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Im Kanton Genf stimmten die Bürgerinnen und Bürger im Februar mit einem Ja-Stimmenanteil von 79% dem Projekt zu, durch einen Verfassungsrat eine neue kantonale Verfassung ausarbeiten zu lassen. Im Herbst wählten sie diesen achtzig Mitglieder zählenden Verfassungsrat. Die parteipolitische Zusammensetzung kam ähnlich heraus wie diejenige des Grossen Rates. Erfolgreich waren auch einige parteiunabhängige Listen. So erzielte die der Linken zuzuordnende Rentnervereinigung Avivo neun Sitze und eine Arbeitgeberliste kam auf sechs Mandate. Insgesamt sind die bürgerlichen Kräfte leicht in der Überzahl. Zur allgemeinen Überraschung sind im Genfer Verfassungsrat die Frauen (Anteil von 17,5%) und, bei einem Durchschnittsalter der Abgeordneten von 56 Jahren, vor allem die Jungen sehr schlecht vertreten.

Genf
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Im Kanton Wallis scheiterte der Versuch der FDP, die Totalrevision der Kantonsverfassung mit einer Volksinitiative zu verlangen. Nachdem bis zum Frühjahr des Berichtsjahres nur etwa die Hälfte der benötigten Unterschriften gesammelt war, gaben die Freisinnigen das Vorhaben auf und kündigten an, die Revision auf parlamentarischem Weg einzuleiten.

Wallis
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Luzern verabschiedete der Kantonsrat die neue Kantonsverfassung in zweiter Lesung. Die Zustimmung fiel relativ knapp aus, da SVP, SP und GP aus unterschiedlichen Gründen dagegen opponierten. Für die Linke waren die Neuerungen zu zaghaft ausgefallen. Die SVP bemängelte insbesondere einen, von den Befürwortern allerdings bestrittenen, Demokratieabbau sowie die Berechnungsmethode für die Sitzzuteilung auf die Wahlkreise. Diese geht von der Gesamtbevölkerung und nicht nur von den Schweizern aus und verleiht damit den städtischen Gebieten mehr Gewicht. Die Delegiertenversammlungen sowohl der SVP als auch der SP beschlossen denn auch einstimmig die Nein-Parole für die Volksabstimmung. In dieser nahmen die Bürgerinnen und Bürger die neue Verfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 64% an.

Luzern
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Im Kanton Genf rückte die Totalrevision der ältesten Kantonsverfassung näher. Das Parlament unterstützte mit 63 zu 8 Stimmen bei 9 Enthaltungen den Vorschlag einer vorberatenden Kommission, das Volk einen 80köpfigen Verfassungsrat wählen zu lassen. Um auch Minderheiten eine Partizipationsmöglichkeit zu verschaffen, soll das für die Grossratswahlen geltende Quorum von 7% für diesen Rat auf 3% gesenkt werden. Die Volksabstimmung über diesen Parlamentsbeschluss fand im Berichtsjahr noch nicht statt.

Genf
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Im Kanton Wallis beschloss die FDP im Januar die Lancierung einer Volksinitiative für eine Totalrevision der genau hundert Jahre alten Kantonsverfassung durch einen vom Volk gewählten Verfassungsrat. Die CVP lehnte dies ab und sprach sich dafür aus, die überholten Artikel der bestehenden Verfassung Schritt für Schritt im normalen parlamentarischen Verfahren zu revidieren.

Wallis
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Im Kanton Genf wuchs die Überzeugung, dass es an der Zeit wäre, auch die eigene, bei weitem älteste Kantonsverfassung einer Totalrevision zu unterziehen. Die fünf Regierungsparteien (CVP, FDP, GP, LP und SP) einigten sich darauf, im Parlament den Vorstoss für die Bildung eines Verfassungsrats zu unterstützen. Eine vorberatende Parlamentskommission arbeitete in der Folge einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus.

Genf
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Luzern begann das Parlament mit der Beratung des Verfassungsentwurfs. Die Linke, für welche die vorgeschlagenen Neuerungen viel zu wenig weit gingen, scheiterte mit ihrem Rückweisungsantrag. In der Detailberatung stimmte der Rat der Einführung eines Gemeindereferendums (auszuüben durch einen Viertel der Gemeinden) zu, strich hingegen die im Entwurf vorgesehene ausserordentliche Abwahl der Regierung und des Parlaments durch das Volk.

Luzern
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Luzern nahm die Verfassungskommission an ihrem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf gewichtige Abstriche vor. Sie verzichtete auf die von den bürgerlichen Parteien heftig kritisierten Elemente Ausländerstimmrecht, Stimmrechtalter 16, Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften und Einführung von Einbürgerungskommissionen. Die Regierung schlug dem Parlament vor, den Stimmberechtigten zumindest das fakultative Ausländerstimmrecht als Zusatzfrage zur neuen Verfassung vorzulegen.

Luzern
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Der Kanton Genf ist einer der letzten, der seine Verfassung noch nicht totalrevidiert hat. Ein Vorstoss der Freisinnigen, die aus dem Jahre 1847 stammende Verfassung einer vollständigen Überarbeitung zu unterziehen, konnte nur einen Teilerfolg erzielen. Der Grosse Rat entschied, dieses Anliegen von einer parlamentarischen Kommission überprüfen zu lassen. Das selbe Vorgehen war, ohne dass sich daraus konkrete Folgen ergeben hätten, bereits 2001 bei der Behandlung eines ähnlichen Antrags beschlossen worden.

Genf
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Im Kanton Schwyz gab das Volk im September den offiziellen Startschuss zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Es hiess dazu unter anderem den Antrag der Regierung zur Einsetzung einer Verfassungskommission gut. Diese wurde vom Kantonsrat auf Antrag der Regierung gewählt und setzt sich aus 15 Kantonsräten und 12 aus der übrigen Bevölkerung stammenden Personen zusammen.

Schwyz
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Basel-Stadt beendete der Verfassungsrat im März die zweite Lesung der neuen Kantonsverfassung und verabschiedete sie mit 48:3 Stimmen. Gegen den Widerstand der SVP hiess das Volk am 30. Oktober die neue Verfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 77% gut. Sie enthält zwei bemerkenswerte Neuerungen im institutionellen Bereich: Das Parlament wird von 120 auf 100 Mitglieder reduziert, und die Amtsdauer des Regierungspräsidenten wird von einem auf vier Jahre verlängert. Letzteres geschah unter anderem auch, um dem Präsidenten einen ähnlichen Bekanntheitsgrad in den nationalen Medien zu verschaffen wie den Stadtpräsidenten anderer Grossstädte. Das im Vorentwurf enthaltene Ausländerstimmrecht war 2004, aus Angst vor einer Abstimmungsniederlage für das gesamte Projekt, wieder aus der neuen Verfassung eliminiert worden. Immerhin dürfen die beiden Gemeinden Binningen und Riehen dieses für kommunale Angelegenheiten einführen.

Totalrevision Basel-Stadt
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Zürich nahm das Volk am 27. Februar die neue Kantonsverfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 64% an. Für ein Nein hatten sich neben der SVP auch einige prominente Freisinnige ausgesprochen. Die wenigen durch die neue Verfassung herbeigeführten materiellen Änderungen konzentrieren sich auf die Volksrechte, wo die Unterschriftenzahlen für Initiative und Referendum reduziert und das konstruktive Referendum sowie das Gemeindereferendum eingeführt wurden. Auf Antrag des Bundesrats genehmigte die Bundesversammlung die neue Zürcher Verfassung. Dabei gab eine Praxisänderung des Bundesrates Anlass zu einer kurzen Diskussion im Ständerat. Die Regierung stellte in der Botschaft bloss noch fest, dass die neue Verfassung den Anforderungen der Bundesverfassung genüge, ohne dies für jeden einzelnen Artikel ausführlich zu diskutieren und zu begründen. Auslöser für diese stark verkürzte Berichterstattung war die Behandlung der Bündner Kantonsverfassung im Vorjahr gewesen, als ein Kommentar in der bundesrätlichen Botschaft zum Wahlrecht vom Parlament heftig kritisiert worden war. Bundesrat Blocher versicherte im Ständerat, dass die kantonalen Verfassungen natürlich weiterhin sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht überprüft würden. Zudem hätten es auch die Kantone begrüsst, dass der Bundesrat in seiner Botschaft auf eine ausführliche Kommentierung ihrer Verfassungen verzichte.

Zürich Praxisänderung des Bundesrates
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Basel-Stadt wurde die Vernehmlassung über einen Vorentwurf für eine neue Kantonsverfassung abgeschlossen. Mit Ausnahme der Einführung des Ausländerstimmrechts, der Mutterschaftsversicherung (welche mit dem positiven Ausgang der Volksabstimmung auf Bundesebene ohnehin obsolet wurde) und der Parteienfinanzierung stiessen alle Neuerungen auf breite Zustimmung. Die zweite Lesung nahm der Verfassungsrat im November auf. Um nicht das gesamte Projekt zu gefährden, strich er das Ausländerstimmrecht wieder. In Luzern schloss die Verfassungskommission ihre Arbeit ab und übergab ihren Vorschlag der Regierung, welche eine Vernehmlassung durchführte. Die Kommission hatte unter anderem beschlossen, das Ausländerstimmrecht nur in der fakultativen kommunalen Form aufzunehmen und diesen Vorschlag bloss als Variante dem Volk vorzulegen. In der Vernehmlassung wurden die wichtigsten angestrebten materiellen Änderungen (Ausländerstimmrecht, Stimmrechtsalter 16, Kompetenz des Parlaments, nichtchristliche Kirchen als öffentlich-rechtliche Anstalten zu anerkennen) von den drei bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP abgelehnt. In Zürich wurde anfangs Jahr die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine neue Verfassung abgeschlossen; im Sommer führte der Verfassungsrat die zweite Lesung des bereinigten Entwurfs durch. Dabei berücksichtigte er insbesondere auch das Anliegen der FDP, Grundsätze, welche bereits in der Bundesverfassung enthalten sind, nicht auch noch in die Kantonsverfassung aufzunehmen (namentlich Grund- und Sozialrechte). Im Oktober verabschiedete der Verfassungsrat den Entwurf gegen den Widerstand der SVP zuhanden der Volksabstimmung. Im Kanton Schwyz beantragte die Regierung, eine Totalrevision der Verfassung in Angriff zu nehmen und dazu eine Verfassungskommission zu wählen.

Basel-Stadt Luzern Zürich Schwyz
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Freiburg hiess das Volk am 16. Mai mit einer Mehrheit von gut 58% die neue Kantonsverfassung gut. Als wichtigste Neuerungen brachte sie die Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts, die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren sowie die Schaffung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung. Für eine Ablehnung hatten die SVP, die FDP sowie eine Gruppe zur Verteidigung der französischen Sprache plädiert; die beiden ersteren, weil die Verfassung dem Staat zu viele nicht finanzierbare Aufgaben aufbürde, letztere, weil sie Gemeinden mit einer beträchtlichen angestammten anderssprachigen Minderheit (wie z.B. der Stadt Freiburg) das Recht einräumt, sich zur zweisprachigen Gemeinde zu erklären.

Freiburg
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, Luzern, Graubünden und Zürich gingen die Arbeiten an den Totalrevisionen der Verfassungen weiter. In Graubünden wurde die Arbeit mit der Volksabstimmung vom 18. Mai abgeschlossen. Der Souverän stimmte im Verhältnis zwei zu eins zu. In Freiburg wurde im Frühjahr die erste von drei Lesungen abgeschlossen und anschliessend eine Vernehmlassung durchgeführt. Im November und Dezember hielt der Verfassungsrat die zweite Lesung ab. In Basel-Stadt präsentierte die Redaktionskommission des Verfassungsrats nach rund dreijähriger Arbeit einen Vorentwurf, in welchem die Resultate der Diskussionen und Beschlüsse in den Kommissionen und im Rat strukturiert zusammengefasst wurden. Dieser wurde ab Mai in einer ersten Lesung beraten und anschliessend in eine breite Vernehmlassung gegeben. In Zürich, wo man ähnlich vorgeht wie in Basel, lag der Rohentwurf im Februar vor, und die erste Lesung begann im Mai. Anschliessend wurde ebenfalls eine breite Vernehmlassung durchgeführt.

Graubünden Freiburg Basel-Stadt Zürich
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, Luzern, Graubünden und Zürich gingen die Arbeiten an den Totalrevisionen der Verfassungen weiter. In Freiburg war in dem im Jahr 2000 eingesetzten Verfassungsrat insbesondere der Beschluss umstritten, das bisherige strikt befolgte Prinzip der Sprachterritorien etwas aufzuweichen und entlang der Sprachgrenzen auch gemischtsprachige Gemeinden zuzulassen. Im weiteren stimmte der Verfassungsrat dem Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene zu. In Basel-Stadt verzichtete der Verfassungsrat, welcher seit anfangs 2000 am Werk ist, darauf, die bisher gültige Bestimmung, wonach eine Wiedervereinigung mit Basel-Land anzustreben sei, in den Entwurf für die neue Kantonsverfassung aufzunehmen. Anders als Freiburg, Basel, Zürich und die Waadt geht der Kanton Luzern bei seiner Totalrevision der Verfassung vor. Hier soll nicht ein gewählter Verfassungsrat, sondern eine von der Regierung ernannte und je zur Hälfte aus Vertretern der Politik und des „Volks“ zusammengesetzte 20köpfige Kommission einen Entwurf ausarbeiten. Diese Verfassungskommission nahm im Berichtsjahr ihre Tätigkeit auf. Die Regierung des Kantons Graubünden legte anfangs Jahr dem Parlament ihren Entwurf für eine neue Verfassung vor. Dieser basiert auf dem Vorentwurf einer Verfassungskommission, welcher im Jahr 2000 in die Vernehmlassung gegeben worden war. Als besonders umstritten erwies sich hier das Wahlsystem für das Parlament. Die Verfassungskommission hatte ein Proporzsystem vorgeschlagen, die Regierung wollte ein Mischsystem einführen (Majorz mit zusätzlichem Proporz in grösseren Wahlkreisen).Die Variante Mischsystem sieht nach dem Vorbild der Wahl für den deutschen Bundestag vor, dass ein Teil des Parlaments in Einermajorzkreisen gewählt wird und ein Teil in diese überlagernden grösseren Proporzwahlkreisen. Das Parlament seinerseits entschied sich für Festhalten am bisherigen Majorzsystem, beschloss aber, dem Volk im Jahr 2003 die neue Verfassung in zwei Varianten (Beibehaltung des Majorz resp. Mischsystem) vorzulegen.

Freiburg Basel-Stadt Luzern Graubünden

In der Waadt schloss der Verfassungsrat seine dreijährige Arbeit ab und legte die neue Kantonsverfassung, welche unter anderem das kommunale Ausländerstimmrecht obligatorisch einführt, dem Volk zur Entscheidung vor. Trotz Widerstands der Rechten (LP, SVP und Arbeitgeber) und nur halbherziger Unterstützung durch die FDP hiessen die Stimmberechtigten die neue Grundordnung am 22. September mit einer Mehrheit von 56% gut. Nachdem im Kanton Schaffhausen die Totalrevision der Verfassung im Vorjahr in der Volksabstimmung gescheitert war, legte das Parlament eine Neuauflage vor. Diese erhöhte die Ausgabenlimite für das obligatorische Finanzreferendum weniger stark und strich die im Abstimmungskampf heftig umstrittene Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums. Als Variante wurde dem Volk aber eine Lösung vorgeschlagen, welche Gesetze, die vom Parlament mit deutlicher Mehrheit (80%) verabschiedet worden sind, nur noch dem fakultative Referendum unterstellt. Die Schaffhauser Stimmberechtigten hiessen am 22. September die neue Verfassung deutlich gut und stimmten mit knappem Mehr (50,2%) auch der Variante mit der teilweisen Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums zu.

Waadt Schaffhausen
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In zwei Kantonen hatte das Volk über neue, totalrevidierte Verfassungen zu entscheiden. In St. Gallen stimmte es mit einem Ja-Anteil von 72% zu, in Schaffhausen lehnte es hingegen die neue Grundordnung ab. Der Widerstand gegen die von allen grossen Parteien unterstützte Vorlage richtete sich vor allem gegen die Straffung der Volksrechte (Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums, Erhöhung der Finanzkompetenzen des Parlaments). Mit diesem negativen Entscheid war die Verfassungsrevision allerdings nicht abgeschlossen: Das Parlament machte sich an die Beratung eines zweiten Entwurfs.

totalrevidierte Verfassungen St. Gallen Schaffhausen
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Am 24. September hiessen die Neuenburger Stimmberechtigten ihre totalrevidierte Kantonsverfassung gut. Die anfangs der achtziger Jahre eingeläutete Bewegung für eine Reform der Kantonsverfassungen wurde damit im zehnten Kanton abgeschlossen. Neuenburg war zugleich der erste welsche Kanton, der sich in dieser Periode eine neue Grundordnung gegeben hat. Als wesentliche materielle Neuerungen in Neuenburg sind die Einführung des kantonalen Ausländerstimmrechts (es bestand bereits auf kommunaler Ebene), die Abschaffung des obligatorischen Finanzreferendums (bisher für Ausgaben von 3 Mio Fr. oder mehr) und die Einführung der Volksmotion nach dem Vorbild des Kantons Solothurn zu erwähnen. Mit der neuen Verfassung können die Gemeinden zudem eine Neuenburger Spezialität, die Wahl der Gemeindeexekutiven durch das Gemeindeparlament, durch eine Volkswahl ersetzen. In Freiburg wurde am 12. März ein 130 Personen zählender Verfassungsrat gewählt. Dabei entsprachen die parteipolitischen Kräfteverhältnisse in etwa denjenigen des Grossen Rates; immerhin rund ein Sechstel der Sitze ging an Parteilose. Im Kanton Zürich wählten am 18. Juni die Bürgerinnen und Bürger bei einer Beteiligung von nur gerade 22% einen Verfassungsrat. In St. Gallen verabschiedete das Parlament die neue Verfassung; in Schaffhausen befasste sich der Grosse Rat in erster Lesung mit den Vorschlägen der Verfassungskommission.

Neuenburger totalrevidierte Kantonsverfassung Freiburg Zürich St. Gallen Schaffhausen
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Das nationale Parlament hiess Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, Wallis, Genf und Jura gut. Dabei wurde, dies eine Seltenheit, im Fall der Genfer Verfassung auch materiell zu einer Neuerung Stellung genommen: Der Aargauer Ständerat Reimann (svp) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass sich der Kanton Genf den Verfassungsauftrag gegeben hat, mit seinen Staatsbetrieben auf dem liberalisierten Telekommunikationsmarkt aktiv zu werden. In der Herbstsession wurden auch Verfassungsteilrevisionen der Kantone Nidwalden, Basel-Land, Thurgau und Genf sanktioniert.

Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Die Bundesversammlung genehmigte die Verfassungsänderungen in den Kantonen Genf, Graubünden, Obwalden, Schaffhausen, Wallis und Zug. Später hiess sie auch die Revision der Kantonsverfassungen von Nidwalden, Obwalden und St. Gallen gut. Noch nicht verabschiedet waren zu Jahresende die vom Bundesrat im September beantragten Genehmigungen der neuesten Revisionen der Verfassungen der Kantone Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Waadt und Zug.

Bundesversammlung genehmigte
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Am 25. Juni nahmen die Stimmberechtigten in Sankt Gallen die Erarbeitung einer neuen Kantonsverfassung in der Legislaturperiode 1996-2000 grundsätzlich an, und zwar mit einer Mehrheit von 78,7% der Stimmen. Die Frage, ob diese in die Kompetenz des Grossen Rats gestellt oder zu diesem Zweck eigens ein Verfassungsrat gebildet werden solle, wurde zugunsten des bestehenden Gremiums entschieden: 56,4% der Stimmberechtigten sprachen sich für den Grossen Rat aus, 47,7% für einen Verfassungsrat. In Appenzell Ausserrhoden wurde die neue Kantonsverfassung am 30. April von der Landsgemeinde angenommen. In Neuenburg sprach sich der Grosse Rat für die Revision der bestehenden Kantonsverfassung aus dem Jahre 1858 aus. Zu diesem Zweck soll eine konstituierende Versammlung geschaffen werden, die auf Mitglieder des Grossen Rates beschränkt werden soll. In Schaffhausen schliesslich hiess der Grosse Rat die Einleitung des Verfahrens zur Totalrevision der Kantonsverfassung gut.

Sankt Gallen Appenzell Ausserrhoden Neuenburg Schaffhausen
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen