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Jahresrückblick 2023: Kultur, Kirchen und religionspolitische Fragen

Im Jahr 2023 standen insbesondere die Kirchen und religionspolitische Fragen im Zentrum der politischen und medialen Aufmerksamkeit. Wie Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse zeigt, kam es im Herbst 2023 zu einer starken Häufung an Zeitungsartikeln zu diesem Thema. Grund dafür dürften auf der einen Seite die Veröffentlichung eines Berichts über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz und andererseits eine vermehrte Verzeichnung antisemitischer Vorfälle sein.

Der im September 2023 veröffentlichte Bericht über sexuellen Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche war das Ergebnis eines Pilotprojekts der Universität Zürich. Demnach identifizierten die Forschenden für den untersuchten Zeitraum zwischen 1950 und heute insgesamt 1'002 Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche, erachteten dies aber nur als Spitze des Eisbergs. Auch bekannt wurde im Bericht, dass die katholische Kirche zahlreiche dieser Fälle vertuscht hatte. Der Bericht löste in den Medien Diskussionen über Konsequenzen aus und führte in der Herbstsession 2023 zu einer Reihe von politischen Vorstössen. Eine Motion, welche einen offiziellen Bericht vom Bund über die Thematik verlangte, lehnte der Ständerat in der Wintersession jedoch bereits ab.

Des Weiteren berichteten die Medien vermehrt über antisemitische Vorfälle. In den vergangenen Jahren verzeichnete der SIG in seinem jährlichen Antisemitismusbericht immer häufiger Fälle von Antisemitismus, wobei etwa im letzten publizierten Bericht für das Jahr 2022 insbesondere die Covid-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg als Auslöser ausgemacht wurden. In der Herbstsession 2023 verlangte der Nationalrat mit Annahme eines Postulats denn auch eine Untersuchung der rassistischen und antisemitischen Vorfälle im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Die vermehrten Antisemitismus-Vorfälle im Jahr 2023 stellte der SIG-Präsident derweil mit dem Gaza-Israel-Konflikt in Zusammenhang.

Zwar berichteten die Medien im Jahr 2023 im Vergleich zu den vergangenen Jahren eher wenig über Kulturpolitik (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse), zwei Themen erhielten jedoch verstärkte Aufmerksamkeit. Zum einen war dies das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele, welches das Parlament 2022 verabschiedet hatte. Anfang Januar 2023 scheiterte das fakultative Referendum der Piratenpartei zum neuen Gesetz an der Unterschriftenhürde. Die Partei hatte sich insbesondere an den Alterskontrollen im Internet gestört. Einen weiteren umstrittenen Aspekt dieses Gesetzes, die sogenannten «Mikrotransaktionen», nahm der Nationalrat in der Sondersession 2023 wieder auf, indem er ein Postulat der WBK-NR guthiess, das deren Auswirkungen untersuchen lassen wollte.

Zudem war 2023 – wie bereits 2022 – die Frage nach dem Umgang mit Kulturgütern mit problematischer Provenienz ein wiederkehrendes mediales, aber auch politisches Thema. Im November 2023 schuf der Bundesrat in Umsetzung einer Motion eine «unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe». Die Expertinnen und Experten sollen sich in Bezug auf den Umgang mit Kulturgütern mit umstrittener Provenienz, worunter sowohl NS-Raubkunst als auch Kulturgüter aus dem kolonialen Kontext gefasst werden, beraten und unverbindliche Empfehlungen abgeben.

Jahresrückblick 2023: Kultur, Kirchen und religionspolitische Fragen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Jahresrückblick 2023: Rechtsordnung

Das Jahr 2023 war im Bereich Rechtsordnung stark von straf- und zivilrechtlichen Fragen geprägt. Die in den vergangenen Jahren immer wieder virulent geführte Debatte über die terroristische, vor allem islamistisch motivierte, Gefährdung der Schweiz rückte angesichts des fortdauernden Kriegs in der Ukraine sowie des Kriegsausbruchs im Nahen Osten weiter in den Hintergrund. Stattdessen beschäftigten eher Cyberangriffe und die Angst vor russischer Spionage die Schweizer Sicherheitspolitik. (Für Cybersicherheit vgl. Jahresrückblick zur Landesverteidigung.)

Zudem nahm der Diskurs um Grund- und Menschenrechte in der Öffentlichkeit wieder mehr Raum ein, angetrieben unter anderem vom zunehmenden Augenmerk auf den Antisemitismus infolge des Nahostkonflikts (vgl. Jahresrückblick zu Kultur, Kirchen und religionspolitische Fragen sowie Jahresrückblick zur Aussenpolitik). Nach dem Angriff der Hamas Anfang Oktober kam es in den grossen Schweizer Städten zu Kundgebungen mit antiisraelischen Parolen, worauf in der Öffentlichkeit debattiert wurde, inwiefern an propalästinensischen Friedenskundgebungen antisemitisches und rechtsextremes Gedankengut verbreitet werde. Aus Sorge vor einer gewaltsamen Eskalation verhängte die Stadt Bern bis Weihnachten ein Demonstrationsverbot, was wiederum zu Protesten aufgrund der Grundrechtseinschränkung führte. In der Medienberichterstattung spiegelte sich diese Entwicklung in einem Anstieg in den Themenbereichen «Bürgerrechte» sowie «innere Konflikte und Krisen» gegen Ende Jahr wider (vgl. Abb. 1 der APS-Zeitungsanalyse). Auch über das ganze Jahr gesehen vereinnahmten diese beiden Themen einen höheren Anteil der Zeitungsberichterstattung als im Vorjahr (vgl. Abb. 2). Die gestiegene Sensibilität für die Antisemitismus-Thematik zeigte sich ebenso im Parlament, das im Laufe des Jahres eine Handvoll Vorstösse für ein Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit behandelte und diese Forderung im Grundsatz unterstützte. Als «historischen Moment» bezeichnete der Bundesrat die Gründung der Nationalen Menschenrechtsinstitution im Mai 2023, das Resultat eines zwanzigjährigen Prozesses zur Förderung der Menschenrechte in der Schweiz.

Unter anderem von Menschenrechts- und Frauenorganisationen gefeiert wurde die Verabschiedung des revidierten Sexualstrafrechts durch die beiden Räte. Begleitet von einer lebhaften gesellschaftlichen Debatte rangen die Räte bei der Revision des Sexualstrafrechts insbesondere um eine neue, zeitgemässe Definition von Vergewaltigung, die sie letztlich in der sogenannten erweiterten Widerspruchslösung fanden. Damit sind sexuelle Handlungen künftig strafbar, wenn sie gegen den Willen – aber im Unterschied zur Zustimmungslösung nicht «ohne Einwilligung» – einer Person vorgenommen werden oder wenn ein Schockzustand für sexuelle Handlungen ausgenutzt wird. Dass das Opfer nachweisbar zur sexuellen Handlung genötigt wurde, ist mit der neuen Regelung indes nicht mehr erforderlich. Im Unterschied zum alten Recht, wonach nur Frauen Opfer einer Vergewaltigung sein konnten, spielt das Geschlecht des Opfers im revidierten Sexualstrafrecht keine Rolle mehr. Mit Verabschiedung der Sexualstrafrechtsrevision brachten die eidgenössischen Räte im Sommer 2023 eines der grössten Gesetzgebungsprojekte der 51. Legislatur zum Abschluss: die unter dem Titel «Harmonisierung der Strafrahmen» durchgeführte Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (BT). Ziel der Strafrahmenharmonisierung war es, die aus den 1940er-Jahren stammenden Strafen mit den heutigen Werthaltungen in Einklang zu bringen und deren Verhältnis zueinander neu auszuloten. Noch während das Sexualstrafrecht zu Ende debattiert wurde, traten die ersten beiden Vorlagen des BT-Revisionsprojekts, die in erster Linie die Strafen für Gewaltdelikte erhöhten, am 1. Juli 2023 bereits in Kraft.

Als weiteres Grossprojekt schloss das Parlament im Frühling 2023 die Revision der Zivilprozessordnung ab. Mit einer Vielzahl punktueller Anpassungen sollten festgestellte Schwachstellen der 2011 in Kraft getretenen Zivilprozessordnung ausgebessert und insgesamt deren Praxistauglichkeit verbessert werden. Ein von der Einigungskonferenz vorgeschlagener Kompromissvorschlag wurde schliesslich in beiden Räten breit mitgetragen. Nachdem im Sommer auch die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, wird das revidierte Zivilprozessrecht planmässig am 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

Weiter stand 2023 im Zivilrecht das Erbrecht auf der politischen Agenda. Mit der Überarbeitung des sechsten Kapitels des IPRG über das internationale Erbrecht sollten Kompetenzkonflikte mit ausländischen Behörden minimiert und sich widersprechende Entscheidungen in internationalen Erbrechtsfällen verhindert werden. Zwischen den Kammern entbrannte ein erbitterter Streit über einige Punkte, so etwa um die Frage, ob Schweizer Doppelbürgerinnen und -bürger wählen können sollen, dem Recht welches ihrer Heimatstaaten sie ihren Nachlass unterstellen wollen. Nach erfolgreicher Kompromissfindung konnte die Vorlage in der Wintersession 2023 schliesslich verabschiedet werden. Im Hinblick auf das innerstaatliche Erbrecht trat am 1. Januar 2023 die erste Etappe der laufenden Erbrechtsrevision in Kraft, die in erster Linie die Pflichtteile reduzierte und damit die Verfügungsfreiheit der Erblasserinnen und Erblasser erhöhte. Die zweite Etappe zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge kam im Sommer 2023 ins Parlament, wobei der Ständerat im Unterschied zum Nationalrat nicht auf den Entwurf eintreten wollte.

Darüber hinaus trieben Bundesrat und Parlament 2023 die Digitalisierung in der Justiz voran. Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Digitalisierung im Notariat ebneten die eidgenössischen Räte den Weg für die elektronische Ausfertigung von Urkunden und Beglaubigungen. Damit muss das Originaldokument künftig nicht mehr in Papierform erstellt werden. Zur sicheren Aufbewahrung der elektronischen Originaldokumente wird ein nationales Urkundenregister geschaffen. Um den elektronischen Rechtsverkehr generell zu ermöglichen, war im Parlament zudem das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz hängig, wo es vom Erstrat positiv aufgenommen wurde.

Nach der grossen gesellschaftlichen Kontroverse um das Verbot zur Verhüllung des Gesichts, die rund um die 2021 angenommene Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ausgefochten worden war, ging die Umsetzung der Initiative geradezu ereignisarm vonstatten. Beide Parlamentskammern verabschiedeten den Entwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot unverändert und mit grossen Mehrheiten. Auch in der Gesellschaft war kein grösserer Widerstand mehr vernehmbar, sodass die im Januar 2024 endende Referendumsfrist wohl ungenutzt verstreichen wird.

Für neue Kontroversen sorgen dürfte hingegen die im Mai 2023 lancierte Volksinitiative «für ein modernes Bürgerrecht». Die sogenannte Demokratie-Initiative fordert, dass Ausländerinnen und Ausländer schweizweit Anspruch auf Einbürgerung haben, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, zu keiner längeren Freiheitsstrafe verurteilt wurden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Die hinter der Initiative stehende «Aktion Vierviertel» sieht in der tiefen Einbürgerungsquote ein Demokratiedefizit, weil rund ein Viertel der zur Schweizer Gesellschaft gehörenden Menschen politisch nicht mitbestimmen darf.

Jahresrückblick 2023: Rechtsordnung
Dossier: Jahresrückblick 2023

In der Wintersession 2023 hiess der Ständerat mit 23 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion der RK-SR für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen, Symbolen gut. Diese wurde von der Rechtskommission als Reaktion auf die Motion Binder-Keller (mitte, AG) lanciert, die zum Ziel hatte, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Im Unterschied zur Motion Binder wollte die Kommissionsmotion den Wirkungsbereich des Verbotes auf weitere extremistische, gewaltverherrlichende und rassendiskriminierende Symbole ausweiten und es der Regierung überlassen, ob das Verbot in einem Spezialgesetz oder im Strafgesetzbuch umzusetzen sei. Die Mehrheit der Ständekammer gab diesem breiter gefassten Ansatz den Vorzug, während die Mitte-Links-Minderheit lieber die Motion Binder-Keller überweisen wollte und die Kommissionsmotion daher ablehnte.

Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen (Mo. 23.4318)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Der Ständerat stimmte in der Wintersession 2023 gegen eine Einreisesperre für Personen, die in Italien wegen Verbindungen zur Mafia gemäss Artikel 416bis des italienischen Strafgesetzbuchs verurteilt sind. Im Gegensatz zum Nationalrat lehnte er eine entsprechende Motion Romano (mitte, TI) stillschweigend ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, zusammen mit den Kantonen Massnahmen für eine systematische und präventive Einreisesperre zu ergreifen. Die SPK-SR und der Bundesrat argumentierten gegen die Motion, dass das Fedpol bereits heute gestützt auf das AIG Einreiseverbote und Ausweisungen aussprechen könne, wenn dies im konkreten Einzelfall zum Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz angezeigt sei. Zudem sei der gewünschte Automatismus mit den Grundprinzipien der schweizerischen Rechtsordnung unvereinbar, welche in jedem Fall einzeln die Überprüfung der notwendigen Bedingungen für eine Ausreisesperre verlange.

Einreisesperre gegen Personen, die in Italien wegen Verbindungen zur Mafia gemäss Artikel 416bis des italienischen Strafgesetzbuchs verurteilt sind (Mo. 22.3659)

In der Wintersession 2023 lehnte der Ständerat die Motion Binder-Keller (mitte, AG) ab, die zum Ziel hatte, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Er folgte damit, anders als der Nationalrat, der Empfehlung des Bundesrates und nahm stattdessen eine Kommissionsmotion der RK-SR an, die den Wirkungsbereich des Verbotes auf weitere extremistische, gewaltverherrlichende und rassendiskriminierende Symbole ausweiten und es der Regierung überlassen will, ob das Verbot in einem Spezialgesetz oder im Strafgesetzbuch umzusetzen sei. Die Motionärin plädierte vergeblich dafür, beide Motionen anzunehmen und so dem Verbot von nationalsozialistischer Symbolik konkret Schub zu verleihen sowie den vorangegangenen Bericht des Bundesrates gebührend zu berücksichtigen. Die enge Umsetzungsvorgabe der Motion sei zudem bewusst gewählt, um die nach Artikel 1 StGB erforderliche klare Definition zu gewährleisten. Eine Mehrheit war jedoch davon überzeugt, dass der Antrag der Kommission die genannte Forderung genügend mit einschliesse und hiess die Kommissionsmotion mit 23 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten von Mitte-Links, welche die Motion Binder-Keller überweisen wollten.

Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten (Mo. 21.4354)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

In Form eines Postulates forderte Maja Riniker (fdp, AG) den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht darzulegen, wie der Kulturgüterschutz in der Schweiz im Falle eines Krieges gewährleistet werden kann. Der Krieg in der Ukraine habe etwa gezeigt, wie bedroht Museen und Kulturgüter durch Plünderungen und Zerstörung seien, begründete Riniker in der Wintersession 2023 im Nationalrat ihr Anliegen. Der Bericht solle daher ein Konzept vorstellen, welches regelt, inwiefern die Schweiz etwa die Evakuierung von Kulturgütern auch im Kriegsfall sicherstellen könne. VBS-Vorsteherin Viola Amherd erklärte den Antrag des Bundesrates, das Postulat abzulehnen, unter anderem damit, dass in der Schweiz bereits ein entsprechendes Gesetz bestehe, welches den Kulturgüterschutz im Falle eines bewaffneten Konfliktes regle. In der Folge nahm der Nationalrat das Postulat dennoch knapp mit 99 zu 93 Stimmen (2 Enthaltungen) an und überwies einen entsprechenden Auftrag an den Bundesrat. Die Stimmen gegen die Vorlage stammten aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von beinahe allen Mitgliedern der Mitte-EVP-Fraktion.

Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz (Po. 23.3741)

In Erfüllung einer Motion von Jon Pult (sp, GR) erliess der Bundesrat im November 2023 eine Verordnung, laut der eine «unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe» geschaffen werden soll. Dieses Gremium aus Expertinnen und Experten soll in Zukunft umstrittene Fälle, bei denen etwa nicht klar ist, was mit den betroffenen Kulturgütern geschehen soll, beraten und unverbindliche Empfehlungen abgeben. Der Bundesrat möchte damit gemäss Medienmitteilung einen «rechtlich und ethisch verantwortungsvollen Umgang» insbesondere mit NS-Raubkunst und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten unterstützen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter (Mo. 21.4403)

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH). Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative Barrile keine Folge.

Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen (Pa.Iv. 21.524)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative der RK-NR keine Folge.

Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem der Ständerat den Entwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot im Sommer 2023 ohne Änderungen gutgeheissen hatte, beantragte die RK-NR ihrem Rat mehrheitlich, dasselbe zu tun. Eine Minderheit Gysin (gp, TI) beantragte Nichteintreten, weil sie durch die Umsetzung auf Bundesebene den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip verletzt sah, fand in der Herbstsession 2023 aber ausserhalb der Grünen und der FDP-Fraktion keine Unterstützung. Mit 135 zu 32 Stimmen bei 2 Enthaltungen trat der Nationalrat als Zweitrat auf den Entwurf ein. Die Mehrheit erachtete den Vorschlag des Bundesrates, der sich auf die Strafrechtskompetenz in Artikel 123 BV stützt, als verfassungskonform und betonte darüber hinaus, dass sich gemäss Vernehmlassung auch die Kantone eine Umsetzung auf Bundesebene wünschten. Auch in der Detailberatung folgte die grosse Kammer überall den Anträgen ihrer Kommissionsmehrheit. Dieselben Änderungsvorschläge, die bereits im Ständerat erfolglos gewesen waren, fanden auch im Nationalrat keine Mehrheit. Schliesslich stimmte die Volkskammer dem unveränderten Entwurf mit 151 zu 29 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Damit kam das Geschäft noch in derselben Session in die Schlussabstimmungen. Dort nahm der Nationalrat das Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot mit 163 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, wobei sich die geschlossen stimmende Grüne Fraktion sowie ein Mitglied der FDP-Fraktion dagegen aussprachen. Der Ständerat verabschiedete die Vorlage mit 35 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Hier stammte die Skepsis aus dem links-grünen Lager.

Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot (BRG 22.065)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Im August 2023 gab das BAK in einer Medienmitteilung bekannt, dass es die Liste der lebendigen Traditionen zum zweiten Mal aktualisiert habe. Die Liste war 2012 in Erfüllung der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes etnstanden. Konkret wurde die Liste um 29 Einträge erweitert, womit diese nun 228 Traditionen umfasst. Zum ersten Mal wurde auch eine digitale Tradition aufgenommen – die sogenannte «Demoszene», wo sich Programmiererinnen und Programmierer treffen. Zusätzliche wollte das BAK gemäss Medienmitteilung beispielsweise durch die Aufnahme von weitergegebenem Wissen über die Nutzung von Wasserkraft in den Kantonen Bern und dem Wallis verdeutlichen, wie zentral diese lebendigen Traditionen für die ökologische Nachhaltigkeit sind.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Rückblick auf die 51. Legislatur: Kultur, Sprache, Kirchen

Autorinnen: Sarah Kuhn, Melike Gökce und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Zu dem in diesem Themenbereich am längsten debattierten parlamentarischen Geschäft der 51. Legislatur konnte sich schliesslich auch die Stimmbevölkerung äussern: Im Mai 2022 befürwortete sie an der Urne eine im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 beschlossene Revision des Filmgesetzes, gegen die bürgerliche Jungparteien das Referendum ergriffen hatten. Mit Annahme der sogenannten Lex Netflix gilt für Streamingdienste in der Schweiz in Zukunft eine Investitionspflicht in die einheimische Filmproduktion sowie eine Pflichtquote für europäische Filme.

Ebenfalls während dieser Legislatur unter Dach und Fach gebracht werden konnten Bestimmungen zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen geschützt werden. Schlussendlich nicht in die Revision eingeflossen waren Massnahmen zum Schutz vor Mikrotransaktionen. Durch Annahme eines Postulats wurde der Bundesrat hingegen beauftragt, die mit Mikrotransaktionen in Zusammenhang stehenden Gefahren bezüglich Suchtpotential und -verhalten in einem Bericht zu untersuchen.

Im Parlament viel diskutiert worden war darüber hinaus eine Änderung des Zivilgesetzbuches zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandortes. Nach langjährigen Beratungen konnte das Geschäft im Jahr 2021 schliesslich zum Abschluss gebracht werden.

Ausserhalb des Parlaments diskutierten die Medien etwa intensiv über die Auswirkungen der während der Covid-19-Pandemie für den Kulturbereich beschlossenen Einschränkungen sowie über die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Ebenfalls für einiges an Druckerschwärze sorgte die Beteiligung der Kirche an Abstimmungskämpfen sowie der Forschungsauftrag der katholischen Kirche zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen. Ferner berichteten die Medien hitzig über die Kunstsammlung von Emil Bührle – eine Diskussion, die auch Auswirkungen im Parlament zeigte. So nahm das Parlament in der 51. Legislatur zwei Motionen an, die einerseits eine Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern und andererseits die Schaffung einer unabhängigen Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter fordern.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Die RK-SR gab Ende Juni 2023 bekannt, dass sie sich vorerst nicht mit der Motion Pult (sp, GR) befassen werde, die forderte, den Kunsthandel und das Auktionswesen der Schweiz unter die Regelungen gegen Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung zu stellen. Dies, da der Bundesrat bekannt gegeben habe, nach der Sommerpause eine Vernehmlassung für eine Revision des Geldwäschereigesetzes zu eröffnen. Ebenfalls aus diesem Grund vorerst nicht behandelt werden drei weitere Motionen (Mo. 22.3637, Mo. 22.3456; Mo. 21.4396).

Keine Umgehung der Sanktionen. Unterstellung des Kunsthandels unter das Geldwäschereigesetz (Mo. 22.3104)

Im Juni 2023 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats von Marianne Maret (mitte, VS) einen Bericht zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz. Der Bericht legte dar, dass die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden insbesondere aufgrund der häufiger auftretenden «atypischen Beschäftigungsverhältnisse» – das bedeutet beispielsweise mehr Teilzeitarbeit und häufigere selbstständige Erwerbstätigkeit – schlechter sei als jene von Personen aus anderen Erwerbsgruppen. Hinzu komme ein durchschnittlich tieferes Einkommen, was dazu führe, dass viele Kulturschaffende eine ungenügende Altersvorsorge aufweisen sowie ungenügend gegen krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle versichert sind.
Seit dem letzten Bericht 2007 zu diesem Thema habe der Bundesrat diverse Massnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt. So erwarte er etwa von der vom Parlament beschlossenen BVG-Reform eine bessere Absicherung für Mehrfachbeschäftigte – wie sie im Kulturbereich häufig anzutreffen sind. Denn häufig erreichten die Kulturschaffenden die BVG-Eintrittsschwelle bei den einzelnen Anstellungen nicht, womit sie nicht obligatorisch versichert seien. Das Parlament habe diese Eintrittsschwelle nun reduziert.
Zudem hätten Kulturverbände und andere Akteure im Kulturbereich weitere Vorschläge für eine Verbesserung der Vorsorgesituation von Kulturschaffenden eingereicht, welche der Bundesrat im Bericht diskutierte. Diese zielten mehrheitlich entweder auf eine Revision des Sozialversicherungsrechts oder auf eine Sonderlösung für die Kulturbranche ab. Beides beurteilte der Bundesrat im Bericht als nicht umsetzbar, stattdessen wollte er auf Lösungen «ausserhalb des Sozialversicherungsrechts» setzen. Dazu schlug er sechs Massnahmen vor, welche ebenfalls in die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2025-2028 aufgenommen wurden. Dazu gehörte etwa die Schaffung einer Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende oder die Forderung, dass faire Löhne für die Kulturschaffenden in Zukunft ein Kriterium bei der Vergabe von Fördergeldern darstellen soll: falls die Arbeitgebenden keine angemessenen Löhne auszahlten, werde der Bundesrat nicht auf den Antrag eintreten.

Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz? (Po. 21.3281)

Mit 127 zu 46 Stimmen bei 14 Enthaltungen stimmte der Nationalrat in der Sommersession 2023 für eine Einreisesperre gegen Personen, die in Italien wegen Verbindungen zur Mafia gemäss Artikel 416bis des italienischen Strafgesetzbuchs verurteilt sind. Gegen den Widerstand von SP und Grünen nahm er eine entsprechende Motion Romano (mitte, TI) an, die den Bundesrat beauftragen will, zusammen mit den Kantonen Massnahmen für eine systematische und präventive Einreisesperre zu ergreifen. Der Bundesrat hatte erfolglos gegen die Motion argumentiert, dass das Fedpol bereits heute gestützt auf das AIG Einreiseverbote und Ausweisungen aussprechen könne, wenn dies im konkreten Einzelfall zum Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz angezeigt sei. Diese Möglichkeit war dem Motionär und der Nationalratsmehrheit allerdings zu wenig konsequent, weshalb mit der Annahme der Motion ein rigoroseres Vorgehen gefordert wurde.

Einreisesperre gegen Personen, die in Italien wegen Verbindungen zur Mafia gemäss Artikel 416bis des italienischen Strafgesetzbuchs verurteilt sind (Mo. 22.3659)

In der Sommersession 2023 beriet der Ständerat als Erstrat das Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot, mit dem die 2021 angenommene Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot umgesetzt werden sollte. Nachdem die kleine Kammer im März entgegen dem Antrag ihrer SPK auf den Entwurf eingetreten war, hatte die Kommission sich erneut mit der Vorlage beschäftigt und beantragte ihrem Rat nun die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Im Ständeratsplenum blieb die SVP-Fraktion mit ihren Anträgen für eine Verschärfung der Bestimmungen ebenso erfolglos wie das links-grüne Lager mit Anträgen für eine Lockerung. So sprach sich die Ständekammer dagegen aus, dass das Verhüllungsverbot auch in Gemeinschaftsräumen von Mietshäusern gelten soll, wie es eine Minderheit Minder (parteilos, SH) beantragte. Wie vom Bundesrat angedacht, soll die Gesichtsverhüllung nur an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten verboten werden. Das Verbot schütze das gesellschaftliche Zusammenleben, erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, es garantiere nicht das Recht, im Privatleben nie auf eine verschleierte Person zu treffen. Ebenso lehnte es die Kantonskammer ab, das Bewilligungsverfahren für Gesichtsverhüllungen strenger zu reglementieren, wie es eine weitere Minderheit Minder vorschlug. Damit würde zu stark in die kantonale Organisation eingegriffen, argumentierte Kommissionssprecher Mathias Zopfi (gp, GL). Andererseits wollte der Ständerat die Ausnahmebestimmungen auch nicht erweitern, wie es eine Minderheit Stöckli (sp, BE) forderte. Durch eine Ausnahme für «achtenswerte Gründe» – wie sie die Kantone Bern und St. Gallen bereits kennen – wollte die linke Minderheit sicherstellen, dass Demonstrantinnen und Demonstranten sich verhüllen dürfen, um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen, etwa bei Demonstrationen gegen häusliche Gewalt oder Kundgebungen der Anonymen Alkoholiker. Obwohl auch der Bundesrat den Vorschlag unterstützte, fand er in der Ständekammer keine Mehrheit. Letztere war der Ansicht, dass die Ergänzung nicht nötig sei, weil die Verhüllung aus Sicherheitsgründen auch die Sicherheit vor Repressionen umfasse, wie Berichterstatter Zopfi ausführte. Zuletzt stimmte die bürgerlich geprägte Mehrheit in der Kantonskammer gegen einen Antrag Mazzone (gp, GE), der die Maximalbusse von CHF 1000 auf CHF 200 senken wollte. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat den unveränderten Entwurf mit 36 gegen 8 Stimmen. Letztere stammten aus dem links-grünen Lager.

Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot (BRG 22.065)
Dossier: Nationales Burkaverbot

In Erfüllung eines Postulats der SiK-SR hatte der Bundesrat im Juni 2022 einen Bericht zur Bekämpfung des Hooliganismus veröffentlicht. Daher beantragte er im Rahmen seines Berichtes über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2022 die Abschreibung des Postulats. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung im Sommer 2023 und schrieb das Postulat stillschweigend ab.

Bekämpfung des Hooliganismus (Po. 19.3533)

Entgegen dem Antrag des Bundesrates nahm der Nationalrat in der Sondersession vom Mai 2023 eine Motion Binder-Keller (mitte, AG) mit dem Ziel an, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Seine Ablehnung begründete der Bundesrat unter anderem damit, dass das geltende Recht die öffentliche Verwendung von nationalsozialistischen und anderen rassistischen Symbolen zu Propagandazwecken bereits verbiete. Ohne Propagandaabsicht würden die Menschenwürde und der öffentliche Frieden indes nur «mittelbar» beeinträchtigt. Die Meinungsfreiheit gelte zwar nicht absolut, aber gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts sei «hinzunehmen, dass auch stossende Ansichten vertreten werden, selbst wenn sie für die Mehrheit unhaltbar sind», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Februar 2022.
Wie die Motionärin ein gutes Jahr darauf im Ratsplenum schilderte, habe diese «seltsame Antwort» des Bundesrates einigen «Aufruhr» verursacht, sodass sich dieser veranlasst gesehen habe, einen Bericht zum Thema in Auftrag zu geben. Dieser sei dann zum Schluss gekommen, dass ein Verbot von Nazisymbolik machbar sei, weshalb sie den Rat ersuche, «ein solches Verbot auf den Weg zu schicken», so Binder-Keller. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bestätigte diese Folgerung und merkte an, dass die Diskussion um ein einschlägiges Verbot bei Weitem noch nicht abgeschlossen sei. Deren Fortführung werde schon durch die zwei hängigen parlamentarischen Initiativen der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) und Barrile (sp, ZH; Pa.Iv. 21.524) garantiert, weshalb die vorliegende Motion abgelehnt werden könne. Die Mehrheit in der grossen Kammer sah dies jedoch anders und hiess den Vorstoss mit 141 zu 42 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten aus den Fraktionen der SVP und der FDP.

Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten (Mo. 21.4354)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Mit einem Postulat forderte Mustafa Atici (sp, BS) vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden Unesco-konform erleichtert werden kann. Atici erklärte, dass er regelmässig Beschwerden von Veranstaltenden interkultureller Anlässe erhalte, weil die Einreise von Künstlerinnen und Künstlern aus dem globalen Süden schwierig bis unmöglich sei. Oft erhielten Personen etwa aus Afrika oder Lateinamerika gar kein Visum oder erst sehr kurzfristig und mit sehr strengen, kaum erfüllbaren Auflagen. Jedoch habe sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der UNESCO-Konvention zum «Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen» verpflichtet, die Einreise für Kulturschaffende aus Ländern, die eine Visumspflicht für die Schweiz haben, zu erleichtern. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt dagegen, dass die Schweiz bezüglich Visaregelungen für Personen aus sogenannten Drittstaaten an die Schengen-Regelungen gebunden sei. Dabei gäbe es gewissen Handlungsspielraum (etwa beim Erlass von Visumgebühren), den die Behörden auch nutzen würden. Ausserdem seien diese Herausforderungen bereits im dritten periodischen Bericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention erkannt worden, seit 2020 habe man überdies erste Massnahmen dagegen ergriffen. Aufgrund dieser Massnahmen und der geplanten Bestandesaufnahme der Problematik im vierten periodischen Bericht der Schweiz im Jahr 2024 sei ein weiterer Bericht nicht nötig, argumentierte der Bundesrat. In der Folge lehnte der Nationalrat das Postulat mit 105 zu 80 Stimmen ab. Unterstützung erhielt Atici von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen.

Die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden Unesco-konform erleichtern (Po. 21.4461)

Um kulturelle Interessen und die Sicherung des kulturellen Erbes – fremder Staaten, aber auch der Schweiz – zu gewährleisten, schliesst der Bundesrat basierend auf dem Gesetz über den internationalen Kulturgüterverkehr (KGTG) bilaterale Abkommen mit Staaten ab, welche die UNESCO-Konvention von 1970 ebenfalls ratifiziert haben. Insgesamt bestehen derweil acht solche Abkommen (Italien, Griechenland, Ägypten, Kolumbien, Zypern, China, Peru, Mexiko).
Im November 2022 unterschrieb Kulturminister Alain Berset zusammen mit dem Kultur- und Tourismusminister der Türkei, Mehmet Nuri Ersoy, eine weitere bilaterale Kulturgütervereinbarung zwischen der Schweiz und der Türkei. Gegenstand des Abkommens waren gemäss einer Medienmitteilung insbesondere archäologische Funde bis 1500 n. Chr., welche vor rechtswidrigen Grabungen und illegalem Handel geschützt werden sollen. So regelt das Abkommen etwa, unter welchen Voraussetzungen solche Kulturgüter eingeführt werden dürfen und wie eine Rückführung rechtswidrig eingeführter Güter abzulaufen habe. Die Vereinbarung trat am 4. Mai 2023 in Kraft.

Im Zusammenhang mit den bestehenden bilateralen Kulturgütervereinbarungen wurden im Jahr 2023 zudem zwei wichtige kulturelle Güter an ihre Herkunftsländer zurückgegeben. So teile das BAK Anfang Februar 2023 in einer Medienmitteilung mit, dass ein 2500 Jahre altes Kulturgut an Peru restituiert werden konnte. Der Schweizer Zoll hatte den ca. 200 kg schweren Steinkopf aus der Chavín-Kultur (ca. 1200 bis 550 v. Chr.) 2016 von einer Privatperson konfisziert, welche versucht hatte, diesen undeklariert in die Schweiz einzuführen. Dieser Verstoss gegen das Kulturgütertransfergesetz war in der Folge strafrechltich verfolgt worden und hatte zum Einzug des Objektes geführt.
Anfang Juli 2023 wurde zudem ein wichtiges archäologisches Gut aus Ägypten – ein Fragment einer Statue des ägyptischen Pharaos Ramses II – zurückgegeben. Dieses 3400 Jahre alte Kulturgut war gemäss Medienmitteilung bereits Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre gestohlen worden und schliesslich im Rahmen eines Strafverfahrens im Kanton Genf eingezogen worden.

Bilaterale Kulturgütervereinbarung Türkei-Schweiz

Ein viel diskutierter Punkt in den Beratungen zum Gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospielen waren sogenannte Mikrotransaktionen. Dabei handelt es sich um In-App-Käufe, die Spielende beispielsweise in Gratisapps dazu animieren sollen, kostenpflichtige Zusatzfunktionen freizuschalten, etwa um das Weiterspielen zu ermöglichen. Die Kosten für diese Zusatzfunktionen belaufen sich meistens auf unter CHF 5, weshalb von «Mikrotransaktionen» die Rede ist. Bei der Beratung zum Jugendschutzgesetz hatte die WBK-NR entschieden, diese Problematik zu einem späteren Zeitpunkt getrennt vom Jugendschutzgesetz zu behandeln und vorerst ein Postulat zu diesem Thema einzureichen. Demnach sollte der Bundesrat in einem Bericht die «Gefahren für Abhängigkeit und Suchverhalten» von Mikrotransaktionen sowie mögliche Mittel, diesen Gefahren entgegenzuwirken, aufzeigen. Mikrotransaktionen seien sehr intransparent und würden ein Suchtpotenzial bergen, begründete Meret Schneider (gp, ZH) im Namen der Kommissionsmehrheit in der Sondersession 2023 im Nationalrat das Postulat. Eine Minderheit de Montmollin (fdp, GE) beantragte die Ablehnung des Vorstosses, da kein Handlungsbedarf bestehe. So sei vor zwei Jahren bereits ein Postulat angenommen worden, das den Bundesrat beauftragt hatte, sich mit dem Thema «Internetsucht» zu befassen – darunter zähle die Minderheit auch die hier diskutierte Frage der Zusatzfunktionen in Videospielen. Innenminister Alain Berset widersprach dieser Argumentation der Minderheit: In besagtem Postulat sei es nicht um Mikrotransaktionen gegangen, sondern um die Integration des Themas «Internetsucht» in die Nationale Strategie «Sucht». In der Folge nahm der Nationalrat das Postulat mit 98 zu 71 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von der Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion.

Schutz vor Zusatzfunktionen in Videospielen (Mikrotransaktionen) (Po. 23.3004)

Mit einer Motion verlangte Jon Pult (sp, GR), dass der Kunsthandel und das Auktionswesen der Schweiz unter die Regelungen gegen Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung gestellt werden. Kriminelle sowie Terroristinnen und Terroristen würden den Schweizer Kunstmarkt missbrauchen, um «blutiges Geld» zu waschen. Zudem habe der Krieg gegen die Ukraine gezeigt, dass über den Kunstmarkt Sanktionen umgangen werden können, was es zu unterbinden gelte, wie Pult in der Sondersession 2023 sein Anliegen gegenüber dem Nationalrat erklärte. Das Problem sei enorm – so schätze die UNO das Kunsthandelsvolumen auf ganze USD 67.4 Mrd., wovon über USD 6 Mrd. im Zusammenhang mit kriminellen Machenschaften stünden. Zwar würde das Kulturgütertransfergesetz bereits gute Kontrollmöglichkeiten darüber liefern, woher die in der Schweiz gehandelte Kunst oder die Kulturgüter kommen. Unklar bleibe aber, woher das Geld für diese Kunst komme. Die EU sei in diesem Bereich regulatorisch um einiges weiter als die Schweiz und auch in den USA gäbe es ähnliche Bemühungen, wie Pult erklärte. Der Bundesrat beantragte derweil die Ablehnung der Motion, zumal er keinen Handlungsbedarf ausmachte, da Beträge von über CHF 100'000 bereits dem Geldwäschereigesetz unterliegen würden, wie Karin Keller-Sutter unter anderem erläuterte. In der Folge nahm der Nationalrat die Motion mit 111 zu 80 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Die Stimmen für die Vorlage stammten aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen, der Mitte sowie der Grünliberalen.

Keine Umgehung der Sanktionen. Unterstellung des Kunsthandels unter das Geldwäschereigesetz (Mo. 22.3104)

Der Bundesrat muss in einem Bericht die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts aufzeigen und dabei insbesondere erörtern, inwiefern die Artikel 184 und 185 BV als Rechtsgrundlage genügen. Der Nationalrat überwies in der ausserordentlichen Session vom April 2023 stillschweigend ein entsprechendes Postulat seiner Rechtskommission. Die genannten Verfassungsartikel bemächtigen den Bundesrat, zur «Wahrung der Interessen des Landes» (Art. 184 Abs. 3 BV) bzw. «um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen» (Art. 185 Abs. 3 BV), Verordnungen und Verfügungen zu erlassen. Auf solch verfassungsunmittelbarem Verordnungsrecht (sog. Notrecht) beruhten unter anderem die Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzplatzes, die der Bundesrat im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 getroffen hatte. Dies hatte die RK-NR zur Einreichung des Postulats veranlasst.
Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, werde die Regierung die Frage zusammen mit jener des bereits 2020 überwiesenen Postulats Schwander (svp, SZ; Po. 20.3440) untersuchen, welches das Notrecht im Zusammenhang mit den Corona-Krediten thematisiert. Darüber hinaus fragte das Postulat der RK-NR auch danach, wie die Mitwirkung des Parlaments bei der Anwendung von Notrecht verbessert werden könnte. Hier lege der Bundesrat allerdings «eine gewisse Zurückhaltung» an den Tag, so die Justizministerin, da das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 diesbezüglich gerade neue Regelungen verabschiedet habe.

Anwendung von Notrecht (Po. 23.3438)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Nachdem der Nationalrat die Kommissionsmotion der UREK-NR zur Förderung der Baukultur von hoher Qualität angenommen hatte, beschäftigte sich in der Frühlingssession 2023 der Ständerat damit. Ziel der Motion war es, den Bundesrat zu verpflichten, die bisher im indirekten Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative vorgeschlagene gesetzliche Grundlage für die Förderung der Baukultur neu in der Kulturbotschaft 2025-2028 zu präsentieren – im Bereich der Biodiversität hatte sie der Nationalrat als sachfremd empfunden. Die Mehrheit der UREK-SR empfahl die Motion gemäss Kommissionsbericht zur Ablehnung, da die hohe Baukultur in der Kompetenz der Kantone liege und man eine «Vermischung der Zuständigkeiten» verhindern wolle. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) ergänzte, dass man damit auch den vom Bundesrat in den Kulturbotschaften 2016-2020 und 2021-2024 eingeschlagenen Weg weiterführen wolle. Eine Minderheit Mazzone (gp, GE) wollte die Motion gutheissen. Unter anderem betonte sie, dass die Motion nicht zu einer Kompetenzverschiebung zum Bund führen würde und verwies auf die Kostenneutralität der Forderung. Auch Bundesrat Alain Berset sprach sich für die Annahme der Motion aus, da eine gesetzliche Grundlage etwa bei der Koordination der Zusammenarbeit helfen könnte. Der Ständerat lehnte die Kommissionsmotion nichtsdestotrotz mit 23 zu 15 Stimmen ab. Dennoch könnte die entsprechende Regelung womöglich Aufnahme in die Kulturbotschaft 2025-2028 finden – hatte Bundesrat Berset aufgrund der grundsätzlich positiven Diskussion im Rat angetönt.

Förderung der Baukultur von hoher Qualität (Mo. 22.3892)

Als vorberatende Kommission des Erstrates befasste sich im Februar 2023 die SPK-SR mit dem Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG). Sie trat zunächst mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf das Geschäft ein und beriet es im Detail. In der Gesamtabstimmung lehnte sie die Vorlage dann jedoch mit Stichentscheid des Präsidenten Mathias Zopfi (gp, GL) bei 5 zu 5 Stimmen und 3 Enthaltungen ab. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass die Umsetzung des in der Bundesverfassung verankerten Gesichtsverhüllungsverbots in die Zuständigkeit der Kantone falle, da es sich um eine Frage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung handle. Dass sich der Bundesrat hier auf seine Strafrechtskompetenz stütze, sei nicht angebracht, weil nicht die Bestrafung im Vordergrund stehe.
Für den Ständerat war der Ablehnungsentscheid seiner Kommission in der Gesamtabstimmung mit einem Antrag auf Nichteintreten gleichzusetzen. Dem gegenüber stand ein Einzelantrag Chiesa (svp, TI) auf Eintreten. Die kleine Kammer führte in der Frühjahrssession 2023 also die Eintretensdebatte zum Geschäft. Kommissionspräsident Mathias Zopfi stellte klar, es sei nicht der Wille der Kommission, das Verhüllungsverbot nicht umzusetzen. Alleine aus der Tatsache, dass es ich um eine Bestimmung der Bundesverfassung handle, lasse sich aber keine Bundeskompetenz begründen, legte er die Position der knappen Kommissionsmehrheit dar. Das Gesichtsverhüllungsverbot sei eine «Bestimmung über das Auftreten im öffentlichen Raum und die Sicherheit» und damit «Sache der Kantone», so Zopfi. Die Zuständigkeit des Bundes auf Basis der Strafrechtskompetenz sei ein «Gewürge», pflichtete Kommissionskollege Andrea Caroni (fdp, AR) bei. Weiter erinnerte Kommissionspräsident Zopfi daran, dass der Bundesrat selbst vor der Volksabstimmung stets betont habe, für die Umsetzung der Verfassungsbestimmung seien dereinst die Kantone zuständig. «Der Föderalismus sollte in der Kammer der Kantone schon so fundiert verankert sein, dass er nicht beim kleinsten oder einem mittelgrossen politischen Gegenwind einknickt», redete er seinen Ratskolleginnen und -kollegen ins Gewissen.
Auf der anderen Seite argumentierte Antragsteller Marco Chiesa, es sei «von kapitaler Wichtigkeit», dass es eine schweizweit einheitliche Regelung gebe. Das sei, was die Initiantinnen und Initianten erwartet hätten und was von der Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung beschlossen worden sei. Mit einem «komplexen Flickenteppich von kantonalen Normen» sei niemandem gedient, stiess Fraktionskollege Werner Salzmann (svp, BE) ins selbe Horn. Kommissionsmitglied Daniel Fässler (mitte, AI), der sich ebenfalls für Eintreten aussprach, merkte an, dass der Spielraum für kantonal unterschiedliche Regelungen im Hinblick auf die streng definierten Ausnahmen ohnehin klein sei, weshalb eine kantonale Umsetzung keinen Sinn mache. Der Parteilose Thomas Minder (SH), der für die SVP-Fraktion in der SPK-SR sitzt, warf der Kommissionsmehrheit vor, ein «Schwarzpeterspiel» zu spielen und die «heisse Kartoffel» an die Kantone abschieben zu wollen. Er fühlte sich an die «materielle Nichtumsetzung» der Masseneinwanderungsinitiative erinnert und warnte, der Burka-Initiative drohe bei einem Nichteintreten nun eine «formelle Nichtumsetzung». Abschliessend plädierte auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider für Eintreten. Sie rief dem Rat in Erinnerung, dass sich in der Vernehmlassung nur ein Kanton gegen den Gesetzesvorschlag ausgesprochen hatte. Das Gesetz garantiere eine einheitliche Umsetzung der Verfassungsbestimmung im ganzen Land und bringe das Gesichtsverhüllungsverbot ins Gleichgewicht mit den verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung von Grundrechten. Die Ständekammer stimmte schliesslich mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung für Eintreten, wobei sich die Ratslinke sowie einige vereinzelte Stimmen aus FDP und Mitte dagegen stellten. Damit geht das Geschäft noch einmal an die Kommission zur Detailberatung.

Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot (BRG 22.065)
Dossier: Nationales Burkaverbot