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Nachdem die Regierungsparteien in den Parlamentswahlen im Oktober 1991 insgesamt massive Verluste hatten hinnehmen müssen, wurden im Berichtsjahr Rufe nach einer Zulassungsbeschränkung für den Nationalrat mittels einer Sperrklausel oder anderer Instrumente laut. Die Aufsplitterung der verschiedenen Interessengruppen verunmögliche es laut verschiedenen Parteisekretären zunehmends, eine kohärente Politik zu realisieren. Allerdings waren sich die Kritiker des geltenden Wahlmodus darin einig, dass die Diskussion um eine Sperrklausel nicht unabhängig von derjenigen über eine Reform des gesamten Regierungssystems geführt werden kann.

Zulassungsbeschränkung für den Nationalrat mittels einer Sperrklausel

In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat, die vom Nationalrat verabschiedete Kompètenzerweiterung der GPK von der Frage der Schaffung einer Geschäftsprüfungsdelegation abzutrennen, damit letztere zügig zu Ende beraten werden kann. Der Nationalrat schloss sich diesem Vorgehen an. Bei den Kompetenzen der Delegation setzte sich die vom Nationalrat vorgenommene Erweiterung durch, dass nicht nur Beamte des Bundes, sondern auch Privatpersonen als Zeugen einvernommen werden können.

Parlamentarische Initiative für einen Ausbau der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung (Pa.Iv. 89.243)

Eine parlamentarische Initiative Ziegler (sp, GE), den föderalistischen Gedanken dadurch zu stärken, dass die Parlamentssessionen nicht mehr ausschliesslich in Bern, sondern nach einem Rotationssystem auch in anderen Schweizer Städten abgehalten werden, lehnte der Nationalrat mit 97 zu 6 Stimmen ab.

Parlamentarische Initiative Ziegler für ein Rotationssystem bei Parlamentssessionen (91.409)
Dossier: Parlamentssessionen „extra muros“

Während der Debatte im Parlament hatte kein Gegner offen mit dem Referendum gedroht. Verschiedentlich waren freilich Anträge auf Kürzungen der vorgeschlagenen Entschädigungen mit dem Argument begründet worden, dass damit ein Referendum verhindert werden könne. Die vorgenommenen Reduktionen genügten aber offenbar nicht: Ende Oktober kündigten vier Studenten der Handelshochschule St. Gallen an, dass sie mit der Unterschriftensammlung für Volksabstimmungen über alle drei Teile der Vorlage (Geschäftsverkehrs-, Entschädigungs- und Infrastrukturgesetz) beginnen würden. Einige bürgerliche Parlamentarier – unter ihnen die Nationalräte Blocher (svp, ZH) und Stucky (fdp, ZG) – sowie der Schweizerische Gewerbeverband sicherten sofort ihre Unterstützung zu. Trotz der politischen Unerfahrenheit des Referendumskomitees wurde die Kampagne gegen das als Schritt in Richtung Berufsparlament charakterisierte Reformpaket äusserst professionell organisiert: mit der Öffentlichkeitsarbeit und der UnterschriftenSammlung wurde ein St. Galler Werbebüro betraut.

Referenda gegen Parlamentsreform 1992 (90.228/90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Der Nationalrat wollte noch einen Schritt weiter gehen. Er beschloss gegen den Widerstand von Bundesrat Koller, auch die Kompetenzen der GPK auszuweiten und das Recht des Bundesrates, die Akteneinsicht zu verweigern, auf bestimmte Fälle (als geheim klassierte Akten, Bundesratsprotokolle und im Bundesrat umstrittene Anträge zu hängigen Geschäften) zu limitieren. Die Vertreter der kleinen Fraktionen und der SP kämpften vergeblich für eine Vergrösserung der Delegation von sechs auf acht oder neun Mitglieder, damit in ihr alle Fraktionen vertreten sein können.

Parlamentarische Initiative für einen Ausbau der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung (Pa.Iv. 89.243)

Die Realisierung des im Reformpaket enthaltenen Vorschlags, dass sämtliche Parlamentarier im Bundeshaus über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen sollen, erfordert zusätzliche Raumkapazitäten. Die nationalrätliche Kommission für Parlamentsreform liess zuerst zwei Machbarkeitsstudien für die Unterbringung neuer Büroräume erstellen und beauftragte dann den Tessiner Stararchitekten Mario Botta, seinen Entwurf für einen Erweiterungsbau weiter zu entwickeln.

Bundeshaus zusätzliche Raumkapazitäten

Der Nationalrat schloss sich weitgehend der kleinen Kammer an. Vorerst beharrte er zwar auf der Verkürzung des Differenzbereinigungsverfahrens von drei auf zwei Phasen und auf dem Beitrag für persönliche Mitarbeiter von 40 000 Fr. Er gab dann aber in der Frage der Differenzbereinigung nach und stimmte dem Kompromissvorschlag des Ständerats für einen Beitrag für persönliche Mitarbeiter von 30 000 Fr. zu. Aber auch in der Volkskammer blieb diese neue Entschädigung bis zuletzt grundsätzlich umstritten. Ein Streichungsantrag Stucky (fdp, ZG) unterlag zwar, vermochte aber immerhin 39 Stimmen auf sich zu vereinigen.

Parlamentsreform 1992 (BRG 90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Am 7. und 8. Februar trafen sich im Nationalratssaal auf Einladung der weiblichen Parlamentsmitglieder rund 250 Frauen zu einer "Frauensession", an welcher über die Stellung der Frau in Politik und Gesellschaft diskutiert wurde. Am 2. und 3. Mai fanden die offiziellen parlamentarischen Feierlichkeiten zum 700-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft statt. Ebenfalls im Rahmen der 700-Jahr-Feier wurde am 25. September eine "Jugendsession" durchgeführt.

Frauensession

Im Ständerat, der sich in der Herbstsession mit dem Reformpaket befasste, waren Befürchtungen nicht zu überhören, dass damit das Milizsystem mit seinen nebenamtlichen Politikern begraben werde. Zwar wurde kein Nichteintretensantrag gestellt, aber bei den bewilligten Mitteln kam es zu weiteren Kürzungen. Die Bezahlung einer Übergangsentschädigung an zurücktretende oder nicht wiedergewählte Parlamentarier wurde sogar ganz gestrichen. Besonders umstritten war der Grundsatz einer Entschädigung für persönliche Mitarbeiter. Nachdem ein Streichungsantrag Reichmuth (cvp, SZ) mit 19 zu 10 unterlegen war, halbierte der Rat den vom Nationalrat bewilligten Betrag auf 20 000 Fr. In der Frage der Vereinfachung der Parlamentsarbeit beschloss der Ständerat die Beibehaltung des dreistufigen Differenzbereinigungsverfahrens. Bei der Revision ihres eigenen Geschäftsreglements beschloss die kleine Kammer, für Ständeräte eine Amtszeitbeschränkung von sechs Jahren für den Einsitz in die ständigen Kommissionen festzulegen.

Parlamentsreform 1992 (BRG 90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Mit relativ knappem Mehr lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Jeanprêtre (sp, VD) für vermehrte Transparenz in bezug auf die Einkommensverhältnisse der Ratsmitglieder ab. Die Initiantin hatte verlangt, dass die Abgeordneten nicht nur ihre beruflichen Aktivitäten und Mandate deklarieren sollen, sondern auch die daraus erzielten Einkünfte.

Mit relativ knappem Mehr lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Jeanprêtre (sp, VD) für vermehrte Transparenz in bezug auf die Einkommensverhältnisse der Ratsmitglieder ab

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession mit dem Reformpaket. Kornmissionssprecher Hubacher (sp, BS) betonte, dass es nicht darum gehe, ein Berufsparlament zu schaffen, sondern die Arbeitsbedingungen eines Milizparlaments zu optimieren. Trotzdem begründeten Stucky (fdp, ZG) und Nebiker (svp, BL) ihre von der Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützten Rückweisungsanträge unter anderem mit dem Argument, dass die Vorschläge zumindest tendenziell eine Abkehr vom Milizparlament darstellten. Sowohl in bezug auf die erwartete Verfügbarkeit der Parlamentarier für die Mitarbeit in den ständigen Kommissionen, als auch in bezug auf die Entschädigung werde die Ausübung des politischen Mandats eindeutig vor die Berufstätigkeit gestellt. Der Rat lehnte die Rückweisungsanträge mit 118 zu 31 Stimmen ab.

In der Detailberatung wurde auf die Möglichkeit der Einsetzung von Expertenkommissionen durch das Parlament verzichtet. Der Übergang zu einem System mit ausschliesslich ständigen Kommissionen hiess der Rat gegen den Widerstand der SVP gut. Ein Antrag auf eine Amtszeitbeschränkung für Kommissionsmitglieder wurde mit dem Argument abgelehnt, dass es bei diesem neuen System ja gerade darum gehe, vom akkumulierten Wissen der Parlamentarier zu profitieren. Erst in zweiter Lesung des Geschäftsreglementes wurde dann auch der Kommissionsvorschlag gutgeheissen, dass eine Kommission die Anhörung von Interessenvertretern und Experten (sog. Hearings) öffentlich durchführen kann. Beim Ausbau des parlamentarischen Einflusses auf die Aussenpolitik trug der Nationalrat den Einwänden der Exekutive weitgehend Rechnung. Er beschloss, die vom Bundesrat vorzunehmende Konsultation von Parlamentskommissionen auf die generellen Richtlinien von Verhandlungsmandaten zu beschränken und auf die Entsendung von begleitenden parlamentarischen Beobachtern an Regierungskonferenzen zu verzichten.

Umstrittener waren die Vorschläge zur materiellen Besserstellung der Nationalräte und zu den Entschädigungen für persönliche Mitarbeiter. Neben den bereits in der Eintretensdebatte formulierten Einwänden gegen eine Entwicklung in Richtung Berufsparlament gaben die Gegner vor allem zu bedenken, dass eine derart massive Erhöhung beim Volk auf Unverständnis stossen und ein Referendum provozieren würde. Auf Antrag Fischer (svp, AG) wurde die Grundentschädigung von 80 000 auf 50 000 Fr. reduziert; zugestimmt wurde der Erhöhung des Taggeldsatzes auf 400 Fr. sowie dem Beitrag an die Altersvorsorge und der Auszahlung einer Überbrückungshilfe.

Hari (svp, BE) und Schmidhalter (cvp, VS) bekämpften auch die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern. Ihre Anträge, einen reduzierten Beitrag zur Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiter durch die Fraktionen zu bewilligen, fand aber keine Mehrheit. Der für diese persönlichen Mitarbeiter – welche gemäss einem gutgeheissenen Antrag Haller (sp, BE) nicht nur für die parlamentarische Arbeit, sondern auch für die berufliche Entlastung eingesetzt werden können – zur Verfügung stehende Beitrag wurde allerdings von 60 000 auf 40 000 Fr. reduziert.

Parlamentsreform 1992 (BRG 90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Bei der Behandlung des Vorgehens bei der politischen Planung stellte sich der Ständerat bezüglich der Beratung der Richtlinien des Bundesrates zur Legislaturplanung gegen die Entscheide des Nationalrats. Er lehnte es ab, die Legislaturplanung durch die Fraktionen anstelle einer Kommission vorberaten zu lassen und die Richtlinienmotionen durch Planungserklärungen der Fraktionen zu ersetzen. Die Volkskammer fügte sich in der Differenzbereinigung diesem Verdikt. Da sie sich von der Vorberatung durch die Fraktionen aber eine Straffung der Plenumsdebatte verspricht, verankerte sie in ihrem eigenen Ratsreglement die Bestimmung, dass die Fraktionen die Richtlinien vorberaten und ihre Stellungnahmen der Kommission mitteilen.

fahren der politischen Planung. Regierungsrichtlinien

Das Parlament trug den Einwänden des Bundesrats nur in bezug auf die Delegationsgrösse und einen Teil der Kompetenzen, nicht aber in bezug auf den Aufgabenbereich Rechnung. Der Ständerat beschloss die Bildung einer ständigen aus je drei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte gebildeten Geschäftsprüfungsdelegation. Diese hat erstens den Dauerauftrag, die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste zu überwachen. Zweitens können ihr mit qualifiziertem Mehr (2/3) beider Geschäftsprüfungskommissionen Aufträge zur näheren Untersuchung konkreter Fragen in anderen Verwaltungsbereichen erteilt werden. Im Rahmen dieser Aufgaben sollen Beamte nicht nur als Auskunftspersonen, sondern auch als Zeugen befragt und zur Herausgabe von Akten verpflichtet werden können. Den Bedenken des Bundesrats im Hinblick auf sein Funktionieren als Kollegialbehörde und seine freie Meinungsbildung wurde insofern Rechnung getragen, als auf Einsicht in Akten hängiger Geschäfte, die seiner unmittelbaren Meinungsbildung dienen, verzichtet wurde.

Parlamentarische Initiative für einen Ausbau der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung (Pa.Iv. 89.243)

Der Bundesrat begrüsste in seiner Stellungnahme die allgemeine Stossrichtung der Reformvorlage. Im Einzelnen äusserte er sich hingegen skeptisch zur Einsetzung von parlamentarischen Expertenkommissionen. Am deutlichsten fiel seine Kritik bezüglich der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Mitwirkung des Parlaments bei der Aussenpolitik aus. Er lehnte insbesondere die Vorschrift, dass der Bundesrat bei der Formulierung von Verhandlungsmandaten die Meinung von Parlamentskommissionen berücksichtigen müsse, als unzulässige Kompetenzverschiebung ab. Er sprach sich auch dagegen aus, dass Parlamentarier als Beobachter an internationalen Verhandlungen auf Regierungsebene teilnehmen.

Parlamentsreform 1992 (BRG 90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Nach der im Herbst 1990 erfolgten Überweisung der parlamentarischen Initiativen Petitpierre (fdp, GE) und Rhinow (fdp, BL) für eine weitere Reform des Parlaments, machten sich Kommissionen beider Räte unverzüglich an die Arbeit. Im Sinne einer Arbeitsteilung befasste sich die Nationalratskommission mit der Parlamentsreform und diejenige des Ständerates mit den ebenfalls im Vorjahr überwiesenen Vorstössen Petitpierres und Rhinows für eine Regierungsreform.

Bereits im Mai konnte die Nationalratskommission ein erstes Paket von Reformvorschlägen präsentieren. Dieses hat den Vorzug, rasch – d.h. ohne Verfassungsänderungen – realisierbar zu sein und steht primär im Zeichen einer Professionalisierung der Parlamentsarbeit. Die angestrebten Neuerungen betreffen folgende fünf Bereiche: Permanenz und Kontinuität der parlamentarischen Tätigkeit, Mitwirkung an der Aussenpolitik, Koordination beider Räte, Führung und Planung sowie Arbeitsbedingungen der Parlamentarier. In einer zweiten, späteren Phase will sich die Kommission namentlich mit der Delegation von Entscheidungskompetenzen in Kommissionen, den Beziehungen des Parlaments zur Öffentlichkeit sowie Fragen, welche sich möglicherweise aus einer grundlegenden Regierungsreform oder aus dem europäischen Integrationsprozess ergeben, befassen.

Formal beantragte die Kommission eine Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes und des Geschäftsreglements des Nationalrats, eine Teilrevision des Entschädigungsgesetzes, die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Infrastrukturkosten der Fraktionen und der Mitglieder der eidgenössischen Räte sowie Bundesbeschlüsse zu den beiden letzterwähnten Gesetzen.

Damit das Parlament kontinuierlich arbeiten und die Sachkenntnisse seiner Mitglieder besser nutzen kann, sollen ständige, regelmässig tagende Kommissionen geschaffen werden, welche sämtliche Gebiete der Bundespolitik abdecken. Die nichtständigen Kommissionen, welche bisher bei rund der Hälfte aller wichtigen Gesetzgebungsarbeiten zum Zuge kamen, sollen nur noch ausnahmsweise gebildet werden. Zur Unterstützung seiner Arbeit sollte das Parlament zudem auch ausserparlamentarische Expertenkommissionen einsetzen können. Da sich mit der wachsenden Bedeutung supranationaler Organisationen wie GATT oder EG die Grenzen zwischen Innen- und Aussenpolitik immer mehr verwischen, soll der Einfluss des Parlaments auf die Aussenpolitik vergrössert werden. Dabei möchte die Kommission die verfassungsmässige Kompetenzordnung nicht antasten, sondern einen intensiven Konsultationsprozess zwischen Parlament, Bundesrat und Verwaltung etablieren. Die Planung und Koordination der Tätigkeiten der beiden Kammern soll vor allem durch eine Aufwertung der 1984 geschaffenen Koordinationskonferenz verbessert werden; zudem soll der Nationalrat seine beiden Führungsorgane, das Büro und die Fraktionspräsidentenkonferenz zusammenlegen. Das Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Ratskammern soll verkürzt werden, indem bereits nach zwei statt nach drei Verhandlungsrunden eine Einigungskonferenz in Funktion tritt.

Da die Zeitnot der Ratsmitglieder ein wesentliches Hemmnis für die effiziente Bewältigung der immer anspruchsvoller werdenden parlamentarischen Arbeit darstellt, beantragte die Kommission eine massive Erhöhung der Entschädigungen. Die vorgeschlagene Erhöhung des Grundbeitrags von 12'000 auf 80'000 Fr. und der Sitzungsgelder von 300 auf 400 Fr. pro Tag (zusammen ca. 120'000 Fr./Jahr), Beiträge an die Altersvorsorge und die Bezahlung einer Überbrückungshilfe beim Ausscheiden aus dem Parlament würden es den Abgeordneten erlauben, sich voll auf ihr politisches Mandat zu konzentrieren. Damit würden in der Schweiz ähnliche Verhältnisse geschaffen wie in anderen Staaten, indem für die Parlamentarier die Ausübung einer zusätzlichen Erwerbsarbeit nicht mehr notwendig, aber auch nicht verboten ist.

Die Kommission möchte ebenfalls die zur Verfügung gestellte Infrastruktur den Verhältnissen, wie sie in anderen europäischen Ländern herrschen, anpassen. Neben einem Ausbau der allgemeinen Parlamentsdienste – insbesondere die Einrichtung eines eigenen Übersetzungsdienstes – schlug sie vor, jedem Ratsmitglied einen eigenen Arbeitsplatz sowie einen Kredit von jährlich 60'000 Fr. zur Einstellung von persönlichen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen und den bereits bisher gewährten Infrastrukturbeitrag von 18'000 auf 24'000 zu steigern. Bei einer Realisierung all dieser Vorschläge würden die Kosten für das Parlament (inkl. Parlamentsdienste) von gegenwärtig rund 30 auf 74 Mio Fr. pro Jahr steigen.

Parlamentsreform 1992 (BRG 90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Sowohl in den «Grundsätzen zur Wirtschaftspolitik der neunziger Jahre», welche an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Basel verabschiedet wurden, als auch in dem am Parteitag in Freiburg gutgeheissenen neuen Parteiprogramm «Zielsetzungen 1991-95 der FDP Schweiz», bekräftigte die Partei die Politik der Deregulierung in Wirtschaft und Gesellschaft, wonach der Staat nur noch wenige Rahmenbedingungen setzen sollte. Dieses Prinzip des «Ordoliberalismus» sollte, der Schweiz die nötigen Voraussetzungen liefern, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Parteiprogramm unterstrich die FDP die Notwendigkeit, die Totalrevision der Bundesverfassung als Voraussetzung für die Regierungs- und Parlamentsreform voranzutreiben. Zur Frage der europäischen Integration nahm die Partei eine differenzierte Position ein; falls die EWR-Verhandlungen ein unbefriedigendes Ergebnis zeitigen sollten, will die FDP in einer Urabstimmung alle Parteimitglieder befragen, ob sie für einen Vollbeitritt zur EG oder für einen Ausbau der bilateralen Beziehungen im Rahmen der bisherigen Freihandelspolitik sind. In der Diskussion zur Drogenpolitik äusserten sich die Delegierten positiv zur Möglichkeit der kontrollierten Abgabe von Drogen an Süchtige, lehnten jedoch die Eröffnung weiterer Fixerräume deutlich ab. Ins Programm aufgenommen wurde auch die Befürwortung von marktwirtschaftlichen Instrumenten wie Lenkungsabgaben im Umwelt- und Energiebereich, allerdings unter der Bedingung, dass diese keinerlei fiskalische Nebenzwecke verfolgen und die Teuerung nicht anheizen.

Ausrichtung und Position der FDP 1991

Der Bundesrat blieb bei seiner ablehnenden Haltung zum Vorschlag der GPK für die Bildung einer annähernd mit den Kompetenzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission ausgestatteten Delegation. Das Recht dieser Delegation, die Offenlegung aller Akten auch gegen den Willen des Bundesrates durchzusetzen, würde seiner Meinung nach den Meinungsbildungsprozess der Regierung und ihre Stellung dem Parlament gegenüber zu sehr beeinträchtigen. Dem ursprünglichen Anliegen der Puk EJPD, die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft zu verbessern, widersetzte sich der Bundesrat nicht. Er möchte aber, dass diese Aufgabe, wie von einer parlamentarischen Initiative der Puk EMD vorgeschlagen, durch eine spezielle Kommission der beiden Räte wahrgenommen wird. Bezüglich dieser als Sicherheitsdelegation bezeichneten Spezialkommission brachte er gegenüber dem Puk-Vorschlag zwei Einwände an: erstens müsse im Bereich der Nachrichtendienste die Anonymität der Quellen gewährleistet bleiben und zweitens sollte die Delegation nicht mehr als sechs Mitglieder umfassen.

Parlamentarische Initiative für einen Ausbau der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung (Pa.Iv. 89.243)

La complexité croissante de la société internationale exige une définition claire des futures relations de la Suisse avec l'étranger. Sur la base de cette constatation, la commission des affaires étrangères du Conseil national a déposé une motion demandant un renforcement constitutionnel de la politique étrangère — par une coopération accrue de la Suisse à la construction de l'Europe et une nouvelle délimitation des compétences entre le Conseil fédéral et le parlement — et un rapport au sujet de ces nouvelles dispositions. Une telle révision concernerait les articles 9 et 102, chiffre 8 et 9, de la Constitution. Bien que le Conseil fédéral ait jugé qu'une modification de la Constitution ne s'avérait pas nécessaire dans un proche avenir, le Conseil national a adopté à une petite majorité (52 voix contre 49) la première partie de la motion et transmis comme postulat le second point. Dans sa réponse écrite, le gouvernement a estimé que l'ordre constitutionnel existant assure à l'Assemblée fédérale une marge d'influence efficace sur la politique étrangère. D'autre part, les autorités fédérales, les cantons et le peuple auront à prendre prochainement plusieurs décisions importantes en matière de politique étrangère (adhésion au FMI, traité de l'EEE), il ne serait donc pas opportun de modifier la Constitution dans ce domaine. Peu auparavant, la chambre basse avait pourtant rejeté la motion Portmann (pdc, GR) qui chargeait le Conseil fédéral de présenter une nouvelle version des articles 85, chiffre 6 et 7, et 102, chiffre 8 et 9, de la Constitution, de telle sorte qu'ils stipulent que l'Assemblée fédérale participe dès le début à la formulation de la volonté de l'Etat en matière de traités internationaux lorsqu'il y va de la sécurité de la Suisse et de sa position en Europe (90.326). Dans le cadre de la réforme du parlement, de nouveaux mécanismes de participation et de contrôle parlementaire ont été decidés en matière de politique étrangère.

Une définition claire des futures relations de la Suisse avec l'étranger

Das Büro des Nationalrates unterbreitete dem Plenum seinen Vorschlag für die Realisierung der 1987 überwiesenen Motion der SP-Fraktion für die Installierung eines elektronischen Abstimmungssystems. Sie schlug darin eine auf 1,6 Mio Fr. budgetierte Anlage vor, welche grösstmögliche Flexibilität ermöglicht. Die von der Kommission formulierten Anwendungsregeln sehen vor, dass das individuelle Stimmverhalten nur dann gespeichert und transparent gemacht werden soll, wenn dies von 30 Ratsmitgliedern verlangt wird (analog zur heutigen Namensabstimmung). In allen anderen Fällen würde die Anlage vom Präsidenten zwar eingesetzt werden können, aber nur als reine Zählmaschine funktionieren. Der Vorlage erwuchs sowohl wegen der budgetierten Kosten als auch wegen der restriktiven Vorschriften über den vorgesehenen Einsatz Opposition. Zwei Rückweisungsanträge von Blocher (svp, ZH) wegen der Kosten und von Leuenberger (sp, SO) wegen der Einsatzmöglichkeiten fanden knappe Zustimmung.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Der Nationalrat überwies eine parlamentarische Initiative Ruf (sd, BE), welche fordert, dass für die Behandlung von parlamentarischen Initiativen — ähnlich wie bei den Volksinitiativen — eine zeitliche Gesamtfrist und ein verbindlicher Zeitplan für die einzelnen Phasen der Bearbeitung festzulegen sind.

Behandlung von parlamentarischen Initiativen

Die in der Wintersession 1989 vom Parlament überwiesene Initiative der Puk I für einen Ausbau der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung fand im Berichtsjahr eine Konkretisierung. Die GPK des Ständerates machte in Form einer ausformulierten parlamentarischen Initiative den Vorschlag, das Geschäftsverkehrsgesetz in dem Sinn zu ändern, dass die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der beiden Räte mit einer Zweidrittelsmehrheit auch gegen den Willen des Bundesrates auf der Herausgabe von Akten und auf der Einvernahme von Beamten als Zeugen bestehen können. Damit würden sie in speziellen Fällen dieselben Rechte erhalten wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission. Die von der Puk angeregte Schaffung einer speziellen Delegation für derartige Fälle lehnte die GPK des Ständerates ab, da damit zwei Klassen von Parlamentariern geschaffen würden. Der Bundesrat hatte sich sowohl in der Puk-Debatte als auch in einer späteren Stellungnahme aus Gründen der Gewaltenteilung und der Geheimhaltungsbedürfnisse gegen diesen generellen Ausbau der parlamentarischen Kontrollbefugnisse ausgesprochen und lediglich eine Delegation für Staatsschutzfragen befürwortet.
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Parlamentarische Initiative für einen Ausbau der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung (Pa.Iv. 89.243)

