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Der einheitliche schweizerische Wirtschaftsraum wurde im Prinzip im letzten Jahrhundert mit der Verlagerung der wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen auf den Bundesstaat geschaffen. Wegen der im Rahmen der föderalistischen Grundstruktur bei den Kantonen verbliebenen Regelungskompetenzen konnten sich jedoch gewisse Wettbewerbs- und Mobilitätshindernisse bis in die heutige Zeit halten. So führte beispielsweise die kantonale Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für bestimmte Berufe zu einer Segmentierung des Arbeitsmarktes, und der freie Wettbewerb für Anbieter von Gütern und Dienstleistungen wurde durch Wohnsitzanforderungen und andere Vorschriften in den kantonalen Submissionsordnungen behindert. Die im Zusammenhang mit dem EWR-Vertrag geführte Diskussion über den europäischen Binnenmarkt hatte diese Wettbewerbshindernisse auf dem schweizerischen Markt verstärkt ins Bewusstsein gerückt und die Kantone zum Handeln veranlasst. Die kantonalen Erziehungsdirektoren hatten Anfang 1993 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen verabschiedet. Eine von den Kantonen eingesetzte Arbeitsgruppe hatte wenig später Vorschläge für eine vollständige Liberalisierung der Submissionsordnungen vorgelegt.

Wettbewerbs- und Mobilitätshindernisse
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Der Bundesrat legte im November - gleichzeitig mit dem Kartellgesetzentwurf - seinen Vorschlag für ein Binnenmarktgesetz vor. Dieses neue Gesetz hält die Grundsätze für einen freien Marktzugang von in der Schweiz niedergelassenen Personen und Unternehmen fest. Insbesondere verankert es das aus der EU bekannte "Cassis-de-Dijon-Prinzip", das von der Gleichwertigkeit der kantonalen Vorschriften für die Ausübung von Erwerbstätigkeiten ausgeht und damit die Diskriminierung ausserkantonaler Anbieter verbietet. Im öffentlichen Interesse liegende kantonale Vorschriften über Einschränkungen des freien Zugangs zum Markt könnten zwar unter bestimmten Umständen beibehalten werden, sie dürfen aber keinesfalls eine Besserstellung ortsansässiger Anbieter zur Folge haben. Dieses Prinzip gilt vor allem auch für die öffentlichen Beschaffungen und Aufträge, wo Vorschriften über Domizil oder Eintragung in ein kantonales Handels- oder Berufsregister nicht mehr zulässig sein sollen. Der Bundesrat berücksichtigte in seinem Entwurf die in der Vernehmlassung angemeldeten föderalistischen Einwände der Kantone weitgehend. So anerkannte er ausdrücklich den Vorrang von interkantonalen Regelungen in den Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens und der Anerkennung von Fähigkeitsausweisen, sofern diese den Mindestanforderungen des Gesetzes genügen. Im weiteren hielt er fest, dass die Vorschrift, dass alle in der Schweiz niedergelassenen Personen gleichermassen und unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu Erwerbstätigkeiten haben müssen, für den öffentlichen Dienst nicht gelte.

Beseitigung kantonaler Wettbewerbsschranken Vernehmlassung
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion ab, welche für die Jahre 1994 bis 1996 einen Rahmenkredit von 200 Mio Fr. zur Mitfinanzierung von kantonalen, kommunalen und privatrechtlich organisierten Projekten verlangte, die sich spezifisch an arbeitslose Frauen richten. Das Plenum schloss sich damit der Mehrheit seiner Kommission an, die durchaus anerkannte, dass Frauen im Erwerbsleben immer noch benachteiligt und von der Arbeitslosigkeit überproportional betroffen sind, die vorgesehene Finanzierung aber für zu ambitiös und deshalb wenig effizient erachtete. Mit den 200 Mio Fr. sollten nämlich nur 10% bis 25% der Projektkosten gedeckt werden, was seitens der Kantone, der Gemeinden oder anderer Trägerschaften insgesamt Investitionen in Milliardenhöhe bedingen würde, um diese Bundesbeiträge auszulösen. Sie verwies auch darauf, dass bereits heute im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Möglichkeit besteht, frauenspezifische Projekte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit einem wesentlich höheren Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung zu realisieren. Die vorgesehenen Reformen im teilrevidierten AVIG würden hier zudem noch zu weiteren Ausbaumöglichkeiten führen.

parlamentarische Initiative der SP-Fraktion arbeitslose Frauen

An ihrem Parteitag formulierte die Liberale Partei Antworten auf die derzeitige Wirtschaftskrise und das postindustrielle Zeitalter. Neben einer grundlegenden Dereglementierung, Steuerbegünstigungen von Unternehmen und dem Beitritt zum Gatt-Abkommen forderte die Partei vor allem mehr Mobilität und eine Verbesserung des Ausbildungsstandes, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Einen Ausbau des sozialen Netzes lehnte sie ab.

Antworten der LP auf die Wirtschaftskrise und das postindustrielle Zeitalter

Mit einem überwiesenen Postulat bat Nationalrat Keller (sd, BL) den Bundesrat zu prüfen, ob die Verordnung über die Berufsbildung dahingehend modifiziert werden kann, dass die Berufserfahrung berücksichtigt wird, wenn es darum geht, ein altes durch ein neues Berufsreglement zu ersetzen. Ausgangspunkt des Vorstosses war ein neues BIGA-Reglement zur Anerkennung des Arztgehilfinnenberufs, welches vorsieht, dass auch bestandene Berufsleute für die Erlangung des neuen Diploms eine Zusatzprüfung ablegen müssen.

Mit einem überwiesenen Postulat bat Nationalrat Keller (sd, BL) den Bundesrat zu prüfen, ob die Verordnung über die Berufsbildung dahingehend modifiziert werden kann, dass die Berufserfahrung berücksichtigt wird, wenn es darum geht, ein altes durch ein neues Berufsreglement zu ersetzen

In einem Positionspapier «Wege aus der Arbeitslosigkeit» trat die FDP ausserdem für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ein sowie für griffige Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit. Als wichtigste Massnahme gegen die Arbeitslosigkeit forderte die FDP eine Bildungsoffensive. Sie trat aber auch dafür ein, dass Arbeitslosigkeit unattraktiver gemacht werde durch die Degression bei der Taggeldauszahlung, eine Weiterfassung des Begriffs der zumutbaren Arbeit und die Einführung einer einmonatigen Karenzfrist.

Positionspapier «Wege aus der Arbeitslosigkeit» der FDP

Gemäss einer Pilotstudie zu einer nationalen Sozialhilfestatistik werden gesamtschweizerisch zwischen 100'000 und 150'000 Personen von den Fürsorgebehörden materiell unterstützt. Die Bruttoleistungen dürften bei etwa CHF 1 Mrd., die Nettoleistungen bei CHF 600 Mio. bis CHF 700 Mio. pro Jahr liegen. Hauptbezüger der Sozialhilfe sind mit 34 Prozent Arbeitslose, gefolgt von Suchtabhängigen (19%) sowie Alleinerziehenden und AHV/IV-Rentnern mit je 14 Prozent. In den letzten Jahren mussten grössere Gemeinden Steigerungsraten von jährlich bis zu 35 Prozent verkraften. Aufgrund der bei 30 Sozialhilfestellen in der Deutschschweiz erhobenen Daten lässt sich im Fürsorgebereich ein klarer Stadt-Land-Unterschied erkennen. Die Zahl der unterstützten Personen und Familien liegt in städtischen Gemeinden weitaus höher als in ländlichen Regionen. Zudem ist das Stadt-Land-Gefälle bei der Sozialhilfe ausgeprägter als bei den Armutsquoten und widerspiegelt damit eine restriktivere Sozialhilfe auf dem Land. Aus den Daten ging weiter hervor, dass nur ein Teil der wirtschaftlich Bedürftigen öffentliche Sozialhilfe bezieht. Die Fürsorgequoten liegen im Vergleich zu den Armutsquoten sehr viel tiefer, bei den kleinsten Gemeinden rund vierzigmal, bei den Städten mit über 300'000 Einwohnern immerhin noch rund siebenmal. Laut Schätzungen beziehen je nach Gemeinde zwischen 5 und 30 Prozent der einkommensschwachen Wohnbevölkerung Fürsorgegelder.

