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  • Joder, Rudolf (svp/udc, BE) NR/CN

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Beide GPKs hatten zwar der parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) «Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen» bereits Anfang 2016 Folge gegeben, die nationalrätliche Kommission habe aber, weil sie derart stark mit Kontrollen ausgelastet gewesen sei, noch keine Zeit gefunden, einen Vorschlag für die Anpassung der Rechtsgrundlagen auszuarbeiten. Mit ebendiesen Grundlagen soll ihre eigene Oberaufsicht wirkungsvoller, schneller und effizienter werden. Den einstimmigen Antrag der Kommission auf eine Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2020 hiess der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 gut.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Die GPK-NR folgte dem Vorschlag ihres Präsidenten Rudolf Joder (svp, BE), der mit einer parlamentarischen Initiative eine Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen anstrebt. Die laufend grösser werdende Bundesverwaltung, aber auch verschiedene Vorkommnisse – Joder erwähnte etwa die Korruptionsaffäre im Seco oder das gescheiterte Informatikprojekt Insieme – zeigten, dass es dringend erforderlich sei, die parlamentarische Oberaufsicht zu stärken. In der Medienmitteilung, in welcher sie ihre Zustimmung bekannt gab, machte die GPK-NR konkrete Vorschläge: Die personellen Ressourcen des GPK-Sekretariats und der parlamentarischen Verwaltungskontrolle müssten aufgestockt werden; der Informationsaustausch zwischen GPK und Finanzkontrolle müsse verstärkt und gesetzlich verankert werden; die Koordination zwischen GPK und den Gremien der Finanzoberaufsicht müsse verbessert werden. Die GPK-SR gab der Initiative im Februar 2016 Folge.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Ende Januar 2015 reichten die beiden GPK von Stände- und Nationalrat zwei gleichlautende Motionen ein (15.3005 und 15.3006), mit denen der Bundesrat zu einer besseren Protokollführung aufgerufen wurde. Aufgrund früherer Kritik der GPK an der nicht immer nachvollziehbaren Protokollierung der Verhandlungen und Beschlüsse des Bundesrates – etwa im Rahmen der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA 2010 oder im Rahmen der Vorkommnisse um den Rücktritt des Nationalbankpräsidenten 2013 – war das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) zwar bereits angepasst worden: Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates müssen seit dieser Anpassung verschriftlicht werden. Allerdings waren die GPK bei der Aufarbeitung des Insieme-Debakels zum Schluss gekommen, dass die Regierung diese Anpassung im RVOG noch nicht genügend umgesetzt habe. Der Präsident der GPK-NR, Rudolf Joder (svp, BE) gab in einem Blick-Interview zu Protokoll, dass die grossen Lücken in den Bundesratsprotokollen an eine "Bananenrepublik" erinnerten. Ziffer 1 der beiden Motionen sollte der RVOG-Regelung Nachdruck verleihen. Ziffer 2 schlug vor, dass der Bundesrat eine professionelle Protokollführung einrichtet. Im Gesetz ist nicht geregelt, wer im Bundesrat Protokoll führt. In der Regel wird diese Aufgabe von den Vizekanzlern bzw. Vizekanzlerinnen ausgeübt. Mit der Motion wurde vorgeschlagen, dass bei Bundesratssitzungen ein professionelles Protokollführerteam beigezogen werden kann, wie dies auch bei der Protokollführung in den beiden Räten der Fall sei. Der Bundesrat äusserte Verständnis für die Anliegen und nahm Ziffer 1 an. Die Vertraulichkeit der Gespräche in der Regierung, die für einen Meinungsaustausch zentral sei, sei aber nicht mehr gewährleistet, wenn weitere Personen an der Sitzung teilnähmen.
In den Räten wurde entsprechend nur über die Ziffer 2 der Motionen diskutiert. In der Sommersession 2015 überwiesen sowohl der Ständerat (mit 24 zu 15 Stimmen) als auch der Nationalrat (mit 128 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung) auch diesen Teil der Anliegen. Bundeskanzlerin Corina Casanova wehrte sich in beiden Kammern vergeblich gegen eine damit verbundene Erhöhung des Präzisierungsgrades des Protokolls, was ihrer Ansicht nach die Diskussionsfreiheit der Regierungsmitglieder einschränke.

Protokollführung im Bundesrat

2014 amtete Ruedi Lustenberger (cvp, LU) als Nationalratspräsident. Traditionsgemäss fanden in der Wintersession 2014 die Wahlen für des neue Präsidium und die neuen Vizepräsidien statt, wobei es zwar jeweils Formsache ist, dass der amtierende erste Vizepräsident zum Präsidenten und der amtierende zweite Vizepräsident zum neuen ersten Vizepräsident erkoren werden. Ebenfalls Usus ist die rotierende Besetzung der Präsidien nach Parteifarbe. Interessant und medial aufbereitet ist freilich die Stimmenzahl, die ein neuer Präsident von der Grossen Kammer erhält. Der amtierende erste Vizepräsident Stéphan Rossini (sp, VS) wurde mit soliden 170 Stimmen zum neuen Nationalratspräsidenten gewählt. Von den 185 eingelangten Wahlzetteln waren neun leer, einer ungültig und fünf mit anderen Namen beschrieben. Rossini stellte in seiner Rede den nationalen Zusammenhalt und die Bedeutung von Innovation und Forschung in den Vordergrund. Es brauche eine offene Schweiz. Die Präsidentschaft des Walliser Sozialdemokraten fällt zusammen mit dem 200-jährigen Jubiläum der Zugehörigkeit des Kantons Wallis zur Schweiz. Zur ersten Vizepräsidentin wurde Christa Markwalder (fdp, BE) bestimmt. Bei der jungen Freisinnigen waren 21 der 189 eingelangten Wahlzettel leer, einer ungültig und 13 Diversen zugedacht. Sie wurde mit 154 Stimmen gewählt. Turnusgemäss steht der SVP das Präsidium im Jahr 2017 zu. Die SVP-Fraktion schlug Jürg Stahl (svp, ZH) vor, der mit 132 Stimmen gewählt wurde. Bei Stahl waren zwölf der 173 eingegangenen Wahlzettel leer, einer ungültig und je 14 Stimmen gingen an Rudolf Joder (svp, BE) bzw. an Diverse. Stahl hatte sich parteiintern gegen Felix Müri (spv, LU) und Yves Nidegger (svp, GE) durchgesetzt.

Nationalratspräsident - Wahlen 2014
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros