Der Ständerat überwies dem Bundesrat oppositionslos eine Petition einer Gruppe von Langzeitarbeitslosen zur Kenntnisnahme, welche anregte, dass eine beschäftigte Person die Möglichkeit erhalten soll, die Hälfte ihrer Stelle einer stellenlosen Person mit ähnlicher Qualifikation abzugeben, wobei beiden Beteiligten die andere Hälfte zu 80% von der Arbeitslosenversicherung (ALV) vergütet werden soll. Die vorberatende Kommission machte in ihrem einstimmigen Antrag auf Zustimmung geltend, dass dieser Vorschlag keine Mehrkosten für die ALV nach sich ziehen würde, und verwies auf die ganz grundsätzlichen Vorteile des Jobsplittings (Verbesserung der Produktivität, Senkung der Absenzenquote, Anreiz zur Weiterbildung). Vor allem unterstrich sie aber sozialethische Überlegungen, wonach Arbeitslosigkeit krank macht und das soziale System belastet, weshalb die Wiedereingliederung von Arbeitslosen eine vordringliche Aufgabe ist, die sich über kurz oder lang auch finanzpolitisch günstig auswirken wird.
Langzeitarbeitslosen- Schlagworte
- Datum
- 23. März 1995
- Prozesstyp
- Petition / Eingabe / Beschwerde
- Geschäftsnr.
- 94.2036
- Quellen
-
anzeigen
- Amtl. Bull. StR, 1995, S. 430 f
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 28.06.2017
Aktualisiert am 28.06.2017