Pilotstudie zu einer nationalen Sozialhilfestatistik (1994)
Dossier: Sozialhilfestatistiken

Als Folge des anhaltenden Konjunktureinbruchs nahm die Arbeitslosigkeit auch im Berichtsjahr noch einmal markant zu. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen zurück, doch verlangsamte sich die Talfahrt in der zweiten Jahreshälfte. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). 163 135 Personen oder 4,5% der erwerbstätigen Bevölkerung waren im Jahresdurchschnitt arbeitslos. Ende Dezember registrierte das Biga rund 185 000 Personen ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote kletterte damit auf 5,1%. Gemäss Biga waren im Jahresdurchschnitt knapp 30 000 Personen seit über einem Jahr arbeitslos, wobei die Tendenz klar steigend war. Im Jahresmittel glichen sich sowohl die Geschlechter als auch die Altersklassen, welche im Vorjahr noch deutlich unterschiedliche Werte gezeigt hatten, einander an. Durchschnittlich waren 4,7% der Frauen ohne Arbeit gegenüber 4,4% bei den Männern. Die Altersgruppe der 15- bis 24jährigen war mit 4,9% nur noch unwesentlich mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als jene der 25- bis 49jährigen mit 4,8%. Einzig die über 50jährigen wiesen mit 3,5% eine wesentlich niedrigere Rate aus. Bedeutend blieben die Unterschiede zwischen Schweizern (3,5%) und Ausländern (7,8%), was auf die Ausländerpolitik der letzten Jahrzehnte zurückgeführt wurde, die in erster Linie unqualifizierte Arbeitskräfte ins Land geholt hatte.

nahm die Arbeitslosigkeit noch einmal markant zu

Während die Schweiz mit der EU über den freien Personenverkehr verhandelt, ist die Internationalisierung in den Chefetagen der in der Schweiz domizilierten Topunternehmen längst schon Realität. Wie eine Umfrage bei den 25 grössten Firmen zeigte, sind heute knapp 45% aller Mitglieder der jeweiligen obersten Geschäftsleitung Bürger ausländischer Nationen. Unter diesen sind die Deutschen mit rund einem Drittel vor den Amerikanern und den Franzosen am stärksten vertreten.

Internationalisierung
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Die schwache Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und das Festhalten der meisten Staaten an einer restriktiven Geldpolitik hatten eine weitere Abnahme der Teuerungsraten zur Folge. Der Inflationsindex der Konsumentenpreise reduzierte sich in den OECD-Ländern (ohne Türkei) im Durchschnitt von 3,2% auf 2,8%. Während sich in den USA die Beschäftigungslage verbesserte, stieg die Arbeitslosigkeit in den meisten Ländern Europas weiter an. Die Arbeitslosenquote nahm in der EU im Mittel von 10,3% auf 11,3% zu.

Weltwirtschaft 1993
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Wie bereits im Vorjahr schlug die schlechte Konjunktur voll auf den Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück; allerdings fiel die Schrumpfungsrate von Quartal zu Quartal geringer aus. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). Dieser Prozess spielte sich in allen drei Wirtschaftssektoren ab, am markantesten freilich weiterhin im 2. Sektor mit -4,5%. Frauen und Männer waren vom Beschäftigungsrückgang etwa gleich stark betroffen (—2,7% resp. -2,6%) ; in absoluten Zahlen gingen allerdings bedeutend mehr Männer- als Frauenstellen verloren (56 000 resp. 35 500). Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Schaffhausen war die Beschäftigung in allen Kantonen rückläufig. Dabei war die französischsprachige Schweiz mit Ausnahme der Waadt weiterhin überdurchschnittlich stark betroffen. Eine Trendwende ergab sich bei der Verteilung zwischen Schweizern und Ausländern, indem die Zahl der beschäftigten Ausländer stärker abnahm als diejenige der Schweizer (—4,4% resp. -2,0%); diese Entwicklung ging vor allem zu Lasten der Grenzgänger. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen hat weiter stark zugenommen und erreichte im Dezember 184 388 (Dez. 1992: 129 643). Dies entsprach einem Anteil von 5,1 % an den Beschäftigten; im Jahresmittel betrug die Quote 4,5% (1992: 2,5%).

