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Le renforcement du franc, avec l’euro qui est à nouveau passé sous la barre des CHF 1.10, a incité la Banque nationale suisse (BNS) à intervenir sur les marchés. Elle a donc communiqué sur l’augmentation de ses avoirs à vue à 2.8 milliards de francs. Si la BNS refuse d’intervenir sur les taux d’intérêt, de nombreux économistes estiment qu’elle n’aura plus le choix si la tendance au renforcement du franc fort continue.

BNS augmentation de ses avoirs à vues à 2,8 milliards de francs
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Le Conseil fédéral a renouvelé, pour la période 2020-2023, le mandat de sept membres du conseil d’administration de l’Autorité fédérale de la surveillance des marchés (FINMA). De plus, étant donné les départs de Yvan Lengwiler et Günter Pleines, il a nommé deux nouveaux membres: Ursula Cassani Bossy, professeure universitaire de droit pénal, et Andreas Schlatter, ancien membre de la direction d’UBS.

FINMA membres du conseil d'administration

In der Frühlingssession 2015 wurde im Ständerat eine Erklärung nach Artikel 27 des Geschäftsreglements des Ständerates eingebracht, welche die Nationalbank zum Verzicht auf Negativzinsen auf Geldern der privaten Vorsorge und der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung bewegen wollte. Da einem Ordnungsantrag Fetz (sp, BS), der die Erklärung für die Sommersession traktandieren wollte, nicht stattgegeben wurde und das Geschäft somit von der kleinen Kammer weder in der Frühlings- noch in der darauffolgenden Sommersession beraten wurde, erfolgte am 19. Juni 2015 jedoch die automatische Abschreibung.

Verzicht auf Negativzinsen

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erwirtschaftete im Berichtsjahr 2014 einen Jahresgewinn von CHF 38,31 Mia. Massgeblich dazu beigetragen hatte der hohe Erfolg auf Fremdwährungspositionen (CHF 34,49 Mia.). Dieser setzte sich zu ungefähr gleich grossen Teilen aus Zins- und Dividendenerträgen, Kurserfolgen und Wechselkursgewinnen (hauptsächlich auf dem US-Dollar) zusammen. Ebenfalls einen positiven Beitrag zum Jahresergebnis leisteten der Erfolg auf Goldanlagen (CHF 4,07 Mia.) und der Erfolg auf Frankenpositionen (CHF 0,28 Mia.). Weil der hohe Jahresgewinn 2014 die Ausschüttungsreserven der SNB auf über CHF 10 Mia. erhöhte, konnte für das Geschäftsjahr 2014 eine Zusatzausschüttung von CHF 1 Mia. vorgenommen werden. Die Höhe der Zusatzausschüttung wurde auf Basis der Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen EFD und SNB gemeinsam durch die beiden Behörden festgelegt. Die Gesamtausschüttung an Bund und Kantone belief sich damit auf CHF 2 Mia. Die Bilanz der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verlängerte sich, nach 2011 und 2012, erneut deutlich. Während die SNB per Ende 2013 CHF 490,4 Mia. Aktiva hielt, beliefen sich deren Wert per Ende 2014 auf CHF 561,2 Mia. Damit hielt die Nationalbank per Ende 2014 Aktiva in Wert von über 85% des jährlichen Bruttoinlandprodukts der Schweiz.

Performanz der SNB

Bedingt auf einen Dreimonats-Libor (CHF) von 0,00% ging die Nationalbank in ihrer letzten Inflationsprognose von 2014 davon aus, dass die Inflationsrate im dritten Quartal 2017 1,0% betragen würde. Die Aussichten für die Inflationsrate waren gegenüber der Inflationsprognose vom Dezember 2013 über den ganzen Prognosezeitraum nach unten angepasst worden.

Inflationsprognose

Auch 2013 war die Schweizer Geldpolitik massgeblich geprägt durch die 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze gegenüber dem Euro. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verwies während des ganzen Jahres auf die Notwendigkeit des Mindestkurses, um eine Verschärfung der monetären Rahmenbedingungen zu vermeiden. Wie die Entwicklungen der Geldmengen während des Berichtsjahres zeigte (+3.1% M2, + 3.4% M3), konnte die Kursuntergrenze das ganze Jahr ohne grössere Interventionen aufrechterhalten werden. Die Entspannung an den internationalen Finanzmärkten und die langsame Erholung der Weltwirtschaft liessen die Nachfrage nach dem sicheren Schweizer Franken etwas zurückgehen, wodurch dieser im Berichtsjahr unter weniger Aufwertungsdruck stand als noch in den Vorjahren. Nach wie vor schien der starke Schweizer Franken jedoch eine deflationäre Wirkung zu entfalten. Die Jahresteuerung betrug 2013 -0.2% und war nach 2012 erneut negativ. Die auf einen Dreimonats-Libor (CHF) von 0.00% bedingte Inflationsprognose vom Dezember 2013 liess keine Inflationsgefahr erkennen. Sie ging für das dritte Quartal 2016 von einer moderaten Jahresteuerung von 1.3% aus.

Schweizer Geldpolitik 2013

Die Veränderung der Geldmenge war gekennzeichnet durch die Aufrechterhaltung des Mindestkurses gegenüber dem Euro. Vor allem während der Sommermonate intervenierte die Schweizerische Nationalbank stark auf den Devisenmärkten, was die Geldmengenaggregate erhöhte. Im Vergleich zum Jahresbeginn hielten die Geschäftsbanken zum Jahresende CHF 113 Mia. mehr Sichtguthaben bei der Nationalbank. Die weiter gefassten Geldmengen M2 und M3 stiegen im Jahresverlauf um hohe 9.8% und 8%.

Veränderung der Geldmenge

Die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) war 2012 geprägt durch die im September 2011 eingeführte Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro. Die SNB erklärte nach jeder geldpolitischen Lagebeurteilung, dass am Mindestkurs von CHF 1.20 pro Euro unverändert festgehalten würde. Die Kursuntergrenze war während des ganzen Jahres auf allen relevanten Märkten aufrechterhalten worden, zeitweise allerdings nur aufgrund massiver Währungsinterventionen durch die SNB, deren Devisenbestände deshalb im Jahresverlauf stark anstiegen (siehe unten: Nationalbank). Das Zielband des Dreimonats-Libor (CHF) wurde entsprechend auf dem im August 2011 beschlossenen Niveau von 0.00 – 0.25% belassen. Die tiefen Zinsen hatten aufgrund der nach wie vor schwachen Konjunktur und der deflationär wirkenden Frankenstärke keine Auswirkung auf die bedingte Inflationsprognose, die im Dezember 2012 bei einem Dreimonats-Libor (CHF) von 0.00% von einer tiefen Inflationsrate von 0.9% im dritten Quartal 2015 ausging. Die tiefen Zinsen schürten allerdings die Befürchtung, dass sich am schweizerischen Immobilienmarkt Preisblasen bilden könnten. Diesbezüglich erhielt die Nationalbank 2012 das Antragsrecht auf Auslösung eines antizyklischen Kapitalpuffers für die am inländischen Kredit- und Hypothekenmarkt tätigen Banken. Das neue Instrument wurde bis zum Jahresende jedoch nicht aktiviert.

Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank

Im Zusammenhang mit der aufkommenden Sorge um die Entwicklungen am Schweizer Immobilienmarkt erlangte der Hypothekarmarkt erhöhte Aufmerksamkeit. Er war unter anderem Gegenstand einer vom Bundesrat per 1.7.12 in Kraft gesetzten Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV), die die Aktivierung eines antizyklischen Kapitalpuffers von maximal 2,5% der risikogewichteten Bankaktiva ermöglichte. Mit diesem sollte bei Bedarf die Widerstandsfähigkeit der sich stärker exponierenden Banken gestärkt und/oder deren Kreditwachstum gebremst werden. Die Behörden erhofften sich dadurch eine Abschwächung der von einigen Experten als gefährlich eingestuften Dynamik auf dem Schweizer Immobilienmarkt. Die Bestimmung sah vor, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), nach Absprache mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), dem Bundesrat den Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Puffers stellen konnte. Die SNB, die sich schon länger für ein Instrument zur makroprudenziellen Regulierung der Finanzbranche starkgemacht hatte, begrüsste die Verabschiedung der Verordnung ausdrücklich. Bis zum Jahresende beantragte sie die Aktivierung des Kapitalpuffers jedoch nicht. In einem zweiten Teil der Verordnung wurde eine Verschärfung der Eigenmittelregeln für die Belehnung von Wohnliegenschaften beschlossen. Sie wurde via behördliche Genehmigung der von den Banken getroffenen Selbstregulierung implementiert und führte dazu, dass Risikohypotheken mit mehr Eigenkapital unterlegt werden mussten. Als Risikohypothek galt ein Darlehen an Personen, die weniger als 10% des Belehnungswerts als „hartes Eigenkapital“, also ohne Pensionskassenvorbezüge, aufbringen konnten oder die Hypothekarschuld nicht innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswerts reduzieren wollten.

Aktivierung eines antizyklischen Kapitalpuffers

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) sah sich 2011 einer globalen wie nationalen Wachstumsabschwächung gegenüber. Dazu kam ein sich massiv aufwertender Schweizer Franken, der das Inflationsrisiko minderte und die Exportwirtschaft belastete. An der ersten geldpolitischen Sitzung im März beliess das Direktorium der SNB das Zielband für den Dreimonats-Libor (CHF) bei 0,00 – 0,75%. Dieses Zielband wurde am 3.8.11 auf 0,00 – 0,25% angepasst. Der Zielwert für den Dreimonats-Libor (CHF) wurde im März auf 0,25% festgelegt und im August auf 0,00% justiert. Der effektive Dreimonats-Libor-Satz (CHF) belief sich am Jahresanfang auf 0,17% und am Jahresende auf 0,05%, mit einem Tiefststand von 0,01% im August. Die bedingten Inflationsprognosen entwickelten sich im Jahresverlauf dahingehend, dass jeweils eine tiefere Inflation erwartet wurde, als noch in der vorangegangenen Prognose. Die am Jahresende aktuellste Inflationsprognose ging, ein Dreimonats-Libor (CHF) von 0,00% vorausgesetzt, von einer tiefen Inflation von 0,8% im dritten Quartal 2014 aus.

Zielband für den Dreimonats-Libor

Die Notenbankgeldmenge blähte sich im Jahresverlauf von CHF 78.62 Mia. (Durchschnitt aus Januar-Tageswerten) auf CHF 231.95 Mia. (Durchschnitt aus Dezember-Tageswerten) auf. Sie lag im Jahresdurchschnitt 52,7% höher als im Vorjahr. Die Geldmengen M1, M2 und M3 nahmen ebenfalls zu, allerdings bedeutend weniger stark. Ihr Jahresdurchschnitt war um rund 8,7% (M1), 7,9% (M2) und 7,0% (M3) höher als 2010. Der steile Anstieg der Notenbankgeldmenge ist im Zusammenhang mit der Frankenstärke zu verstehen. So versuchte die SNB, vor der Festlegung eines Mindestkurses gegenüber dem Euro, den Schweizer Franken mittels Liquiditätsschöpfung zu schwächen, indem sie im August die Giroguthaben der Geschäftsbanken von rund CHF 30 Mia. auf über CHF 200 Mia. erhöhte.

Anstieg der Notenbankgeldmenge

Die Ankündigung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro war im Sommer 2011 von allen wichtigen Parteien und Verbänden sowie von verschiedenen Wirtschaftsexperten begrüsst worden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) forderte eine Erhöhung der Untergrenze auf mindestens CHF 1.40; auch Economiesuisse und andere Wirtschaftsverbände wünschten eine weitere Erhöhung. Die SNB kommentierte entsprechende Begehren mit dem Hinweis, dass sie bereitstünde, weitere Massnahmen zu treffen, falls es die Wirtschaftsaussichten oder die deflationäre Entwicklung erforderten.

Ankündigung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Die interdepartementale Arbeitsgruppe IDA Finanzmarktpolitik (EFD, EFA, EVD, EJPD) bildet den institutionellen Rahmen zur Überführung der strategischen Vorgaben in kohärente finanzpolitische Massnahmen. Dabei soll das im März 2010 im EFD neu implementierte Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) unter der Leitung von Staatssekretär Michael Ambühl sowie mit Unterstützung des Projekts FinWeb Monitoringaufgaben und die Koordination der international ausgerichteten Finanz-, Steuer- und Währungspolitik übernehmen.  

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF)

Seit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revision ist es dem Ausgleichsfonds der AHV gestattet, in begrenztem Rahmen Aktien von schweizerischen Unternehmen zu erwerben. Der Verwaltungsrat des Fonds leitete demzufolge eine neue Anlagepolitik in die Wege. Im Verlaufe des Sommers wurden für 500 Mio. Fr. Fremdwährungsobligationen und für weitere 500 Mio. Schweizer Aktien gekauft. Diese Anlagen werden durch externe Spezialisten bewirtschaftet.

Ausgleichsfonds der AHV neue Anlagepolitik