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  • Geissbühler, Andrea Martina (svp/udc, BE) NR/CN

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Es sei ihr klar, dass das Parlament nicht gerne bei sich selber spare und dass sie sich mit ihrem Vorstoss im Nationalrat wohl nicht viele Freunde mache. Sie plädiere aber für die Anliegen der Steuerzahlenden, die Repräsentantinnen und Repräsentanten nicht nach Bern wählten, damit sich diese auf ihre Kosten bereicherten, versuchte Andrea Geissbühler (svp, BE) ihre parlamentarische Initiative zu verteidigen.
Konkret hatte die Bernerin eine Reduktion der Entschädigung für das Vorstellen einer parlamentarischen Initiative gefordert. In der Tat schien sich die Zahl der «Freundinnen» und «Freunde» des Vorstosses in der grossen Kammer in Grenzen zu halten und sich auf die SVP-Fraktion zu beschränken: 129 Nationalrätinnen und Nationalräte folgten ihrer Kommission (SPK-NR) und versenkten damit den Vorstoss. Unterstützung fand das Anliegen bei 55 Mitgliedern der SVP- und 2 Mitgliedern der FDP-Fraktion (4 Enthaltungen).

Entschädigung für das Vorstellen von parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 17.436)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Die deutliche nationalrätliche Unterstützung der parlamentarischen Initiative Geissbühler (svp, BE), die auch im Ständerat sämtliche Abstimmungen veröffentlicht haben will, scheint der letzte Tropfen gewesen zu sein, um den Stein definitiv zu höhlen. In der Tat zeigte sich die SPK-SR überzeugt, dass nun der Moment für volle Transparenz auch im Ständerat gekommen sei. Allerdings lehnte die Kommission die parlamentarische Initiative Geissbühler ab, weil es sich hier um eine Angelegenheit des Ständerats handle und man deshalb selber tätig werden wolle. Mit der erneuten Ablehnung wurde die Ausarbeitung eines Vorschlags zur Änderung des ständerätlichen Geschäftsreglements versprochen. In der Herbstsession lehnte die kleine Kammer die parlamentarische Initiative ab.

Abstimmungen im Ständerat veröffentlichen (Pa. Iv. 15.436)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Stellt ein Parlamentsmitglied eine eigene parlamentarische Initiative vor der zuständigen Kommission vor, erhält es dafür ein Taggeld und Essensspesen als Entschädigung. Dies sei nicht nachvollziehbar, begründete Andrea Geissbühler (svp, BE) ihren Vorstoss, der eine Anpassung dieser Entschädigung verlangt. Das Vorstellen einer parlamentarischen Initiative dauere in der Regel nicht viel länger als eine Dreiviertelstunde und ein Taggeld sei dafür eine viel zu hohe Entlohnung. Nicht einverstanden mit dieser Begründung zeigte sich die SPK-NR. Mit 15 zu 8 Stimmen entschied sie sich, die parlamentarische Initiative Geissbühler zur Ablehnung zu empfehlen, da sie eine Entwertung der parlamentarischen Arbeit zur Folge hätte. Mit der Entschädigung werde ja nicht nur die Präsentation vor der Kommission, sondern auch deren Vorbereitung entlohnt.

Entschädigung für das Vorstellen von parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 17.436)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Nachdem der Nationalrat durch Folge geben einer parlamentarischen Initiative Geissbühler (svp, BE) anscheinend genügend Druck aufgebaut hatte, erklärte auch die SPK-SR, dass die Zeit reif sei, dass auch im Ständerat Namenslisten bei allen Abstimmungen veröffentlicht werden. Bisher wurden lediglich bei Gesamt- und Schlussabstimmungen, bei Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von zehn Ratsmitgliedern Namenslisten von Abstimmungen veröffentlicht. Die Geheimhaltung sei aber sowieso nicht gegeben, weil auch alle anderen Abstimmungen gefilmt würden und so das Abstimmungsverhalten relativ einfach eruiert werden könne. Zudem hätten sich die bei der Einführung der elektronischen Abstimmungsanlage im Ständerat geäusserten Befürchtungen nicht bewahrheitet: die spezifische Diskussions- und Entscheidungskultur in der chambre de réflexion sei dadurch nicht beeinträchtigt worden.
Weil es sich um ein Anliegen der kleinen Kammer handle, liess es sich die SPK-SR nicht nehmen einen eigenen Vorschlag auszuarbeiten. Diesen legte sie Ende Juni 2017 vor. Weil sich aber das Büro-SR in einem Mitbericht gegen die Änderung ausgesprochen hatte, soll die Vorlage von der kleinen Kammer beraten werden.

Namenslisten bei allen Abstimmungen im Ständerat (Pa. Iv. 17.432)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Weil ihre Schwesterkommission die parlamentarische Initiative Geissbühler (svp, BE), die verlangt, dass auch im Ständerat sämtliche Abstimmungen veröffentlicht werden, abgelehnt hatte, gelangte das Begehren zurück an die SPK-NR. Dort wurde erneut deutlich, diesmal mit 18 zu zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen, Folge geben empfohlen. Es sei nicht einzusehen, weshalb der Ständerat hier anders behandelt werden soll als der Nationalrat. Zudem würden es die Videoaufzeichnungen sowieso erlauben, das auf der Abstimmungsleinwand erscheinende Stimmverhalten auf die einzelnen Rätinnen und Räte aufzuschlüsseln. Eine offizielle Namensliste sei glaubwürdiger und zudem hätten die Bürgerinnen und Bürger das Recht, über das Abstimmungsverhalten beider Räte informiert zu werden.
In der Ratsdebatte wiesen die Kommissionssprecher zudem darauf hin, dass der nur knapp ablehnende Entscheid der SPK-SR die Hoffnung aufkommen lasse, dass bald auch der Ständerat auf mehr Transparenz umschwenken werde. Weil kein anderer Antrag gestellt wurde, wurde der Initiative Folge gegeben.

Abstimmungen im Ständerat veröffentlichen (Pa. Iv. 15.436)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Seit Ende 2013 stimmt auch der Ständerat nicht mehr mittels Handaufheben ab, sondern mit einer elektronischen Anlage. Mit dieser Umstellung werden im Prinzip alle Abstimmungsresultate erfasst. Ein Argument gegen die Einführung einer solchen Anlage in der kleinen Kammer war die Befürchtung gewesen, dass es – wie auch im Nationalrat – zu Analysen und Rankings des Abstimmungsverhaltens käme, was der Kultur in der "chambre de réflexion" aber nicht entspreche. Man hatte sich deshalb bei der Einführung der elektronischen Anlage darauf geeinigt, nur bei Gesamt- und Schlussabstimmungen, bei Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von 10 Ratsmitgliedern Namenslisten von Abstimmungen zu veröffentlichen. An dieser Ungleichbehandlung der Räte stiess sich Andrea Geissbühler (svp, BE), die per parlamentarischer Initiative verlangt, dass auch im Ständerat sämtliche Abstimmungen veröffentlicht werden. Die Bevölkerung müsse wissen, wer wie gestimmt habe.
Die SPK-NR stellte sich im April 2016 hinter dieses Anliegen. Mit 18 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und dem Argument, dass hier Gleichberechtigung hergestellt werden solle, empfahl sie Folge geben. Die Kommissionsminderheit verwies freilich darauf, dass jeder Rat selber entscheiden müsse, wie er seine Abstimmungen regeln wolle. Ebendieses Argument wurde von der SPK-SR als Grund für die Nicht-Zustimmung ins Feld geführt. Mit einem allerdings knappen Stimmenverhältnis von 6 zu 5 Stimmen wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Änderung des Geschäftsreglements handeln würde und dafür der Ständerat selber zuständig sei. Zwar könne man sich mit der Idee für mehr Transparenz anfreunden, der vorgeschlagene Schritt käme aber zu früh.

Abstimmungen im Ständerat veröffentlichen (Pa. Iv. 15.436)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat