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In einem von der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) — der Vereingung der Kantonalkirchen — in Auftrag gegebenen Gutachten kamen namhafte Juristen, Politikwissenschafter und Theologen zum Schluss, die Einsetzung von Haas als Weihbischof mit Nachfolgerecht sei 1988 in Verletzung völkerrechtlicher und innerkirchlicher Bestimmungen erfolgt. Insbesondere seien die Konkordatsrechte des Kantons Schwyz verletzt und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen worden. Sie vertraten die Ansicht, eine Reform der Bischofswahlen dränge sich zwingend auf, da sonst entsprechend umstrittene Ernennungen in den Bistümern Basel und St. Gallen folgen könnten.

Die katholische Bischofskonferenz, welche nach wie vor ihre Hoffnungen in eine persönliche Intervention des Papstes setzt, distanzierte sich vom Gutachten der RKZ, welcher sie vorwarf, damit ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Die Bündner Regierung gab ihrerseits ein Gutachten in Auftrag.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Im Herbst eröffnete Bischof Corecco in Lugano eine internationale theologische Fakultät. Da der Tessiner Prälat der autoritär-konservativen Bewegung "Comunione e Liberazione" angehört, wurde allgemein befürchtet, dass damit neben Chur eine weitere traditionalistische Bastion errichtet werde.

Eröffnung einer internationalen theologischen Fakultät in Lugano

Nachdem bereits die meisten Kantone der Churer Diözese ihren jährlichen Beitrag an die Bistumskasse sistiert haben, riefen die Zürcher und Innerschweizer Dekane die Pfarreien dazu auf, das diesjährige Opfer für das Churer Priesterseminar und die angegliederte theologische Fakultät nicht mehr einzuziehen, da sie es angesichts der bischöflichen Umgestaltung der Churer Ausbildungsstätte in eine Traditionalistenschule nicht mehr verantworten könnten, Studenten des Bistums nach Chur zu schicken. Der Zahlungsboykott blieb allerdings ohne grosse Auswirkungen, weil die Bistumsbeiträge nur rund einen Fünftel des Diözesansbudgets ausmachen und sich zudem nicht alle Bistumsstände und Pfarreien am Boykott beteiligten.

Das theologische Seminar Dritter Bildungsweg, welches Haas aus Chur verbannt hat, soll ab Mitte 1993 in Luzern seinen Lehrbetrieb aufnehmen. Zudem strich neu auch die Bündner Landeskirche ihren Beitrag an die Bistumskasse.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Eine grossangelegte Nationalfondsstudie über die religiöse Ausrichtung der Wohnbevölkerung in der Schweiz entkräftete die bisher allgemein vertretene Säkularisierungsthese. Die Bindung an die traditionellen Kirchen nimmt zwar stetig ab, doch führt dies nicht zum Atheismus, sondern zu einer individuell gefärbten Religiosität, welche sich aus verschiedenen, auch ausserchristlichen Quellen zusammensetzt. Die Studie erlaubte auch die Feststellung, dass sich Spuren des einstigen konfessionellen Milieus, welches vor allem auf katholischer Seite bis in die Mitte der sechziger Jahre recht geschlossen war, heute praktisch nur noch im Abstimmungsverhalten und in der parteipolitischen Landschaft der Schweiz niederschlagen. Auch bei der wachsender Distanz zu der Kirche kann die Verankerung in einer Partei wie der CVP zunächst erhalten bleiben. Zumindest scheint sich die Lockerung der Kirchenbindung erst mit einer Phasenverzögerung auf die Politik auszuwirken.

Nationalfondsstudie über die religiöse Ausrichtung der Wohnbevölkerung

Der "Fall Haas" beschäftigte den Nationalrat in der Frühjahrssession, wo mehrere diesbezügliche Vorstösse behandelt wurden. In den meisten Wortmeldungen wurde dabei dem Bundesrat vorgeworfen, beim Vatikan zu wenig energisch die demokratischen Rechte der katholischen Landeskirche verteidigt zu haben. Bundespräsident Felber verwies in diesem Zusammenhang auf die Kantonshoheit in Glaubensfragen und die entsprechend limitierten Möglichkeiten der Bundesbehörden. Er versicherte aber, dass der Bundesrat der Kurie seine Besorgnis über die Vorgänge im Bistum Chur deutlich ausgedrückt habe. Die im Vorjahr vorgenommene Ernennung eines Botschafters in Sondermission beim Heiligen Stuhl sei erfolgt, um inskünftig ohne den Umweg über den Nuntius die Interessen der Schweizer Katholiken in Rom vorbringen zu können. Mit Ausnahme prononciert protestantischer Vertreter, welche dem Bundesrat mangelndes Fingerspitzengefühl im Umgang mit der reformierten Kirche vorwarfen, sich für eine Abberufung des Sonderbotschafters einsetzten oder gar mit einer Volksinitiative auf Trennung von Kirche und Staat drohten, stimmte der Rat der Politik des Bundesrates zu und überwies mit klarer Mehrheit ein Postulat Pini (fdp, TI), welches eine Normalisierung der diplomatischen Beziehungen zum Kirchenstaat anregt.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Dies scheint allerdings nicht für die Kontroverse um den äusserst umstrittenen, dem Opus Dei nahestehenden Churer Bischof Wolfgang Haas zu gelten, dessen Einsetzung führende Kirchenjuristen nach wie vor für widerrechtlich halten. Die Schweizer Bischöfe wurden mehrfach im Vatikan vorstellig und gaben ihrer Sorge über die unhaltbaren Zustände in der Diözese Chur Ausdruck, die durchaus zu einer Kirchenspaltung führen könnten. Der Papst schickte zwar einen Vermittler in die Schweiz und kündigte konkrete Schritte an, liess aber keinen Zweifel daran, dass mit einer Abberufung Haas nicht gerechnet werden könne.

In den Kantonen, die zum Bistum Chur gehören, traten nach dem Amtsantritt von Haas rund doppelt so viele Katholiken aus der Kirche aus wie in den Jahren zuvor.

Churer Bischof Wolfgang Haas

Die Ernennung eines Schweizer Botschafters in Sondermission beim Vatikan muss zweifelsohne in Zusammenhang mit der Affäre Haas gesehen werden. Die Schweiz stellte bislang für den Heiligen Stuhl einen Ausnahmefall dar: Im Zuge des Kulturkampfes war es 1870 zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vatikan gekommen, ein Zustand, der sich erst 1920 mit der Wiedereröffnung einer Nuntiatur wieder halbwegs normalisierte. Die Schweiz hatte es jedoch nie für nötig erachtet, ihrerseits einen Botschafter beim Heiligen Stuhl zu ernennen, so dass die Beziehungen in beiden Richtungen über den in Bern akkreditierten Nuntius liefen. Noch im Vorjahr hatte es der Bundesrat bei der Behandlung eines Postulates Portmann (cvp, GR) abgelehnt, aufgrund der Entwicklungen im Bistum Chur, die er als innerkatholisches Problem einstufte, eine Normalisierung der diplomatischen Beziehungen in Erwägung ziehen zu wollen. Im Berichtsjahr kam der Bundesrat nun aber offenbar doch zur Einsicht, dass angesichts der Spannungen zwischen dem Vatikan und den Schweizer Katholiken ein ständiger Kontakt durch intensiv gestaltete diplomatische Beziehungen für beide Seiten nur von Nutzen sein könne. Mit der Ernennung eines Botschafters in Sondermission, der zwischen Bern und Rom pendeln wird, verfügt die Regierung nun über ein diplomatisches Instrument, um den Vatikan umgehend, direkt und auf politischer Ebene über die Stimmung in der Schweiz zu informieren.

Mit der Ernennung eines Botschafters in Sondermission erfüllte der Bundesrat auch den Wunsch des Tessiner FDP-Nationalrats Pini, der die Regierung in einem in der Sommersession eingereichten Postulat ersucht hatte, die Möglichkeiten einer Normalisierung der diplomatischen Beziehungen mit dem Vatikan zu prüfen.

Ernennung eines Schweizer Botschafters in Sondermission beim Vatikan

Eine Repräsentativbefragung zum Thema "Kirche in der Schweiz" liess klar den Wunsch nach Trennung von Kirche und Staat und nach Nichteinmischung der Kirchen in die politischen Angelegenheiten zum Ausdruck kommen. Während die rechtliche Abgrenzung von Kirche und Staat bei Katholiken und Protestanten, bei Deutsch- und Westschweizern etwa gleich stark befürwortet wurde, äusserten die Romands besonders deutlich, dass sie eine Intervention der Kirchen in die Belange der Tagespolitik ablehnen. Eine Umfrage unter den Unterwalliser Katholiken zeigte ebenfalls eine wachsende Distanz zu den kirchlichen Institutionen. Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine Umfrage unter den Genfer Protestanten. Eine schlechte Prognose stellte die Bevölkerung der Kirche der Zukunft: rund 70% der Befragten vertraten die Ansicht, die Bedeutung der Kirchen werde in der Schweiz immer mehr abnehmen.

Befragung nach Trennung von Kirche und Staat

Zu einer der im selben Jahr durchgeführten Repräsentativbefragung entgegengesetzten Meinung über das politische Engagement der Kirchen kamen die Autoren des Berichtes "Kirche – Gewissen des Staates?", den die Bernische Regierung ausgehend von einer Motion aus dem Jahr 1987 in Auftrag gegeben hatte. Die Verfasser kamen zum Schluss, dass die Kirche zu politischen Stellungnahmen nicht nur berechtigt, sondern – zumindest aus theologischer Sicht – sogar verpflichtet sei. Zum Vorwurf, die Kirchen betrieben Parteipolitik, so etwa in der umstrittenen Asylfrage, zeigten die Autoren auf, dass im Vordergrund der offiziellen kirchlichen Verlautbarungen ethische Grundwerte wie die Achtung der Menschenwürde und die dazugehörige Gewährleistung der Menschenrechte sowie die internationale Solidarität stehen, die alle biblisch vielfach abgestützt sind. Das Problem bestehe nicht darin, meinten sie, dass sich die Kirche oder einzelne ihrer Vertreter kritisch zur Politik äusserten, sondern darin, dass das lange Zeit selbstverständliche Mindestmass an allgemeinem, auch politischem Konsens in immer mehr Bereichen zerfalle.

Bericht "Kirche – Gewissen des Staates?"

Die Schweizer Katholiken sahen in der Ernennung des Bischofs von Sitten, Heinrich Schwery, zum Kardinal einen Vertrauensbeweis Roms in die Schweizer Kirche und einen Hinweis darauf, dass der Papst deren Anliegen ernst nehme.

Heinrich Schwery

Ende März starb in Martigny (VS) der Traditionalist und Alt-Erzbischof Marcel Lefèbvre, der wegen seiner Gründung eines integristischen Priesterseminars in Ecône (VS) und der Weihung von vier Bischöfen 1988 von Rom exkommuniziert worden war.

Tod von Alt-Erzbischof Marcel Lefebvre

Die verschiedenen zum Tessiner Kruzifixstreit hängigen Interpellationen wurden von den eidgenössischen Räten behandelt. Dass sich zumindest der Nationalrat nicht in diese heikle rechtliche Frage einmischen will, wurde klar, als er den Antrag des Interpellanten Ruckstuhl (cvp, SG) auf Diskussion der bundesrätlichen Antwort ablehnte. Etwas länger wurde die Angelegenheit im Ständerat aufgrund einer Interpellation Danioth (cvp, UR) debattiert. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, wie weit Bundesrat und Parlament bei der Beurteilung ähnlicher Fälle an das Urteil aus Lausanne gebunden wären, und ob es sich beim Kruzifix um ein allgemein christliches oder ein spezifisch katholisches Symbol handle. Bundesrat Koller bekräftigte noch einmal die Auffassung der Regierung, wonach es ihr nicht zustehe, Entscheide des Bundesgerichts zu kritisieren, vertrat aber dennoch die Meinung, das Urteil müsse sich auf Klassenzimmer öffentlicher Schulen beschränken und dürfe keinesfalls eine Verbannung der christlichen Symbole aus dem öffentlichen Leben bedeuten.

Tessiner «Kruzifix-Streit»

In der römisch-katholischen Kirche, besonders im Bistum Chur, wollten sich die Wogen nicht glätten lassen, die bei der 1988 erfolgten Ernennung von Wolfgang Haas zum Weihbischof mit Nachfolgerecht aufgebrandet waren. Bischof Vonderach stellte sich zwar unverdrossen hinter ihn und behauptete, die Ernennung Haas sei hauptsächlich durch die Schuld der Medien zu einem kontroversen Ereignis geworden, doch konnte dies die Akzeptanz von Weihbischof Haas an der Kirchenbasis kaum fördern.

Um die Rechtmässigkeit des Vorgehens Roms im Fall Haas entbrannte unterdessen ein ausgedehnter Juristenstreit, in dem die rechtlichen Bedenken gegenüber der Entscheidung des Vatikans schwer ins Gewicht fielen. Der Kanton Schwyz weigerte sich weiterhin, die Wahl Haas anzuerkennen und bat den Bundesrat, beim Heiligen Stuhl zu intervenieren und die Rücknahme des Nachfolgerechts zu erwirken. Öl aufs Feuer goss in dieser emotional aufgeheizten Stimmung der ebenfalls als sehr konservativ eingestufte päpstliche Nuntius in Bern, Mgr Rovida, welcher laut einer – später zwar dementierten – Indiskretion die Ansicht vertreten haben soll, dass der Papst in jedem Fall das Recht zur Ernennung eines Weihbischofs mit Nachfolgerecht habe, auch dort, wo ein Konkordat der Ortskirche die Mitsprache sichert, in der Schweiz also in den Bistümern Basel (mit Sitz in Solothurn) und St. Gallen. Obgleich der Nuntius auf seinen Äusserungen nicht behaftet werden konnte, schien dem Bundesrat die Angelegenheit doch als heikel genug, um die Direktion für Völkerrecht anzuweisen, die diesbezüglichen rechtlichen Fragen zu prüfen. Nachdem bereits das Domkapitel Basel den Nuntius hatte wissen lassen, die Ernennung eines Weihbischofs mit Nachfolgerecht würde klar als Konkordatsverletzung betrachtet, traf sich ein EDA-Mitarbeiter mit Mgr Rovida: Der Inhalt des Gesprächs wurde zwar nicht veröffentlicht, doch konnte angenommen werden, der Bundesrat habe dem Nuntius dieselbe Antwort erteilt wie das Basler Domkapitel.

Prominente Unterstützung erhielten die ob diesen Vorgängen und Äusserungen besorgten römisch-katholischen Kreise durch 163 zum Teil namhafte katholische Theologieprofessoren aus der BRD, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, die im Anschluss an weitere umstrittenen Bischofsweihen in Köln, Wien, Feldkirch und Salzburg gemeinsam eine papstkritische «Kölner Erklärung» publizierten. In dem Thesenpapier («Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität») warfen sie dem Papst Machtmissbrauch bei der Ernennung von Bischöfen und bedeutende Eingriffe in die Freiheit von Lehre und Forschung vor. Sie kritisierten die unzulässige Geltendmachung seiner lehramtlichen Kompetenz – damit sind die pointierten, «dogmatischen» Äusserungen Johannes Paul II. zur Geburtenregelung gemeint – und die Missachtung des Geistes der Öffnung, wie ihn das zweite Vatikanische Konzil gebracht hatte, was zu einer Gefährdung der Ökumene führe.

Kontroverse um Bischof Wolfgang Haas

Wenn man sich in der SP darüber uneins war, ob und wieweit man mit bürgerlichen Parteien zusammenarbeiten könne, so sah sich die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) von der Frage nach ihrem Standort im Spannungsfeld zwischen rechts und links bedrängt. Die Polarisierung in der schweizerischen Politik – und die in CVP-Kreisen wachsende Tendenz zu einem konservativeren Kurs – hatte schon 1978 zu einer Reaktivierung der christlichsozialen Linken geführt. Diese verfügt traditionellerweise auf Landes- wie auf Kantonsebene über eigene, mehr oder weniger stark ausgebildete Organisationen. Ihr Dachverband, die Christliche Sozialbewegung der Schweiz, beschloss zu Anfang des Jahres, ein hauptamtliches Sekretariat einzurichten; zugleich trat er mit einem Informationsblatt («Der Funke») hervor.

An einer Delegiertenversammlung der CVP im Februar, die zur Erinnerung an die zehn Jahre zuvor beschlossene Parteireform wieder in Solothurn abgehalten wurde, kamen die inneren Spannungen zur Sprache; dabei forderte Parteipräsident Hans Wyer, selber ein Christlichsozialer, eine bessere Verwurzelung der CVP in der Arbeiterschaft. Dem entsprach man durch eine Verstärkung der Christlichsozialen im Parteipräsidium; im Herbst folgte eine Statutenrevision, die den «Vereinigungen» innerhalb der Partei die direkte Abordnung von Vertretern in die Delegiertenversammlung zugestand. (Die einzige «Vereinigung» bildet bisher die Christlichsoziale Parteigruppe. Die Revision anerkannte auch die CVP-Vertreter in der Bundesversammlung wieder als Delegierte, wodurch das 1970 eingeführte demokratische Repräsentationsprinzip eingeschränkt wurde.)
Die massgebenden Exponenten des christlichsozialen Flügels postulierten höchstens eine Rückkehr zur konservativ-christlichsozialen Doppelorganisation, wie sie vor 1970 bestanden hatte (so etwa Guido Casetti, Präsident des CNG).
Ein Schritt in dieser Richtung wurde in Genf getan, wo sich nach einem rechtsgerichteten Groupement des indépendants auch ein Groupement chrétien-social bildete. Die Genfer CVP weist bereits Gruppen der Bauern, der Jugend, der Frauen und der Ausserkantonalen auf.

In Freiburg kam es dagegen zu einer eigentlichen Spaltung: Die bisher mit der CVP verbundenen Christlichsozialen des deutschsprachigen Sensebezirks vereinigten sich mit dem 1966 entstandenen Parti indépendant chrétien-social zu einer selbständigen Formation; dadurch erscheint die noch immer dominierende Stellung der Partei im katholischen Stammland an der Saane ernstlich bedroht. (Zur Christlichsozialen Partei zählen 10 von 130 Grossratsmitgliedern.)

Der Anspruch der CVP, auf eidgenössischem Boden eine eigenständige Politik der Mitte zu verfolgen, erschien namentlich linken Kritikern nicht eingelöst. Vor allem wurde auf eine eher konservative Haltung der christlichdemokratischen Ständeräte hingewiesen. Wegen der Beschränkung des Mitbestimmungspostulats auf die Betriebsebene sowie wegen der Zustimmung zum Saisonarbeiterstatut kamen aber auch Nationalräte unter Beschuss, in der Saisonnierfrage sogar aus den eigenen Reihen.

Progressiver wirkte demgegenüber ein von der Partei veröffentlichtes Entwicklungshilfekonzept, das u.a. Vorkehren gegen die Kapitalflucht aus der Dritten Welt vorsah (v.a. das radikalere Konzept der Jungen CVP).

Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) 1980

Le parlement a délibéré de la suppression des articles confessionnels d'exception proposée fin 1971 par le Conseil fédéral. Le Conseil des. Etats a approuvé sans opposition et sans contre-proposition la radiation pure et simple des deux articles 51 et 52 et a consenti à ce que, pour la votation populaire, l'on ramène la révision à une seule et unique question. Le débat fut plus mouvementé au Conseil national, mais le résultat fut identique. Seuls quatre représentants des nouveaux groupements de droite s'opposèrent à l'entrée en matière. D'autres propositions furent justifiées par le désir de faciliter l'assentiment populaire: les représentants de l'UDC notamment essayèrent de calmer l'appréhension à l'égard de l'activité future des jésuites en proposant des dispositions aptes à protéger la paix confessionnelle ; de leur côté, grâce à la suppression des limitations qui d'ailleurs touchent aussi d'autres confessions (obligation d'une autorisation pour l'érection de nouveaux évêchés, non-éligibilité des ecclésiastiques au Conseil national), les députés socialistes ont voulu donner un aspect plus neutre au projet. Pour finir, une votation séparée sur l'un et l'autre article parut propre à dissiper l'idée d'une manipulation. Toutefois, lorsque les groupes démo-chrétien, radical et indépendant eurent décidé de se borner à la radiation des articles 51 et 52, toutes les adjonctions au projet furent écartées. Et l'on ne trouva pas non plus de majorité pour le double vote. Mais le Conseil national adopta trois motions proposées par sa commission; elles chargeaient le Conseil fédéral de faire des propositions sur la suppression des dispositions d'exception qui ne tombaient pas sous le coup de la révision (clause concernant les évêchés, éligibilité des ecclésiastiques) ainsi que sur la promulgation d'un article relatif à la protection des animaux, qui modifierait l'interdiction de l'abattage rituel. Le Conseil des Etats approuva ces propositions en décembre, dans la mesure od elles n'avaient pas déjà trouvé de solution dans le message publié en novembre au sujet d'un nouvel article 25 bis. Celui-ci devait faire de la protection des animaux une affaire de la Confédération; jusqu'à l'entrée en vigueur de la législation d'exécution, une disposition transitoire de la Constitution fédérale maintiendrait l'interdiction de l'abattage rituel.

Promulgation d'un article relatif à la protection des animaux, qui modifierait l'interdiction de l'abattage rituel (MCF 11148)

Die Diskussion, ob die Kirchen sich politisch engagieren sollten, wurde durch den Beschluss des Weltkirchenrates (ÖRK) angeregt, an Organisationen, die den Rassismus bekämpfen, Beiträge auszurichten. Dass auch die interkonfessionelle Konferenz «Schweiz – Dritte Welt», die während zweier Tagungen ein Konzept schweizerischer Entwicklungspolitik zu erarbeiten versuchte, beschloss, den Weltkirchenrat in seinem Kampf gegen den Rassismus zu unterstützen, stiess in weiten Kreisen auf Ablehnung. Im Herbst veröffentlichte die schweizerische Bischofskonferenz (SBK) Richtlinien zum Mischehendekret des Papstes, die wegen ihres offenen und ökumenischen Inhalts von der protestantischen Kirche günstig aufgenommen wurden; diese erklärte sich zu weiteren Gesprächen bereit. Die eidgenössischen Räte ermächtigten den Bundesrat, die mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossene Vereinbarung über die Abtrennung der Apostolischen Administratur des Tessins vom Bistum Basel und ihre Umwandlung in ein Bistum zu ratifizieren. Ein Schritt zur Annäherung der Rechtsstellung der fast einen Drittel der Bevölkerung umfassenden katholischen Kirche an die protestantische vollzog der Kanton Waadt. Das neue Katholiken-Statut wurde trotz starker Opposition insbesondere der Sozialdemokraten, die sich gegen die Staatskirche aussprachen, in der Volksabstimmung angenommen. Ferner blieb die Revision der konfessionellen Ausnahmeartikel während des ganzen Jahres im Stadium der Diskussion.

Kirche und Gesellschaft

Im Zusammenhang mit der Bewegung in den Kirchen fühlten sich kirchliche Kreise vermehrt zu einem politischen Engagement verpflichtet. So riefen junge evangelische Theologen anlässlich der Zwinglifeiern in Zürich nach Reformen und nach einem Heraustreten der Kirchen aus ihrem Glasgehäuse zum Kampf für eine gerechtere Welt. Als wichtigste kirchenpolitische Ereignisse sind die Einleitung eines Vernehmlassungsverfahrens über die konfessionellen Ausnahmeartikel und der Papstbesuch in Genf zu nennen. Auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe intensivierte sich die Zusammenarbeit protestantischer und katholischer Organisationen bei der Aufklärung der Bevölkerung und bei Geldsammlungen; die Kirchenleitungen empfahlen den Kirchgemeinden, feste Entwicklungshilfebeiträge in ihre Voranschläge aufzunehmen. Den veränderten konfessionellen Verhältnissen entsprach es, wenn der Tessiner Staatsrat gleichzeitig mit der Bildung einer besonderen tessinischen Diözese die Revision eines Verfassungsartikels beantragte, der die römisch-katholische Konfession zur Staatsreligion erklärt; dadurch soll den protestantischen Kirchgemeinden die öffentlich-rechtliche Anerkennung verschafft werden. Anderseits meldeten sich in katholischen Kantonen konservative Widerstände gegen eine Einschränkung der Zahl der allgemeinen Feiertage in Anpassung an das eidgenössische Arbeitsgesetz; so wurde im Kanton Freiburg eine Verlegung des Festes «Mariä Empfängnis» auf den folgenden Sonntag, die als Kompensation für eine dritte obligatorische Ferienwoche gedacht war, mit dem fakultativen Referendum angefochten und vom Volk verworfen.

Kirche und Politik

Von kultur- wie von ordnungspolitischer Bedeutung ist auch die Tatsache einer inneren Erschütterung der Kirchen. Es sei hier nur andeutungsweise die Opposition gegen die päpstliche Enzyklika «Humanae vitae», die sich gegen eine allgemeine Geburtenregelung wendet, oder die Auflehnung junger protestantischer Theologen gegen traditionelle Formen und Gebräuche erwähnt. Demgegenüber bildet das vom Bundesrat auf tessinisches Begehren mit dem Vatikan getroffene Abkommen über eine Erhebung der apostolischen Administratur Lugano zum selbständigen Bistum eine bloss formale kirchenpolitische Neuerung, wobei das am 24. Juli unterzeichnete Abkommen noch der Ratifikation bedarf.

Römisch-katholische Landeskirche