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Als Teil ihrer Kampagne zum Stadt-Land-Graben lancierte die SVP Schweiz im Herbst 2021 die Forderung, dass für demokratische Entscheide innerhalb der Kantone neu föderalistische Prinzipien eingeführt werden sollen. So soll gemäss dem Positionspapier zum einen bei kantonalen Volksabstimmungen nebst dem Volksmehr künftig ein Bezirksmehr oder ein Gemeindemehr nötig sein und zum anderen sollen Kantonsparlamente künftig über ein Zweikammersystem mit einer Volks- und einer Bezirkskammer verfügen. Die Partei wollte damit die Institutionen des Ständemehrs und des Ständerats von der Bundesebene auf die Kantonsebene übertragen und so den ländlichen gegenüber den städtischen Gebieten mehr Gewicht verleihen: Es gehe darum, «den schädlichen Einfluss der links-grünen Städte auf die freiheitliche politische Kultur der Schweiz zu beschränken sowie mehr Fairness und Transparenz in den Stadt-Land-Beziehungen sicherzustellen».
Die Idee eines Bezirks- oder Gemeindemehrs – die in Kantonen wie Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Bern oder Zug freilich auch schon früher diskutiert, aber stets verworfen worden war – griffen sodann verschiedene Exponentinnen und Exponenten sowie Kantonalsektionen der SVP auf. Auf Bundesebene erkundigte sich SVP-Ständerat Werner Salzmann (svp, BE) mit einer Interpellation (Ip. 21.4000), ob es bundesrechtliche Vorbehalte gegen ein Doppelmehr-Erfordernis in den Kantonen gebe. Der Bundesrat führte in seiner Antwort aus, dass diese Frage bisher nicht eindeutig geklärt sei und durch die Gerichte oder gegebenenfalls durch die Bundesversammlung bei der Gewährleistung einer entsprechend angepassten Kantonsverfassung entschieden werden müsste. In der Rechtswissenschaft werde jedoch grösstenteils die Ansicht vertreten, dass ein Doppelmehr-Erfordernis für kantonale Abstimmungen unterhalb der Verfassungsstufe wohl zulässig wäre, während es bei Verfassungsabstimmungen vermutlich im Widerspruch zu Art. 51 BV stünde; dieser schreibt den Kantonen vor, dass sie eine Anpassung ihrer Verfassungen vorsehen müssen, «wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt».
Im Kanton Zürich gab die SVP im Oktober 2021 bekannt, eine kantonale Volksinitiative zur Einführung eines Bezirksmehrs zu prüfen. In St. Gallen wählte die SVP den parlamentarischen Weg und forderte mit einer Motion die Einführung eines Gemeindemehrs für alle kantonalen Abstimmungen unterhalb der Verfassungsstufe; nach ihrer Ansicht würde dies letztlich den Zusammenhalt zwischen ländlichen und städtischen Regionen stärken. Im Kantonsrat blieb der Vorschlag indes chancenlos. Davor hatte sich auch der Regierungsrat dezidiert für eine Ablehnung des Vorstosses ausgesprochen, weil dieser ein «massives Ungleichgewicht» bei der Stimmkraft der Stimmberechtigten aus grossen und kleinen Gemeinden schaffen und damit der Akzeptanz und Legitimität von Abstimmungsergebnissen schaden würde. Der Vergleich zum Ständemehr auf Bundesebene sei verfehlt, weil die Gemeinden in den Kantonen weder historisch noch staatspolitisch eine ähnliche Rolle hätten wie die Kantone im Bund. Zudem machte die St. Galler Regierung verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Forderung der SVP nach Gemeindemehr und Zweikammersystem in den Kantonen

Im Rahmen der Berichterstattung zum Sturm aufs Kapitol in den Vereinigten Staaten, bei dem Anfang 2021 Anhängerinnen und Anhänger des damals noch amtierenden Präsidenten Donald Trump das Kongressgebäude angriffen, fragten sich einige Medien, wie sicher denn das Bundeshaus sei und wie ein solcher Angriff in der Schweiz abgewehrt würde. Auch in der Schweiz gebe es gewaltbereite Gruppen und Einzeltäterinnen und -täter, zitierte der Blick Expertinnen und Experten und erinnerte an das Attentat am 27. September 2001 im Zuger Parlamentsgebäude. Die Sicherheitsmassnahmen im Bundeshaus seien seit damals laufend verstärkt worden, gab eine Sprecherin des für die Sicherheit verantwortlichen Fedpol zu Protokoll. Man stehe auch mit den Sicherheitsbehörden in den USA in Kontakt, um aus den dortigen Ereignissen zu lernen.
Komplex sei der Schutz allerdings deshalb, weil das Fedpol zwar für die Sicherheit innerhalb des Bundeshauses zuständig sei, der Schutz des der Stadt Bern gehörenden Bundesplatzes aber von der Berner Kantonspolizei gewährleistet werden müsse, so die Medien. Die Zusammenarbeit funktioniere aber gut, wusste die Zeitung «Der Bund» zu berichten. In den letzten Jahren hätten bauliche Massnahmen vor dem Bundeshaus für zusätzliche Sicherheit gesorgt: So etwa Vorkehrungen am Boden, um in brenzligen Situationen einen Zaun aufstellen zu können, oder spezielle Poller gegen mögliche Anschläge durch Fahrzeuge beim Nordeingang des Bundeshauses, die aus Rücksichtnahme vor dem architektonischen Bild aus mit Stahlkernen versehenem Tessiner Granit hergestellt worden seien. Auch verschärfte Eingangskontrollen mit Drehtüre, Metalldetektor und Gepäckröntgenanlage seien in den letzten Jahren eingeführt worden.
Die Medien erinnerten allerdings auch daran, dass dieses Sicherheitssystem im Herbst 2019 gleich zweimal nicht funktioniert habe: Ein Klimaaktivist hatte ein Transparent auf die Zuschauertribüne des Nationalratssaals geschmuggelt und einem verurteilten Mann war es als Journalist getarnt gelungen, an einer SP-Sitzung teilzunehmen. Es sei nicht einfach, eine Sicherheit und eine offene Demokratie im Sinne von Demonstrationsrecht und dem Recht, die Debatten in National- und Ständerat als Besucherin oder Besucher vor Ort zu verfolgen, unter einen Hut zu bringen, so «Der Bund».

Sicherheit im Bundeshaus

Sondersessionen, die Anfang der 1990er Jahre eingeführt wurden, dienen insbesondere dem Nationalrat dazu, nicht erledigte Geschäfte abzuarbeiten. «Frühlingsputz» nannte dies die Basler Zeitung. Der dreitägige «Säuberungs-Event», so die BaZ weiter, sei aber ein «kafkaeskes Ungetüm», das – rechne man die Taggelder, Essens- und Übernachtungsentschädigungen zusammen – nicht nur rund CHF 150'000 pro Tag koste, sondern zwar Papierberge abbaue, aber gleichzeitig auch immer wieder neue schaffe, weil auch während Sondersessionen Vorstösse eingereicht werden dürften.
In den Medien gelobt wurde hingegen der Entscheid der Büros beider Räte, in Absprache mit den Kommissionssekretariaten für 2018 keine Sondersession einzuberufen. Die Geschäftslast mache dies nicht nötig, informierte der Informationschef des Bundesparlaments, Mark Stucki. Damit spare das Parlament wohl rund eine halbe Million Franken, lobte die Aargauer Zeitung.

Kosten von Sondersessionen (Pa. Iv. 19.437)

Die «Kasachstan-Affäre» von 2015 hatte dafür gesorgt, dass das Thema «Lobbying» auch 2016 häufig Gegenstand von Diskussionen und Medienberichten war. Ins Visier gerieten Anfang Jahr die Vertreter der Krankenkassen. In einem Interview im Blick nannte Pierre-Yves Maillard (VD, sp), Gesundheitsdirektor im Kanton Waadt und ehemaliger Nationalrat für die SP, Ignazio Cassis (fdp, TI) als Beispiel einer Verfilzung, die vor dem Hintergrund steigender Gesundheitskosten nicht angehe: Cassis sei gleichzeitig Präsident der FDP-Fraktion, der SGK-NR und des Krankenkassenverbandes Curafutura. Der Blick kolportierte, gestützt auf das St. Galler Tagblatt, dass Cassis für sein Mandat als Krankenkassenvertreter CHF 180'000 erhalten soll. Der Tessiner Nationalrat wehrte sich tags darauf in der Boulevardzeitung und erklärte, dass sein Mandat nicht von seiner Funktion als Politiker abhänge.
Die fünf Stände- und die zwölf Nationalräte, die Le Matin als Gesundheitslobbyisten auswies, dürften nicht von Krankenkassengeldern subventioniert werden, so auch die Meinung von Roger Nordmann (sp, VD), die er in einem Interview mit LeTemps kundtat. Es müsse eine ähnliche Regelung gefunden werden wie für die Chefs der öffentlichen Betriebe (SBB, Post, Swisscom), die seit 2008 nicht mehr gleichzeitig Vorsteher dieser Unternehmen sein und ein Parlamentsmandat haben dürfen. Die Krankenkassen erbrächten mit dem obligatorischen Teil sehr wohl Service Public-Leistungen und es dränge sich deshalb ein Analogismus auf. Die BaZ präsentierte dann allerdings Mitte August eine Auswertung, die zeigte, dass die Leistungserbringer (v.a. Spitäler), aber auch die Patientenorganisationen und die Pharmaindustrie über mehr Interessenvertreterinnen und -vertreter im Parlament verfügten als die Krankenversicherer.

Zahlreiche Medien interessierten sich zudem stark dafür, an wen welche Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Badges, also die beiden Zugangsberechtigungen zum Bundeshaus, abgaben. Im Parlament selber wurden Vorstösse lanciert, die dieses umstrittener werdende System regeln wollten. Das St. Galler Tagblatt rechnete aus, dass rund 100 Parlamentsmitglieder ganz auf die Vergabe der Zugangsberechtigungen verzichteten und schrieb dies den virulenter werdenden Diskussionen um Lobbying zu. Auch die NZZ, die entsprechende Zahlen präsentierte – 61 Parlamentarierinnen und Parlamentarier hätten einen und 123 Mitglieder des Parlaments beide Badges vergeben –, schrieb die zunehmende Zurückhaltung den Auswirkungen der Kasachstan-Affäre zu. Allerdings seien mehr Zutrittsberechtigungen für Gäste beantragt worden als früher.

Im März präsentierte die NZZ auch eine Auswertung des Registers der Interessenbindungen, das die von Parlamentarierinnen und Parlamentariern obligatorisch offenzulegenden Mandate erfasst. Die grösste Lobby – so die NZZ – hätten Hilfswerke und Non-Profit-Organisationen, gefolgt von Vertretungen der Kultur-, Medien- und Telekommunikationsinteressen, den Lobbyisten für Industrie- und Energiebetriebe, der Bauwirtschaft sowie dem Gesundheitssektor. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung hätte die Landwirtschaft hingegen nicht viele Vertreterinnen und Vertreter im Parlament. Nur die Arbeitnehmerorganisationen seien noch schlechter vertreten. Die Zeitung wies auch die durchschnittliche Anzahl Mandate pro Fraktion auf. Die FDP stand hier mit 10.6 Mandaten an der Spitze, gefolgt von der CVP (9.7 Mandate pro Person), der SP (7.3 Mandate), den Grünen (6.3 Mandate) und der SVP (6.1 Mandate).

Häufig in die Schlagzeilen geriet 2016 auch der Dachverband der Lobbyisten, die Schweizerische Public-Affairs-Gesellschaft (SPAG). Die 2014 von der Gesellschaft eingeführten Transparenzregeln verlangten die transparente Offenlegung von Arbeit- und Auftraggebern für alle Mandate. Verbandsintern tobte ein Streit, ob diese Regeln wieder aufgeweicht werden sollten. Die Verbandsspitze drohte allerdings einigen Mitgliedern, die den Regeln nicht nachkommen wollten, mit Ausschluss. Eine Drohung, die sie im Juli umsetzte, um den Regeln Nachdruck zu verleihen. Dies brachte ihr Lob vom Datenschützer Hanspeter Thür ein, der kritisierte, dass sich jetzt auch die Politik endlich für mehr Transparenz einsetzen müsse. Im Dezember gab die SPAG bekannt, dass ab 2017 eine verbindliche Offenlegungspflicht gelte, damit ein offizielles Berufsregister umgesetzt werden könne.

Lobbying aus gesellschaftlicher Perspektive (2016)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Im August hielt die SP einen „Städtegipfel“ in Basel ab, an dem sie eine bessere Vertretung der Städte im Ständerat forderte. Konkret verlangte sie zwei Ständeratssitze pro Stadt mit mehr als 100'000 Einwohnern und einen pro Stadt mit mehr als 50'000 Einwohnern. Dies würde zu einer Erweiterung des Ständerates um 15 Sitze führen. Die SP begründete diesen Vorschlag mit der Veränderung der demografischen Verhältnisse. Heute lebten wesentlich mehr Bürgerinnen und Bürger in grossen Städten als zur Zeit der Gründung des Bundesstaats und die urbanen Regionen verdienten deshalb ein grösseres politisches Gewicht.

Sp fordert Städte-Vertretung im Ständerat

Unter den mehr als 140 National- und Ständeräten, welche sich zum befürwortenden Komitee zusammenfanden, waren ausser der AP sämtliche Fraktionen vertreten. Im gegnerischen "Abstimmungskomitee gegen die verdeckte Einführung des Berufsparlaments" machten neben zwölf aktiven Nationalräten aus SVP (u.a. Blocher, ZH), AP und FDP (Stucky, ZG) auch einige ehemalige Bundesparlamentarier mit. Von den Parteien sprachen sich nur gerade die AP und die SVP (ohne einige ihrer wichtigeren Kantonalparteien, welche die Ja-Parole ausgaben) gegen die Parlamentsreform aus.

Referenda gegen Parlamentsreform 1992 (90.228/90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Am 7. und 8. Februar trafen sich im Nationalratssaal auf Einladung der weiblichen Parlamentsmitglieder rund 250 Frauen zu einer "Frauensession", an welcher über die Stellung der Frau in Politik und Gesellschaft diskutiert wurde. Am 2. und 3. Mai fanden die offiziellen parlamentarischen Feierlichkeiten zum 700-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft statt. Ebenfalls im Rahmen der 700-Jahr-Feier wurde am 25. September eine "Jugendsession" durchgeführt.

Frauensession