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Le Conseil national a adopté le classement sur le postulat suite au rapport sur les flux d'argent échappant aux impôts dans les pays en développement.

Schwarzgeldabflüsse aus Entwicklungsländern
Dossier: Kapitalflüsse aus Entwicklungsländern
Dossier: Paradise Papers

La chambre des cantons a adopté le classement du postulat suite au rapport "Too big to fail" (TBTF).

Massnahmen im Bereich Trennbankensystem (Po. 14.3002)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Nationalrat beriet in der Herbstsession ein Postulat Ingold (evp, ZH) aus dem Jahr 2013, das vom Bundesrat eine Dokumentation über Schwarzgeldabflüsse aus Entwicklungsländern verlangte. Die Urheberin des Vorstosses bemühte sich, die Dringlichkeit ihres Begehrens mit dem Umstand zu verdeutlichen, dass die jährlich abfliessenden Schwarzgelder aus Entwicklungsländern rund elf Mal höher waren als die dorthin fliessenden Entwicklungsgelder und Direktinvestionen. Neben den Entwicklungsländern selber sah Nationalrätin Ingold auch die Zielländer dieser Schwarzgelder in der Pflicht, an dieser stossenden Tatsache etwas zu ändern. In diesem Sinne sollte im vorzulegenden Bericht eine Gesamtschau von bereits getroffenen Massnahmen und noch vorhandenem Handlungsspielraum vorgenommen werden. Der Bundesrat äusserte sich wohlwollend gegenüber dem Vorstoss und empfahl der grossen Kammer, das Postulat anzunehmen. Eine solche Gesamtschau, so Bundesrätin Widmer-Schlumpf, zeige die grossen Fortschritte, die die Schweiz in den letzten Jahren gemacht habe, und trage zur entsprechenden Würdigung derselben, insbesondere von Seiten des Auslandes, bei. Obwohl sich Nationalrat Aeschi (svp, ZG) für eine Ablehnung des Postulats stark machte, um aus seiner Sicht unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, wurde der Vorstoss schliesslich gegen den Willen von SVP, FDP, BDP und Teilen der CVP knapp mit 84 zu 81 Stimmen gutgeheissen.

Schwarzgeldabflüsse aus Entwicklungsländern
Dossier: Kapitalflüsse aus Entwicklungsländern
Dossier: Paradise Papers

Das Kommissionspostulat, das Informationen bezüglich möglicher Massnahmen im Bereich Trennbankensystem forderte, wurde im Rahmen der Beratungen zu den Motionen Schelbert (gp, LU) und Baader (svp, BL) (siehe hier) erwartungsgemäss ohne Gegenantrag überwiesen. Der entsprechende Bericht wurde für Frühjahr 2015 als Bestandteil des Evaluationsberichts zur Grossbankenregulierung (dessen Erarbeitung auf eine Bestimmung im 2011 überarbeiteten Bankengesetz zurückging) erwartet.

Massnahmen im Bereich Trennbankensystem (Po. 14.3002)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ein weiteres Geschäft zum US-Steuerstreit betraf die Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem. Das Postulat Recordon (gp, VD) verlangte Bericht über die Möglichkeiten zur Reduktion dieser Abhängigkeit. Der Bundesrat argumentierte, dass diese kaum substanziell verringert werden könnte, weshalb er das Postulat zur Ablehnung empfahl. Es passierte jedoch knapp mit 20 zu 14 Stimmen.

Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem.

In Sachen Finanzplatzkrise verdient folgendes Geschäft Erwähnung: Im Nationalrat wurde ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp; BL) überwiesen, das einen Bericht zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Schweizer Finanzplatz unter den geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere der angekündigten Weissgeldstrategie, forderte.

Entwicklungsmöglichkeiten des Schweizer Finanzplatz unter den geänderten Rahmenbedingungen (Po. 12.3513)

Zusätzlich zum neuen Anlauf für eine Regelung der nachrichtenlosen Vermögen im Bundesgesetz über Banken und Sparkassen, das 2012 in die Räte kam, beantragte der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung verschiedener Vorstösse zu nachrichtenlosen Vermögen, die bei der Regierung hängig waren. Bis auf einen Vorstoss stimmten die Räte den Abschreibungsanträgen des Bundesrats zu. Ein Postulat Fässler-Osterwalder (sp, SG) wurde hingegen nicht abgeschrieben, weil es nach Meinung des Nationalrats nicht nur nachrichtenlose Vermögen betraf. Das Postulat forderte den Bundesrat auf, Bericht über die zivilrechtliche Aufbewahrungspflicht zu erstatten.

zivilrechtliche Aufbewahrungspflicht