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Im Zusammenhang mit der im Vorjahr durchgeführten Suche nach Vermögenswerten des ehemaligen zairischen Staatschefs Mobutu sprach die EBK eine Rüge gegen eine Bank aus, welche derartige Konten zuerst verschwiegen hatte. Da die Bank den Verantwortlichen entlassen und zudem organisatorische Massnahmen eingeleitet hatte, sah die Bankenkommission von schärferen Sanktionen ab. Sie kündigte an, dass sie beabsichtige, den Umgang mit Geldern von ausländischen Amtsinhabern im Rahmen einer Revision der Geldwäschereirichtlinien expliziter zu kodifizieren. Die Vermögenswerte Mobutus (rund CHF 6 Mio. auf Konten und eine Villa) blieben weiterhin gesperrt, da die Behörden des Kongo der wiederholten Aufforderung des BAP, nähere Informationen über den Zusammenhang dieser Werte mit den Mobutu vorgeworfenen Delikten zu liefern, nicht nachgekommen waren.

Mobutu Sperre über Konten und andere Vermögenswerte

Eine vom Ständerat überwiesene Empfehlung Bisig (fdp, SZ) verlangt, die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer den gegebenen Verhältnissen anzupassen und eine realistische Berücksichtigung der Art einer Mietliegenschaft und deren Alter zu überprüfen. Insbesondere forderte er, als Kapitalisierungszinsfuss für Mieterträge einen Zinssatz festzulegen, der mindestens zwei Prozentpunkte höher liegt als jener für Althypotheken im ersten Rang. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen, obwohl das Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren fällt.

Empfehlung Bisig über die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere

Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich im ersten Halbjahr die rückläufige Entwicklung des Vorjahres fort. Nach einem leichten Anstieg kam es gegen Jahresende wieder zu einer Reduktion der Zinssätze. Die Zinsen für dreimonatige Geldmarktbuchforderungen des Bundes fielen bis zum Juni auf 1.2 Prozent. Sie stiegen dann etwas an, bildeten sich aber im Dezember wieder auf 1.4 Prozent zurück. Die langfristigen Zinssätze bewegten sich auf ähnliche Weise. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen sank bis Juni auf 3.1 Prozent; diesen Wert erreichte sie – nach einem zwischenzeitlichen Anstieg – auch zu Jahresende wieder.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1997
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Auch im Fall der wegen Korruption angeklagten ehemaligen pakistanischen Ministerpräsidentin Benazir Bhutto gewährten die Schweizer Gerichtsbehörden Rechtshilfe und blockierten die auf Schweizer Banken liegenden Vermögenswerte. Bis Mitte Oktober konnten auf diversen Konten rund CHF 20 Mio. gesperrt werden. Aufgrund eines 1991 eingeleiteten Rechtshilfeverfahrens hat die Schweiz der Republik Mali CHF 3.9 Mio. überwiesen, die der ehemalige Präsident Moussa Traoré auf Schweizer Bankkonten deponiert hatte. Aussergewöhnlich an diesem Fall war, dass die Schweiz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Anwaltskosten Malis übernommen hatte. Auf Beschluss des Bundesgerichts wurde ebenfalls eine erste Tranche von US$ 120 Mio. aus den seit 1986 in der Schweiz blockierten Vermögensteilen von Ex-Präsidenten Ferdinand Marcos an die philippinischen Behörden überwiesen; weitere Konten sollen 1998 freigegeben werden. Diese Rückerstattung erfolgte, obwohl die philippinische Justiz noch kein rechtsgültiges Urteil in bezug auf das illegale Zustandekommen des Marcos-Vermögens gefällt hat. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid mit einer Auslegung des neuen Rechtshilfegesetzes. Es entspreche dessen Sinn und Geist, bei offensichtlich unrechtmässig erworbenen Geldern so zu verfahren, wenn der Empfängerstaat ein späteres faires Gerichtsverfahren garantieren könne.

Marcos-Gelder

Die ständerätliche WAK kündigte Widerstand gegen den Risikokapital-Beschluss des Nationalrates an, da dieser ordnungs- und steuerpolitisch quer in der Landschaft stehe und auch bei den Kantonen nicht auf guten Boden gefallen sei. Eine Motion Forster (fdp, SG) (Mo. 96.3651) die ebenfalls konkrete Massnahmen zur Förderung von Risikokapital vorschlug, überwies der Ständerat deshalb zur näheren Prüfung an seine Kommission.

Motion Forster: Massnahmen zur Förderung von Risikokapital

Das Parlament verabschiedete das neue Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit dem Geschäft. Dieses war, wie bereits in der vorberatenden Kommission, gänzlich unbestritten. Als einzig erwähnenswerte materielle Änderung nahm der Rat die Strafbarkeit der vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Verletzung der Meldepflicht in den Text auf. Da der Ständerat nur in einigen Details von diesen Beschlüssen abwich, konnten die Differenzen rasch ausgeräumt werden. Das neue Gesetz wurde in der Herbstsession ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (BRG 96.055)
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Im letzten Jahr hatte die WAK des Nationalrates eine von Elmar Ledergerber (sp, ZH) präsidierte Subkommission eingesetzt, die Vorschläge bezüglich der Förderung von Risikokapital in der Schweiz erarbeiten sollte. Zu Beginn des Jahres legte die WAK Bericht und Entwurf zu einem Bundesbeschluss vor. Ziel ist danach die Schaffung einer oder mehrerer Risikokapitalgesellschaften (RKG) auf privatwirtschaftlicher Basis, welche die Frühfinanzierung und das «Coaching» von Jungunternehmen sicherstellen. Um amtlich anerkannt zu werden, muss eine RKG mindestens 60% (in den ersten drei Jahren 45%) ihrer Mittel in neue, noch nicht börsenkotierte Unternehmen mit Sitz und Tätigkeit in der Schweiz investieren. Damit RKG überhaupt zum erforderlichen Kapital kommen, sollen Kapitalgeber von Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Als Anreize beschloss die WAK, dass Kapitalgeber im ersten Jahr 50% der in RKG investierten Mittel vom Einkommen abziehen können, allerdings höchstens im Umfang von 20% des steuerbaren Einkommens bzw. - bei Unternehmungen - bis zu 20% des Gewinnes. Diese Abzüge werden der Besteuerung wieder unterworfen, wenn der Risikokapitalgeber nach einigen Jahren seine Beteiligung mit Gewinn wieder verkauft. Der Bund verliert so in diesem Bereich nur die Zinsen auf die Steuern während dieser Zeit. Als zweiter Anreiz können Kapitalgeber Verluste vom Einkommen abziehen. Allfällige Gewinne auf Investitionen müssen sie jedoch nicht versteuern, und ausgeschüttete Kapitalerträge sind zu 50% steuerfrei. Der Nationalrat hiess den auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss in der Sommersession mit seltener Einmütigkeit gut. Ein Antrag Berberat (sp, NE), eine Steuerbefreiungsobergrenze von CHF 500'000 während der zehnjährigen Dauer festzusetzen, hatte trotz Unterstützung von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz keine Chance. Der Nationalrat überwies ausserdem eine Motion der WAK (Mo. 97.3001), die den Bundesrat beauftragte, die Anlage- und Aufsichtsvorschriften für Pensionskassen zu lockern, um diesen die Risikokapitalanlage vermehrt zu ermöglichen.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich die Abwärtstendenz des Vorjahres nicht fort. Die Zinsen für dreimonatige Eurofrankenanlagen stiegen im ersten Halbjahr um 0.5 Prozentpunkte auf 2.5 Prozent an. Im zweiten Halbjahr reduzierten sie sich dann wieder bis auf 2.0 Prozent zu Jahresende. Die langfristigen Zinssätze bewegten sich mehr oder weniger parallel dazu. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen stieg zuerst von 3.7 Prozent auf 4.3 Prozent (Mai) und sank dann wieder bis auf 3.7 Prozent zu Jahresende. Die Hypothekarzinsen blieben weitgehend stabil. Erst gegen Jahresende kamen die Neuhypotheken leicht ins Rutschen.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1996
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes ging im Berichtsjahr zurück. Zurückzuführen war dies vor allem auf die im Vergleich zum Vorjahr massiv höheren Rückzahlungen.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1996
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Bundesrat Villiger setzte eine Expertengruppe ein, die bis Ende 1997 Vorschläge zur Behebung von Steuerschlupflöchern für Grossverdiener unterbreiten soll. Dabei sollen insbesondere die steuerliche Freistellung privater Kapitalgewinne, die Steuerfreiheit für gewisse Vermögenserträge und der unbeschränkte Schuldzinsenabzug unter die Lupe genommen werden.

Einsatz von Expertengruppe zu Steuerschlupflöchern

Der föderalistische Charakter des Justizsystems, welches dem Bund nur bei wenigen Delikten (im wesentlichen Drogenhandel, Geldfälschung und Sprengstoffanschläge) eigene Ermittlungsbefugnisse zugesteht, erweist sich oft als Hindernis für eine wirksame Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Bundesrat Koller gab deshalb im Frühjahr eine Teilrevision des Strafgesetzbuchs in die Vernehmlassung, welche der Bundesanwaltschaft bei kantons- oder grenzübergreifenden sowie bei komplizierten Fällen mehr Kompetenzen bei der Ermittlung einräumen möchte. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich als zu wenig weit gehend beurteilt. Unbestritten war die Kompetenz der Bundesbehörden, namentlich in den Bereichen der Geldwäscherei und des organisierten Verbrechens Voruntersuchungen durchzuführen. Als ineffizient und zu kompliziert wurde hingegen kritisiert, dass danach die gerichtliche Untersuchung wieder an die Kantone delegiert würde, und nicht die Bundesanwaltschaft die Anklage vor den Gerichten vertreten kann. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz schlug vor, die Bundesanwaltschaft zu einer Untersuchungsbehörde für bedeutende und grenzüberschreitende Verbrechen auszubauen und sie als Anklägerin vor einem neuzuschaffenden erstinstanzlichen Bundesstrafgericht antreten zu lassen. Als längerfristige Lösung wurde diese Idee auch von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren unterstützt. Kurzfristig möchten diese, dass die Bundesanwaltschaft in aussergewöhnlichen Fällen subsidiäre Ermittlungskompetenz erhält und vor den kantonalen Gerichten als Anklägerin auftreten darf.

Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung

Ein US-Appellationsgericht in Kalifornien hiess die Rekurse der Schweizerischen Kreditanstalt und des Schweizerischen Bankvereins gegen die 1995 von einem Bezirksgericht verfügte Herausgabe von rund US$ 475 Mio an die Folteropfer des Marcos–Regimes gut. In der Begründung übernahm die Rekursinstanz die schweizerische Argumentation, dass für in der Schweiz eingefrorene Gelder nicht amerikanische, sondern schweizerische Gerichte zuständig sind. Im Januar fanden in Hongkong erstmals Gespräche zwischen der philippinischen Regierung, den Marcos-Erben sowie Vertretern der Folteropfer des Marcos-Regimes statt, um einen Ausweg aus dem Streit über die seit zehn Jahren in der Schweiz blockierten Gelder zu finden. Die Initiative zu diesen Gesprächen, an denen auch Vertreter der Justizbehörden der USA und der Schweiz teilnahmen, war von den Schweizer Grossbanken SKA und SBV ausgegangen. Sie brachten aber keine Einigung. Gegen Jahresende tauchte ein neuer Anspruchsberechtigter auf. Ein amerikanisches Gericht sprach einem offenbar von Marcos beraubten philippinischen Schatzsucher eine Entschädigung von nicht weniger als US$ 40.5 Mrd. zu.

Marcos-Gelder

Am 17. Juni legte der Bundesrat die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor vor. Dieses soll Lücken im zur Zeit gültigen Gesetz schliessen, indem zusätzlich zu den Banken auch andere Leistungsanbieter des Finanzsektors einbezogen werden. Damit würde ein den ganzen Finanzsektor abdeckender einheitlicher Standard der Sorgfaltspflichten geschaffen, welcher insbesondere die Identifizierungs- und Ausweispflicht für Kunden sowie die Feststellung der effektiv wirtschaftlich berechtigten Person umfasst. Als auch den Bankensektor betreffende Neuerung sieht der Entwurf zudem eine Meldepflicht für Transaktionen vor, bei denen ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei besteht. Ist eine derartige Meldung an die Behörden erfolgt, müssen die entsprechenden Vermögenswerte automatisch blockiert werden; der Kunde oder Dritte dürfen jedoch über die Meldung nicht informiert werden. Der Kritik der Banken am ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf von 1994 wurde insofern Rechnung getragen, als die Meldepflicht (nicht aber das Melderecht) entfällt, wenn auf die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung verzichtet worden ist. Zur Entgegennahme der Meldungen soll gemäss Vorschlag des Bundesrates eine zentrale Stelle im Bundesamt für Polizeiwesen geschaffen werden, welche die Informationen koordiniert und sie an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.

Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (BRG 96.055)
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Ebenfalls weiterhin auf schweizerischen Banken eingefroren blieben die seit 1986 blockierten Vermögenswerte des ehemaligen haitischen Diktators Duvalier. Das damals von der neuen Regierung angekündigte Begehren um Rechtshilfe ist bis heute nicht gestellt worden.

Blockierte Gelder von Jean-Claude Duvalier

Die Zinssätze auf dem schweizerischen Geldmarkt bildeten sich im Jahresverlauf kontinuierlich zurück. Der Satz für dreimonatige Eurofrankenanlagen reduzierte sich im Jahresmittel von 4.0 Prozent auf 2.9 Prozent; Ende Dezember betrug er noch 1.7 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die langfristigen Zinssätze sanken ebenfalls deutlich. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen lag im Dezember mit 3.7 Prozent um 2.5 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Die sozialpolitisch bedeutsamen Hypothekarzinsen blieben in den drei ersten Quartalen weitgehend stabil bei rund 5.5 Prozent; dann sanken die Sätze für Neuhypotheken auf 5.1 Prozent, während diejenigen für Althypotheken sich nur auf 5.4 Prozent zurückbildeten.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Ausgabe von Aktien und Anleihen auf dem schweizerischen Kapitalmarkt erreichte mit CHF 63.2 Mia. nicht ganz das Vorjahresniveau. Der leichte Abbau bei den Inländern konnte durch das wachsende Interesse von ausländischen Schuldnern beinahe ausgeglichen werden. Auf den 1. Februar ersetzte die Nationalbank die bisherige Bewilligungspflicht für Frankenanleihen ausländischer Schuldner durch eine Meldepflicht. Der Hauptanteil dieser Anleihen entfiel nach wie vor auf die westeuropäischen Länder (57%), Japan (15%) sowie die USA und Kanada (15%).

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1995
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Mit einem Postulat Schenk (svp, BE) lud der Nationalrat den Bundesrat ein, Massnahmen zu überprüfen, mit denen Geldwäscherei mittels Zahlungsverkehr auf den neuen elektronischen Datennetzen (Internet etc.) verhindert werden kann.

elektronischen Datennetzen

Der im Vorjahr heftig kritisierte Vernehmlassungsentwurf für eine Verschärfung des Gesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei wurde im Berichtsjahr von der Verwaltung überarbeitet. Die Bestimmungen über die Verhinderung der Geldwäscherei im Nichtbankensektor wurden konkretisiert und verschärft. Als Alternative zu der von den Banken bekämpften Meldepflicht im Falle eines begründeten Verdachts schlugen die Bankenkommission und die Nationalbank eine obligatorische interne Blockierung der Vermögen vor.

Geldwäschereigesetz in der Vernehmlassung
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Der Rückgang der Zinssätze auf dem schweizerischen Geldmarkt hielt nur noch während des ersten Quartals an. Für den Rest des Jahres blieben sie ziemlich stabil. Der Satz für dreimonatige Eurofrankenanlagen ging im Jahresmittel von 4.8 Prozent auf 4.0 Prozent zurück; Ende Dezember betrug er 4.125 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1994
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die langfristigen Zinssätze hatten Ende 1993 ihr tiefstes Niveau seit 1988 erreicht. Bis zum September des Berichtsjahres stiegen sie wieder an, um sich im letzten Quartal dann wieder leicht abzuschwächen. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen lag im Dezember mit 5.2 Prozent deutlich über dem Vorjahreswert. Die sozialpolitisch bedeutsamen Hypothekarzinsen wurden von diesem Aufwärtstrend nicht erfasst: die Ersthypotheken blieben auf 5.5 Prozent und die Althypothekensätze reduzierten sich gar von 5.9 Prozent auf ebenfalls 5.5 Prozent.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1994
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

Die Ausgabe von Aktien und Anleihen auf dem schweizerischen Kapitalmarkt bildete sich um 21.1 Prozent auf CHF 64.1 Mia. zurück. Dabei war der Abbau bei den Inländern stärker als bei ausländischen Schuldnern. Auch die von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte lagen mit CHF 39.2 Mia. deutlich unter der Rekordmarke des Vorjahres. Der Hauptanteil entfiel nach wie vor auf die westeuropäischen Länder (52%), Japan (21%) sowie die USA und Kanada (10%).

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1994
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

In der bisher grössten in der Schweiz aufgedeckten Geldwäschereiaffäre beschlagnahmten die Behörden bei der Schweizerischen Bankgesellschaft rund USD 150 Mio. Die Ermittlungsbehörden vermuten, dass diese Gelder von kolumbianischen Drogenhändlern stammen. Sie wurden vor Inkrafttreten des Geldwäschereigesetzes (August 1990) angelegt und nachher vom verantwortlichen Bankangestellten nicht gemeldet, obwohl er nach Ansicht der Justizbehörden von ihrer illegalen Herkunft Kenntnis hatte.

Grösste Geldwäschereiaffäre der Schweiz
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)