Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Parlamentsorganisation

Akteure

Prozesse

288 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die von einer parlamentarischen Initiative Buttet (cvp, VS) geforderte Session extra muros im Kanton Wallis, in jenem Kanton also, der am stärksten unter der Zweitwohnungsinitiative zu leiden habe, sollte als Zeichen für Solidarität wirken. Trotz Antrag des Büros des Nationalrates, dieser Initiative keine Folge zu geben, hiess die grosse Kammer das Begehren gut. Mit einem Zufallsmehr von 79 zu 77 Stimmen schlug die Majorität der anwesenden Volksvertreter – eine Mehrheit aus SP, Grünen und CVP – die Warnungen vor hohen Mehrkosten in den Wind, um den „Alpengraben“ wieder aufzuschütten. Der Entscheid wurde allerdings im Herbst in der kleinen Kammer korrigiert. Auch hier kam er knapp mit 19:16 Stimmen zustande. Neben den Kosten wurde argumentiert, dass Sessionen bisher nur aufgrund von Renovationsarbeiten extra muros durchgeführt worden seien. Zudem müssten – einmal Ja gesagt – aus Solidaritätsgründen ganz viele andere Regionen auch berücksichtigt werden. Die Lust auf Sitzungen ausserhalb von Bern wurde damit allerdings scheinbar nicht gestillt, reichte doch Ständerat Robert Cramer (gp, GE) im Berichtjahr eine noch nicht behandelte parlamentarische Initiative ein (13.450), die eine Session extra muros – nota bene im Kanton Wallis – verlangt, um das 200-jährige Jubiläum des Beitritts der Kantone Genf, Neuenburg und Wallis zur Schweiz zu feiern.

Keine Session extra muros im Kanton Wallis 2013

Die Idee eines neuen Sessionsrhythmus war wie bereits im Vorjahr ein Thema. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates empfahl jedoch eine im Berichtjahr eingereichte parlamentarische Initiative Feri (sp, AG) zur Ablehnung. Durch häufigere, dafür aber kürzere Sessionen versprach sich Feri eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik. Sie nahm damit die bereits im Vorjahr aufgrund verschiedener gesundheitlicher Probleme und Rücktritte einiger Parlamentarier angefachte Diskussion um die Machbarkeit des Milizsystems wieder auf.

Erhöhung des Sessionsrhythmus (Pa.Iv. 13.410)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Mitte März wurde Martina Buol zur neuen stellvertretenden Generalsekretärin der Bundesversammlung und zur neuen Sekretärin des Ständerats gewählt. Philippe Schwab war bereits im Vorjahr zum neuen Generalsekretär gewählt worden. Er trat seine Stelle als Nachfolger von Christoph Lanz am 1. Juli 2013 an.

Martina Buol neue Sekretärin des Ständerates (2013)

Eine parlamentarische Initiative Jacqueline Fehr (sp, ZH) wollte gegen die Schwerfälligkeit des Ratsbetriebs vorgehen. Parlamentarische Vorstösse in beiden Räten können zurzeit lediglich von einem Mitglied oder einer Fraktion vorgebracht werden. Um zu demonstrieren, dass mehrere Personen hinter einem Anliegen stehen, würden deshalb dieselben Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht. Dies sei nicht nur unbefriedigend, sondern erschwere auch die überparteiliche Arbeit. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-NR) gab der Initiative im Berichtjahr mit 13 zu 10 Stimmen Folge. Sie wollte das Begehren mittels Revision des Geschäftsreglements des Nationalrats umsetzen. Da davon lediglich die grosse Kammer betroffen ist, war die Zustimmung der Schwesterkommission nicht nötig und das Sekretariat wurde beauftragt, einen Vorentwurf zu verfassen.

Stärkung der überparteilichen Zusammenarbeit (Pa.Iv. 12.460)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Gleich drei parlamentarische Initiativen waren im Berichtjahr im Ständerat hängig, die ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat verlangten: einer parlamentarischen Initiative Reimann (svp, SG) (11.406) sowie einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (11.410), welche die Veröffentlichung der Abstimmungsresultate der kleinen Kammer und die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage forderten, wurden 2012 im Nationalrat Folge gegeben. Nachdem Ende 2012 einige Fehler beim Auszählen von Hand passierten, welche durch die Videoaufzeichnungen der Internetplattform Politnetz an die Öffentlichkeit gelangt waren, hiess die kleine Kammer auch einen Rückkommensantrag auf eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) (11.490) gut, die kurz vor dem Bekanntwerden der Auszählfehler im Rat noch abgelehnt worden war. Diese dritte Initiative sah zwar die elektronische Durchführung aller Abstimmungen vor, wollte die Namenslisten aber nur bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr oder auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern veröffentlicht wissen. Den beiden Anliegen aus der grossen Kammer zur generellen Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse wollte der Ständerat nicht nachkommen und gab ihnen keine Folge. Der Kommissionsentwurf auf der Basis der parlamentarischen Initiative Jenny wurde in der Frühjahrssession diskutiert. Man war sich einig, dass man das Geschäft unter den veränderten Vorzeichen – tatsächlich waren die im Berichtjahr erneut festgestellten Fehlzählungen Gegenstand zahlreicher hämischer Bemerkungen in Medien und Gesellschaft gewesen – zum Abschluss bringen müsse. Die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage war deshalb mehr oder weniger unbestritten, obwohl einige Votanten wie bereits im Vorjahr auf die spezielle Situation in der „chambre de réflexion“ verwiesen. Anders als im Nationalrat soll aber auf Antrag der Kommission nicht volle Transparenz herrschen, wie das von einer Minderheit beantragt wurde, sondern die Vorschläge Jennys sollen übernommen werden. Diesem Antrag folgten die Kantonsvertreterinnen und -vertreter mit 24 zu 18 Stimmen. Bei der Schlussabstimmung wurde das revidierte Geschäftsreglement mit 28 zu 14 Stimmen gutgeheissen. Die Kosten für die Abstimmungsanlage, die ab der Frühjahrssession 2014 zum Einsatz kommen soll, wurden auf CHF 600'000 veranschlagt. In der Wintersession endete damit die 165-jährige Tradition des Handerhebens im Ständerat.

Elektronische Abstimmungsanlage auch für den Ständerat (Pa.Iv. 11.490; Pa.Iv 11.406; Pa.Iv. 11.410)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Das Büro des Nationalrates strebte in Form einer Kommissionsinitiative eine Erweiterung der Zugriffsrechte für die Ratsmitglieder auf Kommissionsprotokolle und -unterlagen an. Diese werden auf einem geschützten Informatiksystem, dem so genannten Extranet, den Kommissionsmitgliedern zugänglich gemacht. Einsehbar sind auf diesem Weg zudem die Unterlagen der jeweiligen Schwesterkommission. Neu soll jedem Parlamentarier der Zugriff auf alle Kommissionsprotokolle gewährt werden, also nicht nur auf die Unterlagen der eigenen Kommission. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte diesen Vorschlag gemacht, um die Vertretung eines Kommissionsmitgliedes zu vereinfachen. Das Büro des Ständerats stimmte dem Begehren zu, das eine Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung bedingt. Der Bundesrat nahm ebenfalls Stellung und äusserte sich skeptisch. Zwar sei es in erster Linie Sache des Parlamentes, wie es den Zugriff auf Kommissionsprotokolle regle, die Vertraulichkeit müsse aber sichergestellt werden. Er erachtete es als nicht verhältnismässig, aufgrund von wenigen Vertretungsfällen gleich allen Ratsmitgliedern Zugriff zu gewähren.

Zugriffsrechte für die Ratsmitglieder auf Kommissionsprotokolle

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hatte noch Ende 2012 beschlossen, die Vorschläge eines Berichtes der „Arbeitsgruppe Bund-Kantone“ im Rahmen einer eigenen parlamentarischen Initiative ausarbeiten zu wollen, um die Mitwirkung der Kantone im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu verbessern. Insbesondere hätte die Idee einer zwingenden Anhörung der Kantone in den jeweiligen Parlamentskommissionen bei Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Gliedstaaten geprüft werden sollen (vgl. Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund-Kantone zuhanden des Föderalistischen Dialogs vom 16.3.2012). Die nationalrätliche Schwesterkommission wollte jedoch mit 11 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen nicht auf die Initiative eingehen. Die Kantone hätten ohnehin bereits grossen Einfluss auf die Gesetzgebung und das anerkannte Problem der Vollzugstauglichkeit könne nicht mit neuen Regeln gelöst werden.

Pa.Iv. 12.486: Verbesserung bei der Mitwirkung der Kantone im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren

Im Berichtsjahr wurden in den Räten total 1'486 neue Geschäfte (exklusive einfache Anfragen und Fragen) neu eingereicht. Die Zahl an neuen Vorstössen hatte damit im Vergleich zum Vorjahr, als insgesamt 1'402 neue Begehren lanciert wurden, leicht zugenommen. Während die Anzahl neu eingereichter parlamentarischer Initiativen von 102 (2011) auf 87 (2012) zurückging, nahm die Zahl an Standesinitiativen zu (2011: 21; 2012: 26). Es wurden zwar weniger Motionen (2011: 542; 2012: 445), aber dafür mehr Postulate (2011: 196; 2012: 251) und Interpellationen (2011: 476; 2012: 582) eingereicht als im Vorjahr. Zudem legte der Bundesrat im Berichtjahr 95 neue Geschäfte vor, was ebenfalls eine Zunahme bedeutete (2011: 65). Verglichen mit dem langjährigen Durchschnitt (1.1.1996 bis 31.12.2012) war insbesondere die Zahl an parlamentarischen Initiativen relativ gering. Im Schnitt wurden in den 17 Jahren seit 1996 pro Jahr 84 Bundesratsgeschäfte, 90 parlamentarische Initiativen, 19 Standesinitiativen, 352 Motionen, 166 Postulate und 376 Interpellationen eingereicht.
Verglichen mit dem Vorjahr war die Erledigung von Vorstössen in den Räten im Berichtsjahr, also im ersten Jahr der neuen Legislatur, weniger umfangreich. Zwar wurden etwas mehr parlamentarische Initiativen behandelt als im Vorjahr (2011: 130; 2012: 135), aber sowohl die Behandlung von Standesinitiativen (2011: 33; 2012: 30), von Motionen (2011: 715; 2012: 420), von Postulaten, (2011: 265; 2012: 215), von Interpellationen (2011: 634; 2012: 477) und von Bundesratsgeschäften (2011: 94; 2012: 80) war rein zahlenmässig weniger umfangreich, allerdings im langjährigen Mittel dennoch überdurchschnittlich. Im Schnitt wurden in den 17 Jahren seit 1996 pro Jahr 82 Bundesratsgeschäfte, 81 parlamentarische Initiativen, 15 Standesinitiativen, 326 Motionen, 161 Postulate und 353 Interpellationen erledigt.

1486 neue Geschäfte im Jahr 2012
Dossier: Geschäftsstatistik der Bundesversammlung

Mitte Dezember bestätigte das Parlament die Wahl Philippe Schwabs zum neuen Generalsekretär der Bundesversammlung. Mitte November hatte die Koordinationskonferenz, bestehend aus den beiden Büros der beiden Kammern, Schwab als Nachfolger von Christoph Lanz bestimmt, der Ende 2013 pensioniert wird und das Amt seit 2008 inne hatte.

Philippe Schwab neuer Generalsekretär der Bundesversammlung

Nachdem der Ständerat im Vorjahr der Initiative seiner staatspolitischen Kommission (SPK-SR) zwecks Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes Folge gegeben hatte, war das Geschäft in der grossen Kammer Gegenstand einer längeren Debatte in der Wintersession. Die vorgeschlagenen kleineren Änderungen, Präzisierungen und Schliessungen von Gesetzeslücken waren unbestritten. Zu reden gaben hingegen drei substanzielle Änderungen, mit denen der Ständerat der Vorstossflut in der grossen Kammer und der inflationären Einberufung von ausserordentlichen Sessionen Einhalt gebieten will: die Forderung, dass parlamentarische und Standesinitiativen nur noch in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt wie bisher als allgemeine Anregung eingereicht werden dürfen, die Bedingung hängiger Geschäfte in beiden Räten für die Einberufung von ausserordentlichen Sessionen sowie die Verankerung eines Obligatoriums für die mündliche Beratung von Motionen. Die Kommission des Nationalrats stellte sich gegen die Forderung eines ausgearbeiteten Vorentwurfs für parlamentarische und Standesinitiativen. Die Anwendung des Instruments der parlamentarischen Initiative werde dadurch zu stark eingeschränkt und die Forderung beschneide aufgrund des nötigen juristischen Vorwissens bei der Ausformulierung eines Vorentwurfs letztlich die Rechte der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Die SPK-NR schlug zudem mit der Idee der aktuellen Debatte eine Neuerung vor. Eine solche Debatte, die von 75 Mitgliedern des Nationalrats beantragt werden könnte, würde die Diskussion aktueller Ereignisse in der grossen Kammer ermöglichen, ohne dass eine Sondersession einberufen werden müsste. Hinsichtlich der mündlichen Beratung von Motionen schloss sich die nationalrätliche Kommission dem Vorschlag ihrer Schwesterkommission an. Damit solle der Entwicklung im Nationalrat Einhalt geboten werden, in organisierten Debatten zahlreiche Vorstösse gleichzeitig zu überweisen ohne im Detail auf die einzelnen Vorstösse einzugehen. Dies – so akzeptierte die SPK-NR – erschwere die Arbeit des Ständerats als Zweitrat. Allerdings wollte die nationalrätliche Kommission so genannte organisierte Debatten mit maximal 20 Vorstössen zum selben Thema explizit von dieser Detaildiskussionspflicht ausnehmen. Die grosse Kammer folgte in allen Punkten ihrer Kommission. Das Geschäft wurde an den Ständerat zurückgegeben, der es im Berichtjahr nicht mehr behandelte.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Gleich mit drei Vorstössen wollte die SVP ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat durchsetzen. Während die parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG) (11.406) eine Veröffentlichungspflicht für die Abstimmungsresultate in der kleinen Kammer forderte, wurde mit der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (11.410) die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage wie sie der Nationalrat bereits seit längerer Zeit benutzt, auch im Ständerat gefordert, da diese 2011 ohnehin einer baulichen Revision unterzogen werde. Die Kommission des Nationalrates stellte sich gegen beide Vorstösse. Sie begründete dies damit, dass der Nationalrat dem Ständerat nicht vorschreiben dürfe, wie dessen Abstimmungsprozedere aussehen soll. Darüber hinaus stehe im Ständerat eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) (11.490) an, die dasselbe Ziel verfolge. Würde den beiden Initiativen Folge gegeben, sei dies im besten Fall überflüssig und im schlechtesten Fall kontraproduktiv. Die grosse Kammer hielt sich jedoch nicht an diese Begründung. Die Wählerschaft müsse die Möglichkeit haben, das Abstimmungsverhalten nicht nur der National- sondern auch der Ständeräte zu kennen. Mit 93 zu 70 Stimmen wollte die grosse Kammer dem Ständerat ein Signal setzen und gab beiden Initiativen Folge. Die Fraktionen waren dabei mit Ausnahme der geschlossen für Folge geben stimmenden SVP und GLP und der bei fünf Enthaltungen geschlossen dagegen stimmenden CVP gespalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerates und die kleine Kammer äusserten sich zu den beiden Vorstössen im Berichtjahr noch nicht.
Behandelt wurde aber die angesprochene Parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL). Diese verlangt die elektronische Erfassung und die Veröffentlichung von Namenslisten bei Schluss- und Gesamtabstimmungen in der kleinen Kammer. Die staatspolitische Kommission des Ständerates empfahl mit Stichentscheid ihres Präsidenten der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentierte, dass Diskussion und Kompromissfindung als wichtige Grundlage in der kleinen Kammer eingeschränkt würden, weil aufgrund des öffentlichen Drucks bzw. der Erwartungen von Interessengruppen und Parteien die Bereitschaft des einzelnen Ratsmitglieds für Konzessionen eingeschränkt würde. Die Debattenkultur und differenzierte Argumentationsweise würde aufgrund tendenziös durch Ratings ausgewerteter Abstimmungslisten auf eine Schlussabstimmung reduziert. Die Minderheit argumentierte nicht nur mit mehr Transparenz, sondern auch mit einer geringeren Fehleranfälligkeit der elektronischen Stimmabgabe gegenüber der Auszählung von Hand. Im Ständerat entbrannte in der Sommersession eine lebendige Debatte, die schliesslich – unter Namensaufruf – knapp mit 22 zu 21 Stimmen und einer Enthaltung zugunsten der Initiative ausfiel. Bereits im Oktober legte die SPK-SR eine entsprechende Vorlage für die nötige Änderung des Geschäftsreglements des Ständerats vor. Darin wurde vorgeschlagen, alle Abstimmungen elektronisch durchzuführen und Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern in Form von Namenslisten zu veröffentlichen. Damit geht die Vorgabe weniger weit als das Prozedere im Nationalrat, wo alle Abstimmungen, insbesondere auch die Detailberatungen, veröffentlicht werden. Anders als noch im Juni folgte die kleine Kammer mit 25 zu 20 Stimmen dem Antrag der Minderheit und beschloss Anfang Wintersession Nichteintreten. Nachdem dann allerdings innert kurzer Zeit Fehler beim Auszählen von Hand passierten – die Internetplattform Politnetz filmte die Abstimmungen und konnte nachweisen, dass bei der Abstimmung über das Importverbot von Reptilienhäuten gleich zwei Mal falsch gezählt wurde – stellte Jenny (svp, GL) einen Rückkommensantrag, der nach nochmaliger Diskussion mit 23 zu 20 Stimmen angenommen wurde. Jenny wollte den Vorschlag noch einmal an die Kommission zurückgeben und der Rat beschloss mit 28 zu 10 Stimmen Eintreten. Die SPK-SR muss sich des Geschäfts 2013 also noch einmal annehmen.

Elektronische Abstimmungsanlage auch für den Ständerat (Pa.Iv. 11.490; Pa.Iv 11.406; Pa.Iv. 11.410)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Die SVP erachtet den Umstand als stossend, dass der Bundesrat bei der Ausformulierung der Ausführungsbestimmungen in Verordnungen zu viel Spielraum habe und in Einzelfällen Bestimmungen aufnehme, die vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen waren. Da ein Gesetzgebungsprozess mit der Schlussabstimmung eigentlich abgeschlossen sei, könnten diese nachfolgenden Bestimmungen nur mit neuen Vorstössen wieder korrigiert werden. Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die SVP-Fraktion deshalb ein einfaches, von einem Viertel der Mitglieder beider Räte einzuforderndes und der einfachen Mehrheit der Räte anzunehmendes Veto gegen bundesrätliche Verordnungen. Während die SPK-NR einstimmig Folge geben empfahl, wandte sich die SPK-SR gegen diese Idee. Die Kammern folgten ihren jeweiligen Kommissionen. Ausschlaggebend für das Nein im Ständerat war die Angst vor einer Verletzung der Gewaltentrennung. Zudem hätten die Kommissionen bereits heute Konsultations- und Mitsprachemöglichkeit beim Erlass von Verordnungen. Die Fronten verliefen damit, wie bereits bei früheren ähnlichen Vorstössen, zwischen den Kammern. Für Vorstösse in den Vorjahren siehe hier (2011) und hier (2009).

SVP will ein Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa.Iv. 11.480)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Im Berichtjahr wurde über Massnahmen gegen die zunehmende Gesetzesflut diskutiert, wobei parlamentarische Initiativen von rechts und von links eingereicht wurden. Die Initiative Stahl (svp, ZH) (10.534) forderte eine Ergänzung in der Bundesverfassung, die den Gesetzgeber dazu verpflichten sollte, bei neuen Gesetzen sowie bei Revisionen systematisch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Institutionen, Bevölkerung und Unternehmen darzustellen. Die staatspolitische Kommission betrachtete das Anliegen in der Sache zwar gerechtfertigt, aber als im Parlamentsgesetz (Art. 141) bereits geregelt. Der Argumentation der Kommissionsminderheit, dem Anliegen durch eine Verankerung in der Bundesverfassung mehr Gewicht zu geben, folgte nur eine Ratsminderheit von 54 vorwiegend SVP-Fraktionsstimmen, die 129 Stimmen gegenüberstanden, welche der Initiative keine Folge gaben. Das gleiche Schicksal ereilte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (lg, VD) die einen unbürokratischen Gesetzesvollzug und die Formulierung allseits verständlicher Gesetze gefordert hätte. Nachdem die SPK-NR im Vorjahr der Initiative Folge gegeben, ihre Schwesterkommission dazu allerdings ihre Zustimmung verweigert hatte, kam es im Berichtsjahr zu Debatten in den Räten. Im Nationalrat stiess das Begehren zwar noch auf offene Ohren und die grosse Kammer folgte ihrer Kommission mit 130 zu 40 Stimmen, den Ständerat passierte das Anliegen allerdings nicht. In der Zwischenzeit war die von der FDP lancierte Volksinitiative „Bürokratie-Stopp!“ mit praktisch identischem Text im Unterschriftenstadium knapp gescheitert (siehe dazu auch hier). Dies veranlasste zwar ein paar FDP-Ständeräte dazu, die parlamentarische Initiative zu unterstützen, die Mehrheit der kleinen Kammer (28:8 Stimmen) sprach sich aber gegen Folge geben aus.

Verständliche Gesetze und unbürokratischer Gesetzesvollzug (Pa.Iv. 10.537)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Im Berichtjahr präsidierte Hansjörg Walter (svp, TG) den Nationalrat. In der Wintersession 2012 wurde Vizepräsidentin Maya Graf (gp, BL) als erste grüne Nationalrätin mit 173 von 183 gültigen Stimmen zur Präsidentin für das Jahr 2013 gewählt – dem fünftbesten Ergebnis in den letzten 50 Jahren. Zum neuen ersten Vizepräsident in der grossen Kammer wurde Ruedi Lustenberger (cvp, LU) und zum zweiten Vizepräsident Stéphane Rossini (sp, VS) bestimmt (12.214). Im Ständerat löste Vizepräsident Filippo Lombardi (cvp, TI) für 2013 den amtierenden Präsidenten Hans Altherr (fdp, AR) ab. Lombardi erhielt 39 der 39 gültigen Stimmen bei 6 leeren Wahlzetteln, was für den Ständerat einen Negativrekord bedeutete. Hannes Germann (svp, SH) und Claude Hêche (sp, JU) wurden zum ersten bzw. zweiten Vizepräsidenten gewählt (12.213).

Nationalrats- und Ständeratspräsidium 2012
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Um nach der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative den „Alpengraben“ wieder etwas aufzuschütten, schlug eine Parlamentarische Initiative Buttet (cvp, VS) eine Session extra muros im Kanton Wallis vor. Dieser Kanton sei von der Weber-Initiative am meisten betroffen und eine Session in einer Bergregion könnte als Zeichen der Solidarität wirken. Die Initiative wurde von den Räten im Berichtjahr zwar noch nicht behandelt, die Mehrheit des Büros lehnte den Vorstoss jedoch ab. Zwar seien die drei bisherigen Sessionen extra muros in Genf (1993), Lugano (2001) und Flims (2006) für die Förderung des Verständnisses der Sprachregionen ein Erfolg gewesen, die beträchtlichen Zusatzkosten, der Aufwand der einzelnen Parlamentsmitglieder und die teilweise kritische Beurteilung der Presse und der Bevölkerung stünden aber in keinem Verhältnis zur wahrscheinlich geringen Wirkung des Vorhabens.

Keine Session extra muros im Kanton Wallis 2013

Der Nationalrat überwies ein Postulat Candinas (cvp, GR), welches das Büro des Nationalrates auffordert, zu prüfen, ob zumindest Teile der Homepage des Parlaments in Rätoromanisch angeboten werden könnten. Das Büro wies auf die bestehenden Angebote in der vierten Landessprache (Staatskundeangebote unter www.juniorparl.ch, Broschüre „vardad cumplaina concernent la sala mez vida“) und auf technische und finanzielle Probleme hin. Insbesondere das Fehlen von Übersetzungen der offiziellen Dokumente (z.B. amtliches Bulletin) würde eine Einbindung des Rätoromanischen erschweren. Trotzdem sprach sich das Büro für die Prüfung der Idee eines sprachlichen Ausbaus des Internet-Angebots aus. Die grosse Kammer nahm das Postulat ohne Diskussion an.

Homepage des Parlaments in Rätoromanisch (12.3132)

Nicht weniger als die Abschaffung der Fragestunde forderte eine parlamentarische Initiative Landolt (bdp, GL). Die Fragestunde dient der mündlichen Auskunft durch den Bundesrat. Die Fragen sollten zwar auf ein aktuelles Thema Bezug nehmen, müssen aber weder Dringlichkeit noch Wichtigkeit unter Beweis stellen. Der Initiant machte geltend, dass dies nicht nur Ressourcen binde – der Bundesrat muss bei den Fragen anwesend sein und gleichzeitig werden immer mehr Vorstösse eingereicht – sondern auch ineffizient sei. Die einfache Anfrage, die in der Regel schriftlich beantwortet wird, würde ausreichen. Zudem komme der Ständerat ohne Fragestunde zurecht. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates begründete ihr einstimmig gefälltes negatives Urteil gegen den Vorstoss mit der Attraktivität der Fragestunde, die es der Öffentlichkeit und den Räten erlaube, zu sehen, wie der Bundesrat zu aktuellen Problemen Stellung beziehe. Darüber hinaus sei das Instrument sehr wohl effizient, da zu erwarten wäre, dass viele Fragen bei einem Verbot in Form von Vorstössen eingereicht würden, was zu einer noch grösseren Belastung führen könnte. Der Nationalrat folgte dieser Begründung und gab der Initiative mit 146 zu 18 Stimmen keine Folge.

Pa.Iv. zur Abschaffung der Fragestunde (11.443)

Eine letztlich abgelehnte parlamentarische Initiative Widmer (sp, LU) führte zu einer eigentlichen Nabelschau im Nationalrat. Die Initiative hätte zum Ziel gehabt, dass für das Schweizer Milizparlament Strukturen geschaffen würden, mit denen ein Berufsparlament möglich würde. Der Initiant vertreten durch Tschümperlin (sp, SZ) brachte vor, dass es in beiden Kammern kaum mehr Milizpolitiker gebe und dass sich das Parlament schleichend zu einem Berufsparlament wandle. Der Umstand, dass aufgrund der zeitlichen Belastung ein politisches Mandat nicht mit allen Berufstätigkeiten vereinbar sei, sei stossend. Ein Berufsparlament würde der Entwicklung entgegen wirken, dass praktisch nur noch Führungskräfte und selbständig Erwerbende im Milizparlament Einsitz nehmen könnten. Die Kommissionsmehrheit sah die Vorteile eines Milizparlamentes jedoch als erwiesen an: Miliz lasse auch einen freiwilligen Rücktritt oder eine unfreiwillige Abwahl problemlos zu. Im Gegensatz zu Berufsparlamenten könne man so die Zeit auf Politik und nicht auf die eigene Wiederwahl verwenden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dieser Argumentation und gab der Initiative mit 38 zu 124 Stimmen keine Folge.

Berufs- statt Milizparlament (Pa. Iv. 10.434)
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Das im Oktober neu gewählte Parlament konstituierte sich am 5. Dezember. 117 Nationalrätinnen und Nationalräte wurden vereidigt und 83 legten das Gelübde ab (11.065). Hansjörg Walter (svp, TG) wurde mit 185 von 192 gültigen Stimmen zum Nationalratspräsidenten gewählt. Als Vizepräsidentin bestimmte der Rat mit 179 von 190 gültigen Stimmen Maya Graf (gp, BL), die somit aller Voraussicht nach 2013 erste grüne Nationalratspräsidentin werden wird (11.219). Im Ständerat wurden zehn neue Ratsmitglieder vereidigt und zwei neue legten das Gelübde ab. Für zwei Ständeräte wurden Unvereinbarkeiten festgestellt. Ständerat Eder (fdp, ZG) musste sein Mandat im Stiftungsrat der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz niederlegen und Ständerat Lombardi (cvp, TI) hatte sein Mandat in der Stiftung Mediapulse abzugeben (11.066). Zum neuen Ständeratspräsident wurde Hans Altherr (fdp, AR) mit 41 von 41 gültigen Stimmen gewählt. Filippo Lombardi vereinigte als Vizepräsident 36 der 37 gültigen Stimmen auf sich (11.218).

Nationalrats- und Ständeratspräsidium 2011
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Im Vergleich mit der 47. Legislatur (2003 bis 2007) hat die Zahl der eingereichten Vorstösse in der 48. Legislatur stark zugenommen. Im Nationalrat wurden zwischen 2007 und 2011 insgesamt 1'741 Motionen (47. Legislatur: 1'177), 589 Postulate (499), 1'651 Interpellationen (1'393), 555 Anfragen (713), und 436 parlamentarische Initiativen (319) eingereicht. Auch im Ständerat war eine Zunahme zu verzeichnen: In der 48. Legislatur wurden in der kleinen Kammer 211 Motionen (47. Legislatur: 113), 94 Postulate (75), 231 Interpellationen (179), 20 Anfragen (25) und 45 parlamentarische Initiativen (44) eingereicht. Gleichzeitig wurde auch die Standesinitiative häufiger genutzt. Wurden in der 47. Legislatur insgesamt 46 Standesinitiativen eingereicht, waren es zwischen 2007 und 2011 mit 124 fast drei Mal so viele. Gleichzeitig mit der Zunahme der Vorstösse nahm allerdings auch deren Bearbeitung zu. Die Effizienzsteigerung des Parlaments lässt sich etwa an der Zahl von 2'127 erledigten Motionen erkennen: Das entspricht einer Zunahme um rund 121 Prozent im Vergleich zur vorhergehenden Legislatur (961). Mit ein Faktor für die speditivere Erledigung ist der Umstand, dass mehr als zwei Jahre alte, noch nicht behandelte Vorstösse automatisch abgeschrieben werden.

Zahl der eingereichten Vorstösse in der 48. Legislatur
Dossier: Geschäftsstatistik der Bundesversammlung

Im Berichtsjahr legte die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) ihre parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes vor, die auf eine Motion Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) aus dem Jahre 2009 zurückgeht. Mit der Vorlage sollten vor allem kleinere Gesetzeslücken im Parlamentsgesetz und im Geschäftsreglement geschlossen werden. Der Vorschlag enthielt aber auch drei substantielle Änderungen: Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen neu nicht mehr als allgemeine Anregung, sondern als ausgearbeiteter Vorentwurf eingereicht werden müssen. Ausserordentliche Sessionen sollen nur noch verlangt werden können, wenn beide Räte (dazu) hängige Geschäfte haben, damit beide Räte übereinstimmende Beschlüsse fassen und in der gleichen Woche tagen können. Zudem soll das Recht auf Wortmeldung bei umstrittenen Motionen im Gesetz verankert werden, um die Zahl diskussionslos überwiesener Motionen einzuschränken. Die Annahme von umstrittenen Motionen ohne vorgängige Diskussion im Rat würde es den zuständigen Kommissionen des anderen Rates sehr schwierig machen, die Vorstösse zu beurteilen. Verwiesen wurde etwa auf die Sondersession 2010 zur Migration, bei der die grosse Kammer 132 Vorstösse innert 90 Minuten behandelt und dabei nicht weniger als 22 Motionen stillschweigend überwiesen hatte. Zu reden gab der Vorschlag, Standesinitiativen der parlamentarischen Initiative gleichzusetzen und auch bei diesem Instrument – das in letzter Zeit ebenfalls immer häufiger eingesetzt wurde – einen ausformulierten Vorschlag zu verlangen. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung in der Mehrheit gegen diese Neuerung ausgesprochen. Der Ständerat folgte jedoch, wie in allen anderen Punkten auch, seiner Kommission und entschied sich für Folge geben.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Eine Verschärfung der Kontrollinstrumente forderte eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die verlangte, dass über einen bis zum Ende der ersten Sessionswoche eingereichten Vorstoss zur Einsetzung einer PUK zwingend in der gleichen Session entschieden werden müsse. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte der Initiative zuerst zugestimmt, nach dem wuchtigen Nein der Schwesterkommission aus der kleinen Kammer dann aber umgeschwenkt. Die ständerätliche Kommission hatte begründet, dass eine PUK keine Eile verlange, sondern geduldige Analyse und dass die kurze Frist das bikamerale System vor zeitliche Probleme stellen würde. Der Nationalrat folgte diesen Argumenten und gab der Initiative mit 52 zu 110 Stimmen keine Folge.

Behandlungspriorität bei Vorstössen zur Einsetzung einer PUK (10.424)

Da die Informationspolitik des Bundesrats gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen in verschiedenen Fällen teilweise sehr restriktiv gewesen sei, legte die GPK-SR 2010 in Form einer parlamentarischen Initiative einen Gesetzesentwurf vor, der für die GPK einen erleichterten Zugang zu Regierungsdokumenten sichern soll. Beide GPK begründeten den Vorstoss damit, dass ihre Tätigkeit nicht adäquat ausgeführt werden könne, wenn die Regierung zunehmend Akten entweder gar nicht oder nur nach zähen Verhandlungen zur Verfügung stelle. Der Bundesrat wehrte sich gegen dieses Anliegen und stützte sich dabei auf Artikel 153 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes, der regelt, dass Unterlagen, die der bundesrätlichen Entscheidungsfindung dienen, geheim bleiben (ausgenommen für eine Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)). Zwar könne Einsicht in die Anträge gegeben werden, Einsicht in die Mitberichtsverfahren oder gar in die Sitzungsprotokolle, wie dies die GPK-Vorlage forderte, solle zugunsten des Kollegialitätsprinzips jedoch verwehrt werden können und einer PUK oder der GPDel vorbehalten bleiben. Die neue Gesetzesvorlage sieht jedoch nicht nur die Möglichkeit auf Einsicht sondern auf Herausgabe der Dokumente an die Aufsichtskommissionen vor, sondern verlangt, dass auch jene Personen auskunfts- und zeugnispflichtig sind, die früher im Dienst des Bundes gestanden haben. Den Bedenken der Exekutive schenkte die Legislative kein Gehör. Der Ständerat nahm die vom Nationalrat geschaffenen Differenzen, die lediglich Details betrafen, diskussionslos an. In der Schlussabstimmung herrschte in beiden Kammern Einstimmigkeit (42 zu 0 Stimmen bzw. 187 zu 0 Stimmen). (Für die Kritik des Ständerates siehe auch die Debatte zum Jahresbericht der GPK-SR (11.004).)

Schärfere Informationsrechte der Aufsichtskommissionen (10.404)

Um die zunehmende Zahl an Vorstössen einzudämmen, gab es auch im Berichtsjahr verschiedene Projekte. Nachdem 2010 der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der FDP angenommen hatte, die den Bundesrat verpflichtet hätte, die Kosten anzugeben, die für die Beantwortung eines Vorstosses anfallen, gab der Ständerat im Berichtsjahr der Initiative keine Folge. Die kleine Kammer folgte damit ihrer Kommission, die das gleiche Gegenargument vorbrachte wie ihre im Vorjahr erfolglose Schwesterkommission im Nationalrat: Die Initiative eigne sich nicht, das eigentliche Ziel eines Rückgangs der Zahl der Vorstösse zu erreichen. Ebenfalls vom Ständerat abgelehnt, wurde eine Motion Jenny (svp, GL) (10.3465), mit der die Zahl der Vorstösse pro Ratsmitglied auf zwei pro Session und die Redezeit auf fünf Minuten beschränkt werden sollte. Allerdings wurde auf die in der staatspolitischen Kommission behandelte parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes verwiesen.

Ausweisung der Kosten bei Vorstössen (Pa.Iv. 09.502)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Auch im Berichtsjahr war die Idee eines Parlamentsvetos gegen Verordnungen des Bundesrates Gegenstand einer Kontroverse zwischen den beiden Kammern. Die parlamentarische Initiative Thomas Müller (svp, SG), die ein solches Veto vorsah, erlitt dabei das gleiche Schicksal wie ein ähnlicher Vorstoss seiner Fraktion ein Jahr zuvor (08.401): Sie wurde von der grossen Kammer angenommen, von den Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertretern jedoch abgelehnt. Die durch eine Vetomöglichkeit eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Regierung, die damit einhergehende Verzögerung und das bestehende, gut funktionierende System der Konsultation waren die Argumente, die die kleine Kammer zur Ablehnung bewegte.

Mitsprache des Parlaments bei Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 09.511)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates