Im Zusammenhang mit der im Vorjahr durchgeführten Suche nach Vermögenswerten des ehemaligen zairischen Staatschefs Mobutu sprach die EBK eine Rüge gegen eine Bank aus, welche derartige Konten zuerst verschwiegen hatte. Da die Bank den Verantwortlichen entlassen und zudem organisatorische Massnahmen eingeleitet hatte, sah die Bankenkommission von schärferen Sanktionen ab. Sie kündigte an, dass sie beabsichtige, den Umgang mit Geldern von ausländischen Amtsinhabern im Rahmen einer Revision der Geldwäschereirichtlinien expliziter zu kodifizieren. Die Vermögenswerte Mobutus (rund CHF 6 Mio. auf Konten und eine Villa) blieben weiterhin gesperrt, da die Behörden des Kongo der wiederholten Aufforderung des BAP, nähere Informationen über den Zusammenhang dieser Werte mit den Mobutu vorgeworfenen Delikten zu liefern, nicht nachgekommen waren.
Mobutu Sperre über Konten und andere Vermögenswerte- Schlagworte
- Datum
- 12. Mai 1998
- Prozesstyp
- Bericht
- Quellen
-
anzeigen
- Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1606 ff.
- Bund, 12.5.98; BaZ, 12.2.98.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 06.03.2020
Aktualisiert am 06.03.2020