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Bei den Zinsen öffnete sich in der zweiten Jahreshälfte eine Schere zwischen den kurz- und den langfristigen Sätzen. Die Rendite für langfristige Verpflichtungen verharrten nahe unter dem Vorjahresstand, während sich die Geldmarktsätze mehr als halbierten. Die sich stark abschwächende Konjunktur führte zu einer geringeren Kapitalnachfrage. Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes reduzierte sich von 25,8 Mia Fr. im Vorjahr auf 13,0 Mia Fr., wobei sowohl in- als auch ausländische Schuldner zu dieser Entwicklung beitrugen.

Zinsen

Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat der Revision des Gesetzes über die Mitwirkung der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods zu. In Zukunft wird das Parlament über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF entscheiden.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Bei den Zinssätzen setzte sich der im Sommer 1999 begonnene Anstieg in der ersten Hälfte des Jahres 2000 fort. In der zweiten Jahreshälfte bildeten sich die Zinsen wieder leicht zurück. Im Gegensatz zum Vorjahr verteuerten sich die kurzfristigen Gelder stärker als die langfristigen Anlagen. Die Rendite für eidgenössische Anleihen mit zehn Jahren Laufdauer erhöhte sich vom Januar bis Mai von 3,8% auf 4,2%; im Dezember betrug sie noch 3,6%. Die Geldmarktsätze verdoppelten sich im Jahresverlauf beinahe, um im Dezember 3,2% zu erreichen.

Zinsen

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes war wie bereits im Vorjahr rückläufig. Im Gegensatz zu 1999 ging diesmal aber nicht die Mittelbeschaffung inländischer Schuldner zurück, sondern die Nettobeanspruchung durch Nachfrager aus dem Ausland. Verursacht wurde diese Reduktion sowohl durch eine Abnahme von Neuemissionen als auch durch eine Zunahme von Rückzahlungen.

Kapitalmarktes

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats legte ihre Vorschläge für die Umsetzung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Gysin (sp, BS) vor. Sie beantragte, das Gesetz über die Mitwirkung der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods in dem Sinn zu ändern, dass das Parlament in Zukunft über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF entscheidet. Der Nationalrat hiess die Gesetzesrevision bei einer Gegenstimme gut. Mit der Überweisung eines Postulats Strahm (sp, BE) (Po. 00.3102) beauftragte der Nationalrat die Regierung, sich in den Gremien des IWF dafür einzusetzen, dass sich der private Finanzsektor an den Kosten für die Verhinderung von Finanzkrisen und deren Behebung mitbeteiligt. Ebenfalls Zustimmung fanden Teile der Postulate Langenberger (fdp, VD) (Po. 00.3175) und Pelli (fdp, TI) (Po. 00.3121), die vom Bundesrat forderten, sich für mehr Transparenz bei den IWF-Entscheidungen zu engagieren. Ein Postulat Gysin (Po. 00.3101), welches verlangt hatte, dass sich der Bundesrat für eine Aufwertung der Stimmenkraft der armen Länder im IWF zulasten der reichen Industriestaaten einsetzt, wurde hingegen mit 84:74 Stimmen abgelehnt.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Mit einer Mehrheit von 65:55 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Gysin (sp, BS) Folge, welche in Form einer allgemeinen Anregung verlangt, dass in Zukunft Kapitalaufstockungen des IWF vom Parlament zu genehmigen sind. Im Gegensatz zu Kapitalerhöhungen bei der Weltbank und bei regionalen Entwicklungsbanken werden die IWF-Darlehen nicht mit Budgetmitteln, sondern durch die Nationalbank finanziert und deshalb dem Parlament lediglich zur Kenntnis unterbreitet. Gemäss dem Initianten und einer Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates muss die Politik des IWF, welche mit ihren Entscheiden zunehmend in die Politik von Staaten und Regionen eingreife, vermehrt von demokratischen Gremien kontrolliert werden. Der Nationalrat überwies auch ein Postulat seiner APK, welches dem Bundesrat empfiehlt, sich in den Gremien des IWF dafür einzusetzen, dass bei Währungs- und Finanzkrisen auch die privaten Gläubiger an Sanierungsmassnahmen beteiligt werden.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Bei den Zinssätzen kam es zu einer Trendumkehr. Nachdem sie sich bis ins Frühjahr noch weiter reduziert hatten, nahmen sie vom Sommer an wieder zu. Ausgeprägt war diese Entwicklung bei den Sätzen für längerfristige Anlagen. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Anleihen erhöhte sich vom Mai bis November von 2.6 Prozent auf 3.6 Prozent. Der sozialpolitisch wichtige Hypothekarzinssatz sank zuerst noch auf 3.75 Prozent und erreichte damit den tiefsten Wert seit 41 Jahren. Ab Herbst zeigte die Kurve dann wieder nach oben. Einige Banken erhöhten die variablen Hypothekarzinssätze im Oktober auf 4.25 Prozent. Weitgehend parallel dazu entwickelten sich die Geldmarktsätze. Die Geldmarktbuchforderungen des Bundes erreichten im April mit 0.8 Prozent einen Tiefststand; im Herbst stiegen sie auf 2.0 Prozent an.

Zinssätze und Kapitalmarkt 1999
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Der Ständerat befasste sich mit dem vom Nationalrat 1997 verabschiedeten Bundesbeschluss zur Förderung des Risikokapitals. Durch steuerliche Anreize sollte die Gründung von Risikokapitalgesellschaften stimuliert werden. Im Unterschied zum Beschluss des Nationalrates schlug die WAK des Ständerates ein neues Steuerkonzept vor, das steuerliche Anreize nur für Risikogesellschaften selbst, nicht aber für Investoren vorsah. Dies begründete Kommissionssprecher Brändli (svp, GR) einerseits mit der mittlerweile veränderten Situation auf dem Finanzmarkt, wo die Finanzierung von Risikokapitalgesellschaften nicht mehr das Hauptproblem darstelle, andererseits damit, dass die durch Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer für Kapitalgeber verursachten Steuerausfälle nicht mit den Gesprächen am «runden» Tisch vereinbar seien. Statt dessen sollte ein innovationsfreundliches Klima insbesondere auch im Bereich des geistigen Eigentums geschaffen werden. In einem Punkt folgte die Kommission den vom Nationalrat beschlossenen Steuererleichterungen, nämlich bei der Befreiung der Risikokapitalgesellschaften von der eidgenössischen Emissionsabgabe. Der Ständerat stimmte diesem Bundesbeschluss mit 33 zu 0 Stimmen zu. Gleichzeitig schrieb er die Motion Forster (fdp, SG) (Mo. 96.3651), die Steuerbegünstigungen für Venture-capital-Beteilungsgesellschaften verlangte, teilweise ab, weil sie auf Grund der gefällten Beschlüsse obsolet geworden ist.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte die Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer», wonach in Zukunft auch realisierte Gewinne natürlicher Personen, die mit Aktien und Obligationen etc. erzielt werden, versteuert werden müssen. Nach geltender Regelung sind nur juristische Personen dieser Steuer unterworfen. Der Steuersatz soll mindestens 20% betragen, ein Freibetrag von CHF 5000 wird gewährt und Verluste sollen abgezogen werden können. Unterstützung fand die Volksinitiative bei der SP, mit der Unterschriftensammlung wurde im Mai begonnen.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich zu Jahresbeginn die rückläufige Entwicklung der Zinssätze fort. Nach einem vorübergehenden leichten Anstieg reduzierten sie sich in der zweiten Jahreshälfte wieder. Einen ähnlichen, aber etwas weniger ausgeprägten Verlauf nahmen auch die Zinssätze für langfristige Anlagen. Die wegen ihrer Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt wichtigen Hypothekarzinsen sanken bei einigen Banken mit 3.75 Prozent auf den tiefsten Stand seit 1958.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1998
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Der Nationalrat überwies eine Motion der FDP-Fraktion zur Förderung von Unternehmensgründungen im KMU-Bereich durch eine steuerliche Begünstigung von Risikokapital als Postulat. Im Zentrum stand dabei die Befreiung von Venture-capital-Beteiligungsgesellschaften vom Emissionsstempel sowie von jeglicher Ertrags- und Kapitalsteuer sowie eine steuerliche Begünstigung von Privaten, die sich an Risikokapitalgesellschaften direkt beteiligen.

Motion FDP-Fraktion zur Förderung von Unternehmensgründungen

Der Ständerat lehnte ein Postulat Schüle (fdp, SH) (Po. 97.3592) ab, der vorschlug, als Alternative zu einer Kapitalgewinnsteuer eine neue Steuer auf den Vermögenszuwachs zu prüfen. Der Vermögenszuwachs aus dem Lohn, der bereits der Einkommenssteuer unterliegt, wäre dabei befreit worden. Gegen den Vorstoss wurde eingewandt, dass Vermögenszuwachs auch durch Buchgewinne entsteht und die Besteuerung nicht realisierter Gewinne im Widerspruch zum heutigen Steuersystem stünde. Hingegen überwies der Ständerat eine Motion Delalay (cvp, VS) (Mo. 97.3647) zur Aufhebung von Steuerlücken in Postulatsform, die auf die Einführung einer Depotsteuer, einer Steuer für kurzfristige Kapitalgewinne für natürliche Personen und eine Besteuerung der Erträge aus den Kapitalversicherungen mit Einmalprämien zielt. Eine WAK-Minderheit des Nationalrates um Jans (sp, ZG) strebte mit einer Motion (Mo. 97.3192) die volle Besteuerung der Kapitalversicherungen mit Einmalprämien an. Der Vorstoss wurde unter anderem mit dem Argument bekämpft, dass die WAK ohnehin über den Behnisch-Bericht zur Schliessung von Steuerlücken diskutieren würde und im Moment keine Entscheide präjudiziert werden sollten. Der Nationalrat lehnte die Überweisung der Motion auch in der schwächeren Form des Postulats mit 58:68 Stimmen ab.

Parlamentarische Vorstösse zur Kapitalgewinnsteuer

Eine vom Ständerat überwiesene Empfehlung Bisig (fdp, SZ) verlangt, die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer den gegebenen Verhältnissen anzupassen und eine realistische Berücksichtigung der Art einer Mietliegenschaft und deren Alter zu überprüfen. Insbesondere forderte er, als Kapitalisierungszinsfuss für Mieterträge einen Zinssatz festzulegen, der mindestens zwei Prozentpunkte höher liegt als jener für Althypotheken im ersten Rang. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen, obwohl das Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren fällt.

Empfehlung Bisig über die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere

Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich im ersten Halbjahr die rückläufige Entwicklung des Vorjahres fort. Nach einem leichten Anstieg kam es gegen Jahresende wieder zu einer Reduktion der Zinssätze. Die Zinsen für dreimonatige Geldmarktbuchforderungen des Bundes fielen bis zum Juni auf 1.2 Prozent. Sie stiegen dann etwas an, bildeten sich aber im Dezember wieder auf 1.4 Prozent zurück. Die langfristigen Zinssätze bewegten sich auf ähnliche Weise. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen sank bis Juni auf 3.1 Prozent; diesen Wert erreichte sie – nach einem zwischenzeitlichen Anstieg – auch zu Jahresende wieder.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1997
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die ständerätliche WAK kündigte Widerstand gegen den Risikokapital-Beschluss des Nationalrates an, da dieser ordnungs- und steuerpolitisch quer in der Landschaft stehe und auch bei den Kantonen nicht auf guten Boden gefallen sei. Eine Motion Forster (fdp, SG) (Mo. 96.3651) die ebenfalls konkrete Massnahmen zur Förderung von Risikokapital vorschlug, überwies der Ständerat deshalb zur näheren Prüfung an seine Kommission.

Motion Forster: Massnahmen zur Förderung von Risikokapital

Im letzten Jahr hatte die WAK des Nationalrates eine von Elmar Ledergerber (sp, ZH) präsidierte Subkommission eingesetzt, die Vorschläge bezüglich der Förderung von Risikokapital in der Schweiz erarbeiten sollte. Zu Beginn des Jahres legte die WAK Bericht und Entwurf zu einem Bundesbeschluss vor. Ziel ist danach die Schaffung einer oder mehrerer Risikokapitalgesellschaften (RKG) auf privatwirtschaftlicher Basis, welche die Frühfinanzierung und das «Coaching» von Jungunternehmen sicherstellen. Um amtlich anerkannt zu werden, muss eine RKG mindestens 60% (in den ersten drei Jahren 45%) ihrer Mittel in neue, noch nicht börsenkotierte Unternehmen mit Sitz und Tätigkeit in der Schweiz investieren. Damit RKG überhaupt zum erforderlichen Kapital kommen, sollen Kapitalgeber von Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Als Anreize beschloss die WAK, dass Kapitalgeber im ersten Jahr 50% der in RKG investierten Mittel vom Einkommen abziehen können, allerdings höchstens im Umfang von 20% des steuerbaren Einkommens bzw. - bei Unternehmungen - bis zu 20% des Gewinnes. Diese Abzüge werden der Besteuerung wieder unterworfen, wenn der Risikokapitalgeber nach einigen Jahren seine Beteiligung mit Gewinn wieder verkauft. Der Bund verliert so in diesem Bereich nur die Zinsen auf die Steuern während dieser Zeit. Als zweiter Anreiz können Kapitalgeber Verluste vom Einkommen abziehen. Allfällige Gewinne auf Investitionen müssen sie jedoch nicht versteuern, und ausgeschüttete Kapitalerträge sind zu 50% steuerfrei. Der Nationalrat hiess den auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss in der Sommersession mit seltener Einmütigkeit gut. Ein Antrag Berberat (sp, NE), eine Steuerbefreiungsobergrenze von CHF 500'000 während der zehnjährigen Dauer festzusetzen, hatte trotz Unterstützung von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz keine Chance. Der Nationalrat überwies ausserdem eine Motion der WAK (Mo. 97.3001), die den Bundesrat beauftragte, die Anlage- und Aufsichtsvorschriften für Pensionskassen zu lockern, um diesen die Risikokapitalanlage vermehrt zu ermöglichen.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich die Abwärtstendenz des Vorjahres nicht fort. Die Zinsen für dreimonatige Eurofrankenanlagen stiegen im ersten Halbjahr um 0.5 Prozentpunkte auf 2.5 Prozent an. Im zweiten Halbjahr reduzierten sie sich dann wieder bis auf 2.0 Prozent zu Jahresende. Die langfristigen Zinssätze bewegten sich mehr oder weniger parallel dazu. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen stieg zuerst von 3.7 Prozent auf 4.3 Prozent (Mai) und sank dann wieder bis auf 3.7 Prozent zu Jahresende. Die Hypothekarzinsen blieben weitgehend stabil. Erst gegen Jahresende kamen die Neuhypotheken leicht ins Rutschen.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1996
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes ging im Berichtsjahr zurück. Zurückzuführen war dies vor allem auf die im Vergleich zum Vorjahr massiv höheren Rückzahlungen.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1996
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Bundesrat Villiger setzte eine Expertengruppe ein, die bis Ende 1997 Vorschläge zur Behebung von Steuerschlupflöchern für Grossverdiener unterbreiten soll. Dabei sollen insbesondere die steuerliche Freistellung privater Kapitalgewinne, die Steuerfreiheit für gewisse Vermögenserträge und der unbeschränkte Schuldzinsenabzug unter die Lupe genommen werden.

Einsatz von Expertengruppe zu Steuerschlupflöchern

Die Zinssätze auf dem schweizerischen Geldmarkt bildeten sich im Jahresverlauf kontinuierlich zurück. Der Satz für dreimonatige Eurofrankenanlagen reduzierte sich im Jahresmittel von 4.0 Prozent auf 2.9 Prozent; Ende Dezember betrug er noch 1.7 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die langfristigen Zinssätze sanken ebenfalls deutlich. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen lag im Dezember mit 3.7 Prozent um 2.5 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Die sozialpolitisch bedeutsamen Hypothekarzinsen blieben in den drei ersten Quartalen weitgehend stabil bei rund 5.5 Prozent; dann sanken die Sätze für Neuhypotheken auf 5.1 Prozent, während diejenigen für Althypotheken sich nur auf 5.4 Prozent zurückbildeten.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Ausgabe von Aktien und Anleihen auf dem schweizerischen Kapitalmarkt erreichte mit CHF 63.2 Mia. nicht ganz das Vorjahresniveau. Der leichte Abbau bei den Inländern konnte durch das wachsende Interesse von ausländischen Schuldnern beinahe ausgeglichen werden. Auf den 1. Februar ersetzte die Nationalbank die bisherige Bewilligungspflicht für Frankenanleihen ausländischer Schuldner durch eine Meldepflicht. Der Hauptanteil dieser Anleihen entfiel nach wie vor auf die westeuropäischen Länder (57%), Japan (15%) sowie die USA und Kanada (15%).

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999