Beide Kammern traten bereits in der Herbstsession auf diese parlamentarischen Initiativen ein und beschlossen, ihnen Folge zu geben. Damit beauftragten sie ihre Kommissionen, die darin gemachten Vorschläge zu überprüfen und allfällige konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Im Rahmen dieser Arbeit wird auch untersucht werden, ob die bisherigen vier dreiwöchigen Sessionen durch monatliche Sessionen von einer Woche Dauer ersetzt werden sollen.

Parlamentsreform 1992 (BRG 90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Der 1989 eingereichte Vorstoss Braunschweig (sp, ZH) für eine Entflechtung von politischem Amt und Wirtschaftstätigkeit vermochte sich im Nationalrat nicht durchzusetzen. Die als Anregung formulierte parlamentarische Initiative für eine Beschränkung bzw. ein Verbot der Ausübung von Verwaltungsratsmandaten und Beratertätigkeiten wurde von den bürgerlichen Fraktionen bekämpft und deutlich abgelehnt.

Entflechtung von politischem Amt und Wirtschaftstätigkeit

Die mit diesem Vorstoss in engem Zusammenhang stehende parlamentarische Initiative Zbinden (sp, AG) für eine substantielle Verbesserung der Bezüge der Parlamentarier, um diese unabhängiger von wirtschaftlichen Tätigkeiten zu machen und ihnen die Mittel zur Finanzierung von externen Aufträgen zu geben, fand ebenfalls keine Zustimmung. Dabei wurde der Vorstoss von den Gegnern einerseits wegen der unmittelbar zuvor verabschiedeten Initiative Petitpierre (fdp, GE) für eine umfassende Parlamentsreform als überflüssig bezeichnet. Andererseits warnten sie aber auch vor Schritten, welche zu einem Berufsparlament führen könnte. Die Widerstände gegen einen formalen Abschied vom Milizparlament sind offenbar nach wie vor gross. Eine Untersuchung der Politologen Riklin und Möckli hatte zwar ergeben, dass die Parlamentarier bereits heute durchschnittlich die Hälfte ihrer Arbeitszeit für ihr Mandat verwenden und dass ein Drittel von ihnen effektiv Berufspolitiker sind. Trotzdem sprachen sich die befragten Parlamentarier mit deutlicher Mehrheit gegen Rhinows und Petitpierres Vorschlag aus, zwischen Voll- und Nebenamt wählen zu können. Das Parlament beschloss im weiteren, die Taggeld-, Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigungen der Teuerung anzupassen.

substantielle Verbesserung der Bezüge der Parlamentarier, Berufsparlament

Die zuständige Kommission des Nationalrats befasste sich weiterhin mit dem Verfahren der politischen Planung. Sie verzichtete auf ihre 1988 aufgestellte und vom Bundesrat bekämpfte Forderung, dass dieser zu seinen Regierungsrichtlinien einen Vorbericht zuhanden der Fraktionen vorlegen muss. Hingegen verlangte sie, dass die Exekutive jährlich einen kurzen Bericht über die Realisierung und eventuelle Adaptierung der Legislaturplanung vorlegen soll. An ihren weiteren Vorschlägen aus dem Jahr 1988 zur Behandlung der Regierungsrichtlinien — Abschaffung der Richtlinienmotion und Ersetzung der Vorberatung durch eine Parlamentskommission durch schriftliche Stellungnahmen der Fraktionen hielt die Kommission fest. Im Ratsplenum opponierte zwar die SVP-Fraktion gegen die Vorberatung in den Fraktionen, da dies zu einer für Milizparlamentarier nicht zumutbaren zeitlichen Beanspruchung führen werde. Die Ratsmehrheit stimmte der Vorlage aber zu.

fahren der politischen Planung. Regierungsrichtlinien