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Die WAK des Ständerates hörte sich nochmals mehrere Experten an. Schliesslich übernahm sie das Holding-Besteuerungskonzept des Nationalrats, fügte aber einen Missbrauchsartikel an, mit dem sichergestellt werden soll, dass nicht mit Wertberichtigungen und Abschreibungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften Steuern vermieden werden können. Wertberichtigungen und Abschreibungen sollen vom steuerbaren Gewinn nur soweit in Abzug gebracht werden können, als sie betriebsnotwendig und entsprechend begründet sind. Zudem sollen nur definitive Verluste steuerlich berücksichtigt werden können. Der Ständerat folgte seiner WAK in der Herbstsession und hiess die Steuerreform mit 30 zu 1 Stimme gut. Den vom Nationalrat abgekoppelten Versicherungsstempel auf Einmalprämien baute er wieder ins Paket ein. In der Differenzbereinigung hielten beide Räte an ihrer Position - Entkoppelung bzw. Paketlösung - fest, bis schlussendlich der Nationalrat nachgab. Der Einnahmenausfall des Steuerpakets wurde vom EFD auf CHF 320 Mio. geschätzt, wobei CHF 90 Mio. die Kantone betreffen. Gemäss EFD-Vorsteher Kaspar Villiger bringt die Vorlage den Schweizer Holdings neben Deutschland dafür die «weltbeste» Besteuerung, was neues Steuersubstrat anziehen sollte. Nachdem das Referendum nicht ergriffen wurde, wird die Unternehmenssteuerreform auf Anfang 1998 in Kraft treten. Die Stempelabgabe auf Einmalprämien wird vom 1. April 98 an wieder erhoben werden.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Die ständerätliche WAK kündigte Widerstand gegen den Risikokapital-Beschluss des Nationalrates an, da dieser ordnungs- und steuerpolitisch quer in der Landschaft stehe und auch bei den Kantonen nicht auf guten Boden gefallen sei. Eine Motion Forster (fdp, SG) (Mo. 96.3651) die ebenfalls konkrete Massnahmen zur Förderung von Risikokapital vorschlug, überwies der Ständerat deshalb zur näheren Prüfung an seine Kommission.

Motion Forster: Massnahmen zur Förderung von Risikokapital

Die Bankervereinigung und die Schweizer Börse forderten im Sommer lautstark die Abschaffung der Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen (Börsenstempel) und warnten, dass durch die Öffnung des Börsengeschäfts für ausländische Händler, die Elektronisierung des Handels und die kommende Einführung des Euro sonst bis zu 10'000 Arbeitsplätze ins Ausland verlegt würden. Das EFD signalisierte, dass es das Problem erkannt habe, verlangte aber, dass die jährlich rund CHF 1 Mrd. (1996: 1.01 Mrd.) an Steuereinnahmen, die verloren gehen, zumindest teilweise kompensiert werden müssten. Diese Forderung stiess auch im bürgerlichen Lager auf Verständnis. Die Zürcher FDP-Ständerätin Vreni Spoerry stellte eine nationale Erbschaftssteuer zur Diskussion. Eine solche könnte gemäss Spoerry auch das sich verschärfende Konkurrenzproblem unter den Kantonen lösen, das entstanden ist, weil verschiedene Kantone die Erbschaftssteuer in den letzten Jahren senkten oder abschafften. Nationalrat Georg Stucky (fdp, ZG) schlug als Kompensation für die Stempelabgabe eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,2 bis 0,3% vor.

Forderungen zur Abschaffung der Börsenstempel

Im letzten Jahr hatte die WAK des Nationalrates eine von Elmar Ledergerber (sp, ZH) präsidierte Subkommission eingesetzt, die Vorschläge bezüglich der Förderung von Risikokapital in der Schweiz erarbeiten sollte. Zu Beginn des Jahres legte die WAK Bericht und Entwurf zu einem Bundesbeschluss vor. Ziel ist danach die Schaffung einer oder mehrerer Risikokapitalgesellschaften (RKG) auf privatwirtschaftlicher Basis, welche die Frühfinanzierung und das «Coaching» von Jungunternehmen sicherstellen. Um amtlich anerkannt zu werden, muss eine RKG mindestens 60% (in den ersten drei Jahren 45%) ihrer Mittel in neue, noch nicht börsenkotierte Unternehmen mit Sitz und Tätigkeit in der Schweiz investieren. Damit RKG überhaupt zum erforderlichen Kapital kommen, sollen Kapitalgeber von Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Als Anreize beschloss die WAK, dass Kapitalgeber im ersten Jahr 50% der in RKG investierten Mittel vom Einkommen abziehen können, allerdings höchstens im Umfang von 20% des steuerbaren Einkommens bzw. - bei Unternehmungen - bis zu 20% des Gewinnes. Diese Abzüge werden der Besteuerung wieder unterworfen, wenn der Risikokapitalgeber nach einigen Jahren seine Beteiligung mit Gewinn wieder verkauft. Der Bund verliert so in diesem Bereich nur die Zinsen auf die Steuern während dieser Zeit. Als zweiter Anreiz können Kapitalgeber Verluste vom Einkommen abziehen. Allfällige Gewinne auf Investitionen müssen sie jedoch nicht versteuern, und ausgeschüttete Kapitalerträge sind zu 50% steuerfrei. Der Nationalrat hiess den auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss in der Sommersession mit seltener Einmütigkeit gut. Ein Antrag Berberat (sp, NE), eine Steuerbefreiungsobergrenze von CHF 500'000 während der zehnjährigen Dauer festzusetzen, hatte trotz Unterstützung von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz keine Chance. Der Nationalrat überwies ausserdem eine Motion der WAK (Mo. 97.3001), die den Bundesrat beauftragte, die Anlage- und Aufsichtsvorschriften für Pensionskassen zu lockern, um diesen die Risikokapitalanlage vermehrt zu ermöglichen.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Der Ständerat zog in der Sommersession die Notbremse. Oppositionslos trat er zwar auf die Vorlage ein, in der Detailberatung kritisierte aber insbesondere Plattner (sp, BS) die vom Nationalrat eingeführte Asymmetrie bei der Holdingbesteuerung und bezeichnete die Reformwirkungen als «Selbstbedienungsladen ohne Kasse». Die vom Nationalrat beschlossenen neuen Steuerfreiheiten würden nicht dazu führen, dass neue Holding-Gesellschaften in die Schweiz kämen, sondern, dass heute in der Schweiz domizilierte Holding-Gesellschaften ihre Gewinne steuerfrei realisierten und ins noch steuergünstigere Ausland transferierten. Die Beratungen im Nationalrat hätten gezeigt, dass kaum jemand verstanden habe, um was es überhaupt geht. Gemperli (cvp, SG) vertrat zusätzlich die Ansicht, dass die Auswirkungen der Reform auf KMU nicht genügend abgeklärt worden seien. Der verunsicherte Rat stimmte schliesslich einem Antrag Danioth (cvp, UR) auf Rückweisung an die Kommission zu.

Reform der Unternehmensbesteuerung

In den letzten Jahren hat die Schweiz für Holdinggesellschaften an Attraktivität eingebüsst, und es kam zu diversen Auslagerungen von Holdings in EU-Staaten (Die EU führte 1992 Regelungen ein, die im EU-Raum ungehinderte Kapitalflüsse zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften erlauben. Ausserdem verbesserten verschiedene EU-Staaten ihre Unternehmensbesteuerung). Aber auch für KMU verlor die Schweiz an Attraktivität. Im Vorjahr hatte der Bundesrat deshalb zwei Varianten einer Reform der Unternehmensbesteuerung vorgelegt, die Steuerausfälle von CHF 90 Mio. bzw. 210 Mio. zur Folge gehabt hätten; diese stiessen aber im Vernehmlassungsverfahren insbesondere auf linken Widerstand. Die Linke willigte schliesslich aber doch in eine Reform der Unternehmensbesteuerung ein, um im Gegenzug die Unterstützung der Bürgerlichen für ein Investitionsprogramm zu erhalten. Als Teil des Investitionsprogrammes legte der Bundesrat im März ein neu geschnürtes Reformpaket vor, das einen Einnahmenausfall von geschätzten CHF 170 Mio. (davon CHF 90 Mio. für die Kantone) und verschiedene Änderungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG), des Gesetzes über die Stempelabgaben (StG) sowie des Gesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) vorsah. Schwerpunkte waren folgende:

1.) Direkte Freistellung der Beteiligungsgewinne und Beteiligungserträge. Die bisherige steuerliche Freistellung der Erträge (Dividenden usw.) wird auf die Gewinne (Kapital- und Aufwertungsgewinne zuzüglich Erlöse aus zugehörigen Bezugsrechten) ausgedehnt (-100 Mio.) (Unterschieden wird zwischen Neu- und Alt-Beteiligungen. Um Abwanderungen zu verhindern, müssen bestehende Holdinggesellschaften die auf Alt-Beteiligungen realisierten Gewinne für eine lange Frist weiterhin versteuern, dafür können sie die Verluste auf Altbeteiligungen auch künftig steuerlich zum Abzug bringen).

2.) Einführung einer proportionalen Gewinnbesteuerung von 8,5% anstelle der renditeabhängigen, progressiven Steuer auf den Reinertrag (+120 Mio.) und Abschaffung der Kapitalsteuer (-320 Mio.).

3.) Senkung der Emissionsabgabe auf Beteiligungen von 2% auf 1%. Zudem gilt ein Freibetrag von CHF 250'000 für Neugründungen wie auch für Kapitalerhöhungen (-120 Mio.).

4.) Differenzierte Neuregelung der Steuerfolgen beim Erwerb eigener Aktien. Die Massnahmen 2 und 3 sollen insbesondere die KMU begünstigen. Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Verlustverrechnung im Konzern nahm der Bundesrat nicht ins Reformpaket auf, da sich die Kantone geschlossen dagegen gewehrt hatten. Als neues Element schlug er dafür die Wiedereinführung einer Stempelabgabe auf Lebensversicherungsprämien von 2,5% vor, womit der notleidenden Bundeskasse Kompensationseinnahmen von rund CHF 250 Mio. zufliessen sollten (Der Stempel auf Lebensversicherungen war 1973 abgeschafft worden).

Reform der Unternehmensbesteuerung

Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates begrüsste das vom Bundesrat vorgelegte Steuerpaket, kritisierte aber mehrere Punkte in der Holdingbesteuerung, so etwa jenen, dass generell Kapitalverluste aus Beteiligungen nicht berücksichtigt werden sollen. Ausserdem beschränkte sie den Stempel auf die vorab der Kapitalanlage dienenden Versicherungen mit Einmalprämie und beschloss, den Stempelbeschluss von der Unternehmenssteuerreform abzukoppeln. In der April-Sondersession folgte der Nationalrat seiner Kommission und hiess die vom Bundesrat vorgeschlagenen Steuererleichterungen für Unternehmen von insgesamt CHF 420 Mio. gut. Ein Antrag Blocher (svp, ZH), der einen proportionalen Gewinnsteuersatz von lediglich 8% verlangte, wurde ebenso deutlich abgelehnt wie ein Antrag der Ratslinken, den Satz auf 9,8% anzuheben. Bei der Holdingbesteuerung schuf eine bürgerliche Mehrheit aber eine Asymmetrie, indem die Kapital- und Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen steuerfrei erklärt werden, entsprechende Verluste indes steuerlich abzugsfähig sein sollen. Mit 94 zu 81 Stimmen stimmte eine bürgerliche Mehrheit zudem der Entkoppelung des Stempels vom übrigen Steuerpaket zu, um bei einem Referendum der Versicherungsbranche, die eine Neubesteuerung heftig bekämpfte, wenigstens die dringliche Reform der Unternehmensbesteuerung zu retten. Die SP kritisierte dieses Vorgehen als Versuch, die Besteuerung der Lebensversicherungen zum Abschuss freizugeben. Mit 99 zu 64 Stimmen folgte eine bürgerliche Mehrheit zudem der WAK und stimmte einer Stempelabgabe von 2,5% nur für Lebensversicherungen mit Einmalprämien zu. Damit reduzierten sich die Kompensationseinnahmen auf rund CHF 100 Mio. Ein Antrag Blocher, auf eine Stempelabgabe für Lebensversicherungen ganz zu verzichten, wurde mit 99 zu 64 Stimmen verworfen. Die SP drohte mit dem Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform, während die Versicherungsgesellschaften ihrerseits ein Referendum gegen den Stempel nicht ausschliessen wollten.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich die Abwärtstendenz des Vorjahres nicht fort. Die Zinsen für dreimonatige Eurofrankenanlagen stiegen im ersten Halbjahr um 0.5 Prozentpunkte auf 2.5 Prozent an. Im zweiten Halbjahr reduzierten sie sich dann wieder bis auf 2.0 Prozent zu Jahresende. Die langfristigen Zinssätze bewegten sich mehr oder weniger parallel dazu. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen stieg zuerst von 3.7 Prozent auf 4.3 Prozent (Mai) und sank dann wieder bis auf 3.7 Prozent zu Jahresende. Die Hypothekarzinsen blieben weitgehend stabil. Erst gegen Jahresende kamen die Neuhypotheken leicht ins Rutschen.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1996
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes ging im Berichtsjahr zurück. Zurückzuführen war dies vor allem auf die im Vergleich zum Vorjahr massiv höheren Rückzahlungen.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1996
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Bundesrat Villiger setzte eine Expertengruppe ein, die bis Ende 1997 Vorschläge zur Behebung von Steuerschlupflöchern für Grossverdiener unterbreiten soll. Dabei sollen insbesondere die steuerliche Freistellung privater Kapitalgewinne, die Steuerfreiheit für gewisse Vermögenserträge und der unbeschränkte Schuldzinsenabzug unter die Lupe genommen werden.

Einsatz von Expertengruppe zu Steuerschlupflöchern

Die Zinssätze auf dem schweizerischen Geldmarkt bildeten sich im Jahresverlauf kontinuierlich zurück. Der Satz für dreimonatige Eurofrankenanlagen reduzierte sich im Jahresmittel von 4.0 Prozent auf 2.9 Prozent; Ende Dezember betrug er noch 1.7 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die langfristigen Zinssätze sanken ebenfalls deutlich. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen lag im Dezember mit 3.7 Prozent um 2.5 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Die sozialpolitisch bedeutsamen Hypothekarzinsen blieben in den drei ersten Quartalen weitgehend stabil bei rund 5.5 Prozent; dann sanken die Sätze für Neuhypotheken auf 5.1 Prozent, während diejenigen für Althypotheken sich nur auf 5.4 Prozent zurückbildeten.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Ausgabe von Aktien und Anleihen auf dem schweizerischen Kapitalmarkt erreichte mit CHF 63.2 Mia. nicht ganz das Vorjahresniveau. Der leichte Abbau bei den Inländern konnte durch das wachsende Interesse von ausländischen Schuldnern beinahe ausgeglichen werden. Auf den 1. Februar ersetzte die Nationalbank die bisherige Bewilligungspflicht für Frankenanleihen ausländischer Schuldner durch eine Meldepflicht. Der Hauptanteil dieser Anleihen entfiel nach wie vor auf die westeuropäischen Länder (57%), Japan (15%) sowie die USA und Kanada (15%).

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Der Rückgang der Zinssätze auf dem schweizerischen Geldmarkt hielt nur noch während des ersten Quartals an. Für den Rest des Jahres blieben sie ziemlich stabil. Der Satz für dreimonatige Eurofrankenanlagen ging im Jahresmittel von 4.8 Prozent auf 4.0 Prozent zurück; Ende Dezember betrug er 4.125 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1994
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die langfristigen Zinssätze hatten Ende 1993 ihr tiefstes Niveau seit 1988 erreicht. Bis zum September des Berichtsjahres stiegen sie wieder an, um sich im letzten Quartal dann wieder leicht abzuschwächen. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen lag im Dezember mit 5.2 Prozent deutlich über dem Vorjahreswert. Die sozialpolitisch bedeutsamen Hypothekarzinsen wurden von diesem Aufwärtstrend nicht erfasst: die Ersthypotheken blieben auf 5.5 Prozent und die Althypothekensätze reduzierten sich gar von 5.9 Prozent auf ebenfalls 5.5 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1994
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Ausgabe von Aktien und Anleihen auf dem schweizerischen Kapitalmarkt bildete sich um 21.1 Prozent auf CHF 64.1 Mia. zurück. Dabei war der Abbau bei den Inländern stärker als bei ausländischen Schuldnern. Auch die von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte lagen mit CHF 39.2 Mia. deutlich unter der Rekordmarke des Vorjahres. Der Hauptanteil entfiel nach wie vor auf die westeuropäischen Länder (52%), Japan (21%) sowie die USA und Kanada (10%).

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1994
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Das Parlament stimmte diskussionslos dem Antrag des Bundesrates zu, den aus dem Jahre 1963 stammenden Bundesbeschluss über den Schutz und die Förderung von Kapitalinvestitionen um weitere zehn Jahre zu verlängern. Damit verfügt die Regierung weiterhin über die Kompetenz, mit anderen Staaten entsprechende Abkommen zu schliessen. Diese bilateralen Abkommen bezwecken im wesentlichen die Gleichbehandlung schweizerischer Investoren mit inländischen Anlegern oder, wenn dies vorteilhafter ist, mit Angehörigen anderer Staaten. Zudem regeln sie auch Fragen des Gewinntransfers und der Entschädigung bei Enteignungen.

Schutz und die Förderung von Kapitalinvestitionen

Bei den Geldmarktsätzen setzte sich die in der Mitte des Vorjahres eingeleitete sinkende Tendenz fort. Der Satz für dreimonatige Depots auf dem Eurofrankenmarkt ging im Jahresdurchschnitt von 7.8 Prozent auf 4.8 Prozent zurück; im Dezember betrug er noch 4.1 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1993
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Zinssätze auf dem Kapitalmarkt bildeten sich ebenfalls weiter zurück. Die Durchschnittsrendite eidgenössischer Obligationen fiel von 5.5 Prozent auf 4 Prozent zu Jahresende. Relativ stark war die Zinssenkung auch bei den sozialpolitisch wichtigen Hypothekarsätzen; diese sanken im Jahresverlauf für Neuanlagen um zwei, für Althypotheken um einen Prozentpunkt.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1993
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Ausgabe von Obligationen und Aktien am schweizerischen Kapitalmarkt nahm gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent zu und belief sich insgesamt auf CHF 81.2 Mia. Die im internationalen Vergleich tiefen Zinsen führten zu einem starken Anwachsen der auf Franken lautenden Auslandanleihen; bei den Inländern war vor allem die öffentliche Hand für eine Steigerung verantwortlich. Die bewilligungspflichtigen Kapitalexporte erhöhten sich um 45 Prozent auf einen neuen Höchststand von CHF 54.3 Mia., obwohl sich die Kreditvergabe ins Ausland infolge der schwachen Konjunktur nochmals abschwächte. Neun Zehntel dieser Kapitalausfuhren gingen erneut in die Industrieländer, wobei sich der Anteil Japans (27%) zu Lasten der EU (37%) und Nordamerikas (8%) leicht verbesserte.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1993
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Geldmarktsätze stiegen 1992 zuerst kräftig an. Nachdem im Mai der Gipfel erreicht war, folgte eine noch ausgeprägtere Reduktion in der zweiten Jahreshälfte. Der Satz für dreimonatige Depots auf dem Eurofrankenmarkt kletterte von Februar bis Juni um 1.8 Prozentpunkte auf 9.2 Prozent und reduzierte sich bis zum Dezember wieder auf 6.2 Prozent. Im Jahresmittel lag dieser Satz mit 7.8 Prozent leicht unter dem Vorjahreswert von 8.1 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1992
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die schweizerischen Kapitalmarktsätze blieben im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahr nahezu stabil. Ähnlich wie die Geldmarktzinsen setzten sie in der ersten Jahreshälfte ihre Aufwärtsbewegung fort, und sanken zuerst langsam, dann schneller auf einen Wert ab, der zu Jahresende rund 1 Prozent unter dem Vorjahresstand lag. Die Rendite eidgenössischer Obligationen stieg zuerst auf den seit 1975 nicht mehr erreichten Höchststand von 7.0 Prozent (Mai) und ermässigte sich dann wieder auf 5.5 Prozent im Dezember. Von dieser Entspannung auf dem Kapitalmarkt wurden die Hypothekarzinsen noch wenig erfasst; aber auch die Vergütungen für Sparhefte blieben während des ganzen Jahres praktisch konstant.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1992
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Beanspruchung des schweizerischen Kapitalmarkts stieg nach dem Rückgang im Vorjahr wiederum fünf Prozent auf CHF 52.4 Mia. an. Diese Steigerung ging auf das Konto der inländischen Schuldner, namentlich der öffentlichen Hand, während das Volumen der Anleihenemissionen durch Ausländer wie bereits im Vorjahr zurückging. Da auch die Kreditvergabe ins Ausland rückläufig war, bildete sich der gesamte bewilligungspflichtige Kapitalexport um zwölf Prozent auf CHF 37.5 Mia. zurück. Der Anteil, der davon in die Industrieländer ging, stieg auf 90 Prozent. Der starke Rückgang des Kapitalexports nach Japan (Rückgang des Anteils von 30% auf 22%) wurde durch die wachsende Nachfrage aus EG–Staaten (Zunahme des Anteils von 33% auf 42%) mehr als kompensiert.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1992
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Bei den eidgenössischen Abstimmungen verwarf der Zentralvorstand den Beitritt zum IWF und die Revision des Stempelsteuergesetzes, empfahl hingegen beide Vorlagen zum Gewässerschutz, den Zivildienst- und den Gentechnologieartikel sowie die Sexualstrafrechtsreform zur Annahme. Ebenso unterstützte die PdA die Krankenkassen- und die Tierversuchsinitiative, die NEAT sowie den EWR-Beitritt. Stimmfreigabe wurde zur Vorlage über das bäuerliche Bodenrecht beschlossen. Die abgespaltene Basler «PdA (-gegründet) 1944» stellte sich gegen den EWR-Beitritt

Parolen der PdA 1992
Dossier: Parolen der PdA, 1990-1995

Im Kanton Tessin haben die beiden sozialistischen Organisationen, die Tessiner Sektion der SP und der 1969 abgespaltene «Partito socialista autonomo» (PSA) wieder fusioniert. Die ursprünglich revolutionären und utopischen Zielsetzungen des PSA waren bereits vor der Fusion zugunsten der sozialdemokratischen Bestrebungen für eine soziale und ökologisch ausgerichtete Marktwirtschaft in den Hintergrund getreten.

Fusion von der Tessiner Sektion der SP und der PSA