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Im Jahr 2021 erzielte der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds an der Börse eine Nettorendite von 5.28 Prozent (2020: 5.22%). Wider Erwarten habe sich die Wirtschaft rasch von der Covid-19-Pandemie erholt, berichtete die Compenswiss. Die Netto-Rendite des IV-Vermögens betrug 4.1 Prozent, womit die IV im Jahr 2021 zusätzlich CHF 159 Mio. erhielt. Wie bereits im Vorjahr war jedoch das Umlageergebnis der IV mit CHF -366 Mio. erneut negativ, die IV verzeichnete somit mehr Aufwände als Erträge. Folglich reichte auch das positive Anlageergebnis nicht für ein positives Betriebsergebnis: Die IV erzielte im Jahr 2021 ein negatives Jahresergebnis von CHF -207 Mio.

Jahresergebnis 2021 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Eine sehr spezifische Verordnungsänderung verlangte Baptiste Hurni (sp, NE) im September 2021; er wollte nämlich einen jährlichen Anspruch auf mindestens ein Paar orthopädische Schuhe in der HVA schaffen. Ein solcher bestehe aktuell bei der IV (konkret in der HVI), von der aktuellen Regelung einer zweijährigen Übernahme der Kosten in der AHV könne jedoch nur aus medizinischen Gründen abgewichen werden, nicht aber, wenn die entsprechenden Schuhe abgenützt oder nicht für die jeweilige Jahreszeit geeignet sind. Entsprechend solle diese Verschlechterung, welche die Betroffenen nach ihrer Pensionierung und nach ihrem Wechsel von der IV zur AHV erfahren, korrigiert werden. Stillschweigend nahm der Nationalrat die Motion in der Wintersession 2021 an.

Orthopädische Schuhe für Personen mit Diabetes (Mo. 21.4036)

Wie in der IV-Revision «Weiterentwicklung der IV» entschieden worden war, setzte der Bundesrat im November 2021 eine «Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung» ein. Diese sollte unter anderem Kriterien für das Begutachtungsverfahren, für die Tätigkeit der Gutachterinnen und Gutachter, für die Zulassung von Gutachterstellen und für die Beurteilung der Qualität von Gutachten erstellen. Die Kommission besteht aus zwölf Personen: drei Ärztinnen und Ärzten, je zwei Vertretenden der IV/Unfallversicherung, von Patienten- und Behindertenorganisationen sowie der Wissenschaft, einer Neuropsychologin oder einem Neuropsychologen und je einer vertretenden Person der Gutachterstellen sowie des versicherungsmedizinischen Ausbildungswesens. Der Bundesrat wählte die Mitglieder der Kommission bis Ende 2023. Mit der Schaffung dieser Kommission wollten Bundesrat und Parlament auf die zunehmende Kritik an den IV-Gutachten reagieren.

Weiterentwicklung der IV (BRG 17.022)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Ende November 2021 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Gaststaatgesetzes, die aufgrund neuer Entwicklungen in Bezug auf das IKRK im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nötig geworden war. Dem Bundesrat soll damit die Kompetenz verliehen werden, dem IKRK zu ermöglichen, jene Mitarbeitenden, welche nicht bei der eidgenössischen AHV versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen. Der Bundesrat argumentierte in der Botschaft, dass die Gaststaatpolitik ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik sei, die in den Massnahmen zur Stärkung der Rolle als Gaststaat 2020-2023 festgelegt ist. Das Gaststaatgesetz bestehe aus sieben Kapiteln, wobei durch die Änderung nur eine Bestimmung im zweiten Kapitel über die Gewährung von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen angepasst werden würde.

Änderung des Gaststaatgesetzes

Im November 2021 gab der Bundesrat bekannt, die Weiterentwicklung der IV per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Vorgängig hatte er zur Umsetzung der Gesetzesänderungen überdies umfassende Verordnungsänderungen an der IVV, an der Verordnung über Geburtsgebrechen und an der Verordnung über ambulant erbrachte Leistungen vorgenommen. Nach einer zwischen Dezember 2020 und März 2021 durchgeführten Vernehmlassung gab er seine Änderungen bezüglich der Optimierung der Eingliederung (u.a. Früherfassung und Frühintervention oder Integrationsmassnahmen), medizinischen Massnahmen (u.a. eine Änderung der Definitionskriterien von Geburtsgebrechen und eine Aktualisierung der Geburtsgebrechenliste), zu einem Kompetenzzentrum Arzneimittel, zu Tarifierung und Rechnungskontrolle, zum stufenlosen Rentensystem, zur Fallführung sowie zu Verfahren und Begutachtung bekannt.

Weiterentwicklung der IV (BRG 17.022)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Im Oktober 2021 erschien der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Bruderer Wyss (sp, AG) über die Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechtes, auch Flexi-Test genannt. Dabei wurde im Bericht geprüft, ob es nötig sei, das Sozialversicherungsrecht zu flexibilisieren, zudem wurden die Vor- und Nachteile konkreter Flexibilisierungsmöglichkeiten dargestellt. Der Bericht beschränkte sich jedoch auf die in der Schweiz noch wenig verbreitete Form der Plattformarbeit, welche der Bericht unter anderem darüber definiert, dass drei Parteien vorhanden sind – Plattformbetreibende, Plattformbeschäftigte und Auftraggebende –, wobei die Auftraggebenden die Plattformbeschäftigten über die Plattform kurzfristig und «ausserhalb herkömmlicher Betriebsstrukturen» mit einzelnen Aufträgen betrauen. Diese Arbeitsform eröffne nun den «Erwerbstätigen bezüglich der sozialen Absicherung neue Chancen und Risiken», wurde im Bericht erklärt.

Zuerst ging der Bericht auf den in der Schweiz bestehenden rechtlichen Rahmen der Sozialversicherungen ein. Demnach kann sich das aktuelle Sozialversicherungssystem den neuen Arbeitsformen anpassen und ist entsprechend flexibel. Gerade die Unsicherheit über die Frage, ob eine Tätigkeit auf einer Arbeitsplattform selbständig oder unselbstständig ist, und die damit verbundenen langen Wartefristen führten jedoch zu Problemen. Zudem habe eine «Neueinstufung der Plattform als Arbeitgeberin statt als einfache Vermittlerin beträchtliche finanzielle Auswirkungen». Hingegen könne ein fehlender oder teilweiser Sozialversicherungsschutz bei Anstellungen mit kleinem Pensum sowie bei Nebentätigkeiten sinnvoll sein, da sie einen Verbleib oder Einstieg in die Erwerbstätigkeit ermöglichten. Dennoch solle eine Anbindung dieser Personen an die zweite Säule geprüft werden.

Améliorer la protection sociale des indépendants travaillant à la tâche (Po.18.3936)

Im Juni 2021 verlangte Gerhard Pfister (mitte, ZG) in einer Motion die Möglichkeit zur Prüfung der Suva durch die EFK. Die Suva müsse aufgrund ihrer wichtigen Rolle für das schweizerische Sozialversicherungssystem – sie versichert die Hälfte aller Arbeitnehmenden, hat selbst mehr als 4'000 Mitarbeitende und verwaltet Bruttoprämieneinnahmen von über CHF 4 Mrd. – von der EFK und vom Parlament beaufsichtigt werden, wie dies etwa auch bei der Compenswiss – der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO – oder der Publica – der Pensionskasse des Bundes – der Fall sei. Gerade bei der Suva sei aufgrund ihres Monopolcharakters für verschiedene Versicherte eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit wichtig, wie sie die EFK jeweils durchführe – bisher erfolge eine solche bei der Suva jedoch noch nicht. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die Motion anzunehmen, und der Nationalrat folgte ihm in der Herbstsession 2021 stillschweigend.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (Mo. 21.3928)

Johanna Gapany (plr, FR) a retiré sa motion par soucis d'efficacité, la majorité de la CER-CE soutenant une proposition identique d'ores et déjà acceptée par le Conseil national et qui sera, quelques minutes plus tard, acceptée à l'unanimité par les membres de la chambre haute.

Couverture sociale pour le ou la conjointe travaillant sur l'exploitation (Mo. 20.4574)
Dossier: Lage der Bäuerinnen verbessern

C'est à l'unanimité et avec le soutien du Conseil fédéral que le Conseil des Etats a accepté la motion de Montmollin (plr, GE) visant à améliorer la couverture sociale du ou de la partenaire qui travaille sur les exploitations agricoles. Comme précisé par la rapporteuse de la CER-CE, Adèle Thorens Goumaz (verts, VD), cette question touche principalement des paysannes, trop peu assurées, alors que plus de 43'000 femmes travaillent sur des exploitations familiales. Le but serait de mieux les protéger en cas d'accident, de maladie et d'invalidité, ce qu'il serait possible d'atteindre avec une modification de l'article 70a de la LAgr, selon la motionnaire.
Le Conseil fédéral s'est dit prêt à mettre rapidement en œuvre cette mesure, qui devrait être relativement contraignante, le versement des paiements directs devant être à l'avenir couplé à une protection sociale suffisante du ou de la conjointe qui travaille sur le domaine. Lors d'un même débat, la motion Gapany (plr, FR), au contenu identique, a été retirée pour des raisons d'efficacité, tandis que la motion 19.3445 sur l'amélioration de la situation des conjoint.e.s en cas de divorce a été acceptée et la motion 19.3446 du PBD sur l'allocation maternité a été rejetée.

Améliorer sans délai la situation du conjoint travaillant sur l'exploitation (Mo. 21.3374)
Dossier: Lage der Bäuerinnen verbessern

Die SGK-SR forderte im Mai 2021 in einem Postulat einen Bericht zur Trennung der Durchführungs- und Aufsichtsfunktionen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Die ZAS ist für die Vollzugsaufgaben in der 1. Säule zuständig, unter anderem für die Kontrolle der Buchführung der Ausgleichskassen, die Führung der zentralen Register, die Abwicklung von Rentenzahlungen ins Ausland und die Durchführung der AHV für das Bundespersonal. Sie ist der EFV angegliedert, was die EFK aufgrund unklarer Aufsichtszuständigkeiten bei der EFV und beim BSV kritisierte. Infolgedessen forderte die Kommission, dass die Trennung der Aufsichtsaufgaben und der Durchführungsaufgaben geprüft werde, wobei Letztere aus der Bundesverwaltung auszugliedern seien. Der Bundesrat hiess das Anliegen gut, wollte aber eine ergebnisoffene Prüfung durchführen und den Ausgliederungsentscheid folglich nicht bereits vorgängig treffen. Stillschweigend stimmte der Ständerat dem Postulat in der Herbstsession 2021 zu.

Bericht zu den Durchführungs- und Aufsichtsfunktionen der Zentralen Ausgleichsstelle innerhalb der Bundesverwaltung

Nach dem Bundesrat und dem Nationalrat sprach sich in der Herbstsession 2021 auch der Ständerat stillschweigend für eine automatische Ausstellung eines IV-Ausweises für bestimmte Personengruppen aus, nachdem zuvor auch die SGK-SR die Annahme der Motion befürwortet hatte. Gemäss Kommission könne die Umsetzung auf Weisungsebene erfolgen und bedürfe somit keiner Gesetzesänderung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anspruchsberechtigten über einen entsprechenden Ausweis verfügen – bisher hätten die Betroffenen gemäss dem Motionär häufig gar nichts von ihrem Anspruch gewusst.

Automatische Ausstellung eines Ausweises für den Bezug einer Hilflosenentschädigung

In der Herbstsession 2021 folgte der Ständerat stillschweigend dem Erstrat und seiner SGK-SR in der Frage der Ergänzungen der IV-Verfügungen in leichter Sprache. Die Kommission hatte Annahme der Motion empfohlen, um zukünftig Verständigungsschwierigkeiten zwischen den Versicherten und den IV-Stellen zu verhindern. Als positiv hob die Kommission zudem hervor, dass die Mitarbeitenden der IV-Stellen bereits in entsprechenden Formulierungen geschult würden.

IV-Verfügungen mit leichter Sprache ergänzen

In der Herbstsession 2021 lehnte der Ständerat eine Motion von Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) ab. Die Motionärin hatte eine Vereinfachung und Erweiterung der Regelungen zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit in zahlreichen Gesetzen gefordert, etwa im AVIG, IVG, UVG, EOG oder im VVG. Zudem verlangte sie eine ergänzende Regelung für einen «Verdienstersatz bei Erwerbsausfall bei Personen in atypischen und prekären Arbeitsformen, für Selbstständigerwerbende und für Freischaffende in Theater und Film». Um zukünftig grosse finanzielle Probleme durch Erwerbslücken aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall bei den Selbständigerwerbenden zu verhindern, solle ihr Versicherungsschutz und ihr Verdienstausfall zukünftig garantiert werden. Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme, dass ein entsprechender Versicherungsschutz bei der IV und der EO bereits gegeben sei, bei der Unfallversicherung und der Krankentaggeldversicherung müssten sich die Selbständigerwerbenden hingegen freiwillig versichern, wie auch im Rahmen des Postulats Nordmann (sp, VD; Po. 12.3087) noch einmal bestätigt worden sei. Nicht möglich sei schliesslich eine Arbeitslosenversicherung für Selbständigerwerbende, wie sie auch das Postulat Roduit (mitte, VS; Po. 20.4141) vorsehe, zumal hier das Missbrauchspotenzial zu gross sei. Mit 25 zu 11 Stimmen lehnte der Ständerat die Motion ab.

Erwerbsersatzordnungen an die veränderte Arbeitswelt anpassen

Im September 2021 präsentierte das BSV die Finanzperspektiven der IV bis 2032, genauso wie auch diejenigen der AHV, der EO und der EL. Dabei berechnete das Bundesamt drei Szenarien, wie sich die Finanzierung der IV gemäss geltender Ordnung entwickeln könnte – bei der IV sei die Entwicklung deutlich schwieriger vorherzusehen als bei den anderen drei Sozialversicherungen, für die jeweils nur ein Szenario (EO und EL) respektive verschiedene Szenarien aufgrund von möglichen Gesetzesänderungen (AHV) berechnet wurden. Das mittlere Szenario prognostizierte der IV ein über die Jahre steigendes Umlageergebnis, das im Jahr 2032 bei CHF 740 Mio. zu liegen kommen würde. Ab dem Jahr 2031 würden die liquiden Mittel des IV-Fonds denn auch 50 Prozent übersteigen, wodurch wieder mit der Rückzahlung der Schulden beim AHV-Fonds begonnen werden könnte. Die Schulden würden sich folglich bis ins Jahr 2032 auf CHF 8.4 Mrd. reduzieren. Auch gemäss einem tieferen Szenario wäre das Umlageergebnis 2032 positiv; es käme bei CHF 429 Mio. zu liegen. Damit blieben jedoch die flüssigen Mittel bei 34 Prozent, wodurch kein Schuldenabbau möglich wäre. Im hohen Szenario würde der Schuldenabbau hingegen bereits im Jahr 2029 beginnen, das Umlageergebnis würde 2032 gar über CHF 1 Mrd. betragen.

Finanzperspektiven der IV bis 2032

Im September 2021 publizierte das BSV die Finanzperspektiven der EL zur AHV und IV bis ins Jahr 2032, wie auch zur AHV, zur IV und zur EO. Bei den EL zur AHV wurde ein Ausgaben- und Einnahmenwachstum von CHF 2.9 Mrd. (2020) auf CHF 3.6 Mrd. (2032) prognostiziert (+27%), wobei die Kosten zur Existenzsicherung etwas stärker ansteigen würden als die Heimkosten. Nur schwache Veränderungen gebe es beim Bundesanteil an den Ausgaben (2020: 30.1%, 2032: 31.0%) und bei der EL-Quote (2020: 12.6%; 2032: 12.9%). Bei der EL zur IV erwartete das BSV zwar ein schwächeres Ausgaben- und Einnahmenwachstum von CHF 2.0 Mrd. (2020) auf CHF 2.3 Mrd. (2032; +14%), wobei die zusätzlichen Kosten auch hier vor allem durch die Existenzsicherung bedingt sein sollten. Gleichzeitig wurde bei der EL zur IV aber auch ein Anstieg der EL-Quote von 49.3 Prozent (2020) auf 59.8 Prozent (2032) prognostiziert. Über beide Bereiche der EL (EL zur AHV und EL zur IV) wird somit ein Ausgabenanstieg von CHF 4.8 Mrd. (2020) auf CHF 5.9 Mrd. (2032) erwartet.

Finanzperspektiven der EL zur AHV und zur IV bis 2032

Auch die SGK-NR störte sich daran, dass die Arbeitgebenden selbst bei der vereinfachten Abrechnung von Sozialversicherungen und Steuern von Hausdienstangestellten zwei verschiedene Anlaufstellen für die AHV und die ALV anschreiben müssen und begrüsste daher die von den Motionen Dittli (fdp, UR) und Gmür (mitte, SZ) beantragte weitere Vereinfachung. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Kommission in der Herbstsession 2021 und nahm die Motion Dittli stillschweigend an. Wenige Tage später entschied sich auch der Ständerat in Übereinstimmung mit seiner Kommission für Annahme der Motion Gmür, womit der Bundesrat nun gleich zwei Aufträge zur Vereinfachung der entsprechenden Abrechnung erhielt.

Abrechnung der Sozialversicherungen und der Steuern bei Hausdienstangestellten vereinfachen (Mo. 20.4425 & Mo. 20.4552)

Sans discussion, le Conseil national a accepté la motion déposée par la députée genevoise Simone de Montmollin (plr) qui exige que la situation du ou de la conjoint.e travaillant sur l'exploitation agricole soit améliorée au plus vite. Simone de Montmollin explique que les conjoint.e.s ne sont pas soumis.e.s aux mêmes droits que la main d'œuvre extrafamiliale qui bénéficie, elle, d'une couverture sociale obligatoire. Le Conseil fédéral a proposé d'accepter la motion, afin que les mesures prévues en la matière dans la politique agricole 22+ (PA 22+) soient mises en œuvre. Deux autres textes similaires (Mo. 20.4592 et Mo. 20.4574) ont été déposés au Parlement suite à la suspension de la PA 22+.

Améliorer sans délai la situation du conjoint travaillant sur l'exploitation (Mo. 21.3374)
Dossier: Lage der Bäuerinnen verbessern

Das im Juni 2019 von Nationalrätin Ada Marra (sp, VD) eingereichte Postulat «Neuregelung der Finanzierung der Integration in den Arbeitsmarkt» wurde am 18. Juni 2021 abgeschrieben, da es nicht innert zwei Jahren im Nationalrat behandelt wurde. Mit dem Postulat wollte Nationalrätin Marra den Bundesrat beauftragen, mögliche Massnahmen zur Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Sozialhilfe und Berufsbildung zur Integration der Arbeitslosen zu prüfen. Es sei an der Zeit, über einen vereinfachten und universellen «Marshall-Plan» für die Weiterbildung und die berufliche Integration nachzudenken, da oft verschiedene Institutionen dieselben Leistungen anbieten würden, aber zu unterschiedlichen Bedingungen. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen anerkannt, weshalb er dieses Thema im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) mit einer Reihe von Projekten bearbeite. Folglich hatte er das Postulat zur Ablehnung empfohlen.

Postulat "Neuregelung der Finanzierung der Integration in den Arbeitsmarkt"

Im März 2021 reichte die SGK-NR eine Motion ein, mit der sie die Vergütung von Dienstleistungen von Dritten in der Invalidenversicherung neu regeln wollte. Zur Eingliederung von IV-beziehenden Menschen in den Arbeitsmarkt kann die IV Hilfsmittel bezahlen, wozu teilweise auch Dienstleistungen Dritter gezählt werden – etwa Gebärdensprachdolmetschende, Schriftdolmetschende, Vorlesedienste oder Transportdienste. Aktuell werden solche Dienste monatlich durch die IV vergütet, wobei der Höchstbeitrag beim anderthalbfachen Mindestbetrag der ordentlichen Altersrente liegt. Diese Regelung erachtete die Kommission als zu starr, da es den Betroffenen dadurch nicht möglich sei, «arbeitsintensivere Monate mit weniger intensiven Monaten zu kompensieren». Dadurch seien die Betroffenen in ihrer Arbeitstätigkeit eingeschränkt, schlimmstenfalls drohe ihnen dadurch gar der Arbeitsplatzverlust. Neu sollen die entsprechenden Mittel folglich jährlich ausbezahlt werden, wodurch die Betroffenen die Nutzung der Dienstleistungen selbständig planen könnten.
Bei der Behandlung der Motion im Nationalrat in der Sommersession 2021 lag ein Minderheitsantrag Rösti (svp, BE) auf Ablehnung der Motion vor. Der Minderheitensprecher hob ebenfalls die Wichtigkeit dieser Instrumente für die Integration der betroffenen Personen hervor, scheute sich aber aus Finanzierungsgründen vor einem «zusätzlichen Ausbau» bei der IV. Durch die Änderung könnte der tiefere Bedarf gewisser Monate, wie er bisher aufgetreten sei, über ein Jahr hinweg kompensiert werden, was insgesamt zu höheren Kosten führen könne. Zudem habe die Verwaltung in Aussicht gestellt, dass eventuell eine beschränkte Umsetzung auf Verordnungsebene möglich sei. Gesundheitsminister Berset unterstützte die Motion im Namen des Bundesrates, schätzte die maximalen Mehrkosten auf CHF 350'000 pro Jahr und hob entsprechend den geringen Anteil dieser Änderung an den Gesamtkosten der IV hervor. Mit 133 zu 50 Stimmen nahm der Nationalrat die Motion an, abgelehnt wurde sie von einer Mehrheit der SVP-Fraktion.

Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung

In der Sommersession 2021 beriet der Nationalrat die parlamentarische Initiative von Erich Hess (svp, BE), wonach AHV- und IV-Kinderrenten zukünftig nur noch für in der Schweiz wohnhafte Kinder ausbezahlt werden sollen. Erich Hess und Andreas Glarner (svp, AG) erläuterten dabei die Funktionsweise der von ihnen angeprangerten kriminellen Machenschaften, die zu unzulässigen Bezügen von Kinderrenten im Ausland führten. So gingen beispielsweise Mütter mit vielen Kindern auf AHV-Rentner zu oder man besorge sich eine Bescheinigung für nicht vorhandene Kinder. Lorenz Hess (bdp, BE) wehrte sich einerseits gegen den Begriff «Geschäftsmodell», den Glarner verwendet hatte, da solche Machenschaften nur in Einzelfällen vorkämen. Zudem erhielten nach der Formulierung der parlamentarischen Initiative auch Personen, die mit ihren eigenen Kindern aus der Schweiz ausgereist sind, keine Kinderrenten mehr. Mit 136 zu 52 Stimmen sprach sich der Nationalrat gegen Folgegeben aus, Zustimmung fand die Initiative in der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

Keine Kinderrenten mehr ins Ausland ausbezahlen (Pa. Iv. 20.412)

Im Rahmen der Beratungen zum Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2020 schrieb der Nationalrat das Postulat der SPK-NR, das eine gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers verlangte, in der Sommersession 2021 nach Erscheinen eines entsprechenden Berichts in Erfüllung des Vorstosses ab.

Pour un examen global de la problématique des sans-papiers (Po. 18.3381)

Am 7. Juni 2021 gab die Bundeskanzlei medial kaum beachtet das Scheitern der Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten» bekannt. Die Sammelfrist der Initiative sei drei Tage zuvor ungenutzt abgelaufen.

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Die Schaffung einer Abzugsmöglichkeit im StHG vom Erwerbseinkommen für diejenigen Fälle, bei denen der erstverdienende Ehegatte ein Renteneinkommen erzielt, verlangte Philipp Mathias Bregy (cvpo, VS) im Mai 2019 in einer Motion. Diese Abzugsmöglichkeit diene dazu, die steuerliche Benachteiligung eines Zweitverdienstes zu verringern und zu verhindern, dass aus steuerlichen Gründen auf einen Zweitverdienst verzichtet wird. Dadurch dass diese Regelung für Rentenbeziehende nicht gelte, würden aber zweitverdiendene Ehepartner von Rentenbeziehenden steuerlich benachteiligt. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass nicht nur in diesem Fall, sondern auch in zahlreichen weiteren Konstellationen Ungleichbehandlungen je nach Herkunft der Einkommen aufträten. Die entsprechende Problematik könne aber mit seinem Vorschlag für eine alternative Steuerberechnung für die direkte Bundessteuer entschärft werden, betonte der Bundesrat, und empfahl die Motion daher zur Ablehnung.
In der Sondersession im Mai 2021 sprach sich der Nationalrat, der den bundesrätlichen Entwurf in der Zwischenzeit an die Regierung zurückgewiesen hatte, mit 93 zu 80 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) für die Motion aus. SP, Grüne, Grünliberale und ein Mitglied der SVP sprachen sich gegen den Vorstoss aus.

Gleichstellung von Zweitverdiener/Rentner-Ehepaaren

Im Mai 2020 forderte Erich Hess (svp, BE) in einer parlamentarischen Initiative, dass künftig AHV- und IV-Kinderrenten nur noch für in der Schweiz wohnhafte Kinder ausbezahlt werden. Mit den Kinderrenten sollen die Lebenshaltungskosten von Kindern in der Schweiz finanziert werden, argumentierte der Initiant, im Ausland würden Auswanderer damit hingegen ihr Leben finanzieren. Zudem würden «im Ausland Kinder von Einheimischen als eigene anerkannt, um so an die Geldzahlungen zu gelangen».
Mit Verweis auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, auf verschiedene bilaterale Sozialversicherungsabkommen sowie darauf, dass die Rentnerinnen und Rentner, die heute im Ausland lebten, früher genauso Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hätten, beantragte die SGK-NR mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Glarner (svp, AG) verlangte hingegen eine Reduktion des Missbrauchspotenzials durch «zielgerichtete [...] Gesetzesänderungen».

Keine Kinderrenten mehr ins Ausland ausbezahlen (Pa. Iv. 20.412)

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2021 mit dem Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien Herzegowina. Paul Rechsteiner (sp, SG) empfahl im Namen der SGK-SR die Annahme des Abkommens, welches für die Schweiz nur beschränkte finanzielle Folgen habe. Das Abkommen regle, wie die bereits ältere Vereinbarung aus dem Jahr 1962, die versicherungsrechtliche Unterstellung, die Gleichbehandlung der Versicherten, die Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten sowie den Rentenexport. Bundesrat Berset fügte dem hinzu, dass das Abkommen den Beziehungen mit Bosnien und Herzegowina Stabilität verleihe und das trotz der geringen Kosten für die Schweiz. Der Ständerat nahm die Vorlage mit 39 Stimmen einstimmig an.
In den Schlussabstimmungen am Tag darauf bestätigte der Ständerat diesen Entscheid mit 41 zu 3 Stimmen, während der Nationalrat den Entwurf mit 142 zu 53 Stimmen annahm. Die Gegenstimmen stammten in beiden Räten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Abkommen mit Bosnien Herzegowina zur Sozialen Sicherheit (BRG 20.047)
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz
Dossier: Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien