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Das EFD führte im Berichtsjahr die Vernehmlassung für ein neues Anlagefondsgesetz durch, das sich in Zukunft nicht nur auf die herkömmlichen Fonds, sondern auch auf Investmentgesellschaften und Anlagestiftungen erstrecken soll. Die Reaktionen waren grundsätzlich positiv. Divergierende Meinungen ergaben sich aber bei der steuerlichen Behandlung von Fonds. Die Beibehaltung der Verrechnungssteuer auf thesaurierenden Fonds (also solchen, die ihre Erträge nicht ausschütten) wurde nur von der SP unterstützt. Die bürgerlichen Parteien lehnten dies hingegen ab, da es einen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ausland (insbesondere Luxemburg) darstelle.

Anlagefondsgesetz

Das Expertenprojekt für ein neues Gesetz über die integrierte Aufsicht des Finanzmarktes fand in der zu Jahresbeginn abgeschlossenen Vernehmlassung bei den Banken sowie den drei Bundesratsparteien SP, FDP und CVP ein überwiegend positives Echo, allerdings mit vielen Detailkritiken. Die SVP lehnte als einzige das Vorhaben ab, da der Finanzmarkt bereits ausreichend reguliert sei. Die vom Bundesrat angestrebte Konzentration der staatlichen Kontrolle würde dem Zusammenschluss von Banken und Versicherungen zu Finanzdienstleistungskonzernen, aber auch der wachsenden Bedeutung der sogenannten Intermediären (Treuhänder, Vermögensverwalter etc.) im Wirtschaftsleben besser Rechnung tragen. Im organisatorischen Bereich sieht der Entwurf die Zusammenführung der Bankenkommission und des Bundesamtes für Privatversicherungen in ein öffentlich-rechtliches Aufsichtsgremium vor. In einem Grundsatzentscheid beschloss der Bundesrat gegen Jahresende, auch die Kontrollstelle für Geldwäscherei in dieses neue Aufsichtsorgan zu integrieren.

integrierte Aufsicht des Finanzmarktes

Die Geldmarktsätze verharrten während des ganzen Jahres auf ihrem tiefen Niveau. Die langfristigen Zinssätze blieben zuerst auch stabil; nachdem sich die Konjunkturaussichten gebessert hatten, setzte jedoch im Sommer ein leichter Anstieg ein. Der als Hauptindikator für die Kursentwicklung an der schweizerischen Börse geltende Swiss Performance Index (SPI) verzeichnete nach einer zweijährigen Baisseperiode, welche im März ihren Tiefpunkt erreicht hatte, eine kräftige Erholung: Er verbesserte sich innert Jahresfrist um 22%. Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes stieg gegenüber dem Vorjahr noch einmal massiv an und erreichte 23 Mia Fr. Zugenommen hatte vor allem die Nachfrage inländischer Schuldner.

Zinsen

Als bekannt wurde, dass das Referendum gegen das Steuerpaket zustande gekommen war, die Volksabstimmung darüber aber voraussichtlich erst im Frühjahr 2004 stattfinden wird, beschloss das Parlament auf Antrag des Bundesrates, die Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben nicht am 1. Januar 2004, sondern erst am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen (die Wohneigentumsbesteuerung ist davon nicht betroffen, da die neuen Regelungen erst ab 2008 rechtskräftig werden). Eine rückwirkende Inkraftsetzung im Falle einer Annahme der Vorlage in der Abstimmung hätte erhebliche praktische Probleme für Steuerzahler und Steuerbehörden geschaffen.

Änderung der Inkraftsetzung (BRG 03.063)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Die Geldmarktsätze reduzierten sich im Berichtsjahr relativ kontinuierlich weiter. Da in den ersten Monaten die langfristigen Zinssätze stabil blieben, öffnete sich die Zinsschere zwischen kurz- und langfristigen Anlagen weiter. Ab Juni kamen dann auch die Renditen der langfristigen Anlagen ins Rutschen. Der Hypothekarzins sank bei einzelnen Banken auf 3,375%, was den niedrigsten Wert seit dem Ende des 2. Weltkriegs bedeutete. Die Ursache für diese Entwicklung auf dem Kapitalmarkt lag einerseits in einer Anpassung an die Entwicklungen auf dem Geldmarkt und andererseits in der erhöhten Nachfrage nach Obligationen infolge der wenig attraktiven Verfassung der Aktienmärkte. Der als Hauptindikator für die Kursentwicklung an der schweizerischen Börse geltende Swiss Performance Index (SPI) büsste im Berichtsjahr fast 26% ein; der New Market Index, der schweizerische Titel aus den Bereichen Telekommunikation, Bio- und Informationstechnologie umfasst, verlor gar 52% seines Wertes. Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes stieg trotz der widrigen Umstände auf den Aktienmärkten an. Sie belief sich auf rund 17 Mia Fr. (2001: 13 Mia Fr.). Ursache für diese gesteigerte Nachfrage war die starke Zunahme der Neuausgabe von Frankenanleihen ausländischer Schuldner.

Zinsen

Bei den Zinsen öffnete sich in der zweiten Jahreshälfte eine Schere zwischen den kurz- und den langfristigen Sätzen. Die Rendite für langfristige Verpflichtungen verharrten nahe unter dem Vorjahresstand, während sich die Geldmarktsätze mehr als halbierten. Die sich stark abschwächende Konjunktur führte zu einer geringeren Kapitalnachfrage. Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes reduzierte sich von 25,8 Mia Fr. im Vorjahr auf 13,0 Mia Fr., wobei sowohl in- als auch ausländische Schuldner zu dieser Entwicklung beitrugen.

Zinsen

Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat der Revision des Gesetzes über die Mitwirkung der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods zu. In Zukunft wird das Parlament über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF entscheiden.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Bei den Zinssätzen setzte sich der im Sommer 1999 begonnene Anstieg in der ersten Hälfte des Jahres 2000 fort. In der zweiten Jahreshälfte bildeten sich die Zinsen wieder leicht zurück. Im Gegensatz zum Vorjahr verteuerten sich die kurzfristigen Gelder stärker als die langfristigen Anlagen. Die Rendite für eidgenössische Anleihen mit zehn Jahren Laufdauer erhöhte sich vom Januar bis Mai von 3,8% auf 4,2%; im Dezember betrug sie noch 3,6%. Die Geldmarktsätze verdoppelten sich im Jahresverlauf beinahe, um im Dezember 3,2% zu erreichen.

Zinsen

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes war wie bereits im Vorjahr rückläufig. Im Gegensatz zu 1999 ging diesmal aber nicht die Mittelbeschaffung inländischer Schuldner zurück, sondern die Nettobeanspruchung durch Nachfrager aus dem Ausland. Verursacht wurde diese Reduktion sowohl durch eine Abnahme von Neuemissionen als auch durch eine Zunahme von Rückzahlungen.

Kapitalmarktes

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats legte ihre Vorschläge für die Umsetzung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Gysin (sp, BS) vor. Sie beantragte, das Gesetz über die Mitwirkung der Schweiz bei den Institutionen von Bretton Woods in dem Sinn zu ändern, dass das Parlament in Zukunft über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF entscheidet. Der Nationalrat hiess die Gesetzesrevision bei einer Gegenstimme gut. Mit der Überweisung eines Postulats Strahm (sp, BE) (Po. 00.3102) beauftragte der Nationalrat die Regierung, sich in den Gremien des IWF dafür einzusetzen, dass sich der private Finanzsektor an den Kosten für die Verhinderung von Finanzkrisen und deren Behebung mitbeteiligt. Ebenfalls Zustimmung fanden Teile der Postulate Langenberger (fdp, VD) (Po. 00.3175) und Pelli (fdp, TI) (Po. 00.3121), die vom Bundesrat forderten, sich für mehr Transparenz bei den IWF-Entscheidungen zu engagieren. Ein Postulat Gysin (Po. 00.3101), welches verlangt hatte, dass sich der Bundesrat für eine Aufwertung der Stimmenkraft der armen Länder im IWF zulasten der reichen Industriestaaten einsetzt, wurde hingegen mit 84:74 Stimmen abgelehnt.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Stempelabgaben folgte Anfang Oktober. Der Bundesrat beschränkte sich ausschliesslich auf Transaktionen durch die öffentliche Hand, durch Anlagefonds, Lebensversicherer und Vorsorgeträger. Zudem sollen inländische Banken keiner fiskalischen Belastungen mehr ausgesetzt werden, wenn sie an einer ausländischen Börse mit inländischen Aktien handeln. Die Einnahmeausfälle schätzte der Bundesrat auf jährlich 490 Mio Fr..

BRG 00.076: Dringliche Massnahmen zur Umsatzabgabe
Dossier: Dringliche Massnahmen zur Umsatzabgabe

Bei den Zinssätzen kam es zu einer Trendumkehr. Nachdem sie sich bis ins Frühjahr noch weiter reduziert hatten, nahmen sie vom Sommer an wieder zu. Ausgeprägt war diese Entwicklung bei den Sätzen für längerfristige Anlagen. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Anleihen erhöhte sich vom Mai bis November von 2.6 Prozent auf 3.6 Prozent. Der sozialpolitisch wichtige Hypothekarzinssatz sank zuerst noch auf 3.75 Prozent und erreichte damit den tiefsten Wert seit 41 Jahren. Ab Herbst zeigte die Kurve dann wieder nach oben. Einige Banken erhöhten die variablen Hypothekarzinssätze im Oktober auf 4.25 Prozent. Weitgehend parallel dazu entwickelten sich die Geldmarktsätze. Die Geldmarktbuchforderungen des Bundes erreichten im April mit 0.8 Prozent einen Tiefststand; im Herbst stiegen sie auf 2.0 Prozent an.

Zinssätze und Kapitalmarkt 1999
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Der Ständerat beriet in seiner Frühjahressession als Erstrat den im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Dringlichen Bundesbeschluss im Bereich der Umsatzabgabe im Finanzmarkt. Eintreten und Anträge der Kommission waren unbestritten. Da im Nationalrat auch SP und GP mit der Vorlage einverstanden waren – mit dem Vorbehalt, dass sie eine weitere Steuerbefreiung der Börsengeschäfte nicht gutheissen werden – wurde der Entwurf auch im Nationalrat deutlich verabschiedet.

Dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

Beide Räte überwiesen noch in der Frühjahressession Motionen ihrer WA-Kommissionen (Mo. 99.3012 / Mo. 99.3008) mit deutlichem Mehr. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, eine Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe vorzubereiten und einen Entwurf für die Änderung des Stempelsteuergesetzes vorzulegen. Mit einem möglichst geringen Einnahmenausfall soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes im Bereich des Umsatzstempels sichergestellt werden.

Motionen der WAK-NR/WAK-SR für eine Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

Die Finanzrechnung des Bundes wies für das Jahr 1998 einen Überschuss von CHF 484 Mio. aus, womit der Bund erstmals seit 1990 wieder schwarze Zahlen schrieb. Dieses positive Ergebnis war überraschend, nachdem die Staatsrechnung vor einem Jahr mit einem Defizit von CHF 5.3 Mrd. abgeschlossen hatte und für das Berichtsjahr ein Ausgabenüberschuss von CHF 7.6 Mrd. budgetiert worden war. Während in den Vorjahren verschiedene Sonderfaktoren die Staatsrechnung ungünstig beeinflussten hatten, kumulierten sich 1998 positive Sonderfaktoren. Am auffälligsten war der Erlös aus dem Börsengang der Swisscom, der der Bundeskasse einen einmaligen Zustupf von CHF 2.9 Mrd. brachte. Hinzu kam die gute Konjunkturlage, die zu einem starken Rückgang der Arbeitslosigkeit sowie zu unerwartet hohen Fiskaleinnahmen führte. Unter Ausklammerung der Swisscom-Transaktion erwirtschaftete der Bund ein Defizit von CHF 2.45 Mrd. Bei den Ausgaben konnten die bewilligten Nachtragskredite von CHF 0.8 Mrd. durch Kreditreste von CHF 1.8 Mrd. mehr als kompensiert werden, so dass die Ausgaben insgesamt um CHF 1 Mrd. oder 2,1% unter dem Voranschlag lagen (Nachtrag I: Kreditbegehren von CHF 309 Mio., wobei die gewichtigsten Zusatzkredite für Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorie (90 Mio.), für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (80 Mio.), für die Entwicklungszusammenarbeit (40 Mio.) sowie für die ALV (30 Mio.) erforderlich wurden. Nachtrag II: Weitere Kredite von CHF 454 Mio. Davon entfielen 194 Mio. auf den Asylbereich, 49 Mio. auf die Infrastrukturleistung der SBB und 43 Mio. auf die Landwirtschaft). Hauptursache der nicht beanspruchten Budgetkredite bildeten einerseits der Verkehrsbereich (Belastung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte anstelle der Finanzrechnung, weniger Darlehen an die SBB), andererseits die Soziale Wohlfahrt mit der Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Gesamtausgaben von CHF 46.59 Mrd. um CHF 2.5 Mrd. oder 5,6% zu. Ausgabensteigerungen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr, Bildung/Grundlagenforschung, Soziale Wohlfahrt, Landwirtschaft sowie Finanzen und Steuern. Die Einnahmen übertrafen den Voranschlag um gut CHF 7 Mrd. oder 17,8%. Bei den Fiskaleinnahmen wurde das Budgetziel um 10,5% übertroffen. Die höchsten Zusatzeinnahmen gegenüber dem Voranschlag brachten die Verrechnungssteuer (CHF 1.8 Mrd.), die Stempelabgaben (CHF 0.9 Mrd.) sowie die direkte Bundessteuer (CHF 0.8 Mrd.) ein. Im Vergleich zum letzten Jahr stiegen die Gesamteinnahmen um CHF 8.2 auf 47.07 Mrd., was einer Zunahme von 21,2% entspricht. Zu den Mehreinnahmen trugen auf seiten der Fiskaleinnahmen insbesondere die Verrechnungssteuer bei, welche um fast CHF 3.1 Mrd. (+132,2%) mehr einbrachte als vor einem Jahr. Grund dafür war die unerwartet grosse Zunahme bei den ausgeschütteten Dividenden der Unternehmungen. Auch die Stempelabgaben (+743 Mio.) übertrafen das Rekordergebnis des Vorjahres trotz dem Kurseinbruch auf den Aktienmärkten im zweiten Halbjahr 1998 noch einmal klar. Ferner brachte die Mehrwertsteuer dank der erholten Konjunkturlage CHF 780 Mio. mehr ein als im Jahr zuvor.

Staatsrechnung 1998
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Der Ständerat befasste sich mit dem vom Nationalrat 1997 verabschiedeten Bundesbeschluss zur Förderung des Risikokapitals. Durch steuerliche Anreize sollte die Gründung von Risikokapitalgesellschaften stimuliert werden. Im Unterschied zum Beschluss des Nationalrates schlug die WAK des Ständerates ein neues Steuerkonzept vor, das steuerliche Anreize nur für Risikogesellschaften selbst, nicht aber für Investoren vorsah. Dies begründete Kommissionssprecher Brändli (svp, GR) einerseits mit der mittlerweile veränderten Situation auf dem Finanzmarkt, wo die Finanzierung von Risikokapitalgesellschaften nicht mehr das Hauptproblem darstelle, andererseits damit, dass die durch Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer für Kapitalgeber verursachten Steuerausfälle nicht mit den Gesprächen am «runden» Tisch vereinbar seien. Statt dessen sollte ein innovationsfreundliches Klima insbesondere auch im Bereich des geistigen Eigentums geschaffen werden. In einem Punkt folgte die Kommission den vom Nationalrat beschlossenen Steuererleichterungen, nämlich bei der Befreiung der Risikokapitalgesellschaften von der eidgenössischen Emissionsabgabe. Der Ständerat stimmte diesem Bundesbeschluss mit 33 zu 0 Stimmen zu. Gleichzeitig schrieb er die Motion Forster (fdp, SG) (Mo. 96.3651), die Steuerbegünstigungen für Venture-capital-Beteilungsgesellschaften verlangte, teilweise ab, weil sie auf Grund der gefällten Beschlüsse obsolet geworden ist.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte die Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer», wonach in Zukunft auch realisierte Gewinne natürlicher Personen, die mit Aktien und Obligationen etc. erzielt werden, versteuert werden müssen. Nach geltender Regelung sind nur juristische Personen dieser Steuer unterworfen. Der Steuersatz soll mindestens 20% betragen, ein Freibetrag von CHF 5000 wird gewährt und Verluste sollen abgezogen werden können. Unterstützung fand die Volksinitiative bei der SP, mit der Unterschriftensammlung wurde im Mai begonnen.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich zu Jahresbeginn die rückläufige Entwicklung der Zinssätze fort. Nach einem vorübergehenden leichten Anstieg reduzierten sie sich in der zweiten Jahreshälfte wieder. Einen ähnlichen, aber etwas weniger ausgeprägten Verlauf nahmen auch die Zinssätze für langfristige Anlagen. Die wegen ihrer Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt wichtigen Hypothekarzinsen sanken bei einigen Banken mit 3.75 Prozent auf den tiefsten Stand seit 1958.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1998
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Der Nationalrat überwies eine Motion der FDP-Fraktion zur Förderung von Unternehmensgründungen im KMU-Bereich durch eine steuerliche Begünstigung von Risikokapital als Postulat. Im Zentrum stand dabei die Befreiung von Venture-capital-Beteiligungsgesellschaften vom Emissionsstempel sowie von jeglicher Ertrags- und Kapitalsteuer sowie eine steuerliche Begünstigung von Privaten, die sich an Risikokapitalgesellschaften direkt beteiligen.

Motion FDP-Fraktion zur Förderung von Unternehmensgründungen

Der Ständerat lehnte ein Postulat Schüle (fdp, SH) (Po. 97.3592) ab, der vorschlug, als Alternative zu einer Kapitalgewinnsteuer eine neue Steuer auf den Vermögenszuwachs zu prüfen. Der Vermögenszuwachs aus dem Lohn, der bereits der Einkommenssteuer unterliegt, wäre dabei befreit worden. Gegen den Vorstoss wurde eingewandt, dass Vermögenszuwachs auch durch Buchgewinne entsteht und die Besteuerung nicht realisierter Gewinne im Widerspruch zum heutigen Steuersystem stünde. Hingegen überwies der Ständerat eine Motion Delalay (cvp, VS) (Mo. 97.3647) zur Aufhebung von Steuerlücken in Postulatsform, die auf die Einführung einer Depotsteuer, einer Steuer für kurzfristige Kapitalgewinne für natürliche Personen und eine Besteuerung der Erträge aus den Kapitalversicherungen mit Einmalprämien zielt. Eine WAK-Minderheit des Nationalrates um Jans (sp, ZG) strebte mit einer Motion (Mo. 97.3192) die volle Besteuerung der Kapitalversicherungen mit Einmalprämien an. Der Vorstoss wurde unter anderem mit dem Argument bekämpft, dass die WAK ohnehin über den Behnisch-Bericht zur Schliessung von Steuerlücken diskutieren würde und im Moment keine Entscheide präjudiziert werden sollten. Der Nationalrat lehnte die Überweisung der Motion auch in der schwächeren Form des Postulats mit 58:68 Stimmen ab.

Parlamentarische Vorstösse zur Kapitalgewinnsteuer

Eine vom Ständerat überwiesene Empfehlung Bisig (fdp, SZ) verlangt, die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer den gegebenen Verhältnissen anzupassen und eine realistische Berücksichtigung der Art einer Mietliegenschaft und deren Alter zu überprüfen. Insbesondere forderte er, als Kapitalisierungszinsfuss für Mieterträge einen Zinssatz festzulegen, der mindestens zwei Prozentpunkte höher liegt als jener für Althypotheken im ersten Rang. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen, obwohl das Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren fällt.

Empfehlung Bisig über die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere

Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich im ersten Halbjahr die rückläufige Entwicklung des Vorjahres fort. Nach einem leichten Anstieg kam es gegen Jahresende wieder zu einer Reduktion der Zinssätze. Die Zinsen für dreimonatige Geldmarktbuchforderungen des Bundes fielen bis zum Juni auf 1.2 Prozent. Sie stiegen dann etwas an, bildeten sich aber im Dezember wieder auf 1.4 Prozent zurück. Die langfristigen Zinssätze bewegten sich auf ähnliche Weise. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen sank bis Juni auf 3.1 Prozent; diesen Wert erreichte sie – nach einem zwischenzeitlichen Anstieg – auch zu Jahresende wieder.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1997
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999