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Depuis la crise financière de 2008, et malgré certaines régulations, la hausse du volume des crédits hypothécaires et des prix de l'immobilier est inexorable. Face au risque d'une bulle immobilière, la Banque nationale suisse (BNS) envisage une réglementation plus stricte des prêts hypothécaires résidentiels.

Régulation plus stricte des prêts hypothécaires résidentiels

A la suite de la période de crise économique et financière qui a secoué le paysage de l'économie et de la finance, la Confédération avait institué un groupe d'experts en charge d'analyser les marchés financiers d'un point de vue stratégique. Ce groupe d'experts a émis, en 2014, des recommandations vis-à-vis de la protection des déposants. Le Département fédéral des finances (DFF), en collaboration avec le Secrétariat d'Etat aux questions financières (SFI), l'Autorité de surveillance des marchés financiers (FINMA) et la Banque nationale suisse (BNS), a examiné les propositions relatives au système de protection des déposants. Au final, trois mesures principales ont été retenues: le raccourcissement du délai de remboursement des dépôts garantis en cas de faillite bancaire, le renforcement du financement de la garantie des dépôts et le relèvement de la limite supérieure du montant total des dépôts de garantie. Le DFF est désormais chargé de rédiger un projet de consultation qui souligne les modifications législatives qui découlent de ces mesures. Ce projet devra ensuite être soumis aux chambres.

Renforcer le système de protection des déposants (2017)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Les objectifs stratégiques de l’Autorité de surveillance des marchés financiers (FINMA) garantissent une orientation à long-terme des travaux de cette institution. Ces objectifs, validés par le Conseil fédéral, couvrent la période 2017 à 2020. Ils peuvent être résumés en sept points. Pour commencer, la FINMA vise une bonne capitalisation des banques et assurances. Ainsi, des seuils de capitalisation minimaux garantissent une stabilité financière accrue et une protection élevée pour les clients. Ensuite, la FINMA souhaite influencer durablement le comportement des établissements financiers. Des outils de surveillance prospectifs et contraignants permettent de lutter notamment contre le blanchiment d'argent. Troisièmement, la thématique des établissements d'importance systémique fait aussi partie des objectifs stratégiques de l'autorité de surveillance. Des plans d'urgence et des stratégies de liquidation doivent être préparés en amont. La protection des créanciers, des investisseurs et des assurés demeure donc une priorité. Le cinquième objectifs assure des conditions-cadres réglementaires propices pour les modèles de finance innovants. Puis, la FINMA s'engage pour une réglementation basée sur des principes. En outre, cette réglementation doit être reconnue et compatible avec les standards internationaux. Finalement, la stabilité des coûts de surveillance est à l'agenda de l'autorité de surveillance.


Objectifs stratégiques FINMA

Les modalités de distribution du bénéfice de la Banque nationale suisse, sur la période 2016 à 2020, ont été définies par le Département fédéral des finances (DFF) et la BNS. La convention prévoit une redistribution du bénéfice de la BNS, si ses réserves le permettent, à la Confédération et aux cantons. Comme lors des conventions précédentes, le montant a été fixé à 1 milliard de CHF. Deux modifications sont à signaler. D’abord, cette nouvelle convention prévoit une compensation, lors des années suivantes, des distributions suspendues ou réduites. Cette compensation s’applique dans la mesure du possible. Ensuite, le bénéfice redistribué sera de 2 milliards de CHF dans le cas d’une réserve supérieure à 20 milliards de CHF.

Neuregelung der Gewinnverteilung der Nationalbank an Bund und Kantone (2016)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

Nachdem der Bundesrat 2012 einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) zugestimmt hatte, wurden die darin vorgesehenen Massnahmen im Berichtsjahr erstmals aktiviert. Im Februar 2013 beantrage die Nationalbank, nach Anhörung der Finma, dem Bundesrat die Aktivierung eines antizyklischen Eigenkapitalpuffers in Höhe von 1%. Damit sollten die Banken ab 30. September zum Halten eines zusätzlichen Kapitalpuffers von 1% ihrer direkt oder indirekt grundpfandgesicherten risikogewichteten Positionen (mit Wohnliegenschaften im Inland als Grundpfand) verpflichtet werden. Die SNB verwies darauf, dass sie aufgrund der Kursuntergrenze gegenüber dem Euro nur beschränkte Möglichkeiten hätte, den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt mit Zinserhöhungen entgegenzutreten. Durch den Kapitalpuffer erhoffte sich die SNB zum einen eine Abschwächung des Wachstums auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt (durch die relative Verteuerung von Hypotheken gegenüber anderen Kreditformen) als auch eine Stärkung der Widerstandskraft der Finanzinstitute. Der Bundesrat zeigte sich von dieser Argumentation überzeugt, nahm den Antrag an und passte die ERV entsprechend an. Erst im Dezember 2013 verschärfte die SNB ihre Rhetorik bezüglich der Entwicklungen auf dem Schweizer Immobilienmarkt wieder leicht. Während sie im Sommer und Herbst die Gefahr für den weiteren Aufbau von Ungleichgewichten auf dem Immobilienmarkt ohne verstärkendes Adjektiv beschrieb, sprach sie nach der winterlichen geldpolitischen Lagebeurteilung von einer „erheblichen“ Gefahr.

Aktivierung eines antizyklischen Kapitalpuffers

Der Bundesrat selber setzte im Berichtjahr einige Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat um, die im Rahmen der Berichte zur UBS- und zur Libyen-Krise sowie zur politischen Steuerung der Regierung gemacht wurden. Unter anderem beschloss die Regierung, dass die Nationalbank und die FINMA im Falle drohender Finanzkrisen einen Ausschuss einzuberufen haben, der laufend Lagebeurteilungen vornehmen und den Vorstehenden des EFD informieren muss, der wiederum die gesamte Regierung informiert. Zudem soll ein Ausbau der technischen Infrastruktur die Geschäftskontrolle effizienter und effektiver machen. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat Änderungen der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Zwecks verbesserter Zuweisung von Geschäften sollen in ausserordentlichen Lagen Geschäfte eines Regierungsmitglieds vollständig oder teilweise der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten übertragen werden können. Die Sitzungsleitung und die Federführung über ein Geschäft kann zudem neu dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin übertragen werden, falls das Präsidium selber mit einem zentralen Geschäft beschäftigt ist.

Umsetzung einiger Empfehlungen der GPK durch den Bundesrat bezüglich einer Regierungsreform

Am 1.1.2010 wurde das bis Ende 2011 gültige Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Kaufkraft in Kraft gesetzt. Es bildet die Rechtsgrundlage für die dritte Phase des dreistufigen Konjunkturstützungsprogramms. Da aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs Anfang des Jahres auch die Arbeitslosenquote stabilisiert werden konnte, wurde nur ein Bruchteil der gesprochenen Gelder für die Arbeitsmarktmassnahmen ausgeschüttet. Zur Schaffung von zusätzlicher Planungssicherheit für die Unternehmungen erhöhte der Bundesrat die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate. Diese gilt bis Ende 2011.

Drittes, befristetes Konjunkturprogramm tritt ab Januar 2010 in Kraft
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Im Konzert mit der Europäischen Zentralbank, der US-Notenbank und der Bank of Japan hielt die Schweizerische Nationalbank (SNB) an ihrer expansiven Geldpolitik fest und beliess den Leitzins das ganze Jahr auf historisch tiefen 0,25%, im unteren Band des im Vergleich zu 2009 unveränderten Richtwerts für den Dreimonats-Libor von 0,0–0,75%. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Erholung, die sich Ende 2009 abzuzeichnen begann, und der damit gekoppelten Verringerung der Deflationsgefahr gab die SNB im Dezember 2009 bekannt, dass sie nur noch einer übermässigen Aufwertung des Frankens entgegenwirken wolle. Die europäische Staatsschuldenkrise, die in den Frühlingsmonaten entbrannte, und die Flucht der Finanzmarktakteure in sichere Anlagen, zwang die Nationalbank aber bereits im April und Mai zu massiven Devisenkäufen. Dadurch führte sie eine Entlastung des Frankenkurses und die Stützung der Exportwirtschaft herbei, blähte aber gleichzeitig ihre Bilanz auf. Die Konjunkturstabilisierung zur Jahresmitte bannte das Deflationsrisiko. In der Folge verzichtete die Nationalbank auf weitere Stützungskäufe. Im Jahresverlauf verteuerte sich der Franken gegenüber dem Euro um 17% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 1.28; 2009: 1.50), gegenüber dem US-Dollar um rund 6% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 0.97; 2009: 1.03). Der exportgewichtete Aussenwert des Frankens stieg real um 10,9% gegenüber einem Wert von 3,2% im Vorjahr.

expansiven Geldpolitik verteuerte sich der Franken gegenüber dem Euro um 17%

Die Wirtschaftskrise und die damit verbundene Deflationsgefahr veranlasste die Nationalbank, an ihrer sehr expansiven Geldpolitik festzuhalten. Sie senkte im März das Zielband für den Dreimonats-Libor noch einmal auf einen Richtwert von 0,0–0,75%. Darüber hinaus führte sie zugunsten der Exportindustrie und des Tourismus auch Interventionen am Devisenmarkt aus, um einen weiteren Anstieg des Frankenkurses zu verhindern.

Der Frankenkurs blieb 2009 gegenüber dem Euro relativ stabil und bewegte sich um rund 1.52; er nahm aber in Bezug auf den US-Dollar weiter zu. Im Dezember war ein Dollar noch 1.03 Fr. wert. Der exportgewichtete Aussenwert des Frankens stieg weiter an. Bis zum Jahresende betrug der Anstieg real 3,2%.

Geldpolitik und Frankenkurs

Am 16. Oktober war es dann soweit. Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund 68 Mia Fr. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dabei handelte sich aber nicht um einen à-fonds-perdu-Beitrag an die Bank, sondern um verzinsbare Darlehen und Investitionen von Bund und Nationalbank, welche bei Gelingen der Operation und einer Erholung der Finanzmärkte in einigen Jahren sogar Gewinn abwerfen könnten. Dieser vom Betrag her unvorstellbar grosse Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es gemäss Bundesrat weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Zusammen mit der Grossbank CS hält die UBS einen Anteil von rund 35% am einheimischen Kreditmarkt. Bei einem Ausfall einer der beiden Banken wären viele Unternehmen und Haushalte infolge der Blockierung ihrer Konten nicht mehr in der Lage, Einkäufe, Lohnzahlungen und Investitionen vorzunehmen. Die bestehende Einlagenversicherung von 30 000 Fr. würde daran wenig ändern, da die von der Gesamtheit der Banken dafür reservierte Garantiesumme von 4 Mia Fr. nur einen kleinen Teil der bei der UBS deponierten privilegierten Einlagen ausmacht. Der Bundesrat ging in seiner Botschaft zu den Hilfsmassnahmen davon aus, dass der Zusammenbruch einer der beiden Grossbanken einen kurzfristigen volkswirtschaftlichen Schaden von 75 bis 150 Mia Fr. (das sind 15-30% des jährlichen BIP) verursachen würde. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde zwar allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs des gesamten Wirtschaftssystems notwendig gewesen. Der Bundesrat wurde in den Medien auch dafür gelobt, dass er trotz des Drucks von aussen nicht vorzeitig mit Absichtserklärungen und Teilinformationen die Gerüchteküche angeheizt und den Finanzmarkt verunsichert habe. Die SP war freilich mit der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen nicht einverstanden. Sie verlangte, dass sich der Bund mit 26 Mia Fr. direkt am Aktienkapital der UBS beteiligt und in dieser Funktion als Grossaktionär mit rund einem Drittel des Kapitals Einfluss auf die Geschäftspolitik nimmt.

Konkret beschloss der Bundesrat zusammen mit der Nationalbank und der Eidgenössischen Bankenkommission ein Massnahmenpaket zur Stabilisierung des schweizerischen Finanzsystems und zur Verbesserung des Vertrauens in die Banken. Das Paket bestand im Wesentlichen aus zwei Elementen: Einer Auffanggesellschaft zur Auslagerung von illiquiden Risikopapieren der UBS und einem Bundesdarlehen an die UBS, damit sie sich neben der Nationalbank an dieser Zweckgesellschaft beteiligen kann.

Die Nationalbank sollte gemäss dem Plan mit einem Einsatz von maximal 54 Mia Fr. zusammen mit der UBS eine Auffanggesellschaft gründen. Diese kauft von der UBS illiquide, das heisst mit grossem Risiko behaftete und zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur mit grossen Verlusten verkäufliche Wertpapiere im Betrag von bis zu 60 Mia Fr. Zweck dieser Operation ist es, die Liquidität der Bank zu verbessern. Da die SNB langfristigere Perspektiven als eine private Bank hat und die Auffanggesellschaft mit dem Verkauf der schlechten Papiere warten kann, bis sich die Märkte wieder erholt haben, sind diese Anlagen für sie ein deutlich geringeres Risiko als für die UBS. Die Finanzierung und die Gründung einer Zweckgesellschaft fällt in die Kompetenz der SNB und benötigt keine Zustimmung der politischen Behörden. Die UBS selbst muss sich an dieser Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 6 Mia Fr. beteiligen. Damit sie dies ohne Gefährdung ihrer Eigenkapitalbasis tun kann, soll der Bund den Betrag mit einem verzinsbaren Darlehen vorschiessen.

Dieses Darlehen gewährt die Eidgenossenschaft in Form einer Pflichtwandelanleihe im Umfang von 6 Mia Fr. mit einem Jahreszins von 12,5% und einer Laufzeit von 30 Monaten. Das Konstrukt der Pflichtwandelanleihe – also einer Optionsanleihe, die zwingend in Aktien umgewandelt werden muss – erlaubt es der UBS, das Darlehen von Anfang an in der Bilanz als Eigenkapital zu bewerten. Der Bund kann diese Anleihe bis zum Ende der Laufzeit halten und sie dann in Aktien umwandeln. Er kann sie aber auch nach einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zum Ende der Laufzeit in eine fixierte Anzahl Aktien umwandeln und beim Weiterverkauf von einem Kursanstieg profitieren. Schliesslich ist es auch möglich, die gesamte Wandelanleihe oder Teile davon (die Stückelung beträgt 100 Mio Fr.) nach der Sperrfrist an einen Dritten zu verkaufen. Mit dieser Pflichtwandelanleihe konnte vermieden werden, dass sich der Bund selbst als Aktionär (der Darlehensbetrag entsprach ca. 10% des Aktienkapitals) an der UBS beteiligen musste. Eine direkte längerfristige Beteiligung würde nicht nur eine Privilegierung der UBS gegenüber anderen Firmen bedeuten, sondern den Bund in seiner Funktion als Überwacher des Finanzmarktes in Interessenkonflikte bringen. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates ist es nicht seine Absicht, längerfristig in die Sanierung der Bank involviert zu bleiben. Er sieht vielmehr vor, dass er sich unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen bereits vor dem Ende der Laufzeit zurückziehen will. Solange der Staat aber sein Engagement aufrecht erhält, wird er gemäss Bundesrat auf die Geschäftspolitik der UBS Einfluss nehmen. Dies wird zum Beispiel über regelmässige Kontakte mit der Bankleitung geschehen, aber auch über Richtlinien für die Entschädigung von Spitzenmanagern.

Die UBS verabschiedete noch vor den Parlamentsverhandlungen über das Hilfspaket ein neues Salärsystem für Manager. Dieses koppelt die Entschädigungen stärker an eine langfristig nachhaltige Geschäftsentwicklung als bisher. Einige frühere Spitzenmanager der UBS verzichteten unter dem Druck der Öffentlichkeit auf ihnen zugesicherte „Erfolgsprämien“ in Millionenhöhe.

Die rechtliche Grundlage für diese aussergewöhnliche Stützungsaktion waren Verordnungen, welche die Regierung gestützt auf die Verfassungsartikel über Notrecht zur Abwehr unmittelbarer Gefahr für das Land erlassen kann. Der erforderliche Kredit war als Nachtragskredit zum Budget 2008 von der Finanzdelegation des Parlaments noch vor dem definitiven Regierungsbeschluss bewilligt worden; die Bundesversammlung hat ihn in der Wintersession nachträglich genehmigt.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Um ein Abgleiten der Schweiz in eine Rezession zu verhindern, setzte die Nationalbank ihre üblichen Mittel der Geldpolitik ein. Im Oktober, als auch in der Schweiz klar wurde, dass sich die Finanzkrise massiv auf die Realwirtschaft auswirken würde, senkte sie im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank den Leitzins um 0,25% und anfangs November nochmals um ein halbes Prozent. Zwei Wochen später erfolgte eine weitere Reduktion um ein ganzes Prozent auf einen mittleren Wert von 1%. Die SNB begründete diesen unerwarteten Schritt mit der sich nun deutlich abzeichnenden grossen Rezessionsgefahr für die Schweiz. Es sei sehr wahrscheinlich, dass sich der massive Konjunktureinbruch in den für die Schweiz wichtigen Exportländern USA, Deutschland, Italien und Japan ab 2009 voll auf die Produktion, die Investitionen und die Beschäftigung auswirken werde. Auf der anderen Seite würden die sinkenden Rohstoff- und Energiepreise die von dieser Ausweitung der Geldmenge ausgehende Inflationsgefahr reduzieren. Im Dezember erfolgte dann nochmals eine Senkung des Leitzinses um ein halbes Prozent.

Geldpolitik

Die anhaltend gute Konjunkturlage veranlasste die Nationalbank ihre seit 2004 praktizierte Politik der Abschöpfung der vorher zu stark expandierten Geldmenge fortzusetzen. Sie erhöhte dazu die angestrebte Zielgrösse für den Libor-Satz (Zins für Dreimonats-Gelder in Franken in London) in drei Schritten um je 0,25% auf einen Satz von 2,75% (Bandbreite 2,25-3,25%). Im Dezember verzichtete die SNB zum ersten Mal seit neun Quartalen auf eine weitere Erhöhung. Sie begründete dies mit den Risiken einer Konjunkturabschwächung und der von ihr als relativ gering eingeschätzten Inflationsgefahr. Wie bereits 2006 entwickelten sich die Geldmengen M1 und M2 rückläufig und das Aggregat M3 wuchs nur noch leicht an. Nach Ansicht der Nationalbank ist damit der bis 2003 geschaffene Geldüberhang abgeschöpft. Der Frankenkurs schwächte sich gegenüber dem Euro weiterhin leicht ab; gegenüber dem US-Dollar gewann er aber in der zweiten Jahreshälfte deutlich an Wert. Der handelsgewichtete Kurs des Frankens ging im ersten Halbjahr sowohl nominal als auch real leicht zurück und machte in der zweiten Jahreshälfte diese Verluste wieder weitgehend gut, wobei es das ganze Jahr über zu starken Schwankungen kam.

Abschöpfung der vorher zu stark expandierten Geldmenge Frankenkurs

Die Nationalbank setzte ihre seit 2004 verfolgte Politik der Abschöpfung der bis 2003 etwas zu stark expandierten Geldmenge fort. Dazu trugen im Berichtsjahr vor allem die vier in regelmässigen Abständen vorgenommenen Erhöhungen des Zielbereichs des Libor-Satzes (Zinsen für Dreimonatsgelder) um jeweils 0,25 Prozentpunkte bei. Der Frankenkurs bewegte sich gegenüber dem Euro in engen Bandbreiten. Obwohl die Zinssatzerhöhungen parallel zu denen der Europäischen Zentralbank vorgenommen worden waren, stieg der Eurokurs gegenüber demjenigen des Frankens im Jahresverlauf kontinuierlich leicht an. Der Dollar büsste hingegen die Wertgewinne des Vorjahres gegenüber dem Franken wieder weitgehend ein. Der handelsgewichtete Kurs des Frankens ging im Berichtsjahr sowohl nominal als auch real leicht zurück.