Beschäftigungslage 1993
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Die anhaltende Rezession und dabei vor allem die sich weiter verschlechternde Lage auf dem Arbeitsmarkt veranlassten das Parlament, nun doch noch Massnahmen zur Wiederankurbelung der Wirtschaft zu beschliessen. Den wahren Hintergrund dazu bildete allerdings ein Kompromiss zwischen den Vertretern der bürgerlichen Bundesratsparteien und der SP in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK). Die SP hatte ihre Unterstützung für die Einführung der Mehrwertsteuer zu einem Satz von lediglich 6,5% von der Verabschiedung eines Konjunkturförderungsprogramms abhängig gemacht.
Im Nationalrat beantragten die Liberalen und die AP erfolglos Nichteintreten, da die Stützungsmassnahmen zu spät wirksam und den gerade im Baugewerbe notwendigen Strukturbereinigungen entgegenlaufen würden. Zudem vertrügen sich diese zusätzlichen Ausgaben von 300 Mio Fr. schlecht mit dem gegenwärtigen Zustand der Bundesfinanzen. Diese Bedenken wurden zwar grundsätzlich auch von den Fraktionssprechern der FDP, der SVP und des LdU geteilt. Um die Vereinbarung mit der SP über die Einführung der Mehrwertsteuer nicht aufs Spiel zu setzten, unterstützten sie das Paket aber gleichwohl. Bundesrat Delamuraz sprach sich, allerdings ohne Enthusiasmus, ebenfalls für die Ankurbelungsmassnahmen aus. In der Detailberatung passierten beide Vorlagen ohne Änderungen.
Der Ständerat akzeptierte das Programm ebenfalls, nahm allerdings einige Modifikationen vor. So beschloss er auf Antrag Beerli (fdp, BE), dass auch Investitionen, die bereits über die Berggebietshilfe (IHG) unterstützt werden, vom Bonus sollen profitieren können. Zudem stimmte er einem im Nationalrat von Bühler (svp, GR) erfolglos vertretenen Antrag zu, den für den Investitionsbonus vorgesehenen Betrag um 50 Mio Fr. zu kürzen und im Gegenzug neben dem Wohnungsbau auch die landwirtschaftlichen Hochbauten mit dieser Summe zusätzlich zu unterstützen. Im weiteren verlängerte er die Realisierungsfrist der unterstützungswürdigen Projekte um ein halbes Jahr auf Mitte 1995. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat den Entscheiden der kleinen Kammer an.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf. Die Linke hingegen zeigte sich in vielen Bereichen – allerdings nicht beim Kartellrecht – skeptisch, befürchtet sie doch von dem auch mit dem Schlagwort Deregulierung bezeichneten Prozess einen Abbau von sozialen Rechten und Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmer.

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf

Die regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit zeigte weiterhin das bekannte Muster. Die niedrigste durchschnittliche Arbeitslosenquote wiesen die Kantone Uri und Appenzell-Innerrhoden mit 1,6% sowie Graubünden mit 1,8% auf. Besonders hoch war die Arbeitslosigkeit im Kanton Tessin (6,3%) sowie in den Westschweizer Kantonen Waadt (6,9%), Wallis (6,5%), Neuenburg (6,3%), Genf (7,2%) und Jura (5,9%). Im zweisprachigen Kanton Freiburg waren 5,0% der erwerbstätigen Bevölkerung ohne Arbeit. Die Deutschschweizer Kantone mit der höchsten Arbeitslosenquote waren Solothurn (4,6%), Schaffhausen (4,3%) und Zürich (4,1%).

regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit

Der Beschäftigungsabbau fiel im zweiten Sektor (-4,5%) wesentlich stärker aus als im dritten Sektor (-1,7%). Im Dienstleistungssektor war selektiv sogar eine Zunahme der Arbeitsplätze zu beobachten. In den Bereichen Immobilien, Kultur/Sport/Freizeit, Beratung/Planung sowie Banken wurden neue Stellen geschaffen. Der Handel baute dagegen vor allem am Jahresende vermehrt Arbeitsplätze ab, wobei der Grosshandel stärker betroffen war als der Detailhandel. Im zweiten Sektor erfolgte mit Ausnahme der chemischen Erzeugnisse in allen Bereichen ein Beschäftigungs-Abbau, doch verlangsamte sich der Trend in den beiden wichtigen Bereichen Industrie und Gewerbe und Bauwirtschaft im vierten Quartal deutlich gegenüber dem dritten Quartal.

zweiten Sektor

Gemäss einer vom BERI-Institut in Genf durchgeführten Studie weist die Schweiz die zweithöchste Arbeitsproduktivität unter den insgesamt 47 untersuchten Ländern auf. Sie rangiert vor Japan, Belgien, Taiwan, Deutschland und den USA. Nur Singapur verzeichnet bei der Herstellung hochwertiger Industrieerzeugnisse ein noch besseres Ergebnis. Gemäss der Studie sind die industriellen Produktionsverfahren in der Schweiz stark automatisiert. Die hohen Lohn- und Lohnnebenkosten werden dabei durch die gute Ausbildung und Arbeitsmotivation der Mitarbeiter weitgehend ausgeglichen.

zweithöchste Arbeitsproduktivität

Durch die Einführung einer Vorruhestandsregelung wollte der SGB 26 000 Arbeitsplätze schaffen. Mit seinem Modell "Stellentausch" schlug er vor, dass Männer ab 62 und Frauen ab 59 Jahren ihre Arbeitsplätze Erwerbslosen zur Verfügung stellen. Bis zum Eintritt ins AHV-Alter sollten sie von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein Ersatzeinkommen von mindestens 80% des letzten Lohnes erhalten. Die damit entstehenden Nettokosten von rund 680 Mio Fr. wollte der Gewerkschaftsbund gemeinsam durch die ALV, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen lassen. Vorteil dieses Modells wäre, dass ältere Arbeitnehmer den Zeitpunkt ihres Rücktritts selber wählen könnten und der Vorsorgeschutz voll erhalten bliebe. Im Nationalrat reichte die SP-Fraktion eine entsprechende Motion für einen dringlichen Bundesbeschluss ein. Der Vorstoss wurde von Allenspach (fdp, ZH) und Scherrer (ap, BE) bekämpft und seine Diskussion deshalb verschoben.

Einführung einer Vorruhestandsregelung

Eine Motion Bezzola (fdp, GR), welche im Sinn von mehr Flexibilität die Aufhebung der 1989 vom Parlament beschlossenen Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf bereits stattgefundene administrative Erleichterungen verwies und die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes in jenen Branchen unterstrich, die nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind, vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt.

Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz

In einem Thesenpapier für mehr Wettbewerb, flexibleren Arbeitsmarkt, bessere Bildung und Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Frauen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern versuchte die Partei, auf verschiedene Forderungen nach Revitalisierung des schweizerischen Arbeitsmarktes einzugehen. Die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags eingereichte und vom Nationalrat teilweise überwiesenen Motion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen verlangte Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz, die Vermeidung von Diskriminierungen bezüglich Berufsausübung und Diplomanerkennung innerhalb der Schweiz, die Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren, die schnellere Erschliessung von Bauland sowie Erleichterungen der Kapitalbeschaffung. Diskussionslos überwies der Nationalrat auch die zum gleichen Zeitpunkt eingereichten Motionen der CVP-Fraktion zum Abbau von Marktzutrittsbarrieren sowie zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Eine Motion zur Finanzierung von Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen wurde als Postulat überwiesen.

Thesenpapier und Motionen der CVP zu den Themen Arbeitsmarkt und Bildung, 1993

Obwohl sich im Herbst 1992 die von Bundesrat Delamuraz zu Konsultationen eingeladenen Vertreter der Gemeinden noch skeptisch in bezug auf den Erfolg eines Investitionsbonus gezeigt hatten, machten sie nun von dieser ausserordentlichen Subvention für vorgezogene Bauprojekte regen Gebrauch. Besonders gross war die Zufriedenheit in der Westschweiz, da der Bundesrat bei der Zuteilung der zur Verfügung stehenden Summe nicht bloss die Grösse eines Kantons, sondern auch seine Arbeitslosenrate berücksichtigt hatte. Die SP wie auch die Gewerkschaft Bau und Industrie forderten eine Aufstockung um weitere 200 Mio Fr., was aber von den bürgerlichen Regierungsparteien abgelehnt wurde.

Neuausrichtung der Investitionszuschüsse (1993)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die Rezession und die steigende Zahl der ausgesteuerten Langzeitarbeitslosen verstärkte 1993 den Druck auf die Fürsorgeämter weiter. 160'000 bis 180'000 Personen waren nicht mehr in der Lage, ihre Existenz selber zu bestreiten. Angesichts der Finanzknappheit der öffentlichen Hand wurden die Voraussetzungen für eine wirksame Sozialhilfe immer schwieriger.

Steigender Druck auf die Fürsorgeämter (1993)

Nationalrätin und SMUV-Gewerkschaftspräsidentin Brunner (sp, GE) nahm das zweite Standbein der SGB-Strategie gegen die Arbeitslosigkeit, die permanente Weiterbildung, in einer Motion auf und verlangte, im Rahmen der Revision des AVIG sei ein Solidaritäts-Weiterbildungsurlaub einzuführen. Die Weiterbildung eines fest Angestellten sollte damit während eines Jahres auf Kosten der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, ein Arbeitsloser in der Zwischenzeit bei regulärem Lohn diesen ersetzen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde auch dieses von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und schliesslich – wenn auch nur knapp – abgelehnt.

Motion Brunner zur "permanenten Weiterbildung" (Mo. 93.3289)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit bezeichneten die Gewerkschaften auch ihre Forderung nach einer Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Arbeitnehmenden durch einen alle zwei Jahre stattfindenden bezahlten Bildungsurlaub für alle. Finanziert würde dieses Programm paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit maximal je 0,5 Lohnprozenten. Der SGB verlangte auch Intensivkurse für bildungswillige Erwachsene, insbesondere Arbeitslose, Vorkurse für bildungsschwächere Arbeitslose sowie ein von der Arbeitslosenversicherung bezahltes Nachholen der Grundausbildung für Erwachsene, die mindest zehn Jahre eine Arbeit ohne entsprechenden Berufsschulabschluss verrichtet haben. Dafür sollten primär Gelder der 1990 vom Parlament beschlossenen Weiterbildungsoffensive eingesetzt werden. Eine entsprechende Motion Brunner (sp, GE) wurde auch in der Postulatsform von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft, weshalb deren Behandlung verschoben wurde.

Motion Brunner zur "permanenten Weiterbildung" (Mo. 93.3289)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Ein Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit, zu welchem sich die grossen schweizerischen Jugendverbände zusammenschlossen, machte auf die spezifischen Probleme arbeitsloser Jugendlicher aufmerksam. Sie forderten Bildungs- und Beschäftigungsprogramme, ein Jahr Beschäftigungsgarantie nach der Lehre und eine generelle Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Kaufmännischen Verein organisierte das Komitee Mitte Juni einen nationalen Aktionstag gegen die Jugendarbeitslosigkeit, um eine weitere Bevölkerung auf den politischen und sozialen Zündstoff aufmerksam zu machen, der in der Jugendarbeitslosigkeit liegt. Der Bund ging mit gutem Beispiel voran und offerierte seinen rund 1450 Lehrabgängern eine Praktikumsstelle für eine weiteres Jahr, damit sie Berufserfahrungen sammeln und sich aktiv um eine neue Stelle bewerben können. Dieses Programm wurde auf 8,5 Mio Fr. veranschlagt.

Jugendarbeitslosigkeit

Mit einer Motion verpflichtete der Freiburger Nationalrat und CNG-Präsident Fasel (cvp) den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen. Unter Hinweis auf die angelaufene 2. Revision des AVIG beantragte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat erachtete diesen Aspekt der Prävention jedoch als derart zentral, dass er den Vorstoss in der verbindlichen Form überwies. Der Entwurf zur Revision des AVIG, welchen der Bundesrat Ende Jahr dem Parlament zuleitete, sieht substantielle Verbesserungen im Bereich der Arbeitsvermittlung vor. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Arbeitsämter soll durch die Gewährung der entsprechenden finanziellen Mittel professionalisiert werden, wobei die Aus- und Weiterbildung des Beratungspersonals und die Möglichkeit zur Einrichtung regionaler Vermittlungsstellen im Vordergrund stehen. Grundsätzlich soll die Stempelpflicht durch ein regelmässig stattfindendes Vermittlungsgespräch ersetzt werden.

Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument