrig beurteilt hatte und damit die PUK-Forderungen anheizte – am 21. Januar 2010 eine Beschwerde gegen das Abkommen guthiess und der Amtshilfe bei Verdacht auf fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung (die überwiegende Mehrzahl der 4'450 Fälle) die Rechtsgrundlage entzog, musste nach einer Lösung gesucht werden, die es der Schweiz erlaubte, dem Abkommen gegenüber der USA nachzukommen, obschon sie mit der Datenlieferung das Bankgeheimnis verletzte. Als Notbehelf wurde das Amtshilfeabkommen schliesslich im März in einem Änderungsprotokoll als Staatsvertrag verankert und vorläufig angewendet, vorbehältlich der Genehmigung durch das Parlament. Damit wurde sichergestellt, dass die Behandlung der Amtshilfegesuche nicht ausgesetzt werden musste. Die Datenlieferung allerdings war erst nach dem entsprechenden Bundesbeschluss vorgesehen. 

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

En fin d’année, la France a refusé de livrer à la Confédération une liste comprenant des données volées. La liste a été volée à une filiale genevoise de la banque HSBC et contient plus de 130 000 noms. Hans-Rudolf Merz a envisagé de bloquer la ratification de la CDI révisée avec la France. Il estimait que la France n’avait pas le droit d’utiliser ces données pour faire une demande d’entraide administrative à la Suisse.

Données volées de la banque HSBC

Die grossen Staaten der OECD, welche der Schweiz zuvor gedroht hatten, sie auf eine „Schwarze Liste“ der zu bekämpfenden „Steuerparadiese“ zu setzten, waren mit dieser Absichtserklärung des Bundesrates noch nicht ganz zufrieden. Ihre Organisation – die G20 – beschloss, die Schweiz vorläufig, d.h. bis zum Abschluss von mindestens zwölf entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auf eine „Graue Liste“ der genau zu beobachtenden Staaten zu setzen. Neben der Schweiz figurierten unter anderem auch Belgien, Luxemburg, Liechtenstein und Österreich auf dieser Liste. Noch bevor die ersten Verhandlungen über neue DBA aufgenommen wurden, beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Verfahren zur Ratifikation dieser Staatsverträge. Er schlug vor, nur das erste abgeschlossene Abkommen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Würde dieses mit seinem für die Schweiz neuen Prinzip der Amtshilfe bei Steuerhinterziehung vom Volk akzeptiert, sollte gegen weitere gleichlautende Verträge mit anderen Staaten kein Referendum mehr möglich sein. Ein taktischer Hintergrund dieser Argumentation bestand darin, Abstimmungskämpfe über DBA mit Deutschland und den USA, welche die Schweiz in dieser Debatte besonders und vor allem sehr unzimperlich unter Druck gesetzt hatten, zu vermeiden. Die SVP, welche genau diese beiden Abstimmungskampagnen führen wollte, protestierte heftig gegen die Pläne des Bundesrates. Ende August schloss die Schweiz mit Dänemark und mit Frankreich erste neue DBA nach dem uneingeschränkten OECD-Standard ab. Ende November legte der Bundesrat dem Parlament die ersten fünf Abkommen (mit den USA, Mexiko, Grossbritannien, Frankreich und Dänemark) zur Genehmigung vor. Da darin eine grundlegende rechtliche Neuerung (Amtshilfe bei Steuerhinterziehung) enthalten war, beantragte er, diese Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

OECD-Standards

En août, un accord entre la Confédération et les Etats-Unis concernant les poursuites judiciaires d’UBS a été signé. Il prévoit l’abandon des poursuites, l’annulation d’une amende et le respect des procédures helvétiques de la part des Etats-Unis contre la livraison 4450 noms de clients d’UBS au fisc américain. Par la suite, les deux parties ont signé une CDI intégrant les standards de l’OCDE. Ces négociations se sont déroulées en parallèle, le chef du DFF ayant lié le règlement des plaintes contre UBS à la conclusion d’une CDI révisée.

CDI avec les Etats-Unis et poursuites judiciaires d’UBS

Ab Juli verhandelte die schweizerische Regierung dann auch direkt mit der US-Exekutive. Anfangs August zeichnete sich eine aussergerichtliche Lösung ab, die am 12. August konkret wurde: Die Schweiz schloss mit den USA einen Staatsvertrag ab. Darin ist festgehalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung bei 4450 UBS-Konten von US-Bürgern entscheiden muss, ob Amtshilfe wegen Verdachts auf Steuerbetrug oder schwere Steuerhinterziehung gewährt wird. Diese Entscheide müssen innerhalb von einem Jahr getroffen werden. Als Gegenleistung zogen die US-Behörden ihre Zivilklage gegen die UBS zurück. National- und Ständerat bewilligten in der Herbstsession die Schaffung von zusätzlichen, zeitlich befristeten Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht zur Bewältigung von allfälligen Rekursen von UBS-Kunden.

Untersuchung der US-Steuerbehörde IRS

Durant l’année sous revue, les questions liées à la place financière suisse ont eu une forte influence sur l’ensemble des relations bilatérales helvétiques. La Suisse a notamment essayé de bénéficier du déploiement des ressources diplomatiques du Luxembourg et de l’Autriche auprès de l’UE afin de ne pas figurer sur la liste des paradis fiscaux du G20, sans succès. De la sorte, les pressions internationales sur le secret bancaire ont poussé la Confédération à réviser un minimum de douze Conventions contre la double imposition (CDI) intégrant les standards de l’OCDE relatifs à la bonne gouvernance en matière de fiscalité de l’épargne.

Questions liées à la place financière suisse

Au mois de mai, la Confédération a gelé les 136'000 euros qu’elle devait verser à l’OCDE. Elle a considéré qu’elle n’avait pas eu droit à une communication transparente de la part du secrétaire général de l’organisation, Angel Gurria, lors de l’établissement de la liste grise des paradis fiscaux par le G20 et a ainsi exigé des garanties concernant la transmission future d’informations importantes. Le secrétaire général de l’organisation a répondu par écrit que les Etats membres seraient désormais informés sur les actions les concernant.

Blocage des fonds pour l'OCDE

En mars, suite au conflit fiscal qui opposait l’UE et la Suisse, le ministre allemand des finances, Peer Steinbrück, a tenu des propos agressifs envers la Suisse. L’ambassadeur allemand à Berne, Axel Berg, a été convoqué au palais fédéral. Le parlement a critiqué les paroles du ministre allemand mais également le comportement du Conseil fédéral. Le conflit s’est envenimé notamment lors de la comparaison faite par le député Thomas Müller (pdc, SG) avec la gestapo. La polémique s’est ainsi également propagée en Allemagne. Hans-Rudolf Merz a alors rappelé l’importance de l’entretien de bonnes relations avec l’Allemagne et la chancelière allemande, Angela Merkel, s’est distanciée des propos ayant déclenché la polémique. Par la suite, Micheline Calmy-Rey s’est rendue à Berlin afin de discuter du secret bancaire avec le ministre allemand des affaires étrangères, Frank-Walter Steinmeier. Ce dernier a félicité la Suisse pour sa volonté d’intégrer les standards de l’OCDE dans l’échange d’informations fiscales et a montré la volonté d’enterrer l’escalade qui a suivit les propos de son collègue ministre des finances. Au mois de mai, une délégation parlementaire est allée à Berlin rencontrer Peer Steinbrück. Suite à cette rencontre, la délégation a affirmé que le ministre allemand n’exigerait plus d’échange automatique d’informations en matière fiscale. Finalement, Hans-Rudolf Merz s’est rendu à Berlin afin de rencontrer le ministre allemand des finances et de confirmer la volonté d’assouplir le secret bancaire. Cette rencontre a mis fin aux tensions qui ont opposé l’Allemagne et la Suisse.

Propos agressifs envers la Suisse suite au conflit fiscal avec l'UE

Die schweizerische Grossbank UBS war 2007 in den USA unter besonderen Druck geraten. Eine Untersuchung der US-Behörden wegen Beihilfe der Bank zu Steuerbetrug ging 2009 weiter. Im Februar verlangten die mit der langen Dauer des schweizerischen Rechtshilfeverfahrens unzufriedenen Amerikaner die Herausgabe von Informationen über 250 Bankkundendossiers und drohten bei einer Weigerung die Verhängung einer riesigen Busse gegen die UBS, welche sie wohl in den Konkurs getrieben hätte. Die Finma befahl daraufhin der UBS die Übermittlung dieser Informationen und berief sich dabei auf einen Notstandsartikel im Bankengesetz. Der Bundesrat verteidigte diese Aktion der Finma und wies darauf hin, dass die von der UBS in den USA begangenen Handlungen auch in der Schweiz strafbar seien. Unmittelbar nach der Übermittlung dieser Daten verlangten US-Steuerbehörden via eine privatrechtliche Gerichtsklage in Miami Auskünfte über die Inhaber von weiteren 52 000 Konten. Mit Unterstützung des Bundesrates verweigerte die UBS diese schweizerischen Gesetzen und auch dem DBA mit den USA widersprechende Herausgabe von Daten ohne konkrete Verdachtsmomente gegenüber den Kontoinhabern.

Untersuchung der US-Steuerbehörde IRS

Das als Alternative zum Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden geschaffene Zinsbesteuerungsabkommen der Schweiz mit der EU gilt noch bis 2011. Da es einige Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten aufweist, meldete der EU-Steuerkommissar Leo Kovacs an, dass er bereits 2009 Verhandlungen innerhalb der EU, aber auch mit der Schweiz über eine Verschärfung aufnehmen möchte.

Informationsaustausches der Steuerbehörden

Der im Rahmen der zweiten Bilateralen Verträge mit der EU ausgehandelte Vertrag über die Zinsbesteuerung wurde vom Parlament in der Wintersession genehmigt. Dieser führt für in EU-Staaten wohnhafte natürliche Personen eine Quellensteuer auf Zinsen von Konten und verzinslichen Papieren bei Schweizer Banken ein. Der Steuersatz beträgt für die ersten drei Jahre nach Inkraftsetzung 15%, steigt in den anschliessenden drei Jahren auf 20% und erreicht danach den heute in der Schweiz bei Inländern geltenden Satz von 35%. Die Schweiz behält einen Viertel dieser Abgaben, der Rest geht an den Staat, in welchem die besteuerte Person niedergelassen ist. Der Bankkunde kann sich dieser Pauschalsteuer entziehen, indem er die Bank autorisiert, die Zinserträge an die Steuerbehörden seines Wohnsitzlandes zu melden. Im Nationalrat kritisierte die SVP das Abkommen zwar, da damit das Bankgeheimnis auf die Dauer nicht gesichert sei, sie zog aber ihren Nichteintretensantrag zurück. Gleichzeitig mit der Vertragsgenehmigung hiess das Parlament die dazu gehörende Ausführungsgesetzgebung, das neue Zinsbesteuerungsgesetz, gut. Dieses legt die Modalitäten fest, nach denen die Banken die Zinszahlungen bei den schweizerischen Behörden melden und die Zinssteuer abliefern müssen. Im Rahmen der Bilateralen II wurde auch ein Abkommen über die Betrugsbekämpfung zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen. Es erleichtert insbesondere bei Fällen von Warenschmuggel die Amtshilfe zwischen Zoll-, Steuer- und Justizbehörden. Während bei Betrugsfällen zur Umgehung der indirekten Steuern und Abgaben die Rechtshilfe (und damit die Aufhebung des Bankgeheimnisses) bereits jetzt möglich war, wird dies in Zukunft auch für die Abgabenhinterziehung gelten.

Informationsaustausches der Steuerbehörden

Certains pourparler ont abouti durant l’année sous revue. Les négociateurs ont annoncé avoir trouvé, au début du mois de juillet, un accord dans le domaine de l’environnement. Il s’agissait principalement de régler la participation de la Suisse à l’Agence européenne pour l’environnement. Un accord de principe a également été trouvé concernant la participation de la Suisse aux programmes MEDIA de l’UE (MEDIA Plus et MEDIA Formation). Ils permettent, entre autres, une amélioration réciproque de la distribution des productions audiovisuelles (cinéma ou télévision). Le principal résultat de l’année sous revue a toutefois été l’accord, conclu en juin, sur la fiscalité de l’épargne, principal dossier lié au secret bancaire. Les premiers mois de l’année ont été marqués par de multiples revirements, l’évolution du dossier étant liée à l’adoption par l’UE d’une directive sur la taxation des revenus de l’épargne. C’est principalement l’Italie qui semble avoir conditionné son acceptation de la directive à des concessions dans un domaine qui ne concernait pas la Suisse, soit les quotas laitiers. Le maintien du secret bancaire est également lié à deux autres domaines de ce deuxième paquet de bilatérales : Schengen et la lutte contre la fraude. Ces deux dossiers, sur lesquels aucun accord n’avait encore pu être trouvé à la fin de l’année sous revue, concernaient en effet également la coopération judiciaire. Relativement à ces bilatérales II, l’ASIN a annoncé, dans le courant du mois de mai, son intention de lancer un référendum contre ces nouveaux accords. En fin d’année, l’Associations Suisse des banquiers a officiellement apporté son soutien à la stratégie du parallélisme voulue par le Conseil fédéral.

Bilaterale Abkommen II mit der EU
Dossier: Dublin-Verordnung

Die im Rahmen der zweiten Bilateralen Verträge mit der EU geführten Verhandlungen über die grenzüberschreitende Information der Finanzämter über Bankkonten zur Verhinderung der Steuerhinterziehung machten im Berichtsjahr gewisse Fortschritte. Am 21. Januar einigten sich die Finanzminister der EU darauf, dass ab 2004 zwölf Staaten diese Informationen automatisch austauschen werden, und die drei übrigen (Belgien, Luxemburg und Österreich) eine Quellensteuer einführen, welche bis 2010 schrittweise auf 35% erhöht wird. Diese Quellensteuer als Alternative zur Meldepflicht entsprach den früher gemachten schweizerischen Vorschlägen. Damit waren die Türen für eine analoge Regelung mit der Schweiz geöffnet, welche dieser, wie auch Österreich und Luxemburg, die Beibehaltung des Bankgeheimnisses gegenüber den Fiskalbehörden erlauben würde. Nach den Vorstellungen der EU-Finanzminister sollten von der in der Schweiz auf Konten von natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU erhobenen Quellensteuer mindestens 75% in den Wohnsitzstaat fliessen. Nachdem die Finanzminister der EU ihr Projekt im Juni definitiv verabschiedet hatten, ging es für die EU darum, neben der Schweiz auch andere Finanzplätze (Liechtenstein, Kanalinseln, USA etc.) für diese Regelung zu gewinnen, da die Schweiz die Gleichbehandlung aller in Frage kommender Finanzplätze verlangt hatte. Um die neue Steuereinnahmen generierenden Vorschriften so schnell wie möglich in Kraft zu setzen (ursprünglich geplant war der 1.1.2004), wünschte die EU die rasche Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens mit der Schweiz, da Österreich und Luxemburg ihre Unterschrift von derjenigen der Schweiz abhängig gemacht hatten. Dies stiess allerdings bei der schweizerischen Regierung auf wenig Gegenliebe. Diese stellte sich auf denselben Standpunkt wie die EU in den neunziger Jahren anlässlich der Verhandlungen über die ersten Bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz. Sie beharrte darauf, dass nicht einzelne Dossiers aus dem Paket herausgebrochen werden dürfen, sondern bei allen Dossiers der Verhandlungsrunde (u.a. dem Mitmachen der Schweiz beim Schengener- und beim Dubliner-Abkommen) eine Übereinkunft erzielt werden muss.

Informationsaustausches der Steuerbehörden