Abschöpfung der bis 2003 etwas zu stark expandierten Geldmenge

Nachdem im Sommer und Herbst die Konjunkturkennzahlen nach der Flaute von Ende 2004 und zu Jahresbeginn wieder eindeutig nach oben zeigten, erhöhte die Nationalbank im Dezember den Leitzins um einen Viertelpunkt auf eine Bandbreite zwischen 0,5% und 1,5% (Dreimonats-Libor). Sie rechtfertigte das geringe Ausmass der Zinserhöhung mit dem Fehlen einer Inflationsgefahr und der Zaghaftigkeit des Wirtschaftsaufschwungs.

Nationalbank erhöht den Leitzins

Das Ausbleiben einer konjunkturellen Belebung, aber auch der anhaltende Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken und das Absinken der Inflationsrate unter die Einprozentmarke veranlasste die Nationalbank, ihre expansive Geldpolitik weiter zu führen. Sie reduzierte in zwei Schritten (Mai und Juli) das Zielleitband für den Dreimonats-Libor von 1,25%-2,25% auf 0,25%-1,25%.

Weiterführung der expansiven Geldpolitik

Im Juni wurde der Landesindex der Konsumentenpreise erstmals aufgrund des neuen, revidierten Warenkorbs berechnet. Stärker gewichtet wurden dabei insbesondere die Ausgaben für Wohnung, d.h. Miete und Wohnungseinrichtung, weniger ins Gewicht fielen demgegenüber namentlich die Posten Nahrungsmittel sowie Verkehr und Kommunikation.

Überarbeitung des Landesindex der Konsumentenpreise (1991)

Auf den 1. Dezember gab der Bundesrat die freiwillig gebildeten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen frei. Damit wurden rund 700 Unternehmen ermächtigt, blockierte Mittel im Betrag von rund 400 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen. In den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (v.a. französische Schweiz und Tessin) verlängerte er die Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeldern.

Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (1991)

Der Landesindex der Konsumentenpreise soll bis Ende 1992 auf eine neue Basis gestellt werden. Der Bundesrat stimmte im März einem Grobkonzept zu, welches vorsieht, die Erhebungsgrundlage zu erweitern und sich nicht mehr ausschliesslich an den Ausgabenstrukturen der Arbeitnehmer-Haushalte zu orientieren. Als zweite wichtige Neuerung ist geplant, in Zukunft von den effektiv vom Konsumenten bezahlten Preisen (sogenannte Transaktionspreise) auszugehen. Darin wären auch alle indirekten Steuern enthalten. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung von Lenkungsabgaben im Energie- und Umweltbereich wird dieses Konzept jedoch kritisiert. Da der Konsumentenpreisindex in der Regel als Basis für die Berechnung von vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen automatischen Teuerungsausgleichen auf Löhnen und Renten dient, besteht die Gefahr, dass sich Lenkungsabgaben bloss inflationär auswirken und die mit ihnen beabsichtigte Steuerung des Konsumverhaltens nicht erreicht wird. Der Freisinnige Hunziker (AG) plädierte deshalb in einem von der Hälfte des Ständerats unterzeichneten und ohne Gegenstimme überwiesenen Postulat für eine Ausklammerung. Bundesrat Cotti stellte sich nicht gegen die Überweisung des Vorstosses, erinnerte jedoch daran, dass sich die mit der Neugestaltung der Berechnungsgrundlagen für den Index beauftragte Expertenkommission gegen eine Ausklammerung entschieden hatte.

Überarbeitung des Landesindex der Konsumentenpreise (1991)